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Nr. 44.

Berlin  , Donnerstag den 22. Februar 1866. my

Bweiter Jahrgang.

Social- Demokrat.

Diese Zeitung erscheint täglich mit Ausnahme

der Sonn- und Festtage.

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Organ der social- demokratischen Partei.

Redigirt von J. B. v. Hofstetten und J. B. v. Schweiter.

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50 thin ind mi sans dan maniae id bus Redaction und Expedition: Berlin  , Dresdnerstraße Nr. 85.

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Bestellungen werden auswärts auf allen Bostämtern, in Berlin   auf der Expedition von jedem soliden Spediteur, von der Expreß- Compagnie, Scharrenstraße 1, sowie auch unentgeltlich von jedem rothen Dienstmann" entgegen genommen. Inserate( in der Expedition aufzugeben) werden pro dreigespaltene Petit- Zeile bei Arbeiter- Annoncen mit 1 Sgr., bei sonstigen Annoncen mit 3 Sgr. berechnet.

Agentur für England, die Colonieen und die überseeischen Länder: Mr. Bender, 8. Little New- Port- Street, Leicester- Square W. C.   London  . Agentur für Frankreich  : G. A. Alexandre, Strassbourg  , 5. Rue Brulée; Paris  , 2. Cour du Commerce Saint- André- des- Arts.

Politischer Theil.

hat noch nicht stattgefunden, die Fractionen haben viel-| Manuscripte der Berliner   Correspondenz gehalten, durch mehr beschlossen, je eine Deputation von 3 Mitgliedern welche die letzte Beschlagnahme der Elberfelder 3tg." niederzusetzen, welche eine Einigung über die zu fassenden veranlaßt wurde. Gegen die ,, Rheinische Ztg." wurde Beschlüsse herbeiführen sollen. Von der Fortschritts- zu Düsseldorf   am 19. in der Appellinstanz wegen dreier Deutschland.ddagis partei sind dazu deputirt die Abgg. v. Hennig, Laster Anklagen verhandelt. Die erste Verhandlung betraf bie * Berlin  , 21. Februar. Bur Habsburg- v. Carlowig, Aßmann und Dr. Gneist. und John( Libian), von dem linken Centrum die Abgg. in Nürnberg   gehaltene Rede von Schulze- Delitzsch  , wegen Hohenzollern  'schen Allianz] wollen jest Gestern Abend fand die Fortsetzung der Be- Instanz zu 20 Thlr. Geldbuße verurtheilt, der Verleger welcher der frühere verantwortliche Redakteur in erster rathungen statt. Gezappel, voll ohnmächtiger aber freigesprochen war. Gegen beide Erkenntniffe war Furcht und furchtbarer Ohnmacht! appellirt worden, und das öffentliche Ministerium suchte [ Gerüchte in hiesigen liberalen halten, daß es die Strafbarkeit von dem Verfaffer der die Anklage gegen den Verleger dadurch aufrecht zu er

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fast sämmtliche Wiener Blätter von einem Ulti matum wissen, welches Graf von Bismarck bereit habe, und Angesichts dessen es an der Zeit sei, die Möglichkeit eines Krieges zu erörtern. Die Neue fr. Br." will noch nicht an Strieg glauben, da der- Streisen] sprechen wiederholt von einer heran- Rede abzulenken und auf den Herausgeber der Nürn selbe im jeßigen Augenblicke für Desterreich, für werden dieselben ebenso hartnäckig dementirt. Wir bruckt worden, zu übertragen versuchte. Da nun dieser nahenden Ministerkrisis. Von anderer Seite berger Handelsztg.," als der Quelle, woraus sie abge Preußen, für ganz Deutschland   ein in seinen Fol- müssen gestehen, daß es uns bisher bei dem besten strafbare Herausgeber sich nicht im Bereiche der Preußischen gen unberechenbares Unglück wäre und Ereignisse Willen nicht möglich war, auch nur den gering- Gerichtsbarkeit befinde, so müsse der hiesige Verleger bie entfesseln würde, denen gegenüber die heute wirken­den Interessen und Leidenschaften Kinderspiel seien. sten Anhaltspunkt für die Wahrscheinlichkeit einer Strafe erleiden. Die schon früher von dem Vertheidiger Sie glaubt eher an den Sturz Bismarcks" als Veränderung im Ministerium zu entdecken. Viel gestellte Frage, warum man nicht den wirklichen Ber­faffer, Herrn Schulze Delitzsch   zu Potsdam  , belange, an den Krieg. In Betreff" des Kinderspiels" sind mehr weiß man sehr gut, was auf dem Spiele blieb auch jetzt unbeantwortet. Das Gericht erkannte, wir mit der ,, N. fr. Pr." einerlei Meinung. Die steht, und wird sich schon, auf beiden Seiten, die angeklagte Rede sei nicht straffällig, weil sie feinen ,, Kreuzztg." dagegen schreibt: zum Biegen oder Brechen entschließen müssen. Bezug auf Angehörige des Preußischen Staates nehme, Gewiffe Stimmen in hamburger Blättern, welche[ Der Republikaner   Firjahn], der be- sondern ganz allgemein von ,, Junkerthum" und ,, Reaction" irrthümlich als offiziöse bezeichnet werden, sprechen von kanntlich einen preußischen Orden zurückgewiesen handle und sprach den Redakteur wie den Verleger frei. Absichten der preußischen Politit, nach welchen man an- und deshalb seines Bürgermeister- Amtes ent­Eine zweite Klage sollte gegen einen Artikel ,, General nehmen könnte, daß es sich in dem gegenwärtigen Zeit- hoben wurde, ist- Annexionist. Nicht mit Un- werden, es wurde jedoch behufs Herbeischaffung weiteren v. Manteuffel und Schwarz- Roth- Gold" noch verhandelt punkt gewissermaßen um eine Handstreich- Politik" recht ist er der Meinung, daß ein Aufgehen in Waterials eine Bertagung anf den 26. März ausge­in den Herzogthümern handle. Wir brauchen kaum zu Preußen immer noch besser sei, als die Augusten sprochen. versichern, daß hiervon bei den bevorstehenden Ent­Eine dritte Verhandlung betraf den in schließungen der preußischen Regierung, so ernst die- burgerei und er erklärt dies in einem Antwortschrei- Nr. 290 vorigen Jahres enthaltenen Correspondenzartikel felben zu nehmen sein dürften, nicht die Rede ist. ben an Augustenburgische Deputirte aus Segeberg  , aus Coblenz  : ,, die gute Preffe." Die erste Instanz batte den Es wird also schon, wie wir ja immer gesagt welche ihn zu den Ihrigen zählen zu können glaub Redakteur wegen Verläumdung des Verlegers des Coblenzer haben, damit nicht so gefährlich sein. ten. Traurig bei diesem Vorgange ist nur, daß Tageblattes" zu 10 Thlr. Strafe und 30 Thlr. Civilentschä [ Die beiden liberalen Fractionen nirgends, wohin wir auch blicken in den Kreisen bigung verurtheilt; die zweite Instanz erkannte zwar nicht der Bourgeoisie, ein Vertrauen herrscht zur ließ jedoch das Strafmaß unverändert bestehen. auf ,, Verläumbung," sondern nur auf Beleidigung," des preußischen Abgeordnetenbaufes] be initiativen Thatkraft der Nation, sich ein- ueber den merkwürdigen, in der Hauptsache bereits in riethen in ihrer Sizung am 19. d. Mts., wie wir müthig zu erheben und sich die Einheit und Frei- unserer Nr. 42 mitgetheilten Prozeß wegen der Russell' bereits angedeutet, über ihr Verhalten gegenüber dem heit selbst zu geben. Hier: Preußisch- particu- ſchen Note berichtet die Pr. Litt. 3tg.":" In der bekannten Schreiben des Ministerpräsidenten. Was laristische Annexionisten, dort: föderative mittel- Nr. 219 sowohl der Ostpreußischen 3tg." wie der von dieser Sigung gemeldet wird, beſtätigt nur und kleinstaatliche Particularisten( wenn auch unter Hart. 3tg." vom 19. September v. J. hatte dort der die von uns gestern ausgesprochenen Vermuthungen. der Maske des Republicanismus), dies ist der Redacteur Schulz, hier der Redacteur Dr. v. Hafenkamp, Es wird nämlich berichtet: vor: 1) einfache Tagesordnung, 2) motivirte Tagesorb- schleswig'sche Fabrikant Firjahn ist ein Bourgeois Lord Russell  'schen Note über den Gasteiner Vertrag ent­In beiden Fractionen lagen verschiedene Vorschläge ganze Unterschied! Auch der Republikaner   und ein Telegramm des ,, Wolff'schen Telegraph. Bureaus" von Berlin   aufgenommen, das ein kurzes Resumé der nung, 3) Abbruch der Verhandlungen bis nach Zurück durch und durch. Wir können es nicht oft genug hielt. nahme des Schreibens Seitens des Staatsministeriums wiederholen, daß die Zukunft Deutschlands   nichts confiscirt, die Redacteure Schulz und v. Hasenkamp Die Königsberger   Zeitungen wurden deshalb und 4) Schlußberat bung über das Schreiben. In der zu hoffen hat von der deutschen   Bourgeoisie, wegen Ehrfurchtsverletzung gegen den König in Anklage Fortschrittspartei gingen die Ansichten sehr erheblich ans die ohnmächtig ist ebenso sehr zur Einheit wie zustand versetzt, während alle übrigen Zeitungen, die einander; doch schien es, als ob der Vorschlag wegen zur Freiheit. Die Zukunft der Nation beruht Kreuzzeitung  " in Berlin   2c., die sogar den Wortlaut Sistirung der Verhandlungen die Majorität erlangen lediglich auf der feimenden Kraft des eigentlichen der Note des Englischen   Ministers vollständig ver eine motivirte Tagesordnung beschließen möge, die Ober Arbeiterklasse. Die Arbeiter Bewegung und die Telegramms halber confiscirt und der Redacteur an würde, während im linken Centrum die Ansicht, daß man Volks, des Proletariats, auf der Entwickelung der öffentlicht hatte, vollständig unbelästigt blieben.( Auch die ,, Pr. Litt. 3tg."[ Königsberger Morgenblatt] ist dieses hand behielt. Man hielt eine motivirte Tagesordnung deshalb für nothwendig, weil nach der Ansicht der Ver- deutsch- nationale Frage gehen darum Hand in Hand, geklagt worden. Das Gumbinner Kreisgericht hat jedoch theidiger dieses Vorschlages das Staatsministerialschreit en weshalb denn auch im nationalen Intereffe die auf Freisprechung erkannt, und ist das besfallfige eine thatsächliche Unrichtigkeit enthalte, und weil man es Bildung einer großen, über ganz Deutschland   sich Erkenntniß rechtsfräftig geworden.) Zeitungsverleger dem Lande gegenüber für unzulässig erklärte, eine solche erstreckenden Arbeiterpartei eine geschichtliche Noth- Hartung war gleichfalls angeklagt wegen Nichtbeachtung Anflage gegen das Haus ruhig hinzunehmen. Die that wendigkeit ist. Diese Partei wird die Bourgeoisie des§. 35 des Preßgefeßes. Hafenkamp war nicht zur sächliche unrichtigkeit wurde darin erblickt, daß die Re- mit sich fortreißen und die Nation zur Einheit und Stelle, gegen ihn wurde in contumaciam verhandelt. sage, das Haus sei nicht berechtigt, einen vom Könige zur Freiheit führen. Darum vereinigt Euch, Ar- Hr. Hofbuchdrucker Schulz war mit seinem Defensor, R. A. Engelmann, Hartung mit seinem Vertheidiger, abgeschloffenen Staatsvertrag für rechtsungültig zu er beiter, durch ganz Deutschland  ! 3. R. Reimer, in Person erschienen. Gegen den Antrag flären, während in dem Beschlusse über Lauenburg   von[ Preußische Preß- Schicksale.] Confiscirt der Staatsanwaltschaft, hier die Deffentlichkeit auszu einem Staatsvertrage nicht die Rede sei, sondern nur wurde in Stettin  : die Bommersche 3tg." vom 18., schließen, erhob R.-A. Engelmann Protest, der Gerichts­von der Vereinigung des Herzogthums Lauenburg mit wegen eines Artikels zur Geschichte der Rechtspflege in hof zog sich zur Berathung zurück und hielt die Aus­ber Krone Preußen. Eine definitive Beschlußfaffung Preußen.- In Elberfeld ist Haussuchung nach dem schließung des öffentlichen Gerichtsverfahrens in diesem

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