Born
zige
und B ournal
er une
utrage
Die na erfürst
aße ein urchlefe
I. wir
me.
Beno
tie ft
e grö n An
= Sozi
en.
aten.
en.
ppenf
ebun
Erscheint wöchentlich einmal
in
Verlag
der Boltsbuchhandlung Hottingen Zürich.
Doppelporto.
№ 22.
Donnerstag, 28. Mai
Avis an die Abonnenten und Korrespondenten des ,, Sozialdemokrat."
Da der Sozialdemokrat" sowohl in Deutschland als auch in Oesterreich verboten ist, bezw. verfolgt wird und die dortigen Behörden sich alle Mühe geben, unsere Berbindungen nach jenen Ländern möglichst zu erschweren, resp Briefe von dort an uns und unsere Zeitungs- und sonstigen Speditionen nach dort abzufangen, so ist die äußerste Vorsicht im Bofiberkehr nothwendig und barf teine Borfichtsmaßregel versäumt werden, die Briefmarder über den wahren Absender und Empfänger, sowie den Inhalt der Sendungen zu täuschen, und letztere dadurch zu schützen Haupterforderniß ist hiezu einerseits, daß unsere Freunde so selten
Varteigenossen! Vergeßt der Verfolgten
und Gemaßregelten nicht!
Bravo Bismarck!
Man muß auch dem Feinde gegenüber gerecht sein, ihm diejenige Anerkennung zu Theil werden lassen, auf die er begründeten Anspruch hat.
Diesem Grundsatz entsprechend, haben wir dem deutschen Reichskanzler, dem Vater des Sozialistengesetzes, nie das Zeugniß vorenthalten, daß er sich um die Ausbreitung unserer Partei, um die Propaganda für unsere„ auf den Umsturz der ter bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Beiftstrebungen" im höchsten Grade verdient gemacht hat, so verPflid dient, daß er mit Recht zum Ehrenmitglied unserer Partei vorgeschlagen werden konnte.
gten
r Nr.
i es
m. fa
Und diesem Grundsatze entsprechend, rufen wir auch heute dem als Staatsmann wie als Korn, Schnaps- und HolzSpekulant gleich erfolgreichen Reichskanzler ein aufrichtiges Bravo! zu.
Er hat uns wieder einmal einen großen Dienst erwiesen. Er hat, unbefümmert um das Reichsgesetz vom 21. Oktober ift, 1878 ein Aktenstück in die Welt geschickt, eine Handlung vorSt ge bereitet, welche die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung rbert über den Haufen werfen, sie als null und nichtig erklären Beselfd für gegenüber dem echt sozialistischen Grundsatz: salus reipublicae für suprema lex das Heil der Gesammtheit ist das ismus höchste Gesetz!
mtheil Worauf beruht die bestehende Gesellschaftsordnung?
drd.
Rt.
Abonnements
werden bei allen schweizerischen Postbureaux, sowie beim Verlag und dessen bekannten Agenten entgegengenommen, und zwar zum voraus zahlbaren Bierteljahrspreis von:
Fr 2,-für die Schweiz ( Kreuzband) mt 3,-für Deutschland ( Couvert) fl. 1.70 für Oesterreich( Couvert) Fr. 2 50 für alle übrigen Länder des Weltpostvereins( Kreuzband).
Inserate
die dreigespaltene Petitzelle 25 Gts.= 20 Pfg.
1885.
als möglich an den Sozialdemokrat resp. dessen Verlag selbst adressiren, sondern sich möglichst an irgend eine unverdächtige Adresse außerhalb Deutschlands und Oesterreichs wenden, welche sich dann mit uns in Verbindung setzt; anderseits aber, daß auch uns möglichst unverfängliche Zustellungsadressen mitgetheilt werden. In zweifelhaften Fällen empfiehlt sich behufs größerer Sicherheit Rekommandirung. Soviel an uns liegt, werden wir gewiß weder Mühe noch Kosten scheuen um trotz aller entgegen stehenden Schwierigkeiten den Sozialdemokrat unseren Abonnenten möglichst regelmäßig zu liefern
die Annullirung der Rechtsansprüche des Herzogs von Cumberland auf den braunschweigischen Thron im Interesse des Reichs, der Gesammtheit!
In diesem bemerkenswerthen Schriftstück, das zu lang ist, als daß wir es hier an dieser Stelle abdrucken könnten, heißt es unter Anderem:
,, Der durch die Reichsverfassung gewährleistete preußische Besiz der Provinz Hannover ist von dem Herrn Vater des Herzogs von Cumberland nach Maßgabe des beiliegenden Protestes angefochten worden. Der König Georg hat sich bis an sein Lebensende als einen mit Preußen im Krieg befindlichen Souverän angesehen und die dieser Stellung entsprechende politische Haltung beobachtet, wie das aus der Anlage hervorgeht. Der Herzog von Cumberland ist durch seine Kundgebung vom Juli 1878 in die gleiche Stellung gegen Preußen eingetreten. Der Herzog hat seitdem seinen Ansprüchen an Hannover nicht entsagt, und die Haltung seiner Anhänger im hannoverschen Lande ist bis in die Gegenwart von der Art, daß selbst ein persönlicher Verzicht des Herzogs von Cumberland auf die von ihm erhobenen Ansprüche an Hannover der föniglichen Regierung keine Bürgschaft für das Aufhören der auf Losreißung Hannovers von Preußen gerichteten Bestrebungen der Welfenpartei gewähren würde."
,, Diese rechtliche Situation gewinnt eine praktische Bedeutung durch die Thatsache, daß mit dem Herzogthum Braunschweig gerade diejenigen Hannoverschen Gebiete grenzen, in welchen nach Ausweis der Wahlen zum Reichstag die welfische Partei die Mehrheit der Bevölkerung bildet. Der Herzog von Cumberland würde in seiner benachbarten Re
fidenz nicht wohl(!!) im Stande sein, Verbindungen und Zu
muthungen abzuwehren, welche den inneren Frieden des Reichs in Frage stellen. Wenn die Landeshoheit in Braunschweig mit allen ihren Rechten an der Reichsregierung in die Hände eines Fürsten gelegt würde, der einem Theil der Bevölkerung von Hannover als Prätendent auf die ge jestät der König von Preußen die Fürsorge für die sammte preußische Provinz dieses Namens gilt, so würde Se. MaSicherheit im Lande selbst in die Hand nehmen(!!), wenn nicht die Institutionen des Reichs die Mittel zur Verhütung unmöglicher Zustäude darböten. Unter diesen Umständen würde, auch wenn das Recht des Herzogs zur Succession ein prinzipiell unbestrittenes wäre, die Regierung des Herzogs von Sumberland in Braunschweig und die damit verbundene Betheiligung an der Reichsregierung politisch unzulässig sein, weil die innere Sicherheit des Reiches dadurch gefähr= det würde. Se. Majestät der König von Preußen beabsichtigt nicht, der weiteren Entschließung der Organe des Herzogthums und des Reiches bezüglich der Thronfolge in Braunschweig vorzugreifen; die königliche Cumberland in Braunschweig zu Streitigkeiten zwischen Preußen und Braunschweig führen würde, welche nicht privatrechtlicher Natur sind, also unter den Begriff des Artikels 76 ber Reichsverfassung fallen. In dieser Voraussicht stellt Preußen den Antrag, die Ueberzeugung der ver bündeten Regierungen dahin auszusprechen, daß:„ die Regierung des Herzogs von Cumberland in Braunschweig mit dem inneren Frieden und der Sicherheit des Reiches nicht verträglich sei, und zu beschließen, daß die braunschweigische Landesregierung hiervon verständigt werde. v. Bismarck ."
Auf dem Eigenthum, auf dem„ unveräußerlichen Rechte", bkb. Eigenthum zu besitzen und zu vererben. Ohne Erbrecht kein 124 Eigenthum. Das Erbrecht, auf Grund dessen Bismarck, der Rest Bater, ein verschuldetes Rittergut zu eigen erhielt, und auf Regierung sieht aber voraus, daß der Regierungsantritt des Herzogs von
zerten
e
mr. 50 Grund dessen Gebrüder Bismarck, die Söhne, mehrere schuldent. 40 freie Rittergüter und diverse Millionen ihr Eigen nennen werden, dieses Erbrecht ist das Palladium der bürgerlichen GeGroi ellschaftsordnung.
en Ru
$.
Rt. 24 Dieses Erbrecht ist auch die Basis der bestehenden Staatsgnalifi ordnung, richtiger Staatsordnungen. Die Monarchie, ob Rt. 17 tonstitutionell oder absolut, beruht auf dem Grundsatz der es fegitimität, des angestammten, vererbten Rechtes. Und von Weiter den fünfundzwanzig Staaten des Deutschen Reiches sind zweiam 16 undzwanzig Monarchien.
mlich
Du. Man hat uns Sozialdemokraten den Vorwurf gemacht, daß St. unsere Bestrebungen nur durchführbar seien mittelst gewalt3. amer Verletzung aller Eigenthumsrechte. Selbst wenn wir Stb. eine solche gewaltsame Umwälzung nicht planten, sagt man, g. ab. würden wir durch die Logik der Dinge zu ihr gedrängt
teres
e Otto Der
unser Programm sei nur realisirbar auf revolutionärem ege. Die Versammlungs- auflöserische, Breßerzeugniß- unterWeitebrückende Wirkung des Sozialistengesetzes ist nur möglich durch .erb folche Auslegung unserer Lehren.
= betr.
-
R Sei's drum.
müs Aber selbst wenn dem so ist, selbst wenn wir unsere Bestreben, fongen nicht anders durchsetzen können als mittels gewaltsamer eit Jah DuVerletzung des bestehenden Rechtes und nichts anderes verdidg. teht man unter Revolution im politischen Sinne darf Weitas ein Grund für uns sein, von ihnen abzulassen?
"
-
-
Berspät Solange wir die Ueberzeugung in uns tragen, daß das er Heil der Gesammtheit von ihrer Verwirklichung abhängt- Du. himmermehr.
5. Bf.
t. 2c.
Volte
, Soz."
Wir können nicht umhin, Bismarck zu diesem Schriftstück von ganzem Herzen zu beglückwünschen. Sind wir auch den Tendenzen, denen es seine Entstehung verdankt, durchaus fremd, so gestehen wir doch gern, daß wir seinen Inhalt mit wahrem Vergnügen gelesen. Wir haben keine Ursache, uns für die Erbansprüche des Herzogs von Cumberland auf den braunschweigischen Thron ins Zeug zu legen, wir hegen für dieselben das gleiche Interesse wie für die Rechte irgend eines mannstollen Jdioten auf den bayerischen oder eines liberalifirenden Pantoffelhelden auf den preußischen Thron. Maßsirenden Pantoffelhelden auf den preußischen Thron. Maßgebend ist für uns wie für den Reichskanzler das Wohl und Wehe der braunschweigischen, bayerischen, preußischen 2c. Bevölkerung, freilich auch und darin unterscheiden wir uns allerdings von dem Reichskanzler der freie Wille derselben, während für Bismarck an die Stelle dieses demokra= tischen Prinzips das Interesse der Hohenzoller'schen Dynastie tritt.
In der Hohenzollerndynastie vertörpert sich für ihn das deutsche Reich aber nicht kraft seiner Legitimität, sondern kraft des revolutionären Wohlfahrtsprinzips
-
-
der
deutsche Bundesrath soll die Rolle eines Wohlfahrt& Ausschusses spielen und mit Rücksicht auf das öffentliche Wohl des Reiches salus reipublicae den Herzog von Cumberland seiner Erbansprüche für verlustig erklären. Dies geschehen, geschehen, und die Majorität ist dem preußischen Antrage stempelt jeder Versuch, zu seinem
Wir wollen nicht von seinen revolutionären Leistungen von uno 1866 2c. reden. Das war vor der Aera des„ Gesetzes egen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie." Rein, nicht was gestern geschah, was heute geschieht, sei für bereits gesichert" ms maßgebend.
Vor wenigen Monaten ist der Herzog von Braunschweig 25- estorben. Sein rechtmäßiger Erbe, sein legitimer Nachfolger Seften uf dem braunschweigischen Throne, ist der Sohn des verstororität nen Königs von Hannover , der Herzog von Cumberland. Der Anspruch desselben auf den braunschweigischen Thron ist wohlbegründet, wie etwa Bismarck's Ansprüche auf den Erag der Arbeit der auf den Bismarck 'schen Gütern angestellten agelöhner, der in den Bismarck 'schen Brennereien, Säge, apier 2c.- Mühlen schaffenden Arbeiter. Nun wohl, von der eberzeugung durchdrungen, daß das Wohl des deutschen Solfes gefährdet sei, wenn der gesetzmäßige Nachfolger des ends 8 erzogs Wilhelm von Braunschweig sein Erbe antrete, hat ismard ein Rundschreiben an den deutschen Bundesrath er Seres sssen, in welchem er nicht mehr und nicht weniger fordert
38.
-
„ Rechte" zu gelangen, den Herzog zum Hoch verräther, zum Rebellen. Sein Vermögen wird mit Beschlag belegt, soweit der Arm fast hätten wir gesagt: die Finger- der preußisch- deutschen Exekutive reicht.
-
Heute mir, morgen dir!
-
Was heute dem Welfen passirt ist, kann morgen dem Wit telsbacher , dem Wettinger, dem Zähringer 2c. 2c. passiren und übermorgen dem Hohenzoller. Prinzipiell bleibt sich die Sache durchaus gleich, es ist eine reine Macht- und Nützlichkeitsfrage. Und was den Fürsten von Gottes" Gnaden recht ist, kann den Fürsten von Geldsacks 2c. Gnaden nur billig sein; wir wüßten feinen Grund, weswegen der Grundsatz des öffentlichen Wohles vor dem Rechte der Volksausbeuter Halt machen sollte.
Wenn also die großen Ausbeuterparteien im deutschen Reiche, insbesondere die Nationalliberalen und Konserva
tiven, dem Bismarck 'schen Erlaß begeistert zustimmen, so fällt es uns gar nicht ein, ihnen einen Vorwurf daraus zu machen. Im Gegentheil, wir versprechen ihnen, daß ihr vortreffliches Beispiel nicht vergessen werden soll.
Dagegen bitten wir die Herren um Eines. Mögen sie uns auch in Zukunft angreifen und beschimpfen, soviel sie wollen, mögen sie unsere Partei mit denjenigen Mitteln bekämpfen und zu vernichten trachten, welche ihnen ihre geistigen und materiellen Mittel erlauben, nur mögen sie ihre moralische Entrüstung über die Anwendung von Gewalt, welche die Durchführung der sozialistischen Grundsätze möglicherweise erfordert, ihre Deklamationen über die Verwerflichkeit revolutionärer Mittel in Zukunft hübsch zu Hause lassen. Sie machen sich damit einfach lächerlich. Ihr Abgott, ihr Herr und Meister ist es, der uns hierin mit gutem Beispiel vorangegangen ist. Nur in seinem Sinne handeln wir, wenn wir den Grundsatz auf stellen: Was geschriebenes Recht! was verbriefte Erbansprüche! sie sind leerer Plunder
Das Wohl der Gesammtheit ist das höchste Gesetz!
Blutige Pfingsten.
Paris , das Herz der Welt", wie es der große Dichter Viktor Hugo einst nannte, ist am Pfingstsonntag wieder einmal der Schauplatz eines blutigen Zusammenstoßes zwischen den Handlangern der herrschenden Klassen und der Volksmasse gewesen; der 14. Jahrestag des blutigen Maimassakres von 1871 ist durch neues Blutvergießen gefeiert worden. Es sind uns über die betreffenden Vorgänge zwei Briefe zugegangen, beide von Augenzeugen herrührend: der erste von einer Gruppe in Paris lebender deutscher Genossen verfaßt, der zweite am Abend des verhängnißvollen Tages unter dem unmittelbaren Eindruck der Blutszenen geschrieben.
Wir lassen der Wichtigkeit halber beide Briefe ihrem Wortlaute nach folgen.
*
Gestern hat die Pariser Bevölkerung, wie alljährlich am letzten Sonntag des Mai, ihre Sympathie für die in dem Kommuneaufstand gefallenen Kämpfer kundgeben wollen. Alle sozialistischen Vereine und Klubs sendeten Delegationen, um Kränze und rothe Fahnen auf den Kirchhof Père Lachaise zu bringen, dem Orte, wo sich die letzten Szenen des Kommuneaufstandes, die Massen- Erschießungen, abspielten. Schon 10 Uhr Morgens war der Kirchhof militärisch besetzt, jedoch war der Eintritt zu demselben nicht verboten. Um 2 Uhr Nachmittags nahm der Zudrang zum Eingang desselben einen Umfang an, wie er seit Erdrosselung der Kommune noch nie dagewesen. Jung und Alt, Weiber und Kinder, zogen nach der an der Rückseite des Kirchhofes gelegenen Stätte, wo die gefallenen Opfer der Versailler Ordnungsbanditen eingescharrt liegen, um den Platz mit Blumen und Kränzen zu schmücken. Auch wurden verschiedene rothe Fahnen nach dem Kirchhofe gebracht, um an der histo rischen Mauer aufgepflanzt zu werden. Das war natürlicherweise in den Augen der dahin beorderten bewaffneten Macht höchft staatsgefährlich, da mußte Sühne geübt, da mußte unbedingt der wahrscheinlich von höheren Orts vorher kommandirte Aderlaß vorgenommen werden. Die Polizeisergeanten provozirten einen Angriff auf die zuerst angekommenen Fahnen. Nach kurzem Kampfe gelang es der Polizei, sich der ersten Fahne zu bemächtigen. In demselben Augenblick kamen aber noch andere rothe Fahnen an. Die Maffe der Anwesenden, durch den ersten Angriff der Polizei, der sich jetzt wiederholte, gereizt, wollte die Fahnen in Schutz nehmen, vielleicht weniger um der Fahnen willen, als um sich das Recht zu wahren, den braven Kämpfern der Pariser Kommune eine Dvation barzubringen, welche selbst das frühere reaktionäre Ministerium nicht zu verhindern gewagt hatte.
Nun spielte sich eine Szene ab, die jeden Augenzeugen mit tiefem Groll erfüllen mußte. Die Polizei unternahm mit Hülfe der am Drt aufgestell ten Stadtsoldaten einen erneuerten Angriff auf die Fahnen, und es fand ein Gemezel statt, welches der dritten bestehenden Bourgeois- Republik einen Schandfleck aufdrückt, wie ihn schimpflicher die erzreaktionärste Monarchie nicht aufweist. Polizisten und Soldaten hieben mit Säbeln und Gewehrkolben auf die nicht bewaffnete Volksmasse ein. Mit einem
tausendstimmigen Schrei:„ Vive la Commune 1" beantwortete die Menge die Provokation und empfing die bewaffnete Macht mit Steinwürfen. Der Kampf dauerte fast zwei Stunden. Dauernder Widerstand konnte der wüthenden Soldateska nicht entgegengesetzt werden, da die Volksmasse in friedlicher Absicht gekommen war und ernsthafter Waffen entbehrte. Die Polizisten und Soldaten schonten selbst die Frauen und Kinder nicht. Mit gefälltem Bajonett suchten sie sich um jeden Preis zu Herren der Situation zu machen. Selbst auf die am Boden liegenden Verwundeten schlugen sie noch mit ihren Gewehrkolben drein. Es mußte unbedingt ein Exempel statuirt werden; trok des Hülfegeschreis wehrloser Frauen und Kinder wurde die Volksmasse mit blanker Waffe zurückgedrängt. Die Stadtsoldaten(, la belle garde de Paris !") ftach mit aufgepflanzs tem Bajonett blindlings auf die Masse ein, als wären es wilde Thiere. Diese bewaffnete Bande mußte unbedingt vorher von ihren Vorgesetzten bis aufs Aeußerste aufgehegt worden sein, denn sonst wäre eine der= artige Handlungsweise unmöglich gewesen.
Jedermann ohne Ausnahme war so empört über dieses schauderhafte Gemezel, daß, wenn das Volk bewaffnet gewesen wäre, dieser Ordnungsbande ihre Rolle nicht leicht geworden wäre; so mußten die Anwesenden der Uebermacht weichen und den Plaz räumen. Die Ordnungstanaille hat wieder ihre Schuldigkeit gethan, die Polizeischergen blieben Sieger, noch einmal ist es ihnen gelungen, mittelst Gewehrkolben, Bajonett und Säbel dem Unrecht Recht zu verschaffen. Aber diese Opfer( 3. Todte und 37 Verwundete), welche der Kampf des von gegnerischer Seite in Szene gesetzten Blutbades dem Proletariat gekostet, wird sich an denen ferung nicht volle Satisfattion von Seiten der Regierung zu Theil wird, rächen, die ihn provozirten. Man fürchtet, daß wenn der Arbeiterbevöl sie sich gezwungen sehen wird, der bewaffneten Polizeimacht bewaffnete