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Nr. 36.
Zweiter Jahrgang.
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Social- Demokrat.
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* Berlin , 12. Febr.[ Landtagsverhand lungen.] Schluß der 8.( Sonnabend-) Sizung des Abgeordnetenhauses:
Der Redner hat bei dem Citat eines Mitgliedes des Herrenhauses gesprochen von der Ausübung der Justiz, welche Gott und Sr. Majestät wohlgefällig ist. Wenn diese Aeußerung nicht eine Riige des Präsidenten verdient, so weiß ich es nicht.
Vicepräsident v. Unruh: Ich habe zu einer Rüge feine Veranlassung gefunden.
Abg. Hahn( Ratibor ): Die gestrige Sigung ist die gleich viel ob diese Aeußerungen provocirt waren oder brillanteste Illustration zu dem Obertribunals- Beschlusse, nicht. Meinungen sind es entschieden nicht, wenn ein Abgeordneter einem andern Abgeordneten gegenüber er klärt: hier hört meine Verachtung auf und fängt mein Mitleid an, oder wenn er von„ bubenhafter Infamie" spricht. Der Rebner erörtert demnächst die vorliegende Frage und beruft sich, gegenüber der bekannten Erklärung des Geh. Justizraths Ammon, auf Erklärungen des früheren Justiz- Minister Sister, indem er behauptet, daß Hr. v. Ammon sich der Thatsachen nicht mehr so genau erinnern tönne. Der Redner bezeichnet den Antrag als einen Eingriff in eines der festesten Bollwerke des Staas tes, in die Justiz, und schließt mit der Bemerkung, daß der Richter nur nach Recht und Gesez, nicht nach dem Eindruck der öffentlichen Meinung zu entscheiden habe.
Halten Sie es
ein Zeichen von noch größerer Bildung. Es ist mir wohl vorgekommen, als Referendar, daß eine Bartei bei einem Urtheil gesagt hat: das nehme ich nicht an. Das ist lächerlich. Aber wenn eine Körperschaft wie dieses Haus gegen ein Urtheil protestirt, so ist das nicht lächer lich, sondern es ist ein Eingriff in die richterliche Gewalt, und wenn Sie glanben, damit Eindruck zu machen, so irren Sie sich ganz gewaltig. Ihr Protest ist weiter immer von dem Obertribunale- Beschluß, als würden nichts, als ein Wahlmanöver.( Oh!) Sie sprechen Sie nun wegen jeder Aeußerung im Hause verfolgt. Nun, wie es mit der Redefreiheit steht, das haben wir feit zwei Tagen gehört.( Heiterkeit.) für unmöglich, daß von dieser Tribüne einmal gegen uns( Minister), denn wir haben gegen solcht Angriffe eine andre Haut bekommen, daß gegen einen Dritten ein verleumderischer Vorwurf oder gar eine Majestätsbeleidigung ausgesprochen wird, so daß die ganze Ber sammlung das Gefühl hat, es müßte dies durch einen Ordnungsruf gerügt werden, und der Präsident sagte: ich rüge es nicht, denn der Redner hat meine Meinung ausgesprochen. Sie halten also dies für die nothwendige Freiheit des Abgeordnetenhauses, für eine nothwendige Bestimmung in der Verfassung. Sie wollen also dieses Widerspruch.) Sprechen Sie dies doch deutlich aus. Haus zum Asyl des Verbrechens machen.( Lebhafter
nicht
Der Rebner wendet sich dann gegen die Ausführungen früherer Redner und schließt mit der Behauptung, daß die schon vom Grafen Eulenburg angegriffene Aeußerung des Abg. Richter eine Majestätsbeleidigung involvire.
Der Ministerpräsident, Gr. Bismarck, fährt fort: Sie würden also ein Gericht vierter Instanz einsetzen, und wir hätten zwar feine Kabines Justiz, wohl aber eine Kammer- Justiz. Nach dem Antrage müßte diese Instanz eine Macht haben, die sich die junkerhaftefte Phantasie nicht träumen laffen wird. Sie würden das Recht zu beleidigen, zu verleumden haben, ohne anders als durch die Kammer- Disciplin verantwortlich gemacht werden zu können. Vergleichen Sie damit die Strafen, welche auf ähnlichen Vergehen anderer Mitbürger ruhen. Ich habe teinen andern Vergleich für dieses Vorgeben, als etwa die Gesinde Ordnung, beren Vergleich Sie doch nicht gelten laffen wollen. Die Gesinde Ordnung bestimmt: Wenn das Gesinde durch ungebührliches Betragen ihre Herrschaft zum Zorne reizt, so kann es sich über Injurien nicht beschweren ( Ruf: pfui! pfui!). Präsident Grabow : Lassen Sie doch den Herrn Ministerpräsidenten daß wir eine verantwortliche Kammer und ein unver Abg. Schulze( Berlin ): Es ist jetzt dahin gekommen, aussprechen und kehren Sie sich nicht an den Vergleich, antwortliches Ministerium haben. Wir haben das größte Abg. v. Blankenburg : Es handelt sich nur um der wahrscheinlich folgen wird. Graf Bismard: Ich Interesse an der Unabhängigkeit der Gerichte, da wir am die Möglichkeit, von der Tribüne herab Verbrechen und habe keinen Vergleich aussprechen wollen. Es wäre eine meisten gefährdet sind, aber wir wollen diese Unabhän- Bergeben zu verüben, obwohl behauptet wird, daß es sich Schmach, wenn man sich mit solchem Rechte eine Gewalt gigkeit nur innerhalb der Schranken des Gesetzes. Durch um die Freiheit des Wortes auf der Tribüne handle. schaffen wollte, um ungestraft beleidigen zu können. Ein bricht der Richter diese Schranken, dann macht er sich Ich enthalte mich, auf die Angriffe des Abg. Twesten zu Ton, wie er in diesem Hause noch gestern geherrscht hat, verantwortlich, mindestens überschreitet er seine Compe- antworten. Man hat schon oft die Erfahrung gemacht, ist mir unbekannt in irgend einer parlamentarischen Ver- tenz. Wer soll in solchem Falle für uns eintreten, wenn daß die Leute, namentlich die Bauern, wenn sie einen handlung.( Sehr richtig.) Das Recht der freien Mei- wir es nicht thun, wenn wir uns selbst verlassen? Wir Prozeß verlieren, sich niemals zufrieden geben; daß so nungsäußerung steht jedem Preußen, zu und ist das Recht wollen unsere Prärogative wahren; geben wir unser etwas aber auch in einer Versammlung von Juristen jedes Preußen ein andres, als das jedes Abgeordneten? Recht auf, dann werden schwere Kämpfe dazu gehören, vorkommen konnte, das ist mir eine neue Erfahrung. Wenn nun von dem Manne von geringer Bildung ver um dasselbe dem Lande jemals wieder zu geben. Nicht langt wird, daß er seine Zunge im Baume halte, dann dem Ministerium, sondern den Gerichten wollen wir eine wollen Sie behaupten, daß der hochgebildete Mann, der Schranke ziehen durch unsern Protest. Der Hr. MiniGesetzgeber, der kühne Schiffer auf den Gewässern der sterpräsident wird dem Volke nicht weiß machen, daß Rede, daß der unfähig sein soll, sein Amt zu erfüllen, es sich hier darum handle, den Abgeordneten Vorrechte wenn er nicht schimpfen kann? Eine Injurie unter vier vor ihren Wählern zu verschaffen. Das Volk weiß, daß Augen ist strafbar, wenn sie bewiesen werden kann, und es sich hier um die Nebefreiheit und darum handelt, daß hier sollen Beleidigungen von der Tribüne in die Deffent die Dinge hier mit dem rechten Namen genannt werden. lichkeit geschleudert werden können, ohne daß sie straf- Man hat behauptet, daß der Protest nicht durchschlagen ses füllen sich vollständig) geht zunächst auf die Verhand Abg. Simson( bie leer gewordenen Bänke des Hau fällig werden? In England ist es anders; da ist das würde. Die Instanz, die hier zu entscheiden hat, ist das lungen der Verfassungs- Commission ein und weist nach, Parlaments- Mitglied für seine Aeußerungen straffrei; preußische Volf. Der conftitutionelle Staat fennt feine wird die Rede aber gebruckt, so unterliegt sie, wie jede gerichtliche Verfolgung seiner Abgeordneten wegen ausge- in der Kammer macht, allerdings nicht straftos sein daß die Aeußerungen eines Abgeordneten, wenn er ſie andere Druckschrift, den Gesetzen. Danken Sie mit mir sprochener Aeußerungen innerhalb des Hauses; der Ge- sollten, daß sie aber nur sollten gestraft werden können dem Obertribunal, daß es uns von der Fiction befreit richtshof, der hierüber zu fprechen hat, ist der preußische innerhalb der Kammer nnd auch nur auf Grund der hat, als ob unfre preußische Gesetzgebung von einem so Wähler. Das Volk in den Wählern ist der allein com- Geschäftsordnung. Er bittet Act zu nehmen von seinem niederen Makel behaftet sei. Was ist der Erfolg, ben petente Richter. Der Träger der Krone zu einer Zeit, Zeugniß, daß es damals keinem Menschen eingefallen, Sie sich von dem Antrag versprechen? Einen rechtlichen als die Verfassung noch nicht existirte, äußerte: Niemals etwas andres in den Worten des Art. 84 der Verfassung Erfolg fönnen Sie nicht erwarten. Sollte dem Antrage soll ein Stück Papier zwischen mir und mein Volk treber Gebanke unterliegen, ben preußischen Richter einzu- ten. Nun, m. 5., das Stück Papier ist zwischen Krone zu suchen und zu finden, als was er ganz und unzweit schüchtern, dann bin ich sicher, daß dieser Versuch an dem und Volf getreten, man bemüht sich Tag vor Tag an allein, vermöge eines Privilegiums, die Controle über deutig ausspreche.( Sehr richtig.) Dieses Haus hat Muthe und der Ehrenhaftigkeit der preußischen Richter diesem Papier zu reißen. Wir werden aber sehen, ob die die Aeußerungen seiner Mitglieder innerhalb des Hauses. haben werden, das Stück Papier mit allen seinen Zusäßen ein Gerichtshof das Gegentheil befchloffen hat. Hätte ich Krone und die Dynastie nicht noch das größte Intereffe Dem gegenüber ist bekannt, daß am 19. Januar d. J. anzuerkennen.( Beifall.) die Ehre, Mitglied dieses Gerichtshofes zu sein und in diesem Hause zu sitzen, und es käme das Gerücht, daß ein solcher Beschluß gefaßt sei, und das Gerücht wäre unwahr, so würde ich es für meine heiligste Pflicht halten, diese Negation sofort dem Hause mitzutheilen. Ar tikel 96 der Verfassung sagt: die Competenz der Gerichte bestimmt das Gesetz. Das Obertribunal kann sich niemals Competenz schaffen, wo es dieselbe nicht vermöge
scheiternd wird.( Beifall rechts.)
Abg. Richter: Er nehme zur Entschuldigung des Justizministers an, daß er nicht der Urheber des ganzen Berfahrens, sondern nur das Werkzeug dazu gewesen sei. Es ist klar, daß jetzt hier im Hause die Majorität beschließt, die Minorität dagegen regiert. Eine Meinung zu haben ist nicht verboten; die kann Jeder haben. Um sie auszusprechen, dazu bedarf man der Worte, und wie fann man also dem Art. 84 eine andere Deutung geben wollen, als die sonnenklar vorliegende."
Abg. Graf Eulenburg( zur Geschäfts- Ordnung):
( Im Laufe der Rede sind die Minister v. Roon, v. Selchow und Graf Eulenburg erschienen.)
Minister des Innern Graf Eulenburg : Respekt vor dem Gesetz ist ein Zeichen der Bildung; ein noch größeres Zeichen der Bildung ist der Respekt vor den Richtersprüchen; wenn ein Volt dahin gelangt, nur vor den Sprüchen seiner Richter Respekt zu empfinden, so ist dies
keine Veranlassung gehabt habe, die Aeußerung des Abg. Vice- Präsident v. Unruh erklärt nochmals, daß er Richter zu rügen.
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