hat das Ober- Bergamt dasselbe aufzustellen.| Knappschaftskaffe zugleich das eigene Interesse derselben ge§ 171. Die Leistungen, welche jeder Knappschaftsverein fördert wird.
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meinschaftlichen Antrag aus dem Verein auszuscheiden, so im erklärt sich dies durch den gewerblichen Charakter des Hüttenbetriebes, und daß dieser durch die Concurrenz mit gleichartigen Gewerbs- Anstalten gefährdet werden muß, so lange diese von genossenschaftlichen Beiträgen frei sind. ( Schluß folgt.) Briefkasten.
C. K. in Elberfeld : Ankunft in Elberfeld Mittwoch den 24. Nov., Abends halb acht Uhr.
Schulden gemacht haben, können nicht aufgenommen werden. Herrn R. T. in F.: Steckbriefe gegen Arbeiter, welche Für Berlin .
Allgemeiner deutscher Arbeiter- Verein. Geschlossene Mitgliederversammlung
seinen vollberechtigten Mitgliedern mindestens zu gewähren Wenn für die Hütten- Industrie die Bildung von Knapphat, find: 1. in Krankheitsfällen eines Knappschaftsgenossenschafts- Vereinen nicht obligatorisch ist, die Besitzer nud Arfreie Kur und Arznei für seine Person; 2. ein entsprechen beiter von Hüttenwerken, welche einem Knappenschaftsverein des Krankenlohn bei einer ohne eigenes grobes Verschulden bereits angehören, nach§ 166 berechtigt sind, auf ihren geentstandenen Krankheit; 3. ein Beitrag zu den Begräbniß kosten der Mitglieder und Invaliden; 4. eine lebenslängliche Invaliden Unterstützung bei einer ohne grobes Verschulden eingetretenen Arbeitsunfähigkeit; 5. eine Unterstützung der Wittwen auf Lebenszeit, beziehungsweise bis zur etwaigen Wiederverheirathung; 6. eine Unterſtügung zur Erziehung der Kinder verstorbener Mitglieder und Invaliden bis nach zurückgelegtem vierzehnten Lebensjahre. Für die Mitglieder der am wenigsten steuernden Klassen sind mindestens die unter 1. und 2. genannten Leistungen und, wenn sie bei der Arbeit verunglückten, auch die unter 3. und 4. zu gewähren.§ 172. Für die Leistungen unter 1., 2. und 3. des§ 171 oder für einzelne derselben können nach dem gemeinschaftlichen Beschlusse der Werkebesitzer, der Knappschaftsältesten und des Knappschaftsvorstandes besondere Krankenkassen auf sämmtlichen zu einem Knappschafts- Verein gehörigen Werken, und zwar auf jedem einzelnen Werke oder gruppenweise auf mehreren, eingerichtet werden. § 173. Die Ansprüche der Berechtigten auf die Leistungen der Knappschafts - und Krankenkassen können weder an Dritte übertragen, noch auch mit Arrest belegt werden. § 174. Sowohl die Arbeiter, als auch die Werksbesitzer haben zu den Knappschafts - und den Krankenkassen Beiträge zu leisten. § 175. Die Beiträge der Arbeiter sollen in einem gewissen Procentsatz ihres Arbeitslohnes oder in einem entsprechenden Fixum bestehen. Die Beiträge der Werksbesitzer sollen mindestens die Hälfte des Beitrags der Arbeiter ausmachen. § 176. Die Werksbesitzer sind bei Vermeidnug des gegen fie zu richtenden Zwangsverfahrens verpflichtet, für die Einziehung und Abführung der Beiträge ihrer Arbeiter aufzu fommen. § 177. Alle Beiträge zu den Knappschafts -, wie zu den Krankenkassen können, auf vergängige Festsetzung durch das Oberbergamt, im Wege der Verwaltungs- Execu tion eingezogen werden.§ 178. Die Verwaltung eines
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jeden Knappschafts - Vereins erfolgt unter Betheiligung von Knappschaftsältesten durch einen Knappschafts - Vorstand. § 179. Die Knappschaftsältesten werden von den zum Verein gehörigen Arbeitern und Beamten in einer durch das Statut bestimmten Zahl aus ihrer Mitte gewählt. Auch den invaliden Arbeitern und Beamten kann die Wählbarkeit durch das Statut beigelegt werden.§ 180. Die Mitglieder des Knappschafts - Vorstandes werden nach näherer Bestimmung des Statuts zur einen Hälfte von den Werkbesitzern, beziehungsweise von den Repräsentanten, und zur anderen Hälfte von den Knappschaftsältesten, je aus ihrer Mitte oder aus der Zahl der königlichen oder Privat- Bergbeamten gewählt.§ 183. Die Oberbergämter haben die Beobachtung der Statuten und insbesondere die statutenmäßige Verwaltung des Vermögens zu überwachen. § 184. Zur Ausübung dieses Aufsichtsrechts ernennt das Oberbergamt für jeden Knappschafts- Verein einen Commissar. Derselbe ist befugt, allen Sizungen des KnappschaftsVorstandes beizuwohnen und jeden statutenwidrigen Beschluß zu suspendiren.§ 186. Beschwerden über die Verwal tung des Vorstandes sind bei dem Oberbergamte und in der weiteren Instanz bei dem Handelsminister anzubringen."
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Sonnabend, den 13. November, Abends 8½ Uhr, im großen Saale des Herrn J. Todtenhöfer, Große Friedrichsstraße 32, nahe der Besselstraße. Tagesordnung:
1) Anträge zur Generalversammlung. 2) Die straffe Organisation in Berlin . 3) Fragefaften und Verschiedenes.
Die Mitgliedskarten sind vorzuzeigen. Um zahlreiches Erscheinen ersucht C. W. Tölde. Für Harburg .
Versammlung der hiesigen Mitglieder des Allgemeinen deutschen Arbeiter- Vereins Sonnabend, den 20. November, Abends 8 Uhr, im Blanck'schen Lokale. Tagesordnung:
Vortrag des Vereinspräsidenten Dr. v. Schweizer . NB. Die Mitglieder der Gewerkschaften, welche zum Ver
bande gehören, haben Zutritt gegen Vorzeigung ihrer Karte
oder des Quittungsbuchs.
Auch können sich neue Mitglieder in die Listen des Allg. deutsch . Arb.- Vereins einzeichnen. L. Sauthoff.
Geschlossene Versammlung der hiesigen Mitglieder des Allgemeinen deutschen Arbeiter- Vereins Sonntag, den 21. November, Abends 7½½ Uhr, in der neuen Turnhalle, Maschstr. 3.
Der Präsident Dr. v. Schweißer ist anwesend. gegen Vorzeigung der Mitgliedskarten oder der QuittungsAuch haben sämmtliche Mitglieder der Gewerkschaften bücher Zutritt, wenn sie zum Verbande gehören.
J. Wilhelm.
Geschlossene Mitgliederversammlung der hiesigen Mitglieder des Allgemeinen deutschen Arbeiter- Vereins Samstag, den 20. November, Abends S Uhr, Tagesordnung:
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1) Vorschlag eines Beitragsammlers. 2) Neuwahl eines Bevollmächtigten. 3) Verschiedenes. Die Mitgliedskarten sind vorzuzeigen. Ich fordere sämmtliche Mitglieder auf, pünktlich zu er Der Bevollmächtigte A. Friedrich. Für Düsseldorf .
Allgemeiner deutscher Arbeiter- Verein. Bei Anwesenheit des Herrn Präsidenten Dr. v. Schweitzer. Donnerstag, den 25. November, Abends 8% Uhr, in der Centralhalle bei Meisloch am Wehrhahn. Versammlung,
Danach ist es Sache des Bergwerksbesitzers, eine Arbeitsordnung zu erlassen, durch welche er die Bedingungen feststellt, unter welchen er Arbeiter auf seiner Grube beschäftigen will. Die Bestimmungen derselben betreffen entweder die wesentlichen und gewöhnlichen Bedingungen des Arbeitsvertrages, z. B. die Dauer und die Zeit der Schich- scheinen. ten, die Höhe des Schichtlohns oder des Gedinges 2c.; oder fie enthalten Rebenbestimmungen, welche die pünktliche Erfüllung des Vertrages sichern sollen, namentlich durch Conventionalstrafen, deren Erlös ganz allgemein den Knappschaftskaffen überwiesen ist. Wir erfahren ferner, daß für das gesammte Gebiet der preußischen Monarchie die Conftituirung von Knappschafts - Vereinen obligatorisch ist, deren Statuten von der Aufsichtsbehörde verordnet werden zu welcher sämmtliche Mitglieder so wie auch die Mitglieder sollen, sofern die Betheiligten sich mit deren Aufstellung der verschiedenen, zum Verbande gehörigen Gewerkschaften, fäumig erweisen. Die Arbeiter sollen auf Kosten des Ver gegen Vorzeigung ihrer Legitimation Zutritt haben. eins ärztlich behandelt werden, auch Krankenlohn erhalten, im Falle einer ohne eigenes grobes Verschulden entstandenen Der Bevollmächtigte W. Real. Krankheit; sie sind unter derselben Voraussetzung zu einer lebenslänglichen Invalidenunterstützung berechtigt, und auch für den Unterhalt ihrer Wittwen und Kinder resp. für die Beerdigungskosten ist Vorsorge getroffen; deren Competenzen richten sich nach der Klasse, der sie unter den Mitgliedern des Vereins angehörten 2c. Nicht allein die Arbeiter sind zu Beiträgen an die Knappschaftstaffe verpflichtet, diefelbe Pflicht ist den Werkbesitzern auferlegt, und zwar sollen sie mindestens die Hälfte der Summe steuern, welche alljährlich von ihren Arbeitern aufkommt; sie sind selbst für die Zah lungen ihrer Arbeiter in subsidio verhaftet und unterliegen dieferhalb der administrativen Execution.
Für Caffel und Umgegend. Versammlung der hiesigen Mitglieder des Allgemeinen deutschen Arbeiter- Vereins Dienstag, den 23. November, Abends& Uhr, im Gasthaus zum Anker" in Wehlheiden . Der Präfident ist anwesend.
Die Mitglieder der Gewerkschaften sind eingeladen. NB. Die Mitgliedskarten resp. Quittungsbücher müssen vorgezeigt werden.
Melsungen , Münden und Volkmarshausen fordere ich auf, Die Bevollmächtigten des Allg. deutsch . Arb. Vereins in in dieser Versammlung zu erscheinen. W. Pfannkuch.
Versammlung der hiesigen Mitglieder des Allgemeinen deutschen Arbeiter- Vereins Sonntag den 21. d. Mts., Abends 7 Uhr, im Lokale des Herrn Schorn, Große Budengasse. Tagesordnung:
1) Anträge zur Generalversammlung.
2) Besprechung
Nicht minder ist durch das Allgemeine Berggesetz die Organisation der Knappschafts - Vereine nach Be stimmungen vorgezeichnet, die durch eine Reihe von Jahrhunderten sich bewährt haben. Danach liegt die Verwaltung der Vereins- Angelegenheiten in der Hand des Knappschaftsvorstandes, dem die Knappschaftsältesten zur Seite stelen. Letztere gehen aus der Wahl der Arbeiter und der Beamten hervor. Die Mitglieder des Vorstandes werden zur Hälfte von den Werkbesitzern, zur Hälfte von den Aeltesten ge- über den Empfang des Präsidenten. wählt; dessen Administration unterliegt der Controlle des Staates, der zur Ausübung derselben einen besonderen Commissar bestellt, dem die Verpflichtung beiwohnt, jeden Statutenwidrigen Beschluß zu fuspendiren. Diese Verfassung entspricht insofern den Anforderungen der organischen Staatslehre als mittelst derselben jedes Interesse vertreten und in der Lage ist, sich geltend zu machen, welches bei der bergmännischen Bevölkerung überhaupt obwaltet; weil die Arbeiter, die Unternehmer und der Staat sich zur Lösung einer für alle Theile gleich wichtigen Aufgabe vereinigt finden. Denn es bedarf wohl keines näheren Nachweises, daß auch die dauernden Interessen der Bergwerksbesitzer durch einen intelligenten, fittlichen und zufriedenen Arbeiterstand wesentrich bedingt werden, daß durch deren Beitragspflicht zur
NB. Die Versammlungen finden von jetzt ab um 7 Uhr stalt.
Dienstag den 30. Nov., Abends 8 Uhr, Versammlung in der Wolkenburg in Anwesenheit des Präsidenten.
Zutritt ist nur gegen Vorzeigung der Karte gestattet. Die Bevollmächtigten der zum Verbande gehörigen Gewerkschaften werden ersucht, Sorge zu tragen, daß auch die Bücher oder Karten ihrer Mitglieder vorgezeigt und in Ordnung sein müssen. F. C. Mann. Das Präsidium der Metallarbeiterschaft ersuche ich, mir umgehend Karten und Statuten zuzuschicken. Eschweiler ( Landkreis Aachen).
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Für Barmen. Oeffentliche Versammlung
der hiesigen Mitglieder des Allgemeinen deutschen Arbeiter- Vereins Lokale des Herrn hr. Wilhelmi. W. Frid jun. Sonntag, den 21. November,
Die hiesigen Lassalleaner versammeln sich Montag, den 22. November, Abends s uhr, zu einer gemüthlichen Zusammenkunft in der Gaststube de Bierbrauers Schulz, am Markt hinter der Marienkirche. Sämmtliche Parteifreunde werden gebeten, zu erscheinen H. Ries
Für Parmen. Bolksversammlung
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Samstag, den 20. November, Abends& h im Lokale des Herrn Kreuzer, Zur schönen Aussichtonn Tagesordnung:
Der Standpunkt der Arbeiterpartei gegenüber den nerischen Zeitungsberichten über die letzte Berliner Boll versammlung. Im Auftrage: W. Frick jun Für Mülheim a. d. R. Große Volksversammlung
Sonntag, den 21. November, Nachm. 3/2 im Lokale des Herrn Spittmann, Tonhalle. Tagesordnung:
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1) Die Lage der arbeitenden Klasse und Mittel Besserung derselben. 2) Die jüngsten Ereignisse im liner Concerthause. aus Neviges sind anwesend. NB. Herr Real aus Düsseldorf und Herr Oberm enge Casp. Krombad
Für Baimen.
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Allg. deutsche Manufakturarbeiterschaft nac Sonntag, den 24. November, Nachm. 4 h Mitglieder Versammlung
beim Wirth Herrn Viehbahn, Wertherhofstraße. Es wird gebeten, zahlreich zu erscheinen. Der Bevellmächtigte August Hussel Für Hamburg .
Gewerkschaft deutscher Holzarbeite
Oeffentliche Versammlung
Sonnabend, den 20. November, Abends 9 im Tischler- Amthaus. Tagesordnung:
Vortrag von Herrn Richter.
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Allgem. deutsche Gewerkschaft der Schneid
Kürschner und Kappenmacher.
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Freitag, den 19. November, Abends 9 Uhh im Tischler- Amtshaus, Breitestraße. Tagesordnung:
Delegirten- Angelegenh
Abrechnung. Anträge zur Generalversammlung Gewerkschaft und des Verbandes. diums, betreffend die Extrasteuer u. NB. Die Mitgliedsbücher müssen vorgezeigt werden aber keine Mitglieder, die sich um ihr Geld fümmern. fuchten die Mitglieder alle da sein, sonst sind dieselben nur Dieses zur Beachtung.
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Am Mittwoch konnte die Bersammlung nicht stattfindhalt
sie findet deshalb heute Freitag statt. F. S. Liebis Für Bottrop .
Arbeiter Verbrüderungs- Fest
nebst ahuenweihe, Sonntag, den 21. November 1869,
im Lokal bei Herrn J. Jansen.
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Nachmittags 4 Uhr Festzug. Dann Festrede, So mußte mit Gesang und deklamatorischen Vorträgen der Faberden, Fischer aus Barmen.
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Abends 8 Uhr Ball. Entré 5 Sgr. Damen fre All: Parteigenossen von Nah und Fern werden freundlichst eingeladen, insbesondere werden jene, die Fur Verf besitzen, ersucht, solche mitzubringen zum Festzug. Fremde werden beim Wirth Loh abgeholt.
Im Auftrage: Das Fest- Comite Für Derlin.
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Sonnabend, den 20. November, Abends suchte, for Allgem. deutsch. Zimmerer- Verein heil t Die Mitglieder des Fest- Comité's werden freundlichst eri ammlung sich in der Wohnung des Herrn Lübkert einzufinden. rgerufe E. Würtember ellagen. en, weld Für Berlin .
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Cigarrenarbeiter, Sortirer und Tabakspin olksvers
werden eingeladen, zu der Sonntag, den 21. No ber, Morgens 92 Uhr, in Kunze's Salon, straße 8 u. 9 stattfindenden Versammlung zu ersch
Tagesordnung:
Vorlage des von der Commission ausgearbeiteten
fen1- 11. Sterbefaffen- Statuts, und Durchberathung deffe noch NB. Es wird nochmals gebeten, zahlreich und pün zu erscheinen. Im Auftrage: A. Korndeß wi
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Gewerkverein deutscher Holzarbeite
Versammlung
Montag, den 22. November, Abends 8% im Kaisergarten, Alte Jakobsstr. 120. Mitglieder und solche, tie es werden wollen, haben zu sträut Um zahlreiches Erscheinen ersucht der Bevollmächtigte Schwekendi amit