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Die rechtliche und soziale Stellung des mohammedanischen Weibes nach den Lehren des Koran  .

Von Karl Frohme  .

Ein sicheres Kennzeichen der höheren oder niederen Kultur bei ihnen allen das weibliche Geschlecht in Abhängigkeit vom eines Volkes ist die, dem weiblichen Geschlechte vom männlichen, nach Gewohnheitsrecht oder auf Grund geschriebenen Gesezes, eingeräumte rechtliche und soziale Stellung. Die beden­tendsten Verschiedenheiten in dieser Hinsicht weisen bekanntlich die Kulturvölker des Orients auf. Wohl befindet sich durchweg

Manne, aber nicht überall ist dieselbe gleich vollkommen und unbedingt. Verhältnismäßig am mildesten und eingeschränk­testen finden wir sie bei denjenigen orientalischen Völkern, welche sich zu den im Koran   niedergelegten Lehren des Mohammed, also zum Islam bekennen. Tie ziemlich allgemein verbreitete

Die Tellfapelle.

Ansicht, daß das mohammedanische Weib nach Herkommen und foranischem Gesez vollständig rechtlos und der Willkür des Mannes unterworfen sei, ist ein grober Irrtum.

sind über die Frauen gesezt wegen der Vorzüge, mit denen sie Gott   begabt, und weil jene diese unterhalten müssen." Indem Mohammed   weiter lehrt: nicht minder gerecht und gewissenhaft gegen das weibliche Geschlecht zu sein, als gegen Waisen, es freundlich zu behandeln und zu fürchten ihm böses zu tun",

Allerdings

Gerade bei dem Volfe, welchem Mohammed selbst ent­sprossen und welches sich zuerst zu seinen Lehren bekannte, bei den Arabern, genoß das weibliche Geschlecht, troz seiner abso= stellt er die Pflichten des Mannes gegen das Weib auf eine luten Abhängigkeit vom Manne, von jeher die größte Ver- Stufe des Pflegers gegen unmündige Waisen. chrung. Daraus erklärt sich von vornherein zur Genüge der verlangt auch er vom Weibe Gehorsam gegen den Mann. hohe Grad wirklichen Wohlwollens, welchen die das Weib betreffenden Geseze des Mohammed so vorteilhaft farakterisirt. zurecht; hilst das nichts, so enthaltet euch ihrer, und hat auch

Weiset," so heißt es im Koran  , die widerspenstigen Frauen.

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dies keinen Erfolg, so züchtigt sie. Gehorchen sie aber, so Aber diese Pflicht des Gehorsams erscheint nicht als eine unbedingte, ihr sind

unter den Mann sich beruft auf das bekannte Bibelwort: Und habt ihr kein Recht, sie zu mißhandeln." er soll dein Herr sein," erklärt der Koran  :" Die Männer

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r. 16. 1884.