Borchard über die bevorstehenden Reichstagswahlen sprechen wird. Ehlert in Aussicht gestellt, daß er ihn eventuell anstellen werde, gerichts bekannt wurde, in der dem flagbar gewordenen Rabattverein Zahlreicher Besuch ist erwünscht. ivenn er mit den einschlägigen Geschäften genügend vertraut die Aftivlegitimation zur Klage wegen umlauteren Wettbewerbs überNeberaus traurige Schulzustände herrschen in unserer Nachbar- sei. Ob dies einst der Fall sei, sollte durch eine Prüfung Haupt bestritten wurde. Der Verein ist, nebenbei bemerkt, weder im Stadt Schöneberg , die ja schon durch die bekannten Fälle von festgestellt werden. Bis jetzt ist die Anstellung noch nicht Besitz von Korporationsrechten, noch wird er im Handelsregister gePrügelpädagogik bor kurzem eine nicht sehr beneidenswerthe Be- erfolgt. Herr Ehlert hat nun dagegen Einspruch erhoben, daß er führt. Er zahlt feine Steuern, es treffen somit die Vorbedingungen rühmtheit erlangt hat. Wie in der letzten Sigung der Stadtverord- für das Steuerjahr 1896/97 mit seinem ganzen Dienſteinkommen des§ 8 des Gesetzes vom 27. Mai 1896( unlauterer Wettbewerb) in neten gelegentlich eines Antrages auf Nachbewilligung von 900 m. zur Gemeindesteuer herangezogen wurde. Er machte Anspruch auf keiner Weise auf ihn zu. vom Berichterstatter F. Rothe zur Sprache gebracht wurde, sehen in das Beamtenprivilegium und verlangte, der Magistrat solle nur die Der in voriger Woche wegen der Durchstechereien im Straf der Volksschule des Friedenauer Stadttheils die Bänke aus, als ob Hälfte des Dienſteinkommens besteuern.( Verordnung vom 23. Sep- gefängniß zu Plößensee zu 22 Jahren Zuchthaus verurtheilte ehefie aus der Rumpelfammer hervorgeholt wären; vier bis fünf tember 1867.) Besonders berief sich E. darauf, daß er ein feftes malige Gefangenenaufseher North hat sich bei dem Urtheil beKinder müssen sich mit einem nicht einmal genügend befestigten monatliches Gehalt beziehe und schon mehrere Jahre für den Magistrat ruhigt und seine Strafe sofort angetreten. Dagegen hat RechtsTintenfaß begnügen. Ferner fand der Berichterstatter einen Globus arbeite. Sein Einspruch wurde jedoch zurückgewiesen, weil er kein Beamter anwalt Dr. Meyerstein für Frau Korth gegen das auf 2 Monate so voller Schuß, als ob er aus dem Müllkasten stammte. Auch die sei. Der Bezirksausschuß erkannte ebenfalls zu seinem Ungumsten. Gefängniß lautende Urtheil die Revision angemeldet. Unterrichtszeit ist in dieser Schule nach wunderlichen Prinzipien er leiste zur Zeit nur eine Art Vorbereitungsdienst. Ehlert legte Die Nachricht, daß für die Verhandlung gegen den ehemaligen festgelegt. Siebenjährige Kinder haben an einem Tage sechs, am dann beim Ober- Verwaltungsgericht Berufung ein. anderen Lage hingegen nur zwei Schulstunden. Nach Bewilligung Magistratsassessor Dr. Kremski legte in der mündlichen Verhand- auf den 6. Juni angeſetzt sei, ist, wie uns versichert wird, gänzlich Verhand- Oberfaktor Grünenthal bereits Termin zur Hauptverhandlung der geforderten Sunime wurde ein Antrag auf Beschaffung eines lung den Standpunkt des Magistrats dar und betonte die Wichtigkeit unzutreffend. Weder ist dem Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Schwindt freien Plazes für die Turn- und Jugendspiele der Schulen und des Streitfalles. Der Magistrat befürchtete nämlich, die zuerkennung bis jetzt eine Anklage zugestellt, noch ist dieselbe überhaupt schon bei Turnvereine einer Kommission, der auch Genosse Obst angehört, des Steuerprivilegiums an E. könnte die Wirkung haben, daß Ehlert der zuständigen Straffammer eingegangen. Von einer Ueberweisung überwiesen. Stadtv. Prof. Dr. Rothe regte an, zu versuchen, ob und ähnliche Diätare als angestellte Beamte behandelt werden an das Schwurgericht und Ansetzung eines Termins vor demselben nicht einer der ohne ihre Schuld zu Millionären gewordenen früheren müßten. Das Ober- Verwaltungsgericht erklärte indessen diese Landwirthe Schönebergs einen derartigen Komplex der Stadt Frucht für grundlos und billigte Herrn E. das Steuer- kann daher noch gar keine Rede sein. Falls die Angelegenheit Grünenthal vor den Gerichtsferien noch erledigt werden sollte, würde zur Verfügung stellen würde. Der Stadtverordneter dürfte den Ge- privilegium der Beamten im Sinne der erwähnten fönig- es nöthig sein, eine besondere Tagung des Schwurgerichts einzumeinfinn der Schöneberger Parvenus wohl zu hoch eingeschäßt lichen Verordnung zu. Der Vorsitzende Lohaus führte aus, richten. Kläger sei als probeweise angestellter Beamter" an
Habei.
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Von
Für Steglitz hat die dortige Gemeindevertretung auf Antrag der Schulkommission die Einrichtung einer Klaffe für schwach begabte Kinder beschlossen und zunächst für ein halbes Jahr, der" V. 3." zufolge, die nöthigen Kosten bewilligt.
In Halensee und zwar östlich der Ringbahn am Henrietten play, in der Nähe des Kurfürstendamms ist die Errichtung einer Apotheke beabsichtigt. Der Regierungspräsident in Potsdam fordert zu Bewerbungen auf.
Gerichts- Beitung.
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Verwandte
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Dentsches Reich.
In der Angelegenheit der Verlegung der königlichen Re- zusehen, da er nicht zur Erledigung vorübergehender, gierung von Potsdam nach Charlottenburg oder Berlin , gab in sondern zur Erledigung laufender Geschäfte gegen Beantwortung einer diesbezüglichen Interpellation Oberbürgermeister Monatsgehalt verwendet worden sei. Ein Beamter Jähne in der jüngsten Sigung des Potsdamer Stadtverordneten - brauche ja nicht immer auf Lebenszeit angestellt sein, und auch den Achtung, Schuhmacher! Bei der Firma Ontter, Ros Kollegiums folgende Erklärung ab: Derartige Gerüchte seien ihm auf Probe angestellten Kommunalbeamten" tomme das Steuerschon seit langer Zeit zu Ohren gekommen; beſtimmte Form hätten privilegium zu. Auch andere derartige Beamte im öffentlichen straße 20, ist wegen Lohndifferenzen ein Streit ausgebrochen. Herr dieselben aber erst in allerletzter Zeit angenommen. Dienste hätten darauf Anspruch.- Eigenthümlich fand es Herr Ontter hat es abgelehnt, mit der Lohnkommission zu verhandeln, Die Lohnkommission. daraufhin sofort eine Audienz beim Dezernenten im Ministerium amtenqualität abspreche, und in den Bestimmungen, seine Beamten, Achtung, Banarbeiter! Den Baudeputirten Berlins und UntLohaus, daß der Magistrat einerseits den Bureaudiätaren jede Be- weshalb die Werkstatt gesperrt ist. des Innern nachgesucht und dort erfahren, daß zunächst die Frage Anwärter 2c. betreffend, ihnen Beamteneigenschaft im Sinne des gegend zur Kenntnißnahme, daß die Sammelliſten von heute ab in eines Regierungs- Neubaues ventilirt werde und die Verlegung der Der Zentralstelle, Inselstr. 10 II bei Stabernac, zu entnehmen sind. Regierung nach Charlottenburg oder Berlin nur eventuell ins Auge 359 des Strafgesetzbuches beilege. gefaßt sei. Der ihm ertheilte Rath, schriftlich vorstellig zu werden Einige Angestellte im Geschäfte des Herrn Jacques Die Zahlstelle Schöneberg erhält dieselben Barbarossastr. 9; die und geeignete Baupläne einzureichen, sei von ihm befolgt worden. Raphaëli hatten sich dieser Tage unter etwas eigenthümlichen Um- Bahlstelle 4 in ihrem Versammlungslokal, Schwedterstr. 23/24, von Nach einem schweren Gewitter, das in voriger Woche Ständen vor der Anklage des Diebstahls und der Unter- abends 8 Uhr ab. Ich ersuche, hiervon regen Gebrauch zu machen. Spandau heimgesucht hat, verbreitete sich das Gerücht, daß der schlagung zu verantworten. Die vor der 132. Abtheilung des J. A. der Kommission: Wilhelm Noad. Amtsgerichts I geführte Angelegenheit betraf den Kommis HeilBlik in den Juliusthurm eingeschlagen habe. Daraufhin kam Die Abrechnung der Listen hat allwöchentlich Sonnabend abends Sonnabend der mit Ueberwachung des Reichstriegsschatzes beauftragte fron und den Geschäftsleiter Philippsohn. Heilfron ist der oder Sonntag vormittags von 8-12 Uhr zu erfolgen; außerdem Ausschuß der Reichsschuldenkommission nach Spandau und nahm mit effe Raphaeli's, der die Denunziation gegen die beiden Angeklagten werden neue Liſten und Marken gleichfalls verausgabt. einem Garnisonbauinspektor den Juliusthurm in Augenschein. beim Staatsanwalt eingereicht. Den Angeklagten wird zur Last Der Arbeiterausschuß der Ofenarbeiter von der dritten den Wirkungen eines Blisstrahls hat man aber nichts wahrgenommen, gelegt, in den Jahren 1896 und 1897 fortgesetzt gemeinschaftlich städtischen Gasanstalt sendet uns erst jetzt eine Berichtigung auf das Gerücht war also falsch. Auch sonst wurde alles in bester soll sich außerdem der Unterschlagung eines Thalers, den eine dieser Notiz war gesagt, daß die Arbeiter der III. Anstalt sich„ bei Kognak und Gas entwendet zu haben; Philippsohn eine Notiz in Nummer 100 unseres Blattes vom 30. April. In Ordnung vorgefunden. Kundin im Raphaëli'schen Geschäft verloren hatte, schuldig gemacht einer von der Direktion angeordneten Abstimmung mit 16 Stimmen Unglücksfall im Stadtbahn Verkehr. Aus Charlottenburg haben. Philippjohn war Geschäftsleiter der Raphaëlischen Filiale Mehrheit für die Beibehaltung der 18stündigen Schicht" entwird nach auswärts gemeldet, daß auf dem dortigen Stadtbahnhof in der Potsdamerstraße, Heilfron wurde dort als Kassirer be- fchieden hätten. Der Ausschuß ersucht uns nun mitzutheilen, daß durch einen Fall der Direktor der Rheinischen Metallwaaren- und schäftigt. Wie Heilfron, der Neffe Raphaëli's, bekundete, war er mit nicht die Direktion, sondern der Ausschuß selbst die Abstimmung vorMaschinenfabrit in Düsseldorf , Oberstlieutenant a. D. Bendel, ver- einem Jahresgehalt von 2400 M. angestellt. Das Verhältniß zwischen genommen habe. unglückt ist. Schwerkrank darnieder liegend, hat er bisher das Be- ihm und seinem Onkel- Chef war, wie die Staatsb.- 8tg." meldet, wußtsein immer nur auf wenige Minuten wieder erlangt. anfangs ein gutes; dann aber änderte sich das Verhältniß, Der ,, Steinarbeiter", das Organ der Steinarbeiter DeutschWegen der Grenzregulirung von Charlottenburg und Heilfron ging und erhielt ein Zeugniß als Laufbursche c. lands, entrüstet sich über den„ Vorwärts", der in einem Aufruf der Deutsch- Wilmersdorf herrschen zwischen den beiden Nachbar Nach seiner Behauptung den Angestellten erlaubt, Steinarbeiter am Schluß die lokalorganisirten Arbeiter zur Untergemeinden Streitigkeiten, die bis ins Jahr 1889 zurückreichen und Kognak zu trinken, selbst in Gegenwart von Kunden. Das stützung der Ausständigen im Striegauer Bezirk auffordert. Die Sie darin ihre Ursache hatten, daß die Gemeindevertretung von geschehe auch jetzt. Nach der Anzeige soll er jedoch täglich Redaktion des" Steinarbeiter" behauptet, daß hier von uns eine Wilmersdorf eine baare Entschädigung von Charlottenburg ver- Rognat aus dem Wasserglase theils mit, theils ohne Milch absichtliche Fälschung vorgenommen sei, da sich der Aufruf an die Tangte, die ihr nicht bewilligt wurde. Jetzt endlich ist, wie wir in getrunken haben. Das angeblich entwendete Gas wurde im Schuster- gesammte Arbeiterschaft organijirte gerichtet habe. Auch der Neuen Zeit" lesen, eine Einigung zu stande gekommen. Die keller" zum Essenkochen resp. Braten benutzt, wozu ein Gummi- unsere Richtigstellung, daß hier ein Druckfehler vorliege, Stadt Charlottenburg übernimmt eine Anzahl theils unbebauter, schlauch angebracht war. Das geben die Angeklagten unumwunden glaubt das Organ nicht, und es kommt dann zu der geschmackvollen theils bebauter Grundstüde, die bisher theilweise zu Wilmersdorf zu; Heilfron befundet in dieser Beziehung, er sei auf Veranlassung Bezeichnung, daß wir den Streitenden Knüppel zwischen die Beine gehörten, darunter neun bebaute Grundstücke am Kurfürstendamm , seines Onfels Raphaëli wochenlang nicht zum Mittagessen gegangen werfen. Ganz abgesehen davon, daß wir nicht begreifen können, wie Sie einen Steuerertrag von etwa 9000 M. bringen, zahlt dafür eine und habe doch warmes Essen nicht entbehren wollen. Philippsohn man sich wegen eines derartigen Fehlers so erhizen kann- schließlich Entschädigungssumme von 30 000 M., und tritt außerdem an seinerseits bestritt, überhaupt aus Wassergläsern Kognat getrunken gehören doch die lokalorganisirten Arbeiter auch noch zu uns- müssen wir Wilmersdorf das Gelände ab, auf dem sich zur Zeit die Radrennbahn zu haben, sonst habe er, da ihm das als Leiter erlaubt war, umsomehr unsere Verwunderung über diese Anrempelung aussprechen, Halensee befindet. wiederholt einen genehmigt". Den Thaler unterschlagen zu haben, als die Unterredung mit Herrn Mischke, dem Vorsitzenden der Steinbestritt er ebenfalls. Wie der Angeklagte Heilfron noch behauptet, arbeiter- Organisation und dem Einsender der Notiz, eine genügende hat Raphaëli die Denunziation erst eingereicht, nachdem er Aufklärung des Sachverhalts gegeben hatte. Wenn eine unter ehr( Heilfron) gegen ihn eine Klage angestrengt hatte. Raphaëli giebt lichen Lenten abgegebene Erklärung bei der Redaktion des„ Steindas als möglich zu, will aber von dem erwähnten Treiben erst nach arbeiter" keinen Glauben findet, so bedauern wir, die Redaktion dieses Heilfron's Entlaffung Kenntniß erhalten haben; ihm sei gesagt Blattes auf diesem Niveau anzutreffen. worden, Heilfron habe täglich eine Flasche Kognat ausgetrunken. Er bestritt, daß die Angestellten mit den Kunden trinken sollten; die Lohnbewegungen der Bauhandwerker. In Ludenwalde Kunden hätten natürlich geprobt. Die Angestellten hätten nur mit find die Verhandlungen der Zimmerer mit den Unternehmern gescheitert. Die Meister wollten eine Zulage von 3 Pf. pro Stunde jedesmaliger spezieller Erlaubniß Rognat trinken dürfen. Durch die Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß Raphaëlt's in gewähren und nach Bedarf die Ausständigen einstellen. Die Arbeiter hielten diese Zugeständnisse als ungenügend. feinem Geschäft angestellte viel Rechte febr In Breslau gab in einer Bauarbeiter Versammlung die hatten und so ziemlich nach Belieben Kognak trinken Von der Entscheidung der Frage, ob die Affiftenten an durften, die Angestellten mußten's vorher dem Prokuristen, Streiffommission folgenden Bericht: Es haben sich 263 Kollegen den Instituten der Universitäten und technischen Hochschulen Kassirer oder einem Verwandten sagen. Namentlich durften und zum Streit gemeldet, 44 find abgereift, 69 arbeiten zu den neuen Staatsbeamte seien, war der Ausgang eines Rechtsstreites abhängig, sollten die Angestellten mit den Kunden trinken. Ferner Bedingungen, neun sind anderweit beschäftigt, 38 find Streifbrecher geworden, bleiben demnach 154 Kollegen mit 288 Kindern zu unterden der Privatdozent und Assistent Dr. Stolley gegen den Magistrat wurde festgestellt, daß jedem, der das Raphaëli'sche Geschäft betritt, tügen. der Stadt Kiel führte. Der Kläger , der Assistent am Kognat, Wein oder ein anderes Getränk, oder eine Zigarre an= mineralogischen Institut in Kiel ist, wollte als Beamter nur mit der geboten wird, selbst wenn er noch nichts gekauft hat. Der Staats- Die Schmiede in Breslau haben in einer gutbesuchten VerHälfte seines Diensteinkommens zwischen 1350 und 1500 W. zur anwalt fennzeichnete die Raphaëli'schen Geschäftsverhältnisse als etwas sammlung beschlossen, zur Durchführung ihrer Forderung in den Kommunalsteuer herangezogen werden, während die Stadt bei der eigenthümliche Wirthschaft", hielt die Angeklagten aber doch Ausstand einzutreten. Die Schmiede- Inmung hat es abgelehnt, dem Veranlagung das ganze Einkommen von 1408 m. berücksichtigt hatte. des Diebstahls beziehungsweise der Unterschlagung für überführt Verlangen ihrer Arbeiter zu entsprechen. Die Abschaffung des KostDer Bezirksausschuß erkannte auch nach seinem Antrage. Er führte und beantragte gegen Heilfron sechs Wochen, gegen Philippsohn und Logiswesens wollte sie bewilligen, ein Stundenlohn für Draufaus, es fönne nicht angenommen werden, daß St. nur vorüber- drei Wochen Gefängniß. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt schläger von 25 Pf. ist ihr jedoch zu viel. Den Vorschmieden wollte gehend in staatlichen Diensten stehe. Es genüge für dieselbe An- Leonhard Friedmann, führte zunächst aus daß allerhöchstens fie eine Zulage gewähren, von einem Minimallohn aber nichts nahme seiner Beamtenschaft, daß er schon seit 1892 in seiner Stellung Mundraub vorliege. Rognak, auch Raphaëli'scher, fei ein wissen. sei und unmittelbar dem Staate diene, sowie daß er sich auf Genußmittel; da die Flasche 2 bis 2,50 M. fostet, Ausgewiesen. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Handschlag verpflichtet habe, feine Arbeit gewissenhaft zu erledigen. fönne man sich denken, was er werth sei. Es handle sich also um Ordnung sind drei österreichische Drechsler, die an dem Streit in der Daß er teine Benfionsberechtigung befize und auf Kündigung an- Genußmittel von geringem Werth und jeder Fall für sich be- toithner' schen Spielwaarenfabrik in Schweidnig betheiligt waren, gestellt fei, wäre gleichgiltig. Der Magistrat legte Revision ein und trachtet- geringer Menge. Doch mit dieser Erwägung werde der ausgewiesen worden. Natürlich, als Lohnbrüder werden ausländische machte geltend, dem Kläger sei kein Staatsamt übertragen worden. Gerichtshof garnichts zu thun haben, da sich aus subjektiver und Arbeiter hergelockt; verlangen sie anständige Bezahlung, dann fallen Das Ober Berwaltungsgericht erhielt auf eine Anfrage objektiver Hinsicht die Freisprechung rechtfertige. Der Gerichtshof fie lästig. vom Kultusminister den Bescheid, daß die Assistenten an den schloß sich dieser Ansicht an und sprach beide Angeklagte Erfolgreicher Streif. Die Ziegelarbeiter der b. PerponcherInstituten der Universitäten und technischen Hochschulen als Staats- frei. Bedeutende Vortheile dürfte das Raphaëli'sche Geschäft aus schen Dampfziegelei in Neudorf bei Silberberg in Schlesien legten beamte betrachtet würden. Darauf wies das Gericht die Revision den skandalösen Vorkommnissen der geschilderten Art gerade nicht die Arbeit nieder und verlangten eine Lohnerhöhung. Dieselbe wurde des Kieler Magistrats zurück, bestätigte die Vorentscheidung und erzielen. auch in Höhe von 15-20 Pf. pro Tag gewährt. führte aus, dem Kläger und seinen Kollegen in gleichen Stellungen Der Stettiner Sängerkrieg. Nachdem sich Ende der siebziger Die Steinmetzen in Lahr i./B. befinden sich wegen einer ge= tomme als Beamten das von St. beanspruchte Steuer Privi- Jahre die an Stettiner Theatern engagirt geweſenen Schauspieler ringen Lohnforderung im Ausstande. Tegium zu. Meysel, Hippel und Hackel unter der Bezeichnung Stettiner Sänger" Der Streik der Steinarbeiter in Warthau bei Bunzlau Beleidigung eines jungen Mädchens auf offen er zu einer Sozietät vereinigt hatten, Sippel aber im Oftober 1893 i. Schl. ist beendet und ist die Arbeit zu gunsten der ausständigen Straße wurde dem Kaufmann Paul Meyn vorgeworfen, der ausgeschieden und Hackel einige Zeit später gestorben war, setzte Kollegen von Striegau sowie der Ausgesperrten pom Fichtelgebirge gestern als Angeklagter vor der 9. Straflammer hiesigen Land- Meyfel, welcher Leiter des Unternehmens gewesen war, die bis- Kollegen von Striegau sowie der Ausgesperrten pom Fichtelgebirge gerichts 1 erschien. Der Angeklagte begegnete wiederholt einem herigen Vorstellungen als Unternehmer mit anderen Künstlern am Montag wieder aufgenommen. jungen Mädchen in der Gegend der Rosenthalerstraße und folgte unter der früheren Firma fort. Aber auch Hippel, der bald nach mehrfach ihren Spuren, wobei er in recht aufdringlicher Weise mit seinem Ausscheiden eine neue Gesellschaft mit demselben Programım ihr anzubandeln versuchte. Das Mädchen wies den unbequemen wie die frühere gebildet hatte, bezeichnete seine Truppe als Menschen mehrmals nachdrücklich von sich, sie hatte aber vor ihm" Stettiner Sänger" Seine Blafate und Reklamezeichnungen zeigten feine Ruhe, er schien ihr vielmehr geradezu aufzulauern und so war auch dieselben Karrikaturen wie die der vorigen Sozietät. Mensel er eines Tages wieder hinter ihr her, als sie sich nach flagte hierauf auf grund des Gesetzes über den unlauteren Wett- Zum Münchener Tischlerstreik wird uns telegraphisch mitdem Aschinger'schen Lotal am Köllnischen Fischmarkt begab, bewerb gegen Hippel mit dem Antrage, den Verklagten zu verurtheilen, getheilt, daß die Meister beschlossen haben, den Arbeitern die wo zwei ihr bekannte junge Männer auf fie warteten. bei Vermeidung einer fiskalischen Strafe von 300 m. für jeden Ueber- 9%, stündige Arbeitszeit zu bewilligen. Da somit die strittige Nach einiger Zeit verließ fie mit ihren Begleitern das Lokal, tretungsfall jeden Gebrauch des Namens Stettiner Sänger" für merkte aber sehr bald, daß der Angeklagte, der inzwischen vor dem feine Truppe zu unterlassen. Das Landgericht erkannte indeß auf Forderung zugestanden ist, dürfte der Ausstand beendet sein. Lokale gewartet hatte, ihr wiederum folgte. Auf ihre Bitte bestiegen Abweisung der Klage, indem es der Ansicht war, daß die Bezeichnung ihre Begleiter mit ihr eine Droschte; taum aber waren. sie ein Stettiner Sänger" nur als eine Bezeichnung der Herkunft der Sänger gestiegen, da stand auch schon der Angeklagte daneben und schleuderte aufzufassen sei und auf gesetzlichen Schuß keinen Anspruch habe. Sem Mädchen eine Reihe recht häßlicher Schimpfworte und Belei- Das Kammergericht aber, an welches die Sache in der Berufungsdigungen ins Gesicht. Das Schöffengericht hatte seinerzeit den An- instanz gelangte, war ganz entgegengesetter Ansicht, erachtete die begeklagten wegen feines mehr als sonderbaren Benehmens zu 60 M. treffende Bezeichnung als durch das Gesetz über den unlauteren WettGeldstrafe verurtheilt, der Staatsanwalt aber hiergegen Berufung bewerb geschützt und nur Mehsel für befugt, feine Truppe als eingelegt. Mit dem letzteren war die Straffammer der Ansicht, daß Stettiner Sänger" zu bezeichnen. Die Vorentscheidung wurde dadem überhand nehmenden Unfug der Belästigung von Frauen und her aufgehoben und nach dem Klage- Antrage erkannt. Mädchen auf offener Straße in jedem Falle nachdrücklichst gesteuert Die Rabatt- Sparvereine und der unlautere Wettbewerb. werden müsse. Das erste Urtheil wurde daher aufgehoben und der Das hiesige fönigl. Landgericht hat unlauteren Wettbewerb" in Angeklagte zu vierzehn Tagen Gefängniß verurtheilt. der Beilegung eines Vereinsnamens erblickt und durch sofortige Ber,, Probeweise angestellte Beamte" und Steuerprivilegium. fügung die weitere Führung des Namens untersagt. Es handelt sich um die Beschwerde der Angestellten betr. die unvollständige Ausführung, Seit dem Jahre 1892 wird im Bureaudienst des Berliner Magistrats zwei Rabatt- Vereine, von denen der eine, erst vor kurzem ins Leben gemachten Zugeständnisse verhandelt und in jeder Hinsicht für der ehemalige Gerichtsreferendar Ehlert gegen 100 M. monatliche getretene sich Rabatt- Berein Berlins und Vororte zum Unterschiede von ungenügend erklärt. Der Zentralvorstand des Personalverbandes Diäten" beschäftigt. Beim Engagement war eine vierwöchentliche dem schon bestehenden Rabatt- Sparverein genannt hatte. Bezeichnend ist, der schweizerischen Transportanstalten und das früher ernannte Kündigungsfrist vereinbart worden. Außerdem hatte der Magistrat daß zur selben Zeit eine andere Entscheidung des hiesigen Amts- Aktionskomitee wurden beide zusammen beauftragt, an den Forde
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Der Unternehmerring von Striegau ist bedenklich ins Wanken gerathen. 4 Unternehmer haben bewilligt, während 14 jede Unterhandlung verweigern.- Geldsendungen richte man an die Geschäftsleitung der Steinarbeiter Deutschlands , P. Mischke, Rirdorf, Steinmegstr. 14.
Ausland.
In Eger, wovor kurzem die Bauarbeiter nach einem mehrtägigen Ausstande ihre Forderungen durchsetzten, find nun auch die Tischler diesem Beispiel gefolgt und haben Lohnerhöhung gefordert. Außerdem streiken die Kutscher und Hausmeister. Alle diese Ausstände sind mehr oder weniger veranlaßt durch enorme Theuerung der Lebensmittel.
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Die Angestellten der schweizerischen Jura- Simplon- Bahn, die, gleich den Angestellten anderer Bahnen, im Vorjahre durch ihre Streitbewegung von der Gesellschaft verschiedene Zugeständnisse gemacht erhalten hatten, hielten fürzlich in Bern eine stark besuchte Versammlung ab. In dieser wurde über die von der Direktion auf