Nr. 134b. i

Berlin , Sonntag den 3. September

1865.

Social- Demokrat.

Diese Zeitung erscheint täglich Organ des Allgemeinen deutschen Arbeiter- Vereins.

mit Ausnahme

der Sonn- und Festtage.

=

Redigirt von J. B. v. Hofstetten und J. B. v. Schweizer .

Abonnements Preis für Berlin incl. Bringerlohn: vierteljährlich 18 Sgr., mo­natlich 6 Sgr., einzelne Nummern 1 Sgr.; bei den Königl. preußischen Post­ämtern 221/2 Sgr., bei den preußischen Bostämtern im nichtpreußischen Deutsch­land 183/4 Sgr., im übrigen Deutschland 1 Thlr.( fl. 1. 45. südd., fl. 1. 50. österr. Währ.) pro Quartal.

An die Arbeiter unserer Partei.

Rea

bem

Redaction und Expedition: Berlin , Dresdnerstraße Nr. 85.

fried fie

Bestellungen werden auswärts auf allen Postämtern, in Berlin auf der Expedition, von jedem soliden Spediteur, von der Expreß- Compagnie, Scharrenstr. 1, sowie auch unentgeltlich von jedem rothen Dienstmann" entgegen genommen. Inserate( in der Expedition aufzugeben) werden pro dreigespaltene Petit- Zeile bei Arbeiter Annoncen mit 1 Sgr., bei sonstigen Annoncen mit 3 Sgr. berechnet.

Dritte Auflage der confiscirten Nr. 134.

isbus

König aufgestellt wurde und welcher jetzt von der ganzen civilisirten Welt anerkannt ist aus je nem Grundsage werden wir, um eine sichere Grundlage für Weiteres zu gewinnen, Al­les ableiten, was wir überhaupt aufstellen

werden.

Ein Sonntagsvergnügen haben wir Euch versprochen, ein Sonntagsvergnügen, welches wir Euch dadurch bereiten würden, daß wir, von der dreimal hintereinander erfolgten Confie­Aus jenem Grundsatze, um hiermit den An­cation unseres Blattes durch die Berliner fang zu machen, folgt nämlich zunächst, daß die Polizei ausgebent, ja hierdurch gewissermaßen Regierung nur dann eine gute ist, wenn sie in dazu genöthigt: das preußische Regierungs- einer ihrem Zeitalter und dem Willen des Volkes fystem einer Beleuchtung unterziehen entsprechenden Weise regiert. Denn wenn der große König spricht: ,, Die Menschen haben zu ihres Gleichen gesagt: wir haben dich nöthig, um die jenigen Gesetze zu erhalten, denen wir gehorchen wollen"- welcher andere Rechtszustand könnte dies sein, als der dem Zeitalter und dem Volks­willen entsprechende, daher freiwillig befolgte?

würden.

Leider fönnen wir Euch jedoch das in Aussicht gestellte Sonntagsvergnügen nicht gewähren, wes­halb wir uns Eure Nachsicht erbitten müssen. Wir haben uns nämlich überlegt, daß wir heute noch nicht zur Sache selbst kommen können, sondern daß es durchaus erforderlich ist, daß wir, bevor jene Beleuchtung stattfinden kann, zuvörderst die we fentlichsten allgemeinen Gesichtspunkte gewinnen.

Wir müssen nämlich, ganz sachlich- allgemein, ohne irgend einen bestimmten Staat in's Auge zu fassen, zuvörderst die Vorfrage flar stellen, nach welchen allerersten Gesichtspunkten überhaupt eine Regierung beurtheilt werden muß; wir müssen uns insbesondere klar machen, worin eigentlich der innere Werth oder die innere Ver­worfenheit einer Regierung überhaupt besteht; fer­ner: woran jener Werth oder diese Verworfenheit äußerlich erkennbar sind. Wir müssen also für heute nicht nur von Preußen, sondern von jedem bestimmten Staate völlig absehen, um uns gänzlich einer allgemein staatswissenschaft­lichen Betrachtung hinzugeben.

Friedrich der Große sagt:

,, Müßte man nicht verrückt sein, um sich einzubilden, die Menschen hätten zu einem ihres Gleichen gesagt: wir erheben dich über uns, weil wir Sclaverei lieben, und geben dir Gewalt, unsere Gedanken nach deinem Willen zu leiten. Sie haben viel mehr im Gegentheil gesagt: wir haben dich nöthig, um diejenigen Gefeße aufrecht zu halten, denen wir gehorchen wollen. Ulebri gens aber fordern wir von dir, daß du unsere Freiheit achtest."

Bevor wir jedoch diesen unfern Gedankengang weiter fortseßen, haben wir uns flar zu machen, wen wir, im politischen Sinne, unter Regierung zu verstehen haben.

Die Antwort hierauf ist einfach:

In jedem Staate giebt es einen Inbegriff von Personen, welche die Staatsleitung besorgen. Diefe haben wir offenbar, im politischen Sinne, als die Regierung des Staates zu betrachten.

Ihr müßt Euch, Arbeiter, was speciell die monarchischen Staaten betrifft, nicht das Ammen mährchen aufbinden lassen, die Fürsten seien gar gute Menschen, die nur immer von schlechten Nath i gebern irre geführt würden; nein, das in einem Lande bestehende Regierungssystem wird fast immer mit klar bewußter Einwilligung des Fürsten , ſehr oft auf seinen ausdrüdlichen Befehl, einges führt und fortgesetzt.

Hier waren u. A. vorläufig etliche Merkmale einer guten und etliche Merkmale einer schlechten Regierung angegeben. Diese Zusammenstellung ist von Herrn v. Bernuth möglicherweise beanstandet worden.

Nun ist sowohl nach vernünftiger, naturrechtlicher Anschauung überhaupt, als insbesondere nach jenem Ausspruch des großen Königs hinlänglich klar, daß die gedachten Personen für die Art und Weise, wie sie die Regierung führen, dem Volke verant­wortlich sind, einerlei, ob dies ausdrücklich im ge­schriebenen Landesrecht steht oder nicht( in Staaten, Haben wir nun festgestellt, was wir unter der wo nicht die Machthaber oder eine einzelne Klasse Regierung eines Landes zu verstehen haben, so der Bevölkerung, sondern das Volk selbst die Ge- fragen wir, unsern ursprünglichen Gedankengang setze macht, wird letterer Fall überhaupt nicht ver- fortseßend, nunmehr weiter: kommen). Wie wird das Wesen einer guten, wie das einer schlechten Regierung zu

Wir sagen: jene Verantwortlichkeit ist insbeson­dere in dem Ausspruch des großen Königs be­gründet; denn wenn er sagt: ,, Müßte man nicht verrückt sein, um sich einzubilden, die Menschen hätten zu einem ihres Gleichen gesagt: wir erheben dich über uns, weil wir Sclaverei lieben u. f. w." so ist klar, daß man, bei Strafe, vor dem Forum des großen Königs für verrüdt zu gelten, von der Regierung zu verlangen hat, daß sie thue, was das Gegentheil von Sclaverei ist: daß sie den Willen der Gesammtheit respectire, in jedem andern Falle demnach sie für ihr Verfahren ver­antwortlich zu machen hat.

dsigst sch

Was der große König, eine Autorität, welche beiläufig gesagt, ohne Zweifel auch von der Ber­ liner Polizei, insbesondere sowohl von Herrn von Bernuth als auch von Herrn Lüdemann, an- Es ist ferner und zwar selbstverständlich erkannt wird, vor einem Jahrhundert schon sagte, flar, daß je wichtiger und entscheidender die Stel­das ist, weil im natürlichen oder Vernunft- Recht lung einer Person bei der Staatsleitung ist, um begründet, jest allgemein anerkannt: Niemand unter- desto größer ihre Verantwortlichkeit dem Wolfe no bi steht sich mehr zu behaupten, daß das Volk wegen gegenüber sein muß. der Regierung da sei, sondern es steht allgemein außer Zweifel: daß die Regierung wegen des Volkes da ist.

Aus jenem Grundsatze nun aber, welcher, wie gesagt, schon vor einem Jahrhundert vom großen

Hieraus nun aber ergiebt sich, daß in einem republikanischen Staate der gewählte Staatslenker, in einem monarchischen Staate der Monarch die erste Verantwortlichkeit dem Bolfe und der Geschichte miris monis gegenüber trägt.

Tage

treten?

Hier folgte die Schilderung der Art und

Weise, wie

eine gute Regierung naturgemäß verfährt. Diese Schil­berung ist von Herrn v. Bernuth möglicherweise bean standet worden.

dini

dst

Wir

dil

1) Da

lich

2) 233

Re

3) W

(

fbst

4) 931

Mit

tra

biling

Pont gri gentlid bir, beil Stoffübe in näd