Nr. 150.

Berlin  , Freitag den 22. September

1865.

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Social- Demokrat.

Diese Zeitung erscheint täglich Organ des Allgemeinen deutschen Arbeiter- Vereins.

mit Ausnahme

der Sonn- und Festtage.

Redigirt von J. B. v. Hofstetten und J. B. v. Schweizer  .

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Zum unerhörten Polizeifall in Iserlohn  .

In Betreff dieses Falles, der nicht verfehlt hat, allerwärts das größte Aufsehen zu erregen und auf's Neue die öffentliche Aufmerksamkeit auf die inneren Zustände Preußens zu richten, geht uns aus Iserlohn   nachstehendes Schreiben des Herrn K. W. Tölcke zum Zweck der Veröffentlichung zu: Geehrte Redaction!

ner Person durch den damit beauftragten Polizeidiener Ulrich.

uiridh.

14. Am 6. ej. beschuldigte der Bürgermeister den Bevollmächtigten Brändgen, daß er die Arbeiter auf gewiegelt habe und verbot ibm, bei Strafe der Ver­baftung, mich zu besuchen.

15. Am 7. Februar wurde ich zum Polizei- Büreau citirt unter der Androhung sofortiger zwangsmäßiger meister in der Versammlung vom 29. Januar gefagt Vorführung. Ich sollte anerkennen, daß der Bürger­habe ich, der Bürgermeister von Iserlohn u. f. w." Hier herrscht ein Polizeiverfahren, wie es zur Zeit Als ich dies mit Recht verweigerte, bezeichnete der Bür des krassesten Absolutismus, ja selbst in despotischen germeister mich den anwesenden sämmtlichen Polizei­Staaten kaum vorgekommen sein kann. Alle Bürger Offizianten des Kreises Iserlohn   als das schlechteste ohne Unterschied, vom ersten Fabrikbesitzer bis zum Subject von ganz Iserlohn  ," mit der Aufforde geringsten Handarbeiter hinunter, fragen sich staunend: wie ist es möglich? Insbesondere sind es zwei Akte rung, mich darnach zu behandeln und mich zu fassen," wo man nur fönne; man möge mich polizeilich streng ans den jüngsten Tagen, welche bei der gesammten überwachen; ich sei die Seele von der ganzen Geschichte, Bürgerschaft ohne alle Ausnahme die größte stehe mit Hillmann in geheimer Verbindung und habe Entrüstung hervorgerufen, die Arbeiter aber bis zum hier die Sache eingeleitet, um die Arbeiter aufzuwiegeln. höchsten Grade erbittert haben. Ich nehme durchaus 16. Eine auf den 5. März einberufene Versammlung feinen Anstand, eine gegen mich in Anwendung gebrachte wurde ohne Angabe des Grundes polizeilich verboten; Willkürmaßregel als einen Aft -*) desgleichen zu bezeichnen, dessen sich außer dem Bürgermeister Hüls­mann wohl jeder preußische Beamte bis in's tiefste Innere seiner Seele hinein schämen würde! Hoffentlich wird die gesammte Presse Deutschlands   diese Vorgänge registriren, da sie das in Preußen bestehende Regierungssystem besser kennzeichnen, als die schärfsten

Deductionen.

Zur beffern Uebersicht vermerke ich hier vorab auch die älteren Thatsachen in der chronologischen Ordnung, in welcher ich sie heute Königlicher Regierung in Arns­ berg   zur Kenntnißnahme und schleunigen Untersuchung

mittheilen werde.

1. In der Arbeiterversammlung vom 22. Januar d. J. waren vier( statt der gesetzlichen zwei) Polizei beamten anwesend.

2. Die Bescheinigung über Anmeldung der Ver­sammlung vom 29. Januar d. J. wurde um 8 Stunden zu spät ertheilt.

3. Dieselbe Versammlung wurde ohne gesetzlichen Grund aufgelöst; in derselben waren

4. vier Polizeibeamte anwesend. 5. Der Bürgermeister gab seine dienstliche Eigenschaft nicht kund. Er ließ

6. Herrn Hugo Hillmann   aus Elberfeld   ohne ge­setzlichen Grund verhaften, verlängerte

7. dessen Haft ohne gefeßmäßige Ursache und ließ 8. Herrn Hillmann, trotz deffen Freilassung durch die Staatsanwaltschaft, nach Letmathe   transportiren. 9. Die Bescheinigung über Anmeldung der Ver­sammlung vom 5. Februar d. J. wurde gegen das Ge­setz vorenthalten, nachdem

17. die vom 19. ej.

18. Am 15. März resp. 17. ej. öffentliches Verbot refr. factische Schließung der Gemeinde Iserlohn   des Allg. deutsch  . Arb.- Vereins, ohne daß

Ein Untersuchungsverfahren ist bis jetzt, also seit länger als vier Monaten, nicht gegen mich eingeleitet. Meine öffentliche Behauptung ist also stillschweigend als richtig anerkannt.

"

26. Durch die Beschwerde des Herrn Hillmann vom 30. April( Nr. 61 des Soc. Dem.") hat derselbe die Polizeibehörde zu Iserlohn   unangefochten der Unwahr beit beschuldigt und seine Behauptung unwiderleglich bewiesen.

27. Die von Herrn Beckmann auf den 23. Juli be rufene Allgemeine Arbeiterversammlung wurde unter Verletzung des Vereinsgesetzes von der Polizeibehörde verboten und die Beschwerde an den Landrath von diesem zurückgewiesen.

28. Ich habe in meiner Beschwerde an den Staats anwalt( Nr. 124 des ,, Soc. Dem.") darauf aufmerksam gemacht, daß bei den ,, amtlichen Vernehmungen" durch welche angeblich festgestellt worden, daß bei Auf­lösung der Versammlung vom 29. Januar der Bürger meister sich der Worte bedient habe: Ich, der Bürger meister u. s. w.", wahrscheinlich eine strafbare Handlung begangen sei. Ein ehrenwerther Polizeidiener, welcher es nicht so leicht mit seinem Diensteide nimmt, wie mancher andere, hat bei der amtlichen Vernehmung erklärt, daß er jenes nicht versichern könne, die Unterschrift des Protokolls ablehnen müßte.

-

29. Nachdem Herr Heinrich Westhelle seinen Boften 19. nach§. 16 des Vereinsgesetzes binnen 48 Stunden der Staatsanwaltschaft Anzeige gemacht worden. als Castellan   der Bürgergesellschaft niedergelegt hatte ( Nr. 27 des ,, Soc.- Dem."), ertheilte ihm der Bürger 20. Am 20. März machte der Bürgermeister Hülsmeister die Concession zur allgemeinen Wirthschaft unter mann in den hiesigen Lokalblättern bekannt, wie ich ( seit 1848) bestraft worden. Die Bekanntmachung ent­bielt einen Eingriff in die richterliche Gewalt; sie war selbst ,, polizeilich" in feiner Weise zu rechtfertigen.

"

21. In meiner Anzeige in Nr. 41 des Social­Demokrat" habe ich behauptet, daß der Bürgermeister in seiner Bekanntmachung sich der Verdrehung und Ent­stellung von Thatsachen und handgreiflicher unwahrheiten schuldig gemacht habe. Er beantragte Untersuchung. Bei meiner Vernehmung wies ich die Richtigkeit meiner Behauptung in sechs Punkten nach. Der Staatsanwalt lehnte die Erhebung der Anklage ab, wie der Bürgermeister auch mit einer beim Ober­staatsanwalt erhobenen Beschwerde zurückge­wiesen ist. Also Verdrehung und Entstellung von Thatsachen und handgreifliche Unwahrheiten läßt ein Polizeibeamter sich zu Schulden kommen, der zum Wächter der Gesetze bestellt ist!

22. In Nr. 46 des Social Demokrat" veröffentlicht der Bürgermeister meine Bestrafung neuerdings unter Bezeichnung der Vergeben", wegen welcher ich durch aus teine Strafen erlitten.

23. Ju Nr. 47 bezüchtigt Herr Hillmann den Bürger­

10. der Bürgermeister am 4. ej. in der Bürgermeister der ,, absichtlichen unwahrheit!" gesellschaft die öffentliche Erklärung abgegeben hatte, daß Versammlungen der Mitglieder des Allg. deutsch  . Arb.­

Vereins hier nicht mehr geduldet würden.

11. Am 5. Februar Nachts 1 Uhr rechtswidrige Ver­haftung resp. Entlassung von sieben vereideten Wacht­

leuten. Diese wurden

12. nicht ersetzt und die Stadt war den übri­gen Theil der Nacht hindurch unbeaufsichtigt. 13. Am 5. Februar Versuch der rechtswidrigen Ber­haftung des Vereinspräsidenten Herrn Becker und mei­

*) Wir bitten an dieser Stelle zu bedenken, daß auch in Berlin   preußische Polizei exiftirt.( Anm. d. Red.)

den Bedingungen, daß er

1) mit mir in feiner Weise verkehren, nicht mit mir sprechen und mich in seinem Lokale nicht dulden dürfe;

2) daß er Versammlungen der Vereinsmit glieder in seinem Lokale nicht gestatten dürfe.

Es ist darüber ein amtliches Protokoll aufgenommen.

30. Alle diese unerhörten Ungesetzlichkeiten und Ge setzesverletzungen werden noch bei Weitem überboten durch die im Eingange erwähnten beiden Akte aus den jüngsten Tagen.

Man höre und staune!

Nach dem Gesetze über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 fönnen die Ortsbehörden nach Berathung mit dem Gemeinde- Vorftande ortspolizeiliche Vorschriften erlassen mit Androhung von Strafen bis zu 3 Thalern, mit Genehmigung der Regierung bis zu 10 Thlr. Der hiesige Landrath ordnete kürzlich an, und zwar unter An drobung von Strafen bis zu 10 Thlr., daß sämmtliche Hunde, mit Ausnahme der zur Jagd gebrauchten, bis zum Monat Oktober mit Maulkörben versehen werden müßten. Ein biesiger achtbarer Kaufmann, welcher mit seinem Hunde zur Jagd ging, wurde troß der Ausnahme in der landräthlichen Verfügung mit 10 Sgr. bestraft. Bürgermeister unter üblicher Titulatur, daß er, wenn es Er übersandte die Strafe sofort und schrieb dabei dent ihm Vergnügen mache, ibn zu bestrafen, solches täglich genießen könne. Darauf empfing der Kaufmann folgende

des Artikels in Nr. 52, sowie in der Beilage zu derselben 24. In Folge meiner Entgegnung in Nr. 48 und beleidigte mich der Bürgermeister in Nr. 55 des Social­Demokrat", indem er zugleich den Inhalt der Artikel über die hiesige Ortsbehörde als Lügen, gemeine Verwörtliche Verfügung: leumdungen und Unwahrheiten bezeichnete, worauf ich mich

25. in Nr. 57 bereit erklärte, sämmtliche erwähnten Thatsachen zu beweisen. In demselben Artikel habe ich dem Bürgermeister Hülsmann den Vorwurf gemacht, daß er seine vorgesetzten Behörden in seinen amtlichen Berichten unverantwortlich belogen habe.

Auf das Schreiben vom 9. d. M., welches heute hier eingegangen ist, wird Ihnen eröffnet, daß Sie jedes mal in eine Executivstrafe von 100 Thalern genom men werden, an deren Stelle bei Zögerung mit der Zahlung sofort eine Gefängnißstrafe von vier Wo chen tritt, wenn Ihr Hund unbefugterweise ohne Maul forb betroffen wird.

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