Mr. 109.

Berlin  , Freitag, den 17. September 1869.

Fünfter Jahrgang

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Social- Demokrat.

Beitung erscheint brei Mal wöchentlich -40. war: Dienstags, Donnerstags und

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Thor.

Sonnabends Abends.

Organ der social- demokratischen Partei.

9onnements. Preis für Berlin   incl. Bringerlohn: vierteljährlich 15 Sgr., monat. lich 5 Sgr., einzelne Nummern 1 Sgr.; bei den Bostämtern in Preußen 15 Sgr., bei den außerpreußischen Bestämtern in Deutschland   12%, Sgr.,( 44 Krenzer füdb. Währ.)

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Redaction und Expedition: Berlin  , Gitschinerstraße 17.

Bestellungen werden auswärts bei allen Bostämtern, in Berlin   in der Expedition, Juserate( in der Expedition aufzugeben) werben pro breigespaltene Petit- Belle bel Arbeiter­Annoncen mit 1 Sgr., bei souftigen Annoncen mit 3 Sgr. berechnet.

sowie bei jedem soliden Spediteur entgegen genommen.

Agentur für England, die Colonien  , Amerika  , China   und Japan   Mr. A. Duensing 8 Little- Newport- Street, Leicester- Square. W. C.   London  .

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is in Preußen vierteljährlich 15 Sgr., im nicht- Drohung für die sociale Ordnung ist

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& s Mit dem 1. Oktober hat ein neues Vierteljahrs- individuellen Eigenthums befördert und dazu beiträgt, die fremder Arbeitskraft beruhenden Eigenthums über­onnement auf den ,, Social- Demokrat" begonnen. Vertheilung des Grund und Bodens und überhaupt aller haupt unmöglich macht, fann auch keine Vererbung ersuchen diejenigen, welche noch abonniren materiellen Güter zu Gunsten Einzelner zu befördern und unrechtmäßigen Eigenthums stattfinden; denn was den Uebergang des Grund und Bodens in Collektiveigen man nicht hat, kann man nicht vererben. dies sofort zu thun. weiterer Erwägung sodann, daß Bevol die Bestellungen werden auswärts bei den Post- bas Erbrecht, jo gering auch das zu everbende Eigenthum braucht also in dieser Beziehung das Erbrecht nicht Stern, in Berlin   bei der Expedition Gitschinerstr. 17 sei, stets ein Privilegium konstituirt, dessen größerer oder besonders abzuschaffen, sondern es fällt von selbst wir bei allen soliden Zeitungsspediteuren gemacht. feit ist, und daß dieses Recht ferner eine permanente daran erinnern, daß der Mißstand und die Ungerech geringerer Einfluß unter allen Umständen eine Ungerechtig weg. Man wolle sich doch bei dieser Gelegenheit In Erwägung tigkeit, die wir bekämpfen, nicht eigentlich darin liegen, Feft bischen Deutschland   12% Sgr.) Zugleich rich- sodann, daß das Erbrecht in allen seinen Phasen die poli- daß einer heutzutage große Werthmassen haben kann, wir an die Parteigenossen die Auffordernng, tische wie ökonomische Gerechtigkeit unmöglich macht und sondern vielmehr darin, daß diese großen Werthmassen licht für weitere Verbreitung des Social- gerade seinem Einfluß es zugeschrieben werden muß, daß Grundlagen immer neuer Ausbeutung werden. Freilich mofrat" thätig zu sein. die sociale Gleichheit nicht besteht, weil es die geistige wie physische Entwickelung der Individualität stört mit Hin- hängt dies miteinander zusammen; denn die großen bereits itbr der, Social- Demokrat" wird jeßt, wo die weis endlich darauf, daß der Congreß sich für das Collektiv. vorhandenen Werthmassen konnten sich nur durch Schneehr als je bestrebt sein, allen Anforderun- weise das Erbrecht aufzuheben genöthigt ist- In Anbe- Aber diesen Umstand als thatsächlich gegeben einmal tracht aller dieser Gründe möge der Congreß seine Meinung angenommen, liegt das schreiende Uebel weit weniger genügen, politische und sociale Aufklärung dahin aussprechen, daß die Beseitigung des Erbrechts eine in der Vergangenheit( der bereits erfolgten Aus­lung berbreiten, überhaupt in jeder Beziehung dem der Grundbedingungen ausmacht, welche das Recht der Ar- beutung), als vielmehr in der Zukunft( der auf Grund 89 1t einen interessanten und vielseitigen In- beit in seinem ganzen Umfange herstellen." zu geben. In den ersten Tagen des Oktobers Resolutionen zu verwerfen, da es absurd sei, das Erbrecht gen Ausbeutung). Eccarius beantragt im Namen des Generalraths die der bisherigen Ausbeutung weiter gesicherten zukünfti­unt der Abdruck einer längeren historischen abschaffen zu wollen, wenn man einen Gesellschaftszustand elle von Wilh. Grothe. erstrebe, der die Erwerbung und figlich auch Bererbung raffe de diejenigen, welche im kommenden Cuartal unrechtmäßigen, d. h. auf Ausbeutung beruhenden Eigen Blatt per Kreuzband( Preis im nicht- öfter- thums unmöglich mache. Bakunin   vertheidigt den Blatt per Kreuzband( Preis im nicht- öfter- Commissionsantrag. Schaffe man das Erbrecht nicht ab, enntnißchen Deutschland 1 Thlr., im österr. Deutsch  - so fönne man auch das Collektivgrundeigenthum nicht er Liebis 2 Gulden) beziehen wollen, haben den Be- langen. Den Bauern könne man ihr Land nicht direkt bor dem 1. Oktober einzusenden. nehmen, dann würden sie Widerstand leisten; schaffe man aber das Erbrecht ab, so würden sie sich nicht direkt ange­

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Politischer Theil.

Wenn wir aber einen Gesellschaftszustand haben, worin einer überhaupt nicht auf ungerechte Weise das Erzeugniß fremder Arbeit an sich ziehen kann, ist die Frage des Erbrechts, die dem Halbsocialisten, ber noch nicht zur vollen Erkenntniß durchgedrungen ist, als überaus wichtig erscheint, von sehr untergeordneter Bedeutung. Denn diese Frage führt sich dann auf folgenden Inhalt zurück:

Nachdem in der letzten Zeit die Bourgeoisie griffen fühlen und das Grundeigenthum sterbe allmälig aus. Soll dasjenige, was einer naturrechtlich recht­neuen Versuch gemacht hat, die Arbeiter Liebknecht beantragt Schluß der Distussion, die eben mäßig, ohne Ausbeutung Anderer, erworben hat, der at, zu sprengen und unter dem Dedmantel so gut in Clubs, in der Presse 2c. fortgesetzt werden könne; nach seinem Tode in den Besitz einzelner Privat­falschen und reaktionären Socialismus Ber- der Congreß habe die Gewerkschaftsfrage zu erledigen, welche personen übergehen können? von der größten praktischen Wichtigkeit jei und in der ein- Um den Sinn dieser Frage genau zu verstehen, ung in unsere Reihen zu bringen, ist es zweckmäßiger Beschluß des Congreffes die heilsamsten Folgen erinnere man sich, daß in der socialistischen Gesell­elte Pflicht der Parteigenossen, für Verbrei- für die Arbeiterklasse haben wirde, Gegen den Schlußschaft Privateigenthum nur an unmittelbaren Be­des Social Demokrat" zu wirken. Ueberall antrag sprechen nur Franzosen. Er wird fast einstimmig dürfnißgegenständen stattfindet, während die Produk­dies als Ehrensache der Partei betrachtet ich abgestimmt: 32 Ja, 23 Nein, 13 Enthaftungen, 7 ab- tionsmittel im Eigenthum der Gesammtheit stehen. angenommen. Ueber den Commissionsantrag wird nament eihe 46 en, da nur so vollständige Aufklärung in wesend. Es wird nunmehr beantragt, da keine Majorität ich Wenn man festhält, daß in Zukunft ein Jeder Sorgbeitermassen gelangen kann. erzielt worden, über den Eccarius'schen Antrag abzustim- von vorn herein nur ein in jeder Beziehung recht­men; es werde sich dann herausstellen, daß ein Theil derer, mäßig erworbenes Eigenthum haben wird, mag man welche mit Nein stimmten, es nur deshalb gethan haben, geneigt sein zu sagen: Warum soll er hierüber nicht weil sie, wie Redner selbst, prinzipielle Gegner des Privat- auch in der Weise verfügen können, daß nach seinem eigenthums überhaupt sind. Die Abstimmung findet trots Tode Jemand in den Besitz der fraglichen Arbeits­des Widerstandes einiger Franzosen statt und ergiebt: 19 Ja, erzeugnisse tritt? Oder warum sollen nicht nahe 37 Nein, 6 Enthaltungen, 13 Abwesende. Es ist also kein Angehörige von Rechtswegen in diesen Besitz treten pofitives Majoritätsvotum zu Stande gekommen. Bei diesen Verhandlungen sind von Interesse die fönnen? Was einer völlig rechtmäßig erworben hat, beiden einander gegenüberstehenden Meinungen der das soll ihm ganz und voll und in jeder Beziehung hluß geführt haben. Wir beeilen uns, in An- Herren Eccarius und Bakunin  , sowie der Umstand, gehören. Es ist daher auch kein Grund einzusehen, an die Debatten des Congresses die inter  - daß schließlich eine Abstimmung, eine Meinungsäuße- warum die Vererbung ausgeschlossen sein sollte. Es Frage klarzustellen. Bevor wir hierzu übergehen, fönnen wir eine Bekommen ist. Die Ursache dieser letzteren Erschei- chen, was aber hier zu weitläufig wäre. Jedenfalls fung über die theoretischen( wissenschaftlichen) nung liegt darin, daß man zwei Fragen, welche zwar läßt sich diese Auffassung begründen. Andererseits bedenke man: daß, wo die Gesell­orstaandlungen des Congresses im Allgemeinen nicht miteinander zusammenhängen, aber doch deutlich von­brücken. Wir waren wahrhaft erstaunt über die einander unterscheidbar sind, in Eine Frage zusammen- schaftseinrichtungen von der Art sind, daß jeder, der theit, die dort zu Tage getreten ist; bei ver- gemengt und als Eine Frage diskutirt hat, woraus enen Verhandlungen, zum Beispiel derjenigen freilich keine Klarheit hervorgehen konnte. Trennen wir die beiden Fragen, um die es sich

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Berlin, 16. September. Die Frage des Erbrechts hat auf dem Con­

ten der der Internationalen Association interessante De­hervorgerufen, die aber zu keinem deutlichen

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bas Grundeigenthum und das Partnershipsystem vielfach eine arge Begriffsverwirrung gezeigt. Die Eine Frage ist so zu stellen: Mehrzahl der Leute, die auf dem Congreß ver­Wird es im socialistischen Staat( in der auf den waren, find offenbar noch gar keine Socia: Principien des Socialismus beruhenden Gesellschaft) erden. Eine Ausnahme hiervon macht natürlich schen Principien unverträglich? sondern sind vielmehr nur auf dem Wege, es ein Erbrecht geben oder ist solches mit den fecialisti­Schule von Carl Marx  , die aber auch, wie es

ihre liebe Noth im Kampf gegen den Halb­lismus hatte. Der Hauptvertreter dieser Schule Wolf Derr Eccarius aus London  .

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Diese Frage hatte Herr Eccarius im Auge. Die zweite Frage, die in Betracht kommt, ist so

zu stellen:

as nun insbesondere die Erbrechtsfrage be­3ft unter den Mitteln, welche innerhalb der heu­tigen Gesellschaft geeignet sind, die Verwirklichung geben wir zunächst den Bericht wieder, den der socialistischen Gesellschaft anzubahnen, auch die rſtr. mehreren großen Blättern finden. Es heißt da: Aufhebung des Erbrechtes( innerhalb der heutigen Ge­

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geht nun zu der zweiten auf der Tagesordnung

Berung beschlossen, daß der Commissionsbericht, und über­Frage: der Erbschaftsfrage über. Es wird ein- sellschaft)?

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zu arbeiten fähig und gewillt ist, ein menschenwürbi­ges Dasein führen kann, fein Grund vorliegt, Ein­richtungen zu begünstigen, wonach einer durch fremde Gnade Vortheile erlangen kann; daß ferner das Ge­fühl, welches heutzutage nahe Angehörige verbindet, zurücktreten wird vor dem Gemeingeift einer auf Brüderlichkeit beruhenden Gesammtgesellschaft; endlich, daß die durch fremde Gnade in den Besitz Einzelner gelangten Arbeitserzeugnisse die Quelle mancher Miß­bräuche, mancher unberechtigen Einflüsse werden fön­nen. Wenn man all dies bedenkt, wird man geneigt sein, zu entscheiben, daß im socialistischen Zustand ein Erbrecht in keiner Weise stattzufinden hat.

Mag man indessen so oder so entscheiden- das, worauf es zunächst hier ankommt, ist die Erkenntniß: daß die Frage, ob im focialistischen Zustand ein Erb­

recht bestehen soll oder nicht, keineswegs, wie es auf Was nun die erste Frage anbelangt, so trifft man den ersten Blick erscheinen kann, eine Fundamen­von nun an ein Bericht nicht mehr verlesen werden allerdings den Nagel auf den Kopf, wenn man sagt: talfrage( eine Frage über die entscheidenden Grund­Resolutionen der Commission lauten wie folgt: In dem socialistischen Gesellschaftszustand, der die lagen der Gesellschaft) ist, sondern vielmehr eine unter­Erwägung, daß das Erbrecht die Ausbildung des Erwerbung unrechtmäßigen, d. H. auf Ausbeutung geordnete, eine nur in zweiter Linie stehende Frage

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