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Versammlungen.
übrigen Wohnungen. Die Kammer III. be3 Gewerbegerichts ging| Der gebrauchte Zon hätte ja etwas rubiger fein können, indessen nun von der Erwägung aus, Herr Reimann habe im vorliegenden habe Beckhaus nicht gerade gefchrien. De Der Landrath, der inFalle nicht als gewerblicher Unternehmer gebaut und der Kläger sei zwischen Ober- Regierungsrath geworden ist, war selber zur Ver Der Deutsche Bund für Bodenbefitreform hat am 2. b. M. Deshalb während seiner Thätigkeit für Reimann kein Gewerbegehilfe im handlung des Konflikts erschienen. Er behauptete, ihm persönlich in Berlin feine 9. Hauptversammlung abgehalten. Auf der TagesSinne des Gewerbegerichtsgefeßes gewesen; nur für Streitigkeiten aus sei es gleichgiltig gewesen, daß Neute nicht gegrüßt habe, es sei ordnung flanden neben dem Geschäfts- und Kaffenbericht ein Bordem Arbeitsverhältniß zwiſchen gewerblichen Arbeitern und ihm nur auf die Erhaltung der Staatsautorität trag des Herrn Abolf Dama Partet. Der Rebner betonte, daß ihren Arbeitgebern sei aber das Gewerbegericht zuständig. Diese angekommen. Das Gericht verwarf den Konflikt der frage in national- sozialen Entscheidung dürfte nicht zutreffen, ste beruht augenscheinlich auf Regierung als unzulässig. Es entnahm aus dem Konfliktsbeschluß, von den Programmen aller politischen Parteien das der Nationaleiner Berkennung des Begriffs„ gewerblicher Arbeiter, der doch daß dieser sich nicht auf den vom Landrath gebrauchten Ton erstrecke, Sozialen am meisten den Einfluß der Bodenreformarbeit erkennen wohl nicht gar zu eng zu fassen ist. und führte aus, eine solche Trennung des Thatbestandes im Konflikt laffe. Der Bund als solcher müsse aber auch in Zukunft durchaus Ein Beitrag zur Stellung des Kolonnenführers. Der fei nicht zulässig. Der Ton gehöre mit zum Thatbestande, und wenn parteilos bleiben, ein neutraler Boden für Sozialreformer aller Puter Knie flagte beim Gewerbegericht gegen den Buzzer Gadzcela der Ton über die Grenzen der Befugnisse hinausgehe, dann habe politischen Parteien. Der wichtigste Punkt der Tagesordnung war ber Landrath seine Amtsbefugnisse überhaupt überschritten. der Landrath seine Amtsbefugnisse überhaupt überschritten. ein Antrag des Vorstandes, der überwiegenden Ueberzeugung der auf Auszahlung von Lohnrefibeträgen. Gadzcela hätte die Pustolonne geführt, zu der Knie gehörte. Die Verhandlung Es bleibt also bei der Strafe, die der nunmehrige Ober- Regierungs:| Bundesmitglieder gemäß auch formell das Programm dahin zu ändern, ergab, daß der Kolonnenführer von dem Auftraggeber Silver rath wegen öffentlicher Beleidigung verwirkt hat. Neuze ist mittler daß von der Verstaatlichung bez. Kommunalisirung des Grund und weile thatsächlich disziplinarisch aus seinem Amte entfernt worde Bodens Abstand genommen und eine Reihe von Einzelforderungen storf nicht soviel Geld erhalten hatte, um alle Mitarbeiter aufgestellt werden, die sich den verschiedenen Verhältnissen anpassen. gänzlich befriedigen zu fönnen. Die Rammer III wies darauf mit wobei auch der geschilderte Vorgang berücksichtigt wurde. Das Referat dafür hatten Rechtsanwalt Berg und Damaschte. folgender Begründung den Kläger ab. Knie scheine zweifellos noch welchen anderen Gründen noch, wurde nicht vorgetragen. Als entschiedener Gegner jeder Programmänderung trat Rechtsanwalteine Forderung zu haben, indessen könne er sie nicht gegen seinen Ob es für einen Lehrer eine ehrenkränkende Beleidigung Dr. Harmening- Jena auf, der darin eine Abschwächung der urKollegen und Kolonnenführer Gadzcela geltend machen, sondern müsse ist, wenn ihm gerathen wird, die ihm anvertrauten Kinder nicht sprünglichen Bodenreform- Ideen befürchtete. Dagegen traten fast alle sich an den Herrn Silverstorf, den eigentlichen Arbeitgeber halten. Denn feiner Laune unterzuordnen, hatte gestern die vierte Straffammer übrigen Redner wie Prof. Dr. Oertmann, Rentner Pohl es stehe fest, daß der Beklagte das empfangene Geld alles vertheilt habe. am Landgericht II unter dem Vorsitze des Landgerichtsdirektors mann, Generalsekretär Silbermann, Rechtsanwalt Eschen Anders läge die Sache, wenn nachzuweisen wäre, daß Gadzcela das Mersheim zu entscheiden. Angeklagt war der Arbeiter Paul bach, Oltomar Beta, Fabrikdirektor Lehmann, durchaus dem für den Kläger erhaltene Geld in die eigene Tasche gesteckt hätte. Frietsch aus Tiefwerber bei Spandau , ein Mann, der wie Antrage des Vorstandes bei. Nach lebhafter, eingehender Aussprache In diesem Falle müßte sich Knie an ihn halten, da der Kolonnen- in zwei Instanzen anerkannt wurde eine weit über seinen Stand wurde das neue Programm des Bundes angenommen.. An seiner führer als Beauftragter der Kolonnenmitglieder die reichende Bildung befizt. Derfelbe hat eine Tochter, welche etwas Spize steht die Ueberführung des Realkredits in öffentliche Hand. Abschlagszahlungen und den Akkordrest einkassire. schwerhörig ist. Der junge Lehrer der Dorfschule hatte ihr schon Ferner wird verlangt die Vergrößerung des Gemeindegrundbesitzes Er wollte nicht der Arbeitgeber sein. Der Bauunternehmer einmal eine Ohrfeige gegeben, wogegen der Vater beim Lokal- und des Almends, das Enteignungsrecht der Gemeinden, HeranSeyring, den zwei Puzer verklagt hatten, bestritt, daß er Schulinspektor remonstrirt hatte. Im November hatte sich dieser ziehung der Adjazenten bei städtischen Aufwendungen, von den Klägern überhaupt beklagt werden fönne. Nicht Borfall wiederholt, das Kind hatte davon aber nur der Mutter er- flüßung der Baugenossenschaften mit gemeinschaftlichem Eigensondern der sogenannte Kolonnenführer sei ihr Ar- zählt, diese ging zum Lehrer und bat denfelben, das Schlagen an thum. Ferner Vorkaufsrechte der Gemeinden bez. des Staates beitgeber gewesen, wenn fie auch auf seinem Bau den Kopf zu unterlassen, da das Kind ohnehin leidend sei. Als bei allen Zwangsverkäufen, planmäßige innere Kolonisation, Ver= gearbeitet hätten. Beklagter berief sich besonders darauf, daß er letzteres am nächsten Tage ein Stück heruntergesetzt wurde, brachte hinderung gemeinschädlicher Ausnüßung der Naturkräfte und monoden Affordvertrag über die fragliche Buzarbeit nur mit dem die Mutter dies mit ihrer neuerlichen Beschwerde in Verbindung polistischen Betrieben. Nach dieser Programmänderung wurde Rolonnenführer abgeschlossen habe. Die Kammer III des Gewerbe- und machte nun dem Vater davon Mittheilung. Dieser schrieb auch der Name des Bundes geändert, er heißt: Bund der einen am 9. November Brief all den gerichts ertiärte jedoch Seyring für den Arbeitgeber und verurtheilte nun Lehrer, in deutschen Bodenreformer. ihn, an die Kläger bestimmteBeträge zu zahlen. Der Kolonnenführer sei nur welchem er, anknüpfend an die mitgetheilten Vorgänge, eine Mittelsperson, die den Akkordvertrag im Namen der einzelnen die Belehrung gab:" Ich mache Sie auf den Grundsatz der betheiligten Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber abschließe. Der Pädagogik aufmerksam, daß sich der Lehrer nach Charakter und GeBertrag komme erst zu stande, wenn ein Einverständniß unter müth des Kindes zu richten, nicht aber dasselbe seiner Laune untersämmtlichen Betheiligten herbeigeführt sei. zuordnen hat!" In dem Worte Laune" hatte der Lehrer eine Beleidigung gefunden. Das Schöffengericht hatte den Arbeiter zu drei Mark Geldstrafe verurtheilt, wogegen vom Verurtheilten Berufung eingelegt war.
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Unter
Eine Konferenz von Metallarbeitern der Provinzen Brandenburg und Pommern tagte am Sonntag im Lokal Alte Jakobstr. 75. Es waren 37 Delegirte aus den verschiedensten Orten beider Provinzen anwesend. Zur Berathung stand die Regelung der Agitation in den Provinzen Brandenburg und Pommern . Diese wurde in früheren Jahren von einer Agitationskommission besorgt, ift aber nach der Verschmelzung beider in Berlin bestehenden Organisationen dem Vertrauensmann Rohrlack übertragen worden. Cohen- Berlin , welcher namens einer mit der Vorberathung beauftragten Kommission über diesen Punkt referirte, empfahl die Beseitigung des gegenwärtigen Zustandes und Einsetzung einer in Berlin domizilirenden Agitationskommission, unter der Begründung, daß ein einzelner die Verantwortung für die gesammte Provinzagitation nicht tragen könne und dürfe. Demgegenüber trat Näther für die Zeitung der Agitation durch den Vertrauensmann ein, da ein solcher viel intensiver agitiren könne, wie eine Kommission, die
Die Auszahlung des ganzen Betrages für einen Akkord, der noch nicht begonnen war, verlangte der Bautischler N. von der Allgemeinen Baugesellschaft. Der Kläger behauptete, Der Lehrer Hermann gab in feiner Eigenschaft als Zeuge gestern er habe den ihm übertragenen Afford nicht beginnen tönnen, weil kein Aufriß dagewesen sei. Am nächsten Tage aber 3, dem Kinde einen leichten Backenstreich" gegeben zu haben. Vors.: Schlagen Sie denn die Kinder ins Gesicht?"- Zeuge: sei er ohne Grund entlassen worden. Das Gewerbegericht wies den " Ich war an dem Tage mißgestimmt; es sollte auch Kläger mit dem Anspruch auf den Akkordpreis von 104,50 m. ab, eine Grobheit sein! Die Berufungsinstanz sprach den Anverurtheilte aber die Beklagte, N. eine vierzehntägige Lohn- geklagten frei. Das Wort Laune sei nicht aufzufassen als beabentschädigung von 47,10 M. zu zahlen. Zur Begründung wurde fichtigte persönliche Ehrenkränkung, zumal der Lehrer selbst zugegeben ausgeführt, die ganze Affordsumme fönne der Kläger hat, daß er an dem betreffenden Tage mißgestimmt war. nicht beanspruchen, weil der Alford noch nicht angefangen gewesen sei. Gegenüber dieser Thatsache sei auch die Berufung auf Der Kleinhandel mit Bier ist durch die vorletzte Novelle zur doch immer einen gewissen bureaukratischen Charakter tragen werde. den Mangel eines Anfrisses ohne Belang. Da der Kläger indessen Gewerbe- Ordnung der Sategorie von Gewerben zugefellt worden, Die Thätigkeit der Kommission bestehe im wesentlichen in der Zus ohne vorherige Kündigung und ohne gefeßlichen Grund entlaffen die untersagt werden können. Auf grund der betreffenden Beweisung von Referenten und Veranstaltung von Versammlungen. Die worden sei, habe ihm die übliche Lohnentschädigung für 14 Tage ftimmungen ging der Amtsvorsteher zu Schönfeld gegen eine Erfahrung lehre nun, daß durch Versammlungsreden keine nachhaltige augebilligt werden müssen. Händlerin vor, die mehrfach wegen unbefugter Ausübung des agitatorische Wirkung hervorgerufen werde. Es komme vielmehr darauf Der Kreisausschuß entzog an, mit den einmal gewonnenen Mitgliedern in beständiger Fühlung Der Kleingewerbetreibende Becker, der von Beruf Bimmer Schankgewerbes bestraft worden war. mann ist, benutzte eines Tages sein Zweirad, um zu einer sogenannten der Frau das Recht, den Kleinhandel mit Bier zu betreiben, zu bleiben, die örtlichen Verhältnisse genau fennen zu lernen und und der Bezirks Ausschuß erkannte ebenfalls 811 ihren Anknüpfungspunkte zu suchen in solchen Orten, wo noch gar keine Aufteigerung zu fahren. Er hoffte, den Auftrag für die aus Eine derartige Thätigkeit tönne natürlich
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geschriebene Bauarbeit zu erlangen. Bei der Rückfahrt farambolirte Ungunsten, obwohl feststand, daß die fraglichen strafbaren Hand- Orgarnisation besteht. em Inkrafttreten der Novelle von einer einzelnen, nur allein mit der Agitation betrauten Person
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er mit einem Wagen, stürzte vom Rade und wurde erheblich ver- lungen in die Zeit vor dem Die heffen naffauische Baugewerks Berufsgenossenschaft vom 6. August 1896 fallen. Beide Gerichte nahmen an, es genüge viel besser ausgeführt worden, wie von einer Kommission. That und das zuständige Schiedsgericht wiesen feinen An- für die Anwendung der Novelle, daß die Bestrafung wegen fächlich habe auch der derzeitige Vertrauensmann während der spruch auf eine Unfallrente mit der Begründung zurück, jener Handlungen erfolgte, als die Novelle schon in kraft war. Das furzen Zeit seiner Amtsführung mehr geleistet, wie die frühere Daß er im faufmännischen Theile feines selbstversicherten Ober- Verwaltungsgericht hob indessen die Vorentscheidung auf und er- Kommission in mehreren Jahren. Das System der besoldeten Kleinbetriebes verunglückt sei. Becker legte dagegen Refurs fannte dahin, daß die Händlerin auch feruerdiu den Kleinhandel mit Bier Bezirksleiter müsse noch mehr ausgebaut werden. Dieselben ein und machte geltend, in einem Kleinbetriebe, wie dem betreiben dürfe. Zur Begründung führt Senatspräsident Rommel aus: Hat Ansichten vertraten Litfin, Rohrlack, sowie alle Delegirten feinen, tönne nicht zwischen einem technischen und einem jemand bei der Einführung der Gewerbe Ordnung berechtigter aus der Provinz, soweit dieselben das Wort nahmen. Leytere er taufmännischen Theile unterschieden werden. Wenn er einen weise ein Gewerbe ausgeübt, so kann er daran nicht aus Gründen flärten sich auch mit der Thätigkeit des jetzigen Vertrauensmannes Atfordvertrag abschließe, fei es nun im igenen Hause gehindert werden, die zeitlich vor dem Inkrafttreten der Gewerbe- durchaus einverstanden. Im Sinne des Antrages Cohen sprachen oder außerhalb desselben, so befinde er sich eben schlechtweg im ver- Drdnung liegen. Was vom ganzen Gesetz gilt, gilt auch von Wuscheck, Faber, Scheffler und Moricke aus Berlin . Die Novelle vom 6. Auguft 1896 hat Nach fast sechsstündiger Debatte wurde mit sehr großer Mehrheit sicherten Baubetriebe. Das Reichs- Versicherungsamt erkannte aber jeder Novelle dazu. ebenfalls zu ungunsten des Klägers. Es führte aus, der Unfall des erst die Möglichkeit einer Untersagung des Kleinhandels mit Bier beschlossen, die Agitation in den Provinzen Brandenburg und Herrn Becker sei ebenso zu behandeln, wie der Unfall eines Arbeiters, gefchaffen, also fann dieser Handel nur dem untersagt werden, der Pommern einem Vertrauensmann zu übertragen, dessen Besoldung den dieser auf dem Heimwege erleide, es sei tein Betriebsunfall. unter der Herrschaft der Novelle, das heißt in der Zeit vom nach dem Statut zu regeln ist. Die Kassenverhältnisse soll die Orts1. Januar 1897 ab, sich vergangen hat. Die Zeit der Be- verwaltung Berlin regeln, welche auch die Thätigkeit des Vertrauensmich die Thätigkeit be ben qurbe mannes zu kontrolliren hat. Rohrlack mit allen gegen eine Stimme betraut, und dann sette die Konferenz die für Agitationsreisen zc. zu zahlenden Entschädigungen fest.
Gerichts- Beifung.
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In der Rolle cincs Selbstmörders, dem es nicht gelungen ist, den Weg ins Jenseits zu finden, versuchte gestern der Pferdehändler Friedrich Platsch das Mitleid der 7. Strafkammer des LandDeutscher Holzarbeiter Verband. Eine Versammlung der Ar Die widersprechenden eidlichen Aussagen in einer an und gerichts I zu erregen. Platsch ist ein alter Verbrecher, der kurz für sich geringfügigen Sache bereiteten gestern dem Gerichtshofe der nacheinander 6 Jahre und 7 Jahre Zuchthaus abgebüßt hat. Kaum beiter der Sitzmöbel Branche tagte am Montag den 28. März in sechsten Berufungs Straftammer des Landgerichts I große befand er sich wieder auf freiem Fuße, als er auch schon zu den Oranienhallen, hauptsächlich um die Frage zu erörtern, ob die EinEr stabl einem in der Müller führung eines Einheitstarifs für die Branche augängig sei. Der Referent, Schwierigkeiten. Der Buchdruckereibefizer H. war wegen Ver- neuen Thaten überging. gehens gegen die Gewerbe Ordnung zu einer geringfügigen Geldstraße wohnhaften Gastwirth einen mit zwei Pferden bespannten Kollege Ruppert sprach über die fläglichen Verhältnisse in den strafe verurtheilt worden. war festgestellt, daß in Wagen vom Hofe und jagte damit über die Grenze Berlins Werkstätten, wo zum theil äußerst niedrige Löhne fowie Uebers der Druckerei des Angeklagten an cinem Sonnabend im hinaus. In rasender Fahrt ging es nach Cremmen, dann wandte stundenarbeit eingerissen seien, und zwar liege es nur an den Kollegen November noch nach sechs Uhr gearbeitet worden war. Im er fich nach Neuruppin und Altruppin und wer weiß, welche Stätten selbst, welche meist der Organisation fernstehen. Pflicht eines jeden geftrigen Termine traten mehrere Arbeiterinnen auf, welche erklärten, der Mark er noch aufgesucht hätte, wenn er nicht einen unfreiwilligen organisirten Kollegen sei es daher, so viel wie nur möglich für AnDaß derartige Uebertretungen wiederholt vorgekommen seien. Aufenthalt dadurch erlitten hätte, daß das eine Pferd der wilden schluß an den Verband zu agitiren. Hierauf erhält der ebenfalls Der Tod des braven anwesende Obermeister, Herr Marschall, das Wort. Er meint, Der Werkführer A. habe ihnen erklärt, daß während des Winters, Jagd nicht gewachsen war und verendete. weil die Arbeit erst im acht Uhr Morgens beginne, auch des Sonn- Thieres scheint Herrn Platsch elegisch gestimmt zu haben. Er erzählte daß er nur deshalb die Bersammlung besucht habe, um über das abends bis sieben Uhr durchgearbeitet werden müsse, der Chef habe dem Gerichtshofe gestern in phantasievoller Weise, wie plötzlich die Er geradezu überhandnehmende Liegenlassen der Akkord: die polizeiliche Erlaubniß dazu. Die Benginnen beriefen sich auf andere fenntniß über ihn gekommen, daß er doch ein ganz erbärmlicher Zump sei, arbeit Beschwerde zu führen. Bezüglich der Ueberstunden steht Arbeiterinnen, welche dasselbe bekunden würden. Demgegenüber be der es nicht verdiente, noch länger unter den Lebenden zu weilen. Der Herr Obermeister auf dem Standpunkte, daß dieselben, besonders bei ftritt der Werkführer A. mit Entschiedenheit, daß er je eine der So habe er sich denn entschlossen, die Welt von seiner Gegenivart festgefeßten Lieferungsterminen durchaus unvermeidlich artige Aeußerung zu den Arbeiterinnen gethan, er habe vielmehr zu befreien. Zum Abschiednehmen sei es just das rechte Wetter sind. Stufche fuchte ihm nun klar zu machen, aus welchen ftets darauf gehalten, daß des Sonnabends um 51/2 Uhr Feier gewesen; der Regen strömte in unendlicher Fülle hernieder und Gründen die Arbeiter oft gezwungen sind, die angefangene Arbeit abend gemacht werde. Bergebens wies der Vorsitzende darauf in voller Verzweifelung habe er sich die Peitschenschnur um den Hals liegen zu lassen, denn ein besonderes Vergnügen fände wohl kein und sich an hin, daß eine der Parteien die Eidespflicht verlegt haben müsse, gewunden einem Baumast aufgehängt. Wie Arbeiter daran, eine Arbeit aufzugeben, die es ihm ermögliche, eine Auch feiner der Zeugen wollte sich zu einer Zurücknahme oder Ein- lange er da gehangen, wisse er nicht, er könne nur sagen, auch nur halbwegs menschenwürdige Existenz zu führen. fchränkung der Aussage verstehen. Es blieb nichts anderes übrig, daß, als er wieder erwachte, er am Erdboden gelegen habe. Ent erinnert er Herrn Marschall daran, daß derselbe im Jahre 1896 als sämmtliche Aussagen zu Protokoll zu nehmen und dann die weder sei die Peitschenschuur gerissen oder ein Unbekannter, dem er der Streitkommission gegenüber bezüglich der Ueberzeitarbeit Berhandlung zu vertagen, um noch weitere Zeugen zu laden. gar nicht dankbar sei, habe ihn abgeschnitten. Die Todesgedanken eine ganz andere Ansicht geäußert habe. Es ents So dürfte aus dieser Sache noch ein umfangreicher Meineids- sei er nun aber nicht mehr losgeworden. Am nächsten Tage sei er steht nun eine längere Polemit zivischen Herrn Marschall einerprozeß entstehen. wieder ans Werk gegangen und zwar sollte diesmal die Wagen- und mehreren Kollegen andererseits, welche erft ihr Ende erreicht, fette das geeignete Werkzeug sein, um ihn ins Jenseits als der Vorfiyende darauf aufmerksam macht, daß noch andere Alles von wegen der Staatsautorität! Der bekannte Konzu fet zwischen dem Landrath Bedhaus und dem Gutsbesitzer und befördern. Aber er hatte wieder Bech: in dem Augen Dinge zur Verhandlung stehen. Die Versammlung beschließt nun, blick, als er die Wagenkette zur Halskrause verwenden nachdem sich einige Kollegen zur Frage des Einheitstarifes geehemaligen Gemeindefchöffen Neuse, in Nieder- Meißen hat nun wollte, habe ein Mensch an seiner Seite gestanden und ihn äußert, da es bei dem schwachen Besuch nicht möglich sei, einen inehr auch das Ober- Verwaltungsgericht beschäftigt. Der dringend ermahnt, solche thörichte Dinge zu unterlassen. Als höflicher festen diesbezüglichen Beschluß zu fassen, diese Frage einer später Landrath traf eines Tages Herrn Neuze, der damals noch Schöffe Mensch habe er es für seine Pflicht gehalten, diefer Mahnung zu einzuberufenden Bersammlung zu weiterer Erörterung zu überwar, auf der Straße und bemerkte, daß ihm dieser augenscheinlich entsprechen; er habe nun als reniger Sünder mit dem gestohlenen, weisen. Folgende Resolution gelangt zur Annahme:„ Die heute in der Absicht, nicht zu grüßen, ausweichen wollte. Die Mißachtung nur noch ein Fragment darstellenden Gespann zu dem Schankwirth in den Oranienhallen tagende Branchenversammlung der Sitzder staatlichen Autorität mußte unbedenklich gerochen werden. Der in der Müllerstraße zurückkehren wollen, leider habe ihn aber feine möbel- Tischler bedauert die Intereffelosigkeit der hiesigen Kollegen, Landrath rief den ihm nicht gerade freundlich gesinnten Neuze an: Festnahme an der Ausführung dieses schönen Planes gehindert. Die Er der Branche, welche durch ihr Verhalten zur Organisation es noch Warum grüßen Sie mich nicht, Herr Neuze?" Zur Antwort Warum grüßen Sie mich nicht, Herr Neuze?" Zur Antwort zählung flang sehr rührend, sie erinnerte aber doch einigermaßen an die vom dahin bringen werden, daß die Arbeitslöhne der sächsischen Sitzmöbelerhielt er: Muß ich Sie denn gesehen haben warum grüßen Sie denn nicht? Es kam zu einem Wortwechsel, wobei der Landrath" Urkomischen" so oft vorgetragene Geschichte des Selbstmörders, der Industrie in Berlin als Muster dienen. Die Versammelten verNeuze mit einem Finger auf die Brust getupft" haben soll und in nach verschiedenen mißlungenen Selbstmordversuchen sich Angesichtspflichten sich daher, nach besten Kräften für Anschluß an den Deutschen eines heranbraufenden Eisenbahnzuges auf die Schienen warf, aber Holzarbeiterverband zu agitiren und dafür Sorge zu tragen, daß in deffen Verlauf er mit erhobener" Stimme erklärte: Sie sind hiermit Ihres Amtes entsetzt, ich werde das Disziplinarverfahren gegen Sie, au feinem Bech das falsche Geleise gewählt hatte. Der Gerichtshof Zukunft die Branchen- Versammlungen von möglichst allen Stollegen Ihres Amtes entfeßt, ich werde das Disziplinarverfahren gegen Sie, batte alle Achtung vor dem Erzählertalent des Angeklagten, brachte besucht werden." In die Werkstatt- Kontrollkommission wurde ges Herr Neuze, einleiten! Der so auf offener Straße angegriffene ihn aber in der Skala feiner Strafen um eine Stufe höher, indem wählt all weit und Bornad. Neuze reichte die Privatklage wegen öffentlicher Beleidigung gegen er ihn zu acht Jahren Zuchthau 3 verurtheilte.
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den Herrn Landrath ein und erzielte auch in der zweiten Instanz
Die Velvetarbeiter waren am 30. März zu einer öffentlichen dessen Verurtheilung zu einer Geldstrafe von 3 M. Nachdem Beckmann Ein verthierter Mensch stand gestern unter der Anklage eines Versammlung nach der Naunynftr. 27 berufen und recht zahlreich hiergegen Revision eingelegt hatte, erhob die Regierung zu gunsten schweren Sittlichkeitsverbrechens in der Person des Kutschers August erschienen. Es galt Stellung zu nehmen zu einer Maßregelung, die des Landraths den Konflikt beim Ober- Verwaltungsgericht. Sie Großer vor der ersten Straftammer des Landgerichts I . Sein die Inhaber der Firma Menger's Söhne an einem dortselbst be machte geltend, der Landrath habe in Ausübung feiner Amts- Opfer war ein leines verkümmertes 9 jähriges Mädchen. Es hat schäftigten Arbeiter vorgenommen. Grund der Entlassung war, daß befugnisse gehandelt. Neuze sei als Gemeindefchöffe mittelbarer lange im Krankenhause zubringen müssen. Der Gerichtshof verder betreffende die Sammlung für einen Kranz der Märzgefallenen Staatsbeamter und der Landrath sein Vorgesetzter gewefen. Der urtheilte den Angeklagten zu einer Buchthausstrafe von und die Niederlegung des Krauzes zur Ausführung gebracht hatte. Landrath habe es sich nicht gefallen lassen brauchen, daß ihm N. die drei Jahren. schuldige Ehrerbietung verweigerte. Sei die Straße auch nicht
der geeignette Ort zum Einschreiten dagegen, fo fei es hier jedoch zweckmäßig gewesen, den Thatbestand sofort festzustellen.
Im Laufe der Diskussion erfuhr das Verhalten der Firmeninhaber sowie das unqualifizirte Betragen der Meister und Vorarbeiter gegenüber den Arbeitenden schärfste Kritik. Außer vielen Mißständen in der Fabrit, wie: mangelnder Speiseraum und Ankleideraum, Abort