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handelte: 1) Die Arbeitseinstellung der Zimmerleute auf den Bolle schen Bauten. 2) Wie ist einer Lohnreduktion am wirksamsten ent­gegenzutreten? 3) Welche Berliner Zeitung   vertritt die Interessen der Berliner   Zimmerleute? 4) Der General- Sekretär Herr" Preuß und seine Machinationen gegen die deutsche Zimmerer- Bewegung. 5) Ab­rechnung über den Generalfonds. Ueber die beiden ersten Punkte refe­rirte D. Kapell und schloß sich an dies Referat eine Diskussion, an welcher sich die Herren Finn, W. Ringmann, Sennwit, Rieck, Busowsky und Andere betheiligten. Es wurde die Arbeitseinstellung für eine gerechte anerkannt und die Unterstützung beschlossen, jedoch das wetter­wendische Benehmen einiger dabei betheiligten und wieder in Arbeit getretenen Kameraden einer gerechten Kritik unterzogen. Zum zweiten Punkt der Tagesordnung wurde folgende Resolution angenommen: ,, Die Generalversammlung erklärt, daß einer Lohnreduktion in den für­zeren Arbeitstagen nur innerhalb einer guten Organisation wirksam entgegenzutreten ist. Eine Organisation ist die des Deutschen   Zimme rer- Vereins, und fordert die Generalversammlung alle in Berlin   arbei­tenden Zimmerleute auf, sich diesem Vereine anzuschließen." Ueber den dritten Punkt referirten D. Kapell und C. Finn. Beide Redner kriti firten die heutige Presse und zeigten den Anwesenden, daß alle augen­blicklich in Berlin   erscheinenden Zeitungen bis jetzt noch nie das In­teresse der Zimmerleute, wie überhaupt der Arbeiterklasse, vertreten hätten, sondern nur Spekulationsblätter seien und dabei oftmals den Arbeiterstand in seiner gerechten Bewegung verhöhnten u. s. w. Die Anwesenden sollten auf solche Klatschblätter nicht abonniren und dadurch die Herren Unternehmer noch reicher machen, sondern sie sollten die Arbeiterblätter, den Neuen Social Demokrat" oder Volks­staat" lesen, denn diese Blätter seien Eigenthum der Arbeiterpartei, und diese müsse in ihrem gerechten Unternehmen mit aller Energie un­terstützt werden. Die Versammlung nahm hierauf folgende Resolution einstimmig an: Die Generalversammlung erklärt: es ist die heiligste Pflicht aller in Berlin   arbeitenden Zimmerleute, die Arbeiterbewegung dadurch zu unterſtüßen, daß dieselben auf die Arbeiterblätter, den Neuen Social- Demokrat", event. den Volksstaat", abonniren, da diese Blätter die alleinigen sind, welche das wahre Interesse des Ar­beiterstandes vertreten." Ueber den vierten Punkt referirte D. Kapell. Herr Preuß, General- Sekretär der Gewerkschaft deutscher Zimmerleute die nur dem Namen nach existire habe sich erlaubt, in Nr. 35 des Gewerkverein" einen schmußigen Artikel gegen die Zimmererbewe­gung, den Generalfonds und die Verwaltung desselben loszulassen; er sei nun schriftlich zu der heutigen Versammlung eingeladen, aber nicht was ihm jedenfalls sein böses Gewissen verbiete. Kapell verlas nun besagten Artikel, der an Unverschämtheit und Frech­heit alles bisher von jenem tenden für die Gelder der Kapitalmacht arbei­General- Sekretär Geleistete( richtiger eines im Solde der Kapitalmacht stehenden Reptils) weit übertraf. Deutschlands  , hütet Euch! Zimmerleute Der Referent empfahl der Versammlung, über dieses Machwerk zur Tagesordnung überzugehen, da solche Hand­lungsweise eine verabscheuungswürdige sei und der allzu langen Kritik nicht werth erscheine. Einige Redner sprachen noch über das Leben des Herrn Preuß, wie derselbe der Kontrole der Zimmergesellen vor­stehe, die von den Meistern eingeführt sei, und der Hauptmacher der jezigen Kontrolscheine oder Gesindebücher sei, durch welche die Gesellen immer mehr in Abhängigkeit, dem Arbeitgeber gegenüber, kämen. Der fünfte Punkt der Tagesordnung: Abrechnung des Generalfonds", wurde durch Herrn Girke erledigt, und nachdem Aufforderung nach mehrmaliger Herrn Girke Decharge ertheilt. Niemand etwas dagegen einzuwenden hatte, dem Zahlreiche Einzeichnungen in den Deutschen Zimmerer- Berein fanden statt.

erschienen,

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Zeit, 6. Ott.,( Schuhmacher- Versammlung.) Gestern Abend fand hier eine öffentliche Schuhmacher- Versammlung statt, in welcher Herr W. Bock aus Gotha   über den Nugen der Gewerkschaften sprach. Das Resultat war, daß sich 20 Mann in die Schuhmacher- Gewerkschaft einzeichnen ließen. Mit Gruß H. Graul.

Frankfurt   a. M., 7. Oftober.( Schneider- Versammlung.) Gestern hielten die hiesigen Schneider eine Versammlung ab, in der Herr Leiendecker aus Mainz   über den zuletzt stattgefundenen Schneider­Kongreß in Leipzig   Bericht erstattete und zugleich die hiesigen Schneider aufforderte, eine Mitgliedschaft zu gründen und so den Kollegen Deutsch­ lands   zu zeigen, daß auch die Frankfurter   eingesehen hätten, daß nur durch eine Organisation der Krebsschaden unseres Gewerbes zu heilen ist. Es ließen darauf alle anwesenden Schneider sich in die Mitglie­derliste einzeichnen, und wir können wohl behaupten, bald eine bedeu­tende Mitgliederzahl aufweisen zu können. Mit Gruß und Handschlag Schweizer  .

Flensburg  , 5. Oktober.  ( Schiffszimmerstrike.) Schon seit ocial dem 12. Juni d. J. liegen die Schiffszimmerer Flensburgs im Streite mmt mit den Kapitalisten. Der Kampf wird auf beiden Seiten mit Erbitte­bresse rung geführt. Die Arbeiter, welche Unterhandlungen anknüpfen wollten, 11, sind schnöde abgewiesen worden. Die Kapitalisten wollen die Arbeiter durch Hunger zwingen, sich auf Gnade und Ungnade zu ergeben, der Verein, der ein Dorn im Auge der Bourgeoisie ist, soll zertrümmert hier werden. Fremde Arbeiter, besonders Dänen und Schweden  , sucht

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( der, man zu gewinnen. Kein Mittel wird gescheut. Arbeiter, die sich ander­weitig Beschäftigung gesucht, mußten mehrfach plößlich die Arbeit ver­lassen; so haben z. B. drei Schiffszimmerer, die beim Kasernenbau als Arbeitsleute beschäftigt, nach einiger Zeit sofort die Arbeit verlassen heu müssen, weil sie, wie man ihnen sagte, Leiter des Schiffszimmererstrikes seien. Hierdurch ist wieder ein Beweis gegeben, daß die Kapitalisten statt, sich hülfreich die Hand bieten, wenn es heißt, Arbeiter firre zu machen.

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ein Verhältniß dauernd zu machen, braucht man gar keine Kunst­Iniffe anzuwenden, da es schon durch sich selbst die. Dauer ver­fchaft bürgt.

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Rechte jocialen Gesetze zur Geltung, denn dieselben segen immerhin In­Im jüdischen Staate kamen aber nicht nur diese allgemeinen igen" bividuen voraus, welche die gleiche formelle Freiheit befizen, wäh= assene rend es doch bei den Juden neben den reichen und armen He­

Die Zimmerer aber stehen fest und wanken nicht, trotzdem schon Viele mit Noth und Sorgen zu kämpfen hatten und Mancher mit schwerem Herzen sehen mußte, wie seine Familie darbte. Deshalb, Arbeiter Flensburgs aller Branchen, Maurer  , Zimmerer, Schuster, Schneider, Cigarren- und Fabrikarbeiter u. s. w., weil dieser Strike ein prinzi­pieller, ein Strife ist, der Euch Alle ebenso interessiren muß, wie die Schiffszimmerer, ist es Eure Pflicht, mit Unterstüßung einzugreifen, damit die Arbeiter sich nicht auf Gnade und Ungnade ergeben müssen, zeigt, daß Ihr erkannt habt: die Interessen der Arbeiter sind solidarisch. Greift schnell und kräftig ein. Die auswärtigen Schiffszimmerer wer­Unter­den ersucht, so viel wie möglich den Zuzug fern zu halten. stügungen sende man an:

Sembke, Schiffszimmerer, Norderfischerstraße.

Laien Evangelium.

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( Von Friedrich Sallet  .) ( Fortsetzung.)

Selig sind, die da hungert und dürstet nach der Gerechtigkeit.

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Selig sind die, so nach Gerechtigkeit Hungernd und dürftend schmachten, denn sie sollen Satt werden. In euch Allen, wie ihr seid, Fiel ab vom göttlichen das Menschen- Wollen. Der Wille Gottes will sich selbst allein, Und schon sein Wollen ist sein sich vollstrecken! Denn ewig ist er in sich selbst und rein, Er hat sich, außer sich, kein Ziel zu stecken. Sein Thun   und Inhalt ist Gerechtigkeit, Doch jener Wille, der sich selbst durchwaltet, Hat, in des Menschen Brust, nach Raum und Zeit, Zu tausend Einzelzwecken sich zerspaltet. Weh' dem! der da vergißt das ew'ge Band, Ueber dem Wust verworr'ner Einzelheiten, Der nie den einen, ew'gen 3weck erkannt, Die vielen schauend nur, die sich bestreiten. Er strebt und will nur immer im Moment, Befriedigt, wenn er dies und das errungen, Von Gott  , vom Einen ist er losgetrennt, Das Vielerlei hat seinen Geist verschlungen. Doch wer an allem Erdentreiben sieht Das Takelwerk des Wollens als das schlechte, So es der rothe Faden nicht durchzieht, Der Wille Gottes, das ureine Rechte. Wer ab sich wendet von dem leeren Kram Des endlichen, zerriss'nen Menschenstrebens, Und lechzet nach Gerechtigkeit voll Gram, Der hungert und der dürftet nicht vergebens. In jenem Durst und Sehnen, tief und still, Ift Gottes Geist in ihn hinabgefahren; Es selbst ist Gottes Wille, der da will In ihm erwachen und sich offenbaren. Wenn all' sein Wesen Durst und Hunger ward, Hat Gottes   Wille ganz es aufgezehret; Nicht, daß sein Wollen sei zum Tod erstarrt Nein! dem des Herrn verewigt und verklärt. Die rührige, beherzte Mannesthat Braucht er nicht, träg und brütend, aufzugeben, Doch, was er wirke, schaffe, früh und spat In Gottes Willen sei versenkt sein Streben. Dann schlingen sich die regen Fäden all' Zu einem ganzen, ewigen Gewebe. Er wirket hier und dort und überall, Nur daß Gerechtigkeit auf Erden lebe. Was erst zu tausend Zwecken war zertheilt, Führt er zurück auf Gottes einen Willen, Und kann am Menschenthun, des Bruch geheilt, Den Durst und Hunger nach dem Ew'gen stillen. ( Fortsetzung folgt.)

Der arme Conrad. ( Schluß.)

Ulrich ritt ihnen gegenüber, vom Kopf bis zu den Zehen gewappnet, selbst sein Pferd war mit Eisen überdeckt. Bei sei­nem Anblick entblößten die Bauern die Scheitel, kleinmüthig und verzagt, ganz gebrochen. Auf seinen Wink stürzten sich seine Reisige auf sie, und die, welche als besonders thätig bei der Be­wegung bekannt, oder als solche, wahr oder falsch, von den An­gebern bezeichnet waren, wurden aus dem Haufen herausgezogen und gefangen hinweg geführt. Es waren Derer nicht weniger Es waren Derer nicht weniger als 1600, die als schuldig oder verdächtig eingezogen wurden. Es waren nicht genug Fesseln und Stricke zur Hand. Wie

und sie von der Verbrüderung mit den sonstigen Sclaven, welche feinen Freiheitsschnörkel mit sich herumschleppten, abzuhalten. War eine Dienstepoche, also eine sechsjährige Knechtschaft verflossen, so mußte der abermalige freiwillige" Selbstverkauf vor dem unter freiem Himmel tagenden Richter abgeschlossen werden, wenn er Rechtskraft erlangen sollte. Die Besiegelung eines also erneuerten Kontrakts geschah in der Weise, daß der Herr" den Knecht am

ungen vielmehr machte dieser lettere Umstand eine etwaige Verschiebung pel- oder Hausthor gemeint gewesen sei das Stadt, Tem= Freiheit auch ob

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Darum machten von dieser

ulden er ökonomischen Machtverhältnisse auch insofern undenkbar, als jene Gesetze gleichsam regulirte. Wo neben freien" Arbeitern Sclaven verbraucht werden, da richtet sich der Preis der Ersteren infach nach dem Preise der Letzteren, und dieser wird natürlich ei einem Angebote von zwei Seiten nur sehr niedrig sein können. Das Einzige, was der freie" Arbeiter vor dem Sclaven oraus hatte, war die Auswahl der Herren". Aber, selbst bgesehen von dem geringen Unterschiede, welcher vermuthlich Beit, wischen den verschiedenen Arbeitgeber der er unger lieg lichen in längeres Besinnen schwerlich zu. Freiheit" nur Wenige Gebrauch; in der Regel wurde der Selbst­später auf nach abgelaufener Dienſtperiode gegenüber een duben erneuert, oft sogar ein- für allemal abgeschlossen. Bei verheiratheten Knechten kam ein Wechsel nur ganz felten iff zu or, wie ja auch gegenwärtig verheirathete Arbeiter im Hinblick straft uf ihre Familie viel seßhafter sind, als ledige; bei Unverheira­ja im jeten tamen allerlei Kunstmittel in Anwendung, die sich vor­wer- fflich bewährten. Gewöhnlich ſuchte der perr" den ledigen auch echt mit einer Sclavin zu verfuppeln, was" meistens unschwer einer um des Herrn" und nach dem mosaischen Gesetze folgten die Die Sclavin blieb aber nach wie vor absolutes Eigen­In inder in Bezug auf ihre rechtliche Stellung immer dem Stande Gelege die

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Wenn daher ein Knecht seine Stelle verlassen hätte, wäre er ir das ich gezwungen gewesen, sich von Weib und Kindern loszusagen it der ad einen solchen Entſchluß ließ der familiäre Ginn, welcher be­gleich antlich gerade bei den ärmſten Wolfettaſſen an ausgeprägte en

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Mit der Freiheit" des Knechtes( oder auch der Magd) felbft afältigen Proletarierſtolze Der been, nechte zu schmeicheln

durch's Ohr stach. Ueber die Bedeutung dieser Maßregel ist schon Brandmarkung auf. viel gemuthmaßt und gestritten worden; ich fasse sie als eine Art

Wie sich der Unterjochungstrieb des Stärkeren gegenüber dem Schwächeren unter Anderem auch dadurch zur Geltung gebracht hat, daß die Frauen in jeder Beziehung den Männern hintange­hat, daß die Frauen in jeder Beziehung den Männern hintange­jetzt wurden, zeigte sich bei den Juden nicht weniger, als bei den Digteit be, freiwilligen" Gelbſtverkaufs, fammt den damit ver­

anderen Völkern.

des

Die Folgen der Armuth, d. h. die Nothwen

bundenen Konsequenzen, betrafen das Weib so gut, wie den

Mann; dazu tam aber hinsichtlich des Ersteren noch ein weiterer Rechtschaftsfall, indem ber Bater bas Recht hatte, jeine Töchter

zu verkaufen, vorausgesetzt, daß der Käufer die Absicht bekundete, zu geben. bas Mädchen entweder selbst zu heirathen, oder es seinem Sohne

War eine derartige Kindes- Verschacherung( die Neuzeit kennt bekanntlich diesen schändlichen Brauch, wenn auch in weniger

Hunde koppelte man sie zusammen. Alle Thürme und Gefäng­nisse der Stadt wurden voll gepfropft, die andern Haufen im Ring der Reisigen nach der Stadt getrieben und dort ohne Speise und Trank in das Rathhaus eingesperrt, das, so groß es war, für eine solche Menge nicht Raum hatte. Hier lagen 14 sie aufeinander gepreßt; von Sißen war keine Rede; die meisten konnten kaum bequem stehen. Hätten ihnen die Wachen nicht um Geld und gute Worte heimlich Brot und Wasser zukommen laffen, sie hätten verschmachten müffen.

So schwebten sie zwischen Furcht und Hoffnung, während die Andern auf der Folter verhört wurden. Gegen Mittag des andern Tages wurde der große Haufe aus dem Rathhaus hin­ausgeführt, hart an das Ufer der Rems  . Von Durst und Hun­ger gemartert, durften sie in das Wasser sehen, aber keiner sich bücken, um daraus zu trinken. Endlich fiel es Jemand ein, dem unglücklichen Volke in Gefäßen Wasser zuzuschicken. Sie waren gegen sechsunddreißig Stunden ohne regelmäßige Speise und Trank gewesen.

Inzwischen war bei den Andern, deren manche erst jetzt gefangen eingebracht wurden, mit dem peinlichen Verhör fortge­fahren worden. Es war ein kurzer Prozeß. Schon am Sams tag, am 5. August, also im Zeitraum von drei Tagen, war die Untersuchung geschlossen, so daß der öffentliche Rechtstag auf den 7. August festgesetzt werden konnte. Wäre nicht der Sonntag dazwischen gewesen, so wäre es wahrscheinlich noch schneller ge­gangen: die einzigen Untersuchungsmittel waren sieben Angeber und die Folter. Durch diese wurde auf den Bundschuh hin in­quirirt.

Am Montag, den 7. August, wurden die Angeklagten auf den gewöhnlichen Platz geführt, wo unter freiem Himmel das Gericht gehalten wurde.

Sechsundvierzig waren in Ketten, manche derselben halb nadt, wie fie, aus ihren Verstecken hervorgezogen, in den Betten überfallen oder von den Reisigen ausgeplündert worden waren; der übrige Haufen war frei zugegen. Den Vorsitz des Gerichtes führte Hans von Gaisberg, der Vogt von Stuttgart  . Zwar

Die Gefesselten sollten schwerer Rache anheimfallen. waren außer den drei früher Genannten, welche Ernst von Fürst überfiel ,,, die Anfänger und rechten Hauptsächer der boshaftigen Uebelthat, darin in einem Schein eines Guten die giftige erb­süchtige Schlange, der Bundschuh, verborgen gelegen, und ihre Helfer, Anhänger, Mitthäter und Verschuldeten", glücklich in's Ausland entkommen, und für die Zurückgebliebenen mußte eben dieses Bleiben ein Zeugniß abgeben, daß sie sich nur im Allge­meinen, wie der ganze Haufe, betheiligt wußten. Aber der Her­zog und die Aristokratie wollten Blut. Der Herzog wich keinen Fingerbreit von den Gerichtsschranken, um jedes Wort der Be­flagten und der Richter zu überwachen.

Hans Volmar, der oberste Hauptmann, sein Waibel und sein Fähndrich wurden dem Nachrichter in Hand und Band über­antwortet, weil sie auf der Folter der gewaltthätigen Bestrebun­gen des Armen Conrads geständig waren, und sogleich nach Er­öffnung des Urtheils auf dem Wasen mit dem Schwert gerichtet. Die anderen Gefangenen wurden wieder in ihre Gefängnisse zu­rückgeführt, weil das Blutgericht für nöthig achtete ,,, ihrethalben einen Bedacht zu nehmen".

Des andern Morgens wurden wieder sieben als Mitglieder des Armen Conrad zum Tode verurtheilt, Michael Schmid, Lud­wig Fassold, Hans, der Messerschmidin Tochtermann, Hans Weiß, Jakob Huet, Hans Kleesattel, diese von Schorndorf  , Dautel Jakob von Schlechtbach.

Auch dieses Urtheil wurde unmittelbar darauf vollzogen, des Letzteren Haupt auf das Mittelthor von Schorndorf   gesteckt. Andere wurden mit Weib und Kind lebenslang des Landes ver­wiesen, theils mit Ruthen ausgestrichen, theils an der Stirne gebrandmarkt, oder sonst körperlich gestraft. Alle aber mußten schwören, sich nie zu rächen. Verlust der bürgerlichen Ehren und große Geldstrafen waren das Mildeste.

Am 9. August hielt der Herzog einen dritten Bluttag zu Stuttgart   auf offenem Markt. Hier wurden die, welche die Stadt an die Bauern verrathen wollen, zum Tode verurtheilt und sogleich auf dem Markte enthauptet.

Auf Freitag, den 11. August, waren die Entflohenen des armen Conrad zur Verantwortung nach Stuttgart   vorgeladen worden, aber nur acht wagten, zu erscheinen. Diese strafte der Herzog nach Gefallen, jedoch nicht am Leben. Die in der kur­zen Frist von drei Tagen nicht Erschienenen wurden zum Tode verurtheilt. Pregizer Vater und Söhne, Wagenhans und sein Sohn, Schlechtlins- Klaus, Veit Bauer, Geispeter, Uz Enten­maier und andere Namen, die eine Rolle gespielt, werden unter den Flüchtigen genannt. Wo und wann sie in dem Herzogthum

es diesem nicht nachgesetzt werden dürfe oder ohne Lösegeld frei­gelassen werden müſſe. gelassen werden müsse. Nun wird es indeß Jedem einleuchten, daß erstens schwerlich eine genaue Controle in dieser Hinsicht möglich war und daß zweitens die Freilaffung nur einen frei­willigen" Selbstverkauf im Gefolge haben konnte, gerade wie bei den Knechten in ähnlichen Fällen.

Und nun möchte ich fragen, wo denn das Idyllische der jüdischen Social- Gesetzgebung steckt? Es gab Sclaven, die man kaufte oder züchtete wie Rinder oder Schafe, die man prügeln, ja todtschlagen konnte, wenn man nur darauf achtete, daß sie nicht auf der Stelle starben; es gab ein scandalöses Schuldgesez, das den Zahlungsunfähigen dem Gläubiger nicht minder zum Knechte gab, als das Criminalgesetz den Dieb dem Bestohlenen; es gab, freie" Knechte und Mägde, welche ihr Malheur, arm zu sein, in bitterer Abhängigkeit von den Herren" zu empfinden hatten; es gab endlich ein Sclavenhändlerrecht des Baters gegen­über der Tochter! Wahrlich, ich wüßte nicht, was da noch gefehlt hätte zu einem Klassenstaate infamster Sorte.

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fenloſer Weise häufig dargestellt wird, dann wäre den Römern feine Annegion nicht jo leight gegludé; denn wenn ein fretes

Gemeinwesen von Despoten- Söldlingen angegriffen wird, steht der letzte Mann mit seinem letzten Blutstropfen für die Inte­grität seines Vaterlandes ein, und nur innerhalb solcher Gesell­schaften, die bereits innerlich zerrüttet sind, und wo die Volks­massen in einer verzweiflungsvollen Lage sich befinden, da stehen

sie mit verschränkten Armen den staatenverschlingenden Katastro­phen gegenüber und fördern dieselbe durch ihre Apathie. Als

das zerstörende Ungewitter über Jerusalem   hereinbrach, da war es die verderbte große Stadt mit Wucherern, nichtsnußigen Pfaffen, öffentlichen Dirnen und hoffnungslosen Proletariern, die reif war, hinweggefegt zu werden! Der jüdische Staat war total verlottert; die nichtswürdigen gesellschaftlichen Einrichtungen hatten eine sociale Frage erzeugt nnd diese- da sie nicht gelöst

schroffer Form, gleichfalls) schon an und für sich höchſt ſcanda löser Natur, ſo mußte der damit getriebene. Mißbrauch geradezu unerhörte Nachtheile für das Weib haben. Und der geniale" Gesetzgeber hat dieselben von vornherein erkannt, wie aus den diesbezüglichen näheren Bestimmungen erhellt, die den gröbsten Mißständen vorbeugen sollten, aber hiezu völlig unzureichend waren. Trat z. B. der Fall ein, daß nach vollzogenem Handel der Käufer das Mädchen weder selbst heirathete, noch seinem Sohne antraute, so stand den Angehörigen deſſelben binnen einer Sevilen drift der Rücklauf frei, grjorien beter jubah nicht, to Raffen gewaltsam unterbrickt ward riß das Gemeinwesen fonnte das arme Geschöpf weiter verkauft werden, nur durfte der Käufer kein Ausländer sein.

Heirathete aber der Käufer das Mädchen und nahm er sich

nachträglich noch ein weiteres Weib, so war vorgeschrieben, daß

hinab in den Abgrund. Eine alte Geschichte, die ewig" neu bleibt ewig? möge es nicht wahr sein!