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Berlin, Freitag den 16. März 1866.

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Social- Demokrat.

Diese Zeitung erscheint täglich Organ der social- demokratischen Partei.

mit Ausnahmesto

der Sonn- und Festtage.

Redigirt von J. B. v. Hofstetten und J. B. v. Schweizer  .

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Redaction und Expedition: Berlin  , Dresdnerstraße Nr. 85.

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Agentur für England, die Colonieen und die überseeischen Länder: Mr. Bender, 8. Little New- Port- Street, Leicester- Square W. C.   London  . Agentur für Franfreid: G. A. Alexandre, Strassbourg  , 5. Rue Brulée; Paris  , 2. Cour du Commerce Saint- André- des- Arts.

Politischer Theil.

Deutschland  .

(§. 1.) mit einer auswärtigen Regierung sich einläßt, oder liche Ferman, der für die Regierungsdauer Kusa's" die ihm vom Staate anvertraute Macht mißbraucht oder die Union   zuließ, aber ausdrücklich erklärte, daß, Mannschaften anwirbt, oder in Waffen einübt. sobald Kusa abtrete, die Sonderung beider Länder §. 4. Mit Gefängniß von drei Monaten bis zu fünf wieder rechtsständig sei. Frankreich  , Rußland  , Eng­Jahren wird bestraft: 1) Wer ein derartiges Unterneh men(§. 1.) durch andere, als die im§. 3 bezeichneten land, Preußen und Italien   bescheinigten damals * Berlin  , 15. März.[ Die Bundesre- Handlungen vorbereitet. 2) Wer öffentlich durch Nede den richtigen Empfang des Fermans, behielten sich formfrage,] die man, ohne zu irren, mehr nur oder Schrift zu einem derartigen Unternehmen(§. 1) oder aber zugleich in Betreff des letzten Bassus aus­als ein preußisch- ministerielles Berlegenheits- Thema zu einer dasselbe vorbereitenden Handlung auffordert. drücklich vor, vorkommenden Falls in Europäischer und momentanes Manöver, um die Aufmerksamkeit 3) Wer öffentlich durch Nede oder Schrift oder anderweitige Conferenz über die Schicksale Rumäniens   zu be­des politischen Publikums von den Verhandlungen Kundgebung den Uns und Sr. Majestät dem Kaiser von finden. So liegt die Sache jetzt. Von den Can­Desterreich in den Herzogthümern Schleswig und Holstein didaturen, welche nun von allen Seiten auftauchen, über die Elbherzogthümer abzulenken, betrachten zustehenden Souveränetätsrechten zuwider, einen Andern ist es schwerlich schon an der Zeit, ernsthaft zu darf, wird auch von der neuesten Prov.- Corresp.' für den rechtmäßigen Souverän oder Landesherrn eines berührt. Sie sagt unter. Anderem: wenigstens der Herzogthümer oder beider erklärt, oder als solchen sprechen, da die Sache wahrscheinlich bezeichnet. spricht das Interesse Rußlands   und der Türkei   da= auf eine intriguenvolle Concurrenz der Bo­jaren hinauslaufen wird. Die Absicht wird von der öffentlichen Meinung in der Moldau kräftig Man will dort wieder einen besonderen einheimischen unterstützt, die in hohem Grade separatistisch ist. Fürsten   haben, und die meisten Chancen für den moldauischen Thron hat bis jetzt Gregor Stourdza, der Sohn des einstigen Hospodaren Michael Stourdza  . In der Walachei ist jetzt der Mann des Volkes der ultraliberale General Nikolaus Die beikommenden Lokalbehörden werden ersucht und Golesco, dessen Anhänger eben für seine Wahl angewiesen, die vorstehend bekannt gemachte Allerhöchste Bolksversammlungen zu veranstalten im Begriffe Verordnung unverzüglich in ortsüblicher Weise zur all­gemeinsten Kenntniß zu bringen.

Die preußische Regierung würde, falls jetzt die Noth­wendigkeit bervorträte, die Umbildung der Bundesver hältnisse wieder ins Auge zu fassen, vermuthlich an ihre Vorschläge in der erwähnten Denkschrift wieder an­Inüpfen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter- für schrift und beigedrucktem Königlichen Infiegel.

Gegeben Berlin  , den 11. März 1866. Wilhelm. Beamten und Behörden im Herzogthum Schleswig, sowie Vorstehende Allerhöchste Verordnung wird sämmtlichen überhaupt allen, die es angeht, zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. Schloß Gottorf  , den 13. März 1866. Der Gouverneur des Herzogthums Schleswig E. Manteuffel, Generallieutenant und Generaladjutant Sr. Majestät des Königs von Preußen.

Das ministerielle Organ, die Nordd. Allg. 3tg.", tommt abermals auf dieses jüngste todtgeborene Kind ihrer Laune zurück. Nach ihrer Meinung muß eine Reformvorlage ,,, wie sie sein soll", als das Resultat des nüchternsten, des verständigsten Denkens vor die Deutsche   Nation hintreten; es darf sich um keine Revolution wie 1849, um keine Ueber­rumpelung wie 1863 handeln, und die inneren Parteien baben bei dem Gedanken zu verstummen, daß sie sich zum ersten Male einer großen einheit lichen, nationalen That gegenüber befinden." Des Pudels Kern ist: Wenn die Fürsten sprechen, hat das Volk zu schweigen. Zum Glück bestehen aber did zwischen den Fürsten   selbst ebenso viele Meinungs­verschiedenheiten, wie zwischen ihnen und dem Volke. Wie gesagt, ernst gemeint ist dieses preußische Re­formproject im gegenwärtigen Augenblicke am Aller­wenigsten.m

[ Aus den Elbherzogthümern,] aus Schleswig  , bringt der Telegraph nachstehende Ver­ordnung aus dem ,, Verordnungsblatt für Schles­wig", betreffend die Bestrafung feindlicher Hand­lungen gegen die souveräne Gewalt in Schleswig­ Holſtein  :

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. verordnen für das Herzogthum Schleswig  was folgt:

Schleswig  , den 13. März 1866.

Der Königlich Preußische Zivilkommissarius für das Herzog

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Freiherr von Zedlig.

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sind. Sein Gegen- Candidat ist ein jüngeres Mit­glied der alten Hospodarenfamilie Bibesco, dessen allen auswärtigen Mächten durchaus begünstigt war. noch lebender Vater selbst Hospodar und damals von Er selbst, der jetzige Candidat, hat bis in die neueſte [ 3ur Donaufürstenthümerfrage.] Die Zeit fast fortwährend in Paris   gelebt und ist, wie man rechtliche Sachlage, auf welcher die Pariser Con- behauptet, ganz Franzose geworden. Er war Jahre ferenz fußt, ist folgende: Bei den Wiener   Confe- lang Adjutant res Marschalls Randon in Algier  , renzen im Jahre 1855 hatte Frankreich   in einer hat eine Enteltochter des Marschalls Ney zur Frau besonderen Denkschrift als die beste Combination und erfreut sich sehr guter Verbindungen in den die Zusammenfchmelzung der Walachei und Mol- höchsten Pariser   Kreisen. Auf ihn haben Raudon dau zu einem einigen Fürstenthume unter einem und Durny, die ihm innig befreundet sind, die Auf­ausländischen Regenten empfohlen. Im Pariser   merksamkeit des Kaisers und des Herrn Drouyn Congreß wiederholte es diesen Verschlag, drang de Lhuys gelenkt und im weiteren Verlaufe der aber, obschon England und Rußland Anfangs bei- Conferenzen wird sicherlich sein Name auftauchen. stimmen zu wollen schienen, damit nicht durch. Im-[ 3um, inneren Conflict" in Preußen] Art. 22 der Acte wurden Moldau und Walachei sagt die Prov.- Corr." in einem ,, das Abgeordne­als gesonderte Länder behandelt. Auch die Confe- tenhaus und die Souverainetät" überschriebenen §. 1. Ein Unternehmen, welches darauf abzielt, den renz im Jahre 1858 hielt die Sonderung aufrecht, Artikel unter Anderem: in Gemäßheit des Wiener Friedenstraftats vom 30. Oftober obschon ihre vorberathende Commission hatte aner­1864 und der Gaffeiner Konvention vom 14. August 1865 fennen müssen, daß das Rumänische Volk selber die Uns und Sr. Mai. dem Kaiser von Desterreich in den Union   wünsche. In der That documentirte das Herzogthümern Schleswig und Holstein zustehenden Sou- Volk seinen Wunsch dadurch, daß es seine Hospodar veränetätsrechten zuwider einer anderen landesherrlichen Autorität in den Herzogthümern oder in einem derfelben wahl auf einen und denselben Mann lenkte. Oberst gewaltsam Geltung zu verschaffen, soll mit Zuchthaus von Kusa wurde in der Moldau und auch in der 5-10 Jahren bestraft werden. Die Strafe tritt ein, so- Walachei gewählt. Die Schußmächte, sowie die bald eine Handlung begangen ist, durch welche das ver- Pforte, ertheilten ihre Genehmigung, verlangten brecherische Vorhaben unmittelbar zur Ausführung gebracht aber, daß der Doppelfürst die Verwaltung beider Länder getrennt fortführen solle. Schon im Oftbr. 1860 stellte Kusa der Pforte in einer Denkschrift vor, daß die Doppelverwaltung dem Lande höchst unzuträglich, und daß es dringend nöthig sei, die betreffende Bestimmung der Convention vom 19. Ang. 1858 abzuändern. Darauf erfolgte der großherr­

werden soll.

8. 2. Haben zwei oder mehrere Personen ein ber artiges Unternehmen(§. 1.) verabredet, ohne dessen Aus­führung schon durch Handlungen begonnen zu haben, so soll sie Zuchthaus von 2 bis 5 Jahren treffen.

§. 3. Gleiche Strafe(§. 2.) soll denjenigen treffen, welcher zur Vorbereitung eines derartigen Unternehmens

Das Abgeordnetenbaus wurde bezeichnet als eines der Hauptglieder der gesetzgebenden Gewalt, welche so hoch über der Executive( d. b. der Staatsregierung) stebe, wie dieses Dach über diesem Hause." Als dann von anderer Seite darauf hingewiesen wurde, daß das Ober- Tribunal als ein Gerichtshof über Unterthanen Sr. Majestät des Königs eingesetzt sei und daß die Abgeordneten ebenfalls nur Unterthanen seien, erfcholl im Hause der bezeichnende Ruf: ,, Nein, nicht hier!"

In diesem ,, Nein", in diesem Anspruche auf ,, Gleich berechtigung   mit der Krone" ist der Grund des ganzen tiefen Zwiespaltes zu finden: die Mehrheit des Abgeordnetenhauses will unserer Verfassung eine Grund­lage unterschieben, die sie in Wahrheit nicht hat.

Unsere Verfassung ist keineswegs, wie manche andere, ein zwischen gleichberechtigten Gewalten geschlossener Ver­

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