Nr. 1341a. Berlin  , Sonntaq den Z, September »8«S. SocialGeniokrat. Dies« Z-ttung�ttscheuu täglich Organ des Allgemeinen deutschen Arbeiter-Bereins. R-d-ction�lln� Expedition: der Sonn- und Festtage.«..-.-rt von!».«. N. vosstetten und X B. v. Schweiber. DresdnerstraßeNr. 85. Adounementß-Preis für Berlin   incl. Bringerlobn: vierteljährlich 18 Sgr., mo- natlich 6 Sgr., einzelne Nummern 1 Sgr.; bei den Königl. preußischen Post- ämtera 22V« Sgr.  , bei den preußischen Postämtern im nichtpreußischcn Deutsch  - land 18�4 Sgr., im übrigen Deutschland   I Thlr.(st. 1. 45. südd., st. l. 5V. Ssterr. Währ.) pro Quartal. Bestellungen werden auswärt  « auf allen Postämtern, in Berlin   auf der Expeditioa, von jedem soliden Spediteur, von der Expreß-Compagnic, Scharrenstr. I, sow« auch unentgeltlich von jedemrothen Dienstmann" entgegen genommen. Inserate(in der Expedition auszugeben) werden pro dreigespaltene Petit-Zeile bei Arbeiter-Annoncen mit 1 Sgr., bei sonstigen Annoncen mit 3 Sgr. berechnet. Rr 134 ist confiscirt. Wir geben diese Nummer, mit Wcglassung aller Stellen, welche die Confiscation möglicherweise verursacht haben, in erneuter Auflage, mit der Bezeichnung 134»., aus. An die Arbeiter unserer Partei. Ein Sonntagsvergnügen haben wir Euch versprochen, ein Sonntagsvergnügen, welches wir Euch dadurch bereiten würden, daß wir, von der dreimal hintereinander erfolgten Eonfis- calion unseres Blattes durch die Berliner  Polizei ausgehend, ja hierdurch gewissermaßen dazu genölhigt: das preußische Regier uugs- system einer Beleuchtung unterziehen würden. Leider können wir Euch jedoch das in Aussicht gestellte Sonntagsvergnügen nicht gewähren, wes« halb wir uns Eure Nachsicht erbitlcn müssen. Wir haben uns nämlich überlegt, daß wir heute noch nicht zur Sache selbst kommen können, sondern daß es durchaus erforderlich ist, daß wir, bevor jene Beleuchtung stattfinden kann, zuvörderst die we« sentlich sten allgemeinen Gesichtspunkte gewinnen. Wir nillsten nämlich, ganz sachlich-allgemein, ohne irgend einen bestimmten Staat in's Auge zu fassen, zuvörderst die Vorfrage klar- stellen, nach welchen allerersten Gesichtspunkten überhaupt eine Regierung beurtheilt werden muß; wir müssen unS insbesondere klar machen, worin eigentlich der innere Werth oder die innere Ver- worfenheit einer Pegierung überhaupt besteht; fer- ner: woran jener Werth oder diese Berworfenheit äußerlich erkennbar sind. Wir müssen also für heule nicht nur von Preußen, sondern von jedem bestimmten Staate völlig absehen, um uns gänzlich einer allgemein staatswissenschaft« lichen Betrachtung hinzugeben. Friedrich der Große sagti Müßte man nicht verrückt sein, um sich einzubilden, die Menschen hätten zu einem ihres Gleichen gesagt: wir erheben dich über uns, weil wir Sclaverei lieben, und geben dir Gewalt, unsere Gedanken nach deinem Willen zu leiten. Sie haben viel- mehr im Gegentheil gesagt: wirhabendich nöthig, um diejenigen Gesetze aufreckt zu halten, denen wir gehorchen wollen. Uebri- gens aber fordern wir von dir, daß du unsere Freiheit achtest." Was der große König, eine Autorität, welche beiläufig gesagt, ohne Zweifel auch von der Ber  - liner Polizei, insbesondere sowohl von Herrn von Bernuth als auch von Herrn Lüdemann, an­erkannt wird, vor einem Jahrhundert schon sagte, das ist, weil im natürlichen oder Bernunft-Recht begründet, jetzt allgemein anerkannt: Niemand unter- steht sich mehr zu behaupten, daß das Volk wegen der Regierung da sei, sondern es steht allgemein außer Zweifel: daß die Regierung wegen deS Volkes da ist. Aus jenem Grundsatze nun aber, welcher, wie gesagt, schon vor einem Jahrhundert vom großen König aufgestellt wurde und welcher jetzt von der ganzen civilisirten Welt anerkannt ist aus je­nem Grundsatze werden wir, um eine sichere Grundlage für Weiteres zu gewinnen, Al- les ableiten, was wir überhaupt aufstellen werden. Ans jenen; Grundsatze, um hiermit den An- fang zu niachen, folgt nämlich zunächst, daß die Regierung nur dann eine gute ist, wenn sie in einer ihrem Zeitalter und dem Willen des Volkes entsprechenden Weise regiert. Denn wenn der große König spricht:Die Menschen haben zu ihres Gleichen gesagt: wir haben dich nöthig, um die- jenigen Gesetze zu erhalten, denen wir gehorchen wollen" welcher andere RechtSzustand könnte dies sein, als der dem Zeitalter und den; Volks- willen entsprechende, daher freiwillig befolgte? Bevor wir jedoch diesen unfern Gedankengang weiter fortsetzen, haben wir unS klar zu machen, wen wir, im politischen Sione, unter Regierung zu verstehen haben. Die Antwort hierauf ist einfach: In jedem Staate giebt eS einen Inbegriff von Personen, welche die StaatSleitung besorgen. Diese haben wir offenbar, im politischen Sinne, als die Regierung des Staates zu betrachten. Nun ist sowohl nach vernünftiger, naturrechilicher Anschauung überhaupt, als insbesondere nach jenem Ausspruch des großen Königs hinlänglich klar, daß die gedachten Personen für die Art und Weise, wie sie die Regierung führen, dem Volke verant- wortlich sind, einerlei, ob dies ausdrücklich im gc- schriebenen Landesrecht steht oder nicht(in Staaten, wo nicht die Machthaber oder eine einzelne Klasse der Bevölkerung, sondern das Volk selbst die Ge- setze macht, wird letzterer Fall überhaupt nicht vor- kommen). Wir sagen: jene Verantwortlichkeit ist insbeson- dere in dem Ausspruch deS großen Königs be­gründet; denn wenn er sagt:Müßte man nicht verrückt sein, uni sich einzubilden, die Menschen hätten zu einem ihres Gleichen gesagt: wir erheben dick über unS, weil wir Sclaverei lieben u. s. w." so ist klar, daß man, bei Strafe, vor dem Forum des großen Königs für verrückt zu gelten, von der Regierung zu verlangen hat, daß sie thue, was das Gegentheil von Sclaverei ist: daß sie den Willen der Gesammtheil respectirc, in jedem andern Falle demnach sie für ihr Verfahren ver- �antwortlich zu machen hat. Es ist ferner und zwar selbstverständlich klar, daß je wichtiger und entscheidender die Stel- lung einer Person bei der StaatSleitung ist, um desto größer ihre Verantwortlichkeit dem Volke gegenüber sein muß. Hieraus nun aber ergiebt sich, daß in einem republikanischen Staate der gewählte StaatSlenker, in einem monarchischen Staate der Monarch die erste Verantwortlichkeit dem Volke und der Geschichte ! gegenüber trägt. Ihr müßt Euch, Arbeiter, was speciell die monarchischen Staaten betrifft, nicht das Ammeo- mährchen aufbinden lassen, die Fürsten   seien gar gute Menschen, die nur immer von schlechten Rath� gebern irr? geführt würden; nein, das in einem Lande bestehende Regierungssystem wird fast immer mit klar bewußter Einwilligung des Fürsten  , sehr oft auf seinen ausdrücklichen Befehl, ringe- führt und fortgesetzt. L £ 5 g .-» "5 J1«- E35 5 |l«i .Jjp.B s =~ g«- E« l|l~ ~'S S Sk öS «| «-- "'N Haben wir nun festgestellt, lpaS wir unter der Regierung eines Landes zu verstehen haben, fragen wir, unfern ursprünglichen Gedankengang fortsetzend, nunmehr weiter: Wie wird das Wesen einer guten, wie das einer schlechten Regierung zu Tage treten? 5_.«" SS :rs-O £ X>=3 «i: tf) g JQ J- O£ 7r;! 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