längere Zeit die ganze Judenfrage, in Vergessenheit geraten sein. Eine zwölfjärige Ruhe folgte, in welcher die Ausgetriebenen ihrem

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scheragan.( Seite 108)

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traurigen Schicksal überlassen blieben, wärend die auf dem Lande zurückgebliebenen Juden wieder aufzuleben aufingen. Einer ab­

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soluten Sicherheit aber hat sich wol niemand hingegeben; die Vergangenheit ließ mit Sicherheit annehmen, daß die Hezen zu

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geeigneter Zeit wie­der aufgenommen werden würden, und so kam es auch. Mit dem Jare 1821 er­folgten neuerdings Maßregeln gegen die Juden, die ihre Aus­treibung vom flachen Lande in die Städte zur Folge hatten, und sich gegen die früheren noch ganz besonders durch Rücksichtslosigkeit gegen das Schicksal der zu Uebersiedeln­den auszeichneten. Früher hatte man doch noch auf Ver­träge und Besizver­hältnisse Rücksicht ge­nommen und den Juden eine gewisse Zeit zur Abwickelung ihrer Verhältnisse gewärt. Jezt jedoch dekretirte man ein­fach die Austreibung und ließ sie auch so­gleich vollstrecken, one sich um ihre un­heilvollen Folgen zu bekümmern. Man machte die alten Klagen wieder gel­tend; so sah der Militärgouverneur von Tschernigow die Bauern ihrem be­stimten Ruin ent­gegengehen, wenn nicht schleunigst die Juden aus den Staatsdörfern ,,, als wesentlich für die Bauern schädlich" vertrieben würden. Die Austreibung wurde für dieses Gouvernement an­geordnet und aus­gefürt. Im Jare 1822 wurde die Austreibung der Juden auch aus den Staats- und Ko­sacken Dörfern und Flecken des Gouver nements Bultawa angeordnet. Gleich darauf erfolgte die Ausdehnung dieser Maßregel ärend einer Hungersnot auch auf Weißruß­ land . Der Senator Baranow erklärte bei dieser Gelegenheit, die Anwesenheit der Juden in den Dör­fern und ihr Brant­weinhandel ber=

Wie die Edelleute die

schulde das Elend der Bauern. Juden als Bächter der Bantweinbrennereien benuzten, kam es