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Familie, und sie hing mit ganzer Seele an dem kleinen treuen Tier, das sie an die ferne Heimat, die toten Eltern und Ge­schwister erinnerte, und wenn sie sich recht einsam und verlassen fülte, da nam sie es an ihre Brust und liebkoste es. Das Hündchen verließ sie nie, nur wenn Lady Hester in das Zimmer kam, da verkroch es sich scheu unter die Möbel, oder schlich sich zur Tür hinaus und ließ sich erst wieder sehen, wenn sie das­selbe verlassen hatte. Die Herrin von Dar- Dschun hatte nie Notiz von dem Hunde genommen, erst, nach einigen Jaren, als das kleine Tier anfing alt und gebrechlich zu werden und Ellis sich mer mit seiner Pflege beschäftigen mußte, gewarte sie seine Anwesenheit. Das junge Mädchen zitterte für ihren Liebling, denn sie wußte, daß die stolze Lady alles haßte, was alt oder häßlich war. Und wie Ellis fürchtete, so kam es auch. Eines Tages trug sie das an den Hinterbeinen fast ganz gelämte Tier­chen die Treppe hinauf, als Hester gerade dieselbe hinunter kam. Ellis!" rief sie zornig, was soll das? Wie kannst du mit deinen reinen Händen das ekle Tier berüren!"

Das junge Mädchen sah sie flehend an und drückte ihren kleinen Freund ängstlich an ihre Brust, aber Hester befal ihr kurz, den Hund zur Erde zu sezen. Ellis gehorchte, und im nächsten Augenblick wälzte sich das arme Tier in seinem Blute; Hester hatte rasch ihre Pistole auf dasselbe abgedrückt. Laut schluchzend kniete das Mädchen neben der kleinen Leiche, sie hatte mit dem Hunde alles verloren, was sie liebte.

Ellis Schmerz reizte den Spott der schönen Lady, die nicht begriff, wie man wegen eines Hundes Tränen vergießen konnte, sie selbst hatte nie geweint, nie hatte eine Träne ihren scharfen Blick getrübt, und sie war stolz darauf.

Seitdem hatte Ellis nirgend ein Herz gefunden, dem sie sich anschließen konnte, und sie fülte sich immer einsamer und ver

lassener in dem von Hang und Luxus überladenen Felsenschloß im Libanon.

Armand hörte die einfachen, rürenden Worte des verlassenen Mädchens und fülte tiefes Mitleid mit demselben, wärend ihn der Karakter Hesters, wie er ihn jezt kannte, erschreckte und abstieß.

Ein ganz anderes Gefül war es, das ihn jezt zu der kleinen Ellis zog und an ihrer Seite fest hielt, als jenes, das ihm die berümte Nichte des großen Pitt eingeflößt hatte. Er war entsezt bei dem Gedanken, daß es einen Tag gegeben, an dem er die Bewunderung, die er ihren Verstandeseigenschaften zollte, für Liebe halten konnte, und war glücklich, daß der Stolz Hesters ihn zurückgewiesen und ihm Gelegenheit gegeben, einen Blick in das tiefe Gemütsleben Ellis zu tun. Immer mer fülte er, daß dieses Mädchen allein ihm jenes einzig ware Glück bieten könne, das er bis jezt vergebens gesucht und das nur an dem Herzen eines treuen Weibes zu finden ist, wärend glänzende Erscheinungen, wie Lady Hester, dasselbe zu gewären niemals im Stande sind.

Um sich selbst vor weiteren Szenen zu bewaren und der Macht der gefärlichen Frau zu entkommen, legte er noch an demselben Tage sein Glück und seine Zukunft in Ellis Hände. Diese hatte Armand Lucnay geliebt vom ersten Augenblick an, da sie ihn sah, aber gewont, neben Lady Hester nicht beachtet zu werden, hatte sie dieses schmerzliche Glück in sich verschlossen, ängstlich bedacht, es durch keine Miene zu verraten, um sich nicht neuem Spott und neuen Kränkungen auszusezen. Jezt, da der Geliebte zu ihren Füßen lag und sie bat, seine Liebe anzu­nemen und seine Zukunft mit ihm zu teilen, lauschte sie mit zu­rückgehaltenem Atem seinen Worten und als er geendet, schloß er eine selig lächelnde Braut in seine Arme.( Schluß folgt.)

Tose Blätter aus der Geschichte zweier Kulturkämpfe.

( I. Aus dem Kulturkampfe wider die Juden. Erstes Blatt: Bor   noch| nicht 300 Jaren am Hauptsize christlicher Nächstenliebe. Zweites Blatt: Wie Mohamed und die Seinen den Juden mitspielten. Drittes Blatt: Wie man im allerchriftlichsten Reiche den Juden die Segnungen des Chriſten tums zuteil werden ließ. II. Viertes Blatt: Aus dem Rußland unter Judenkönigen.)

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Wir befinden uns in der Stadt der Cäsaren und Päpste im ewigen Rom  . Der Augustmonat des Jares 1592 ist seinem Ende nahe. An dem Tore der Judenstadt stehen wir, den schmuzigen engen Gäßchen und Winkeln, in denen das aus­erwälte Volk des Herrn" des Herrn Zebaoth nämlich von den allein echten Kindern des Herrn" des Herrn Christus sorglich eingesperrt gehalten wird. Einen nicht gar fleinen Teil des Tores bedeckt ein Anschlag, der eine Ver­ordnung des soeben erst auf den Stul Petri erhobenen Papstes Clemens VIII.   fund und zu wissen tut. Die Verordnung lautet:

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Um den vielen Unzukömlichkeiten und Unordnungen vor­zubeugen, welche von den Hebräern ausgehen, indem sie viel Verkehr und Handel mit den Christen treiben, und um den ver­schiedenen Betrügereien zu steuern, die tagaus tagein zum Schaden der mit ihnen Handelnden hervortreten, befelen und verordnen wir auf ausdrücklichen, mündlich gegebenen Befel Unseres Herrn, unter Bestätigung und Erneuerung aller früher publizirten Edikte, Verordnungen und Verkündigungen für die Hebräer, was folgt: " Die Hebräer sollen nicht erlauben, daß ein andrer in ihre Synagoge gehe bei Strafe von 50 Studi.

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Sie sollen nicht in die Häuser der Christen eintreten dürfen, ausgenommen in die der Richter, Advokaten, Prokuratoren und Notare bei Strafe von 50 Scudi oder der Peitsche für die Weiber.

" Die Juden sollen nach 24 Uhr( Anbruch der Dunkelheit) keine Christen mer empfangen.

" Die Juden sollen mit den Christen weder essen, noch trinken dürfen, ausgenommen auf Reisen.

Sie sollen den Christen nicht Fleisch und ungesäuert Brot

verkaufen.

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Sie sollen sich der Christen nicht beim Schlachten bedienen. " Es soll den Juden nicht erlaubt sein, Christen die hebräische Sprache zu lehren, zu singen, zu tanzen, zu spielen oder irgend eine andre Kunst auszuüben, noch auch Künste von den Christen bei Strafe von 10 Scudi, in welche sowol der,

zu lernen

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welcher lehrt, als auch der, welcher lernt, verfällt, wenn sie ein­ander Beherungen, Beschwörungen, Zaubereien, Prophezeiungen und andere verbotene Dinge lehren, sollen sie ipso facto in die Strafe der Peitsche und der Galere und andere beliebige Strafen verfallen, u. s. w.

Es soll den Juden nicht erlaubt sein, unter dem Vorgeben des Erratens oder irgendeiner andern Fertigkeit, die zukünftigen noch auch die vergangenen Dinge, wie begangene Diebstäle oder irgendeine änliche oder unänliche Sache, warzusagen oder zu er­raten bei Strafe der Peitsche und Galere und anderer gesez­licher Strafen sowol für den, welcher prophezeien, als für den, welcher hingehen und die genanten Warsagungen verlangen oder verlangen lassen wird.

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" Sie sollen keine Christen als Diener haben.

" Es soll ihnen nicht erlaubt sein, in die Bäder oder Barbier­stuben von Christen zu gehen.

" Sie sollen nicht waschen dürfen, außer im Fluß längs ihres Quartiers.

Sie sollen keine christlichen Hebammen und Ammen gebrauchen

dürfen.

Sie sollen den Christen nicht ärztliche Behandlung zuteil werden lassen noch Arzneien geben.

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Es soll ihnen nicht erlaubt sein, Christen zu Vormündern, Exekutoren und Kuratoren zu haben.

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Sie sollen den Christen kein Geld leihen, auch nicht für Wetten, weder an Männer, noch an Weiber. " Sie sollen nicht mit den Christen spielen.

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Sie sollen das gelbe Abzeichen wol befestigt am Hute tragen und die Weiber es nicht mit dem Kopftuch verdecken.

" Sie sollen nicht mit Agnus Dei(-Bildern), Reliquien, Bre­vieren, Meßbüchern und Kirchengeräten handeln.

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" Am Abend, eine Stunde nach Dunkelwerden, sollen alle Juden sich in den Ghetto zurückziehen und morgens nicht vor Tagesanbruch ausgehen bei Strafe von 50 Scudi und drei Seilzügen( tratto di corda: das Hinaufziehen an den rücklings zusammengebundenen Armen und darauf folgende Fallenlassen), sowie der Peitsche für die Weiber.- Gegeben zu Rom   am 17. August 1592."

Ungefär anderthalb Jarzehnte später fülte sich Papst Paul V.  veranlaßt, eine weitere Verordnung zu erlassen, welche genauere