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Wir hatten Recht, als wir die Konsequenz des Stöcker'schen Meinitten eides zogen, und wir hatten den preußischen Staatsanwälten nicht zu cb viel zugetraut.„ Der erste Staatsanwalt" am Landgerichte Berlin wa herr Lippert ist sein Name; oder hat Herr Lippert, wie vor seiner Unterschrift steht, blos im Auftrag des Ersten Staatsanwaltes ge schrieben, was freilich in der Sache auf das Nämliche hinausliefe? er di also der erste Staatsanwalt" hat in einem langen Schreibebrief an übe irgend einen fortschrittlichen Schwärmer, der so naiv war, die Verfolgung schön des Stöcker wegen Meineids zu verlangen, mit viel Gründlichkeit und Won Scharfsinn auseinandergesezt, daß, was Stöcker gethan hat, durchaus Bor forrekt und in der Ordnung war, und daß es daher der Staatsanwaltfofor schaft nicht einfallen könne, einem so verdienstvollen Manne einen Proto e anzuhängen. Herr Stöder, der wahrheitsliebende Hofprediger, so imm belehrt uns der erste Staatsanwalt", habe nicht wider besseres frá Wissen" die Unwahrheit beschworen es sei zwar falsch, was er be 3 Boschworen, aber im Moment, wo er geschworen, habe er das Falsche für bel richtig gehalten. dass d eige Sehr schön! St t, be Wir zollen der Logik des ersten Staatsanwalts" unsere vollste Anernal fennung. Im Augenblick, wo Stöcker schwor, glaubte er, die Wahrheit zu beschwören. Nicht blos glaubwürdige Hofprediger", auch gewohn heitsmäßige Lügner und mitunter fallen ja, wie Figura zeigt, beide Qualitäten zusammen haben die Eigenschaft, an die Wahrheit dessen zu glauben, was sie sagen. Und es ist z. B. notorisch, daß alte Förster der Regel nach von der Richtigkeit und Wahrheit ihrer Jagdgeschichten überzeugt sind. Kein Psychologe wird das bestreiten.
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Also: es ist nicht ein Meineid, wenn Jemand etwas sagt, woran er glaubt.
Stöcker hat in dem Ewald- Prozeß, als er die Unwahrheit beschwor, etwas gesagt, woran er glaubte.b
Ergo hat Stöder feinen Meineid verübt. Soweit sind wir mit der staatshat anwaltlichen Logit einverstanden. Nur muß er aber auch konsequent sein. Der Glaube ist undefinirbar; und Niemand kann einem Anderen ins Herz sehen. Wer will irgend Jemand, der eine unwahrheit en beschworen hat, den Nachweis liefern, daß er im Moment des Schwurs nicht an die Wahrheit des Beschwornen geglaubt habe? Es ist einfach unmöglich das wird der Herr erste Staatsanwalt" zugeben.
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öffe Was aber dem Hofprediger recht ist, ist dem gewöhnlichen Weltkind billig. Und daraus folgt mit zwingender Nothwendigkeit, daß der Meineid im Sinne des Strafgesetzbuches ein überwundener Standpunkt ist. Rein preußischer Staatsanwalt kann, nach dem Ausgang nichbes Stöder schen Meineids- Prozesses und nach dem Schreibebriefe des nerften Staatsanwaltes" noch eine Anklage erheben. Und was in Preußen gilt, gilt für das übrige Reich.
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Kurz, wir übertreiben nicht
es ist die lautere Wahrheit: der Meineid ist in Preußen abgeschafft und die Abschaffung des Meineides ist gleich bedeutend mit der Abschaffung des Baff Gibes.
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Es ist das eine sehr wichtige und sehr heilsame Reform; und so ist mus denn der„ Luther des neunzehnten Jahrhunderts" in Wirklichkeit zu einem Reformator geworden.
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Zum, Hödur- Prozeß", dessen wir bereits in voriger Nummer erwähnten, wird uns geschrieben: Sie haben durchaus Recht, wenn Sie diese Justizfarce als im höchsten Grade charakteristisch für die Versumpfung des öffentlichen Lebens in Deutschland bezeichnen. Der Prozeß ist in der That
ein Standal.
In der famosen Sigung des Reichstags vom 2. März führt der ein biebere Dtto sich als Baldur , d. h. als Gott des Lichts und Verkörpe rung des guten Prinzips gegen den„ reichsfeindlichen" Wähler, den blöden Hödur", in's Feld, und am 13. März erklärt Otto Baldur aus drücklich, er habe unter dem blöden, täppischen Hödur" ganz besonders biejenigen Wähler verstanden, welche den Abgeordneten Eugen Richter gewählt, d. h. die fortschrittlichen Wähler Hagens.
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" Blöd" und" täppisch" ist gewiß eine Beleidigung; und wenn ein Wähler blos deshalb, weil er bei Ausübung seines Wahlrechtes seine eno Pflicht als Staatsbürger und Mensch erfüllt hat, mit den Ausdrücken " blöd" und„ täppisch" bedacht wird, so hat er sicherlich Grund, auch im eiger Sinne des Strafgesetzbuches sich beleidigt zu fühlen.
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Die Dagener Wähler( i hiten sich beleidigt, und in einem Schreiben an Otto- Baldur protestirten sechs derselben gegen die reichskanzlerischen rech Expektorationen und bezeichneten sie als eine„ bedauerliche Anmaßung". In Ermangelung eines goldenen Pfeiles, den der richtige Baldur zu versenden pflegte, schnellte der selbstgetaufte falsche eines seiner bekannten Strafmandate ab, der Staatsanwalt griff natürlich zu, und dieser Tage fand der Prozeß ftatt.
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In England oder Amerika würden die Richter, ohne sich 5 Minuten zu besinnen, erklärt haben, wenn hier eine Beleidigung vorliege, so sei von Otto- Baldur begangen, und wenn die Hagener Wähler gefehlt hätten, so nur darin, daß sie in der Abwehr dieser unverschämten Beleidigung viel zu zahm gewesen sind und dem selbstgetauften Otto- Baldur nicht eine empfindliche Büchtigung haben angedeihen laffen.
Bon deutschen Richtern war das selbstverständlich nicht zu erwarten. Dem obersten Beamten des Reichs„ bedauerliche Anmaßung" vorwerfen, ist das nicht ein Verbrechen, wie es schlimmer nicht gedacht werden fann? Und mußte es nicht um jeden Preis gefühnt werden? Daß der oberste Beamte des Reichs eine freche Beleidigung ausgesprochen, das ist einfach eine Unmöglichkeit, eine verbrecherische Insinuation wie fann der oberste Beamte des Reichs sich einer frechen Beleidigung, mpfe das heißt, einer ungehörigen, wo nicht strafbaren Handlung schuldig
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Der bloße Gedanke ist schon strafbar.
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von einer erlaubten Abwehr kann nicht die Rede sein. Und da
bleibt denn die entsetzliche Thaisache, daß gewöhnliche, gemeine Staatsbürger dem obersten Beamten des Reichs eine„ bedauerliche Anmaßung" keinorgeworfen haben, in ihrer ganzen, an Hochverrath grenzenden unges heuerlichkeit bestehen.
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Aus Gnade und Barmherzigkeit verzichtete man auf eine Gefäng niß strafe; doch in Anbetracht des hohen Beleidigten" mußten die blöden, täppischen Hödure" mit einer empfindlichen Geldstrafe" belegt werden, und so bekamen denn fünf der Uebelthäter je 500, und der sechste, der aus dem einen oder dem anderen Grund minder belastet erlastet erschien, 300 Mark Geldstrafe ,, aufgebrannt" von Rechtswegen. Das nennt man Justiz.
Und komischer Weise gibt's Leute, die uns gram sind, weil wir vor unserer modernen Justiz keinen Respekt haben.
Apropos das Urtheil gegen die Hödure aus Hagen führt uns den Stöder schen Prozeß wieder ins Gedächtniß. Diesem großen" Prodeß ist inzwischen ein zweiter fleinerer gefolgt, in welchem Stöder wegen Beleidigung des früheren fortschrittlichen Abgeordneten Schmidt aus Elberfeld zu einer Geldstrafe von 150 Mt. verurtheilt wurde.
Dieses dem Herrn Hofprediger sehr fatale Erkenntniß ist dadurch noch etwas gepfeffert worden, daß in der Begründung auf die Unglaubwürdigkeit des frommen Herrn Hofpredigers hingewiesen ist, der ,,, wie in dem bekanntem Prozeß festgestellt, häufig in sehr leichtfertiger Weise von der Wahrheit abgewichen ist."
Daß in diesem zweiten Prozeß auch die Zugehörigkeit Nobiling's zu dem Stöckerverein zeugeneiblich durch den bekannten Grüneberg festgestellt worden ist, ward schon bemerkt.
8. Herr Eugen Richter hat in der Blattgründung ein Haar gefunden. Für seinen Moniteur, der am 1. September erscheinen soll und eigentlich schon den 1. August erscheinen sollte, find die erhofften Gelder nicht zusammengekommen. Es liegt der Grund hierfür in der toa unleugbaren Thatsache, daß innerhalb der Fortschrittspartei die Unzufrieandenheit mit Herrn Eugen Richter bedeutend zugenommen hat.
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Und zwar ist die Unzufriedenheit wesentlich vermehrt worden durch ben neuesten Rüpelstreich Eugen's wir meinen die Anrempelung der sozialdemokratischen Abgeordneten ein Rüpelstreich, welcher der Fortbirt schrittspartei bei den bevorstehenden Landtagswahlen verschiedene Mandfin date kosten wird. Denn werden auch unsere Parteigenoffen sich unter teinen Umständen an dem Landtagswahlkampf betheiligen, so würden sie vielleicht hier und da, als Wähler dritter Klasse, aus lokalen Rücksichten einem fortschrittlichen Kandidaten gegenüber einem Regierungsmann zum Siege verholfen haben. Durch Herrn Eugen Richter sind derartige Gelüfte unsern Genossen gründlich ausgetrieben worden.
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Ans dem Soldatenleben im Frieden. Ein Genoffe
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schreibt uns: Zum Thema von der deutschen Soldatenschin derei dürften folgende Erinnerungen aus meinem Soldatenleben" einen recht lehrreichen Beitrag liefern. Sorgen Sie nur für gehörige Verbreitung der betreffenden Nummer in den Kreisen derer, so es angeht!
Achte Kompagnie des 2. niederschlesischen Infan terie Regiments Nr. 47. Trotz allerhöchste Kabinetsordre ließ Premierlieutenant von Heinz durch den Gefreiten Peter Schmidt ( Jahrgang 1875, verheirathet und Vater zweier Kinder bei seiner Einstellung) die verbotene Längs hocke ausführen. Ort der Handlung: Festung Neubreisach; Zeit: Frühjahr 1877. Bei der Lazareth Revision durch Oberst v. Hillner aus Straßburg mußte Schmidt angeben, daß er beim Längs sprung verunglückt sei und dabei den Arm zweimal gebrochen habe. Bei dieser Gelegenheit haben die Herren Hauptmann( jezt Major) p. Drygalsky, Premierlieute nant v. Heinz, Oberstlieut. v. Schachtmeyer ihren Vorgesetzten belogen. Schmidt wurde er hatte zwei Jahre Dienstzeit hinter fich entlassen, und nach fünf Monaten, d. h. nachdem er zu Hause fich gekräftigt hatte, wieder einberufen.
Ein Soldatenschinder bösester Sorte war der ehemalige Rell= ner und auf der Unteroffizier sschule zu Weißenfels ausgebildete infame Lump Johannes Paszkowsky. Er verstand es, auch den ruhig sten Mann zur Erbitterung zu bringen.
Der dicke kod, wahrscheinlich jetzt Bataillonsschreiber in Straß burg , gab einem Mann, Namens Gräfe, eine Ohrfeige, daß ihm das Trommelfell des linfen Ohres sprang. Kock erhielt die schreckliche Strafe von 12 Tagen Mittelarrest.
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Beim Jahrgang 1875 erkrankte die Hälfte der Rekruten an der Gelbsucht. Als Hauptmann v. Drygalsky den Sergeanten und Schinder Hohle nach dem Grund dieser Erscheinung fragte, erhielt er die Ant wort, daß das vom schlechten Fressen" tomme. Einen besseren Ausdruck gab es für den efelerregenden Flabs" nicht. Hohle wurde später eine Stüße der heutigen Gesellschaft, d. h. Schußmann in Berlin , wo er, in Abwesenheit seiner Frau, einer Dame, welche bei ihm übernachtete, eine Uhr stibizte, und seltsamerweise entlassen wurde, nachdem er ein Jahr gebrummt hatte. Warum hat er auch feinen oppofitionellen Lehrer geprügelt? Dann wäre er heute bei Rudolf Herzog angestellt.
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Da der Sozialdemokrat" auch in hohen Kreisen" gelesen wird, so ersucht Einsender einen höheren" Leser, dem Herrn Kriegsminister die Mittheilung zu machen, daß beim 47. Regiment die schöne Einrichtung getroffen war, oder doch wenigstens zu meiner Zeit beim 2. Bataillon, daß dem gemeinen Soldaten von Neujahr ab jede Defade( Löhnungstag) 10 Pf. zur Geburtstagsfeier des Kaisers von der Löhnung abgezogen wurden, in Summa 80 Pf. Dafür erhielt jeder Mann 3 Cigarren à 3 Pf. 9 Pf., 4 Schoppen Bier à 6 Pf.( Selbstkostenpreis) 24 Pf., und ein Wurstbrod, Brod kostete nichts und die Wurst hoch gerechnet 6 Pf. macht. zusammen 39 bis 40 Pf. Unteroffiziere und Offiziere erhielten Bunsch bezw. Wein und bessere Sigarren auf Kosten der armen Soldaten. Auch fürs Kartoffelpuzen wurden jedem Sol daten 10 Pf. abgezogen, machte beim ganzen Bataillon, die Kompagnie effektiv zu 130 Köpfen gerechnet, monatlich 128 Mt. Haben die Puz frauen das ganze Geld erhalten??? Herr Hauptmann Müller von der 7. Kompagnie fann Auskunft ertheilen. Bei den Soldaten war ein Sprichwort im Schwunge:" Seitdem Hauptmann Müller einen dicken Bauch bekommt, werden wir magerer." Herr Feldwebel Scheibel der 6. Kompagnie war als Menage- Kommissionsmitglied unbestechlichwenn gerade Jemand zugegen war.
Das ,, Griffemachen" in der Kniebeuge mit gehobenen Fersen war bei Hohle , Paszkowsty und einem ,, Exerziergefreiten", dem Musketier Schieberle( in der Gegend von Hirschberg in Schlesien zu Hause) gang und gäbe.
Ein Soldatenschinder war auch der Unteroffizier Raschke der 7. Kompagnie, welcher im Jahre 1878 attentate auf die Kleis dungsstücke und Geldbeutel der Soldaten verübte und wegen Diebstahl auf die Festung tam. Ueberhaupt kommen die elendesten und moralisch verkommensten Unteroffiziere von den Unteroffiziersschulen, diesen Universitäten für Soldatens schinder.
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Sonderbare Schwärmer! Puttkämerchen und sich schämen! Ebenso gut hätte sein Vetter Otto sich geschämt, als er den Entfetter Sch venninger anstellte und das fette Schönhausen verschluckte. Fortschrittliche Blätter haben freilich eine andere Erklärung. Sie meinen, der liberale Kronprinz" habe sein Mißfallen ausgedrückt, und da habe man den Standal zum Mindesten etwas abschwächen wollen.
Doppeltes Blech; oder richtiger dreifaches.
Erstens kann nur ein Simpel an den Mythus vom liberalen Kron pring" glauben.
Zweitens fann nur ein Simpel glauben, unser Friz" habe unseren Puttkamer gerüffelt.
Und drittens ist die offiziöse Explikation überhaupt keine Entschuldi gung, noch weniger eine Abschwächung, denn wenn der Minister des Inneren und oberste Gesetzeswächter des Reichs in seiner amtlichen Eigenschaft( was von Niemand bestritten wird) eine flagrante Ungeset lichkeit privatim belobigt, so ist das noch zehnmal skandalöser als eine öffentliche Belobigung, die möglicherweise eine reine Förmlich keit wäre und von einem privaten oder vertraulichen" Rüffel begleitet sein könnte. Derartige öffentliche Belobigungen mit obligatem Privat Rüffel sind durchaus nicht selten in unserem polizeilich bureaukratischen Staatswesen, wo jeder Tadel eines Beamten als eine Gefährdung des bureaukratischen Unfehlbarkeitsprinzips gilt.
Aber dem Puttkamer war es Ernst mit seiner Belobigung der flagranten Ungeseglichkeit. Und der Buttkamer schämt sich nicht. Doch was war mit jener Notiz bezweckt? Jrgend einen Zweck mußte ste haben. Nun, wir haben keine Lust, uns des Puttkamers Kopf zu zerbrechen, der ja ziemlich hart ist.
Genug der Puttkamer schämt sich nicht.
Noch einmal der Fall Pötting. Nachdem wir in Nummer 29 einem Vertheidiger Pötting's das Wort gegeben, ist uns inzwischen von Leyterem selbst ein Schriftstück zugegangen, in welchem er sich wider die in der Warnung in Nr. 27 enthaltenen Unterstellungen verwahrt, die Warnung selbst auf persönliche Rachsucht eines Einzelnen oder Einzelner zurückführt. Außerdem beruft sich Pötting auf das Zeugs niß der Genoffen in Magdeburg , Braunschweig , Hannover , Neunkirchen, Minden i, W. 2c., ob die in der Warnung enthaltenen Bezeichnungen in Bezug auf ihn zutreffen.
Bis soweit, d. h. soweit er defensiver Natur ist, halten wir uns für verpflichtet, von dem Briefe Pötting's Notiz zu nehmen, was den aggressiven Theil desselben betrifft, so scheint es uns richtiger, wenn die darin erhobenen Anklagen an anderer Stelle zur Sprache kommen; das Parteiorgan ist nicht der Ort zur Austragung solcher Konflikte.
Ein von 13 Berliner Genossen unterschriebenes Schriftstück tabelt ebenfalls die Ausschreibung Pötting's als unberechtigt, und fordert eventuell Beweise für die wider Pötting erhobenen Anschuldigungen. Wir nehmen auch von dieser Zuschrift Notiz, den wörtlichen Abdruck glauben wir im Interesse der Sache einstweilen unterlassen zu sollen. Mit Bezug auf die Warnungen überhaupt aber rufen wir den Genossen allerorts die Schlußworte aus der Vorrede der Schwarzen Liste " in Erinnerung. Ihre Beherzigung wird unserer Partei vielen Verdruß ersparen:
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" Zum Schluß ersuchen wir noch um Eines: Man veranlasse nie Warnungen ohne genügenden Grund, und prüfe die vorhandenen Verdachtsmomente genau, ehe man den Warnruf ausstößt. Haben wir auch vorsichtig zu sein, so hüte man sich doch, daß die Vorsicht in Schwarzseherei ausarte. Wir sind hier nicht immer im Stande, alle Warnungen genau zu prüfen, sondern müssen uns in dieser Beziehung mehr oder weniger auf die Ver= trauensleute des betreffenden Ortes verlassen. Deren Schuld ist es denn auch, wenn Unschuldige durch ungerechtfertigte Warnungen um ihren guten Ruf in der Partei tom men, oder schließlich wie das schon vorgekommen infolge der Warnung das ausführen, wessen man sie mit Unrecht be= schuldigt hat."
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Vom Schlachtfeld des Klassentampfe 3. Der Streit der Königsberger Tischler hat mit dem Sieg der Arbeiter ge= endet, ebenso werden die Dresdener Tischler den größten Theil ihrer Forderungen durchsetzen. Der Streit der Berliner Maurer dauert noch fort, was auch die kapitalistische Presse darüber berichten mag. Nur wird derselbe jetzt auf praktischere Weise fortgeführt, als er begonnen. Auf vielen Bauten ist die Forderung der Streifenden übri gens schon bewilligt.
Die Schuhmachermeister in Innsbruck muthen ihren Arbeitern eine Lohnreduktion von 30% nebst einer„ famosen" Wertstattordnung zu, mit dem Bemerken: ,, wem's nicht passe, der könne gehen!"
Infolgedessen legten 70 Gehilfen die Arbeit nieder. Zuzug ist fernzuhalten. Unterstüßung thut noth!
Es wäre auch sehr interessant für den Herrn Kriegsminister, wenn er einmal nachforschen ließe, ob die schöne Sitte beim 2. Bataillon 47. Regiments in Straßburg noch besteht, daß Abends für die Mannschaften Kaffee gekocht, aber nur, wenn der Offizier du jour oder ein anderer Offizier revidiren kommt, vertheilt wird, sonst aber über Nacht stehen bleibt und des morgens gewärmt verabreicht wird. Wo mag wohl der überschüssige Kaffee bleiben? Ist es ferner recht, daß der Soldat den 31. Tag der Monate Januar 2c. nicht bezahlt bekommt, ihm aber für den Monat Februar 2 bezw. 1 Tag an der Löhnung ab: gezogen werden???( Heiliger Schulze- Delizsch, spar für uns!) Auf eine Barbarei will ich noch aufmerksam machen. Wenn ein Soldat nicht propper" zum Dienst kommt, oder gar halbnackt", d. h. wenn ihm ein Knopf am Rock fehlt, so sagt der Korporalschaftsführer mit bedeutungsvollem Lächeln:„ Ich würde ihn, d. h. den ,, Halbnackten", In Frankreich rüsten sich bereits alle Parteien zu dem bes schon kuriren." Wenn dann die Mannschaft aufs Zimmer kommt, so ergreifen 6-8 Mann den zu ,, Kurirenden", werfen ihn auf den Tisch und„ hobeln" ihn. Je höher der Delinquent gehoben werden kann, desto größer die Freude seiner Peiniger, um so größer aber auch sein Schmerz; manchmal geht die Haut in Feßen. Der Unteroffizier lacht dazu, und der arme Teufel hütet sich, sich zu beschweren.
Schließlich noch die erbauliche Mittheilung, daß Oberstlieutenant von Schachtmeyer nach den Attentaten im Jahre 1878 seinen Untergebenen das Lesen der ,, Gartenlaube" verbot. Warum lachen die Herren Hauptmann v. Schöler und Premierlieutenant Gumprecht so ver stohlen???
Der Henter hat Eile. Aus Leipzig schreibt man uns unterm 21. dies:„ Das Reichsgericht wird schon am 25. d. Mts. ( Juli) über den Antrag auf Revision des Prozesses Lieske entscheiden. Das ist ein Geschwindschritt, wie er bisher wohl noch niemals vorge tommen. Das Reichsgericht hat so viel Arbeit auf Lager", daß der Regel nach zwischen der Anmeldung einer Revision und deren Erledigung durchschnittlich drei Monate verstreichen. Diesmal beträgt die Frist blos den dritten Theil der Zeit, denn die Anmeldung der Revision erfolgte erst in der letzten geseßlich zuläßigen Minute. Und wenn man weiter bedenkt, daß seit dem 15. Juli Gerichtsferien sind, die zwei Monate lang dauern, und während welcher der Regel nach solche wichtige Kri minalfälle nicht zur Entscheidung gelangen, so muß man sich allerdings sagen, daß gewiffen Leuten an der Köpfung Liestes sehr viel zu liegen ſcheint."
Wir haben hierzu blos zu bemerken, daß in Deutschland , trok der Knebelung und Korrumpirung der Presse, nicht eine einzige Bei tung sich zu der Servilität hat aufschwingen können, zu behaupten, der Schuldbeweis gegen Lieste sei vollkommen erbracht, und daß sämmt liche deutsche Zeitungen sich an die alberne, aller Logik und Psychologie ins Gesicht schlagende, von uns bereits an den Pranger gestellte Hypothese antlammern, Lieste habe nachträglich, durch seine, von einem phantasiereichen Reporter er dichteten Aeußerungen nach der Vers urtheilung sich indirekt schuldig bekannt.stsid
Uebrigens hat das Reichsgericht in dieser Sache sehr leichte Arbeit. Es hat ja, nach der famosen deutschen Gerichtsverfassung, die angeb= lichen Schuldbeweise gar nicht zu prüfen, sondern sich einfach auf die Prüfung der formellen Urtheils begründung zu beschränken. Und anläßlich der vor einigen Jahren so häufigen Verurtheilungen auf Grund des famosen Paragraph 131 hatten wir früher schon Gelegenheit, zu zeigen, daß Richter ihr Geschäft sehr schlecht verstehen müssen, wenn sie nicht, auch wo von einem wirklichen Schuldbeweis gar nicht die Rede sein kann, die Urtheilsbegründung so korrekt formuliren, daß dieselbe formell durchaus unangreifbar ist. Von den Frankfurter Richtern ist aber zu erwarten, daß sie in einem so wichtigen Fall, wie dem Prozeß Lieske, die von jedem Schreiber in wenigen Stunden zu erlers nende schablonenmäßige Form der Verurtheilung beobachtet haben werden. so wird behauptet. Wir glaubens aber nicht. Mit Hinsicht auf die famose Belobigung des als ungesetzlich vom Reichstag gebrandmarkten Kieler Polizeistreichs wird nämlich jetzt offiziös gemeldet, die Aeußerung sei zwar gefallen, jedoch nicht öffentlich, und nur ganz privat. Und das soll nach verschiedenen Zeitungen ein Beweis sein, daß Puttkämerchen sich schämt.
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Briefe und Gelder sind zu senden an: Johann Slibich, Weiherburggasse k 1, Innsbruck.
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vorstehenden Wahlkampf. Programme werden ausgearbeitet, und derjenige, der sie durchlieft, fühlt sich ordentlich hingerissen von den erhabenen Grundsägen, nach denen in Zukunft die Geschicke des französischen Volkes geregelt werden sollen; eine Partei überbietet in diesem Punkt immer die andere. Warum auch nicht? Ueber Grundsäge" wird ja im Parlament nicht abgestimmt, sondern über praktische Forderungen; je hochtrabender aber die rhetorische Phrase, um so mehr ist sie vereinbar mit dem gemeinsten Verrath. Das haben wir in Deutsch land bei der vielberühmten kaiserlich- königlich Bismarckischen Sozialreform" gesehen, die mit einem Riesenaufwand von schönen Redensarten in Szene gesetzt wurde, wie Schutz der Schwachen durch den Staat, Patrimonium der Enterbten, praktisches Christenthum u. s. w., und die bis jetzt fünf Jahre seit der famosen kaiserlichen Botschaft nichts als ein invalides Krankenkassengesetz und eine verunglückte Unfallversicherung zu Stande gebracht, Geseze, die binnen Kurzem selbst der Reform dringend benöthigt sein werden.
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Die französischen Arbeiter, gewißigt durch langjährige Erfahrungen, werden hoffentlich auf die schönen Programme der Bourgeoisparteien aller Schattirungen nicht hereinfallen, sondern nur ausgesprochenen Bertretern ihrer Klasseninteressen ihre Stimmen geben.
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Bei dieser Gelegenheit sei noch bemerkt, daß das angebliche Pros gramm der Pariser Sozialisten", das vor Kurzem die Runde durch die Presse machte und auch von den Arbeiterblättern als solches reproduzirt wurde, keineswegs das unserer Genoffen ist, sondern der vorgeschrittenen bürgerlich Radikalen, die sich heute, wo der Tropfen demokratischen Deles dem Tropfen sozialistischen Dels gewichen ift, Radicaux socialistes, d. h. sozialistische Radikale, nennen, und ungefähr auf dem Standpunkt der demokratischen Partei der Herren Philipps, Lenzmann und Genossen stehen. Sie haben in Frankreich etwas bessere Chancen als die ,, Demokraten " in Deutschland , weil das fran zösische Bürgerthum weniger versumpft ist als das deutsche, aber dort wie hier ist diese Partet nur ein Zwitterding, das nur unter bestimmten Verhältnissen ein einigermaßen nennenswerthes Leben entwickeln kann. Auch nach Amerika ist besagtes Programm als Programm der französischen Sozialisten gekabelt worden, und es ehrt unser Bruders organ, den Sozialist", daß er sich dadurch nicht abhalten ließ, es zu kritisiren und seinen schwachen Punkt rückhaltlos bloszulegen. Wenn er sagt: es will uns scheinen, als hätten die Genossen in Paris uns dies. mal den Weg gezeigt, wie wir es nicht machen sollen", so hat er ganz Recht, und es thut seinem Urtheil wahrlich keinen Eintrag, daß das kritisirte Programm in Wirklichkeit nicht das unserer frans zösischen Genossen ist.
Dänemark . An anderer Stelle finden die Leser einen Aufruf des Bundes der Schmied und Maschinenarbeiter in Kopenhagen um Unterstützung in ihrem Rampfe gegen die Unterdrückungsbestrebungen der dänischen Ausbeuter. Als Ergänzung zu diesem Aufruf schreibt uns ein dortiger Genosse: Im Namen der hiesigen Freunde ersuche ich Sie, Ihren ganzen Gin fluß aufzubieten, um den Zuzug von Metallarbeitern nach hier fernzuhalten. Petuniäre Hilfe aus Deutschland und über haupt aus dem Auslande ist ebenfalls sehr von Nöthen. Es steht bei diesem Lock- out ungemein viel für die Bewegung hier zu Lande auf dem Spiel. Es ist kein bloßer Kampf zwischen den Kapitalisten und und den Arbeitern der Metallbranche es ist der ausgeprägteste
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