das katolische Inner- Rhoden nur 2782 Einwoner aufzuweisen. Der Eidgenossenschaft gegenüber galten beide Hälften als ein Kanton und hatten auch nur eine Stimme auf der Tag­sazung. Giltig war diese Stimme nur, wenn beide Teile sich einigen konten; war dies nicht der Fall, dann war der Kanton one Vertretung.

Noch einmal wurde ver­sucht, den Religionshader zu entflammen. Konrad Tanner , ein Renegat, vom Protestantismus zum Kato­lizismus übergetreten, hatte unter Philipp II. , dann unter den Fahnen der Ligue gekämpft. Zum Landam­mann von Inner- Rhoden gewält, wollte nun Konrad Tanner das mächtigere Außer Rhoden zwingen, den wenigen( sieben bis acht) Katoliken, die in dieser Kantonshälfte geblieben waren, die öffentliche Aus­übung ihres Gottesdienstes zu gestatten. Einige Stände des alten Glaubens unter­stüzten ihn in diesem Vor­haben, bald stand er aber allein, selbst seine Mitbürger verließen ihn und er geriet ins tiefste Elend.

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In einem Stalle auf dürftiger Streu gebettet, verschied er im Kanton Turgau.

Die am 16. Dezember 1513 erfolgte Aufname in den Bund der Eidgenossen hatte, wie schon erwänt, bedingt, daß Appenzell sich den Kämpfen der alten Orte( Kantone) gegenüber neutral verhalten mußte, sobald diese Kämpfe inner­halb der Eidgenossenschaft ausgefochten wurden. Da her erfreute sich Appenzell längere Zeit wol einer Waffenruhe, wärend die katolischen und reformirten Kantone sich bekriegten( Vil­merger Religionskriege), aber als in späterer Zeit das Parteigetriebe in lokaler engerer Interessenpolitik seine Zielpunkte wälte, war auch hier die innere Ruhe für längere Zeit unter­brochen.

1715 hatten die Vertreter von Appenzell einen Ver­trag mit dem Fürstabte von St. Gallen abgeschlossen. Dieser Vertrag( der Ror­Schacher genant) ſezte fest, daß zwischen den Bewonern von Appenzell , Außer­Rhoden und denen von St. Gallen die etwaigen Strei­tigkeiten nicht mehr durch Gewalttätigkeiten entschie­

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hatten diesem Vertrage zugestimt; wenig erbaut war jedoch das appenzeller Volk von der erwänten Bestimmung, denn es erschien

Niedersächsisches Bauernhaus.( Seite 55).

den(), sondern durch eidgenössische Schiedsrichter geschlichtet der konservativen Maffe bedeutend anmutiger und ehrenwerter werden sollten. Alle Gemeindevorsteher Appenzell- Außer- Rhodens gehandelt, wenn man, nach biderber Weise der Vorfaren, mit dem