die Einnahmen der Kasse zu den statutenmäßigen Ausgaben nicht aus- reichen, so muß eine Erhöhung der Beiträge oder eine Erinäßigung der Unterstützungen eintreten. Das Reichsgesundheitsamt, dem die Abrechnungen, nebst vorschriftsmäßiger Statistik alljährlich einzureichen sind, hat dem zuständigen Gericht und den Betheiligten von der Roth- wendigkeit dieser Maßregel Mittheilung zu machen. Das zuständige Gericht hat, wenn innerhalb sechs Wochen eine Erhöhung der Beiträge oder Ermäßigung der Unterstützungen nach Maßgabe des Gutachtens des Reichsgesundheitsamtes nicht erfolgt ist, die Löschung der Kasse im Genossenschaftsregister zu vollziehen und dieses auf Kosten der Kasse öffentlich bekannt zu machen. ß 24. Die Kasse ist verpflichtet, alljährlich nach den vorgeschriebe- nen Formularen Uebersichten und ein Mitgliederverzeichniß dem ständi­gen Gerichte einzusenden. Sie hat demselben auf Erfordern das Aus- scheiden der Mitglieder anzuzeigen. Motive. Wie schon früher angeführt, halten wir für nöthig, daß eine statistische Abtheilung für Krankheits- und Sterbefälle im Reichsgesund- heitsamt errichtet werde. Es ist dies um so nothwendiger, als bis jetzt noch keine auf Erfahrung gegründete, wissenschaftlich geordnete Statistik für diese Fälle vorhanden ist. Fast jedes Gewerk übt auf be- stimmte Theile des menschlichen Körpers einen nachtheiligen Einfluß aus, woraus sich bei den Arbeitern, je nach ihrem Gewerk überwiegend, die eine oder die andere Krankheit entwickelt. Nach einer statistischen Ausstellung beträgt z. B. in der Stadt Berlin das Durchschnittsalter der Maschinenbauer 37 Jahre, das der Buchbinder 34>/, und das der Cigarrenarbeiter gar nur 31 Jahre. Wenn also der Tod in einem Gewerke früher als in dem andern eintritt, so muß doch auch der Bei- trag für das Sterbegeld je nach dem Gewerk verschieden sein. Wenn in einem Gewerk die Berufsgenossen vorzüglich der Schwindsucht, in einem andern den Nervenleiden, in einem dritten der Bleikolik rc. ver­fallen, in dem einen Berufszweige chronische, im anderen acute Krank- heiten vorwiegen, müssen da nicht auch die Beiträge je nach diesen Umständen bemessen werden? Von alledem wissen unsere heutigen Statistiker noch nichts zu erzählen. Wer ist also Sachverständiger? Die Arbeiter mehr als die Gelehrten, denn die Ersteren haben die Praxis, ivenn auch nicht durch die Theorie, erprobt, wie hoch sie wohl die Beiträge bemessen müssen. Es giebt aber auch noch andere Verhältnisse, welche die Leistungs- fähigkeit der Krankenkasse verschieden gestalten. Bei andauernden Ge- schästskrisen wird ein Geschäft mehr als das andere betroffen, harte Winter wirken auf den Gesundheitszustand dieser, heiße Sommer auf den jener Arbeiterbranchen ungünstig. Es gehört also eine langjährige Beobachtung aller einschlägigen Verhältnisse dazu, um als wirklich sachverständig gelten zu dürfen; viele jetzt sich als sachverständig in die- ser Beziehung Aufspielenden sind Charlatane, welche sich ihre Orakel- spräche von den Arbeitern theuer bezahlen lassen, weiter hat's keinen Zweck. Um nun eine wirklich brauchbare Statistik zu schaffen, ist es noth- wendig, daß alljährlich von den Kranken- und Sterbekassen statistische Tabellen und übersichtlich geordnete Abrechnungen an eine Centralstelle geliefert werden. Ein Reichs- Gesundheitsamt halten wir für die ge- eignetste Stelle. An einem bereitwilligen Entgegenkommen der Ar- beiter wird es nicht fehlen, man möge sie nur nicht durch Polizeimaß- regeln zurückschrecken. Um aber das Krankenkassenwesen nutzbringender als seither zu mächen, wäre erforderlich, daß die von den Kranken- lassen angestellten Aerzte der größeren Städte verpflichtet würden, allvierteljährlich zu einer Konferenz zusammenzutreten, die auf dem Gebiete der Berusskrankheiten gemachten Erfahrungen einander mitzu- theilen, über die Mittel zur möglichsten Verhinderung derselben be- rathen und Berichte an das Reichs-Gesundheitsamt einsenden. Zu den ZZ 26 und 27 der Vorlage beantragen wir folgende Aenderungen: § 25. Kassen sin Ansehung deren eine Beitrittspflicht der Arbeiter nicht begründet ist... füllt fort] können durch Beschluß der General- Versammlung unter Zustimmung von mindestens vier Fünftheilen sämmt- licher vertretenen Stimmen aufgelöst werden. § 26. Die Schließung einer Kasse kann durch richterliche Ent- scheid un g sdie höhere Verwaltungsbehörde... fällt fort] erfolgen: I. swenn mehr als ein Viertel der Mitglieder mit der Einzah- lung der Beiträge oder... fällt fort] wenn die Kasse sechs ("vier... fällt fort] Wochen mit der Zahlung fälliger Unter- stützungen im Rückstände ist; 2. wenn die General-Versammlung einer gesetzwidrigen Ver- wendung aus dem Vermögen der Kasse ihre Zustimmung ertheilt hat; wenn innerhalb vier Wochen nach einer Abschätzung nicht dem 23 gemäß für die Herstellung des Gleichgewichts zwi- 3. schen den Verpflichtungen und Einnahmen der Kasse Sorge getra en ist. Die Eröffnung des Konkurs-Verfahrens über die Kasse hat die Schließung kraft Gesetzes zur Folge. Motive. Die Aenderung deS§ 36 der Vorlage ergiebt sich aus früheren Motiven, da es nicht passend ist, Zwangskassen überhaupt einzurichten. Daß wir den ersten Theil des..1. 1 des§ 27 der Vorlage ge­strichen wünschen, hat seinen Grund darin, daß in Zeiten größerer Arbeitsstockungen sich gewöhnlich die Restanten so häufen, daß nur wenige Mitglieder ohne Rest sind; ferner, wohl jede Kasse eine statu- tarisch festgesetzte Restirung der Beiträge ihren Mitgliedern gestattet. Für ß 28 der Vorlage beantragen wir in Gemäßheit frü- herer Motivirung die Abänderung des WortesAufsichtsbehörde" inzuständiges Gericht". Für den Z 3l der Vorlage schlagen wir die Fassung vor: § 36. Die Kassen unterliegen in Bezug ans die Befolgung des Gesetzes der Beaufsichtigung der Handelsgerichte und des Reichs- Gesundheitsamtes.(Durch die von den Landesregierungen zu be- stimmenden Behörden... fällt fort.] Das zuständige Gericht (die Aussichtsbehörde... fällt fort] kann jederzeit die Bücher der Kaste einsehen. Es beruft die Generalversammlung, falls der Vorstand der durch§ 26 begründeten Verpflichtung nicht genügt. Es kann die Mit- glieder des Vorstandes und die im Falle der Auflösung oder Schließung einer Kasse mit der Abwickelung der Geschäfte betrauten Personen zur Erfüllung der durch§ 24 begründeten Pflichten durch Ordnungsstrafen bis einhundert Mark anhalten. Wir beantragen zu Z 33 der Regierungsvorlage, deren Be- stimmungen durchaus ungenügend zu einem fruchtbringenden Kassen-Verbande erscheinen, die folgenden Zusätze: 8 32. Eine Vereinigung mehrerer Kassen zu einem Verbände be- Hufs gegenseitiger Aushülfe kann unter der Zustinnnung der General- Versammlungen der einzelnen Kassen und auf Grund eineS schriftlichen Statuts erfolgen. Das Verbands-Statut hat Bestimmungen zu enthalten über Name, Sitz und Zweck des Verbandes; Beitritt und Austritt der örtlichen Kassen; Vcrbandsbeiträge, gegenseitige Versicherung der örtlichen Kassen und Freizügigkeit der Mitglieder; über Bildung eines Vorstandes, sowie über die Legitimation seiner Mitglieder und den Umfang seiner Befugnisse; über die Zusammensetzung und Berufung der General-Ver- sammlung, über die Art ihrer Beschlußfassung und über die Stimmbcrechtigung der Delegirten; über Urabstimmungen in den General-Versammlungen der örtlichen Vereine; über die Abänderung des Vereins-Statuts der örtlichen Vereine. über die Verwendung des Vereins-Vermögens im Falle der Auflösung oder Schließung des Verbandes. Das Statut darf keine den Vorschriften dieses Gesetzes zuwider- laufende Bestimmung enthalten. Die Wahl des Vorstandes hat zu geschehen: 1. durch die Vorstände der betheiligten örtlichen Kas- sen, oder 2. durch eine Verbands-General-Versammlung von Delegirren der betheiligten örtlichen Kassen, oder durch eine Urabstimmung in den General-Ver- sammlungen sämmtlicher betheiligten örtlichen Kassen. Der Sitz des Vorstandes darf nur an einem Orte sein, wo eine der betheiligten Kassen ihren Sitz hat. Der Verband ist nach Maßgabe des 8 36 der Aufsicht des zu- ständigen Gerichts desjenigen Bezirkes, in welchem der Vorstand seinen Sitz hat, unterstellt. Auf die Mitglieder des Vorstandes und die sonstigen Organe des Verbandes finden die Bestimmungen des 8 31 Anwendung. In Betreff des§ 34 der Regierungs- Vorlage, welcher lautet: 8. 34. Die Verfassung und die Rechte der auf Grund landes- rechtlicher Vorschriften errichteten Hülsskaffen werden durch dieses Gesetz nicht berührt; die Kassen können jedoch durch die Landes-Regierungen zur Einsendung der im 8 25 Abs. 1 bezeichneten Uebersichten verpflichtet werden. In Ansehung der Kassen der Knappschasts-Vereine verbleibt es bei den dafür maßgebenden besonderen Bestimmungen. wird beantragt:_ 1. 2. 3' 4. 5. 6. 8. 3. Derselbe ist zu streichen, weil wir nicht wünschen, daß zu Gunsten einzelner geheimer Gesellschaften, Freimaurer , Oäck fellows, Druiden ic., Ausnahmen gemacht werden, und die Knappschaftskassen der Berg- leute ic. von allen Kassen am meisten einer Reform bedürfen. Gegen den früheren Redakteur unseres Blattes, A. Küster, findet den 7. Dezember, einer Rede wegen, welche derselbe den 28. August in Frankfurt a. O. gehalten, ein öffentlicher Termin vor dem dortigen Kreisgericht statt. Htieffen, 16. Nov.(Allg. deutscher Schneidcrverein.) In Gemäßheit deS 8 26 unterbreiten wir, in Uebereinstimmung mit der Controlkommission, die Abänderung des 8 2, Absatz 2, das Sterbegeld betreffend, einer Urabstimmung. Wir bemerken dabei, daß ganz genau die Zahl der Mitglieder, welche für die Aenderung, sowie derer, welche gegen dieselbe gestimmt haben, angegeben werden und dieses Resultat binnen 4 Wochen, von dem Tage des Erscheinens in den Vereins- organen an gerechnet, anher eingeschickt werden muß. Mit Gruß Der Ausschuß. I. A.: B. Klerx. Bezüglich des vom Genossen Matthaey aus Hamburg ergangenen Gesuches um Zustellung statistischen Materials, erkläre ich, daß es sich hier nicht um die regelmäßig zu erhebende Statistik handelt, sondern ein persönliches Unternehmen ist, was der Agitation, also der Gesammt- heit, zum Nutzen dienen soll. Ich ersuche deshalb die Mitglieder, dem- selben darin thatkräftig zu unterstützen. Mit brüderlichem Gruß I. A.: B. Klerx. Hamburg , 26. Nov.(Strike der Buchbinder.) Die Ham- burg-Altonaer Buchbindergehülfen befinden sich seit dem 13. Novbr. im Strike. 136 Mann sind brodlos. Wir bitten, den Zuzug streng fern zu halten. Geldunterstützungen sind dringend nöthig. Gewerksgenossen und Ihr, die Mitglieder anderer Gewerke, helft uns kämpfen, wir hel­fen später wieder, wie wir bis jetzt überall geholfen haben, wo es Roth that. Geldsendungen sind zu adressiren: O. Fey, Steinstr. 89 II. Das Comito.; Ncftme, 11. Nov.(Volksversammlung.) Am 9. November hielten wir eine Volksversammlung über die Erhöhung der Biersteuer und Einführung einer Petroleumsteuer ab. Herr Klute übernahm hier- über das Referat und geißelte besonders die Besteuerung der Ver- brauchsmittel, wodurch fast allein das arbeitende Volk betroffen wird. Mit social-demokratischem Gruß. F. Rahlmeyer. Osnabrück , 26. Nov.(Berichtigung.) In der Abrechnung des Osnabrücker Tischlerstrikes haben sich 2 Fehler vorgefunden. Es muß daselbst heißen: Von Bielefeld d. Hrn. Mahne 81,66 Mk., von Stettin d. Hrn. Loesche 17,96; dagegen in Osnabrück sind eingegangen in Summa 443,63 Rm. C. Orthw'ein. Zur Beachtung. Da uns in letzter Zeit wieder mehrfach Annoncen ohne Geld zugehen, machen wir darauf aufmerksam, daß wir Annoncen ohne Beifügung des Betrages nicht aufnehmen können. Zur Berechnung der Annoncen machen wir darauf aufmerk- sam, daß circa 10 Silben kleiner, gewöhnlicher Schrift in die Zeile gehen; Alles, was fett oder groß gedruckt werden soll, muß doppelt oder dreifach gerechnet werden. Die Expedition. Briefkasten. Meine jetzige Adresse ist: F. H. Klute, pr. Adr. Herrn Stegmann, Allerheiligenstr. 2, Erfurt . Alle für mich bestimmten Briefe rc. sind in obiger Weise zu adressiren und bitte ich, die Parteigenossen Thüringens namentlich, darauf zu achten, sowie Briefe, die Agitation betreffend, rechtzeitig an mich gelangen zu lassen, damit ein geordnetes, erfolg- reiches Wirken möglich ist. Erfurt , den 19. November 1875. Mit Gruß F. H. Klute. Die Herren Köhnke, Leinhos und Genossen ersuche ich hierdurch mir eine genaue Adresse angeben zu wollen, an die ich seiner Zeit den Beschluß des Ausschusses zur Information.der Betheiligten senden kann. F. W. Fritzsche. Vorsitzender des Ausschuffes der Socialist. Arb.-Partei Deutschlands . Berlin 8.. Dresdenerstr. 37. Th. Branbei und Fr. Großmann, Hamburg . Unsere Adressen sind: D. Junghans, Rühgasse 10, 2 Tr., bei Loskant, Frankfurt a. M. I. Weydmann, Neuer Wall 23, bei Rappcs, Berlin . Donnerstag, Äii. Nov., Ab. 8'/, Uhr, Briickcnstr. 10a., Cafü Mittelhans, Gcschl. Mitglieder-Vers. des Socialistischen Arbeiter- Wal)l-Vereins. Tagesordn.: Die Gewerkschaftsbewegung. Referenten die Herren Rackow u. Fritzsche. Innere Angelegenheiten. Karten sind vorzuzeigen. Reue Mitglie- der werden aufgenommen. Sonntag, 38. Nov., Vorm. 10 Uhr, im Tivoli, ans drin Kreuzberge, Große Volksveffammlung. Tagesordnung: Die Stellung des Klein- gewerbes zum Liberalismus und Socialis- mus. Refcr.: Herr Reichstagsabgeordneter Aug. Bebel. Die Gesinnungsgenossen werden aufge- fordert, für das Bekanntwerden dieser Ver- sammlung Sorge zu tragen. (F. 29.) A. Heinsch.[6,26] Das diesjährige Sylvesterfest findet im Louisenstädtischen Theater(Alcazar) statt. Den Eigarren-'Arbeitern, Sortirern und Tabak-Spin­nern, den Tabak-Ärbeiterinnen, sowie den Mitgliedern des deutschen Tabak-Arbeiter- Vereins zur Nachricht, daß die wöchentlichen Beiträge von Sonnabend, den 27. Novbr. ab Linicnstraste 44(d'Heureuse's Lokal), Abends von 7 bis 9 Uhr, entgcgengenom- men werden. I. A.: R. Erk.(2,66] H. Bogemehl. Adolf Dittmann. Sonnabend, 27. November, ,-CHUUU Abends 8 Uhr, bei Vogel, Alexandcrstr. 31, Kränzchen des deutsch . Bau-, Land-, Erd- und Fabrikarbeitervereins. Billets a Person 56 Pf. Parteigenossen sind eingeladen. (F. 51.) Das Fest-Comitö. L. Kohlstädt.(2,46] Donnerstag, 26. Nov., �WIHUUiy* Abends präc. 8 Uhr, bei Herrn Körner, Marktstraße 16, St. Pauli , Zimmerer- Versammlung. Sanct-Paulianer seid am Platze. (F. 46.) L. Pfeiffer.(1,66] Hamburg. ®"ÄI in Stadti's Etablissement, Valentinskamp 41, Oessentl. Versammlung des Allg. deutschen Gipser- und Stuckateur-Bereins. T.-O.: Vortrag des Herrn Schreckenbach. (F. 1 .) F. Becker.(2,26] Stiftungsfest der Mitgliedschaft des Allg. Tischler-(Schreiner-) Vereins z n Hamburg , verbunden mit Loneert und Ball, am Sonnabend, den 37. November, in Stadli's Etablissement, Valentinskamp 41, Festrede hält Herr A. Hörig. Saalöffnung 7 Uhr. Anfang 8 Uhr. Karten, a 36 Pf., sind bei dem Comits und in den bekannten Wirthschaften zu haben. An der Kasse 45 Pf. Sämmtliche Arbeiter Hamburgs und der Umgegend sind hierzu eingeladen. (F. 37.) Das Comitö.(4,66] Hamburg . bei Hübner, große Rosenstraße 37, Oessentl. Versammlung des Allg. deutsch . Töpfervereins. Tagesordnung: Vortrag. (F. 116.) H. Falke.]2,46] Nächste Revision des Strike-ComitS's ist Mittwoch, den 1. Dezember, Abends 8 Uhr, bei Lüder's, Neustädter-Neustraße. D. O. Anzeigen. Mittwoch, 24. November, kCUlVlU». Abends 8'/- Uhr, in Heinsohn's Salon, Versammlung des Social-dcmokratischen Arbeiter- Vereinet. T.-O.: Bourgeois-Republik und Monarchie. Ref.: Herr Bruno Moje. Zutritt frei. (F. 26.) A. Forschner.(2,26] SMTf Montag, den 29. November, AUUUU. Abends 8 Uhr, in Koppelmann's Salon, Gr. Rosenstr., Großes Arbeiter-Fest verbunden mit Concert und Ball. Arrangirt von den Socialisten Altona's unter gefälliger Mitwirkung des Quartetts EgalitS. Saalöffnung 7 Uhr. Herrenkarten im Voraus 36 Pf., an der Kasse 45 Pf. Damenkarten im Voraus 16 Pf., an der Kasse 15 Pf. Um zahlreiche Betheiligung bittet (F. 26.) Das ComitS.(3,86] Altona . General Donnerstag, 25. Nov., Abends 8Vj Uhr, - Versammlung der Arbeiter-Kranken- und Sterbe- Kasse. 1) Wahl eines Arztes für Wahl eines Viceboten für Wahl eines Kommissions- Donnerstag, 25. Nov., Abends 8'/- Uhr, in Burmeister's Salon, Socialisten- Versaunnl. T.-O.: Die Organisation und Agitation des 6. Wahlkreises. Ich ersuche die Parteigenossen, zahlreich zu erscheinen. (F. 63.) F. Heerhold.(2,66] Wandsbeck."'S; bei Decke, Lübeckerstr. 55, Oeffentlichc Dtschlerversammlung. Die allgemeine Bewegung und das Vor- gehen der Meister. A. Hampe.(1,46] Donnerstag, 25. Nov., Abends 8 Uhr präc., im Lokale des Herrn Schultz in Barmbeck am Markt, Oeffentlichc Versammlung der Bau-, Land-, Erd- und Fabrik- Arbeiter. T.-O. : Die Wissenschaft und die Arbeiter. Jeder hat Zutritt. (F. 1 .) Schröder.(2,66] Tagesordn.: Hamburg . 2) Hamburg . 3) Mitgliedes. (F. 26.) Chr. Graßmann.(2,26] Freitag, 26. Nov., -OUxlllvU* Abends 8l/a Uhr, in Ever's Hotel, Bahnhofstraße, (F. 67.)(Hermannshalle").(2,66] Geschlossene Mitglieder-Versammlung der Socialist. Arbeiterpartei. Tagesordn.: 1) Vortrag. 2) Innere Angelegenheiten. Alle Mitglieder müssen zur Stelle sein. _ Der Agent. Für Barmbeck, Hohen- felde-Burgfelde und Umgegend. Donnerstag, 25. Nov., Abends 8'/2 Uhr, im Lokale des Herrn Müller, Lübscher Baum", Große össentliche Tischler-Versamml. T.-O.: Die Kämpfer der unfreien Ar- beiter im Alterthum. Referent: Herr Auer. Es liegt im Interesse eines Jeden, zahl- reich und pünktlich zu erscheinen. (F. 89.) I. A.: Hartlieb.(4,66] Rothenburgsort. »,�?.... Abends 8 Vi Uhr, im Lokale des Herrn Dionysius, Große öffentliche Arbeiterversammlung. Tagesordnung: Die Gesetzesvorlage der Kranken- und Hülfskassen. (F. 61.) I. A.: H. Gadow.(2,26] Für Bremen und Umgegend. Hierdurch bringen wir dem geehrten Publikum Bremens und der Umgegend zur Anzeige, daß wir Herrn F. W. Frick die Agentur für unsere Firma übertragen und bitten, alle in das Druckfach einschlagendem Arbeiten, die man uns freundlichst zu über-- tragen gewillt ist, aufzugeben bei Herrn F. W. Frick, Bremen , Seemanns- gasse 1.(F. 97.)(3.66; Allgem. deutsche Associations- Buchdruckern zu Berlin . (Eingetragene Genossenschaft.) Geschäfts-Eröffnung. Mit dem heutigen Tage habe ich hier am Ort ein Tischler- und Schreiner-Geschäft errichtet und empfehle mich dem Publikum bei allen vorkommenden Arbeiten, die in dieses Fach einschlagen, unter Versicherung reeller Bedienung. Hochachtungsvoll (F. 58.) David Mehmel, Tischler. Geschäftslokal: Wolfhagenstr. 25.(2,56] Herzlichen Glückwunsch meinem Freunde Eh( Reuter in Hannover zum Geburts - tage. W. Schwinkowsky.(2,66] Potsdam , den 21. November. Danksagung. Das mir am 13. d. M. veranstaltete Kränzchen durch die Herren Elz holz und Floth, veranlaßt mich, genannten Herren, sowie den Damen Frau Elzholz und Frau Stägemann, welche dasselbe durch Schmückung des Lokals, sowie durch Vor- träge verherrlicht haben, wie überhaupt den werthen Parteigenossen und meinen Käme- raden, die mit mir bei Meister Ritze zu- sammen arbeiten, für ihre rege Vetheiligung meinen wännsten Dank auszusprechen. E. Würtemberg.(2,66] Druck und Verlag der Allg. deutschen Associations Buchdruckerei zu Berlin , Eingetragene Genossenschaft, Kaiser-Franz-Grenadier-Platz 8a. Verantwortlich für die Redaction: H. Lan ge in Berlin .