t

4

r

Π

5

1

C

e

=

"

"

Dies Ihre Gleichmäßigkeit". Unter solchen Umständen begreifen Sie, daß es von höchster Wichtigkeit ist, Ihnen die Ausrede vom geistigen Arbeitslohn" ein für allemal unbarm­herzig hinweg zu nehmen.

-

Wir werden daher vergessen Sie dies nicht in Nachfolgendem, ſo oft wir vom Kapitalge,

winn sprechen, den geistigen Arbeitslohn" nicht mit einrechnen, vielmehr immer unterstellen, daß die Unternehmer sich denselben nach richtigem An­satz selbst in Anrechnung bringen, so daß also der jenige Gewinn, der hiernach übrig bleibt, feinerlei geistigen Arbeitslohn" enthält, vielmehr reiner und unvermischter Kapitalgewinn ist. Dies hat den großen Vortheil, daß wir ganz fest und klar der Sache gegenüberstehen, denn das jenige, was wir nunmehr, nach Absonderung des geistigen Arbeitslohnes", in der Hand haben, das, Herr Schulze, ist eben die Prämie für das Rifico, als deffen Vorkämpfer Sie auf getreten sind.

1.

12,000 Thaler verausgabt wurden. Beachten Sie Rentenbriefen und Schuldverschreibungen der Paderborn - erkläre hiermit, daß dem preußischen Staate Lasten durch also wohl: von den beiden Elementen des Unter- fchen Tilgungskaffe, und einen Gesetz- Entwurf, betreffend diesen Vertrag nicht auferlegt sind. Sollte die Regierung nehmergewinnes", die man in den Compendien an- die definitive Untervertheilung und Erhebung der Grund- dem Staate zumuthen, etwa die 2 Millionen Thaler zu führt, bezog das die Arbeit betreffende 12,000 steuer in den sechs östlichen Provinzen. Der Minister bezahlen, so seien Sie versichert, daß die Regierung es Thaler, das hiernach verbleibende, lediglich das Ka- theilt dabei mit, daß im Ministerium eine Denkschrift für ihre Pflicht halten würde, Ihnen einen solchen Ver­über die Ausführung des Gesetzes, betreffend die Regu trag vorzulegen. Bis dahin aber wird es sich meines pital betreffende, 31 Millionen. firung der Grunstdeuer, ausgearbeitet sei und die Erem. Erachtens nur darum handeln, ob der Vertrag für plare dem Hause zugehen würden. Beide Vorlagen ge- die Contrahenten und für Lauenburg in voller Rechts­ben an die Finanz- Commission. giltigkeit besteht, und darüber ist kein Zweifel laut ge­Der Justiz- Minister überreicht den Gesetz- Entwurf worden. Die Thatsache bleibt stehen, daß dem Lande betreffend das Güterrecht der Ehegatten im Bezirke des keine Laften auferlegt worden sind. Der zweite Einwand Appellationsgerichts Ehrenbreitenstein , sowie einen Gesetz gegen den Vertrag gründet sich auf Artikel 55 der Ver­Entwurf über die Aufhebung resp. Ermäßigung faffung, indem er behauptet, Lauenburg sei ein frem­danach die Hälfte am I fall town. Beide Borlagen auflebnen. Es erinnert dies an eine gewiſſe ſcholaſtijde des Zuschlages zu den Gerichtstoften. Es soll des Reich. Das ist ein sprachlicher Streit, durch andere Hälfte welchen Sie sich gegen Ihren eignen Sprachgebrauch am 1. Juli t. J. in Wegfall kommen. geben an die Justiz- Commission. Spitzfindigkeit.( Der Redner citirt eine Stelle aus Auf der Tagesordnung stehen zunächst die bekannten Heinrich VI. in der Schlegel'schen Uebersetzung, wo Interpellationen des Abg. Wachsmuth( betreffend die der Begriff Herzogthum und Reich als zwei entschiedene Detrovirungen für das Jadegebiet) und des Abg. v. Bo Gegensätze bingestellt sind, und beruft sich demnächst auf nin( betreffend die Naturallasten). Der Justiz- Mi- die deutsche Reichsverfassung.) Sie werden das Wort niter erklärt, daß der Kriegs Minister bereit gewe- fremd einem deutschen Staate gegenüber, und das Wort sen sei, diese Interpellationen sofort zu beantworten, daß Reich einem Ländchen wie Lauenburg gegenüber nicht bienstliche Angelegenheiten ihn indessen gezwungen hät benutzen wollen, das wäre eine Verfündigung an der ten, das Haus zu verlassen, daß er jedoch beide Inter - deutschen Sprache, und die Regierung will an dieser pellationen in der nächsten Sitzung beantworten werde. Versündigung nicht theilnehmen.( Heiterkeit.) Der Fehler Darauf tritt das Haus in die Berathung des An- Ihrer Behauptung liegt in der Trennung von König trages des Abg. Dr. Virchow , betreffend die und Staat. Sie verwechseln dabei die preußische Ver­Vereinigung des Herzogthums Lauenburg mit faffung mit der belgischen. Die letztere bestimmt, daß der Krone Preußen. der König keine Rechte hat, als diejenigen, welche ihm die Verfassung unbedenklich beilegt. Dieser Artikel fehlt König bei uns alle diejenigen Rechte der Krone, welche in der preußischen Berfaſſung, und deshalb hat der nicht durch die Verfassung anderen Factoren übertragen morben find, und zu dieſen Rechten gehört zweifellos bie Befugniß, über Eroberungen der föniglichen Kriegs­macht zu verfügen.( Sensation.) Was über den Privat­besitz gesprochen ist, ist mir unverständlich; der König ist nicht Privatbesitzer, sondern voller souverainer Landes­herr. Warum haben Sie sich nicht früher ausgesprochen, ich habe im vorigen Jahre ia die Bitte an Sie gerichtet, daß Sie sich über die Zukunft der Herzogthümer aus­sprechen möchten. Ihre Antwort war Schweigen. Sie konnten sich nicht einmal entschließen, zu sagen, daß der Prinz von Augustenburg wieder eingesetzt werden möge. Ich wiederhole heute dieselbe Frage, zwar nicht in Be­treff Lauenburgs, denn da ist es zu spät, aber in Be­treff Schleswig- Holsteins . Sprechen Sie doch im Namen des Landes; Sie legen uns Schwierigkeiten in den Weg, aber Sie verheimlichen Ihre Ansicht. Wenn Sie dies aber thun, dann verargen Sie uns nicht, wenn wir auf Ihre verschwiegene Meinung keine Rücksicht nehmen. ( Bravo rechts.)

-

Aber so könnten Sie hier einwenden sehen Sie denn nicht, daß der Unternehmer unter allen Umständen, einerlei, wie hoch Sie seine Arbeit faxireu, vieje Arbeit riskirt, was bei dem au­gestellten Director, dem der Gehalt sicher ist, nicht zutrifft.

Der von der Commission gestellte Antrag ist bereits manb gemeldet; gegen denselben die Abgg. Reichen mitgetheilt. Zum Wort für diefen Antrag hat ſich Nie­sperger, Dr. Schulz( Borken ), Hübner, Graf Eu­fenburg, Graf Battensleben unb Blanten burg.

Der erste Redner ist der Abg. Reichensperger. Derselbe erklärt sich mit dem Standpunkte der Commis­fion vollkommen einverstanden, daß sowohl zu einer Per sonal wie Real Union die Zustimmung des Landtages erforderlich sei. Er erachtet jedoch die Faffung des Com missions- Antrages für zu weit gehend und stellt das Amendement, den Antrag zu fassen: Die Vereinigung des Herzogthums Lanenburg mit der Krone Preußen be­darf zur vollen Rechtsgiltigkeit der verfassungsmäßigen 3uftimmung der beiden Häuser des Landtages."

"

Wir bitten Sie, hier zu beachten, daß wir die Richtigkeit dieser Behauptung noch bezweifeln; es ist in der That gleichgültig, ob der Unternehmer seine eigene Arbeit, oder einen dieser Arbeit ent­sprechenden Geldbetrag in Form eines Geschäfts­führergehalts riskirt; worauf es uns ankommt, ift nur: das Verhältniß zwischen demjenigen Theile des Unternehmergewinnes, welcher auf das Kapital, und demjenigen Theile desselben, welcher auf die Abg. Dr. Waldeck erklärt, daß es nicht seine Ab­geistige Arbeit entfällt, klarzustellen. Gegenüber sicht gewesen sei, das Wort zu ergreifen, daß jedoch ei Ihrer Andeutung, daß Kapital und Arbeit gleich nige Bemerkungen des Vorrebners ihn dazu gezwungen. Der Commissions- Antrag sei der allein richtige. Der mäßig eingesetzt würden, war es dringend nöthig, König könne feine Länder erwerben, das sei dem Be­festzustellen, daß der Werth der eingesetzten ,, Ar- griffe des Constitutionalismus durchaus zuwider. Es beit ein vergleichsweise sehr geringer ist, und daß würde dadurch die Freiheit der eigenen Länder sehr be­je mehr ein Unternehmen der modernen Großpro- einträchtigt. Er( Redner) würde niemals zu einer Per­buction entspricht, desto mehr der geistige Arbeits- fonal- Union seine Zustimmung gegeben haben, sondern lohn" gegen den andern Theil des Unternehmer- nur zu einer wahren Incorporation Lauenburgs. Das gewinnes, den reinen Kapitalgewinn, als unbe- Haus müsse sich gegen das Verfahren der Regierung deutendes Element verschwindet. erklären; was daraus folge, sei nicht Schuld des Hauses, sondern derjenigen, die stets widerstreben, das ver­fassungsmäßige Recht der Volksvertretung anzuerkennen. ( Bravo.)

Und wird Ihnen jetzt nicht schwül zu Muthe, wenn Sie sehen, wie wir Ihren Kapitalgewinn immer mehr in die Enge treiben, bis er zuletzt, nackt und in seiner ganzen Blöße, im Winkel stehen wird?

bilmon di

Politischer Theil.

Deutschland .

Abg. Dr. Frese spricht für, Abg. Hübner gegen den Commissionsantrag.

Abg. Dr. Gneist erörtert die politische Seite der Frage. Das preußische Volt habe sein Gefühl und sein Interesse noch nicht getrennt von dem Hause der Hohen­ zollern ; ja er habe die Ueberzeugung, daß es kein Preußen ohne die Hobenzollern gebe. Wer aber reiße dies aus­einander? Nicht das Haus, sondern Hr. v. Bismarck . Abg. Graf Eulenburg( gegen den Commiſſions. Der Grund des Verfahrens deffelben liege lediglich da­Antrag): Es fönne feinem Zweifel unterliegen, das das rin, der kleinen Unannehmlichkeit einer Vorlage an den jenige, was erworben werde, für den Staat erworben Landtag entgeben zu wollen. Es komme ihm vor, als werde und nicht für den Privatbesitz der Krone. Das sei hätte wiederum einmal eine Verwechslung der Rollen allerdings ein Grundsatz, der von preußischen Regenten stattgefunden; die Diplomatie sei sehr wohl im Stande, feit 200 Jahren befolgt werde. Es liege aber auch nicht glänzende Erfolge zu erringen, wenn Sie sich auf ihrem entfernt die Veranlassung vor, zu glauben, daß in diesem Boden befinde, d. b. unter ihres Gleichen, aber für die Falle von diesem Grundsatze Abstand genommen werden Verfassung fehle ihr der sechste Sinn, der Rechtssinn, und solle. Er halte den Commissions- Antrag für vollkommen daraus entstehen solche Dinge, welche Gefahr für das Va­Berlin, 5. Febr.[ Landtagsverhand- unannehmbar. Die erste Befizergreifung eines Landes terland herbeiführen und gerade der Dynastie einen schlechten lungen. Schluß der 5. Sigung vom 3. Febr.: liege unbedenklich in der Befugniß der Krone, und soweit Dienst leisten. Der Kriegsminister schließt seine Rede mit den Worten: es sich um eine Personal Union handle, würde die Ministerpräsident: Der Vorredner hat gesagt, Es handelt sich um die Befriedigung eines im Volke Zustimmung des tief gefühlten nationalen Bedürfnisses, dem die Regierung Rein. Aber bie Sage as nicht unbedingt erforderlich wir hätten den Krieg mit dem Blute und dem Gelbe beg Sache sei noch nicht so weit gediehen, Volkes geführt. Das bestreite ich nicht. Aber wir haben ihre ganze Kraft und ihre ganze Aufmerksamkeit gewid- um sie der Landesvertretung vorzulegen. Der Antrag ihn nicht für Lauenburg geführt.( Sensation.) Wir met hat. Ich beschränke mich hierauf und empfehle Ih- witrde aber ein Willkommensgruß für die Lauenburger haben für Schleswig- Holstein , für eine deutsche Sache nen diese Angelegenheit zur patriotischen und unbefange- sein, der mehr als ihr Ohr unangenehm berühren würde. gekämpft und diese glorreich zu Ende geführt. nen Würdigung und fordere Sie auf, dabei abzusehen Ministerpräsident Graf Bismard: Bei Durchleſung fleine Lauenburg bat damit nichts zu thun gehabt. Es von allen prinzipiellen Bedenken, welche sich gegen die Gewährung etwa geltend machen könnten. Der Entwurf geht an eine besondere Commission von 21 Mitgliedern.

Der Finanzminister v. Bodelschwingh überreicht die allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt ber Jabre 1859-1862 und bemerkt dabei, daß die Rech nung für 1863 ebenfalls fertig, und vorgelegt werden könne, sobald die Bemerkungen der Ober Rechnungskam mer dazu eingegangen sein werden. Die Vorlage geht an die Budget Commission.

des Commissions- Berichtes habe ich mich gefragt, warum die Antragsteller denselben Antrag nicht schon im vorigen Jahre gestellt haben in Bezug auf den Wiener Friedens Vertrag, der ganz andere Lasten dem preußischen Staate auferlegt, als die Erwerbung Lauenburgs. Wir haben mit den Rechten des Königs Christian an Schleswig zu­gleich die Pflichten desselben übernommen, und wenn es gelänge, die Erwerbung Lauenburgs rückgängig zu ma­chen, so würde dadurch Preußen von keiner Last befreit sein. Die Pflicht, Lauenburg zu schützen, würde uns doch obliegen. Dagegen würde dem Bestreben, den preu­Abg. Dr. Virchow richtet hierbei die Frage an den ßischen Staat von einer Last zu befreien, ein weit grö­Finanzminister, wie es sich mit der Absetzung des Ge- ßeres Feld geöffnet sein, wenn der Wiener Friedens­haltes für den Minister der auswärtigen Angelegenbei Vertrag in Frage gestellt würde. Ich bin nicht der An­ten verhalte, worauf der Minister erwidert, daß er solche sicht, daß die Lasten, welche der Art. 48 der Verfassung Frage bei der Berathung der Vorlage beantworten werde. im Auge hat, solche sind, die vielleicht mittelbar aus einem Der Finanzminister überreicht ferner einen Gesetz- Vertrage entstehen könnten, deren Uebernahme aber stets Entwurf, betreffend die Ausgabe von Talons zu den von der Entschließung der Regierung abhängt, und ich

Das

frage sich nur, ob die Regierung verpflichtet ist, den Vertrag vorzulegen, und dafür hat der Vorredner nichts angeführt. Er hat nur gefagt, wir wären am Wende­punkte der deutschen Sache; wie weit wir damit sind, das weiß ich besser als er.( Heiterfeit.) Der Vor­redner hat gesagt, es läge im Interesse der Regierung, eine solche Borlage zu machen. Ja, wenn wir mit dem Hause seit drei Jahren eine glückliche Ehe geführt hätten, so würden wir eine solche Vorlage gemacht haben,( Aha!) ohne dazu verpflichtet zu sein.( Aha!) Wenn sie aber solche Dinge benutzen, um Konflikt hervorzurufen, wozu sollen wir eine solche Vorlage machen. Gefälligkeit wer­den Sie von uns nicht erwarten, wie wir von Ihnen auch nicht.

Der Schluß der Discussion wird angenommen. Nachdem der Antragsteller Abg. Dr. Virchow das Wort ergriffen, erklärt sich derselbe zur Begründung seines Antrages gegen jede Eroberungspolitik. Er spricht