Eaben. Alle Belefe in Angelegenheiten Stellg's find während dieser Belt an Unterzeichneten gu adreffizen. E. 8. Ralbfleis, Litgenbrüdstraße Nr. 5.

Litbed, 2. Jan.( Berigt.) m 28. Dez. wurde hier eine Bersamm hmg von der Gewerbegesellschaft abgehalten, in welcher auf der Tagesord nung ftand: 1) Diskussion über eine Ausstellung von Lehrlingsarbeiten; 2) Bertrag über Cereftn. Der erste Punkt wurde von dem Dr. Bremer behandelt, welcher auch Leiter dieses Bereins ist, und es auch sehr gut ver Rebt, die Mitglieder dieses Vereins zu leithammeln. Dieser Serr wußte trefflich auf die Social Demetratie zu schimpfen, und feine Schäflein, mei ftentheils ine Handwerker, waren auch damit nicht unzufrieden. Shließ li tam der Herz denn von den Social Demokraten wieder auf die Lehr­linge und fragte nun, wie man die Lehrlinge auszeichnen follte, die fich vor den anderen hervorthaten. Er bat, fich näher darüber auszusprechen. Man Sprach dann hin und her und kam zu Nichts. Schließlich wollte Niemand mehr von den Herren sprechen, und als fich Niemand mehr zum Wort mbete, bat G.. Hartmann ans Hamburg   um's Wort, welcher bekannt li auch von uns hierfelbft als Reichstagskandidat aufgestellt war. Rathir ti war dies Keinem in den Stun gekommen, daß Sartmanu sprechen fönnte. Hartmann wies entschieden die vorherigen Ansführungen zurüd and führte unter Anderm an, daß man dem Lehrling mehr moralische Er­ziehung angedeihen lassen müffe, die dem Lehrh.rra obliegt, der auch für feine geftige Fortbildung zu sorgen hat und den Lehrling ale Glied in der Familie aufnehmen müss und nicht 2 Jahre als Baustnecht zu gebrauchen. Oho! slef man von vielen Seiten, denn damit war der Nagel auf den Stopf getroffen; auch die Füße mußten ihre Schuldigkeit thun. Der Doktor aber, sem augst und bange wurde, sprach auch seinen Beifall ans, aber um fich nur um so fchneller zu entfernen.

anlaffen, die geeigneten dritte zu thun. daß Beteat im Straf gefängniß am Bögenfee, wo er gegenwärtig politischer Bergehen halber internirt fel, eine solche Behandlung erleide, wie fte poll dischen Gefangenen gebühre, nämlich, daß er nicht, wie bisher ge sehen, au Bwangsarbeit angehalten, zum Genuß der Gefängniß foft genöthigt und in der freien Bahl seiner Zektire beeinträchtigt werde, vielmehr das Recht der Selbstbeföftigung und der litera. rischen Beschäftigung zugeflanden bekomme. Zur Begründung führt er im Wesentlichen Folgendes aus: Bu 1. Die Vollstreckung der Gefängnisstrafe gehe in Deutschland   zur Zeit in einer geradezu anarchischen Weise von Statten; so werde z. B. das Recht der Selbstbeköstigung bald Jedem zugeftanden, bald nur sogenannten diftinguirten Personen, bald nur Solchen, die sich leicht vergangen hätten, bald gar keinem; die Zwangsarbeit fodann sei in einem Gefäng. niß obligatoris, in einem anderen nur in beschränktem Maße und in einem britten gar nicht eingeführt; und so gleiche die Gefängnißstrafe an einem Ort der Feftungshaft, am anderen der Zuchthaueftrafe. Solche Zustände jefen unhaltbar und ein Strafvollzugsgesetz ein dringendes Bedürfniß; bier bel aber fet es nothwendig, hinsichtlich solcher Personen, die wegen politi­scher Vergehen zu Freiheitsstrafen verurtheilt scien, spezielle Bestimmungen zu treffen. Bielleicht empfehle es fi auch, das Strafgesetzbuch entsprechend zu ändern. Allein auf die demnächstige gesetzliche Regelung fönnten die dermalen wegen politischer Bergehen zu Gefängnißßtrafe Berurtheilten nicht warten, vielmehr fei zu wünschen, daß möglichst schleunigft durch eine Art Nothgesch den gröbsten Mißfänden abgeholfen werde. Daß ein solches Gesetz Besirf niß fel, ergebe sich aus der in den verschiedenen Staaten verschiedenen Be handlung social demokratischer Sträflinge, welche in Sachfen ziemlich human, in Bayern   und Heffen und namentlich in Brenßen mit besonderer Härte behandelt würden. Rostod, 29. Januar.  ( Bersammlungsbericht.) Sente hielten Zu 2. Nachdem das gegen ihn ergangene Strafurtheil die Rechtstraft wir hier eine Gewerkschaftsversammlung ab, in welcher Herr Kamigann beschritten, habe er beim preußischen Justizministerium den Antrag gestellt, aus Altona   über die Tagesordnung: Die gewerkschaftlichen Bestrebungen es möge ihm gestattet werden, seine Strafe in der Berliner   Stadtvoigtet, der Arbeiter und deren augenblidlige Centralisationsmittel", in vortreff wo er feit einem halben Jahre in Untersuchungshaft gesessen, zu verbüßen, licher Weise referirte. Die Bersammelten waren mit dem Vortrage einver- weil in der Strafanstalt am Plößensee der Selbstbelästigung und Aehn ftanden und erachteten die jetzigen Centralisationsmittel Angesichts der lichem, was ein politischer Gefangener zu beanspruchen berechtigt set,$ in­bentigen Verhältnisse vollständig maßgebend. Sonnabend, den 30. Jan., derniffe im Wege ständen. Das Jufizm nifterium habe aber das Gesuch hieiten wir eine ungewöhnlich stark besuchte Boltsversammlung ab, in wel an das Kammergericht, dieses daffelbe an das Stadtgericht abgegeben, wel­Her ebenfalls Herr Ramigann referirte, and zwar über die Entwickelung hes lettere fich dahin ausgesprochen habe, daß kein Grund vorliege, mit des Socialismus und zum Schluß noch die Thätigkeit der socialistischen ihm, Most, eine Ausnahme zu machen. Abgeordneten im Reichstage beleuchtete. Es sollte noch über die Bereini Inzwischen sei er gemeinsam mit fieben Spizbuben in einen Wagen gung der belden soclalißischen Baiteien gesprochen werden, was jedoch gepackt und nach der Strafanstalt am Plößensee übergeführt worden. polizeilicherseits verboten wurde. Es war diese Bersammlung eine derartige, Dort habe er alsbald beantragt, daß ihm, da er politischer Gefangener wie wir fie feit geraumer Zeit nicht aufzuweisen haben. Eine britte fei, erlaubt werden möge, fich selbst an beföftigen und literarisch zu beschäf Verfamralung fand am Sonntag, den 31. Januar, im Schwaan  " statt, in tigen. Darauf sei tom jedoch seltens der Direktion bemerkt worden: welcher so recht der lleine Bauernstand, wie auch das Beamtenthum ver- fel fein politischer Gefangener, solche gäbe es überhaupt nicht; Leute feines treten war. Herr Ramizann referirte auch hier, und zwar über die Tagesages felen eigentlich weit gefährlicher, als Diebe; er müsse die Jade ordnung: Die gewerkschaftlichen und bie social- polleischea Bestrebungen der sehen, die Haustoßt effen und das Arbeitspensum liefern, and zwar werde Arbeiter", gu Aller Zufriedenbelt. Sagar liberale Herren brildten ihre an ihn, da er Buchbinder fel, der Kartonageabtheilung zuweisen." Genugthuang über die Ausführungen aus. Diese Bersammlungen zeigten seine Gegenvorstellung sei zwar die Entscheidung auf 24 Stunden ausgefeht, Auf so recht deutlich, daß der Socialtemus auch in Mecklenburg   immer tiefere nach deren Ablauf ihm jedoch eröffnet worden: daß ihm das Tragen der Wurzeln faßt. Ch. Römpce. elgenen Kleider gestattet fel( felner Eigenschaft als Reichstagsabgeordneter halber), daß es aber hinsichtlich des Genusses der Gefängnißtoft und der zwangswelfen Beschäftigung sein Bewenden habe. Ja Bezug auf lettere folle er indeß entbunden sein, mehr als das Pensam zu liefern, vielmehr sel ihm erlaubt, nach Ableistung des aufgegebenen Arbeite quantums sih griftig zu beschäftigen.

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M. Ravel  .

Calbe   a. S., 3. Jaunar.( Bericht.) Nach neunmonatlicher Unter brechung hielten wir am Sonntag, den 31. Jaunar, eine Bolksversamm lung ab, mit der Tagesordnung: Die Spekulation auf den hungrigen Magen des Bottes und der Socialismus" Herr Bäthte aus Berlin  referirte hierüber unter großem Beifall bei überfülltem Saale  . Die Ber fammlung felbft verlief in schönster Ordnung. Hasenkrug. Delitzsch  , 1. Febr.( Bersammlung.) Heute fand hier eine Volte­versammlung mit der Tagesordnung: Liberalismus und Socialismus" statt. Setz Rödiger aus Berlin  , welcher als Referent anwesend war, Sprach unter lebhaftem Beifall der Bersammlung. Als zweiter Bunkt der Tagesordnung wurde das Volksschulwesen" aufgefiellt, wozu die seit dem 1. Januar hierorts seitens der städtischen Berwaltung neu eingeführten Schulgeldsäge Gelegenheit boten. Hierzu ergriffen Herr Günther und Herr Nösiger das Wert. Erflerer sprach im totalen Sinne hierüber, Letzterer beleuchtete diesen Punte im Allgemeinen und zeigte hierbei, wie ganz anders und dem Bolke in viel angepaßterer Weise in einem socialinischen Staate das Schulwesen geregelt sein würde. Auch hierbei ernteten beide Redner die Zustimmung der Bersammlung. Britaing.

Nerdsburg, 3. Februar.  ( Der hiesige Cigarrenfabritant) Reimer( Firma L. Lanot Nachf) feint in nenester Zeit in der Behandlung feiner Arbeiter fich selbst noch zu bertreffen. Unter anderm ist dieser Herr Fabrikant bemüht, Widelmacherinnen von Bremen   wie auch von anderen

Gegenden hier einzuführen, um die Männerarbeit durch die Frauenarbeit aufzuheben. Der Lohn ist ohnehin schon niedrig genug geftelt, als daß er fich noch mehr herabdrücken ließe. Deshalb richten wir die Bitte an sämmt­liche Kollegen, Sorge daffir zu tragen, daß feine Wickelmacherin fich hierher unter irgend welchen Bersprechungen loden läßt.

Die Cigarrenarbeiter Rendsburgs. J. A.: S. Paasch.

Die Most'sche Petition.  *).

Der Bericht der Kommission flie Petitionen"( Berichterstatter Neichs­tagsabgeordneter Fenner) ift so. ben erschienen, und lantet:

Der Reichstagsabgeordnete für den 16. Wahlkreis des Königreiche Sachsen, Johann Most   aus Mainz  , welcher gegenwärtig eine ihm von tönigl. preußischen Stadigericht, bez. dem Kammergericht, zu Berlin   wegen Bergehens gegen die öffentliche Ordnung und wegen Beleidigung auf Grund ber§§ 130 und 185 des Reichsstrafgesetzbuches zuerfannie Gefängnißftrafe bon einem Jahr und sieben Monaten in dem Gefängniß am Plößensee bei Berlin   verbüßt, hat sich in einer Betition an den dieichstag gewendet und gebeten:

I. auf das Zustandekommen eines Gesetzes, durch welches die Be handlung politischer Gefangener in zeltgemäßer Weise geregelt werde, baldmöglichst hinzuarbeiten; II. den Reichskanzler aufzufordern, die preußische Regierung zu ver­*) Siehe Nr. 14 des Neuen Social- Demokrat".

erfte internationale Arbeiterbewegung, der Rückschlag jenes Systems der großen Kapital- und Sclaveuwirthschaft, welches die Röster in Sicilien   und Karthago  , in Griechenland   und den hellenistischen  Monarchien bereits ausgebildet vorgefunden hatten. Mit ihm hatte die antike Boltewirthschaft ihren Höhepunkt erreicht, jenen Höhepunkt kapitalistischer Durchdringung aller Lebensgebiete, auf welchem es teinen Ausgleich mehr zu geben scheint, wo die Ver­mögensunterschiede fortwährend zunehmen, die Reichen immer reicher, die Arnten immer ärmer und der Mittelstand in chroni scher Atrophie dahinschwindet. Die römische Weltherrschaft be­deutet eine Konzentrirung und hierdurch eine Steigerung dieses Systeme, ein Zusammenleiten der wirthschaftlichen Säfte auf einen ich immer mehr verengenden Kreis von privilegirten Befizern, welche im Genuffe der Herrschaft find. Wie ein Martstein fleht an der Grenze dieser Epoche die weitverzweigte Proletarierbewe­gung der dreißiger Jahre des zweiten Jahrhunderts vor Chrifti, jenes blizgleiche Hervorbrechen von Bestrebungen, welche sämmt lich auf eine Reform der wirthschaftlichen Zusammenseßung der Gesellschaft hinausliefen. Die Gefeßgebung des Tiberius Gracchus  , der Proletarierkrieg des Aristonikos, die Aufstände der ficilisen und italienischen Hirten und Aderknechte, wie der taurischen Berg­leute und der belischen Fabrikarbeiter- fle Alle find darin einig, daß fie die Berechtigung der geldoligarchischen Beherrschung der Ge­sellschaft leugnen; nur ihre pofitiven Biele und die Wege dazu find verschieden. Während Gracchus auf dem hiftorischen Boden der römischen Berfassung, und daher in beschränktem Kreise, eine Reform anftrebte, verlangten die Sclaven, teinen pofitiven Rechts­grund unter den Füßen, wider das bestehende Recht das erste Menschenrecht: die persönliche Freiheit. Dies aber führte sie zu dem folgenschweren Sage, der hier wie eine neue Erlösung zuerst in der alten Geschichte auftritt, und den später das Christenthum mit solchem Nachdrud wieder aufgenommen hat, daß die Arbeit ein Recht giebt auf die Theilnahme an den Gütern des Lebens.

er

Gegen diese Anordnungen sei ex bei der Gefängnißkommission vorstellig geworden, allein ohne Erfolg, da dieselbe ungefähr folgendermaßen entschie den habe:

gündigungen, insbesondere der Crlaß der Zwangsarbeit, wgfielen. Vetent führt aus, daß, so chrencol die freiwillige arbeit, jo entehrens die Zwanga arbett fel, nnb es gewiß ungerechtfertigt fel, dieselbe pofitischen Gefangenen gegenüber nicht als Straf, fondern als Befferungsmittel zu verwenden; auch schreibe ja das Strafgelesbuch nur vor, daß die mit Gefängniß Be fraften beschäftigt werden annen, nicht, daß fie beschäftigt werden müssen. Der Sinwels auf den Umstand, daß er einst Buchbinder gewesen, tönne nicht durchschlagen, da er felt etwa sechs Jahren publizistisch thätig fel. Ob er sich seine Borbildung auf Bildungsanstalten oder auf autodidaktischem Weg erworben fel lediglich seine Sage. So oft er vor Gericht geftauben, sei vou den öffentlichen Anklägern und auch von den Richtern feine Bildung als erschwerendes Moment hervorgehoben worden; es sei ein Widerspruch, daß man ihn nun, wenn es sich um Strafverbüßung handle, zum einfachen Buchbindergesellen degradire. Endlich sei er auch in der Wahl seiner Lektüre zu Unrecht beschränkt. Ate Mitglied eines gesetzgebenden Körpers habe es 3. B. das lebhaftefte Interesse, verschiedene Zeitungsstimmen über Gesetz cutwfirfe n. dergl. zu vernehmen; die Anstaltsdirektion erlaube aber nur ein einziges Blatt. Seit Jahren treibe er Social- Defonomie und solle daher Aues, was auf diesem Gebiet, gleichviel ob von Socialisten oder von Man­cheftermännern veröffentlicht werde, zur Kenntniß nehmen; dem stelle sich aber die Anstaltscenfur entgegen.

Betent glaubt hiernach hoffen zu dürfen, daß der Reichstag   schleunig den Reichskanzler zur Anordnung der geeigneten Maßregeln auffordern werde.

Den Verhandlungen, welche in der Betitionskommission in den beiden Sigungen vom 12. und vom 14 Januar 1875 über diese Betition statt­fanden, wohnten die Herren Abgeordneten Dr. Laster und Windthorst, welche die Petition, ohne jeden Ausdruck derselben sich anzueignen, über­reicht hatten, sowie als Kommiffar des Reichskanzleramts der kaiserliche Regierungsrath Herr Aschenborn bei.

Letterer beantwortete zunächst( zu I der Petition) eine an ihn gerichtete Anfrage dahin, daß über den etwaigen Erlaß eines Strafvollzugsgesetzes, bezw. über die reichsgefeßliche Wegelung der Behandlung fogenannter poli­tisser Gefangener feitens der Reichsregierung eine Entschließung bisher nicht getroffen fi.

Was fobanu( zu II. der Betition) die Beschwerden des Petenten über die ihm persönlich widerfahrende Behandlung betreffe, so sei mit dieser das Reichskanzleramt gleichfalls noch nicht befaßt gewesen. Eine Verletzung reichsgefeßlicher Bestimmungen lege nicht vor und werde von dem Se swerdeführer auch nicht behauptet. Das Reidslanzleramt habe indeffen dem föniglich preußischen Siren Juftizminister von dem Eingange der Be Hon Kenntniß gegeben und von diesem mehrere auf die Angelegenheit be zügliche Schriftflüde mitgetheilt erhalten. Auf Grund derselben sel in that­fächlicher Beziehung zu bemerken:

er wegen öffentlicher Beleidigung und Bergehens gegen die öffentliche Ord Herr Most hat eine neunzehnmonatliche Gefängnißßirafe, zu welcher nung rechtsfräftig verurtheilt war, am 18. September v. 3. in der Stadt boigtel hierfelbft angetreten. Am 13. Oftober v. J. wurde er, wie bei den Berlin  zu längeren Freiheitsfiraten Berurtheilten üblich. in das Strafgefängniß bek dem Oberinspektor vorgeführt, um einer Beschäftigung und Abtheilung im am Plögensee übergeführt und dort alsbald nach der Ankunft Gefängniß zugewiesen zu werden. Er verlangte hierbel, Ihm

zu

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1. unter gänzlicher Entbindung von mechanischen Beschäftigungen die ungehinderte Fortsetzung seiner gewohnten literarischen und pu­bitzifischen Thätigkeit,

2. innerhalb der zulässigen Grenzen Selbstbeföftigung,

3. unbeschränkt die Lektüre der seine politische, b. b. bie social- demo­fratische Richtung vertretenden Zeltungen und Zeitschriften,

4. das Tragen seiner eigenen Kleiber und

5. Einzelhaft

bewilligen.

es treffe ihn hier also die gleiche Strafe, wie einen Dieb oder fonstigen schlechten Kerl, der Direkter erwiderte:

Nach der Hausordnung der Anstalt taun die Direktion zwar folchen Gefangenen, die sich im Besitz ihrer Ehrenrechte befinden, Während dieser Verhandlungen lam der Direktor der Anstalt zufällig was bei Ihnen der Fall ist, die Selbstbeföfligung gestatten; fte hinzu. Ihm gegenüber begründete der Betent seine Anträge damit, daß er hat fich aber im Hinblick auf die Art Ihres Bergebens und Ihre zu Unrecht verurtheilt, so wie daß er ein politischer Befangener und als Borstrafen nicht veranlaßt gefehen, dies zu thun. Mit der Ver- solcher zur Selbstbetöftigung und freien Wahl seiner Beschäftigung berech weigerung der Selbstbelößigung fällt aber das Recht auf Beschäftigt fel. Auf das Unzutreffende dieser Unterstellungen hingewiesen, bemerkte tigung nach Belieben von selbst, weil nach der Hausordnung nur Denjenigen dietes Recht zugestanden werden kann, die sich selbst er im Laufe des weiteren Gespräches, belößigen ditsfen. Auch findet die Kommission, daß die Ihnen zugewiefene Beschäftigung eine ganz angemessene ift. Sie find worauf eigentlich Buchbinder und waren nur als Autodidakt publizistisch thätig und zwar in einer Weise, die Sie fortwährend mit dem Strafgesetz in Konflikt brachte. Es tann somit nur gut sein, wenn Sie durch die Ihnen jetzt auferlegten Arbeiten zu Ihrem ursprünglichen Beruf zurückgeführt werden." Bezüglich einer von ihm gleichzeitig erhobenen Beschwerde wegen Boritbrigen enthaltung einiger ihm zugeschichten Zeitschriften, habe die Gefängnißtom­misfion dahin entschieden:

Die an Sie eingesandten Zeitschriften find meist social- demo­fratischer Natur und können Ihnen schon deshalb nicht berabfolgt werden, well dieselben geeignet wären, Sie in Ihr Anschauun gen auf's Neue zu bestärken. Da Sie aber behaupten, ein drin gendes Bedürfniß zu haben, mit der Tagesgeschichte sich vertraut zu halten, so wird Ihnen die Wahl gelaffen zwischen der Nord­deutschen Allgemeinen"," National" und Boffischen Zeitung". Er habe nunmehr ein Gesuch beim preußischen Juftizminifter eingereicht um Abänderung der getroffenen Bestimmungen; dieser aber habe das Gesuch Begutachtung überwiesen; die 7. Deputation des Stodtgerichts aber, die­wiederum an das Rammergericht, letteres weiter an das Stadtgericht zur felbe, welche die Strafe gegen ihn erkannt, habe beschlossen, sein Gesu nicht zu befürworten.

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Es bleibe ihm nunmehr nichts übrig, als den Reichstag anzurufen. Was nun zunächst die Selbstbelöftigung betreffe, so fönne er ein ziemlich genligfamer Mensch allenfalls auf folche verzichten, nachdem ihm seiner Körperschwäche wegen vom Anftalisarzt einige Nahrungsmittel als Zugabe zur Gefängnißtoft verschrieben seien; ohnehin sei aus dem benach­barten Dorfwirthehaus, der einzigen Bezugsquelle für Selbstbeköstigung in der Auftalt am Plößensee, doch nichts Ordentliches zu erhalten. Allein er habe auch auf Diejenigen Nüdficht zu nehmen, die nach ihm wegen politi scher Bergehen inhaftirt würden; namentlich aber deshalb müsse er das Selbstbeteftigungsrecht verlangen, weil mit diesem Rechte alle souftigen Be­

Thomas Münzer.

( Schluß.)

Der altgläubige Herzog Georg von Sachsen hatte das erste Jahr Schirmherr über die Stadt zu sein. Der neue Rath, wel der aus den Häuptern des alten Stadtadels fich wieder zufam­menseßte, hatte nur die Kenderung, daß fortan nur noch jahres­weise dret Rathekollegien wechselten, aber, wie früher, war es wieder der abtretende Rath, welcher allein den nachfolgenden Rath zu wählen hatte. Alles in der Stadt wurde wieder altgläubig, ftrenger altkirchlich, ale zuvor, hergestellt. Der Einzelne mußte fich fügen, wollte er nicht dem Arme der härtesten weltlichen Obrigkeit verfallen; und in den Augen des streng katholischen Herzogs Georg war, wie in den Augen der Bayerfürften und ihres Kanzlers Ed, Latherthum und Bauernkrieg, lutherisch und revolutionär, ganz eins und daffelbe, und das Eine follte, wie das Andere, ausgerottet werden.

Der Rath hatte mit dem Verlust des Gerichts und der Dörfer fein Haupteinkommen verloren, und dabei lagen nun auf ihm nicht nur die althergebrachten Schulden der Reichsstadt, son­dern auch die Forderungen des Reiches, die auf den Sühnebrief gefäßten Forderungen der Fürsten   und des dels weit umh.r. Diefe äußerste Geldbedrängniß trug dazu bei, daß der neue Nath an und für sich schon und von vorn herein feindlich gegen die bei der Revolution Betheiligten, noch feindlicher und schärfer ge­gen fie vorging. Ein Schredensregiment mit Schwert und Fol­ter, in der Hand fiskalischer Habfacht, kam an die Tagesordnung. So viel, als dazu nöthig war, hatte auch unter dem Fürsten­regimente der Rath noch an Gewalt; im Gerichte war ihm der Rechtsspruch, und außerhalb des Gerichtes das grausame mittel. alterliche Recht des Gebots und Berbots geblieben. Alle, die beim Einzug der Fürsten   sich nicht in der Stadt befanden, wur­den als Rafrührer behandelt, welche Gut und Blut verwirkt ha­

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Ich kenne nur eine Gefängnißftrafe; übrigens ist Ihre Sandlungsweise unter Umständen gefährlicher für die Intereffen der Gesellschaft, als die That eines Diebes oder Körperverletzers." Den oben zuletzt erwähnten Wünschen des Betenten Tragen elgener Kleider und Einzelhaft wurde demnächst vom Direktor entsprochen, die übrigen aber ablehnend beschieden. In gleicher Weise entschied auch die im Beschwerdewege angerufene Aufsichtskommission für das Strafgefängniß bef Berlin   am 17. Oktober v. J. dahin: zu 1. daß die Beschäftigung des Beschwerdeführers mit einer dem ur sprünglich von ihm selbst erwählten Lebensberufe entsprechenden Arbeit nicht gemißbilligt und eine Abweichung von der Regel bes§ 37 der Dienst- und Hausordnung fogar in seinem eigenen Intereffe nicht gestattet werden könne, well nach den Gutachten des Auftaltsarztes eine leichte mechanische Beschäftigung seinem leiblichen und geistigen Wohlbefinden ungleich förderlicher sein werde, als eine ausschließlich wissenschaftliche und publizistische Thätigkeit;

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zu 2. daß auch der Antrag, ihm auf Grund des§ 29 der Dienst- und Hausordnung die Bergünstigung zu gewähren, sich aus der An­ftaltstüche eine für ihn besondere zubereitete beffere Koft beziehen zu dürfen, abgesehen davon, daß es der Kitche an Vorrich tungen zur Bere tung befferer Kost fehle, schon deshalb für unmotiviet erachtet werden müffe, weil nach dem Gutachten des Anstaltsarztes die nach der Belöftigungsordnung zulässige leichtere Mittelfoft" der Konftitution und dem Ernährungsbedürfnisse des Antragstellers vollständig entspreche;

zn 3. daß es endlich mit dem Straf- und Befferungszwecke der wider ihn erkannten neunzehnmonatlichen Gefängnißftrafe völlig unver einbar sein würde, ihm während der Strafhaft die Lektüre gerade derjenigen Zeitungen und Zeitschriften zugänglich zu machen, deren polliische Richtung ihn schon wiederholt in Konflikt mit dem ben. Viele waren nur, well fte Lather und seiner Lehre anhin gen, geflüchtet, als der zurückgekehrte altgläubige Stadtadel m.t dem streng altgläubigen Herzog Georg fiegreich in die Stadt kam. Weil lutherisch, wurden sie als aufrührerisch behandelt, ohne alle Nüdsicht darauf, daß der Kurfürft von Sachsen   nnd der Landgraf von Beffen ja selbst der neuen Lehre offen zugethan waren.

So wenig Schuß hatten selbst die, welche gleichen Glaubens uit diefen beiden neuen Schirmherren der Stadt waren, von den Letzteren. Die Art, wie sie die evangelische Stadt Mühlhausen  , um fich in die Siegesbeute zu theilen, dem andersgläubigen Her zog Georg preisgegeben hatten, überließ ihre Glaubensgenossen den Maßregeln zum fer, welche der katholische Rath, gehezt von dem übrigen Stadtadel, durchführte, und für welche er den Herzog Georg zum Borwand und zum Beifland hatte.

Durch die schreienden Thatfaden von der großen Härte dies fer Maßregeln, die fle wenigftens mittelbar mit herbeigeführt hat­ten, augenscheinlich überzeugt, fonnten diese Fürsten   es kaum vom katholischen Rath erlangen, daß er wider die Füchtigen, welche nur um des Glaubens willen geflohen waren, die persönliche Ber folgung aufgebe um den Preis der Hingabe ihres ganzen oder ihres halben Vermögens an die Stadtkaffe. Gegen die, welche bei der Bollsbewegung vorn daran waren, behielt fich aber der Math dennoch die persönliche Verfolgung vor. Mit dem Verkauf des Eigenthums wurde so geeilt, daß fleine Häuser für ein paar Gulden ausgeboten wurden; aber die Stimmung war so, daß große und kleine Häuser zum Theil keinen Käufer fanden, so niedrig fie auch der Verfsteigerer aufthat. In wenig Monden hat die Reaktion auf allen Punkten gefiegt.