31.

Berlin , Sonntag, den 13. März 1870.

Sechster Jahrgang.

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Organ der social- demokratischen Partei.

Redaktion und Expedition: Berlin , Gitschinerstr. 17.

720 eats- Preis für Berlin incl. Bringerlohn: vierteljährlich 16 Sgr., monatlich 6 Sgr., einzelne Nummern Bestellungen werden auswärts bei allen Postämtern, in Berlin in der Expedition, sowie bei jedem soliden Thlr. bei den Poſtämtern in Preußen 16 Sgr., bei den außerpreußischen Postämter in Deutschland gleich- Inserate( in der Expedition aufzugeben) werden pro viergespaltene Petit- Zeile mit 3 Sgr. berechnet. Arbeiter­Spediteur entgegengenommen. er vi 16 gr.,( 56 Kreuzer südd. Währung.)

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Annoncen die Zeile nur 1 Sgr.

Agentur für England, die Colonien , Amerika , China und Japan Mr. A. Duesing 8 Little- Newport- Street, Leicester- Square. W. C. London .

Politischer Theil.

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inger dem 1. April beginnt ein neues Viertel- gierung nach sorgfältiger und allseitiger Erwägung zurlangte der von uns in voriger Nummer erwähntellichen Meinung in Gestalt der Jury der öffentlichen Mei­onnement auf den Social- Demokrat" unbedingten Pflicht im öffentlichen Interesse machen, an Antrag, der die zweite Lesung des Strafgesetz- mung selber überlassen wird, sondern diese Ordnung führt Todesstrafe festzuhalten. Er deutete zunächst an, daß dachen die Parteigenossen, welche abon- bei dem Urtheile über die Todesstrafe vielfach wohl eine entwurfs unterbrechen und zur dritten Berathung weisung Umgang genommen wird. Die rechtsgelehrten an dahin, daß in zahlreichen Fällen von einer nutzlosen Ver bollen, dies sobald als möglich zuleberschätzung des Werthes des irdischen Lebens an sich des ersten schon durchberathenen Theiles übergehen Richter, welche über die Verweisung zu entscheiden haben, 2 amit feine Verzögerung bei der Liefe- und eine irrige Ansicht von der Bedeutung des Todes zu wollte, um einen bestimmten Anhaltspunkt in Be- fagen sich, daß eine Verurtheilung nach dem dermaligen To betteht. Grunde liege. Wer freilich an eine Fortsetzung des per treff der definitiven Stellung der Bundesregierun- Stande der Ansichten im Volke doch nicht erfolgen würde, für Bestellungen werden auswärts beiber werde die Todesstrafe anders ansehen, als wer angen zur Todesstrafe zu haben. Der Antrag wurde Art wird den betheiligten Beschuldigten Zeit und Mühe sönlichen Lebens nach dem leiblichen Tode nicht glaube, und stellen deßhalb einfach das Verfahren ein. Auf diese intern, in Berlin bei der Expedition, die Unsterblichkeit der ihm von Gott verliehenen Seele durch den Widerspruch des Grafen Schwerin be- und dem Staate Arbeit und Kosten erspart. Man wird traße 17, und bei allen soliden glaube und überzeugt sei, daß auch dem schwersten Verseitigt; es wird also in der zweiten Lesung fortgefah gern zugeben, daß augenblicklich noch in Preußen- so editionpediteuren gemacht.( Preis viertel- brecher am Grabe die trostreiche Verheißung bleibe, daßren und so ruht immerwährend auf den Berathun Breßwesen verhältnißmäßig unbehelligt läßt, aber es fehlt 16 Sgr.) der Tod auch für ihn die Pforte des Lebens sein tönne Graf Bismard hob ferner hervor: es mache den Ein- gen der Druck des Zweifels, ob dieselben über- port jede Garantie, daß nicht im nächsten Augenblicke die brud, als ob die Gegner der Todesstrafe vielfach von haupt von irgend welchem Nutzen sind, oder nicht. frühere wilde Jagd losgeht und Staatsanwalte, Unter­einer frankhaften Reignng geleitet seien, den Verbrecher mit mehr Fürsorge zu schonen und zu schützen als seine der A. 3." aus München mitgetheilt wird, zum Sicherheit, wie sie in Baiern durch die Aburtheilung der Das deutsche Zollparlament wird, wie fuchungsrichter und Dreimänner Kollegien die Preßhetze nach bekannter Melodie wieder in Scene setzen. Eine Opfer. Die Regierung erkenne als ihre Pflicht bor 21. April einberufen werden; die Session soll Geschworenen gegeben ist, besitzt man in Preußen nicht. Berlin , 12. März. Allem, der Mehrheit friedlicher Bürger einen möglichst en bei Die Todesstrafe und das Volts.ficheren Schutz zu gewähren. Auch die Gegner fönnen etwa 14 Tage dauern. In gewiffem Sinne hat aber auch, heißt es in dem Briefe jein". nicht in Abrede stellen, daß die Androhung der Todes unter dieser Ueberschrift bringt die strafe von durchgreifenderer Wirkung sei, als die Ge- Fortschrittspartei und einer Anzahl National- Behandlung der Presse gebracht. Wenigstens werden Der Abg. Dr. Hirsch, unterstützt von der weiter, in Baiern die allerneueste Beit eine etwas andere Rorrespondenz", das direkt durch das preu- fängniß oder Zuchthausstrafe, bei welcher immer die Ministerium geleitete Blatt, einen Artikel, Soffnung auf Begnadigung oder Befreiung bleibe. Wenn Liberaler, hat folgende Interpellation an den burg zur Verhandlung kommen, auf Rechnung einer un­einige Auflagen, welche in den nächsten Wochen in Augs­um so weniger unseren Lesern vorent- man aber zugebe, daß in der Todesstrafe ein höherer Bundeskanzler eingebracht: 1) Wird noch in dieser mittelbaren Direktion des Juſtizminiſters gebracht, wozu nnen, da wir vollständig anderer Mei- schuldig, ihm dieses Mehr an Schutz, welches die Gesetz Schutz liege, so sei man es dem friedlichen Bürger auch Session, gemäß der Resolution des Reichstages eine Beschwerde des Reichraths- Präsidenten v. Stauffen­Wenngleich wir die Todesstrafe gebung gegen Räuber und Mörder zu geben im Stande Gesetzes, welches Normativbedingungen für die Augsburger Abendzeitung, wegen ungefähr eines Duyends § 141 der Gewerbeordnung, der Entwurf eines berg den Anlaß gegeben haben soll. Unter Anderen ist i die tonservative oder ministerielle Parteiiei, auch in der That zu gewähren. Die Regierung len so überaus brennenden Frage machen, wenigstens fönne und wolle die Verantwortung dafür Errichtung einer Kranken-, Hilfs- und Sterbekasse Worte gegen die Reichsrathskammer und ihre einzelnen nicht übernehmen, daß dem Bürger dieser vollere Schuß für Gesellen, Gehilfen und Fabrikarbeiter an- Mitglieder vor das Schwurgericht verwiesen, was feit Prat Frage im Berhältniß zu vielen andern, gegen todeswürdige Berbrechen entzogen werde, daß fünf- ordnet, dem Reichstage vorgelegt werden? 2) Hatwanzig Jahren dem weitverbreitetsten und hoch angesehenen r. 15 Piel zu allen denen, in welchen überhaupttig Raubmörder in die Häuſer einschleichen und Familie der Herr Bundeskanzler, gemäß dem Beschluß des zweifelt Niemand, und es könnte leicht kommen, daß die Organe nicht vorgekommen ist. An der 3 Geen gesellschaftlichen Verhältnisse halbdugend weiſe umbringen können, ohne daß dem Staate es ſprechung 8 für rage gebracht werden, sehr kleinlich uns die Möglichkeit vorhanden, daß der Reichstag bei der Untersuchung über den Einfluß der Zuchthaus- wegkommt als der Angeschuldigte. das Recht der Todesstrafe gegen sie zuflände. Noch ist Reichstags vom 29. Mai 1869, eine amtliche hohe Reichsrathskantmer bei der Verhandlung schlimmer gefeso erachten wir es doch als Pflicht, dasschließlichen Berathung auf den Weg der Berständigung arbeit auf die Lage der freien Arbeiter im Nord­ung und ihr Organ erklären, das Bolt über diese wichtige Frage einlenkt. Wenn diese Hoffnung Im Princip sind wir in diesem Punkte mit die Beibehaltung der Todesstrafe, dieses sich nicht erfüllt, so wird dadurch das Zustandekommen deutschen Bunde angeordnet, und wird das Re- der Zukunft" und auch ebenso mit der Köln . zu verneinen. Wir wollen aber des neuen Strafrechts unmöglich gemacht werden, nicht sultat derselben dem Reichstage noch in dieser Btg." einig und wundern uns nur, daß die Zu­en Artikel der Prov.- Korresp." bringen wärtigen Rechtszustand in Betreff der Todesstrafe preis- entwurf über die Haftpflicht der Unternehmer für wie der preußischen Schwurgerichte mit einer aber die Regierung gezwungen werden können, den gegen- Session mitgetheilt werden? 3) Wird ein Gesetz- tunft" nicht der Zusammensetzung der bairischen, 3. Gnsere Ansichten noch näher entwickeln. zugeben. Die Regierung darf unbedingt vertrauen, daß Leben und Gesundheit der Arbeiter in Berg- Silbe gedacht hat. Nur der Besis ist nämlich lautet: das Boltsbewußtsein ihr in dieser Frage entschieden tag des Norddeutschen Bundes , vornehm zur Seite steht und daß sich dies eintretenden Falls auch werken u. s. w. noch in dieser Session dem Reichsdort vertreten. Wir sind fest überzeugt, daß Bartel in demselben, hat die Abschaffung offenkundig bethätigen werde." tage vorgelegt werden? 4) Wann wird der§ 155 ein Social- Demokrat durchgängig bei den afe gefordert. Die Bundesregierungen in Was Jemand wünscht, das glaubt er Alinea 2 der Gewerbeordnung für den Nord- preußischen Schwurgerichten bei einem politischen forderung mit Entschiedenheit zurück und sind leicht", so lautet ein altes Sprüchwort und also deutschen Bund, betreffend die Bezeichnung der Bergehen schlechter wegkäme, als bei dem die Beibehaltung der Todesstrafe sowohl geht es auch der preußischen Regierung. Das höheren und unteren Verwaltungsbehörden, Ge- Dreimänner- Collegium", obwohl es ihm auch echtfertigt und auf den Vorschriften einer fitt- Bolt will die Beibehaltung der Todesstrafe nichtmeindebehörden u. s. w. in den einzelnen Bundes- dort gewöhnlich gerade nicht gut ergeht. Die ralis nung begründet ist, als auch dem Bedürf und wenn es sich auch noch nicht öffentlich darüber staaten, zur Ausführung gelangen?" Jen Bordneten und gesicherten Staatswesens ent­

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hrend die Gegner der Todesstrafe sich auffausgesprochen hat, so liegt solches mehr an der merken hierzu, daß wir mit dieser Interpellation sich in ihrem Ausspruche wohl für die liberalen, iche höhere Entwickelung des Rechtsbewußt- mangelnden Gelegenheit und auch daran, daß der einverstanden sind, daß unsere Abgeordneten eine fortschrittlichen oder Bolles berufen zu dürfen meinen, ist die Re- Arbeiterstand sich für wichtigere Dinge interesfirt, ähnliche deshalb nicht haben stellen können, weil volksparteilichen, politischen Verbrecher, erfeits fest davon durchdrungen, daß das wir als für die Abschaffung der Todesstrafe. bewußtsein ebenso aus religiös- sittlicher Ueber­Bielie die nöthigen 30 Unterstützungsstimmen nicht aber niemals für die Socialisten. In dem Urtheil über politische Verbrechen wichtiger ist für ob sie zusammenbringen würden. eiter der Obrigkeit zur Wahrung des Gesetzes und noch fernerhin in unerhörter Weise ausgebeutet die" Tribüne", würde es doch rathsam sein, ein- immerhin vielfach seiner Parteistellung, wieviel Bei der Berathung des Strafgesetzes," schreibt allgemein anerkannt unterliegt selbst der Richter des friedlichen Bürgers das Schwert gegen werden sollen, viel wichtiger für sie auch die Frage mal die Frage in Erörterung zu ziehen, auf welche mehr noch der Geschworene. Wenn nun auch der ( bends order gegeben ist. Unser Bolt in den ob die gegenwärtige Productionsweise täglich und erfeunt jest wie früher in der Obrigkeit esetzte weltliche Ordnung, welcher vornehmstündlich Arbeiter in den Tod schicken dürfe, fei Weise Personen zu entschädigen seien, die erwie- Richter manchmal unter dem Eindruck seiner von Rihteramt nach göttlichem Gebot übertragen ist. es, daß während der Verrichtung der Arbeit sie lenermaßen Wochen und Monate lang unschuldig irgend einer Regierung abhängigen Stellung ent­Cenbarung des Alten Testamentes verkündet ist: ein jäher Tod ereilt, sei es, daß sie bei der Unin Untersuchung gesessen haben. Dergleichen Fälle schieden haben mag, so ist der Geschworene in enblut vergießt, deffen Blut soll auch durch zulänglichkeit der Erhaltungsmittel langsam des tommen bekanntlich nicht allzu selten vor. Ge- eben dem Maße von seiner gesellschaftlichen Stel­nmlunde gemacht", so bestätigt das Evangelium sterben. schah es doch in Berlin vor lung Wir die Frage, ob die jeweilig 4 Wochen in Unter- stand gelegentlich zurück. aufert umkommen", ferner: Die Obrigkeitschende Macht, ohne ihn zu fragen, hunderttaufende luchungshaft gehalten wurde, weil er im Verdachte Die von der Regierung manchmal beeinflußte

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t nicht umsonst", und So Jemand mit einer Söhne in den Schlachtentod senden dürfe; stand, eine Reihe von Schwindeleien verübt zu und doch liberale Spenersche Zeitung ", bringt hriftliche Glaube die Grundlage unseres viel wichtiger, als wenn durch einen Gesetzesspruch haben. Im Audienz- Termine stellte sich heraus, einen, die preußische Regierung lobhudelnden Ar­bleibt, wird das Wort Gottes auch in irgend ein einzelner Mensch getödtet wird. Also daß sämmtliche Belastungszeugen sich in der Per- tikel. Einen sehr interessanter Satz aus demselben Richteramt der Obrigkeit mehr gelten, als sind wir gerade nicht sehr begeistert für die son des Angeklagten geirrt und ihn irrthümlicher- wollen wir unsern Lesern nicht vorenthalten: wech Aufhebung der Todesstrafe. Wir wünschen sie aber weise als den Schwindler recognoscirt hatten. ungen hin und her getrieben wird. Und doch gerirten sich die Leiter der Bundes- und ten, als ob das vermeintlich geläuterte Rechts einem Fürsten nimmermehr das, wenn auch be­durfte die Regierung der Behauptung doch und besonders aus dem Grunde, weil wir vor einem rheinischen Schwurgerichtshofe standen preußischen Politit viel mehr als liberale, denn als con­im vorigen Monate drei Männer unter der An- hängenderes Fortschreiten auf liberalen Wegen hat keine servative Minister; denn wahrlich, ein rascheres, zusammen erer Zeit die Todesstrafe verwerfe, vielmehr schränkte Recht, aus freier Entschließung bestimmen lage des Raubes. Das Resultat war die Frei- Nation aufzuweisen, als die deutsche in den letzten drei heit darauf hinweisen, daß Angesichts von zu können über Leben und Tod irgend eines seiner Anklage erhoben hatte, nach Vernehmung der Be- der nicht von unseren fleinlichen Parteifämpfen ganz be sprechung, da derfelbe Staatsanwalt, welcher die bis vier Jahren. Wenn man die Gesetzgebungsarbeiten wie sie auch neuerdings wieder mehrfach dieser Zeiten auch nur flüchtig überblickt, so wird jeder, das Gewiffen des Volkes sich fast einmit Unterthanen, einräumen können; gerade in der futlich nothwendige Folge seiner Blutschuld Menschen liegt die Idee des Gottesgnaden­mache, daß der Tod des Mörders die Ausübung des Gnadenactes über das Leben eines und Entlastungszeugen die Anklage fallen ließ fangen ist, zugestehen: wir haben eine für den Fortschritt und das Nichtschuldig beantragte. Während der ganz ungewöhnlich intereffirte Regierung. Regierung erkennt allerdings einen Fort thums" tief begründet, und darin ist auch noch Wir haben beim besten Willen kein besonderes sich der Läuterung des Rechtsbewußtseins demselben auch in dem neuen Strafgesetz allein die Leiter zu suchen, welche die Fürsten zeugen, der in der Voruntersuchung schon eidlich Fortschreiten der preußischen Regierung auf dem Gelung verschaffung, vor Allem indem die direkt mit demjenigen- wenigstens in den Augen bienz- Termin in der Nähe des Gerichtsgebäudes entdecken können wohl aber viele Hindernisse, vernommen war, vor seiner Vernehmung im Au- Wege des wahren Volkswohls auch nur annähernd auf die anfolut todeswürdigen Verbrechen des Bolles in Verbindung setzen soll, von während dieselbe in früheren Zeiten dessen Gnade sie Thron und Krone empfangen zu wohl außerhalb des Bereiches der menschlichen Nation entgegengestellt werden. den Hals ab. Das Leben zu ersetzen, liegt nun die der freiheitlichen Entwickelung der deutschen Anzahl von Verbrechen angedroht war; der eit hat sich ferner darin bethätigt, daß die haben vorgeben und sich also über die gewöhn Kraft, aber wer leistet den unschuldig Angeklagten, und zwar dann mit Recht Wie die Rhein . 3tg." hört, wird die Fort­strafe beseitigt sind, sowie darin, daß erheben dürfen. Als Demokraten aber räumen die über vier Monate in Haft gehalten waren, schrittspartei im Reichstage den Antrag einbringen, jetzt in dem gerichtlichen Verfahren jede wir einem Menschen nur die von seinen Mitmen für die erlittene Schmach und den materiellen den Militäretat herabzusetzen und die Friedens­Verlust irgend welche Entschädigung?" armee zu vermindern. Die Zukunft" bringt folgenden Artikel über

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Rundschau.

Berlin , 12. März.

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Aus Darmstadt berichtet man, daß gleich die Zuweisung der Preßvergehen an die Geschwo- dem Nordbund und Württemberg auch Hessen­renengerichte: Darmstadt das allgemeine Wahlrecht haben solle. Wenn, wie in Baiern , die Preßvergehen den Gewie nämlich die Hessischen Volksblätter" ver= schworenen zugewiesen sind, so hat dies nicht nur die In der Situng des Reichstags des gute Folge, daß bei einem angestrengten Prozesse die Ent- nehmen, ist das Ministerium mit dem Entwurf Gründe hervorgehoben, welche es der Ne- Norddeutschen Bundes vom 10. d. M. gefcheidung über die Ausschreitungen der Organe der öffent feines neuen, auf dem Princip der allgemeinen

Graf Bismard bei der Berathung im