Nr. 1341a.Berlin, Sonntaq den Z, September»8«S.SocialGeniokrat.Dies« Z-ttung�ttscheuu täglich Organ des Allgemeinen deutschen Arbeiter-Bereins. R-d-ction�lln� Expedition:der Sonn- und Festtage.«..-.-rt von!».«. N. vosstetten und X B. v. Schweiber. DresdnerstraßeNr. 85.Adounementß-Preis für Berlin incl. Bringerlobn: vierteljährlich 18 Sgr., mo-natlich 6 Sgr., einzelne Nummern 1 Sgr.; bei den Königl. preußischen Post-ämtera 22V« Sgr., bei den preußischen Postämtern im nichtpreußischcn Deutsch-land 18�4 Sgr., im übrigen Deutschland I Thlr.(st. 1. 45. südd., st. l. 5V. Ssterr.Währ.) pro Quartal.Bestellungen werden auswärt« auf allen Postämtern, in Berlin auf der Expeditioa,von jedem soliden Spediteur, von der Expreß-Compagnic, Scharrenstr. I, sow«auch unentgeltlich von jedem„rothen Dienstmann" entgegen genommen.Inserate(in der Expedition auszugeben) werden pro dreigespaltene Petit-Zeile beiArbeiter-Annoncen mit 1 Sgr., bei sonstigen Annoncen mit 3 Sgr. berechnet.Rr 134 ist confiscirt. Wir geben diese Nummer, mit Wcglassung aller Stellen, welche die Confiscation möglicherweise verursacht haben,in erneuter Auflage, mit der Bezeichnung 134»., aus.An die Arbeiter unserer Partei.Ein Sonntagsvergnügen haben wir Euchversprochen, ein Sonntagsvergnügen, welches wirEuch dadurch bereiten würden, daß wir, von derdreimal hintereinander erfolgten Eonfis-calion unseres Blattes durch die BerlinerPolizei ausgehend, ja hierdurch gewissermaßendazu genölhigt: das preußische Regier uugs-system einer Beleuchtung unterziehenwürden.Leider können wir Euch jedoch das in Aussichtgestellte Sonntagsvergnügen nicht gewähren, wes«halb wir uns Eure Nachsicht erbitlcn müssen. Wirhaben uns nämlich überlegt, daß wir heute nochnicht zur Sache selbst kommen können, sondern daßes durchaus erforderlich ist, daß wir, bevor jeneBeleuchtung stattfinden kann, zuvörderst die we«sentlich sten allgemeinen Gesichtspunktegewinnen.Wir nillsten nämlich, ganz sachlich-allgemein,ohne irgend einen bestimmten Staat in'sAuge zu fassen, zuvörderst die Vorfrage klar-stellen, nach welchen allerersten Gesichtspunktenüberhaupt eine Regierung beurtheilt werden muß;wir müssen unS insbesondere klar machen, worineigentlich der innere Werth oder die innere Ver-worfenheit einer Pegierung überhaupt besteht; fer-ner: woran jener Werth oder diese Berworfenheitäußerlich erkennbar sind. Wir müssen also fürheule nicht nur von Preußen, sondern von jedembestimmten Staate völlig absehen, um unsgänzlich einer allgemein staatswissenschaft«lichen Betrachtung hinzugeben.Friedrich der Große sagti„Müßte man nicht verrückt sein, um sicheinzubilden, die Menschen hätten zu einemihres Gleichen gesagt: wir erheben dichüber uns, weil wir Sclaverei lieben, undgeben dir Gewalt, unsere Gedanken nachdeinem Willen zu leiten. Sie haben viel-mehr im Gegentheil gesagt: wirhabendichnöthig, um diejenigen Gesetze aufreckt zuhalten, denen wir gehorchen wollen. Uebri-gens aber fordern wir von dir, daß duunsere Freiheit achtest."Was der große König, eine Autorität, welchebeiläufig gesagt, ohne Zweifel auch von der Ber-liner Polizei, insbesondere sowohl von Herrn vonBernuth als auch von Herrn Lüdemann, anerkannt wird, vor einem Jahrhundert schon sagte,das ist, weil im natürlichen oder Bernunft-Rechtbegründet, jetzt allgemein anerkannt: Niemand unter-steht sich mehr zu behaupten, daß das Volk wegender Regierung da sei, sondern es steht allgemeinaußer Zweifel: daß die Regierung wegen deSVolkes da ist.Aus jenem Grundsatze nun aber, welcher, wiegesagt, schon vor einem Jahrhundert vom großenKönig aufgestellt wurde und welcher jetzt von derganzen civilisirten Welt anerkannt ist— aus jenem Grundsatze werden wir, um eine sichereGrundlage für Weiteres zu gewinnen, Al-les ableiten, was wir überhaupt aufstellenwerden.Ans jenen; Grundsatze, um hiermit den An-fang zu niachen, folgt nämlich zunächst, daß dieRegierung nur dann eine gute ist, wenn sie ineiner ihrem Zeitalter und dem Willen des Volkesentsprechenden Weise regiert. Denn wenn dergroße König spricht:„Die Menschen haben zu ihresGleichen gesagt: wir haben dich nöthig, um die-jenigen Gesetze zu erhalten, denen wir gehorchenwollen"— welcher andere RechtSzustand könntedies sein, als der dem Zeitalter und den; Volks-willen entsprechende, daher freiwillig befolgte?Bevor wir jedoch diesen unfern Gedankengangweiter fortsetzen, haben wir unS klar zu machen,wen wir, im politischen Sione, unter Regierungzu verstehen haben.Die Antwort hierauf ist einfach:In jedem Staate giebt eS einen Inbegriff vonPersonen, welche die StaatSleitung besorgen.Diese haben wir offenbar, im politischen Sinne,als die Regierung des Staates zu betrachten.Nun ist sowohl nach vernünftiger, naturrechilicherAnschauung überhaupt, als insbesondere nach jenemAusspruch des großen Königs hinlänglich klar, daßdie gedachten Personen für die Art und Weise,wie sie die Regierung führen, dem Volke verant-wortlich sind, einerlei, ob dies ausdrücklich im gc-schriebenen Landesrecht steht oder nicht(in Staaten,wo nicht die Machthaber oder eine einzelne Klasseder Bevölkerung, sondern das Volk selbst die Ge-setze macht, wird letzterer Fall überhaupt nicht vor-kommen).Wir sagen: jene Verantwortlichkeit ist insbeson-dere in dem Ausspruch deS großen Königs begründet; denn wenn er sagt:„Müßte man nichtverrückt sein, uni sich einzubilden, die Menschenhätten zu einem ihres Gleichen gesagt: wir erhebendick über unS, weil wir Sclaverei lieben u. s. w."so ist klar, daß man, bei Strafe, vor dem Forumdes großen Königs für verrückt zu gelten, vonder Regierung zu verlangen hat, daß sie thue, wasdas Gegentheil von Sclaverei ist: daß sieden Willen der Gesammtheil respectirc, in jedemandern Falle demnach sie für ihr Verfahren ver-�antwortlich zu machen hat.Es ist ferner— und zwar selbstverständlich—klar, daß je wichtiger und entscheidender die Stel-lung einer Person bei der StaatSleitung ist, umdesto größer ihre Verantwortlichkeit dem Volkegegenüber sein muß.Hieraus nun aber ergiebt sich, daß in einemrepublikanischen Staate der gewählte StaatSlenker,in einem monarchischen Staate der Monarch dieerste Verantwortlichkeit dem Volke und der Geschichte! gegenüber trägt.Ihr müßt Euch, Arbeiter, was speciell diemonarchischen Staaten betrifft, nicht das Ammeo-mährchen aufbinden lassen, die Fürsten seien gargute Menschen, die nur immer von schlechten Rath�gebern irr? geführt würden; nein, das in einemLande bestehende Regierungssystem wird fast immermit klar bewußter Einwilligung des Fürsten, sehroft auf seinen ausdrücklichen Befehl, ringe-führt und fortgesetzt.L•£ 5 g.■-»"5 J1«-E355|l«i.Jjp.B � s=~ g«-E«l|l~~'SSSköS«|«--"'NHaben wir nun festgestellt, lpaS wir unter derRegierung eines Landes zu verstehen haben,fragen wir, unfern ursprünglichen Gedankengangfortsetzend, nunmehr weiter:Wie wird das Wesen einer guten, wie das einerschlechten Regierung zu Tage treten?5_.«"SS:rs-■O£X>=3«i:tf) � gJQ J-O£7r;!� Tb a■S5<i.1)2)3)4)(in