Gerichts- Beitung.
Er befland darauf, daß die Muller des Angeklagten Köhler, die zur| behüiblicher Genehmigung veranstaltet werden. Auf diese Wes Zeit in Marienbad weilt, als Zengin vernommen werde, da sie stimmung berief sich die Polizeiverwaltung von Düsseldorf beim Mit Freisprechung endete der bekannte Prozeß gegen das wesentliches zu seiner Entlastung aussagen würde. Der Angeklagte Erlaß einer Verfügung, durch welche sie der Gastwirthin Streitkomitee der Leipziger Maurer. In der Be- berief sich auch noch auf einen anderen nicht anwesenden Zeugen und Stark untersagte, in ihrem Lokal die Sänger- und Jodlergesellschaft gründung des Urtheils, das am 6. d. M. verkündet wurde, wird aus verblieb allen Vorhaltungen gegenüber dabei, daß er auf diese Ent-„ Die Mürzthaler" auftreten zu lassen. Frau Stark strengte darauf geführt, daß das Gericht das Urtheil vom 27. September v. J. auf- laftungszengen nicht verzichten könne. Der Gerichtshof erwog nun, beim Bezirksausschuß gegen die Polizeiverwaltung die Klage an und gehoben habe, auch soweit es nicht durch das Urtheil des Reichs- ob eine Trennung der Anklage sich ermöglichen ließe, er tam aber beantragte die Aufhebung der Verfügung. Sie legte eine Be gerichts aufgehoben worden ist. Nach den in der Verhandlung zu der Entscheidung, daß dies sich nicht empfehlen würde, und da er scheinigung des königlichen Musikdirektors Steinhauer vor, wonach erfolgten neueren Feststellungen sei nicht erwiesen, daß die Verletzten andererseits dem Angeklagten Lehmann seinen Beweisantrag nicht die gesanglichen Leistungen der Sängergesellschaft und der durch die Körperverletzung zur Unterlassung der Arbeit ablehnen konnte, so blieb nichts übrig, als die Verhandlung aber Inhalt der vorgetragenen Lieder eines höheren fünstlerischen genöthigt werden sollten." Es war demnach die Frage zu be- mals zu vertagen. Interesses nicht entbehrten. Der Bezirksausschuß wies dennoch die antworten, ob die Angeklagten strafrechtlich für die Körperverlegung Wer einem Bettler ein Stück Brot giebt, macht fich lage ab. Er ging von der Erwägung aus, daß stets dann ein verantwortlich gemacht werden konnten. Das Gericht habe diese strafbar. Im Jahre 1892 erließ der Landrath, zu lön, Graf höheres Interesse der Kunst nicht obwalte, wenn die fraglichen Frage verneint. Nach einem Urtheile des Reichsgerichts konnte für Rangau, eine Polizeiverordnung, wonach solche Personen in Darbietungen vorwiegend der Unterhaltung dienten. Der objektive die Angeklagten eine Rechtspflicht zum Einschreiten mir vorliegen, seinem Kreise, welche einem Bettler eine Gabe verabfolgen, mit Werth der Darbietungen sei bein Vorliegen dieses Zwedes nicht twent sie Vorsteher eines Vereins waren oder wenn 7
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fie Geldstrafe bis zu 30 M. oder entsprechender Haft zu bestrafen sind. entscheidend. Die Das ist eine Verordnung, die ja ohne Zweifel ganz den Ideen an- Das Ober- Verwaltungsgericht, an das sich munmehr
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psysisch auf den Willen der Thäter eingewirkt hätten. Voraussetzungen eines Vereins seien im gegebenen Falle vor- gemessen ist, nach denen manche Vertreter des fich christlich nennenden die Klägerin wandte, war aber anderer Meinung. Es könne sehr handen, denn es hatte ein Zusammenschluß der Streikenden zur Er- Staates von heute Ordnung, Neligion und Sitte schügen, mag sie wohl auch mit einer künstlerischen Darbietung eine unterhaltende reichung eines gemeinsamen Zweckes, der Erlangung günstiger auch zum eigentlichen Christenthum passen, wie die Faust aufs Wirkung verbunden sein. Somit könnten die Konzerte der GesellArbeits- und Lohnbedingungen, stattgefunden. Daraus ergab sich Auge. Das Almosengeben war im Kreise Plön seit Erlaß der schaft Die Mürzthaler" nach dem Gutachten des Musikdirektors die Rechtspflicht für die Angeklagten, gegen die Mißhandlung ein- Verordnung stets mit der Gefahr verbunden, daß der Mann, der Steinhauer unbedenklich als solche angesehen werden, zu deren Verzuschreiten, wenn sie von dem Vorgange rechtzeitig Kenntniß er einem hungernden Bettler ein Stück Brot oder einen Nidel dar- anstaltung es feiner Genehmigung bedürfe. Die Verfügung der Yang hätten. Diese subjektive Frage mußte aber nach reichte, für die Ausübung dieser seiner Christenpflicht mit„ Geld- Polizei sei demzufolge als unbegründet aufzuheben. dem Ergebniß der Beweisaufnahme verneint werden. Sie strafe oder entsprechender Haft" belegt wurde. Diese schöne Polizeihaben nicht an Herr Dr. Sigl im Umgang mit Frauen. Ueber eine Verder Mißhandlung Lehmann's theilgenommen verfügung ist nun, o Jammer es zu sagen, vor einigen Tagen in andlung vor dem Münchener Schöffengericht berichtet die„ M. Fr. Pr." und ist auch nicht erwiesen, daß sie von der Mißhandlung L.'s einem Falle, wo ein solcher llebelthäter auf gerichtlicher Entscheidung folgendes: Angeklagt war der Herausgeber des„ Bayr. Vaterland", Kenntniß erlangt haben. Es war dann die Frage zu entscheiden, bestand, vom Landgericht Kiel für rechtsun giltig erklärt Herr Dr. jur. J. B. Sigl, wegen Beleidigung und ob sie psychisch auf die Thäter eingewirkt haben. Die psychische worden. Der Gerichtshof sprach den Angeklagten, einen Herrn Lage Körperverlegung. Klägerin war das Dienstmädchen Einwirkung fete aber eine unzweideutige Willenserklärung voraus. aus Schönberg , frei, indem es zwar nicht auf den Kontrast dieser( Köchin) Margarethe Nuhland. Der Hergang Wenn die Mißhandlung zu ihrer Ansicht und Gehör erfolgt wäre, so Verordnung mit der Lehre Christi hinwies, wohl aber betonte, daß folgender: Die Ruhland, die bei Dr. Sigl im Dienſt ſtand, würde das passive Verhalten als ihre ſtillschweigende Zu- sie den gesetzlichen Bestimmungen zum Schuße des freien Wer ist am 28. Mai 1897 abends, wo sie wie gewöhnlich die Hunde stimmung gedeutet werden können. Allein es jei nicht erfügungsrechtes über das eigene Vermögen widerspreche. Hoffentlich ihres Herrn spazieren führte, erst nachts nach 11 1hr heimwiesen, daß sie die Mißhandlung gehört oder gesehen geht haben. Es sei vielmehr erwiesen, daß die Thäter thatsächlich fapos. er christliche Staat ob solcher Gerichtsentscheidung nicht gekehrt, da sie Bekannte getroffen hatte. Dr. Sigl und seine Haushälterin Fräulein Julie Weißenbeck, waren bereits zu Hause, und von der Beeinflussung der Streifleitung unabhängig gehandelt haben. Bezüglich des Falles Kramer sei zwar eine psysische Einwirkung Zur Kennzeichnung des Werftarbeiters" Lorenzen. Zu da die Flügelthür geschlossen war, so mußte die Ruhland Klingeln. Sigl öffnete und empfing die Heimkehrende mit den Bertholds vorhanden, allein, da er seine Aeußerung, seht Euch den M. Geldstrafe wurde am 7. Juli in der Verhandlung der Be- Dr. an, der hat schon einmal Reisegeld erhalten, das ist kein schöner Bug tufungskammer des Landgerichts rufungskammer des Landgerichts zu Kiel der Redakteur der gemeinsten Schimpfworten, wie Schlechtes Mensch, Schlampen, von Dir an die Halleschen Maurer richtete, und er auch sofort in Schleswig- Holsteinischen Volkszeitung" A. Lütjens wegen Be- Fezzen u. dergl., schlug sie auf den Hinterkopf und packte sie an das Streifbureau eintrat, so konnte er den eingetretenen Erfolg leidigung des bekannten Werftarbeiters Lorenzen verurtheilt. Der Gurgel. Die Ruhland erlitt dadurch Verlegungen, die eine feiner Aeußerung als möglich nicht voraussehen. Es war demnach Der Pfeudonym Hans Felsen( Landesversicherungsrath Hansen- 14tägigeärztliche Behandlung nothwendig machten. Sie hat sich aber nicht wie geschehen zu entscheiden. Kiel hatte im Jahre 1890 ein Buch an die deutschen ungestraft mißhandeln lassen, sondern ist dem Herrn Dr. Sigl mit den Arbeiter" herausgegeben, welches auch dem nationalliberalen Nägeln ins Gesicht gefahren, hat ihn elend zerkragt, in den Ballen Wegen Beleidigung der Berliner Schuhmannschaft wurden Lorenzen zu Gesicht gekommen war. Lorenzen fühlte min ebenfalls der linken Hand gebissen und überdies einen unverschämten gestern der verantwortliche Redakteur des„ Kleinen Journals" Eugen das Bedürfniß in sich, ein Buch über„ Die deutschen Arbeiter er geheißen. Dr. Sigl stellt deshalb Widerklage wegen Neisser und der Schriftsteller Julius Stettenheim vor der und die Sozialdemokratie" zu schreiben, welches denn Beleidigung und Körperverlegung. Er vertheidigte sich damit, daß III. Straffammer des Landgerichts I zur Verantwortung gezogen. auch im Jahre 1891 in Drud erschien. Da diese Broschüre aber er behauptete, das ihm nach bayrischem Landrecht zustehende Zur Zeit, als das Thema„ Mißgriffe von Polizeibeamten" eine infolge verschiedener Differenzen mit dem Druder feine größere Ver- gefegliche Büchtigungsrecht nicht überschritten und stehende Rubrik in den Berliner Zeitungen bildete, veröffentlichte der breitung finden konnte, sah sich der Verfasser Lorenzen genöthigt, außerdem in Nothwehr gehandelt zu haben. Angell. Stettenheim im ,, Kel. J." eine kleine humoristische Plauderei unter das Machwerk nach einigen Jahren in verbesserter Auf- Ruhland als eine ungetreue Person, die ihm u. a. zwei Flaschen der Ueberschrift Was einem Nüchternen in Berlin lage unter dem Titel: Die Sozialdemokratie in Champagner gestohlen und es überhaupt von vornherein darauf abpassiren tann". Im Anschluß an den noch immer nicht ganz Theorie und Pragis auf den Büchermarkt zu gesehen habe, von ihm Geld zu erpressen. Die Ruhland aufgeklärten Fall Krausnid, in welchem ein angeblich fchiver franter bringen. Die theils wörtliche Uebereinstimmung der Lorenzen bestreitet diesen Diebstahl ganz entschieden und erzählt, daß die- junger Mann als" Betrunkener" nach der Polizeiwache gebracht schen Broschüre mit dem Buche des Hans Felsen veranlaßte Haushälterin des Dr. Sigl, Fräulein Weißenbed, in dessen Abwesenworden sei und dort viele Stunden auf dem Fußboden liegend zu- die Redaktion der„ Schleswig- Holsteinischen Volkszeitung", im No- heit einen Herrn, mit dem sie öfter verkehrte, nachts halb 2 Uhr gebracht haben soll, wurden in der Plauderei die Gefahren, die aus vember 1897 mehrere Artikel über das Machwerk des Lorenzen eingeführt und den Champagner mit ihm getrunken habe. dieser Methode für den Bürger entstehen, humoristisch fatirisch zu schreiben. In diesen Artikeln wurde der kaiserliche Werft- Dr. Sigl habe deshalb eine Animosität gegen sie, weil sie ihn dargestellt. Es wurde darin ausgeführt, daß der Schutzmann arbeiter Lorenzen des literarischen Diebstahls mit seinen Liebeswerbungen abgewiesen habe. mit der Sistirung unschuldiger Frauen und Mädchen sich nicht beschuldigt. Hierdurch fühlte sich Lorenzen beleidigt und erhob Dr. Sigl sei nämlich, während das gnädige Fräulein" verreist war, mehr begnüge, daß der Lorbeer, dent er dabei einge- deshalb die Klage gegen den verantwortlichen Redakteur Lütjens. nachts in ihr Zimmer eingedrungen und habe sie unter den größten Als Zeugin wurde heimst, ihn nicht schlafen lasse und er nun zur Siftirung Das Schöffengericht zu Kiel verurtheilte Lütjens zu 25 M. Geldstrafe. Versprechungen zu verführen gesucht. schwer tranter Männer übergehe. Die humoristische Plauderei kam Da das Urtheil aber zu gelinde ausgefallen und mir wegen das gnädige Fräulein", die Julie Weißenbed, nur zu dem Ergebniß, daß Männer und Jünglinge sich vor jeder Er- einfachen und nicht verleumderischer Beleidigung auf Strafe Ihre Aussagen waren belanglos, da sie erst dazugekommen sein krankung oder Unfall auf der Straße sehr in acht nehmen müßten, erkannt worden war, legte Lorenzen Berufung ein. Die Be- will, als der Stampf" bereits beendet war. Was die Verlegungen da sie Gefahr liefen, anstatt nach Hause oder in ein Krankenhaus rufungsinstanz, das Landgericht in Riel, fand in Uebereinstimmung anbelangt, welche die Ruhland erlitten, so bestanden sie nach der gebracht, auf den Fußboden irgend eines Polizeibureaus gelegt zu mit dem Vorderrichter in den harten Ausdrücken eine einfache Be- Aussage des als Sachverständiger vernommenen Arztes in einer werden. Polizeipräsident v. Windheim erblickte hierin eine Beleidi- leidigung des Lorenzen nach§ 185 des Str. G.-B. für vorliegend hochgradigen Schwellung des blutunterlaufenen linken Auges, gung der Schutzmannschaft und stellte den Strafantrag. Beide Ange- und erkannte deshalb auf 100 M. Geldstrafe, wies aber die einer Beule im Nacken, sowie Straßwunden. Von den Fausttlagte bestritten das Vorliegen einer Beleidigung, da feineswegs das ge- Klage wegen verleumderischer Beleidigung ab und stellte schlägen herrührende, intensive Kopfschmerzen und Nasenbluten machten ſammte Institut der Schußmannschaft heruntergesetzt, sondern mir weiter fest, daß gerichtsseitig anerkannt werden müsse, Lorenzen das Mädchen längere Zeit arbeitsunfähig. Das Gericht erkannte für die Thatsache, daß ein Schwerkranker als Betrunkener behandelt habe einen literarischen Diebstahl begangen! Ob Dr. Sigl auf Freisprechung, weil er das ihm nach wurde, parodirt und ironisirt werden sollte. Der Angeklagte Stetten die nationalliberalen Blätter, welche ihren berühmten Werftarbeiter bayerischem Landrecht zustehende Büchtigungsrecht nicht über heim nahm es als sein gutes Recht in Anspruch, das Instrument und Sozialistentödter Lorenzen stets unter ihre Fittige nehmen, audichritten habe! Die Ruhland wurde wegen Beleidigung zu des Wizes und der Satire zu handhaben, um auf die Abstellung diese gerichtsseitige Feststellung erwähnen werden? 10 M. Geldstrafe event. 2 Tage Gefängniß und wegen Körperöffentlicher Mißstände hinzuwirken. Staatsanwalt St a dh'ow 11 Stachow hielt den Artikel für beleidigend Der grobe Unfugsparagraph als Waffe gegen dir Ar verlegung zu 5 M. Strafe event 1 Tag Gefängniß verurtheilt. Gegen δα er int hämischer beiterschaft. Der vielumstrittene Nachsatz bei Streitnachrichten: dieses Urtheil will die Ruhland Berufung einlegen. Weise die ganze Polizei lächerlich zu machen bestrebt 3uzug ist fernzuhalten" involvirt feinen groben Unfug. gewesen sei. Er beantragte gegen jeden Angeklagten vier So entschied von neuem das Landgericht Halle in der Sache des Monate Gefängniß. Rechtsanwalt Korn beantragte da Redakteurs vom„ Volksblatt", Genossen Weißmann. Es handelte gegen die Freisprechung. Der Artikel richte sich nicht gegen die sich um einen über den Naumburger Maurerstreik veröffentlichten ganze Institution der Polizei, sondern gegen die Mißgriffe einzelner Versammlungsbericht, an welchem jener Satz als Schlußpassus anBeamten. Außerdem stehe den Angeklagten der Schutz des§ 193 gehängt worden war. Der Staatsanwalt erblickte nach staatsanwaltzur Seite, da es sich um ein Ereignis handelte, welches auch sie lichem Brauch darin sowohl eine Benruhigung der Arbeitgeber als leicht einmal betreffen konnte. Eventuell beantragte der Vertheidiger auch der Arbeitnehmer und beantragte gegen W. eine Haftstrafe von die Vorladung der Herren Krausnick Vater und Sohn und des zwei Wochen. Sanitätsraths Kretschmer, welche befunden würden, daß Um sich aus einer augenblicklichen Geldverlegenheit zu Krausnick jun. an Genicstarre gelitten und nicht betrunken gewesen helsen, hat der frühere Bankbeamte Franz Goldbach zu einem sei. Der Gerichtshof( Vorsitzender: Landgerichtsrath Dr. Frisschen) Mittel gegriffen, welches ihn gestern unter der Anklage der Urkunden lehnte den Beweisantrag ab, da er den Angeklagten den guten fälschung und des versuchten Betruges vor die erste Glauben zubilligte und erkannte im übrigen auf Freisprechung Straffammer des Landgerichts I führte. Der Angeklagte, welcher der Angeklagten. Der Gerichtshof hielt mir einen kleinen einer angesehenen Familie aus Wien entstammt, war in einen Waffenstillstand zu Ende sein dürfte. An beide Armeen follen Baffus objektiv für beleidigend, billigte aber den Angeklagten den hiesigen Banlhause beschäftigt, verlor joine Stellung aber am 1. Juni. Die Mittheilungen gelangt sein, daß sowohl in Washington als auch Schutz des§193 zn. Nach einem Reichsgerichts- Erkenntniß im Er nahm Wohnung im Hotel Hof zu Habsburg" in der Hoffnung, in Madrid Verhandlungen über die 29. Bande soll eine Beleidung straflos fein nicht blos, wenn sie daß er wieder Stellung finden würde. zur Ausführung und Vertheidigung von Rechten verübt wird, währten ihm reichliche Unterstützung. Seine Eltern ge- bedingungen unternommen sein sollen. Eines Tages traf er Amerikanische Verstärkungen. Aus New- York wird vom sondern auch wenn der Thäter für eine ihn selbst nahe an= im Hotel mit einem alten Bekannten, dent gehende Sache tämpft". Dies sei nach Ansicht des Gerichts moris Josefssohn aus Kratau zusammen. Kaufmann 7. Juli telegraphirt: General Miles geht in der kommmenden Dieser erzählte Nacht nach Charleston ab, um sich von dort nach Santiago einzuhier der Fall gewesen. ihm im Laufe der Unterhaltung, daß er in Frankfurt a. D. das schiffen. In Washington glaubt man, Linares werde Santiago Die bekannte Geschichte vom falschen Einjährigen" Glück gehabt habe, auf dem Bahnhofe seinen Freund, den dort übergeben, wenn er die bedeutenden Verstärkungen der ameri scheint nicht zu Ende kommen zu sollen, denn alle gerichtlichen wohnenden Apothekenbesitzer W. zu treffen. Diese Kenntniß machte tanischen Streitkräfte sicht. Von der Marine werden Vorbereitungen Termine zur Hauptverhandlung dieser eigenartigen Angelegenheit sich der Angeflagte am folgenden Tage in verwerflicher Weise zu getroffen, um die westindischen Gewässer in umfassender Weise nach verfallen erbarmungslos dem Schicksal der Vertagung. Gestern Rugen . Er hatte nach Hause um Geld geschrieben und wartete panischen Schiffen abzusuchen. Der spanische Schooner Gallito" wurde vor dem Schwurgericht wieder einmal der Versuch mit Ungeduld auf das Eintreffen der Sendung, da er von Mitteln mit Borräthen an Bord, wurde auf der Höhe von Jela de Pinos gemacht, das gerichtliche Verfahren zu einem Abschluß zu fast entblößt war. Er telegraphirte darauf an den Apothekenbefizer von dem amerikanischen Kanonenboot" Eagle" genommen. bringen. Auf der Anklagebant nahmen wiederum Platz: der in Frankfurt und bat ihn um telegraphische Ueberweisung von Obgleich das Feuer vor Santiago eingestellt sei, werde auf Schreiber Wilhelm histermann, der Handlungsgehilfe 200 Wart. Die Depesche unterzeichnete er mit dem Namen„ Morig" beiden Seiten die Arbeit fortgesetzt, um die Batterien und die Vers Friz Köhler, der Arbeiter Ernst Lehmann und Der Empfänger, welcher annahm, daß die Depesche von seinem Freund schanzungen zu vollenden. Die Amerikaner hätten ihre Stellungen dessen Ehefrau Marie geborene Schulz, bon denen Moritz Josefssohn herrührte, reiste sofort nach Berlin , um diesem in den legten 48 Stunden erheblich verstärkt, ihre Batterien auf dem sich die beiden ersten Angeklagten wegen intellektueller Urkunden das Geld persönlich zu überbringen. Im Hof von Habsburg " erfuhr Abhang beherrschten die Stadt. Mittwoch Abend sei die Division fälschung, Fälschung von Privaturkunden und des Gebrauches solcher, er, daß Josefssohn bereits abgereist sei und der vom Angeklagten be- Lawton um 600 Meter vorgerückt. Der Waffenstilstand sei bis das Lehmann'sche Ehepaar wegen Beihilfe und Erpressung zu vergangene Schwindel wurde entdeckt. Goldbach wurde sofort in Sonnabend Mittag verlängert worden. antworten haben. Es handelt sich bekanntlich darum, daß Hister- haft genommen. Eine bittere Jronie des Schicksals wollte cs, daß Das Geschwader Camara's, die legte größere Seemacht, die mann für Stöhler unter deffen Namen das Falt- Gymnasium be- ingivischen 300 M. für den Angeklagten eingetroffen waren. Im Spanien noch befigt, liegt nach Meldung aus Jsmailia einige Meilen suchte und für ihn das Zeugniß für den einjährigen Militär- Termine versicherte der Angeklagte, daß er im Falle des Gelingens von Suez entfernt vor Aufer. dienst erwarb, daß Köhler auf grund dieses Zeugnisses sich sofort mit seinem Freunde Josefssohn in Verbindung gesetzt Die Kämpfe in Manila dauern fort. Eine Depesche des sein Jahr abdiente und daß endlich das Lehmann'sche Ehe- haben würde, um dem Apothekenbefizer das Geld zurück zu erstatten. Admirals Dewey meldet, daß die amerikanischen Verstärkungen bei paar als Mitwisser dieses betrügerischen Koups so lange vom Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnißstrafe von einem Cavite gelandet seien. Die friegerische Thätigkeit der Aufständischen Angell. Köhler Geld herauszuschlagen verstand, bis es diesem zu viel Jahre, der Bertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Strang, erzielte, dauere fort. Aguinaldo habe die Republik proklamirt. wurde und er durch Anzeige seiner Strafthat dieser Schraube ohne daß auf sechs Monate Gefängniß erkannt wurde. Ende ein Hinderniß in den Weg legte. Als im September vorigen Die Maschinisten des Hamburger Dampfers ,, Moravia", Jahres das Schwurgericht sich mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen Schmidt und Hamann, find, wie uns ein Privattelegramm aus Ham Lehte Nachrichten und Depeschen. hatte, wurden Bedenken gegen die Zurechnungsfähigkeit der Angekl. burg meldet, zu je drei Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Histermann und Köhler geltend gemacht. Bezüglich des Histermann lag ein Sie hatten gemeinschaftlich einen italienischen Trimmer dermaßen Hamburg , 8. Juli. ( W. T. B.) Der„ Hamburgische Cors ausführliches schriftliches Gutachten des Geh. Medizinalraths Dr. mißhandelt, daß er wenige Stunden darauf starb. refpondet meldet: In Ottensen verhaftete der Polizei- Infpeltor Engel Sander vor, wonachhistermann als unzurechnungsfähig zu gelten habe, Die Untersuchung in dem bevorstehenden Prozeß Grünen- den Handlungskommis J. Kr. aus Linden bei Hannover bei Vers und bezüglich des Köhler bekundete Professor Dr. Mendel Thatsachen, thal ist nun soweit gebiehen, daß die zuständige Straflammer am ansgabung eines falschen Fünfmarkscheines. Die Nachforschungen die auf eine vorhandene Geistesstörung hindeuten konnten. Troy Landgericht I demnächst über die Eröffnung des Hauptverfahrens führten zu der Entdeckung einer Falschmünzer- Werkstätte in der des ganz bestimmten Gutachtens des Geheimraths Sander, der vor dem Schwurgericht entscheiden wird. Ais Verhandlungstermin Eimsbütteler Chauffee, wo Lithographicsteine zur Herstellung falscher den Histermann in der Jrrenanstalt beobachtet hat, drang damals ist der 15. September in Aussicht genommen. Zu dem Termin Fünfmarkscheine und 10 Pfennig- Postmarken gefunden wurden. der Staatsanwalt mit dem Antrage durch, ein Obergutachten werden verhältnißmäßig wenig Zeugen nöthig sein. Grünenthal Falsche Postmarken und 150 falsche Fünfmarkscheine wurden beschlags des Medizinal Kollegiums einzuholen. Histermann hatte trägt jetzt theilweise Gefängnißwäsche, auch muß er mit der gewöhn- nahmt. Die Scheine tragen sämmtlich die Nummer:" J. 159 383. deshalb nochmals Berlin , 13. Januar 1882." Beobachtung zur jeines Geistes lichen Gefangenentoft fürlieb nehmen, da von keiner Seite EinWochen in eine zustandes auf einige Wien , 8. Juli. ( W. T. B.) Wie die Abendblätter aus Olmütz Anstalt begeben. melden, kam es gestern Abend neuerdings zu Ruheſtörungen. Die Das Gutachten des Medizinal- Kollegiums lag gestern dem zahlungen für ihn gemacht worden sind. Gerichtshofe vor, außerdem waren eine ganze Reihe medizinischer Gesangs: und deklamatorische Vorträge, bei denen ein Erzedenten bewarfen die Polizei mit Steinen. Die Polizei machte Sachvergändiger und 18 Zeugen zur Stelle. Diesmal machte der höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft nicht obwaltet, dürfen von der Waffe Gebrauch, verletzte einen Exzedenten und nahm Angeflagte Lehmann dem Gericht einen Strich durch die Rechnung. nach§ 33a der Gewerbe- Ordnung in öffentlichen Lokalen nur mit mehrere Verhaftungen vor.:
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Der Krieg.
Vor Santiago. Dem Reuter'schen Bureau" wird aus dem amerikanischen Lager vor Santiago vom 7. Juli gemeldet: General mit, daß infolge der Zerstörung der Flotte Cervera's die amerikanischen Shafter theilte dent Kommandanten von Santiago, Toral, Kriegsschiffe jetzt frei mit der Armee gegen Santiago tooperiren fönnten und gab Toral Bedenkzeit, um die Kapitulation in Er wägung zu ziehen. Man glaubt, Toral sei entschlossen, Widerstand zu leisten, obwohl General Bando mit seinen Verstärkungen nicht eingetroffen fei, sondern sich auf dem Marsch nach Havana befinde. Die Aussichten auf die Kapitulation Santiago's nehmen infolge deffen zu. Das Feuer wurde heute nicht erneuert, obwohl der
Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud und Verlag von May Bading in Berlin
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