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Wegen fahrlässiger Körperverlegung hatte sich gestern der

Der Krieg.

tauchte

Das Hauptinteresse konzentrirt sich noch immer um die Vor­

des Knochenbrandes, woran die Arbeiter solcher Fabriken leiden. Das äußerte hierauf, es wäre sehr schön, wenn das Gewerbegericht im Hausfriedensbruchs zu der höchst zulässigen Strafe von einem Preisausschreiben der belgischen Regierung ist daher im Interesse vorliegenden und in ähnlichen Fällen zuständig wäre, leider sei es Jahre Gefängniß und Vogt wegen desselben Delifts in Ber­des Arbeiterschutzes aufs wärmste zu begrüßen, und man kann nur aber nicht so. Die Herausgabe des Handwerkszeuges und Ent- bindung mit schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Ges wünschen, daß es seinen gwed erreichen möge. schädigungen, die auf Vorenthaltung von Werkzeugen gestützt würden, fängniß verurtheilt. Auch wurden beide Verurtheilte wegen Ueber die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in der gehörten nicht zu den Streitigkeiten, die das Gesetz den Gewerbegerichten Fluchtverdachts sofort verhaftet. unterelfäffischen Industrie schreibt der Gewerbe- Aufsichtsbeamte überweise. Die Kläger   zogen jest ihre Klage, soweit sie die für das Unterelsaß, Regierungsrath Dr. Wolff in Straßburg  : betreffenden Forderungen betraf, zurück, um sich an das Amtsgericht Wenn auch vollständige statistische Angaben über die Anzahl der zu wenden. Dort tönnen sie natürlich lange warten, bis sie zu 22jährige Zahntechniker Förster vor der I. Strafkammer des jugendlichen Arbeiter, über deren Zu- oder Abnahme im laufenden ihrem Recht kommen. Unsere Parlamentarier thäten gut, sich einmal Landgerichts I   zu verantworten. Der junge Mann ist als Lehrling. Jahr, nicht möglich find, so kann doch aus den Wahrnehmung en bei gründlich mit den Zuständigkeitsbestimmungen im Gesetz über die bei einem Verwandten beschäftigt und in dreivierteljähriger Lehrzeit schon in den einfacheren Künsten der Zahntechnik unterwiesen. Als den Revisionen geschlossen werden, daß ihre Anzahl zugenommen hat. Gewerbegerichte und mit der einschlägigen Praris der Gerichte zu sein Chef eines Tages die Geschäftsräume verlassen mußte, bevollmäch­In 290 Betrieben wurden 911 Verstöße, und zwar 444 gegen die schäftigen. Es ließe sich so manche Erleichterung für die Recht- tigte er den Angeklagten, während seiner Abwesenheit Patienten, die nur Arbeitsbücher und 467 gegen die die jugendlichen Arbeiter be- suchenden unter den wirthschaftlich Schwachen anstreben. geringfügige Hilfeleistung beanspruchten, selbständig zu bedienen. treffenden Bestimmungen vermittelt. Bestraft wurden 5 Personen: 1 Ziegeleibesiger und dessen Aufseher mit je 12 M. und ein Möbel­Unberechtigte Verweigerung der Arbeit warf der Schlächter- Er hatte bald Gelegenheit, bei einer Frau Dahl sein können zu be­fabrikant mit 4 Mark wegen Verwendung Minderjähriger meister Breslauer dem Schlächter B. vor, der ihn beim Gewerbe weisen. Die junge Frau wurde von dem letzten rechten Back­ohne Arbeitsbücher und drei anderweitigen Deliften, ein gericht verklagt hatte, weil er ohne vorherige Kündigung entlassen zahn des Unterkiefers entsetzlich gepeinigt. Der Zahn war hohl Fiberhechelei Besizer wegen Verwendung Jugendlicher in worden war. B. hatte sich geweigert, das Senkloch zu einem Sammel- und bereitete der Unglücklichen solche Schmerzen, daß sie die­einer Handhechelei und ein Möbel- Fabrikant mit 20 Mart bassin zu reinigen, in welcher die Spülwasser aus der Schlächterei felben kaum noch zu ertragen vermochte. Sie eilte deshalb in das wegen zu lange dauernder Arbeits zeit jugendlicher Lehr­abliefen. Das Gewerbegericht erkannte die Entlassung als berechtigt Atelier des Zahnkünstlers, den der Angeklagte vertrat und des Zahnes zu tödten. Der Angeklagte linge. Auffällig häufig war die Beschäftigung Minderjähriger auch ein entloch zu reinigen habe, wenn es, wie hier, machte denn auch eine kleine Watteneinlage zurecht, an und ging hierbei von der Erwägung aus, daß ein Schlächter bat, den Nerv ohne Arbeitsbücher in den Bäckereien, Wurstfabriken und nur den Zwecken der Schlächterei diene. Die Parteien verglichen diese in eine 98 proz. Karbolsäure und fügte sie in den Zahn, indem in wäsche und Konfettions- Geschäften zu Straß ich schließlich noch auf Anrathen des Vorſipenden; der Beklagte er trockene Watte darauf legte und die Patientin den Mund eine burg. Die Beschäftigung schulpflichtiger und noch Weile offen halten ließ. Er machte dann noch einmal eine solche nicht schulpflichtiger(!!) Kinder wurde lediglich zahlte an den Kläger freiwillig 20 M. Einlage, ließ diese im Zahn liegen und schickte die Patientin mit in Biegeleien wahrgenommen und von den Unternehmern da- Für die auf dem Viehhofe beschäftigten Schlächter ist eine der Weisung nach Hause, die Einlage dort herauszunehmen und den mit entschuldigt, daß die Kinder ohne ihr Wissen und gegen ihr Ge- Entscheidung der Kammer VI des Gewerbegerichts von Bedeutung. Mund mit lauwarmem Wasser auszuspülen. Frau D. that dies bot von den Eltern verwendet wurden. Nachtarbeit Der Engros- Schlächtermeister Rosenow hatte den Schlächter G. dazu auch, die Schmerzen wurden aber in der Folge ganz unerträglich Jugendlicher wurde in Ziegeleien, in Mühlen und in einer Wurst engagirt, auf dem Viehhofe Schweine zu schlachten. Zu seiner Be- und pflanzten sich auf die Zunge fort, so daß sie weder zu sprechen fabrit, Sonntagsarbeit in 1 Mühle und 1 Papierfabrik schäftigung gehörte es, die geschlachteten Thiere auf den Wagen des noch zu essen vermochte. Sie mußte die Hilfe des praktischen Arztes beobachtet. Die übrigen Bergehen fanden in Ziegeleien und in Auftraggebers seines Meisters zu schaffen. Eines Tages verlangte Dr. Singer in Anspruch nehmen und dieser stellte fest, daß sowohl Druckereien statt. Rosenow von G., er möge die halben Schweine vom Viehhof nach die Wangenschleimhaut, als auch die Zunge durch eine ätzende Die britischen Genossenschaften haben kürzlich in Peter dem Eiskeller des Herrn Madeldei in Rummelsburg   fahren und sie Flüssigkeit verletzt worden war und kleine eiternde Wunden sich ge­borough getagt. Außer der Thatsache, daß die Bewegung in darin unterbringen. G. verlangte dafür eine besondere Vergütigung, bildet hatten. Die Patientin, welche eine etwa 8tägige Kur durch­langsamem, aber stetigem Fortschritt begriffen ist, hat die Konferenz und als ihm diese nicht zugestanden wurde, weigerte er sich, die zumachen hatte, verlangte von dem Angeklagte 25 M. für Arzthonorar wenig bemerkenswerthes zu tage gefördert. Es liegt im Wesen der Schweinehälften und-Viertel nach dem Eiskeller zu transportiren. und 21 M. als Lohn für eine Reinmachefrau. Der Angeklagte Genossenschaftsbewegung, daß das sensationelle Moment bei Darauf entließ ihn der Meister wegen unbefugter Ver- meinte, daß er streng nach den Regeln der Kunst verfahren sei ihr hinter dem geschäftlich- technischen zurücktritt. Es handelt sich um weigerung der Arbeit. Das Gewerbegericht, bei welchem G. nun- und lehnte die Zahlung ab und so erfolgte denn die Strafanzeige. Fragen der Verwaltung und Organisation, wo man heute zu mehr flagbar wurde, erkannte aber das Verhalten des Klägers nicht Nach dem Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen Zahnarztes Neuerungen nur sehr vorsichtig und Schritt für Schritt übergeht. als eine solche Arbeitsverweigerung an, die zur sofortigen Entlassung Kungen ist der Angeklagte insofern fahrlässig vorgegangen, als er die Nennenswerthe gefeßliche Schwierigkeiten stehen den britischen Ge- berechtige. Rosenow wurde verurtheilt, G. eine vierzehntägige Lohn- Einlage nicht durch eine feste plombe verschloß und so das hindurchfickern nossenschaften nicht im Wege, mit Gegnern im Publikum haben sie entschädigung zu zahlen. Zur Begründung wurde ausgeführt, ein der äßenden Flüssigkeit in die Mundtheile verhinderte. Der Staats­nur in Schottland   zu thun, wo aber der Krieg auch schon zu gunsten der Schlächter, der zum Schlachten auf dem Viehhofe angenommen sei, anwalt beantragte 300 M.; der Gerichtshof erkannte auf 150 Mark Genossenschaften entschieden zu sein scheint und blos noch geplänkelt habe es nicht nöthig, das Fleisch weiter als bis zum Wagen zu Geldstrafe event. 15 Tage Gefängniß. wird. Ein lebhaft vertheidigter Antrag, mit den Gewerkschaften schaffen. gemeinsame Kriegsfonds zu bilden, fand nicht die Unterstügung der Die Aufhebung einer rechtskräftigen Bewilligung einer Mehrheit der Konferenz und ebenso ward der Antrag, die Wahl Altersrente strebte die Versicherungsanstalt Ostpreußen   durch das offizieller Vertreter der Genossenschaften ins Parlament zu betreiben, gefeßlich zulässige Wiederaufnahme Verfahren an. Sie entzog der abgelehnt, da es an faktischen Vertretern derselben doch nicht fehle. Arbeiterin N. die Altersrente, die diese zwei Jahre lang erhalten Unter anderen Referaten ward auch eines über landwirth- hatte, mit der Begründung, daß sie erst jetzt ein Erkenntniß des schaftliche Genossenschaften gehalten, was einen Reichs- Versicherungsamtes aufgefunden habe, durch welches Frau N. gänge vor Santiago de Kuba  . Noch ist es unklar, ob der Unter­schottischen Delegirten zu Angaben über eine schottische landwirth- schon zwei Jahre vor der Bewilligung der Rente end- gang des Merrimac eine von den Amerikanern gewollte Hafen­schaftliche Produktivgenossenschaft veranlaßte, die nach zehn Jahren giltig mit einem Anspruch auf Altersrente abgewiesen worden sei. perrung herbeigeführt hat, oder ob er als ein Erfolg der Spanier Betrieb mit einem Verlust von 13 000 fd. Sterl. habe liquidiren Nur infolge der vorübergehenden Unkenntniß von dem Vorliegen sprechen, die nun angeben, daß die Flotte des Admirals Cervera in der zu deuten ist. Dies scheint für die Auffassung der Amerikaner zu milfsen.­jener Entscheidung der höchsten Instanz sei es ermöglicht, daß die Versicherungsanstalt einen neueren Anspruch der Frau bewilligt Bucht völlig eingesperrt, und ein Entrinnen seiner Schiffe völlig habe. Nachdem das Schiedsgericht diese Vernichtung des rechtskräftig unmöglich sei. Nach einem Telegramm des Evening- Journal" von Cap Haitien wurde während der ganzen Nacht vom Sonn gewordenen Rentenanspruchs aus den von der Versicherungsanstalt abend zum Sonntag eine Schlacht bei Santiago erwartet. Seitens Pankow  . Am Freitag, den 3. d. M., fand hierselbst die zweite angeführten Gründen gutgeheißen hatte, legte Frau N. dagegen der Spanier wurden zahlreiche Truppen nach der Küste gesandt, Versammlung in unserer Ortschaft von seiten der Zentrum 3 Revision ein und erzielte, daß das Reichs- Versicherungsamt die Vor­partei im Nieder- Barnimer Kreise statt. War die erste entscheidung aufhob und die Angelegenheit zu anderweitiger Ent- um eine Landung der Amerikaner zu verhindern. Dem Vernehmen Versammlung von 6 Personen besucht, so hatte die zweite Berscheidung an das Schiedsgericht zurückwies. Das Revisions­Das Revisions- nach landen die amerikanischen   Kriegsschiffe eine große Streitmacht sammlung das Resultat aufzuweisen, das ca. 20 Personen anwesend gericht führte führte aus: Nach dem Alters- und Invaliditäts- und zahlreiche Geschüße in Punta Cabrera, einige Meilen vom waren, trotzdem über 200 briefliche Einladungen ergangen waren. versicherungs- Gesetz fänden auf die Anfechtung rechts- Hafen von Santiago entfernt. Der Referent und Kandidat Dr. der Theologie Stephan führte fräftiger Nach einer dem Evening Journal" aus Kingston zugegangenen Entscheidungen über Rentenansprüche die ent aus, daß er von sozialdemokratischer Seite angeschwärzt worden sei. sprechenden Vorschriften der Bivilprozeß Ordnung Anwendung. westlich Santiago de Kuba   mindestens 5000 Mann gelandet. Die Depesche vom Montag hätten die Amerikaner bei Punta Cabrera Die Zentrumspartei   sei die einzige, die es wirklich gut mit dem Danach sei nun zwar die Wiederaufnahme des Verfahrens zulässig, selben hätten sich mit etwa 3000 Aufständischen unter Garcia Volke meinte, die Flottenbewilligung wird keine Mehrbelastung des wenn eine Partei ein in derselben Sache schon früher ergangenes, arbeitenden Volkes herbeiführen, er wisse ja, daß er nicht im Streise rechtskräftig gewordenes Urtheil auffinde, wie das hier der Fall sei. vereinigt. Es wird behauptet, daß die Amerikaner nur geringen gewählt würde, aber man solle erfahren, wie zahlreich die armen An einer anderen Stelle sage dann aber die C.- P.-Q. ganz all- Schwierigkeiten bei der Landung begegneten, während welcher gemein, die Reftitutionstlage jei nur zulässig, wenn die fragliche Partei Admiral Sampson die Gehölze am Lande durch die Kanonenboote. In der Diskussion wurde vom Genossen Freiwaldt auf das ohne ihr Verschulden außerstande gewesen sei, den Restitutionsgrund unter Feuer gehalten habe. Auch einige große Belagerungsgeschütze wären mit gelandet worden. famose Zentrums Flugblatt hingewiesen, und machte derselbe in dem früheren Verfahren geltend zu machen. Daß hier kein Verschulden direkt den Dr. Stephan für den Inhalt desselben verantwortlich, der Versicherungsanstalt mitspielte, habe nun weder diese behauptet, ebenso tamen mehrere große Handelsschiffe mit 800 Stück Schlacht­Das spanische Kanonenboot, Ardilla" ist in Havana eingetroffen, was Dr. Stephan stillschweigend zugab, indem er sagte, er spräche noch das Schiedsgericht festgestellt und bei seiner Entscheidung ver- vieh und Proviant hier an, was als Beweis dafür angesehen wird, die Wahrheit, Stadthagen   sei Jude und Sozialdemokrat. Bon werthet; das Schiedsgericht habe sich somit einen Rechtsirrthum zu Freiwaldt wurde auf das Verhalten der Zentrumspartei   bei schulden' tommen lassen, weshalb seine Entscheidung aufzuheben daß die Blockade von seiten der Amerikaner nicht effettiv aus­der Flottenvorlage und dem Arbeiterschutz, beim Volksschul- Gesetz 2c. war. Es müsse nachprüfen, ob die Versicherungsanstalt ein Ver- geführt wird. Die tubanische Kolonialregierung hat beschlossen, den Handels­hingewiesen, Nun ging der Spektakel los, der Atheismus, die Ehe- schulden treffe. verkehr mit Waaren, welche aus neutralen Ländern stammen, lo figkeit, das Prasserleben der Führer und zuletzt mußte die Broschüre von Ehren- Fischer herhalten, um die Sozial­zu gestatten und die Ausfuhr von Lebensmitteln sowie von Zucker, zu untersagen, wenn zu untersagen, außer derselbe nach Häfen demokratie zu vernichten. Unser Genosse Krause, welcher noch zum Wort fam, und Freiwaldt erwiderten in ruhiger fachlicher Weise auf die Angriffe, trotzdem wurde Genossen Freiwaldt das tammer am Landgericht II in ihrer gestrigen Sigung über zwei eingeführte Lebensmittel von Zollabgaben frei sind. Die üblichen schwersten Strafen verhängte die zweite Straf- ausgeführt wird, aus denen Kuba   Lebensmittel und Kohle einführt. Ein Rundschreiben theilt den fremden Konsuln mit, daß nach Kuba  Arbeiter, welche angeflagt waren, sich an Streifbrechern vergangen Aus Madrid   wird der Frankfurter Beitung" telegraphirt: Ueber ,, Handwerkerfrage und Arbeiterfchun" sprach in einer zu haben. Mitte Sommer vorigen Jahres hatten die Berliner   Der Marineminister erklärte, er habe Privatmeldungen erhalten, vom liberalen Wahlverein in Spandau   einberufenen Versammlung Bimmerer, von denen viele in den Vororten arbeiten, eine Lohn wonach auf dem amerikanischen Kreuzer Baltimore  " am Sonnabend, die von etwa 400 Personen, darunter jedoch der bewegung zu gunsten einer Erhöhung des Stundenlohnes herbei- eine Explosion stattgefunden habe, die bedeutende Havarien zur dritte Theil Sozialdemokraten, besucht war, der freifinnige Kandidat geführt. Der Zimmermann Hermann Göde hatte in Friedenau  Dr. Mug dan. Redner hält eine Rettung des Handwerkerstandes auf dem Haustein'schen Zimmerplage gearbeitet, hatte aber die Arbeit Folge hatte. Der Minister meinte, die Explosion sei, ebenso wie noch für möglich und zwar unter anderem dadurch, daß genossen- niedergelegt, als die von der Lohnkommission aufgestellten Forde- einerzeit bei der Maine  ", durch unvorsichtigkeit des Personals ent­schaftliche Zusammenschlüsse der Handwerker begünstigt, die Fort- rungen nicht bewilligt wurden. Eine Anzahl Zimmerer arbeitete bildungsschule erweitert und verbessert und auch für die Meister weiter. Am 23. August, nach Beendigung der Lohnbewegung, betrat periodische Fachkurse eingerichtet werden; der Lehrlingsvertrag müsse G. den Plaz wieder. Er ging an zwei Zimmerer heran, welche der staatlichen Aufsicht unterstellt sein. Den Diskussionsrednern Bretter, schnitten. Guten Morgen!" sagte er. Einer der Lehte Nachrichten und Depelthen. wurden nur 10 Minuten Redezeit bewilligt. Dudsch und unser Zimmerer erwiderte seinen Gruß und wollte ihm die Hand geben, Kandidat Schröer belehrten die Herren auf grund statistischer Göde soll aber mit Ausdrücken der Mißachtung geantwortet haben. Wien  , 6. Juni  .( W. T. B.) In der heutigen Konferenz der Bahlen über das Unhaltbare ihrer Theorien. Die treuen" Arbeiter riefen den in der Nähe befindlichen Polier Obmänner der Klubs erklärten die Abgg. Kaiser, Groß und herbei, der Göde vom Platz verwies. Dieser ging aber nicht sofort, Daszynski, daß die von ihnen vertretenen Klubs es für unzulässig und als der Polier andere Zimmergesellen zur Unterstützung heran- halten, im Wege außerordentlicher Abendfißungen die Berathung und daß Soziale Rechtspflege. rief, da ging Göde bis zum Eingang des Plazes und holte von der weiteren Dringlichkeitsanträge zu unterbrechen, Der Konfektionär Bär forderte von dem Zuschneider m. hier die Zimmerer Otto Vogt und Wilhelm Scharfe, die furz sie demnach auf's Entschiedenste gegen eine geschäftsordnungs­M. vorher vergeblich um Arbeit angefragt hatten; mit diesen mäßige Behandlung der von der Regierung eingebrachten Vorlage Schadenersaz in Höhe von 45 M., weil der Beklagte die Arbeit bei ihm fehrte er zurück und schritt auf die arbeitenden Zimmerer zu, wobei ſeien. Der Abg. Wolf bemerkte, seine Partei stände auf dem aufgegeben hatte, ohne vorher zu fündigen. Im Laufe der Ver- Steine als Wurfgeschosse bemußt sein sollen. Die Arbeiter bewaff Standpunkt der am 29. April vom Abg. Funde im Namen aller handlung vor der Kammer I des Gewerbegerichts wurde festgestellt, daß neten sich zwar nunmehr mit starken Holzabschnitten, das hinderte Oppositionsparteien abgegebenen Erklärung, nach welcher jede positive M. alsbald aufgefordert war, die Arbeit fortzusetzen und die Kündigungs- jedoch nicht, daß der Zimmerer Lange einen Steinwurf in das Arbeit des Parlaments durch Anwendung der Obstruktion verhindert frist zu wahren. Die Aufforderung erging an ihn am 9. Mai und am Streuz erhielt, der ihn veranlaßte, sich hinter einem Wagen vor den werden würde, solange die Sprachenverordnungen nicht aufgehoben 11. Mai erhielt Bär die schriftliche Antwort, daß M. ihr folgen Steinwürfen zu sichern. Der Zimmerer Galle   wurde von einem seien. Von den Klub- Obmännern der Majorität ergriff niemand wolle. Bär nahm nunmehr den Zuschneider M. jedoch nicht wieder Mosaiksteine, der größer war, als ein halber Mauerstein, derartig das Wort.

Wahlversammlungen.

unterdrückten Katholiken im Nieder- Barnimer Kreise wären.

Wort entzogen.

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Gerichts- Beifung.

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im Geschäft auf. Die Frage des Vorsitzenden, wie viel Schaden an den Kopf getroffen, daß ihm die Schädeldecke zerschlagen Prag  , 5. Juni  .( B. H  .) In einer gestern Abend stattgehabten vom 9. bis zum 11. Mai durch das Fortgehen des Beklagten   ent- wurde. Er wurde nach dem städtischen Krankenhause Friedrichs- Versammlung der internationalen Sozialisten entstand wegen der standen sei, vermochte der Kläger   nicht zu beantworten. Er wurde hain gebracht, dort wurde sofort eine Operation vorgenommen, Thatsache, daß die nationalen Sozialisten einen Kranz, der am darauf mit seinem Anspruche gänzlich abgewiesen. Gewerbe- denn die Splitter der zertrümmerten Schädeldecke waren in das Jahrestage der Schlacht bei Lipan am Lipaner Denkmal nieder­richter Schallhorn führte begründend aus: aus: Beklagter hätte Gehirn gedrungen, hatten dieses oberflächlich verletzt und schon war gelegt worden war, in Stücke gerissen hatten, große Erregung. Nach höchstens zu einer Entschädigung für zwei Tage ver die Sprache und die rechte Hand gelähmt. Die Operation ist glüd- Schluß der Versammlung zogen die Theilnehmer vor das Geschäfts­urtheilt werden können, weil er sich sofort erbeten habe, beim lich verlaufen, nach zweimonatlicher Behandlung ist Galle   als ge- gebäude der Narodni Listy" und demolirten dasselbe durch Einiverfen Kläger   wieder einzutreten. Dies noch rechtzeitige Anerbieten genüge, heilt aus der Anstalt entlassen worden; doch erschien er heute der Fensterscheiben und Herabreißen der Schilder. Auch die in den den Beklagten von einer weiteren Entschädigungspflicht zu entbinden. mit einer starken Narbe an der Stirn vor dem Gerichtshofe und Parterreräumlichkeiten arbeitenden Personen wurden durch Steina  Aber auch zu einer Entschädigung für die genannten beiden Tage bekundete in Uebereinstimmung mit ärztlichen Gutachten, daß würfe verletzt. Die telephonisch herbeigerufene Polizei trieb die habe er nicht verurtheilt werden können, weil der beweispflichtige er bei der Arbeit noch häufig von Schwindelanfällen betroffen Erzedenten mit blanker Waffe auseinander und nahm viele Ver= Kläger   nicht einmal in der Lage gewesen sei, den Schaden anzu- werde. Die Beweisaufnahme hat schon in erster Instanz ergeben, haftungen vor. geben. daß es Vogt war, welcher den Stein an den Kopf des Galle Jaroslau, 6. Juni. Infolge eines falschen Gerüchtes, daß ein Wie unzulänglich die Zuständigkeit des Gewerbegerichts warf. Bezüglich der sonstigen Körperverlegungen, welche die Platz des Diebstahls verdächtiger Handelsdiener von einem Polizeiwach­gefeglich geregelt ist, ging wieder mal aus der Verhandlung eines arbeiter erlitten haben, konnte die Schuld der einzelnen Angeklagten mann mißhandelt worden sei, fand vorgestern Abend vor dem gewerblichen Rechtsstreis hervor. Zwei Bautischler flagten vor dem nicht genau festgestellt werden. Das Schöffengericht hat daher Göde Magistratsgebäude eine Zusammenrottung von Arbeitern statt, welche Gewerbegericht gegen den Bauherrn v. Schulz unter anderem auf Heraus- und Scharf wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs zu sechs zahlreiche Fensterscheiben des Rathhauses zertrümmerten. gabe des ihnen vorenthaltenen Werkzeuges sowie auf eine Entschädi- bezw. drei Monaten Gefängniß verurtheilt, Bogt dagegen darmerie und Militär ftellten später die Ordnung wieder her. Gestern gung, die sie damit begründeten, daß sie ohne das Werkzeug nicht hätten wegen schwerer Störperverlegung zu einem Jahr Gefängniß. Vormittag erneuerten sich die Tumulte. Gendarmerie und Militär arbeiten können. Gewerberichter Dr. Gerth sah sich gezwungen, den Gegen dieses Urtheil haben Göde und Vogt( Scharf hat schritt nenerdings ein. Nachmittags war die Nuhe wieder hergestellt. Klägern unter Hinweis auf das Gewerbegerichts- Gesez zu rathen, fich beruhigt) Berufung eingelegt, dasselbe hat die Staats- Einige Personen wurden verhaftet. Für die erwähnten Ansprüche vor dem Gewerbegericht zurückzuziehen anwaltschaft gethan. war die gestrige Verhandlung Beru, 6. Juni  .( W. T. B.) Die Bundesversammlung trat vorbereitet, der und sie beim Amtsgericht geltend zu machen. Die Kläger   ver- ein umfangreicher Entlastungsbeweis aber heute zur ordentlichen Sommersession zusammen. Der Nationalrath Staatsanwalt Cuny beantragte wiesen nochmals auf die traurige Lage, in die sie durch die Vor- negativ verlief. die Ver- wählte zu seinem Präsidenten Thelin- Waadt( radikal), zum Vize­enthaltung des Werkzeuges versezt seien. Es tönnte ihnen doppelung der vom ersten Richter erkannten Strafe. Der Gerichts- präsidenten Heller- Luzern( radikal). Der Ständerath wählte zum nur schnell geholfen werden, ein langwieriges Verfahren Hof, unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Köster, stellte sich Präsidenten Hildebrand- Bug( ultramontan), zum Bizevräsidenten beim Amtsgericht sei nicht dazu angethan. Dr. Gerth auf denselben Standpunkt. Göbe wurde wegen gemeinschaftlichen Simen- Tessin( radikal). Berantwortlicher Rebatteur: Mugust Jacobey in Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Drud und Berlag von Mar Badina in Berlin  .

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Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsblatt.