längere Zeit die ganze Judenfrage, in Vergessenheit geraten sein. Eine zwölfjärige Ruhe folgte, in welcher die Ausgetriebenen ihrem
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scheragan.( Seite 108)
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traurigen Schicksal überlassen blieben, wärend die auf dem Lande zurückgebliebenen Juden wieder aufzuleben aufingen. Einer ab
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soluten Sicherheit aber hat sich wol niemand hingegeben; die Vergangenheit ließ mit Sicherheit annehmen, daß die Hezen zu
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geeigneter Zeit wieder aufgenommen werden würden, und so kam es auch. Mit dem Jare 1821 erfolgten neuerdings Maßregeln gegen die Juden, die ihre Austreibung vom flachen Lande in die Städte zur Folge hatten, und sich gegen die früheren noch ganz besonders durch Rücksichtslosigkeit gegen das Schicksal der zu Uebersiedelnden auszeichneten. Früher hatte man doch noch auf Verträge und Besizverhältnisse Rücksicht genommen und den Juden eine gewisse Zeit zur Abwickelung ihrer Verhältnisse gewärt. Jezt jedoch dekretirte man einfach die Austreibung und ließ sie auch sogleich vollstrecken, one sich um ihre unheilvollen Folgen zu bekümmern. Man machte die alten Klagen wieder geltend; so sah der Militärgouverneur von Tschernigow die Bauern ihrem bestimten Ruin entgegengehen, wenn nicht schleunigst die Juden aus den Staatsdörfern ,,, als wesentlich für die Bauern schädlich" vertrieben würden. Die Austreibung wurde für dieses Gouvernement angeordnet und ausgefürt. Im Jare 1822 wurde die Austreibung der Juden auch aus den Staats- und Kosacken Dörfern und Flecken des Gouver nements Bultawa angeordnet. Gleich darauf erfolgte die Ausdehnung dieser Maßregel ärend einer Hungersnot auch auf Weißruß land . Der Senator Baranow erklärte bei dieser Gelegenheit, die Anwesenheit der Juden in den Dörfern und ihr Brantweinhandel ber=
Wie die Edelleute die
schulde das Elend der Bauern. Juden als Bächter der Bantweinbrennereien benuzten, kam es