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Natur; zu ihrer Richtschnur die Gerechtigkeit; zu ihrer als gläubige Protestanten" dastehen, werden mit dem wirklichen Volke gehört, der ist im Genuß der Schutzwehr das Gefeß; ibre moralische Grenze ist die Recht befehdet von beiden Seiten; vom Katholi- höchstmöglichen Rechtsstellung. Maxime: Thue dem Andern Das nicht, was du von cismus als Abtrünnige, von den Anhängern des ihm nicht dir zugefügt haben willst. Wenn die Claffe des priviligirten Staatsbür­modernen Geistes als eine Abart von Katholiken. gerthums fraft thatsächlicher Herrschaft erklärte: Sie bilden die traurigste, weil innerlich haltloseste das Volk- das sind wir! so hat dies nur einen Vertretung des Autoritätsprincips. quantitativen, feinen qualitativen Vorzug vor dem Das Königthum von Gottes Gnaden berühmten Despotenwort: L'état c'est moi.( Der führt sich zurück auf den Willen Gottes; aber was Staat bin ich.) sind seine Behauptungen und Ansprüche gegen die des Statthalters Chrifti?"

7) Das Recht, seine Gedanken und Meinungen mit­zutheilen, sei es durch die Presse oder auf jede andere Weise, das Recht, sich friedlich zu versammeln, die freie Ausübung des Gottesdienstes können nicht verwehrt werden.

Die Nothwendigkeit, diese Rechte öffentlich auszuspre chen, setzt entweder das wirkliche Dasein oder das noch frische Andenken des Despotismus voraus.

8) Die Sicherheit beruht auf dem von der Gesell­schaft jedem ihrer Mitglieder zugesprochenen Schutz für die Erhaltung seiner Berson, seiner Rechte und feines Eigenthums.

9) Das Gesetz soll die allgemeine und individuelle Freiheit gegen die Unterbrückung Derer in Schutz neh­men, welche regieren.

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Und nun nachdem wir zunächst, zu späterem Gebrauch, dieses Material hierhergesetzt, wollen wir die Streitfrage auf ihren innersten Kern zu­rückführen, in ihrer ganzen Tiefe erfassen. Rasch aus dem Allgemeinen wird dann das Einzelne sich ergeben.

3wei Principien allein sind es, die bei der Beurtheilung völkerschaftlicher Verhältnisse maßge­bend sein können, bei völkerschaftlichen Bestrebun­gen zu Grunde liegen müssen. Diese beiden Prin­cipien sind: Die Autorität auf der einen, die freie Entwickelung des inneren Menschen

auf der anderen Seite.

Der Adel begründet seine bevorzugte Stellung auf seinen Grundbesitz, die Tradition und das Alter seiner Familien.

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Anders der moderne Zeitgeist und die Demo­fratie der Gegenwart:

Anschauung, wenn sie in scharfer und bestimmter Die liberale Anschauung unserer Zeit, welche Prägung auftritt, heutzutage demokratisch, in einem 3bnen allen aber den Autoritätselementen, neuen, mit dem alten nur theilweise zusammentref wie fie auch immer heißen mögen ist gemeinsam: fenden Sinne, genannt wird, geht von unabänder­daß sie eine besondere, eine bevorzugte Stellung der lichen Prinzipien aus; was die Demokratien der Gesammtheit gegenüber verlangen, auf Grund von Vergangenheit auf Grund zufälliger, concreter Behauptungen, die vor den beiden Grundelementen Rechtsverhältnisse für eine gewisse Classe von Men­des inneren Menschen der reinen Moral und der schen verlangten, das verlangt die Demokratie der reinen Vernunft nicht zu bestehen vermögen. Gegenwart im Namen der Humanität, und ver­langt es nicht bedingt und mit Ausnahmen, sondern unbedingt und für Alle.

Das Autoritätsprinzip nun und das historische Recht, welches nichts anderes ist, als die willkühr lich bebauptete Autorität des Hergebrachten und seit lange Bestehenden sie waren es, welche den mit telalterlichen Staat, die mittelalterliche Gesellschaft durchdrangen und beherrschten.

3m weltgeschichtlichen Jahre 1789 aber trat mit stürmender Gewalt ein neuer Geist hervor, und zum schonungslesen, Kampfe gegen alles Aeußere und Willkührliche unter dem Scheine des Rechtes brach das Prinzip der Humanität und der freien Bernunft sich siegreich Bahn. Die moderne De­mokratie erhob sich gegen das Gesellschafts-, Kir­chen- und Staatsgebäude des Mittelalters, gegen das gesammte Autoritätsprincip.

Machen wir uns flar, recht klar, was das

Ein drittes Princip als Grundlage völkerschaft­licher Gestaltungen ist nicht denkbar; möglich ist nur: innerhalb eines Elementes, welches auf einem jener beiden Prinzipien beruht, ein Mehr oder Minder, eine festere oder lockrere Structur; oder auch eine durch practische, concrete Verhältnisse be­wirfte thatfächliche Mischung der beiden Brincipien 19. Jahrhundert unter Democratie versteht! in einem gegebenen Elemente. Ein neues, von jenen beiden innerlich verschiedenes Princip aber kann in der Gesellschaft nicht wirksam werden. Fragen wir nun zunächſt: Was ist das Auto­ritätsprincip? Wer wissen will, was eine Sache sei, worin ihr eigentliches Wesen bestehe, der muß sie in dem Zustande ihrer Entwickelung, ihrer möglichsten Boll­

endung betrachten.

Unter allen Autoritätselementen ist das voll. tommenste die katholische Kirche , das Papst

thum.

So das Papstthum!

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Was liegt dieser Auffassung zu Grunde? Eine Reihe unbewiesener, nicht aus dem In­nern des Menschen entwickelter, sondern unter Ber­sprechung ewiger Belohnung und Androhung ewiger Strafe, von außen ihm auferlegter Behauptungen. Behauptungen aber mit absolutem Fundament und unverbrüchlicher Logit!

Zu allen Zeiten ist die Erscheinung hervorgetreten, daß in einzelnen Staaten eine Partei vorhanden war, welche, im Gegensatz zur bestehenden Staats­des Einzelnen und die Betheiligung eines möglichst einrichtung, die Erweiterung der öffentlichen Rechte großen Theiles des Volkes an der Regierung an strebte; ebenso wird man zu allen Zeiten einzelne, nach solchen Grundsätzen bereits eingerichtete Staa ten finden. Für solche Bestrebungen, Parteien, Staaten ist die Bezeichnung demokratisch her Erscheinungen der Vergangenheit dasjenige vergleicht, gebracht. Wenn man nun mit den demokratischen was man heutzutage Demokratie nennt, so wird sich ein wesentlicher Unterschied ergeben.

Das Gleiche besteht darin, daß die Demokratie jederzeit die Tendenz gehabt hat, möglichst freie Disposition des Volks über seine Angelegenheiten und eine ausgedehnte Rechtsstellung des Einzelnen einzuführen, beziehungsweise zu erhalten und zu verbessern. Allein diese in gewisser Beziehung gleiche Tendenz der Demokratien von einst und der Demokratie von jetzt enthält, wenn man sie genauer betrachtet, wesentliche innere und äußere Unterschiede. ( 3m Allgemeinen ist jedoch zu sagen, daß die demo­fratische Tendenz des Alterthums dem modernen Beitgeist näher steht, als irgend eine Erscheinung des Mittelalters.)

Der demokratische Staat der Vergangenheit be= ruhte gleich allen andern Staatsarten, nur in ge= ringerem Grade und in anderer Weise, auf dem Egoismus, auf dem Vorurtheil, auf dem wechseln den historischen Recht.

ruhen auf der Moral, der Vernunft, den niemals Der demokratische Staat der Zukunft soll bes wechselnden Gesetzen dieser beiden.

In den demokratischen Staaten der Vergangen

z.

heit fonnten 3. B. Sclaverei, Leibeigenschaft und bergleichen Institute nicht den geringsten Anstoß Einrichtungen als das Aergste und Schmählichste, erregen.

Die Demokratie der Gegenwart verpönt solche

was überhaupt vorkommen kann.

Christus war Gott; Petrus war Christi Nach­plger; wir sind die Nachfolger Petri und als solche Die demokratischen Parteien in früheren Zeiten unfehlbar. Da wir berufen sind, die göttliche Ord­Mag man die demokratischen Staaten des stellten ihre Forderungen, weil ihnen diese ober nurg auf Erden zu verwirklichen eine Auf- Alterthums oder des Mittelalters, kurz irgend eine jene Errungenschaft in Betreff. der Rechtsstellung gale, welche allen irdischen Dingen vorgeht so uns geschichtlich bekannte Erscheinung der gedachten wünschenswerth schien; sie wogen ab zwischen der fin wir oder sollten wir sein die oberste In Art ins Auge fassen, so wird man finden, daß in Gewalt, welche sie selbst, und der Gewalt, welde Stonz auf Erded." allen demokratischen Staaten der früheren Zeit die die Machthaber hatten und traten vor mit ihrem ausgedehnte Rechtsstellung des Einzelnen, die Basis Begehren im Bewußtsein ihrer Macht, ohne prin der freien Disposition des Volkes über seine An- cipielle Begründung, höchstens mit Hinweisung auf gelegenheiten, betrachtet wurde nicht als ein dem ein wirkliches oder behauptetes concretes Bedürfniß. Menschen als solchem nothwendig zustehendes Recht, Gewalt stand gegen Gewalt; nur daß die fondern lediglich als eine ihm zufällig, nämlich Gewalt von oben das Gewand des formellen Rech­vermöge seiner zufälligen Eigenschaft als Mitglied tes trug. der fraglichen Staatsbürgerschaft, zukommende Be­Die Demokratie der Gegenwart, hinabsteigend fugniß; mit andern Worten: die volle und allsei in die innerste Tiefe der menschlichen Brust und Das Papstthum ist das Autoritätsprincip im tige Rechtsstellung wurde nicht angesehen als das daselbst hervorholend die ewigen und unveräußer­selbstverständliche Reche eines jeden Menschen lichen Rechte des Menschen und an der Hand der Man prüfe die andern Autoritätselemente und als solchen, welches er in diesem Staate ausübt, unabänderlichen Logik die Folgerungen aus dieser man wird finden: Sie alle beruhen, auf Behaup- weil er zufällig zu diesem Staate gehört, und wel- Grundlage entwickelnd die Demokratie der Ge­tungen, die nicht aus der Vernunft des Menschen ches ihm in jedem andern Staate, wenn er zufällig genwart, auftretend im Namen der Gerechtigkeit oder aus der reinen Moral, furz nicht aus den zu dieſem gehören würde, von Ordnungs- und und der Wahrheit, fordert, was sie verlangt, prin­Grundlagen unserer inneren Natur heraus frei ent- Rechtswegen nicht minder zustehen sollte und müßte, cipiell als unbedingtes Recht der zum Bewußtsein widelt, sondern durch seelische Dressur und äußere sondern als das ausschließliche Privilegium und zur Erkenntniß gekommenen Menschheit. Ma­Gewalt ihm aufgebürdet sind. Nur daß diese einer bestimmten Classe von Menschen, als terielles Recht steht gegen formelles Recht; Recht Autoritätselemente insgesammt den Muth und die das Monopol der eigentlichen Staatsbürger, einerlei, steht gegen Gewalt. Consequenz des Papstthums weder haben noch welchen Namen diese führten. Diese Auffassung haben können! hat tiefgehende praktische Bedeutung:

Jdeal.

sächlicheren derselben!

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Nehmen wir an, es habe Jemand eine Erbschaft gemacht; ein Anderer soll sich thatsächlich in den Werfen wir einen flüchtigen Blick auf die haupt- Auf Grund obiger Anschauung, deren Basis Besitz derselben gesetzt haben. Der Erstere, der der Egoismus ist, betrachtete man diejenigen, eigentliche Erbe, tritt, ohne etwas von seinem Der kirchliche Protestantismus ist ein welche im demokratischen Staate als Sclaven, Leib- Rechte zu wissen, vor den rechtswidrigen Besitzer Autoritätselement aber was für eines! eigene oder in Rechtens wesentlich untergeordneter hin und spricht: Du weißt, ich fann dir schaden, Die Reformation als social- politische Er- Stellung vorhanden waren, als gar nicht zum gieb mir einen Theil der Erbschaft und ich bin scheinung war eine Rebellion gegen die bestehende Staate gehörig, nicht als Mitglieder desselben, son- beruhigt. nitts- Autorität; demgemäß hat sie in ihren Wirkungen dern gewissermaßen blos als dessen Diener oder weiter und weiter nach links geführt. Diejenigen Werkzeuge. Gestüßt auf diese, zu formellem Recht aber, welche die Reformation als blos kirchlich- re- erhobene, in Wirklichkeit aber egoistisch willkürliche Arbeit ligiöse Erscheinung auffassen und demgemäß jetzt Rubricirung konnte man sagen: Wer bei uns zu

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Das ist die Demokratie der Vergangenheit! Jemand hat eine Erbschaft gemacht; ein Andrer hat sie rechtswidrig in Besitz genommen. Der Erstere, nachdem er sein Recht unzweifelhaft in