Die§§ 191-507 werden debattelos in der Stoumissionsfaffung für das Baugewerbe, werden auf Antrag des Abg. Size der Regierung als Material überwiesen.
angenommen.
Im§ 508 foll nach der Kommissionsfassung die Revision in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten durch einen den Betrag von 1500 M., in Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche durch einen den Betrag von 3000 M. übersteigenden Werth des Beschwerdegegen standes bedingt sein.
Die Abgg. Träger und Kauffmann( frf. Bp.) beantragen Sazu folgende Fassung:
" In Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche ist die Zulässigkeit der Revision durch einen den Betrag von 1500 M. übersteigenden Werth des Beschwerdegegenstandes bedingt."
Abg. Träger( frs. Bp.) begründet den Antrag, der vor allem Im Interesse des Mittelstandes liege. Der Antrag müsse auch schon angenommen werden, um den Anschein zu erwecken, als ob die Recht sprechung eine rein plutokratische oder, wie man jegt fagt, tapitalistische set.
Abg. Schmidt- Warburg( 8.) stimmt den Ausführungen des Vorredners vollständig zu.
Mecklenburgischer Bundesbevollmächtigter Geh.-R. Dr. Langfeld wendet sich gegen den Antrag, da das Reichsgericht durch Revisionen bereits zu sehr belastet sei.
Abg. Salisch( t.) erklärt sich ebenfalls gegen den Antrag. Der Mittelstand habe durchaus nicht das große Interesse an der Revision, wie es die Vorredner behauptet hätten.
Es folgt die zweite Berathung des Nachtrags- Etats für 1898. Der größte Theil desselben wird debattelos genehmigt. Bei der Forderung in Höhe von 18 000 m. als Dispositionsfonds für den Reichsbant- Präsidenten erklärt
Abg. v. Kardorff( Rp.), er werde gegen diese Forderung stinumen, da er Dispositionsgelder nur einer Berwaltung bewilligen tönne, zu der er Vertrauen habe; dieses aber habe er wegen der Diskont- Politik zu der Reichsbant- Berwaltung nicht.
Staatssekretär v. Posadowsky lehnt es ab, auf diese Materie einzugehen, da sie einer allseitigen sachlichen Prüfung bedürfe, zu der jezt die Zeit nicht vorhanden sei.
Abg. Rickert( frs. Vg.) und Abg. Dr. Hammacher( natl.) protestiren gegen die Angriffe des Abg. v. Sardorff gegen die Reichsbant, ebenso Abg. Lieber( 8.)
Der Titel wird hierauf genehmigt. Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Nächste Sizung: Donnerstag 11 hr.( Kleinere Vorlagen. Interpellation Auer u. Gen. betr. die Getreidezölle. Dritte Be rathung der Militär- Strafprozeß- Ordnung. Zweite Berathung des Antrags Paasche betr. Besteuerung von Saccharin ). d
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Abgeordnetenhaus.
Abg. Kahensly( 8.) erklärt sich gegen den Antrag Gamp. Damit schließt die Debatte.
In seinem Schlußwort erklärt sich Abg. Gamp mit dem Antrage Ridert einverstanden.
Bei der Abstimmung wird der Antrag Ridert in der Fassung: angenommen, daß der Antrag Gamp durch Erklärung des Ministers vom Hause für erledigt erklärt wird.
Es folgen Petitionen.
Eine Petition um Zulassung der Frauen zum Universitätsstudium und zu den Staatsprüfungen soll nach dem Kommissionsantrage durch Tagesordnung erledigt werden.
Abg. Rickert beantragt Berücksichtigung.
Abg. Wetekamp( freis. Bp.) stimmt diesem Antrage bei, bes antragt aber event. Erwägung.
dem
Abg. Stöcker beantragt ueberweisung als Material.
Das Haus stimmt nach Ablehnung aller auderen Anträge lediglich Kommissionsantrage zu.
Sämmtliche weiteren Petitionen werden foweit sie noch bes rathen wurden nach den Kommissionsanträgen erledigt.
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Morgen Mittwoch 11 Uhr: Arbeiterwohnungs- Vorlage, Berichte und Geschäftsnachweisungen und Betitionen.
Schluß 44 Uhr.
Parlamentarisches,
Abg. Simburg( f.) befürwortet den Antrag. Für ihn sei maß71. Sigung vom 3. Mai. 11 hr. Die Kommiffion zur Vorberathung der Militär Straf. gebend, daß die Aufgabe des Reichsgerichts eben sei, die lette Am Ministertische anfangs niemand, später Kommiffarien und gerichts- Ordnung war am Dienstag Vormittag nochmals zusammenInstanz zu bilden; durch die Kommissionsfassung würde aber den Brefeld. getreten, um zur bevorstehenden dritten Lesung im Plenum Stellung unbemittelteren Klassen diese legte Instanz genommen. Auf der Tagesordnung steht der Antrag Gamp( frk.), die Ne zu nehmen. In zweiter Plenarberathung hatte der Reichstag Staatssekretär Nieberding bestreitet, daß der Hauptzweck des gierung au ersuchen, die zur Ausführung der reichsgesetzlichen Beim Gegensatz zum Kriegsminister den 88 abgelehnt: Macht Reichsgerichts sei, die letzte Justanz zu bilden, es sei vielmehr vorstimmungen über die Sonntagsruhe erlassenen Bestimmungen nach sich eine der im§ 1 Nr. 1 bezeichneten Personen allem dazu da, um die Rechtseinheit zu erhalten. Die Gründe, die der Richtung hin einer Revision zu unterziehen, daß dabei die nach Beendigung des die Militär Strafgerichts gegen die Grenzsumme von 3000 m. sprächen, könnten auch gegen wirthschaftlichen Interessen der Bevölkerung, insbesondere der barkeit begründenden Verhältnisses aus Anlaß Die von 1500 m. geltend gemacht werden. Der Herr Vorredner Gewerbetreibenden, mehr als bisher Berücksichtigung finden. der früheren dienstlichen Beziehungen einer Beleidigung,
habe aber selbst gesagt, daß er unter diese Grenze nicht hinunter- Der Antragsteller( auf den leeren Ministertisch weisend) Körperverlegung oder Herausforderung zum Zweikampf gegenüber gehen wolle, gäbe also die Nothwendigkeit einer Grenze bedauert das Fehlen von Regierungsvertretern und hofft auf deren einem früheren militärischen Vorgesetzten schuldig, so ist wegen dieser zit. Die jetzige Grenze von 1500 M. habe aber eine erhebliche baldiges Erscheinen, da ohne dieselben die ganzen Verhandlungen strafbaren Handlungen und, wenn der Zweilampf stattgefunden hat, Ueberlastung des Reichsgerichts zur Folge gehabt und milsse zwecklos fein würden. Er bemängelt die Festsetzung des all- auch dieserhalb die Militärstrafgerichtsbarkeit begründet, sofern daher erhöht werden. In Frankreich , in England ist der Kreis der gemeinen Geschäftsschlusses um 2 Uhr, der durch die teichsgesetz- nicht der Thäter seit zwei Jahren der militärischen Kontrolle vor den obersten Gerichtshof gehörigen Sachen noch erheblich mehr gebung nicht als nothwendig verlangt und deren Durchführung nicht mehr unterstand." In der heutigen Sigung wurde ein eingeschränkt. Wird die Erhöhung der Revisionssumme abgelehnt, feitens der Staatsregierung eine große Härte fei namentlich auch Kompromiß beschlossen und§ 8 insofern wiederhergestellt, als perdann müssen die Senate beim Reichsgericht start vermehrt werden, gegenüber der Arbeiterbevölkerung und der ländlichen Bewohner fönliche Beleidigungen und Beleidigungen militärischer Behörden eine Maßregel, die nach Ansicht des Reichsgerichts- Präsidenten schaft. Selbst von eifrigen Anhängern der Sonntagsruhe, wie z. B. unter die Militärgerichtsbarkeit in befagten Fällen gestellt werden, und aller Senatspräsidenten sehr bedenklich ist. Wenn das dem Abg. Sige, ist dies Verfahren gemißbilligt; er wies darauf dagegen Beleidigungen durch die Preffe durch die Zivilgerichte abHaus jetzt den Kommissionsantrag annimmt, so wird so wird die hin, daß dies Verfahren nur dem Hausirhandel zugute gekommen sei geurtheilt werden sollen. Im§ 826 legten Absatz ist die Befugniß, Regierung fich dem nicht widersetzen, aber sie ist über- und auch Stöder hat sich gegen diese schablonenhafte Handhabung der für bei den deutschen Gerichten zugelassene Rechtsanwälte, zeugt, daß früher oder später die Revisionssumme oech Sonntagsruhe ausgesprochen. In Bayern und Baden, wo die Ver- bor dem Militärgerichte zu bertheidigen, allgemein wird erhöht werden müssen. Redner bittet aber, den faufszeit länger bemessen ist, nicht blos für die Nahrungs- und Ge- wenn nicht eine Gefährdung militärdienstlicher Interessen oder eine Antrag Träger- Kauffmann auf jeden Fall abzulehnen und es bei nußmittel- Branche, haben viel weniger Klagen stattgefunden, während Gefährdung der Staatssicherheit zu besorgen ist, auf mehrere Bedem Kommissionsantrage bewenden zu lassen. bei uns die Beschwerden kein Ende nehmen wollen. Redner er- stimmungen des Straf- Gesetzbuchs, die einer besonderen juristischen Abg. Dr. Nintelen( 8.): Bei so schwacher Besetzung darf das örtert dann eine Reihe eine Reihe von Streitfällen über die Unter- Distinktion bedürfen, beschränkt worden. Der dritte Differenzpunkt Haus nicht einen so folgenschweren Beschluß faffen, wie scheidung Handel und Gewerbebetrieb, von den Be- bezog sich auf die Verhaftung(§§ 172 und ff.). Nach dem die Erhöhung der Revisionssumme ihn darstellen würde. schwerden der Bäder und Milchhändler. Für die land Reichstagsbeschluß steht die Befugniß zur vorläufigen Festnahme zu: Das einzig Richtige stellt der Antrag Träger- Kauffmann dar, der es wirthschaftlichen Arbeiter wäre die polizeiden militärischen Vorgesetzten, militärischen Wachen und dem bei dem geltenden Rechte belassen will. Hoffentlich wird dieser liche Regelung der Sonntagsruhe ganz entbehr- Untersuchungsrichter, wenn die Voraussetzungen der Untersuchungsangenommen. Lich; auch muß den Leuten Gelegenheit gegeben werden, wenn sie am haft vorliegen, den Polizeis und Sicherheitsbeamten in den Fällen Abg. v. Dziembowski- Pomian( Bole) tritt den Ausführungen Sonnabend spät haben arbeiten müssen, am Sonntag in der Stadt bes§ 168 Nr. 1, 2, 4, wenn Gefahr int Verzuge und ein militärischer des Vorrebners bei. ihre nothwendigen Einkäufe zu machen. Ueberflüssig ist auch das Ver- Vorgesezter des Beschuldigten oder eine militärische Wache_nicht Abg. Rembold( 8.) spricht im Sinne der Ausführungen des hängen der Schaufenster zu bestimmten Stunden am Sonntag und erreichbar ist. Nach dem zweiten Absatz kann eine der Militär- StrafStaatssekretärs. das Verbot der Jagd, die man an entlegenen Orten wohl ge- gerichtsbarkeit unterstellte Person, die bei Verübung eines Verbrechens Abg. Dr. Ofann( natt.): Das Reichsgericht muß entlastet statten kann. Die zahlreichen polizeilichen Anzeigen und gericht oder Bergehens auf frischer That betroffen oder verfolgt wird, durch werden, aber der vorgeschlagene Weg taugt nichts. Die Be- lichen Entscheidungen aus Anlaß der Sonntagsruhe haben die jedermann festgenommen werden, wenn sie der Flucht verdächtig gründungen des Reichsgerichts find zu wahren Abhandlungen ges Steigerung der Zahl der lebertretungen in Breußen zur Folge gehabt, oder ihre Persönlichkeit nicht sofort feststellbar ist. Nach dem worden; hierin muß eine Renderung eintreten. Es liegt im Augen während in anderen Staaten biefe Straffälle zurückgegangen find. legten Absatz, der bis auf einen Bufah mit der Regierungsvorlage blice fein Grund vor, das bestehende Recht in Sachen der Revisions- Wir wollen, daß dem Wolte die Religion erhalten bleibe, aber fich deckt, findet die Bestimmung des Absages 2 jedoch auf einen im fumme zu ändern. Warten wir erst ab, wie sich die Dinge nach In- wir wollen auch, daß die Intereffen des Gewerbebetriebes berüid- Offiziersrang stehenden und in entsprechender Uniform befindlichen trafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches entwideln. fichtigt werden. Angehörigen der bewaffneten Macht nur dann Anwendung, wenn er Abg. Plek( 8.): 8ur Rechtfertigung der Sonntagsruhe giebt bei der Begehung eines Verbrechens oder eines mit dem Berluste der nur einen durchschlagenden Grund, nämlich den religiösen. bürgerlichen Ehrenrechte bedrohten Vergehens auf frischer That Was in dem hochentwickelten England möglich ist, wird auch bei betroffen oder verfolgt wird. Im wesentlichen ist von der Kommission Der Antrag Träger auffmann wird angenommen. uns durchführbar sein. Die Arbeiter können ihre Einkäufe am die Regierungsvorlage angenommen worden. Für Im§ 509 und den folgenden Paragraphen werden einige An- Sonnabend beforgen. Wer seine Arbeiter nicht zeitig genug aus- das Plenum wird von Vertretern der Fraktionen, gemäß den Komträge des Abg. v. Cuny( natl.), die in Verfolg des eben gefaßten löhnen kann, der soll lieber seinen Gewerbebetrieb einstellen. Für missionsbeschlüssen, ein Kompromißantrag eingebracht werden. Beschlusses eine Entlastung des Reichsgerichts von Entscheidungen, die Sonntagsjäger habe er gar kein Sympathie. die ihm durch die Vorlage übertragen werden sollen, anstreben, a n- igenommen.
Abg. Frhr. v. Stumm( p.) polemifirt gegen den Abg. Rembold. Die Diskussion wird auf Antrag des Abg. v. Kardorff gees fchloffen.
Bei§ 715, der von den pfandfreien Gegenständen handelt, beantragt Abg. Dr. Böckel( wilder Antis.) unter die pfandfreien Gegen stände auch eine Uhr" zu rechnen und die Künstlern, Handwerkern, gewerblichen Arbeitern" gewährten Milderungen des Gesetzes( pfandfreies Arbeits- und Handwerkszeug) auch auf die Schriftsteller, Kleintaufleute, Kleinindustriellen, Berufsfischer und Angestellte auszu dehnen. Geh. Nath Grzywacz bittet um Ablehnung des Antrags Bödel, gerade dieser Baragraph sei in der Konmission sehr eingehend geprüft worden.
Abg. Gamp( Rp.) hält es ebenfalls für gerathen, es bei den Kommissionsbeschlüssen zu belassen.
Maifeier.
Die immer noch in großer Bahl einlangenden Berichte bestätigen
Abg. v. Pappenheim( f.): Bestreben seiner Partei sei es stets getvesen, dem göttlichen Gebot der Sonntagsheiligung gerecht zu werden und diesen Standpunkt nimmt sie auch heute noch ein. Daß materielle Schädigungen durch die Sonntagsruhe herbeigeführt sind, ist nicht zu bestreiten; aber sie ist nicht blos ein ideelles, sondern auch die Annahme, daß die diesjährige Maifeier, begünstigt durch die mit ein materielles Bedürfniß, wie das Eintreten der Sozialdemokratie dem Sonntag verbundene Arbeitsruhe und durch das schöne Wetter, beweist. Die Großgrundbefizer sollen hier nicht opponiren, sondern an Großartigkeit ihre Vorgängerinnen weit übertroffen hat. Es ist den Kleinbefizern mit gutem Beispiel vorangehen. Der Landwirth ganz unmöglich, die vielen Berichte, die uns noch vorliegen, auch mir verdient teine Berücksichtigung, der nicht mal in der Woche ein einigermaßen ausführlich wiederzugeben; wir müssen uns auf die Stündchen Zeit hat, um feine Arbeiter zu lohnen und ihnen dazu Angabe der nothwendigsten Daten beschränken. die Sonntagsruhe stört.( Beifall rechts.) Dem Worte des großen Teltow( 100 Theilnehmer am Ausflug nach Nowawes, wo Kaisers: daß dem Volte die Religion erhalten werden müsse, hat der mit den dortigen Genossen im Lokal der Wittwe Simon eine Vorredner mit seinem Antrage nicht gedient.( Beifall.) gemeinsame Feier abgehalten wurde). Frankfurt a. b. O. Abg. Dr. Glattfelter( 8.) tritt ebenfalls gegen den Antrag( großartiger Verlauf, am Ausflug betheiligten sich tausend Gamp auf. Personen, die Festrede hielt Paul Jahn aus Berlin), Die Anträge Böckel werden gegen die Stimmen der Anti- Abg. Möller( natt.): Der Antragsteller hat seinen Antrag mit is mari. M.( 900-1000 Theilnehmer, Festrede verboten, Versemiten und Sozialdemokraten abgelehnt.§ 715 wird un- vielen Dingen verknüpft, die unmittelbar mit dem Antrage nichts längerung der Tanzerlaubniß vom Ministerium abgeschlagen), verändert angenommen. zu thun haben. Nach der Entstehungsgeschichte der Sonntagsruhe Bosen( zahlreiche Betheiligung am Ausflug); die vom BildungsDer Rest der für die Bivilprozeß Ordnung vorgeschlagenen war anfänglich mir ein Schutz der Arbeiter und Angestellten verein in der Stadt geplante Maifeier wurde von dem Wirth, wohl Aenderungen wird nach den Beschlüssen der Kommission debattelos beabsichtigt; erst als man nachwies, daß mit einer solchen Bestim- infolge höherer Anweisung, bereitelt), Ibing( Versammlung 800 genehmigt; ebenso das Einführungsgefeß zu der ganzen mung eine Reihe anderer Geschäfte schwer konkurrenzirt würden, Theilnehmer, Referent Storch aus Stettin; Feft 500 Theilnehmer), Novelle. In einem von der Kommission beantragten besonderen gab man diesen Gedanken auf. Doch sollte der englische Sonntag Blumenau in Schlesten( start besuchte Versammlung, Referent Gesez wird sobann der Reichskanzler ermächtigt, den Text ber Justiz- ferngehalten werden. Nun haben sich aber zahlreiche und umfang gesetze in der Fassung, die sie durch die verschiedenen Novellen er reiche Schädigungen herausgestellt, jo z. B. der Zigarrenhändler zu halten haben, neu feststellen und durch das Reichs- Gesezblatt bere gunsten der Schankwirthe.( Sehr richtig 1) An dem Schuße der Anöffentlichen zu lassen. gestellten soll nichts geändert werden. Wir wollen auch heute noch die Sonntagsruhe, aber es soll die Schädigung bestimmter Klassen vermieden werden, die polizeilichen Maßnahmen dürfen nicht so einseitig gehandhabt werden, wie bisher.
Schließlich beantragt die Kommission noch die folgende Ree solution:" Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage eine Zusammenstellung derjenigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Materien des Bürgerlichen Gesetzbuches vorzulegen, für welche ein Bedürfniß zur Beibehaltung der Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten besteht." Diese Resolution wird debattelos angenommen.
Es folgt die Abstimmung über die in der zweiten Etatsberathung bereits berathenen Nesolutionen Dr. Pachnide und Lieber. Der Antrag des Abg. Dr. Pachnide lautet: Die verbündeten Regierungen um die Vorlegung eines Gesetz entwurfs zu ersuchen, welcher die dem Koalitionsrecht noch entgegen stehenden Beschränkungen beseitigt, insbesondere:
ug aus Langenbielau), Borne bei Magdeburg( wegen Mangels eines Lotals wurde die Feier in einer Privatiwohnung begangen), Delißsch( ungemein zahlreiche Betheiligung, Referent WeißmannHalle a.S.), Eilenburg( Betheiligung ebenfalls sehr zahlreich; Die ganze Stadt war auf den Beinen"), Staßfurt( Bersammlung 300 Theilnehmer, Referent Mayer aus Halberstadt, gewaltige Betheiligung am Fest der Gewerkschaften). Söderburg( Dorf im Kreise Kalbe in der Minister Brefeld: Die diesseitigen Anweisungen in bezug auf Provinz Sachsen); da uns dort kein Saal zur Verfügung steht, die Handhabung der reichsgefeßlichen Sonntagsruhe sind nach Ver- trafen fich die Genoffen bei einem Glafe Bier; viele, die sonst das einbarung mit den Bundesstaaten und mit den betheiligten Faktoren ganze Jahr nicht Sonntags zu arbeiten brauchen, waren diesmal erlaffen. Klagen sind nur aus Handelstreisen laut geworden und haben zur Sonntagsarbeit befohlen und dadurch von der Theilnahme an neue Erhebungen veranlaßt. Es ist namentlich gewünscht worden, die der Maifeier abgehalten. Die Stimmung für den Reichstags= fünfftündige Berkaufszeit anders zu legen und sie den Bedürfnissen Kandidaten Schmidt ist gut. anzupassen. Das führt aber an großen praktischen Schwierigkeiten. Dessau, Coswig, Berbst, taguhn und Jeßniz in Borläufig will man die Dinge im Auge behalten und Material für Anhalt( überall sehr starke Betheiligung; in Coswig war ein Umzug eine Henderung fammeln. Bei den Behörden gehen die Meinungen erlaubt worden). Sagen i. W.( zirta 1500 Theilnehmer), Duisauseinander, welche Forderungen zu stellen sind; vielfach wider burg( Ausflug von 400 Personen, abends Lokal überfüllt), a) den§ 152 der Neichs- Gewerbe- Ordnung bahin abändert, daß sprechen sie sich. Einig sind sie nur darin, daß den Buch- Witten i. 23.( 100 Mann, darunter Bergmam Schröder, Verabredungen und Vereinigungen zur Erlangung günstiger Lohn händlern auf den Bahnhöfen ein längerer Geschäftsbetrieb gestattet trafen sich mit den Genossen aus Effen in Blankenstein, dort waren und Arbeitsbedingungen auch dann erlaubt sind, wenn sie nicht oder werden kann. Die bestehenden Erlasse berücksichtigen gleichmäßig die alle Lotale abgetrieben; riesiges Aufgebot von Polizei und nicht nur die unmittelbaren Interessen der fich Verabredenden oder wirthschaftlichen und die religiösen Bedürfnisse und darum soll man Gendarmerie; abends Versammlung in Witten, Frigen aus Bereinigenden, sondern auch die Jutereffen der Arbeiter und an ihnen nicht rütteln. Ein Bedürfniß für den Antrag liegt Düsseldorf referirte, önig fritifirte das unnöthige Polizeiaufgebot), Arbeiterinnen im allgemeinen betreffen oder darauf gerichtet nicht vor. Krefeld( sehr starker Besuch, Bär aus Krefeld und Hengsbach find, Aenderungen in der Gesetzgebung und Staatsverwaltung Abg. Schall( t.) hat bedauert, einen solchen Standpunkt aus Köln hielten die Ansprachen), Velbert( hier feierten die Genossen herbeizuführen; b) den im§ 152 der Reichs- Gewerbe- Ordnung er von dem Antragsteller vertreten zu sehen. Den religiösen Be- aus dem Kreise Mettmann den 1. Mai, hunderte konnten keinen wähnten Vereinigungen und sonstigen zur Wahrnehmung von Berufs dürfnissen habe garnicht Rechnung getragen. Aber auch Plaß befommen, die Festrede Meist's fand stürmischen Beifall; interessen gegründeten Vereinen gestattet, mit einander in Verbin- die gewerblichen Verhältnisse sind nicht zutreffend von ihm geschildert. die begeisterte Stimmung der Arbeiter läßt erwarten, daß das bung zu treten; c) den zur Wahrnehmung von Berufsinteressen be- Es ist schwer zu verstehen, weshalb der Antrag Reichstags- Mandat schon im ersten Wahlgange gewonnen werden gründeten Vereinen Rechtsfähigkeit verleiht, wenn sie den§§ 55-60 iegt, vor den Wahlen, eingebracht worden ist; er wire), Dyk bei Gräfrath( Ausflug von 150 Personen nach dem des Bürgerlichen Gesetzbuches genügen. wird nur von den Sozialdemokraten ausgenügt Stterthal). Aachen( am Morgen wurden 20 000 Wahlflugblätter Die Resolution wird angenommen gegen die Stimmen der verden, die sich darauf berufen werden, daß man den Sonntags- bertheilt, die Wolfsversammlung unter freiem Himmel war Konservativen und Reichspartei. jägern ihr Vergnügen sichern will, aber nicht den Arbeitern mit der Begründung verboten worden, daß durch die voraussichtlich Die Resolution Dr. Lieber( 8.) lautet: die Sonntagsruhe sichert. Auch bei den königlichen Be große Betheiligung die öffentliche Ordnung gestört werden könnte, die Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, einen Gefeßentwurf hörden wäre es gut, wenn auf Sonntagsruhe gehalten in Erwartung des Verbots nach einem Lokal einberufene Voltsvorzulegen, durch welchen der§ 152 der Gewerbe- Ordmmg dahin würde. Man trifft dort oft am Sonntag Beamte in den versammlung war riesenhaft besucht, und der Besuch der Hauptfeier ergänzt wird, daß Verabredungen und Vereinigungen gestattet werden, Bureaus, weil sie ihre Arbeiten in der Woche nicht anders erledigen am Nachmittag war, wie uns geschrieben wird, geradezu abnorm welche die Verbesserung der Lage der Arbeiter im allgemeinen oder können. groß"; die Polizei hatte am Freitag in der Nähe des Lotals eine die Erlangung günstigerer Lohne oder Arbeitsbedingungen durch Abg. Rickert( frf. g.) befürtvortet eine Beschlußfassung dahin, Probe- Mobilmachung" egetutiren müssen und sie war bei der Feier Beränderung der Gesezgebung bezwecken." daß das Haus den Antrag Gamp durch die Erklärung des Herrn zahlreich anwesend, bekam aber nichts zu thun; alles nahm den Ministers, daß er bereit jei, in eine Revision der Sonntagsruhe besten Verlauf. St. Johanna. d. Saar( im Königreiche Stumm): innerhalb seiner Kompetenz und soweit ein Bedürfniß dazu vorliegt, Im Roth'schen Gasthaus fanden sich 250 Personen zur Maifeier ein. einzutreten, für erledigt erklärte, Die Versammlung war verboten worden, weil die Thüren des Lokals
Auch diese Nesolution wird gegen die Stimmen der Konservativen und Reichspartei angenommen.
Die Petitionen, betr. Einführung des Befähigungsnachweises
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