Social- Demokrat.

Nr. 151.

Berlin , Sonnabend den 23. September

1865.

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Diese Zeitung erscheint täglich Organ des Allgemeinen deutschen Arbeiter- Vereins.

mit Ausnahme

der Sonn- und Festtage.

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Redigirt von J. B. v. Hofstetten und J. B. v. Schweizer .

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Der Staatsstreich in Oesterreich

ist ein höchst erfreuliches Zeichen dafür, daß große Staatsconfusion dortjelbst fortwährend Wachsen begriffen ist.

die

im

mäßigen Rechtsgestaltung des Reiches nicht zur That geworden.

Um nun Mein faiserliches Wort lösen zu können, um zunächst den Weg der Verständigung mit den legalen der Form nicht das Wesen zu opfern, habe Ich beschlossen, Vertretern Meiner Völker in den östlichen Theilen des Reiches zu betreten, und dem ungarischen, sowie dem Doch theilen wir zunächst mit, was geschehen croatischen Landtage das Diplom vom 20. October 1860 ist und lassen wir zu diesem Zweck nachstehendes und das mit dem Patente vom 26. Februar 1861 fund­Manifest der Habsburg 'schen Wajestät folgen: gemachte Grundgesetz über die Reichsvertretung zur An­nahme vorzulegen.

An meine Völker!

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beschworen sei, so fei fie trotz aller Bajonette unverbrüchlich. Wir aber, die wir über diesen Kinderglauben hinaus sind, können von keinerlei bleibt für uns, ob wir einen solchen Vorgang mit Staunen befallen werden, und nur die Frage Freuden oder mit Schmerz zu begrüßen haben.

Der Barlamentarismus ist eine große Lüge, der Constitutionalismus ist das lächerliche Stecken­pferd schwächlicher Halbmenschen.

Denn durch diese Dinge soll das Alte mit dem der Absolutismus mit der Volksfreiheit und der Neuensellen die Ueberreste der Feudalzeit und Volkssouveränetät vermittelt werden.

Die Machtstellung der Monarchie durch eine gemein eine und dieselbe Bestimmung in einem Theile des Rei In Erwägung jedoch, daß es rechtlich unmöglich ist, same Behandlung der höchsten Staatsaufgaben zu wahren, ches zum Gegenstand der Verhandlung zu machen, wäh» und die Einheit des Reiches in der Beachtung der Man- rend sie gleichzeitig in den anderen Theilen als allge nichfaltigkeit seiner Bestandtheile und ihrer geschichtlichen mein bindendes Reichsgesetz behandelt würde Wir aber, die wir keine Vermittelung zwifchen Rechtsentwicklung gesichert zu wissen dies ist der Ich Mic genöthigt, die Wirksamkeit des Ge- Altem und Neuem wollen, sondern die ganze und Grundgedante, welcher in Meinem Diplome vom 20. Dc feges über die Reichsvertretung mit der aus volle Verwirklichung der demokratischen Principien tober 1860 einen Ausdruck fand und Mich zum Wohle brücklichen Erklärung zu sistiren, daß ich mir erstreben wir müssen es mit Freuden begrüßen, Meiner treuen Unterthanen fortan leiten wird. Das Recht der Völker, durch ihre legalen Vertretun vorbehalte, die Verhandlungs- Resultate der Vertretungen wenn der Parlamentarismus, die constitutionelle gen bei der Gesetzgebung und Finanzgebarung beschließend ner östlichen Königreiche, falls sie eine, mit dem ein- Monarchie sich immer wieder als eine Farce heitlichen Bestande und der Machtstellung des Reiches mitzuwirken, diese sichere Bürgschaft für die Förderung vereinbare Modifikation der erwähnten Geseze in ſich der Intereffen des Reiches wie der Länder, ist feierlich schließen würden, vor Meiner Entschließung den legalen gewährleistet und unwiderruflich festgestellt. legen, um ihren gleich gewichtigen Ausspruch zu verneh­Vertretern der anderen Königreiche und Länder vorzu men und zu würdigen.

Die Form der Ausübung dieses Rechtes hat das mit Meinem Batente vom 26. Februar 1861 fundgemachte Grundgesetz über die Reichsvertretung bezeichnet, und im sechsten Artikel des gedachten Patentes habe Ich den

ganzen Inbegriff der vorausgegangenen, der wieder ins Leben gerufenen und der neu erlassenen Grundgesetze als die Verfassung Meines Reiches verkündet.

Die Belebung dieser Form, die harmonische Ge­staltung des Berfassungsbaues in allen seinen Theilen blieb dem freien Zusammenwirken aller Meiner Völker anheimgegeben.

Ich kann es nur beklagen, daß dieser unabweislich gebotene Schritt auch einen Stillstand in dem ver raths mit sich bringt, allein der organische Zusam fassungsmäßigen Wirken des engeren Reichs­menhang und die gleiche Geltung aller Grundbestim mungen des Gesetzes für die gesammte Thätigkeit des Reichsraths macht eine Scheidung und theilweise Auf­rechterhaltung der Wirksamkeit des Gesetzes unmöglich.

Nur mit warmer Anerkennung kann Ich der Bereit sammelt ist, wird es die Aufgabe meiner Ne­So lange die Reichsvertretung nicht ver willigkeit gebenken, mit welcher durch eine Reihe von gierung sein, alle unauffchieblichen Maaßre Jahren ein großer Theil des Reiches, Meiner Berufung geln, und unter diesen insbesondere jene zu folgend, seine Vertreter in die Reichshauptstadt entfandte, treffen, welche durch das finanzielle und volts um im Gebiete des Rechtes, der Staats- und Volkswirthschaftliche Interesse des Reiches gebo­wirthschaft hochwichtige Aufgaben zu lösen.ten sind.

erweisen.

Von diesem Gesichtspunkte aus müssen wir jeden land, der dem Volke auf's Neue deutlich zeigt, was neuen Verfassungs- und Rechtsbruch in Deutsch­ es von der papierenen Vermittelung zwischen dem Alten und dem Neuen zu halten hat, mit rückhalts­loser Freude begrüßen.

davon, daß auch er wieder die Lächerlichkeit der Der Staatsstreid in Desterreich hat, abgesehen constitutionellen Monarchie beweist, noch eine wei­tere erfreuliche Seite für die Volkssache.ba

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Muß schon überhaupt Alles, was die bestehende unsere Hoffnungen höher spannen, da die steigende Verwirrung in Deutschland zu steigern geeignet ist, Verwirrung die Unhaltbarkeit der jetzigen Zustände befördert, die Wiedergeburt Deutschlands aber den vorherigen Zusammenbruch dieser jetzigen Verhält nisse voraussetzt: so muß uns ein Vorgang der ge Doch unerfüllt blieb meine Absicht, die Ich unab Frei ist die Bahn, welche mit Beachtung des legiti dachten Art dann besonders erwünscht sein, wenn mit voller Zuversicht erwarte men Rechts zur Verständigung führt, wenn was Ich er in einem der Hauptmachtschwerpunkte sich voll söhnlicher Sinn, wenn gereifte Einsicht die Erwägung ein opferfähiger ver- zieht. Je mehr das Gefühl der Zusammengehörigkeit zur Spr beuten, Meiner treuen Völker leitet, an welche dieses kaiserliche unter den Völkern Desterreichs schwindet, je mehr Schlimme 16vor Allem die gemeinsamen, das Reich zusammen Verbrech haltenden Staatseinrichtungen in Wegfall kommen: in Beziel desto mehr löst sich die Staatsfraft Desterreichs in Arb.- Bei ihre Theile auf, desto real geschwächter steht die Eigensche Habsburg'sche Großmacht in Europa da.

änderlich bewahre, den Interessen des Gesammtstaates die fichere Gewähr in einer verfaffungsmäßigen Rechtsgestal tung zu bieten, die ihre Kraft und Bedeutung in der freien Theilnahme aller Völker findet.

Ein großer Theil des Reiches, so warm und patrio.

bilden.

Wort vertrauensvoll gerichtet ist.

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Wien , am 20. September 1865. Franz Joseph m. p.

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tisch auch dort die Herzen schlagen, hielt sich beharrlich fern von dem gemeinsamen legislativen Wirken, indem er seine Rechtsbedenken durch eine Verschiedenheit der Be­stimmungen jener Grundgesetze zu begründen sucht, welche Wenn wir das Manifest des Kaisers an in ihrer Gesammtheit eben die Berfaffung des Reiches feine Bölker," d. b. an diejenigen Völker, welche Meine Regentenpflicht verbietet es, Mich länger der feine Vorfahren durch Heirath, Intriguen und Daß sich überhaupt in dieser Richtung ein Pro­Bead tung einer Thatsache zu verschließen, welche die Ver- Gewaltthat zu der traurigen Erscheinung, welche ceß in Desterreich vollzieht, ist für sich allein schon wirklichung Meiner, der Entwicklung eines freien Ber - man Desterreich nennt, zusammengewirthschaftet eine erfreuliche Folge des modernen Zeitgeistes, der faffungslebens zugewandten Absicht bemmt und das Recht haben-wenn wir dieses faiserliche Manifest die Völker bestimmt, sich nicht mehr als bloße lokale di aller Völker in seiner Grundlage bedroht; denn auch seiner Phrasen entkleiden, so bleibt nur der Say Erbstüde eines Fürstenhauses zu betrach Getränke für die Länder, welche nicht zur ungarischen Krone ge- übrig: ten, fondern nach souveräner Selbstbestimmung zu fünfzehnjä hören, wurzelt die gemeinsame legislative Berechtigung Ich habe die nur in jenem Boden, welcher im Artikel VI. des Patents Reichsverfassung bis auf Weiteres auf- Umstand hinzu, hätten nicht vermocht, der centra feiten, von mir beschworene streben. Die Adelsparteien allein, fäme nicht dieser Jahren h vom 26. Februar 1861 als die Verfassung des Reiches gehoben. bezeichnet wird. lifirenden( die Staatseinheit bezweckenden) Richtung Insolange die Grundbedingung eines lebensvollen Gothaer, Fortschrittler, Liberale jeder Schatti so nachhaltige Opposition zu machen, daß jetzt det Inbegriffes von Grundgesetzen, der flar erkennbare Ein- rung werden über diesen Vorgang in ein Staunen Kaiser von Desterreich) offen anerkennt: daß er flang seiner Bestandtheile, fehlt, ist auch das große und der Entrüstung gerathen; denn diese politischen nicht über Einen großen Staat, sondern gewiß fegenverheißende Werf einer dauernden verfaffungs. Kinder meinen ja allen Ernstes, wenn eine Verfassung über viele kleine Staaten regiert.

genannt

unerbörte und so ist an welche