Nr. 80.
Lokales.
Dienstag, 5. April 1898.
mündigungs- Gutachtens abgelehnt, weil seine Mittheilung die Frau schen Kandidaten. Es erhielten der Bildhauer Kempert und der Baumeister R. aufregen würde. Dieselbe glaubt sich jedoch stark Schankwirth Banselow je 548 Stimmen. genug, um den ganzen Inhalt zu erfahren und sie wird sich deshalb Sozialdemokratischer Wahlverein für den 6. Berliner mit dem faum gefeßlich haltbaren Bescheide nicht begnügen, sondern Angelegenheit der bekannten Petition, in der darum gebeten wird, Aus Charlottenburg erhalten wir folgende Buschrift: In der Reichstags- Wahlkreis. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß der den Beschwerdeweg dagegen beschreiten.§ 271 der Bivil- Prozeß die von der Stadtverordneten Mehrheit gestrichenen 10 000. M. für Wahlverein am Charfreitag eine Fußpartie nach hohen ordnung befagt:" Die Parteien können von den Prozeßaften Einsicht die städtische Bibliothek wieder einzustellen, erklären die Unterzeich Neuendorfa. d. Nordbahn unternimmt. Treffpunkt in Reinicken- nehmen und sich aus denselben durch den Gerichtsschreiber Aus- neten im Namen der hiesigen Parteigenoffen, daß sie dem Streben, dorf in Böttcher's Seepart, Markstraße. Abmarsch daselbst punkt fertigungen, Auszüge und Abschriften ertheilen lassen." Bu bemerken an die genannte städtische Körperschaft derart bittend heranzutreten, 8 Uhr. Die fangestundigen Mitglieder sind besonders gebeten, fich ist noch, daß auch dem gleichen Antrage des Vormundes, Rechts durchaus unsympathisch gegenüber stehen. Die Urheber dieser Petition recht zahlreich einzufinden. Die Zahlstelle von Röhler, Calvin anwalts Dr. Remling, nicht stattgegeben wurde, obwohl hier die befinden sich uns gegenüber in einer Parteistellung, die berechtigtes Miße Straße 11, ist zu Huber, Kirchstraße, Restaurant Spreehllen, verlegt. vorstehende Begründung nicht zutrifft. Im übrigen wird seitens trauen erregen muß. An fich ist es gewiß etwas Schönes um die Schaffung Der Vorstand. der Frau Baumeister 9. bezw. ihres Bertreters die Anfechtungsklage einer Voltsbibliothek und kein Sozialdemokrat wird gegen ein Vor einigen Tagen, faft zu gleicher Beit, als die Presse über der Entmündigung beim Reichsgericht betrieben werden. solches, dem Gesammtwohl dienendes Institut etwas einzuwenden die pietätlose Fortschaffung der Kranzspenden im Friedrichshain berichten mußte, ging durch die Blätter eine Nachricht über den Schutz Die Berliner Unfallstationen wurden im Monat März in haben. Aber die Herren, die sich in Charlottenburg so mächtig für der neuen Statuen in der Sieges allee. Es sollten für die 2251 Fällen gegen 1460 im gleichen Monat des Vorjahres für erfte das Unternehmen ins Beng legen, bringen den Wünschen der Ueberwachung von Denkmälern, für die sich die Masse der Bevölke- Hilfe in Anspruch genommen und zwar 1943 Mal bei Unfällen und Arbeiterklasse feinerlei Sympathie entgegen, denn ausdrücklich soll rung ja allerdings faum intereffirt, ständige Schuhmannsposten in 308 Mal bei plöhlichen Erkrankungen. In den Stationen wurden aus dieser Bibliothek die sozialistische Literatur ausgeschlossen sein. so beträchtlicher Zahl nöthig sein, daß der Etat der Stadt dadurch nicht 2099, außerhalb dieser 13 Personen behandelt. Mit den Kranken- Unter solchen Umständen wird keiner der Masse der Parteigen offen unwesentlich belastet werden würde. Man fürchtete, daß muthwillige und wagen der Unfallstationen wurden im verfloffenen Monat von 112 zumuthen können, daß sie sich für die genannte Bittschrift besonders und ruchlose Hände an den Statuen allerhand Unfug und Bandalis. Berunglückten bezw. plöglich Erkrankten 83 nach den öffentlichen engagiren solle. Die Vertrauensleute. mus verüben würden. An sich ist solche Furcht und das Verlangen Transporte wurden, abgesehen von den Krankenkassen Transporten gestern, Sonntag, den ganzen Tag über von großen Menschenmengen Krankenhäusern, die übrigen nach ihren Wohnungen befördert. Die Die Brandstelle in Friedrichsberg- Lichtenberg war vors nach Schuh ja gewiß berechtigt; fo ein Denkmal kann ja schon, weil fämmtlich unentgeltlich ausgeführt. es gewiß auch ein Kunstwert ist, so lange einer besonderen Ueberförmlich belagert. Die Ortsfeuerwehr hatte noch bis 12 Uhr mittags wachung bedürfen, als es eben an einem öffentlichen Orte feine zu arbeiten, dann endlich konnte sie abrücken, nachdem das Feuer Stelle hat. Wenn nun aber der Magistrat einmal vollständig abgelöscht war. Die Nachforschungen nach den Brands in die Lage kommen wird, für diese Zwecke die nöthigen Gelder stiftern baben ein greifbares Ergebniß noch nicht gehabt. flüffig zu machen, so möge er auch für eine andere öffentliche Stätte 3um Amtsvorsteher für den neu gebildeten Amtsbezirk ein übriges thun. Am Sonntag brachten verschiedene Blätter eine Briz- Buckow ist nunmehr der Gemeindevorsteher Negling er Art Rechtfertigung des Vorgehens, dessen der Obergärtner des nannt worden. Friedrichshains sich schuldig gemacht hatte. Der Beamte habe in gutem Glauben gehandelt. In seinen Büchern sei zu ersehen, daß regelmäßig feit vielen Jahren nach dem 18. März, aber immer vor Ablauf des mit dem 31. abschließenden Verwaltungs: jahres, der Friedhof geschlossen worden ist, um die durch die Bewegung der Boltsmassen an dem jeweiligen Gedächtnißtage auf bem Friedhofe unabfichtlich veranlaßten Beschädigungen der Wege, Beete und Gräber auszubeffern, auch die unansehnlich gewordenen Blumenspenden fortzunehmen und den Friedhof frühlingsmäßig zu bestellen. So sei die Sache auch diesmal gehandhabt worden. Die Kränze, so heißt es, waren bei der Fortnahme verwelft, die Kranz schleifen vom Regen durchweicht und beschmußt; außerdem seien die Schleifen um das Stehlen derselben zu verhindern von den Spendern selbst nach der Niederlegung sofort fast ausnahmslos durch Zerschneiden unbrauchbar gemacht worden, was der Obergärtner nicht gerade als einen Pietätsatt auffassen konnte".
Ju der Grünenthal 'schen Prozeßfache nähert sich die Voruntersuchung ihrem Abschluß. Trozdem werden die drei Juhaftirten, der Hauptangeklagte Paul Grünenthal, Frau Eng und Elly Golz noch lange in Untersuchungshaft fißen müssen, da das Münzverbrechen, deffen sie bezichtigt sind, vor das Schwurgericht gehört, und für die nächste Periode, die am 18. April ihren Anfang nimmt, der Prozeß nicht mehr vorbereitet werden kann. Er dürfte in der nächstfolgenden, am 6. Juni beginnenden Schwurgerichtsperiode zur Verhandlung tommen.
Den Margarineverkauf eingestellt haben mit dem Freitage eine Anzahl Berliner Geschäfte, da die betreffenden Räumlichkeiten einen Umbau, wie ihn das am 1. d. M. in fraft getretene Gefeß verlangt, nicht zuließen. verlangt, nicht zuließen.
Das Polizeipräsidium theilt mit: Der Frau Wilhelmine Louise Ohle geborene Hupe, Novalisſtr. 4, hierselbst bei Specht wohnhaft ist durch rechtskräftiges Erkenntniß des Bezirksausschusses zu Berlin , vom 21. Dezember v. J. das Prüfungszeugniß als HebDiese lettere Behauptung ist ja, wie wohl ein jeder weiß, in amme entzogen worden. Die Genannte ist daher als Hebamme nicht Feiner Beziehung am Blaze. Wenn die Kranzschleifen zerschnitten mehr anzusehen. wurden, so geschah dies eben, weil unter der ungenügenden Ueber- Auf dem Handflur des Hauses Prinzenstr. 69 wurde in einem wachung, die den Gräbern zu theil wird, der Diebstahl dieser Zeichen hellgrünen, die Firma Mey u. Edlich tragenden Pappkarton die in der Pietät verhindert werden sollte. Wir meinen nun, der Magistrat Beitungspapier eingewickelte Leiche eines neugeborenen Knaben hat dafür zu sorgen, daß ein Play, der Hunderttausenden in Berlin als Heiligthum gilt, vor allen Dingen zu nächtlicher Stunde in einer Weise geschüßt wird, die Diebstahl und Grabschändung nicht mehr gut möglich macht. Was den Statuen vor dem Brandenburger Thor recht ist, ist dem Friedhof der Märsgefallenen billig.
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gefunden. Die Haut der gesammten Rückenpartie der Leiche war mit Brandwunden bedeckt und größtentheils verkohlt. Personen, welche imftande find, Angaben über die Mutter zu machen, werden um Nachricht an die Kriminalpolizei oder ein Polizeirevierbureau zu J. Nr. 2361 IX. 27, 98 ersucht.
Soziale Rechtspflege.
die Firma Bartels, Dietrich u. K o. mit den jungen Mädchen Eine moralische Firma. Einen eigenartigen Vertrag schließt ab, die bei ihr die Kurbelei erlernen wollen. Der Vertrag enthält folgende Bestimmungen:§ 1. Die Firma bildet die unterIm Kriminalgerichtsgebände sind in der vorigen Woche nicht zeichneten Mädchen in der Kurbelei für ihr Geschäft aus weniger als fünf Fälle von Taschendiebstahl vorgekommen. Die und stellt ihnen zu dem Zwecke nicht nur Maschinen, Opfer waren Frauen, welche als Zeugen vorgeladen waren. den Raum, Heizung und Beleuchtung zc. zur Verfügung, sondern ers theilt auch den Unterricht und zwar nicht, wie üblich, gegen Entgelt, fondern vollständig kostenfrei.§ 2. Damit die Mädchen des während der Lehrzeit erforderlichen Lebensunterhaltes nicht ermangeln, empfangen ste von der Firma allwöchentlich einen festen Lohn von 9 M.§ 3. Sobald §3. durch die Leistungen derZehrmädchen der Lohn von 9M. überschritten wird, wobei als Grundlage für die Abrechnung der Löhne die allgemeine Kurbellohnliste der Firma dient, zahlen Bartels, Dietrich u. Comp., außerdem 1/4 von dem über 9 Mark erzielten Verdienst wöchentlich an die Mädchen aus, während die übrigen 3/4 dieses erzielten Mehrverdienstes die Firma zurückbehält, bis hierdurch die Summe von 100 m. erreicht ist; nachdem wird der volle Verdienst wöchentlich an die Mädchen ausgezahlt.§ 4. Der im§ 3 et wähnte Einlaß bis zu 100 m. verfällt dann zu gunsten der Firma, respektive als Aequivalent für die während der Lehrzeit ge machten Aufwendungen in baarem Gelde und an Unterrichtsertheilung, wenn die jungen Mädchen vor Ablauf Der Diebstahl in der Eisenkonstruktione Fabrit von zwei Jahren das Geschäft auf ihren unsch verlassen Tobler hat bisher keine Aufklärung gefunden. Der Verdacht hat und in allen Fällen, Wo sich auf einen engeren Streis von Personen gelenkt, doch lag bisher oder ungebührliches Benehmen gute Sitte noch nicht soviel Belastungsmaterial vor, um zu einer Verhaftung zur Entlassung führen. Geschieht jedoch die Entlassung innerhalb verlegende Vorkommnisse schreiten zu fönnen. Die Kriminalpolizei giebt von dem Vorfall zweier Jahre durch die Firma aus Mangel an Arbeit 2c., so folgende Darstellung:" In der Nacht zum 2. d. M. wurde in der zahlen Bartels, Dietrich u. Ko. das einbehaltene Geld voll an die Tobler'schen Fabrik, Müllerstraße, ein Einbruch verübt und aus Mädchen aus. Auf grund des§ 4 wollte die Firma einem jungen einem erbrochenen Geldschrank die Summe von 5200 M. gestohlen. Mädchen die 93 M. nicht auszahlen, die sie nach§3 vom gauzen Verdienst Mehrere mastirte und bisher nicht ermittelte Männer hatten den zurückbehalten hatte. Das Mädchen hatte ohne staatlichen Segen einem Nachtwächter der Fabrik überfallen, gefnebelt und ihm den Skopf Kinde das Leben geschenkt und war deswegen(!) entlassen mit einem Sack umwunden. Während einer der Verbrecher bei ihm worden. Es sollte sich unwürdig" betragen und die guten Sitten Wache hielt, verübten seine Genossen den Einbruch im Komptoir. verletzt haben. Es tam wegen jener Summe zur Klage. Auf AnDer Wächter wurde früh morgens von Arbeitern gefeffelt vor rathen des Vorsitzenden der zweiten Rammer des Gewerbegerichts, chip Affeffor v. Schulz, verglichen sich die Parteien. Gegen das schriftliche §4 des Kontraktes vergangen zu haben, verpflichtete sich der Anerkenntniß der Klägerin, sich durch ihre Niederkunft gegen den Vertreter der Firma, dem Mädchen binnen 24 Stunden 95,91 m auszuzahlen.
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Das angekündigte Verbot der Müllablagerung in der Umgebung Berlins ist jetzt vom Regierungspräsidenten in Potsdam erlassen und wird am 1. Oktober d. J. Geltung erlangen. Nach dem Wortlaut der Verordnung ist die mittels Fuhrwerks, Handwagen und Karren erfolgende Beförderung, das Abladen und die Lagerung von allen aus dem Gebiete der Stadtkreise Berlin und Charlotten burg herrührenden Rüchen- und Fleischabfällen, Haus- und Markt abgängen, Müll, Asche, Schlacken, Abraum, Schutt, Kehricht, Modder, Kanalisationsschlamm, Scherben, Fabrikabgängen und ähnlichen, sowie von allen übelriechenden Stoffen, mit Ausnahme rein thierischen Düngers, sowie des von Papierreften gereinigten Straßen fehrichts, verboten. Es werden davon betroffen die Stadtkreise Charlottenburg und Spandau , der Kreis Teltow, ausschließlich eines fleinen Theiles südlich der Chauffeelinie Trebbin- 3offen- Mitten- gefunden." walde- Königswusterhausen, und der Kreis Niederbarnim , ansschließlich des Theiles südlich und nördlich von der Chausseelinie der 29jährige Kaufmann Ernst Maler in seiner in der KurfürstenMit einer Schußwunde im Kopfe wurde am Sonntag früh Verbot findet indeß für den Stadtkreis Charlottenburg feine Auftraße belegenen Wohnung aufgefunden. Der junge Mann, der einer wendung auf die aus dem em Stadtkreise selbst herrührenden angesehenen Fabrikantenfamilie in Süddeutschland augehört, leitete Stoffe. Gleichzeitig werden für das Berliner Vorortsgebiet Bor- batte durch seine Leidenschaft für das Kartenspiel Unsummen ver Ordnung ist für städtisches Gesinde die Zeit des Dienstantrittes der bis vor einem Jahre das hiesige Zweiggeschäft seines Vaters. M. Von der Pflicht des Gefindes. Nach§ 42 der Gesindes schriften erlassen über die Beförderung und Ablagerung von Müll und dergleichen. Danach dürfen Abladepläße nicht über 10 000, etwa 100 000 m. Schulden seines Sohnes. loren und der nach hier gerufene Vater des Verschwenders deckte zweite Januar, April, Juli und Ottober jedes Jahres und nach ausnahmsweise über 20 000 Quadratmeter groß sein. Die Höhe Berlin wohnen und lebte von den sehr ansehnlichen Zinsen seines bie Abzug stage für das alte. Der lettere blieb in§ 44 sind die Antrittstage für das neue Gesinde zugleich der gelagerten Stoffe, wie oben angegeben, darf zwei Meter nicht mütterlichen Vermögens. Der leichtsinnige junge Mann hat es nun in Dann heißt es noch überschreiten; ist diese Söhe erreicht, so müssen die Stoffe mit einer verstanden, auch dieses beträchtliche Rapital zu vergeuden. Da ihm Willen der Herrschaft den Dienst früher verlassen, wenn nicht diesem Paragraphen: Rein Gesinde darf wider den Schicht von mindestens 30 Zentimeter fester Erde überdeckt werden. Die Führer von Müllwagen und dergleichen bedürfen einer auf den von Hauſe jegliche Hilfe verweigert wurde, so beschloß er zu sterben. etwa eine gegenseitige Uebereinkunft vorliegt. Die Frage, wie weit Namen lautenden polizeilichen Fahrkarte, wie überhaupt zu jedem besaß, in einem feinen Restaurant und kehrte erst am Sonntag herige Herrschaft verpflichtet ist, hat jetzt das se ammergericht Er soupirte am Sonnabend Abend mit dem letzten Goldstück, das er das alte Gesinde" am Abzugstage noch zur Arbeit für die bi3= neuen oder schon vorhandenen Abladeplay die polizeiliche Genehmigung Morgen nach Hause zurück. Hier machte M. noch sorgfältig Toilette, in einem bemerkenswerthen Urtheile entschieden. Für den Haus einzuholen ist.n setzte sich vor den Spiegel und erschoß sich. Nachbarn, welche die diener Grann war der Tag des Dienstwechsels im Jahre 1897 der Wenn die Polizei sich mit der Kunst befaßt. Nachdem Detonation hörten, ließen die Korridorthüre aufbrechen und fanden 2. Ottober. G. sollte an diesem Tage noch einen Wagen waschen, Sudermann's" Johannes" im Deutschen Theater ein halbes hundert den jungen Selbstmörder bewußtlos auf dem blutbesudelten Teppich er lehnte es aber ab, weil er sich nicht dazu verpflichtet hielt. Borstellungen erlebt und Abend für Abend eine zahlreiche Hörer liegen. Der Schwerverletzte wurde nach einer Privatklinit über Sein Herr" beantragte deswegen auf grund des berühmten über- Sein fchaft gefesselt hat, wird es interessiren, einige der Be- geführt. Ausnahme- Strafgesetzes für Gesinde und ländliche Arbeiter von denten fennen zu lernen, welche feinerzeit die Behörden der Aufführung des Werkes entgegenstellten. Das Stück schien wurde vor dem Hause Staligerstr. 63/64 der schwere eiserne Deckel Begründung, er habe ohne gefeßlichen Grund die Arbeit verweigert. Explosion auf offener Straße. Am Sonntag Vormittag 24. April 1854 die Bestrafung des ungehorsamen Knechts mit der dem Oberpräsidenten der Proving Brandenburg, Herrn v. Achenbach, und die Kastenglocke des dem Betriebe der Großen Berliner Straßen. Das Schöffengericht verurtheilte auch G., das Landgericht sprach ihn in einem Erlaß vom 12. Ottober 1897 geeignet, nicht nur das bahn dienenden Kastens der elektrischen Leitung einige Meter hoch dann aber frei. Es führte aus, nach den§§ 42 und 44 der Gesinde religiöse Empfinden der Zuhörer und Zuschauer zu verleßen" in die Luft geschleudert und start beschädigt, Menschen indessen nicht Ordnung hätte G. schon in der Mitternacht zwischen dem 1. und dem sondern er schrieb ihm auch die erstaunliche Wirkung zu, das Empfinden des„ den Aufführungen nicht beiwohnenden Publikums verletzt und auch der Betrieb der Straßenbahn nicht beeinträchtigt. 2. Oktober den Dienst verlassen können, feine Weigerung vom 2. Dla Auf die Revision der StaatsBermuthlich ist infolge der anhaltenden Niederschläge Waffer in den tober sei somit nicht rechtswidrig. zu verlegen, Beunruhigungen weiter Personenkreise hervorzurufen Raften gedrungen und durch den elektrischen Strom ins Sieden ge- anwaltschaft hob indessen das Kammergericht diese Entscheidung und Störungen der öffentlichen Ordnung, Deren Er tommen. Durch die hierbei entstehenden Wasserdämpfe ist wahr wieder auf und wies die Sache nochmals in die Borinstanz zurück. baltung das Amt der Polizei ist, zu veranlassen." Und scheinlich die Explosion herbeigeführt worden. Daraus, daß für den Angeklagten der 2. Oktober der Abzugstag ge= in einem weiteren Schreiben vom 26. November 1897 wesen sei, folgere noch nicht, daß er nun um 12 Uhr nachts zwischen hat der Herr Oberpräsident denselben Standpunkt noch einmal wie Vergiftung durch Gas. Am Sonntag Morgen wurde die dem 1. und 2. Oktober habe gehen können.§ 44 der Gesinde- Ordnung folgt bezeichnet: Mag auch zugegeben werden, daß durch die Auf 23 jährige Anna Gobiert in der Wohnung ihrer Eltern in der sei vielmehr so auszulegen, daß das abziehende Gesinde führung des Stückes nicht alle chriftlichen Zuhörer und Zuschauer in Mohrenstraße erstickt vorgefunden. Der in der Küche stehende Haupt- am Abzugstage den Dienst bis zu dem Augenblick ihrem religiösen Empfinden verlegt und bei ihnen Beunruhigungen hahn des Gasmessers war am Abend vorher nicht geschlossen worden fortzusehen habe, von dem ab es ihm gelinge, hervorgerufen werden, so wird dies doch bei einem großen Theile und der zum Gaskochapparat führende Schlauch abgesprungen, so noch am selben Tage den neuen Dienst zu era des Publikums ohne Zweifel der Fall sein, und diesen für die daß das Gas ausströmte und in das neben der Küche befindliche reichen. Im vorliegenden Falle sei nachzuprüfen, ob 3. am Entscheidung allein maßgebenden Personenkreis vor der Vers Schlafzimmer des Mädchens gedrungen ist. 2. Oktober noch zu dem neuen Dienst zurecht gekommen wäre, wenn legung ihres religiösen Gefühls zu schützen, gehört nicht minder den Aut Aufgaben und Bflichten Im Verlage von Alegins Kickling ist dieser Tage ein er den Wagen gewaschen hätte. der Polizei wie der bestehenden Anschauungen über die Sittlichkeit. Auch ist Büchlein erschienen, das manchem Radfahrer willkommen sein dürfte. Kündigungsausschluß für alle Zeiten. Von einer Berliner feineswegs ausgeschlossen, sondern es liegt die Gefahr vor, daß die nennt sich 42 Radfahrten in die Umgegend von Berlin " Druckerei werden Formulare in den Handel gebracht, die neben den feineswegs ausgeschlossen, sondern es liegt die Gefahr vor, daß die und bringt in gedrängter Form alles Wissenswerthe über die allem Worten Kündigung ist ausgeschlossen" den Bermert enthalten: Die Aufführung des Stückes eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung Anschein nach gut ausgewählten Touren. Der Preis des Büchleins Unterschrift( des Arbeiters) gilt auch für alle Arbeitsverhältnisse, mit sich bringt. Von allen diesen Bedenken ist bei den zahlreichen die der Unterzeichnete in 3ukunft mit der Firma abschließt. Aufführungen des Werkes feines gerechtfertigt worden; es hat sich beträgt 50 Pf. im Gegentheil gezeigt, daß das Drama nicht nur das eigentliche Feuerbericht. Sonntag Nachmittag 1 Uhr war MelanchDem Bauarbeiter H., der zum zweiten Male bei einem gewiffen Theaterpublikum dauernd auzon, sondern auch gerade in denjenigen bon ftraße 22 ein Kellerbrand abzulöschen. Kurz nach 3 Uhr laffung beim Walter gearbeitet hatte und nun wegen unberechtigter Ents Kreisen das lebhafteste Interesse erweckte, welchen die besonder brannte 9 eichenbergerstraße 28 die Balkenlage in der Rüche, Ewigkeits- Vertrag entgegengehalten. Gewerbegericht flagte, wurde ein solcher Sorge der Zenfurbehörde gegolten hat. wobei das Haus erheblichen Schaden erlitt. Montag früh 9/2 Uhr beim Abschluß Der Kläger hatte ihn früheren, ersten Arbeitsverhältnisses Unser Eisenbahnverkehr. kommende Vorortzug blieb gestern Mittag um 12 Uhr 55 Min. auf bevor es größeren Umfang gewann. Nachmittags 3 Uhr hatte Schmieder die Ansicht des Gerichtshofes über den famosen Der vom Potsdamer Bahnhof und Möbelstücke Feuer gefangen, das aber abgelöscht werden konnte, unterschrieben. Beim Beginn des zweiten Eintritts hatte man nichts der Strecke Treptow - Rummelsburg plötzlich stecken. Die Passagiere sich Danzigerstraße 94 ausgeströmtes Gas entzündet, doch gefahen sich, da Versuche, die Maschine wieder in Bewegung zu bringen, lang es der herbeigerufenen Wehr, die Gefahr ohne Unfall zu be- Bertrag publizirte. Er rieth dem Beklagten, sich nicht auf einen fämmtlich scheiterten, in die unangenehme Lage verfett, auf freiem feitigen. Eine Stunde später mußte Sorauerstraße 6 noch Kündigungsausschluß auf ewige Zeiten zu verlassen, da er damit Felde auszufteigen, und, neben den Schienen hergehend, die unter ein Küchenbrand beseitigt werden. feinen Erfolg haben würde. brochene Eisenbahnfahrt zu Fuß fortzusehen. Die Störung wurde. wahrscheinlich dadurch herbeigeführt, daß die zu kleine Maschine den an ihre Kraft gestellten Anforderungen nicht gewachsen war.
hatten Friedrichstraße 74 in der Badestube Kleidungsstücke
Aus den Nachbarorten.
verabredet.
feines
Wegen Unzuständigkeit des Gewerbegerichts wurde der Bauarbeiter P. mit einer Forderung an seinen früheren Arbeitgeber Reimann abgewiesen. Reimann hatte auf seinem eigenen
Ju Sachen Rothenburg hat das Kammergericht die Er- Die geftrige Nachwahl zum Gemeinderath in Rigdorf Grundstück ein Haus mit der Abficht aufführen lassen, es nicht theilung einer Abschrift des von Prof. Möli ausgestellten Ent- end te abermals mit einem vollständigen Siege der sozialdemokrati- zu veräußern. Er wohnt jetzt darin und vermiethet die