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Das Schreiben vom 9. d. M. ist der Staatsanwalt| sofort klar ersichtlich ist. Weil in Folge meiner Be schaft übergeben.

Iserlohn  , den 11. September 1865.

An

den Kaufmann N. N.

Nr. 3579.

hier."

Der Bürgermeister. Hülsmann.

Solche Polizeiwillfür mit Hintansetzung aller üblichen Höflichkeitsregeln war in Iserlohn   unerhört. Die ge­sammte Bourgeoisie sprach offen ihre gerechte Indigna­tion darüber aus. Der Kaufmann wollte sofort Beschwerde erheben, weshalb er sich zweimal zum Landrath begab, diesen aber nicht antreffen konnte.

Der Bürgermeister hatte geäußert, daß wahrscheinlich der Kaufmann es veranlaßt haben würde, daß ihm kürz­lich die Fenster eingeworfen seien. Der also Beleidigte ließ ihm andeuten, daß, wenn der Bürgermeister nur eine Idee davon babe, daß er solcher Gemeinheit fähig sei, er bereit wäre, sich ihm im Wermingser Wäldchen ge­genüber zu stellen.

Man höre und staune!

Andern Tags erscheint der Bürgermeister mit einem andern Herrn bei dem betreffenden Kaufmanne, thut Abbitte und nimmt die Verfügung zurück!

Hat man jemals in Preußen oder auch in Rußland  oder auch von einem türkischen Pascha ähnliche Ge­waltstreiche, ähnliche offenbare Verhöhnung und Verletzung der Landesgesetze gehört und gesehen?

Aber das Gräßlichste kommt noch!

31. Am 14. d. M. übersandte der Bürgermeister an sämmtliche hiesige Gewerbetreibende, welche zur Gast­oder Schenkwirthschaft, oder zum Kleinhandel mit Ge­tränken concessionirt sind, nachstehende autographirte Ver­fügung: Hiermit wird Ihnen die Mittheilung gemacht, welche allen Personen in hiesiger Stadt zugestellt ist, welche Gast und Schenkwirthschaft oder Kleinhandel mit Ge­tränken betreiben und gegen welche entweder das Con­cessionsentziehungsverfahren noch nicht eingeleitet oder sonst eine Concession unter beschränkenden Bedingungen noch nicht ertheilt ist.

Personen, welche Gast- und Schenkwirthschaft oder Kleinhandel mit Getränken betreiben, wird der Erlaub nißschein zum Gewerbebetriebe überhaupt nur unter fol­gender Bedingung vom 1. Januar t. J. ab verlängert: Die Erlaubniß zum Gewerbebetrieb erlischt sofort, sobald in den Räumlichkeiten des Gewerbetreibenden

der frühere Privatschreiber, jetzige gewerbslose Carl Wilh. Tölcke geduldet oder demselben in irgend welcher Art Speise oder Getränk verabreicht wird. Etwaige Entschuldigungen wegen Unbekanntschaft mit der Per­sönlichkeit des C. W. Tölcke werden nicht berücksichtigt. Gegen diese Verfügung steht der Beschwerdeweg offen.

Denjenigen, welche sich durch diese Verfügung be­schwert fühlen, beziehungsweise sich über dieselbe be­schweren, wird, als Persönlichkeiten, welche nicht ge­nügende Bürgschaft für einen ordnungsmäßigen Ge­werbebetrieb gewähren, vom 1. Januar 1866 ab über­haupt die Erlaubniß zum fernern Gewerbebetriebe un­tersagt.

Hinsichtlich des für den Beschwerdeweg maßgebenden Verfahrens wird auf den Circular- Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 26. Auguſt 1861 ab gedruckt im Ministerial- Blatt für die innere Verwal­

tung 167 ff. verwiesen.

Demjenigen, welcher Tölcke von jetzt ab in seinen Räumlichkeiten duldet, oder Speisen oder Getränke ver­abreicht, wird mit dem 1. Januar k. J. die Concession

nicht verlängert.

Iserlohn  , den 14. September 1865.

fahren?

Der Bürgermeister. Hülsmann." Hat die Welt jemals etwas Aehnliches er­Die Angelegenheit ist bereits in mehreren Zeitungen zur Sprache gekommen mit Bemerkungen, welche an deuten, als wenn der Gewaltakt, durch den ich schlimmer wie ein unter Polizei- Aufsicht stehender Verbrecher aller persönlichen Freiheit beraubt werde,

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schwerde bei der Staatsanwaltschaft die ungesetzliche Schließung der biesigen Gemeinde des Allgemeinen deutschen Arbeiter Vereins bald aufgehoben werden muß und wird, bezweckt der bürgermeisterliche Schlaufopf, mich von der Theilnahme an den Versammlungen aus zuschließen. Das ist nun ohne Zweifel ein kindischer Irrthum. Selbst wenn es gelänge, dann könnte man gar leicht eher an einen Bevollmächtigten," oder an einen Bürgermeister" gelangen, als z. B. an einen preußischen Tresorschein von 500 Thlr.! Uebrigens zeugt der Inhalt der bürgermeisterlichen Ordonnanz genugsam von der Gemüthsverfassung, in welcher sie dem bürger­meisterlichen Gehirne entsprungen ist ,, Unbekannt schaft mit der Person des C. W. Tölcke ent­schuldigt nicht." Also ohne dolose Absicht Con­ cessions  - Entziehung! Darf man solche Rechtsgrund säge bei einem vernünftigen früheren Regierungs­Assessor," der dreimal das große Examen" ge­

macht hat, suchen?

Ferner:

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Der Zuwachs, welchen König Wilhelm gegenwärtig dem Erbe seiner Bäter hinzugefügt hat, ist zunächst an Ausdehnung nicht groß, aber die Bedeutung der Er­werbung liegt in den Umständen, unter welchen sie ge­wonnen worden ist: sie ist ein Zeugniß der neu be­währten Kraft der preußischen Monarchie, so wie ein Anerkenntniß des dauernden Berufs derselben zur über­wiegenden Geltung und Herrschaft im Norden Deutsch­ lands  .

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Die Bereitwilligkeit Desterreichs zur Entscheidung Be­treffs Lauenburgs ist ebenso wie die ganze Uebereinkunft von Gastein   ein erfreuliches Zeichen, daß Desterreich, in Anerkennung der besonderen Stellung Preußens, als der Schutzmacht des deutschen Nordens, der Erfüung dieser Aufgabe und der dazu erforderlichen Vorbedingungen kein Hinderniß bereiten will. Wie die österreichische Ne­gierung schon bei der vorläufigen Ordnung der Schles­wig- Holsteinschen Verhältnisse zur Befriedigung der be= gründeten Ansprüche Preußens willig die Hand geboten hat, so daß während der einstweiligen Verwaltung Hol­steins durch Desterreich doch Preußens militairische und Der Beschwerdeweg steht offen; wer sich aber nur be- maritime Stellung auch in Holstein durchaus gesichert schwert fühlt" oder gar beschwert," verliert die ist, so hat sich die Anerkennung des nothwendigen Concession; wer sich aber beschweren will, muß es nach Berufs Preußens für Norddeutschland auch in der so­dem Ministerial- Erlaß vom 26. August 1861 thun! fortigen völligen Abtretung desjenigen Landes gezeigt, Ist jemals größerer Unsinn und folossalerer über dessen Geschicke die Entscheidung schon jetzt erfolgen Blödsinn aus einem Bürgermeisterschädel zu konnte. Tage gekommen? [ Die Stärke der preußischen Marine] Es sieht in der That höchst bedenklich aus um an Offizieren und Mannschaften beträgt gegenwär Dich, Du armes unglückliches Iserlohn  ! tig: I. Bei der Stammdivision der Flotte der Ost­ſetz und Recht werden hier mit Klumpfüßen getreten und an ihre Stelle tritt die unerhörteste Will ſee 117 Seeoffiziere, 1741 Mannschaften inclusive für. Wo soll das hinaus? Wenn die Bürger- Schiffsjungen, 24 Aerzte. II. Bei der Werftdivi­schaft selbst nicht in Masse dahin wirkt, daß ein Mann, sion 598 Mannschaften. III. Beim See- Bataillon welchen ein inzwischen verstorbener bewährter Stadt, und See- Artillerie 38 Offiziere, 890 Mannschaften, Bürger- und Volksfreund ein Unglück für Ifer 24 Stabswachtmannschaften. Der Bestand der lo hn" nannte, baldigst von seinem wichtigen Posten ent- Marine- Reserve und Seewehr beträgt 4663 Mann­fernt wird, dann ist hier in der That Hopfen und Malz schaften bei der Stammdivision der Ostseeflotte, verloren! Ein Einzelner kann den Kampf unmöglich 806 bei der Werftdivision und 2213 beim See­allein bestehen. Auf vorstehende Thatsachen gestützt, bataillon. werde ich übrigens bei königlicher Regierung darauf an­tragen, daß durch eine Medicinal- Commission schleunigst untersucht wird, woran es liegt, daß ein Beamter in einem Zeitraume von wenigen Monaten sich eine solche Menge Gesetzesverletzungen zu Schulden kommen lassen konnte. Mit rechten Dingen ist's unmöglich herge­gangen.

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Eine Menge weiterer Ungesetzlichkeiten, z. B. der Befehl an Gensd'armen, auf webrlose Menschen scharf einzuhauen, widerrechtliche Verhaftungen u. s. w. werde ich einem Regierungs- Commissar, dessen Abordnung hier­her ich beantragen werde, nachweisen.

Trotz alledem schließe ich mit dem Nufe: Es lebe die social- demokratische Agitation!

Iserlohn  , 20. September 1865.

Carl Wilhelm Tölde, provisorischer Bevollmächtigter des Präsidenten und Vor­standes des Allgemeinen deutschen Arbeiter- Vereins.

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Selbst das ultramontane Mainz  . Journ." scan­dalisirt sich über das jüngste Vorgehen der preu­Bischen Bolizei zu Iserlohn  , indem es schreibt: Tölcke ist ein enragirter Lassalleaner, der mit der Polizei verschiedene Widerwärtigkeiten hatte und den man burch die Untersagung von Essen und Trinken summa risch abschafft. Uebrigens ist die Ungeheuerlichkeit, daß Jemand mit Conceffionsentziehung bedroht werde, wenn er von dem ihm unbestritten zustehenden Beschwerderecht Gebrauch macht, so groß, daß uns das Ganze eher als eine Mystification, denn als ein wirkliches obrigkeitliches Actenstück erscheint.

Nein! Nein! Es ist keine Mystification- die preußischen Zustände sind eine Wahrheit!

Politischer Theil. Deutschland  .

* Berlin  , 21. Sept.[ Durch die Rund­in Beziehung zu meiner Agitation für den Allg. deutsch  . schreiben], welche, wie jest außer Zweifel steht, Arb.- Verein stände, oder auch, als wenn ich in meiner wirklich ächt sind, haben die Weſtmächte zu ver­Eigenschaft als Agitator fleißig die Wirthshäuser fre- stehen gegeben, daß sie, obzwar nicht gewillt, wegen quentirte. An die Redaction der Kölnischen Zeitung   des Vergangenen eine feindselige Haltung gegen laffe ich die Erklärung abgehen, daß dies ein Irrthum den Kaiser von Desterreich und den König von ist. Seit 10 Jahren habe ich sämmtliche Wirthshäuser Preußen anzunehmen, doch in Zukunft dem Um Iserlohns, mit Ausnahme zweier, die ich vielleicht alle fichgreifen der Politik der Genannten einige Schran­es, bet bier bis sechs Wochen besuche, nicht betreten, die fen zu setzen beabsichtigen.- Die Behauptung, bloße lokale der Gewerbetreibenden, welche Kleinhandel mit trach Getränken betreiben, ohne alle Ausnahme seit meinem auch Rußland   habe ein Rundschreiben erlassen, hat Seit 10 fich nicht bestätigt. ung zu fünfzehnjährigen Aufenthalte hierselbst nie!. t dieser Jahren habe ich mich an keinerlei öffentlichen Luftbar-[ Ueber die Pläne der auswärtigen centra leiten, Concerten, Bällen u. s. w. betheiligt, selbst das Bolitik Preußens] bemerkt sehr offen die neueste fogenannte " Theater  " nicht besucht. Demnach muß die ministerielle Prov. Torr.": Zichtung nerhörte Willtürmaßregel einen andern Grund haben, eßt der und so ist es in der That, wie aus den Bedingungen, an welche die Westhelle'sche Concession gebunden,( sub 29.)

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Das Banner des preußischen Fürstenhauses ist im Herzogthum Lauenburg aufgerichtet und von der Bevöl ferung mit Freude begrüßt worden.

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-[ Königlich preußische Krieger.] Nach der großen Parade bei Merseburg   fand ein Wi­litär- Diner statt, bei welchem der König einen Trinkspruch auf das 4. Armeekorps ausbrachte. Der kommandirende General v. Schack sagte in seiner Beantwortung dieses Trinkspruches unter Anderm: Der Geist der Unterwerfung, des unbedingten Ge­horsams und der Disziplin, der Treue und Hinge­bung für feinen König und Herrn, ja, Ew. Maje­stät, dieser Geist wohnt auch in dem 4. Armeekorps. In dem Armeekorps wurzelt das klare Bewußtsein, daß es, wie die ganze Armee, nur das wil­lenlose Werkzeug in der Hand seines Mei­sters und Herrn ist."

-[ Nicht frühstücken!] Der erste Bräsident des Appellationsgerichts in Glogau  , Graf Rittberg, hat das bekannte Resfript des Justizministers jest den ihm untergebenen Kreisgerichtsdirektoren zur Nachachtung mitgetheilt. Die Richter sollen dem­nach ein eingezogenes Leben führen und nicht mehr während des Vormittags in Wein- oder Bier- Restaurationen frühstücken." Man glaubt, daß nunmehr auch aus den Ministerien für den Krieg, den Kultus und die Finanzen ähnliche Verordnungen ergehen werden der Würde des preußischen Beamtenstandes im All­zur Förderung gemeinen.

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Selma erklärt jetzt in der Berl. Ref." gegen [ Zur Angelegenheit Bärensprung­das Gesuch des Kaufmanns Elias Friedländer der Regierungs- Assessor Strom in Posen( ,, in Vertretung"): Die in demselben angeführten That­sachen sind der Wahrheit völlig widersprechend. Auf anlaßt, da die vorgesetzte Behörde in der Sache die Einzelheiten einzugehen, sehe ich mich nicht ver­befinden wird."-Warten wir's ab! Es wäre doch sonderbar, wenn jene so genau angegebenen Einzeln­heiten bloße Erfindung wären.

-[ Hirnschädel einschlagen.] Die ,, Nordd. Allg. 3tg." veröffentlicht einen englischen Brief( im Urtert, nicht übersetzt), worin dem Herrn v. Bis­march für den Fall, daß er sich in England blicken ließe, mit starken Prügeln, Einschlagen des Hirnschädels und dergleichen gedroht wird. Wir wissen nicht, ob eine Uebersetzung des Briefes die Censur passiren würde. Was foll aber mit der ganzen Veröffent­lichung des Schreibens gesagt sein? Legt irgend ein vernünftiger Mensch auf solche Briefe einen Werth? [ Ein leerer Raum.] In Nr. 219 der ,, Königsb. Hart. 3tg.", welche soviel wir verfolgen