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Die Neue Welt. Illustrirte Unterhaltungsbeilage.

der nicht den fünften Theil der Nichterstimmen ers hielt. Parteihaß und Klagewuth machten diese Straf­gelder zu etwas sehr Einträglichem.

Nun erklärt sich allerdings die sonst auffällige Thatsache, daß das Finanzwesen im Alterthum nie, wie in der neueren Zeit, Bestand und Verfall der Staaten bestimmt und Umwälzungen zur Folge gehabt hat. Denn in der vollständigen Demokratie verfügt allerdings die Mehrheit( der Armen) über das Vermögen der Minderheit( der Neicheren); eine Verweigerung der Abgaben und damit Nevolution fann nicht gut stattfinden, und da in einem echt demokratischen Staatswesen das Volk nie für Unter­nehmungen zahlt, die seinem wahren Vortheile fremd sind, wie in Monarchien oder gar Despotien, so war die Mehrheit der Bürger mit den Finanzmaßregeln des Staates einverstanden, und es ist eine Empörung in Athen   z. B. aus einem Kriegsaufgebote auch nie eingetreten. Die Quelle von Beunruhigungen im Staatsleben lag vielmehr ganz wo anders, nämlich in der jeweils versuchten Beeinträchtigung der Rechte der Bürger in Bezug auf ihren Antheil an der Regierung.

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Aristoteles, als Aristokrat, nennt daher die Vornehmen unter der Volksherrschaft gedrückt", aber es war doch, nur natürlich, daß sie mehr zu tragen hatten als die Besiẞlosen. Was sie aber zu tragen hatten, das waren die Liturgien, d. i. gewisse öffentliche Dienste, die die Bürger persönlich zu übernehmen hatten unter Tragung der damit verbundenen Kosten. Von zwei der wichtigsten und interessantesten solcher öffentlichen Dienste wird im Folgenden die Rede sein; vorher nur noch eine Be­merfung J. J. Rousseau's, die für antike wie moderne Staaten ungemein zutreffend ist. Nousseau behauptete nämlich, der Einfluß der Finanzverwaltung mehre sich in dem Maße, als die Wirksamkeit anderer Triebfräfte im Leben einer Nation sich vermindern, und eine Regierung sei auf der lezten Stufe des Verderbnisses angelangt, wenn sie keinen anderen Nerv mehr habe als das Geld. Nun gehe jede Regierung unaufhörlich zur Erschlaffung fort; folg lich könne kein Staat bestehen, wenn die Einkünfte sich nicht unaufhörlich vermehrten. Wo die edleren Triebfedern des menschlichen Geistes noch lebendig sind, bedarf der Staat eines künstlichen Maschinen­werkes zur Herbeischaffung des Geldes weit weniger, weil der Augenblick des Bedürfnisses die Bürger aufregt und willig macht, zur Befriedigung desselben keine Aufopferung und Anstrengung zu scheuen. Dies gilt von Athen   besonders in der Zeit vor dem peloponnesischen Kriege, wo Athen   gar kein künst­liches öffentliches Schuldenwesen hatte. Unter Perifles gewann die Finanzverwaltung schon größere Wichtig­feit. Bei dem Erschlaffen der sittlichen Kräfte im Verlaufe des peloponnesischen Krieges mehrten sich die Geldbediirfnisse. Es ist eben bekannt und hat sich auch in Athen   bestätigt, daß bei dem Nieder­gang eines Volkes die Regierung mit viel Geld wenig ausrichtet. So fällt denn das erste Beispiel einer( bis dahin unnöthigen) Vermögenssteuer zur Belagerung von Mytilene auf Lesbos  , das vom attischen Seebunde abgefallen war, in der Höhe von 200 Talenten.( 428 v. Chr.)

Anfangs sehr selten, seit dem peloponnesischen Kriege häufig, wurde nämlich eine sog. Vermögens d. h. eigentlich Einkommensteuer ausgeschrieben, für welche der alte solonische Zensus benutzt wurde, wonach die Bürger in vier Klassen zerfielen. Die vornehmste Klasse war die der Pentakosiomedimnen( der Fünfhundertscheffler"), die mindestens 500 Scheffel Ertrag hatten, die zweite Klasse waren die Nitter" mit 300-500 Scheffeln, die dritte Klasse, Zeugiten, mit 150-300 Scheffeln. Die Theten, die vierte Klasse, waren steuerfrei. Ueber die Höhe der Steuer­summen ist nichs bekannt, nur so viel wissen wir, daß zum Zwecke der Besteuerung das Vermögen jeder Klasse zum 12 fachen Sage des Einkommens

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berechnet wurde, da der Zinsfuß des Geldes 12 Pro­zent war. Doch nur das Vermögen der ersten Klasse wurde voll besteuert, bei den anderen Klassen wurden nur aliquote Theile in Anspruch genommen. Also 12 X 500= 6000 Medimnen 6000 Drachmen, da der Scheffel zu Solons Zeiten 1 Drachme kostete. Bei den beiden anderen Klassen wurde der niedrigste Sazz angenommen, also 3000 ftatt 3600( 12X300) und 1000 Drachmen statt 1800( 12 X 150). Bei Aristophanes   ist die Vermögenssteuer schon etwas ganz Gewöhnliches.

Eine echt demokratische Einrichtung waren die Spenden des Staates an die Bedürftigen. Für alle zur Arbeit unfähigen Bürger, zunächst für die im Kriege unfähig Gewordenen, gab es schon seit Solons Zeiten( um 600 v. Chr.) Staatsunterstützung für alle Diejenigen, die weniger als 3 Minen ( 236 Mark) im Vermögen hatten, von 1-3 Obolen. Wer sie zu empfangen habe, wurde durch Volks­beschluß bestimmt. Jeder Empfänger mußte sich einer Prüfung unterziehen, d. h. seine Berechtigung nachweisen. Armenhäuser gab es in Athen   nicht und man bedurfte infolge dieser Einrichtung keiner solchen. Die Ausgabe, die dadurch dem Staate erwuchs, betrug 5-10 Talente jährlich.

Zu erwähnen ist auch die ehrenvolle Speisung um den Staat wohlverdienter Männer in dem Prytaneion, welche für Viele lebenslänglich währte, was bekanntlich Sokrates für seine Verdienste um den Staat statt der Todesstrafe verlangt hatte.

Unter den demokratischen Einrichtungen Athens  gewiß eine der interessantesten ist wohl die Bezahlung des Theaterentrées. Der Eintritt in's Theater war ursprünglich frei. Dadurch entstanden aber Dränge­reien, ja Schlägereien, bis schließlich einmal- bei der Aufführung eines Aeschylos'schen Schauspieles  war es die hölzernen Gerüste zusammenbrachen. Damit nun den ärmeren Bürgern der Theaterbesuch erleichtert oder überhaupt ermöglicht werde, wurde das Theatereintrittsgeld( 2 Obolen, 25 Pfg.) aus der Staatskasse an sie bezahlt. Die Reichen verschmähten das natürlich anfangs, nahmen es aber bereits im demosthenischen Zeitalter an, weil ihnen die Ver­schmähung sonst als Uebermuth und Ueberhebung ge­deutet worden wäre. Die Berechtigung zum Empfang des Theorikons erhielt man durch Einschreibung in's Bürgerbuch nach Stämmen. Doch war auch das streng geregelt. War Einer verreist, so erhielt er das Theatergeld nicht; wurde es dennoch für ihn das Theatergeld nicht; wurde es dennoch für ihn genommen, so setzte er sich einer sehr empfindlichen Strafe aus: ein Talent scheint noch eine gnädige Strafe gewesen zu sein. Das Theorikon wurde zu Strafe gewesen zu sein. Das Theorikon wurde zu Bildungszwecken gewährt, nicht aus anderen selbst süchtigen Gründen. Außerdem wurde zugleich für süchtigen Gründen. Außerdem wurde zugleich für die Mahlzeit der Bürger bezahlt. Die Vertheilung dieser Gelder geschah in der Volksversammlung, die zum Theil selbst im Theater abgehalten wurde. Bald schritt man auch zu Geldvertheilungen auch außer den Schauspielen, aber immer zur Feier der Feste, wo es ja meistens ein Spiel oder einen Aufzug gab, es ja meistens ein Spiel oder einen Aufzug gab, sodaß der Name Theorifon immer noch anwendbar blieb. An allen großen Festen, insbesondere an den Panathenäen und Dionysosfesten, bezahlte man den Bürgern das Theorikon. Sie sollten dadurch in den Stand gesetzt werden, den Festtag mit besserer Mahl­zeit zu feiern. Für die Panathenäen und die Dio­nysien wurde höchst wahrscheinlich das Theorifon für drei Tage bezahlt, was für die großen Diony­für drei Tage bezahlt, was für die großen Diony sien sogar wenig ist, da bei ihnen länger als drei Tage gespielt wurde. Auch Wein wurde da geboten. Die Ausgabe für das Theorifon kann geringstenfalls Die Ausgabe für das Theorifon kann geringstenfalls auf 25-30 Talente jährlich angeschlagen werden, da 18 000 Empfänger mindestens gerechnet werden müssen. Moderne Schriftsteller haben da kolossal übertrieben und von 1000 Talenten gesprochen.

Es mag nun auf den ersten Blick sonderbar erscheinen, daß, während den Einen sogar der Ein­tritt bezahlt wird und die Verpflegung obendrein,

die Anderen hohes Geld bezahlen müssen, um die Aufführung der Schauspiele erst zu ermöglichen. Aber nur die Reichsten hatten den Chor zu stellen, kein Gesetz schrieb ihnen die Höhe ihrer Leistung vor, und dann war die Choregie eine Ehrenpflicht, der sich zu entziehen Niemand gedacht hätte. Die Kunst­genüsse waren eben durchaus öffentlich, den Aermeren davon auszuschließen, daran dachte in Athen   Niemand.

Die Choregie war die bedeutendste der Liturgien. Die Choregen, die Chorbesorger, wurden von den Stämmen gestellt und vom Archon den Dichtern zugetheilt. Der Chorege mußte den Chor( Knaben-, Männer-, Tänzer-, Flötenspielerchor) zusammen­bringen, durch einen eigenen Lehrer unterrichten lassen und ihn dafür bezahlen. Die Lehrer waren vorgeschlagen, die Choregen jedoch erhielten sie durch's Loos zugetheilt. Die Beschaffung der einzuübenden Sänger und Musiker lag gleichfalls den Choregen ob. Knabenchöre waren besonders schwer zusammen zu bringen, weil die Eltern die Kinder ungern her­gaben wegen der Besorgniß drohender Verführung. Daher war für die Knabenlehrer auch ein Alter von über vierzig Jahren vorgeschrieben. Der Chorege konnte übrigens im Verweigerungsfalle Strafe an­drohen oder mit Gewalt Pfänder nehmen. Noch im augustinischen Zeitalter hatte er Vollmacht, den Eltern die Kinder für den Chor abzuzwingen. Schon aus diesem einen Falle ersieht man, wie ernst es die Griechen mit ihren dramatischen Aufführungen nahmen.

Der Chorege mußte dem Chore während der Einiibung einer Aufführung gute, die Stimme stär­kende Speisen und Getränke reichen lassen, über­haupt ihn während der ganzen Zeit vollständig er­nähren. Für die Feier selbst mußte er die Schminke, die heilige, mit Gold verbrämte kostbare Kleidung, die goldenen Kränze, beim Schauspiele die Chor= masken usw. liefern, auch der Plaz für die Schule mußte der Chorege in seinem Hause oder anderswo stellen. Wer das Hinlängliche nicht leistete, wurde von den Behörden dazu verhalten. Die Kosten waren nicht unbedeutend: der Mann im Chor kostete gegen 1200 Drachmen. Einzelne jedoch leisteten bedeutend mehr, ja, es gab Reiche, die außerdem Trierarchen waren. Ein komischer Chor kostete etwa sechzehn= hundert Drachmen.

Die andere wichtigste Liturgie war die Trierarchie, die Pflicht, ein Schiff auszurüsten. Die Verpflichtung dazu dauerte nach dem Geseze ein Jahr. Das Schiff und den Mast stellte in der Regel der Staat, blos ausnahmsweise mußte die auch der Trierarch, der Bürger, der für die Ausrüstung des Schiffes zu sorgen hatte, liefern. Der Staat bestritt auch die Verpflegung der von ihm gestellten Mannschaft; der Bürger der ersten Klasse, der Pentakosiomedimnen, hatte das ganze Schiffsgeräth zu liefern und das Schiff in gutem Stande zu erhalten. Er mußte auch während der Dauer der Trierarchie persönlich auf dem Schiffe anwesend sein, weil er Kommandant desselben war. Es gab auch zwei bis drei, ja sogar bis zu zehn Trierarchen eines Schiffes. Die Kosten betrugen etwa ein Talent pro Schiff und wurden nur dann sehr beträchtlich, wenn das Schiff schad­haft war, zu Grunde ging, und vom Trierarchen Die Kosten dafür aufgekommen werden mußte. waren nie unter 40 Minen( 1 Mine= 781/2 Mark), überstiegen aber auch nicht ein Talent, außer in frei­willigen Ausnahmefällen, u. a. auch dann, wenn der Trierarch mehr als ein Schiff stellte. Der Trierarch mußte am Ende des Jahres Rechenschaft ablegen, denn die Gelder, die er aufwendet, gehen nach athenischer Auffassung in das Staatseigenthum über, auch mußte er das Schiff in brauchbarem Zu­stande abliefern, was eine Untersuchung erheischt, und so wird er rechnungspflichtig; denn ohne Nechen­schaft, ohne Prüfung ist nichts von den Dingen im Staate," sagte der große Redner Aeschines  .

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