Gerichts- Beifung.
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Die Bautischler hielten am Donnerstag in Berlin und den wurde: Wie stellen sich die Kollegen zu einer Bewegung für die Vororten fieben Bersammlungen ab, in denen die Frage erörtert Aufbesserung ihrer Lage.
Der Wandergewerbeschein ist nach§ 57b, Biffer 2 der Ge| Entwicklung der Sozialdemokratie in den letzten 25 Jahren" unter werbe- Ordnung in der Fassung der Novelle vom August 1896 bem lebhaftem Beifall der Anwesenden. Ta von einer Distuffion Abstand Meine Ursachen, große Wirkungen! So hieß es auch bei Antragsteller zu verfagen, wenn er wegen strafbarer Handlungen, genommen wurde, machte unter Vereinsangelegenheiten" Büttner einer Antlage wegen Verleitung zum Meineide, die gestern den aus Gewinnsucht, gegen das Eigenthum, gegen die Sittlichkeit zc. zu noch bekannt, daß am 2. Osterfeiertag eine vom Wahlverein Rellner und Reisenden Theodor Schmidt vor das Schwur einer Freiheitsstrafe von mindestens einer Woche verurtheilt ist und des ersten Wahlkreises veranstaltete Matinee in Raufmann's gericht am Landgericht Berlin I führte. Der Hausschlächter Ratt wenn seit Verbüßung der Strafe 5 Jahre noch nicht verflossen find. Variété, vormittags 10 Uhr, stattfindet. Da sonst nichts weiter und der Schantwirth Conrad, beide aus Belten, standen Vor dem Jukrafttreten der Novelle, das am 1. Januar 1897 erfolgte, vorlag, wurde hierauf die Bersammlung geschlossen. 1. 3. unter der Auflage der gegenseitigen Körperverlegung vor betrug die fragliche Frist nur drei Jahre. dem Schöffengericht in Spandau . Sie hatten in dem Beltener der am 10. Juni 1894 eine Buchthausstrafe wegen Verleitung zum der am Dienstag in Bickel's Saal in der Hafenhaide tagte, hielt Ein Eierhändler, Im Wahlverein für den zweiten Reichstags- Wahlkreis, Schlachthause Streit gehabt, der in Thätlichkeiten über Meineide verbüßt hatte, erhielt auf seinen nach rund drei Jahren Genoffe Wolfgang Heine einen beifällig aufgenommenen Bor gegangen war. Das Schöffengericht hatte Conrad zu 100 m. gestellten Antrag, ihm den Wandergewerbeschein zu ertheilen, den trag, worin er die historische Entwickelung des Koalitionsrechtes in Geldbuße verurtheilt, Ratt dagegen freigesprochen. Gegen Bescheid, fein Antrag müsse auf grund der neuen Faffung des§57b fürze schilberte und dann unter Heranziehung von Thatsachen dar dieses Erkenntniß wurde Berufung eingelegt, die das Ergebniß 3iffer 2 abgewiefen werden, da die fünfjährige Frist noch nicht legte, daß das Roalitionsrecht der Arbeiter in Deutschland sowohl hatte, daß Conrad einen Erfolg nicht erzielte, Ratt dagegen unter verstrichen fei. Der Mann flagte hierauf gegen den Rommiffar zur Wah- durch die Vereinsgefeße, ale namentlich auch durch weitgehendste Aufhebung des ersten Urtheils zu 20 M. Geldstrafe verurtheilt rung des öffentlichen Interesses und machte geltend, auf seinen Fall Anwendung des§ 158 der Gewerbe Ordnung fowie des wurde. Bei der Verhandlung vor dem Berufsgerichte war plöblich müsse die alte Faffung des§ 57b Biffer 2 angewandt werden, Groben Unfug Paragraphen wesentlich eingeschränkt, ja faft ein Beuge Namens Remige aufgetaucht, welcher unter seinem Eide denn er habe seine Strafe zur Zeit ihrer Wirtsamteit bereits gang illuforisch gemacht werde. Zum Schluß führte der Redner bekundete, daß er am Tage der That auf dem Hofe des Weltener abgebüßt und die Novelle von 1896 habe keine rückwirkende Kraft. aus, das Koalitionsrecht der Arbeiter könne nur gedeihen auf dem Schlachthauses anwesend gewesen sei und gesehen habe, daß Katt Die dreijährige Wartefrist, die der Paragraph früher vorschrieb, Boden politischer Freiheit, die errungen werden müsse von einer mit einem Rnüttel auf Conrad eingeschlagen und dieser sich fei aber abgelaufen. nur gewehrt habe. Die Klage wurde jedoch in allen starken politischen Partei. Die von gegnerischer Seite gemachten Diese Aussage ist, wie ein späteres schwur- Juflanzen abgewiefen. Das Oberverwaltungsgericht führte aus, Versuche, einen Reil zwischen die gewerkschaftliche und politische Argerichtliches Verfahren ergeben hat, wiffentlich falsch abgegeben und wenn ein Gesetz die Ertheilung einer Konzession von gewiffen That beiterbewegung zu treiben, würden nicht gelingen, denn nur im beeidet worden. Remige hat später zugegeben, durch Conrad zu der fachen abhängig mache und sie unter bestimmten Umständen vorüber- Beichen der Eintracht beider Bewegungen tönne die Arbeiterklaffe falschen Aussage bestimmt worden zu sein. Er ist deshalb f. 3. vom gehend ausschließe, dann fomme es nicht darauf an, ob die tegen. Eine Diskussion fand nicht statt. Der Vorsitzende schloß die Schwurgerichte au 4 Jahren, Conradzu 2 Jahren Zucht. Bestrafung unter der Herrschaft des Gefeßes Versammlung mit einem Appell an die Genossen zur thätigen Mithaus verurtheilt worden, welche Strafen die beiden jetzt in stattgefunden habe. Von einer rückwirkenden Kraft tönne arbeit bei den nächsten Reichstagswahlen. Brandenburg verbüßen. Die bei der Verhandlung vor dem Schwur hier überhaupt nicht die Rede sein. gericht stattgehabte Beweisaufnahme in Verbindung mit dem Geständ niffe des Nemige hat die Auflagebehörde zu ber Neberzeugung gefchäft wurde der Kaufmann H. angeflagt, fich gegen den§ 285 des Wegen Duldung von Glücksspielen in feinem Bigarren gebracht, daß nicht nur Conrad, sondern in erster Linie auch der Strafgesetzbuches vergangen zu haben. Nach diesem Paragraphen jetzige Angeklagte Schmidt den Nemige zu der falschen eidlichen wird der Inhaber eines öffentlichen Versammlungsortes, welcher Aussage bearbeitet habe. Nach den Zugeständnissen Remige's hat dafelbft Blidsspiele gestattet oder zur Verheimlichung solcher bergerstraße 3. Der Referent Busch te verwies auf den Tischlerstreit Die Versammlung für Often und Nordosten tagte in der Straus fich die Angelegenheit wie folgt entwickelt: Nachdem Konrad in erfter Juftanz verurtheilt war, vertraute er die Führung feiner Sache ftraft. Spiele mitwirkt, mit Geldstrafe bis 1500. bevon 1896. Damals seien die Forderungen in 139 Bauwerkstellen sofort dem Angeklagten Schmidt an, der ihm als Voltsanwalt empfohlen Angeklagten von einigen seiner Bekannten das Spiel 17 und 4 gekommen. Die damaligen Errungenschaften feien zum großen Das Schöffengericht stellte fest, daß im Laden des bewilligt worden und nur in 26 Werkstellen sei es zu einem Streit worden war. Conrad theilte dem Schmidt den Sachverhalt mit gespielt worden sei, und verurtheilte H. deshalb zu einer Geldstrafe, Theil und übergab ihm das schöffengerichtliche Erkenntniß, worauf Schmidt indem es annahm, der Laden eines Bigarrenhändlers fei ein öffent Sollegen allerdings nicht ohne Schuld der indifferenten fofort fagte:„ Die 100 m. werden wir schon runter kriegen; wie licher Versammlungsort im Sinne des§ 285 des Strafgesetzbuches. würden in den verschiedensten. Werkstellen Lohnabzüge gemacht. Der - wieder verloren gegangen. Schon seit längerer Zeit das Spandauer Bauerngericht wirthschaftet, weiß man ja, die gehen Auf die Berufung des Angeklagten hob jedoch das Landgericht die Wochenverdienft auf einfache Arbeit betrage jetzt nur 18-21 M., so darüber hin!" Er erhielt für seine Bemühungen 35 M. An dem Vorentscheidung auf und sprach H. unter der Begründung frei, daß in oft noch weniger. Eine drückende Konkurrenz werde den Berliner felben Tage besuchte er den Fuhrherrn Remige und forderte ihn auf, der Bigarrenladen nicht als öffentlicher Versammlungsort an Bautischlern durch die aus der Proving, namentlich aus Spremberg , mit ihm nach Belten zu fahren, angeblich um ein Grundstück zu gesehen werden könne. Aus demselben Grunde wies das Rammer Rottbus und Nathenow eingeführte Maschinenarbeit gemacht. Für befichtigen. Er bezahlte nicht nur die Fahrkarten, sondern gab dem gericht die Revision der Staatsanwaltschaft zurück. Remige auch noch 6 M. für Zeitversäumniß. In Velten besichtigten Sechsfüllungsthüren gebe es in Berlin durchschnittlich 6,50 m.,( in die beiden ein Grundstück und Vich und im Laufe des Gespräches Flusses vorsätzlich gestört und durch diese Handlung Gefahr für das Doppelfenster 12,00 M.,( 7,50 M.), einfache Fenster 4,75 M., Auf die feltene Anklage, das Fahrwasser eines fchiffbaren Rathenow 2,25 M.), für Vierfüllungsthüren 5,50 M.,( 1.75 M.), erzählte der Angeklagte dem Nemige von der Schlägerei in dem Schlachthause und fügte hinzu:" Das übrige werde er noch Leben anderer herbeigeführt zu haben, hatte sich gestern der Schiffs( 1,75 M.), Balfouthüren 28,00 m.,( 13,00 2.) Der fortgesetzten erfahren. Darauf begaben sich beide zu Courad und hier wurde führer Karl Gnidite vor der II. Straffammer des Land- Verschlechterung der Löhne müsse endlich entgegengetreten Remige bearbeitet, in der Berufungsinstanz doch zu gunsten Conrad's gerichts II zu verantworten. Am 6. Juni vorigen Jahres werden, bann müsse man auch den immer mehr cin auszusagen. Er erklärte zunächst, daß er seine Familie nicht un- machte der Ingenieur Schneider mit seinem Dampfer reißenden Uebelstand abschaffen, der darin besteht, taß die glücklich machen wolle, Schmidt redete jedoch lebhaft auf ihn ein Ramerun" dessen Führer der Angeklagte war, eine Ber Gesellen sich ihr eigenes Werkzeug, in manchen Fällen sogar die und führte ihm vor, daß er den von ihm geforderten Eid gnügungsfahrt auf dem Müggelfee. Am Ende des Müggel- eigene Sobelbank aufchaffen müssen. Auch das Unvesen der Uel erganz ruhig leisten könne, da doch kein Hahn danach frähen fees, nahe bei Rahnsdorf , befand sich auch der Fondsmakler stunden solle beseitigt werden. Die Vorbedingung eines erfolgreichen würde. Endlich ließ sich Remige bereit finden, als Bengereifte zweimal in nicht allzu großer Entfernung das Boot des P. jeder Kollege zur Pflicht machen, die leider sehr zahlreichen InPetrenz mit seinem Ruderboote auf dem Wasser. Der Dampfer Vorgehens fei natürlich eine starke Organisation, daher müsse es sich zu erscheinen. Schmidt fetzte fofort einen Schriftfah auf, in welchem alle die Momente, die der„ klassische" Zenge gesehen Durch diese zweimalige Umfahrt wurde das Fahrwaffer derartig differenten zum Anschluß an den Holzarbeiter- Verband zu bewegen. haben mußte, genau firirt waren; er führte Remige auch nach dem aufgeregt, daß Petrenz nur mit größter Anstrengung sein Boot vor Unter dieser Voraussetzung sei es möglich, zur Zeit der Beltener Schlachthause, um ihn über die lokalen Verhältnisse zu dem Umschlagen retten konnte. Auf den angstvollen Zuruf der günstigen Konjunktur, etwa im Juli, mit entsprechenden unterrichten, und so hat sich denn Remige wirklich für die ihm Frau P., die mit ihrer fünfjährigen Tochter auch noch im Boote Forderungen an die Unternehmer heranzutreten. In der gewährten sechs Mart um feine Freiheit geschworen. Remige hat war, wurde auf dem Dampfer nicht weiter geachtet. Ledig- Diskussion wurde die ungünstige Lage der Bautischler an verDiesen ganzen Hergang noch bei seiner Vernehmung in Brandenburg lich durch die Seetüchtigkeit des Bootes und die Geschickschiedenen Beispielen illustrirt. Ueber die Zaktik der Bewegung in aller Ausführlichkeit geschildert; gestern wollte er plötzlich die lichkeit des Herrn Petrenz wurde ciner größeren Gefahr waren die Meinungen getheilt. Während einige Redner ein VorErinnerung an alle Einzelheiten gänzlich verloren haben. Desto mehr vorgebeugt. Frau P. ist infolge der Aufregung vorübergehend frant geben gegen einzelne Werkstellen zu verschiedenen Zeiten empfahlen, belastete der als Zeuge vernommene Conrad den Angeklagten und auch geworden. Der Staatsanwalt hielt das Vergehen gegen§ 321 hielten andere den allgemeinen Streit für das bessere Mittel zur die übrige Beweisaufnahme fiel im wesentlichen zu ungunsten desselben Str.-G.-B. und zugleich fahrlässige Körperverlegung für erwiesen Durchführung der Forderungen. Die Versammlung nahm eine aus. Der Staatsanwalt beantragte das Schuldig im Sinne der und beantragte drei Monate Gefängniß. Rechtsanwalt Resolution an, welche die Werbefferung der Lage der Bautischler für Anklage und wies noch darauf hin, daß Schmidt schon früher Arnold Goldstein führte dagegen auf grund vorliegender Reichs- nothwendig erachtet, den Anschluß an die Organisation empfiehlt Anklage und wies noch darauf hin, daß Schmidt schon früher einmal wegen Verleitung zum Meineide angeklagt, damals aber gerichtserkenntniffe aus, daß in der Erregung von Wellen eine Störung und von derselben erwartet, daß sie im Juli dahingehende Forde freigesprochen worden sei. Rechtsanwalt Dr. Holz hielt die Sache des Fahrwaffers nicht zu erblicken fei und gab zur Erwägung an rungen an die Unternehmer stellt. feineswegs zu ungunsten des Angeklagten für festgestellt und führte heim, ob die Zufügung eines physischen Ungemachs eine Körperaus, daß man zweien wegen Meineid verurtheilten und deshalb verlegung darstelle. Der Gerichtshof bejahte diefe Frage und vervom Eide ausgeschlossenen Zeugen unmöglich die genügende Glaub- urtheilte den Angeklagten zu 100. Geldstrafe. würdigkeit beimessen tönne. Die Geschworenen bejahten die Schuld. frage, worauf der Gerichtshof den Angeklagten zu sieben Jahren Zuchthaus verurtheilte.
Mittwoch bei Cohn, Beuthstraße, um die Zattit zu erörtern, die zur Eine start besuchte Versammlung der Puher tagte am Aufrechterhaltung des in den letzten Jahren Errungenen refp. zur Die Selter& wafferbuden und die Sonntagsruhe im Handels- allgemeinen Durchführung des festgesetzten Minimallohnes und der gewerbe. Herr Pernitsch, der Juhaber mehrerer Trinkhallen in neunstündigen Arbeitszeit in der diesjährigen Banperiode eingeschlagen Halle, war angeklagt worden, die Bestimmungen der Gewerbe- werden soll. Im wesentlichen drehte sich die Debatte, aus der auch Die Junung der Berliner Maurer- und Zimmermeister baben. Seine Verkäufer hatten an den Sonntagen des vergangenen größte Theil der Arbeiten fertiggestellt werden konnte, statt der Hochs Ordnung über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe übertreten zu zu entnehmen war, daß infolge des lauen Winters, in welchem der eröffnete im vorigen Jahre in der Kommandantenstraße einen Sommers an die Känser von Selterswaffer auch in der nicht für das faison im Frühjahr sich eine bedeutende Arbeitslosigkeit beiden Buzern Arbeitsnachweis, um bei Streits mit Arbeitswilligen" aufwarten zu können. Der Geschäftsführer Wichmann wurde bevoll- Handelsgewerbe freigegebenen Zeit Bigarren und Bigaretten verkauft bemerkbar macht, darum, ob dassbeständige Bureau in der früheren Form mächtigt, sein Hausrecht energisch zu wahren und, wenn es er- undzwar mit seinem Wissen und Willen. Der Verkauf war jedoch nur in beibehalten oder beseitigt werden soll. Während mehrere Redner forderlich scheine, Strafanträge zu stellen. Die organisirten Maurer der Weise erfolgt, daß jeder Trinkgaft nur immer eine Bigarre die Selbstkontrolle befürworteten, die auf jedem Bau ausgeübt werden verhängten bald die Sperre über den Innungsnachweis. Um die oder Zigarrette erhielt und diese sofort, während feines Auf- follte, und der hohen Kosten wegen sich gegen ein beständiges Bureau Wirksamkeit dieses Instituts zu kontrolliren und die Arbeiter auf enthaltes an der Bude, anzünden mußte. V. und einige seiner mit aussprachen, wurde von der anderen Seite angeführt, daß ein die Sperre aufmerksam zu machen, besuchte der Maurer M. im geurtheilt. Das Landgericht führte begründend aus, die Bestimmungen Arbeitsbedingungen vorzubeugen, nothwendig ist, und für die Beis angeklagten Gehilfen wurden in zweiter Instanz zu Geldstrafen ver- strafferes Vorgehen, um einer Verschlechterung der Lohn- und wertschaftlichen Intereffe mehrmals den Nachweis, ob= wohl Herr Wichmann es ihm verboten hatte, fich bort über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe und über die Sonntags: behaltung eines ständigen Bureaus plädirt. Nach einer langen lebwieder sehen zu laffen. Wichmann stellte darauf Straf- ruhe im allgemeinen fänden allerdings auf das Schankgewerbe feine baften Debatte wurde von den beiden sich gegenüberstehenden Reantrag gegen ihn und erzielte auch seine Verurtheilung wegen Anwendung, der Verkauf von Zigarren gehöre aber unzweifelhaft nicht folutionen folgende mit großer Majorität angenommen:„ Da die Hausfriedensbruches. Nachdem das Landgericht die Berufung des zum Gewerbebetriebe des Selterwasser Ausschankes. Die Strafen von den Puzern Berlins und Umgegend übernommene" SelbstAngeklagten verworfen hatte, legte er die Revision ein und machte wurden sehr niedrig bemessen, da das Gericht annahm, die An- kontrolle den Winter hindurch sich nicht bewährt hat, die Lohngellend, das Urtheil sei schon deshalb unwirksam, weil der Geschäftsfunden. Auf die Revision des Angeklagten P. hob gestern das würde, so beschließt die Versammlung, das Bureau foll weiter bes hätten sich wahrscheinlich in einem Rechtsirrthum be- bewegung aber ohne Baukontrolle noch mehr zurück gehen führer Wichmann rechtlich nicht befugt gewefen fei, ben er Rammergericht die Entscheidung der Straftammer forderlichen Strafantrag zu stellen. Auch sei der Begriff des Haus Umfange auf, auch soweit sie die anderen Angeklagten betrifft, und ftellen, welche gemeinschaftlich die Pflicht haben, die Kontrolle und der Straftammer im vollen stehen, und ist dem Vertrauensmann noch ein Kollege zur Seite zut friedensbruches verkannt worden. Der Straffenat des Rammergerichts wies jedoch die Revision zurück. Der Vorderrichter habe mit recht an- wie die Sache zur nochmaligen Verhandlung in die Vors Bureau- Arbeiten auszuführen. Als Lohnentschädigung erhält jeder genommen, daß ein Hausfriedensbruch vorliege, denn nachdem es m. inftans zurück. Das Landgericht befinde fich in einem Rechtspro Tag 7 M. und Erstattung des nöthigen Fahrgeldes. Als einmal schlecht weg verboten worden sei, sich in den Räumen des irrthum, wenn es annehme, daß der Verkauf von Bigarren Delegirter der Puzzer zur Konferenz der Maurer der Provinz Arbeitsnachweises aufzuhalten, und es sich nicht nur um die Hinaus an Selterswaffer- Buden unter einen Umständen zum Brandenburg wurde Dietrich gewählt. Dem Streitfonds der weifung in einem speziellen Falle handelte, so babe M. unter unter gewissen Voraussetzungen sehr wohl dem Ferner wurden zur Unterstüßung der streifenden Schuhmacher Schantgewerbe gehöre. Ein folcher Verkauf fönne Maurer Deutschlands überwies die Versammlung einstimmig 1000 2. feinen Umständen den Staum wieder betreten dürfen. Der Geschäftsführer habe den Strafantrag stellen können, weil er vom werben. Hier spreche für einen solchen Zusammenhang, daß P. Schankgewerbe des Besizers der Selterswasserbuden zugerechnet Berlins 200 M. bewilligt. Innungsausschuß mit der Wahrung des Hausrechts betraut gewesen felber den Berlauf der Bigarren mit dem Verkauf des Selters woch in Keller's Saal. Der Vertrauensmann Klinger erstattete Eine öffentliche Holzarbeiter- Verfammlung tagte am Mitt fei und auch Vollmacht gehabt habe, Strafanträge zu stellen. wassers in Verbindung gebracht habe, daß Ein Staatsbürger, der eine ihm drohende Strafverfolgung gäfte einzelne Zigarren nur Schank den Jahresbericht, aus dem hervorgeht, daß im verflossenen Jahre erhielten abivenden will, nimmt teine berechtigten Intereffen wahr. mußten. Die Bigarren feien awar an der Bube nicht ganz Mobell- und Fabrittischler( einmal handelte es sich um Beseitigung fofort anzünden 20 öffentliche Bersammlungen abgehalten wurden, darunter zwei der Das Landgericht Aachen hat am 11. Januar die verehelichte aufgeraucht worden, indessen sei auch nicht anzunehmen. der Ueberstunden in diefer Branche, das andere mal um den Former Klara Heck von der Anklage der verleumderischen Beleidigung daß ein Handelsgeschäft vorliege, wenn ein Käufer von einer streif), zwei der Drechsler( wegen Erhaltung der Errungenschaften des freigesprochen. Der Forstaufseher M. traf eines Tages die Angeklagte Schantstätte einen dort erworbenen Gegenstand mitnehme, ben er Drechslerftreits), eine der Musikinstrumenten- Arbeiter, eine der Barlett mit einer Tracht Reisig und machte ihr Borhaltungen, daß sie das Holz an Ort und Stelle zu verzehren begonnen habe. bobenleger, vier wegen der Delegirtenwahl zur Orts- Krantenkaffe, unberechtigterweise genommen habe. Sie behauptete dagegen, fie Neben allen diesen Bedenken gegen das Urtheil des Borderrichters eine aus Anlaß des Enquiß'schen und eine aus Anlaß des Eberhardhabe das Holz für ihre Mutter geholt, und diese habe ihr gesagt, fie tomme noch für die Aufhebung in betracht, daß der Vorderrichter schen Streits. Die Einnahmen des Vertrauensmannes betrugen: Bestand habe vor 20 Jahren von dem Förster die Erlaubniß bekommen, mit der Wahscheinlichkeit eines Rechtsirrthums gerechnet habe. Liege vom vorigen Jahre 118,86 M., aus Tellersammlungen 695,50 M., wegen ihrer Armuth Reifig zu sammeln. Durch diese Angaben soll ein Rechtsirrthum der Angeflagten wirklich vor, dann könnten sie zusammen 814,36 M. Dem steht eine Ausgabe von 767,20 m. die Angeklagte den Förster beleidigt haben, da derselbe, wenn er wege eines Berstoßes gegen die Sonntagsruhe überhaupt gegenüber, bleibt demnach ein Bestand von 47,16. linger eine solche Erlaubniß ertheilt haben würde, feine Amtspflicht nicht beftraft werben, denn diese Rechtsverlegung fei nur als wurde, nachdem ihm Decharge ertheilt, aufs neue mit dem Amt des verlegt haben würde. Das Landgericht hat aber biergeben im ftrafrechtlichen Sinne anzusehen. Angeklagte freigesprochen, da sie diese wiffentlich falsche Angabe Bertrauensmannes betraut. Dann beschloß die Bersammlung, den gemacht habe, um berechtigte Intereffen wahrzunehmen, nämlich um Bolts Beitung" telegraphirt:" Fürst Bismard hat sich an au feiern. Sierauf erstattete Senfchte als Delegirter sur Ge Ein Geburtstagsgeschenk oder-? Aus Hamburg wird der 1. Mai in der bisherigen Weise durch Abhalten einer Berfammlung die ihr drohende Strafverfolgung wegen Forstbiebstahls abzuwenden. feinem heutigen 88. Geburtstage entschloffen, dem Oberförster Lange wertschaftskommission einen furgen Bericht. Millarg, der die Berichte Auf die Revision des Staatsanwalts bob das Reichsgericht die von demselben beanspruchte Pensionszulage in Berücksichtigung erstattung übernommen hatte, war verhindert, rechtzeitig zu ers das Urtheil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. ber treuen Dienste, welche ihm Bange während einer langen Reihe scheinen. Dann wurden die bisherigen Delegirten Senfchte und Die Angeklagte habe tein berechtigtes Juteresse wahrgenommen, da fie tein Recht habe, ein Strafverfahren abzuwenden. Nur der Staat habe das Recht der Strafverfolgung.
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on Jahren geleistet habe in vollem Umfange zu bewilligen. Fürft Bismarck würde hiernach nicht gezwungen sein, den ihm auferlegten Eid zu leisten, und der Prozeß, welcher auch im Zur Gesinde Ordnung. Eine eigenartige Entscheidung fällte Bismarck 'schen Lager ein fo peinliches Aufsehen erregt hat, hätte das Rammergericht in der Sache des Dienstmädchens Anna Benne hiermit sein Ende erreicht." wiß zu Halle. Die B. hatte sich bei dem Eintritt in den Dienst Millionär im Sachsenwalde gerade nicht nachgerühmt, daß er Im allgemeinen wurde bisher dem bei dem Kürschnermeister Jakob einen freien Sonntag ausgemacht mit dem Geben so willig bei der Hand war. Auch soll er selbi und diesen nicht gewährt bekommen, weshalb sie ohne Auftündigung an seinen Geburtstagen bisher noch nie an sentimentalen Regungen den Dienst verließ. Sie bekam eine Anklage wegen unberechtigten gelitten haben. Berlassens des Dienstes. Schöffen- und Landgericht sprachen frei. Das Kammergericht gab aber auf eingelegte Revision Direktive zum Ber urtheilen, da die Nichtgewährung des freien Sonne
Versammlungen.
tags tein geseglicher Grund zum Verlassen des Der Wahlverein für den ersten Reichstags- Wahlkreis Dienstes ohne Ründigung fei. Das in diefen Tagen von bielt am Dienstag eine für das Sanfaviertel besonders einberufene, der Straffammer Salle gefääte Urtheil lautete auf 3 M. Geldstrafe gut besuchte Versammlung ab. An stelle des am Erscheinen ver eventuell 1 Zag Haft. hinderten Genoffen Bubeil referirte Genosse Jahn über Die
linger wiedergewählt, an stelle Millarg's, der verzichtete, erhielt Haffner das Mandat zur Gewerkschafts- Kommission,
Arbeiter Sängerbund Berlins und der Umgegend. Vorsitzender b. Neumann, Brunnenstr. 150. Afle Alenderungen im Bereinskalender find abends 9-11 Uhr: Uebungsstunde und Aufnahme neuer Mitglieder. zu richten an Friedrich Kortum, Manteuffelstr. 50, v. 2 Tr. Sonnabend, Syrania", Göbel, Landsberger Allee 156. Naunynitr. 6. Sanges Echo", Scholz, Immergrün", Teget, Rentner, Spandauerstr. 13.„ Glid zu", Wis, Badftr. 19. hand in hand II", Friedrichsberg, Heinecke, Friedrich Karlstr. 11." Frisch auf I", Friedrichsberg, Lange, Wartens bergstr. 69. Weiße Rose II ", Weißenfee, Sorrer, Straßburgerstr. 56. „ Eintracht 3", Teltow , Derz, Behlendorferstr. 6. Sängerlust", Ludens Arbeiter- Gefangv."( gem. Chor), Luckenwalde , Bäder, Buffeſtr. 20. walde, Schulze, Beeligerstr. 34.„ Einigkeit 2", Lange, Weberstr. 42.
im Vereinstatender find zu richten an Hermann Braunschweig, Dresdeners Arbeiter Naucherbund Berlins und der Umgegend. Aenderungen straße 80, 2. Hof. Sonnabend:" Angler I", Ruppert, Bimmerftr. 59.