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Die Neue Welt. Illustrirte Unterhaltungsbeilage.
Ich weiß es nicht," wollte er sagen, da schreckte wegfahrende, hungernde oder sonst benöthete Mensch er zusammen. Die Thür ging.
Aber es war nicht Frau Amalie. Lora hatte sich hereingestohlen.
Das helle Kleidchen hing ihr lang und schlicht um die zerbrechlichen Glieder. Durch das große Durch das große Fenster gegenüber kam der goldene Sonnenstrahl und beschien sie. Ihr aufgebauschtes, lockiges Haar schimmerte im Glorienschein, ihr Gesicht trug eine strahlende Freude. Aber es war sehr zart, sehr Aber es war sehr zart, sehr bleich; es war verklärt.
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" Väterchen, Tante Lena ist da," jauchzte sie und hob die Arme empor. Nun fönnen wir das Lied von den Englein singen weißt Du wohl, Tante Lena? Hast Du's auch nicht vergessen?" " Das Kind, das Kind!" Langen murmelte es schen. Langsam beugte er sich, er kniete vor seinem Töchterchen und umschlang es in angstvoller Zärtlichfeit. Seine Küsse überschauerten das weiße Gesicht, das weiße Hälschen.
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Väterchen, warum weinst Du?" fragte Lora. " Du sollst Dich doch freuen. Guck mal, die Sonne fieht uns!" Sie hob den dünnen Finger und wies zum Fenster, den Blick groß und sicher erhoben.
Da stand die Sonne am blauen Himmel; nicht blendend, sie sandte nur mildes, warmes Licht im Frühlingsschein.
Langen bebte. Mit dem einen Arm hielt er sein Kind umfaßt, die andere Hand reichte er der Schwester.
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Das Kind", sagte er leise. Wie sollten wir sonst leben? Wir sind Alle Dilettanten des Lebens! Aber das Kind, das Kind führt uns. Lena, liebe Schwester" er drückte warm ihre kalte Hand
" Dein Kind wird Dich führen! Um Dich bleibt's nicht dunkel, Dein Kind zeigt Dir die Sonne!"
Sie nickte langsam; das erste wehmüthige Lächeln glitt über ihr Gesicht. Mit seltsam erglänzenden Augen sah sie den Bruder an. Waren es Thränen, die darin aufstiegen, war es ein scheues, zartes Hoffnungsdämmern?
Er preßte wieder ihre langsam sich erwärmenden Finger. Muth, Lena! Was Du im Grab ge= borgen hast, es kommt wieder, es wacht Dir auf in Deinem Kinde!" Mit schwimmenden, liebevollen Augen suchte er ihren Blick.
Sie sah vor sich hin, wie der Wanderer, dem ber Nebel zerreißt und eine beglänzte Ferne sich aufthut. Ein zartes Roth stieg in ihre bleichen Wangen, ihre Hand legte sich zärtlich auf Lora's goldiges Haar.
" Das Kind," flüsterte sie.„ Mein Kind!" Ende.
Dom altdeutschen Recht.
( Schluß.)
E
Von Manfred Wittich.
Dem
in besonders liebenswürdiger Zug ist die edle Menschlichkeit, ja die geradezu zartsinnige Rücksichtnahme auf Schwache und Arme, welche in den deutschen Volksrechten waltet. landfahrenden Manne, dem Fremden, der in deutschen Gauen reist, soll Recht gesprochen werden außer der üblichen Zeit, damit er, der„ elende", d. h. hülfund freundlose Mann in der Fremde feinen Schaden und Aufenthalt habe. Dafür gab es Noth- und Gastgerichte( Gast d. i. der Fremde).
Der Vogt in der Abtei Priim wird angewiesen, ben Vogtpfennig, eine Steuer,„ also giitlich zu heben, daß er das Kind in der Wiege nicht weck und das Huhn auf der Hürde nicht erschreck."
sich der Früchte des Landes, des Holzes im Walde zur Befriedigung dringendster Nothdurft frei bedienen darf.„ Drei sind frei", sagt ein Rechtssprichwort und spricht den Rechtssaz des Longobardischen Volksrechtes aus, nach dem man aus fremdem Weinberg drei Trauben nehmen darf, aber mit sechs Schillingen drei Trauben nehmen darf, aber mit sechs Schillingen büßen soll, wenn man mehr nimmt. Im Sachsenbüßen soll, wenn man mehr nimmt. Im Sachsenspiegel heißt es:" Erliegt dem wegfertigen Manne spiegel heißt es:„ Erliegt dem wegfertigen Manne sein Pferd, er mag wohl Korn abschneiden, so weit er es, mit einem Fuß im Wege stehend, erreichen mag."
"
Wie ganz anders in unserer allernenesten Reichsherrlichkeit deutscher Nation! Man versteht die Klage des geistreichen R. v. Jhering : Und nun der Ueber gang von reicher Tafel, von diesem schwelgerischen Mahl der Herrenlosigkeit zu der Bettelsuppe des heutigen Rechts, bei der von all' der Herrlichkeit so viel wie nichts mehr übrig geblieben ist. Alle Pläge an der Tafel sind vom Eigenthum besetzt; für die Herrenlosigkeit ist kein Couvert gedeckt. Mit der Pcesie der Offupation im Recht ist es vorbei, die Prosa des Eigenthums- des Vielfraßes Eigenthum! hat Alles zerstört... Wohin der Mensch sich wendet, überall stößt er sich an das Privateigenthum, das ihm sein: Bis hierher und nicht weiter! entgegenruft. Dafür, daß nach dem jus naturae Manches Gegenstand freier Offupation ist, hat die Zeit alles Verständniß verloren. Die Kommunisten werden es ihr wieder beibringen. Nur der Wald war bisher noch frei, da durften sich doch die Kinder ihre Erd-, Brom- und Himbeeren suchen, eine gute Hausfrau ihre Pilze und ihr Gatte seinen Waldmeister zum Maitrank. Damit ist es bei uns in Preußen jezt auch vorbei in Preußen jezt auch vorbei selbst das Recht der Kinder auf Suchen im Wald wird nicht mehr respektirt. Ich habe die Lust am Recht verloren, ich verstehe die Welt nicht mehr. Hätte ich nur nicht Pandekten vorzutragen. Da muß ich bei jedem schönen Okkupationsfall ein Kreuz sezen: mortuus est ( er ist todt), und meine Zuhörer warnen, daß fie ihn nicht praktisch ererciren, damit sie nicht mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt kommen."
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Selbst der Strafverfolgte schien altdeutschem Recht immer noch als bedauerns- und bemitleidens
werther Mensch!
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Mehrere Weisthümer bieten folgende Beſtim mungen: Kommt ein fliehender Missethäter an den Fluß und ruft dem Fährmann zu: Wardmann, fahr über!" so soll dieser ihn überfahren. Kommt der Verfolger hinter ihm und thut denselben Ruf, so soll der Fährmann, wenn er bereits vom Lande gestoßen hat, den Ersten überfahren und dann den Zweiten. Hat er aber noch nicht vom Ufer gestoßen, so soll er den Ersten vorn in's Schiff sezen, den Verfolger hinten in's Schiff, sich aber mitten zwischen Beide stellen. Und kommt er dann zu Lande, so soll er den Missethäter zuerst herauslassen, darauf den Kahn wenden und den Verfolger an's Land sezen. Damit frevelt er nicht.
Der streng gewahrte und geachtete Hausfriede ward sicher dem auf handhafter That ergriffenen Uebelthäter gegenüber gewahrt. Wenn der Frohnbote die Schwelle des Verfolgten überschritt und bote die Schwelle des Verfolgten überschritt und Jener nach seiner Art griff und ihn erschlug, so daß der Kopf des Eindringlings außerhalb der Thür daß der Kopf des Eindringlings außerhalb der Thür lag, hatte der Verfolgte nur seines Hauses Frieden gewahrt.
So noch mehrere Weisthümer. Man
sieht, wie kräftig das Volfsrecht gegen Königsgewalt und gegen Staatsallmacht sich wehrte.
Das sogenannte kleine Kaiserrecht( entstanden ficher vor 1320) bestimmt, daß die Leute in ihren Häusern Frieden haben sollen, gleich dem Kaiser"; den Heimsucher soll der Kaiser richten an Leib und Gut. Leib und Gut verliert auch Der, welcher die ist vorgeschrieben, der Gerichtsherr soll Schwert und Heimsuche verschweigt. Ein Rechtsspruch sagt:„ Jeder
mann ist friedheilig daheim in seiner Heimlichkeit." „ Hausfriede soll man halten dem Reichen wie dem „ Hausfriede soll man halten dem Reichen wie dem Armen," ſtellt das Goslarer Statut als Rechts
Sporen vor der Thür abthun, daß er die Frau nicht erschrecke. Zahlreiche Weisthiimer( bäuerliche Rechtsaufzeichnungen) bestimmen, daß der Sammler der Zinshühner, wo er eine Wöchnerin im Hause findet, grundsatz fest. nur den Kopf des Huhnes„ abbrechen" und mitnehmen, das übrige Huhn aber rückwärts in's Haus werfen soll, damit sich die Wöchnerin daran labe.
Ebenso menschlich mild sind die über alle deutschen Gauen verbreiteten Bestimmungen, nach denen der
aus in den Worten:
In einer seiner berühmten Parlamentsreden sprach der englische Lord Chatam dieselbe Sache , Der ärmste Mann kann in seiner Hütte alle Streitkräfte der Krone herausfordern, sie mag verfallen sein, ihrem Dach der
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Einsturz drohen, der Wind durch ihre Rizen blasen, Stürme und Wetter ihr Spiel damit treiben, aber vor dem König ist sie sicher: alle seine Macht scheitert an der Schwelle des elenden Bauwerkes."
War man einer gestohlenen Sache auf der Spur, so war das Heimsuchen oder Salisuchen( im Saal suchen, Gesetz der Bajuwaren ) wohl gestattet, aber der Sucher mußte fünf Mark auf die Schwelle des ihm verdächtigen Hauses legen, die er an den Eigner des Hauses verlor, wenn seine Suche vergeblich war. Auf Heimsuche mit gewaffneter Hand stand an vielen Orten, z. B. nach Schweriner Stadtrecht im 12. Jahrhundert, ebenso zu Köln und Salzwedel , Todesstrafe durch Enthauptung.
Nach altnordischem Recht sollen Haussucher barhaupt und losgegirtet sein, offenbar damit sie den gesuchten, angeblich oder muthmaßlich gestohlenen Gegenstand nicht etwa erst mitbringen und dann finden", was auch in sogenannten Rechtsstaaten neuerer Zeit sich jeweilig ereignet haben soll.
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Im§ 6 des preußischen Landrechts heißt es freilich auch:" Die Wohnung ist unverleßlich", nach neueren Erfahrungen jedoch etwa zur Zeit der großen zwölfjährigen Sozialistenheze! hat das stolze altenglische Wort: My house is my castle -mein Haus ist meine Burg feinen Raum im Militär-, Polizei- und Kapitalstaat.
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Unentgeltlichkeit der Rechtspflege war ein weiterer Vorzug altdeutschen Rechts. In alt= nordischem Recht heißt die Rechtshilfe:„ Des Landes Almosen", das selbst dem blutärmisten Menschen zu Theil werden muß, eben von Rechtswegen" und ohne Entgelt.
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Weiter ist hier anzuführen die allgemeine und unbedingte Oeffentlichkeit altdeutscher Rechtspflege, bei scheinendem Tag, anfangs sogar immer unter freiem Himmel, wenn in einem Hause: unter abgehobenem Dach, soll Recht gefunden und gesprochen werden. Unsere heute so stark beliebte Ausschließung der Deffentlichkeit ist so undeutsch wie nur möglich.
An jeder Thingstätte sollte es nach urdeutscher Rechtsauffassung so hell und klar und öffentlich zugehen, wie in des Lichtgottes Baldur Palaste Breidablick( Weitglanz), wo Urtheile gefällt wurden, die Niemand, schelten", d. h. beanstanden, tadeln konnte, wozu nach altdeutscher Auffassung Jedem das Recht zustand.
Es ist nicht zu leugnen, daß auch harte, uns grausam anmuthende Strafen in den Volksrechten vorgesehen sind. Die schlimmsten Ausschreitungen mittelalterlicher Strafjustiz sind mit dem römischen Rechte, mit der schwindenden Volksfreiheit und aufsteigenden Fürstenherrlichkeit gekommen.
Vor Allem aber sind die altdeutschen Volksrechte, ihre Handhabung und ihre Strafen himmelweit entfernt von Fürsten - und Herrenwillkür, von der Kabinetsjustiz des Absolutismus .
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Für ein absolutistisches Herrenbewußtsein mit seinen Waidsprüchen: Regis voluntas summa lex Sic volo, sic jubeo car tel est mon plaisir ( des Königs Wille ist das oberste Gesetz- So will ich, so befehle ich will ich, so befehle ich denn so beliebt es mir) hatte das altgermanische Gemeinwesen keinen Raum. Mehr angesehene Rathgeber als befehlende Machthaber" hat man die Fürsten und Könige altgermanischer Zeit genannt. Hierzu sei eine Stelle aus Tacitus angezogen:
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Bei der Königswahl sehen sie auf Adel, bei der Feldherrenwahl auf Tapferkeit. Doch steht auch den Königen keine unbeschränkte oder unabhängige Gewalt zu; auch die Feldherren Vorbilder mehr als Befehlshaber sichern sich ihren Vorrang durch als Befehlshaber Bewunderung, wenn sie stets auf dem Plaße sind, stets sich hervorthun, stets vor der Schlachtreihe sich bewegen."
Der König und Fürst war persönlich verantwortlich für alle seine Thaten, auch Amtsfunktionen, worauf immer diese gerichtet sein mögen; nach einem unglücklichen Kriege oder bei Mißwachs konnte er verjagt oder den Göttern geopfert werden. Es fehlt ihm alle und jede gefeßgebende Gewalt( Amira in Paul's Grundriß der germanischen Philologie), in der Landsgemeinde hat er fein besseres Stimmrecht als der erste beſte Bauer.