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Deutsches Reich.
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Der
großen Saale der Arminhallen, Kommandantenstraße 20, eine| Kiefer fuhr am Abend des 2. Juli 1897 auf der Pferdebahn in der Der Hausfreund. Ein Kapitel aus der Berliner Standal öffentliche Schneider- und Näherinnen- Versammlung abgehalten Richtung auf den Dom zu und sah auf der rechten Seite seiner chronit gelangte gestern vor der 140. Abtheilung des Schöffengerichts werden, in der die Kollegin Ottilie Baader über den dies- Fahrtrichtung die ihm bekannte kontrollirte Willms mit einer zweiten zur Erörterung." Am Abende des 24. März d. J. spielte sich vor jährigen Kongreß und unsere Stellung dazu das Frauensperson. Als die Willms den Kiefer erblickte, ging sie mit dem Laden des Hof- Uhrmachers Felsing Unter den Linden eine häßReferat halten wird. ihrer Begleiterin in das Café Becker, das einen Ausgang nach der liche Szene ab. Zwei feingekleidete Herren schlugen mit RegenKollegen und Kolleginnen sorgt dafür, daß diese Versammlung Burgmauer hat und als Sammelpunkt für Dirnen bekannt schirmen aufeinander los und konnten unr durch das Dazwischenzahlreich besucht werde. war. Der Angeklagte machte den Schuhmann Schneider auf seine treten anderer daran gehindert werden, daß sie ins Handgemenge Der Einberufer. Wahrnehmungen aufmerksam, bat ihn, den Ausgang auf der geriethen. Beide hatten leichte Hautabschürfungen erlitten. der Kaufmann Karl Zobel, welcher gestern Die Potsdamer Maurer sind in den Generalstreit eingetreten Komödienstraße zu beobachten, und erklärte ihm, er selbst werde nach Angreifer war schwerer Körperverlegung vor Gericht stand. Der und hat dieser die Situation mit einem Schlage geändert. Dieser der Burgmauer gehen, um die Personen, wenn sie das Café ver wegen der Kaufmann Jsidor Lewy, welcher Beschluß ist von einer im Laufe der Woche stattgehabten Ver- lassen würden, abzufassen. Als Kiefer sich zu diesem Zweck auf die Angegriffene war fammlung gefaßt und mit vollster Einmüthigkeit zur Ausführung Straße Unter Fettenhennen begab, sah er eine Frauensperson in un- auf seinen Antrag als Nebenkläger zugelassen wurde. Der erſtere gebracht worden. Auf sämmtlichen Bauten mit Ausnahme der mittelbarer Nähe der Willms herankommen, so daß er annahm, er habe wurde vom Rechtsanwalt Dr. Cohn vertheidigt, dent Nebentläger jenigen eines einzigen Unternehmers, welcher die Forderung der die Willms und ihre Begleiterin, die mit ihr ins Café Beder gegangen stand Rechtsanwalt Dr. Ivers zur Seite. Der Angeschuldigte Maurer : ein Mindestlohnsatz von 45 Pf. pro Stunde, bewilligt hat war, vor sich. Diese Begleiterin sah er, da sie mit der Willms ge- schilderte den Vorfall folgendermaßen: Der Nebenkläger sei Jahre Potsdams und der Umgegend ruht die Arbeit. leber 500 Maurer gangen war, als eine Dirne an. Der Angeklagte stellte die beiden lang in seinem Hause freundschaftlich verkehrt. Im Jahre 1896 habe stehen im Ausstande. Viele, die dem Verbande bisher fern ge- und fragte nach dem Namen. Das Fräulein Faßbinder antwortete zu der Angeklagte plöglich zu einer Beerdigung nach Westpreußen reisen standen haben, nehmen nunmehr Veranlassung, sich demselben an- erst:, Ich heiße Faßbinder" und auf die weitere Frage:" Ich heiße Wil - müssen; seine Ehefrau sollte ihn begleiten. Der Nebenkläger habe zuschließen. helmine Faßbinder". Nun erklärte der Angeklagte der Faßbinder, deren sie nach dem Bahnhofe geleitet. Sturz vor Abgang des Buges er habe Namen er als Faßbender" verstanden hatte, ihm zum Polizei sei die Frau des Angeklagten unwohl geworden bureau zu folgen. Thatsächlich war dem Angeklagten eine Christine ihr deshalb zugeredet, von der Neise Abstand Der gegenwärtige Stand des Breslauer Maurerftreiks Faßbender zur Festnahme aufgegeben. Die Willms und die Faß- nehmen und seinen Freund gebeten, fie nach Hause zu wird in der Breslauer„ Wolfswacht" wie folgt angegeben: Es haben binder folgten ihm über den Wallrafsplaz nach der Richartstraße. geleiten. Er sei allein abgereist. Der Freund habe seine Ehefrau fich in den Filialen 1504 Maurer als ausständig angemeldet. Zu Die Willms nahm einen Augenblick wahr und ging auf die rechte überredet, mit ihm eine Weinstube zu besuchen. Er habe dort mit den alten Bedingungen arbeiteten bis Mittwoch noch 128 Mann. Seite der Straße. Nun sagte Kiefer zu der Faßbinder, fie solle ihr zwei Flaschen Nothwein und zwei Flaschen Champagner verzehrt. Davon sind Donnerstag Morgen schon wieder einige abgefallen. Als auf die rechte Seite gehen zu jener Person. Nun stieg der Faß- Seine Ehefrau sei trunken geworden und diesen Zustand habe der abgereift find im Bentralbureau 436 Mann eingetragen. Die Zahl binder der Verdacht auf, sie stehe ebenfalls unter dem Verdacht, Freund sich zu muze gemacht. Seit diesem Abende habe zwischen der Abgereisten beträgt aber in Wirklichkeit mehr als 600, Von den eine liederliche Dirne zu sein. Sie erklärte dem Angeklagten, fie ihnen ein sträfliches Verhältniß bestanden. Erst am 22. März d. J. Streifenden sind 935 verheirathet mit 1780 Kindern. gehe nicht anf die rechte Seite der Straße und werde nicht folgen. feien ihm, dem Angeklagten, die Augen geöffnet worden. Er habe Vom Hamburger Bäckerstreit ist zu melden, daß der Besitzer Die Willms entfernte sich nun, kniff aus, und nun nahm die Faß- furchtbar darunter gelitten. Am Abend des 24. März habe er sich der Brotfabrik„ Elbe " sämmtliche Forderungen der Gesellen bewilligt binder Anlaß, dem Angeklagten zu sagen, sie sei die und die, mit seinem Freunde, dem Kaufmann Callenbach, nach der Loge hat: im Bedarfsfalle wird er nur den Arbeitsnachweis der Bäcker- ihr Vater sei das und das, was in der Verhandlung oft wiederholt Unter den Linden begeben wollen. Als sie durch die Passage gingen, gesellen benüßen. Von Hamburg wird uns noch geschrieben: worden ist, und wohne Minoritenstr. 11a. Darüber kann ein fei ihm plötzlich der vor ihm gehende Nebenkläger zu Gesicht Hier find jetzt die Versammlungsauflösungen an der Tagesordnung. 3 weifel sein, daß diese Angaben von Kiefer verstanden gekommen. Inwillkürlich habe er sich auf ihn stürzen wollen, Es sind bis jetzt sämmtliche Frauenversammlunggen, in denen Auf- werden mußten und verstanden worden sind. Callenbach habe ihn aber zurückgehalten, so daß es hier zu einem flärungen über den Bäckerstreit und den Boykott gegeben werden Darüber hat das Gericht absolut feinen Zweifel. Die Faßbinder Auftritt nicht fam. Aber Unter den Linden habe er sich plötzlich sollten, polizeilich aufgelöst, wenn etwas lebeles über die Herren ging nun mit dem Angeklagten bis zur Ecke Richargstraße- Minoriten- wieder neben 2. befunden und diesmal sei er erregt geworden, daß Bäckermeister gesagt wurde. Gestern wurde eine Versammlung in straße, wo das Geschäft von Walich u. Pickardt sich befindet. Von er sich in sinnloser Wuth auf den Zerstörer seines Eheglücks stürzte Eimsbüttel aufgelöst, weil die Referentin den Ausdruck„ die dicken hier sah sie an der Thür ihrer gegenüberliegenden Wohnung Fräu- und ihm mit der Krücke seines Regenschirms einen Hieb über den Bäckermeister" gebrauchte. Diese Auflösungen nügen natürlich den lein Boissier, Fräulein Hunnenkohl und Herrn Löwenstein stehen. Stopf versezte. L. Habe den Schlag aber mit seinem Schirm abge= Streifenden außerordentlich. Sie winkte den Damen, um sie zu Hilfe zu rufen und nahm an, wehrt und dann auch auf ihn eingeschlagen. In Glauchau haben sämmtliche an der Wasserleitung und daß die Damen das fahen. Es ist festgestellt, daß eine Der Zeuge Callenbach gab dieselbe Schilderung des Vorfalls und Kanalisation beschäftigten Arbeiter wegen Lohnherabsetzung die Arbeit dieser Damen hörte, wie die Faßlinder sagte:" Hier wohne ich." Die der Nebenkläger 2. mußte zugeben, daß das Verhältniß, welches niedergelegt. Faßbinder strebte nun nach dem Hause zu. Troy dem die Damer zwischen ihm und der Ehefrau des Angeklagten bestanden habe, in Ein Streik der Italiener war am Bau der Südharz - in der Hausthür standen und die Faßbinder gesagt hatte:" Hien einen Anfängen so entstanden sei, wie der Angeklagte es angegeben. bahn ausgebrochen. Nachdem der Stundenlohn, der 33 Pf. beträgt, wohne ich", faßte Kiefer die Faßbinder am Arm und riß sie ge- Der Staatsanwalt verkannte nicht, daß dem Angeklagten mildernde um 2 Pf. pro Stunde erhöht worden war, nahmen sie die Arbeit waltsam in der Richtung des an der Ecke der Ludwigstraße Umstände zur Seite ständen; aber sein Vorgehen sei immerhin ein stehenden Laternenpfahls hint, so daß die Faßbinder zu Boden ge- rechtswidriges gewesen. Er beantrage gegen ihn eine Geldstrafe von wieder auf. stürzt sein würde, wenn es ihr nicht geglückt wäre, an dem Laternen 50 M. Der Bertheidiger plädirte für Freisprechung, da der AnEine Geschichte der deutschen Bergerbeiter Bewegung pfahl sich halt zu schaffen. Nun bekam die Faßbinder vor dem geklagte sich zweifellos in einem Bustande so großer Aufregung bebeabsichtigt der Vorstand des deutschen Berg- und Hüttenarbeiter Kiefer Angst und suchte sich überall festzuhalten, um die weitere Fest- funden habe, daß seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war. Verbandes herauszugeben. Zu diesem Zweck fordert er alle nahme zu verhindern. Mittlerweile sammelte sich eine Menschen- Der Vertreter des Nebenklägers hielt zwar eine Bestrafung für Kameraden, welche thätig gewesen sind in der Bergmanns- masse auf der Minoritenstraße an, und es kam die Zengin unerläßlich, das vom Staatsanwalt beantragte Strafmaß aber Bewegung feit Mitte der 60er Jahre, auf, ihm alle etwa in Bergemeister heran. Diese sagte zu Kiefer: Lassen Sie das Mädchen für. viel zu hoch und eine Geldstrafe von drei Mark ihrem Besitze befindlichen Aftenstücke, Bücher, Zeitungen 2c., die los, das ist ein änständiges Mädchen." Zweifellos hat der für eine ausreichende Sühne. Dem Nebenkläger liege nur daran, bezug haben auf die Bewegung seit den 60er Jahren, leihweise zu Angeklagte das gehört, denn er antwortete:„ Ich bin Kriminal. dem Angeklagten zu beweisen, daß sein leberfall ungesetzlich sei und Die muß mit." Inzwischen kam auch der Zeuge Zepp, daß er sich vor etwaigen Wiederholungen zu hüten habe. Dem An
überlassen.
Gesetz.
Ausland.
Boziales.
Arbeiterrifiko. In Trechtlingshausen( Rheinprovinz ) fand in einem Steinbruch eine Pulverexplosion statt, durch die ein Arbeiter getödtet, einer schwer verletzt wurde.
Der Krieg.
Friedensverhandlungen. Aus Madrid wird gemeldet: Gamazo und der Minister des Aeußeren wurden von der Königin Regentin mit den Friedensverhandlungen betraut. Der französische und in Washington Botschafter der englische Botschafter Madrid als fungiren in Die Königin Zwischenhändler. Regentin hatte gestern mehrere Unterredungen mit dem Kriegsminister, wobei es ihr gelang, den Widerstand des letzteren gegen den Friedensschluß zu brechen.
Die Situation in Spanien . Infolge der Suspendirung der tonstitutionellen Garantien wird die Depeschenzensur sehr streng gehandhabt. Auf der ganzen Halbinsel herrscht vollständige Ruhe. Es wird eine Proklamation des Don Carlos
Weiter heißt es: Die Kameraden, welche während der der hörte, wie die Faßbinder sagte:„ Was habe ich gethan? geklagten hätte es freigestanden, sich auf gesetzlichem Wege GenugStreits von 1868/69( Waldenburg), 1872, 1889 und 1893 gerichtch wohne ja da." Zeuge Zepp, der die Faßbinder kannte, fhnung zu verschaffen, indem er Strafanzeige wegen Ehebruchs erliche Strafen erlitten, mögen dem Vorstand dies mittheilen, trat an sie heran und bot ihr seine Begleitung an. In stattete, dann habe der Nebenkläger eine Gefängnißstrafe zu ge= angeben, welcher Grund zur Strafe vorlag und wie hoch sie war. zwischen kam die Mutter der Faßbinder herbeigelaufen und wandte wärtigen. Die Kameraden, welche gemaßregelt und längere Zeit ohne sich an Zepp und dann an den Angeklagten mit den Worten:" Ich Der Gerichtshof unter dem Vorsitze des Amtsgerichtsraths Erwerb waren, bitten wir, fich ebenfalls mit genauer bin die Mutter, lassen Sie sie los." Dabei stand sie dicht vor dem v. Sadroczinski sprach den Angeklagten frei. Es sei nur Angabe von den Ursachen ihrer Maßregelung bei uns zu melden. Angeklagten. Er hatte zweifellos die Frage vereine einfache Körperverlegung als vorliegend angenommen, diese Wir werden aufbauen ein Denkmal für unser absterbendes humane it and en. Nachdem er die Mutter verächtlich von oben bis unten aber auf der Stelle erwidert worden, woraus die Straffreiheit des Jahrhundert. Mit der Abfassung des Werkes ist Redakteur Otto Hue angesehen und seinen Spazierstock hoch in die Luft gehoben Angeklagten folge. betraut worden. Alle Sendungen für die geplante Schrift sind daher hatte, sagte er:„ Die muß mit." Nun kamen zwei uniformirte Daß die Privat- Detektivinstitute bei der Anstellung von zu adreffiren:„ Otto Hue , Bochum , Johanniterstr. 22." Schuyleute, Scheithauer und Frings. Mit Scheithauer, der auf die Personen wenig wählerisch find, zeigte eine Verhandlung, Faßbinder beruhigend einsprach, ging fie ruhig zum Polizeipräsidium, welche gestern vor der 130. Abtheilung des Schöffengerichts stattDer österreichische Bergarbeiter- Kongreßt, der vom 3. bis während Frings und Kiefer ruhig hinterhergingen. Auf dem Polizei fand. Aus der Untersuchungshaft wurde der frühere Zimmermann, 6. Juli in Brag tagte, befaßte sich vorzugsweise mit der Frage der präsidium sagte Kiefer:" Das ist die Faßbender, deren Festnahme jetzige Privatdetektiv August Brunkow vorgeführt, der des BeOrganisation, es wurde beschlossen, einen Zentralverband der öfter angeordnet ist." Als die Faßbender auf Befragen ihren Namen angab, truges beschuldigt war. Bezeichnend war es, daß er sich selbst reichischen Berg- und Hüttenarbeiter zu gründen. Mit dessen Hilfe fagte Kiefer:" Jegt fagen Sie Wilhelmine , vorher ſagten Sie Christine."" Privatdektiv" nannte. Er hatte einem Schankwirthe vorgeredet, soll dann der Achtstundentag, der nicht mehr mit der Lohnfrage zu Er stellte im Adreßbuch fest, daß die Eltern der Faßbinder thatsächlich baß er vermöge seiner Beziehungen zur Polizei im stande Eine scharfe Resolution Minoritenstr. 11a wohnen. verquicken sei, erfämpft werden. Die Faßbinder wurde dann entlassen sei, ihm die Konzession zum Schnapsausschant für die Zeit gilt der dringend geforderten Reform der Bruderladen und entfernte sich mit ihrem inzwischen herbeigeholten Vater. Der von 12 bis 1 Uhr nachts zu verschaffen und der Schankwirth war bezw. ihrer Abschaffung. Der Kongreß forderte vielmehr Angeklagte fagt, er habe bis zum Polizeipräsidium die Ueberzeugung so einfältig gewesen, ihm zu glauben und ihm für seine Bemühungen. Einführung einer allgemeinen, für alle Arbeiter Desterreichs gehabt, daß er die kontrollirte Faßbender bei sich habe, und be- 5 M. zu geben. Die„ Beziehungen", die der Angeklagte zu der geltenden Alters-, Wittwen-, Waisen- und Invalidenversicherung, hauptet, er entsinne sich nicht, daß die Faßbinder ihm gesagt oder Polizei hatte, waren für ihn wenig rühmlicher Natur, sie beschränkten unter die territoriale Unfallversicherung und das Krankenversicherungs - das Minoritenstraße No. 11 a wohne. Diese lettere Angabe nommen worden war. Der Staatsanwalt beantragte gegen den AnBei Schaffung einer Alters-, Wittwen-, Waisen- und des Angeklagten ist unzweifelhaft nicht zu Invalidenversicherung für alle Arbeiter sind die Bruderladen auf- treffend. Das ergiebt sich aus den Aussagen einer Reihe gelagten eine Gefängnißstrafe von drei Monaten, der Gerichtshof zulösen und deren Vermögen und Nechte der Mitglieder der Beugen. Nach der Beweisaufnahme ist eine Verurtheilung des An- erkannte auf fünf Wochen Gefängniß. Alters, Wittwen- und Invalidenversicherung zuzuweisen. Sollte geflagten aus§ 341 ausgeschlossen. Der Paragraph setzt voraus, die Regierung diesbezüglich nichts thun, so ist eine Reichs- daß er mit Bewußtsein und Versäglichkeit die Faßbinder festgehalten Konferenz der Arbeitervertreter aller Bruderladen Oesterreichs ein hat. Daß Kiefer das Bewußtsein gehabt hat, er habe die Faßzuberufen, die über den Antrag, daß die Bergarbeiter die Beitrags- binder vor sich und nicht ein kontrollirtes Mädchen, hat das Gericht leistung durch einen Generalstreit verweigern, schlüssig zu werden nicht angenommen. Dafür spricht das Verhalten des Angeklagten hat. Der nächste österreichische Bergarbeiter Kongreß findet in auf dem Polizeipräsidium. Allerdings müßte die Bestrafung des Angeklagten eintreten, wenn der sogenannte dolus eventualis vor Graz statt. läge, aber auch das muß verneint werden. Allerdings, und das ist nicht zu leugnen, hat der Angeklagte sich einer groben Fahr lässigkeit schuldig gemacht. Er hat gegen seine Instruktion fahrlässig gehandelt, weil er ohne besondere Schwierigkeit die Legitimation der Faßbinder hätte prüfen können. Wegen fahr lässiger Freiheitsberaubung kann aber eine Bestrafung wegen Mangels einer gesetzlichen Bestimmung nicht erfolgen. Aus § 340 fann auch eine Bestrafung des Angeklagten nicht erfolgen, weil die Voraussetzung, daß er vorfäßlich und mit Bewußtsein ge- erwartet. Ein ,, Umsturz- Prozeß hat sich dieser Tage in Naumburg handelt hat, fehlte. Es bleibt noch die fahrlässige Körper- Die Uebergabe von Santiago. Aus Washington wird vom abgespielt. Dort sahen die Maurer zu Beginn des Frühjahrs sich geberlegung. Diese hat das Gericht bejaht, da der Angeklagte Freitag gemeldet: Die Kommiffare für die Regelung der Einzelzwungen, sich bessere Arbeitsbedingungen zu erkämpfen. Die nationalen das nothwendige Maß der Gewaltanwendung überschritten hat. heiten der Uebergabe Santiago's beriethen gestern bis spät abends Unternehmer hatten auf diesem Frevet mit der üblichen nationalen Dabei ist zu beachten, daß die Faßbinder bei der ersten Aufforderung und traten auch heute wieder zusammen. Man glaubt, daß die That geantwortet; man holte italienische Streitbrecher mitzugehen sich nicht gesträubt hat, ferner daß sie beim Erscheinen Verhandlungen heute zu Ende geführt werden. herbei, und als die deutschen Maurer in begreiflicher Erbitterung mit des Schußmannes Scheithauer auf dessen gütliches Zureden sofort mit- General Shafter hat seinen Truppen gestattet, ihre Ver den Schußbolden der nationalen Arbeit in Kollision geriethen, fegte gegangen ist. Durch sein rohes und gewaltthätiges Verschanzungen zu verlassen, das Eindringen in die Bertheidigungses nicht nur Messerstiche von seiten der Italiener und einen alten, besonders in dem Augenblick, als die Faßbinder auf die elter- werke der Spanier jedoch verboten. Den aus Santiago GeRevolverschnitz von seiten ihrer deutschen Eskorte, sondern auch den liche Wohnung zustrebte, hat der Angeklagte, selbst wenn er an sich be- flüchteten wird die Rückkehr zu Haus und Hof erlaubt werden; üblichen Aufruhrs- und Landfriedensbruchs- Prozeß. Natürlich war rechtigt gewesen wäre, die erforderliche Gewalt weit überschritten; den Aufständischen gegenüber find strenge Befehle zur Verdie Anklage gegen die deutschen Arbeiter gekehrt. Vor der Straf denn durch das heftige und geivaltsame Zugreifen des Kiefer hat hütung von Plünderung sowie jeder anderen Ausschreitung ertheilt fammer erschienen am Mittwoch auf der Auflagebank die Maurer die Faßbinder die fonstatirten Verlegungen davongetragen; fie ver- worden. Andererseits sind Maßregeln zur Unterdrückung etwaiger InGustav Voigt, Otto Voigt, Hermann Grosse, Adolf Pietscher, Her fiel auch dadurch in eine heftige Gemüthsbewung und ist 14 Tage ruhen in der Stadt selbst getroffen. mann Gehlfuß und der Schneidermeister Stnauer. Die Verhandlung lang schwer frank gewesen. Dann muß auch eine Fahrlässigkeit dauerte 6 Stunden. Leider hatte Gustav Voigt als Untersuchungs- darin gefunden werden, daß der Angeklagte die Legitimation gefangener seiner ihn besuchenden Frau zwei in gebrauchte Wäsche zurückgewiesen und dadurch den ganzen späteren Fall ver verborgene Zettel zugestedt, worin der Gerichtshof den Versuch erblickte, ich uidet hat. Wäre er zur Feststellung der Legitimation geschritten, Zeugen zu wissentlich falschen Aussagen zu verleiten. Obgleich nun so würde es zur Anwendung der Gewalt nicht gekommen sein. Was Boigt diese Absicht bestritt und obgleich diese Zettel garnicht zur die Beleidigung anlangt, so kann von einer Bestrafung Kenntniß der ahnungslosen Frau, sondern in die Hände eines Ge- aus§ 185 nicht die Rede sein wegen Ermangelung des Lehte Nachrichten und Depeschen. fangenenauffchers, gefallen waren, wurde in ihnen doch Anstiftung erforderlichen Bewußtseins. Der Angeklagte war daher lediglich aus zum Meineid gesehen. Der Staatsanwalt beantragte gegen diesen§ 230 Abs. 2 zu bestrafen. Bei der Strafabmessung wurde berück Hamburg , 16. Juli. ( W. T. B.) Die Besserung der in Umstürzler", unter ungeheurer Aufregung des dicht gefüllten sichtigt, daß der Angeklagte sich bisher gut geführt, daß er durch Altona erkrankten Soldaten schreitet derartig fort, daß ſänımıtZuhörerraumes, folgende geradezu furchtbaren Strafen: das ganze bisherige Verfahren gelitten, in seinem Fortkommen liche Mannschaften spätestens Dienstag wieder dienstfähig sein Wegen groben Unfugs 3 Wochen Haft, wegen thätlicher schwere Mighandlung 10 Monate Gefängniß, wegen Anstiftung zum Meineid Befinden idtheile erfahren und in feinem körperlichen und geistigen dürften. Ein ſicheres Resultat der chemischen Untersuchung der schwer gelitten hat. Diese Erwägungen führten das Speiserefte und Ausleerungen der Erkrankten war bisher nicht zu 2 Jahre Zuchthaus und 2 Jahre Ehrverlust. Gegen D. Boigt, Gehl- Gericht dazu, von einer Freiheitsstrafe abzusehen und lediglich auf erzielen. Soviel steht aber fest, daß die Vergiftung nicht durch fuß und Knauer je eine Gefängnißstrafe von 5 Monaten. Grosse Geldstrafe zu erkennen. Das Gericht ist ferner der Ansicht, daß Schierling , sondern höchst wahrscheinlich durch Fleischgeist erfolgte. und Pietzscher gingen frei aus. Der Gerichtshof verhängte nach etwa nach Lage des Falles eine Geldstrafe von 100 Mark eine genügende Frankfurt a. M., 16. Juli. ( W. T. B.) Wie die Frankfurter 11/ 2stündiger Berathung über G. Voigt wegen Mißhandlung 6 Monate Sühne bilden würde. Es wird danach das Urtheil dahin Zeitung" mittheilt, wenden seit gestern die Zollämter an der russischen Gefängniß, wegen Anstiftung zum Meineid 1 Jahr Zuchthaus. Beide erlassen: Der Angeklagte Kiefer ist der fahrlässigen Körper- Grenze auf direkte Anweisung des ruffischen Finanzministers auf Strafen wurden verschmolzen zu 1 Jahr und 2 Monaten Zuchthaus. verletzung schuldig und wird deshalb zu einer Geldstrafe von verschiedene Einfuhrartikel, ähnlich wie vor zwei Jahren, wieder Knauer erhielt wegen groben Unfugs 6 Wochen und Gehlfuß aus 100 M. und zur Tragung der Kosten einschließlich der Kosten höhere Tariffäße an. gleichem Grunde 3 Wochen Haft. Grosse, Pietzscher und Otto Voigt der Nebenklägerin verurtheilt. Paris , 16. Juli. ( W. T. B.) Esterhazy's Verhör dauerte bis blieben von Strafe frei. In einem Lande wie England, wo man die persönliche Freiheit 7 Uhr abends, er wurde nicht in Freiheit gesetzt. Das Urtheil im Fall Kiefer lautet, wie der Köln . 8tg." aus des Bürgers mehr achtet, wie im polizeibeherrschten Deutschland , Cardiff , 16. Juli. ( W. T. B.) Eine heute abgehaltene NonBonn mitgetheilt wird: Auf grund des Ergebnisses der ganzen würde ein Beamter, der wie Kiefer gehandelt hätte, wahrscheinlich ferenz der Kohlenarbeiter und der Unternehmer ging zu Ende, ohne I daß eine Verständigung zu stande gekommen wäre. Verhandlung erachtete das Gericht für festgestellt: Der Angeklagte auf lange Jahre ins Zuchthaus gesteckt worden sein. Berantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin . Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsblatt.
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Gerichts- Beitung.
Das Geschwader Sampson's ist Sonnabend früh in den Hafen von Santiago eingelaufen. Das gelbe Fieber nimmt unter den amerikanischen Truppen immer mehr zu. Es sollen bereits 30 pet. der Mannschaften erfrankt sein.