fiingnih und zweijährigem Verlust der bürgerlichenEhrenrechte verurtheilt Professor Karl Birnbaum vonPlagwitz, weiland Führer der sächsischen Ordnungsparteien undwährend einer Legislaturperiode Vertreter der Ordnungsparteien imdeutschen Reichstag— unseren Parteigenossen speziell bekannt durch die„sittliche Entrüstung", mit der er die„unsittliche Sozialdemokratie" an-zugreifen und zu beschimpfen pflegte i und auch durch das eigenthüm-liche Geschick, mit welchem er die in Redeturnieren ihm verabfolgtenmoralischen Prügel hinzunehmen und einzustecken verstand. Daß HerrBirnbaum in Geldsachen nicht ganz„kauscher" war, wußten wir schonlängst; verwickelt in allerhand unsaubere„Gründungen", entging erschon in den 70er Jahren nur mit knapper Roth einer kriminellen Be-strafung. Jetzt hat er's nun so arg getrieben, daß die Dame Justitiadie Augen nicht mehr zudrücken konnte. Er muß es sehr arg getriebenhaben— sonst hätte das Gericht nicht gleich nach der Verhandlung ihnstehenden Fußes verhasten lassen.Merkwürdig, wie diese Ordnungshelden einer nach dem anderen derNemesis verfallen!Man hat von dem französischen Soldaten gesagt, er trage den Mar-schallflab in dem Tornister. Von den Ordnungsfanatikern kann man mitviel größerem Rechte sagen: sie tragen unter ihrem bürgerlich respek-tablen Rock die Jacke des Zuchthäuslers.— Bei den meistentrifft's zu.— Oesterreich. Wie im Lande der Niedertracht undHeuchelei„Sozialreform" getrieben wird, hat sich jüngst wiedereinmal an einem drastischen Beispiele gezeigt.Seit mehreren Jahren besitzt Oesterreich ein sogen.„Genossen-s ch a f t s g e s e tz". Dasselbe ist nach dem Ideal der Z ü n s t l e r ge-bildet, erklärt die„Genossenschaften" szu Deutsch-Innungen) fürobligatorisch und spricht auch von den berühmten Arbeiter-ausschüssen— hier„Gehilfenversammlung" genannt,um den Schein der Arbeitersreundlichkeit zu wahren.Obwohl im Prinzip Gegner des Gesetzes, haben die Wiener Arbeitersich schließlich doch entschlossen, auf Grund desselben die Arbeitervertret-ung in den Genossenschaften zu organistren. Sie arbeiteten Statutenaus und legten sie der Behörde zur Genehmigung vor. Nach nahezuzweijährigem Hinhalten hat jetzt die Regierung SS dieser Statutenals ungesetzlich erklärt, weil sie— man höre!— folgende Schänd-lichkeiten als Zweck der Gehilfenversammlung angeben:„Die Erhaltung geregelter Zustände zwischen' den Gewerbs-inhabern und ihren Gehilfen, besonders in Bezug auf den Arbeits-verband, die Lohnverhältnisse, Arbeitszeit und A r-beitsvermittlung, sowie Wahrnehmung und Erörterung der dasLehrlingswesen betreffenden Zustände."Motivirt wurde dieser samose Entscheid damit, daß„die Bestimmungdes Lohnes und der Arbeitszeit nach dem gegenwärtigen Stande derGesetzgebung innerhalb der durch die Gesetze gezogenenen GrenzenGegen st and freier Uebereinkunft zwischen Meister undGehilfen ist, für die Arbeitsvermittlung bereits durch§ 13 der M e i st e r<Statuten vorgeiorgt erscheint und auf das Lehrlingswesen der Ge-Hilfenversammlung keine Ingerenz(Einwirkung) zusteht."Das war doch selbst den gedultigsten der Wiener Arbeiter zu stark,und eine von mehr als zweitausend Personen besuchte Versammlung,die am 10. Januar stattfand, hat nunmehr folgende P r o t e st- R e s o-lution beschlossen:„Resolution: Die am 10. Januar 1886 in der Volkshalle desWiener Rathhauses tagende freie Versammlung gewerblicher Arbeitererklärt:Wir haben uns seit jeher als entschiedene Gegner des Genossenschafts-wesens bekannt, weil diese reaktionäre Einrichtung ein Hinderniß füreine wirksame Arbeiterorganisation und deshalb auch für die zukünftige Be-freiung der Arbeiterklasse bildet, und weil eine Organisation, welche Unter-nehmer und Arbeiter in dieser Form vereinigt, die Unterordnung derArbeiter unter die Unternehmer zur Folge hat und deshalb eine Besse-rung der materiellen Lage des Arbeiterstandes unmöglich herbeiführenkann.Obgleich wir also wissen, daß alle Vortheile der Zwangsgenoffenschastauf Seite der Gewerbeinhaber, alle Nachtheile auf Seite der Arbeitersind, hielten wir uns dennoch für verpflichtet, an der Errichtung dieserGenossenschaften mitzuwirken. Wir haben dies in der Absicht gethan, umgerade durch die aktive Betheiligung an der Genossenschaft deren Werth-losigkeit der Gesammtheit der Ardeiterschaft zu beweisen, um ferner dieeinzige noch übrig bleibende Organisation von Arbeitern auszunützen,deren Bestand durch Repressivmaßregeln der Regierung noch n cht be-droht wurde, und um zu versuchen, ob nicht durch unser Eingreifen diezahlreichen Lücken des Gesetzes über die obligatorischen Genossenschaftenzu Gunsten der Arbeiter ausgefüllt werden könnten:Da nun nach§ 114 der Gewerbeordnung der Hauptzweck der Ge-nossenschast in der Sorge für die Erhaltung geregelter Zustände zwischenden Gewerbeinhabern und ihren Gehilfen, besonders in Bezugauf den Arbeitsverband, besteht, lag die Möglichkeit und so-mit die Verpflichtung vor, tn den Statuten der Gehilfenversammlungals deren Zweck die Regelung der Lohnverhältnisse und der Arbeitszeit,sowie der Arbeitsvermittlung und des Lehrlingswesens anzuführen.Thatsächlich bilden doch nur diese gemeinsamen Interessen den Arbeits-verband zwischen Gewerbeinhabern und Gehilfen und könnte doch blosdie gemeinsame Austragung dieser wichtigsten Punkte der Arbeiterfrageden Genossenschaften in unseren Augen irgend eine Bedeutung geben. Mitdem Statlhaltereierlaß vom 19. Juli I88S, Z. 34.816, wird jedoch eingenossenschaftliches Uebereinkommen betreffs Arbeitslohn und Arbeitszeitqls ungesetzlich erklärt, wird ferner den Gehilfen jede Einflußnahmeauf die Arbeitsvermittlung und das Lehrlingswesen abgesprochen. DieserErlaß besagt demgemäß, daß unter dem Wort„Arbeitsverband" nur eineleere Phrase zu verstehen sei, und daß die Gehilsenversammlung zu einerzwecklosen Scheinorganisation, zu einem bloßen Wahlapparate für Kranken-lasse und Schiedsgericht erniedrigt werde.Durch diese Verfügung wurde unsere ursprüngliche Ansicht über dieWerthlvstgkeit der Genossenschaften bestätigt.>Sollte nun auch die oberste Gewerbebehörde bin-nen kürzester Zeit nicht die von uns gefordertenBestimmungen genehmigen, würden wir jede fer-nere Theilnahme am Genossenschaftswesen auf-geben.Wie es auch konimen möge, wir erklären den Gewerbtreibenden gernedie Genossenschaften gönnen zu wollen, wenn sie nur nicht den Arbeiterndiese angeblichen Wohlthaten in zudringlicher Weise aufdrängen würden.Die für den Arbeiterstand zweckmäßige und vortheilhafte Organisationist am allerwenigsten die Zwangsgenoffenschast, sondern einzig und alleinnur die Vereinigung in Gewerkvereinen auf Grundlage unbeschränkterVereins- und Koalitionsfreiheit. Nur diese ist im Stande, das Klassen-bewußtsein zu heben und dadurch unsere wahren Interessen auf dasNachdrücklichste zu fördern."Der gesperrt gedruckte Satz durfte in der Versammlung— dieResolution war vorher gedruckt worden— nicht einmal zur V e r-l e s u n g gebracht werden!Sie ist allerdings in ihrer gemäßigten Form eine schneidende Verur-theilung der in Oesterreich,„wie in Preußen", geheuchelten Arbeiter-freundlichkeit. Man hat den Arbeitern ihre politischen Rechte gestohlenund dasür von sozialer Wohlfahrt gefaselt. Jetzt entpuppt sich diesesoziale Wohlfahrt als die E s k a m o t a g e des l e tz t e n R e st e s vonK o a l i t i o n s r e ch t, das die Arbeiter bisher noch hatten.In der„Deutschen Wochenschrift'/ kritistrt H.Mandl die öfter-reichische Sozialreform mit folgenden Worten:„Nachdem im arbeiterfreundlichsten Sinne gesprochen worden, werdendie Gesetze im christlich sozialen Sinne abgefaßt, um endlich im Sinnedes Manchesterthums durchgeführt zu werden."Manchesterthum ist wohl nur ein Lapsus, denn gegen diese Schwindel-Politik muß das Manchesterthum noch ehrlich genannt werden. Was dieösterreichische Regierung treibt, ist die schroffste Ausbeuterpolitik.verschlimmert durch die gewerbepolizeilichen Fesseln. welche man derArbeiterschaft anlegt. Das ist ja eben das Infame der heutigen christ-liehen Sozialresorm, daß sie über das herzlose Manchesterthum heuch-lerisch Zeter schreit und dann hingeht und die Gewerbefreiheit meuchelt— im Interesse der privilegirten Ausbeuter.Korrespondenzen.Mannheim, 24. Januar. Am letzten Donnerstag standen die Ge-Nossen Bebel, Dreesbach, Willich und Reichert vor demhiesigen Landgericht, angeklagt, am 10. Juli vorigen Jahres auf derNeckarspitze bei Mannheim eine Volksversammlung unter sreiem Himmelohne polizeiliche Anmeldung abgehalten zu haben. Der Thatbestand warkurz der, daß eine Anzahl hiesiger und Ludwigshafener Genossen in derZahl von 60—80 die Anwesenheit Bebels, der damals in Geschäftenhier war, benutzten, um mit diesem einen Spaziergang nach der Neckar-spitze zu machen und bei dieser Gelegenheit sieh mit ihm über die Vor-gänge in der Fraktion anläßlich der Dampfersubvention zu unterhalten.Einige Tage darauf erschien in der Presse die Nachricht, Bebel habe aufder Neckarspitze eine Zusammenkunft mit seinen Parteigenossen gehabt,es sei aber Alles ruhig verlaufen und habe deshalb die Polizei keineVeranlassung zum Einschreiten gehabt. Letztere war über diese Nachrichtwie aus den Wolken gefallen, sie zitirte eine größere Zahl von Genossen,und diese ließen sich überflüssiger Weise herbei, zu gestehen, daß sie einensolchen Ausflug gemacht. Das war für unsere Polizei und Staats-anwaltschaft ein gefundenes Fressen; die Gelegenheit schien günstig, denHauptbetheiligten etwas am Zeuge flicken zu können, und so wurde auf§§10 und 13 des badischen Vereinsgesetzes hin die Anklage wegenNichtanmeldung einer unter freiem Himmel abgehaltenen Volks ver-sammlung erhoben, ein Vergehen, das mit Geldstrafe bis zu 200 Guldenoder mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bedroht ist. Für die Staats-anwaltschaft galt es, nun festzustellen, daß jene Zusammenkunft eineVolksversammlung gewesen sei. Bebel gab zu, daß er in jenerZusammenkunft sich zu längeren Auseinandersetzungen über politischeFragen herbeigelassen, daß er auch an ihn gestellte Fragen beantwortethabe, er bestritt aber, daß jene Zusammenkunft als eine Volks ver-sammlung angesehen werden könne, da die Anwesenden nur spezielleFreunde und Genossen von ihm gewesen seien, und er sich ausdrücklichvergewissert habe, daß nur solche anwesend wären. Dreesbach sollteVorsitzender gewesen, Willich und Reichert sollten als Redner aufgetretensein. Alle Drei bestritten dies, Dreesbach, daß er kein Leiter gewesen,da es sich nur um eine freie Unterhaltung gehandelt, er auch nicht ge-redet habe; Willich und Reichert erklärte, daß sie unter sich einen Dis-put gehabt, aber nicht vor den Anwesenden eine Rede gehalten hätten.Die Zeugen konnten nichts wesentliehes aussagen, und so blieb demStaatsanwalt nichts übrig als seine Anklage auf die von Bebel ohneweiteres angegebenen Thatsachen zu stützen. Er that dies denn auchmit mehr Eifer als Geschick, insbesondere bemühte er sich, die freisinnigeFassung des badischen Vereinsgesetzes nach Möglichkeit einzuschränkenund mit den reaktionären Vereins- und Versammlungsgesetzen in Preußen,Sachsen und Bayern auf eine Stufe zu stellen. Nur durch eine solchehalsbrecherische Interpretation vermochte er zu dem Schlüsse zu kommen,daß es sich hier um eine Volks Versammlung gehandelt habe, und daßdrei Monate Gefängniß für die polizeiliche Nichtanmeldung derselbeneine wohlverdiente Ahndung seien. Die Vertheidiger der Angeklagten,die Rechtsanwälte Dr. Herz und Rosenfeld, zeigten Beide an der Handder Entstehungsgeschichte des Gesetzes, aus den Motiven der Regierungund aus den Auslassungen versehiedener Kommentatoren, daß der öffent-liche Ankläger sich irre und dem Gesetze eine ganz willkürliche und un-haltbare Auslegung gebe. Allein der Letztere, der tagelanges Studiumdaran gesetzt hatte, um eine Begründung sertig zu bekommen, die dieAngeklagten sicher ans Messer liefere, gab diese gute Absicht so leichtnicht auf und erging sich in einer längeren Erwiderung, die seitens derbeiden Vertheidiger die entsprechende Antwort fand. Alsdann kamendie Angeklagten zum Wort, die ebenfalls der Reihe nach dem Staats-anwalt seine falschen Anschuldigungen und Trugschlüsse vorrückten. Dieserwar so erregt, daß er, wider allen Brauch, noch einmal dasWort und zwar gegen Bebel ergriff, um einen angeblichen Fehlschlußdesselben zu entkrästen, ein Versuch, der entschieden mißglückte. DerGerichtshof zog sich hierauf zurück und erklärte nach halbstündiger Be-rathung die k o st e n l o s e Freisprechung der Angeklagten. ImUrtheil wurde ausdrücklieh ausgesprochen, daß jene Zusammenkunft keineVolksversammlung habe sein können, und überhaupt der Polizei dasRecht nur zustehe, in öffentliche Versammlungen Zutritt zu verlangen.Der Feldzug von Polizei und Staatsanwaltschaft war also zu Wassergeworden und die erhoffte Anerkennung von oben bleibt für diesmalnoch aus.Eine Thatsache, die im Prozeß mit berührt wurde, müssen wir nocherwähnen, weil sie die niedrige Gesinnung der hiesigen Polizei gebührendkennzeichnet. Dieselbe hat nämlich bei den zahlreichen GeschäftsfreundenBebels umfassende Erörterungen angestellt, ob Bebels Geschäfte hierderart seien, daß er mehrere Tage zu deren Erledigung brauche. DieVernehmung fiel sehr zu Gunsten Bebels aus. Was hatte dieselbe aberfür einen Zweck? Für die Anklage selbst war sie zwecklos, denn wieimmer die Erörterung ausfiel, in der Sache entschied sie nichts. Offen-bar aber handelte die Polizei so in der niederträchtigen Absicht, durchsolche polizeiliche Vernehmungen die Geschäftsfreunde Bebels aufzureizenund sie ihm möglicherweise abspenstig zu machen. Dieser Plan ist aller-dings vereitelt worden, da Bebel in Mannheim seiner Stellung undGesinnung nach genügend bekannt ist. Dieselbe Methode wie gegenBebel wurde und wird auch gegen unsere hiesigen Genoffen angewandt.Will die Polizei von Einem etwas wissen, so sucht sie ihn nicht in dessenPrivatwohnnng auf oder schickt dorthin ihre Vorladung, sondern sie schicktgeflissentlich auf die Komptoire der Fabriken oder zu den Meistern derWerkstätten und zieht dort allerlei überflüssige Erkundigungen ein, damitman an jenen Stellen auf die staatsgesährlichen Uebelthäter aufmerksamwird und vielleicht ihre Maßregelung provozirt. Der PolizeikommissarGuggenbühler ist speziell der Ehrenmann, der die Winke seinesChefs, Pforzheimer Angedenkens, mit der Bereitwilligkeit eines gut-dresiirten Pudels erfüllt, damit allerdings auch seinem eignen Herzens-bedürsniß genügt.Flensburg, im Januar. Lange ist es her, seit das Parteiorganeinen Bericht aus der Nordmark Deutschlands gebracht; jedoch darfdaraus nicht geschlossen werden, daß das Parteileben hier darniederliegt.Die Zahl derer, welche öffentlich für unsere gute Sache agitiren können,ist zwar gering, dasür aber entfalten sie eine um so größere Rührigkeit.Im Herbst 1884, kurz vor der Wahl, wurden zwei öffentliche Arbeiter-Versammlungen einberufen, in denen unser Kandidat Steph. Heinzelsprechen sollte, aber beide wurden von unserer„weisen" Polizeiverwal-tung auf Grund des famosen Ausnahmegesetzes verboten. Eine Be-schwerde an den Landrath hatte den Erfolg, daß die Verbote nach§ 9des Sozialistengesetzes bestätigt wurden. Nunmehr betraten wir denumgekehrten Weg der Beschwerde-Jnstanzen, in der Hoffnung, dadurcheher zum Ziele zu gelangen: wir richteten die Beschwerde auf telegra-phischem Wege an das Reichskanzleramt, welches uns mittheilte, daß esdieselbe dem Ministerium des Innern zur weitern Erledigung überwiesenhabe, und dieses wieder ließ uns die Nachricht zukommen, daß es unsereBesehwerde zur endgültigen Erledigung der königlichen Regierung inSchleswig übermittelt habe— und heute, nach anderthalb Iah-ren, warten wir noch auf die Antwort. Ist das nieht echt bureau-kratisch? Die Wahl brachte uns über 900 Stimmen, mit welchem Re-sultat wir gegenüber der Wahl von 1881, bei der wir für unserenKandidaten nur zirka 400 Stimmen erhalten, wohl zufrieden sein kann-ten; aber wir trachteten nach größeren Erfolgen. Gegen die Gültigkeitder Wahl des nationalliberalen Landgerichtsrath Gottburgsen wurde,gestützt auf den Beschluß des Reichstags, wonach bei den Rei kstags-wählen das Sozialistengesetz bei Wahlversammlungen nicht in Anwendunggebracht werden darf, Protest erhoben, und, wie bekannt, hat auch derReichstag am 13. Januar, Dank dem Eingreifen unserer Abgeordneten,die Wahl des Nationalliberalen für ungültig erklärt. Trotzdem nun diehiesigen servilen Zeitungen dies als einen Racheakt der Opposition gegendie sich„nattonalliberal" nennende Partei bezeichnen, spricht die deutscheWählerschaft ganz anders; man freut sich nämlich darüber, daß esdem kleinen Häuflein Sozialdemokraten gelungen, durch Beharrlichkeit zuihrem Recht« gekommen zu sein, und dadurch der Polizeiverwaltung eineSchlappe beigebracht zu haben.In wenigen Wochen wird die Neuwahl stattfinden, und darum, Ge-nossen, gilt es jetzt mehr denn je, in Stadt und Land zu agitiren, da-mit wir bei der Wahl eine noch größere Stimmenzahl auf unsern Kan-didaten vereinigen. Also, Genossen, seid zur Hand undagitirt kräftigst!Das hier mit zwei Bataillonen garnisonirende Füstlierregiment Nr. 8kbesitzt». A. auch einen soldatenschindenden Hauptmann Namens Knobelvon Knobelsdorf, welchem schon Viele etwas zugedacht hatten, ohnedaß sie demselben indeß beizukommen vermochten. Im Herbst vorigenJahres rückte das Regiment mit zu dem Manöver auf der Insel Alse»aus. Am 2. September war es in Sonderburg einquartirt, und dabrachten ihm denn am Abend dieses Tages mehrere Soldaten in sedanfreu»diger Stimmung eine solenne Katzenmusik. Hauptmann Knobelsdorf,der schon im Bett lag, kleidete sich im Dunkeln an, um die gröhlendenAttentäter festzunehmen, erhält jedoch dabei eine gehörige TrachtPrügel, die ihn zwang, mehrere Monate das Bett zu hüten. Trotz«dem man sich nun alle erdenkliche Mühe gegeben, ist es doch nicht ge»lungen, die Schuldigen zu ermitteln; mit der Freude, den Attentäter»einige Jährchen aufhalsen zu können, ist es bisher nichts gewesen. Nureinige Entlassene, die an diesem Abende sinnlos betrunken gewesen, er>hielten mehrere Wochen Arrest. Jm Uebrigen bleibt auch hier das Ossi«zierkorps durchaus auf der Höhe der Zeit. Gegen einen Premierlieu»tenant war die Untersuchung wegen Landesverrath erfolglos, ein andererOffizier, v. V.-R., wurde auf ein Jahr zur Disposition gestellt, well ersich nicht duelliren wollte, und einige Lieutenants wurden wegenSchuldenmachens ausgestoßen, und so weiter.-KI!.- IAufruf.Genossen allerwärts IDie Wahl des Reichstagsabgeordneten für den 2. Schleswig-Holstein-schen Wahlkreis(Flensburg-Apenrade) Landgerichtsrath Gott-burgsen ist am 13. Januar auf unseren Protest hin vom Reichs'tag für ungiltig erklärt worden. In wenigen Wochen wird Neuwahlstattfinden, bei welcher wir unsere ganze Kraft wieder anstrengen wollen,um eine bedeutend höhere Stimmenzahl als 1884(wo wir ca. 1000Stimmen erhielten) auf unseren Kandidaten zu vereinigen. Dazu abergehören Mittel, die das kleine Häuflein überzeugungstreuer Genosse«der Nordmark allein nicht aufzubringen vermag.Darum, Genossen, helft uns bei der Arbeit, dem Sozialismus auchhier festeren Boden zu verschaffen. Tragt Euer Seherflein, und sei eiauch noch so klein, mit dazu bei, die Fahne der Sozialdemokratie lustigerflattern zu lassen, damit auch das Schleswig-Holstein'sche Land bald mehrAbgeordnete unserer Partei in den Reichstag entsenden kann.Gelder vermittelt uns die Expedition des„Sozial«demokrat" in Hottingen-Zürich unter den bekannten Adresse«ihrer Vertrauensleute.Flensburg, im Januar 1886.Mit sozialdemokratischem Gruße!Die Vertrauensleute, jBerichtigung.Mit Bezug auf den in Nr. 3 unseres Blattes veröffentlichten Be<richt über den Warschauer Sozialistenprozeß werdenwir um Aufnahme nachstehender Berichtigung ersucht:1) Die Organisation„Proletariat" war nie eine terroristische. Sogardie Bezeichnung„terroristische Partei" ist uns unverständlich.2) Janczewski war nicht Mitglied der Organisation„Narodnaj»Wolja"; er hatte nur Verbindungen mit russischen und polnische»Sozialisten.3) Janczewski hatte in Warschau keinen Auftrag von der ruffische»Organisation und„arbeitete" ebensowenig für die russische wie für diepolnische Partei. Er war krank, und unsere Freunde wollten ihm i»Warschau ein Asyl suchen, wo er vor Verfolgung sicher sei.Was den geschmackvollen Vorwurf der Unvorsichtigkeit anbe«trifft, den Herr Alexander unseren kaum verurtheilten Genossen macht,so erlaube ich mir zu bemerken, daß es oft viel leichter ist,„vorsichtig"als unvorsichtig zu sein.Mit Gruß und Handschlag!St. Mendelssohn.Erklärung.Ueber die am 21. Januar in Mannheim stattgehabte Gerichtsverhand'lung ist ein Bericht erschienen, der als stenographische Niederschrift derVerhandlungen empfohlen wird. Um Mißverständnissen zu begegnen,muß ich erklären, daß dieser Bericht die von mir herrührenden Aus'einandersetzungen weder dem Wortlaut noch dem Sinne nach richtigwiedergibt.Plauen-Dresden, 31. Januar 1886.A. Bebel.!Vnefkasttuder Redaktion: Einsendungen sind eingetroffen aus C h u r,Mainz, Elberfeld, Leipzig, Hovik(Norwegen), Stockholm,Wien(Leo XIII.)— Paris(Leseclub) und K o t t b u s: In nächsterNummer.der Expedition: Knurrhahn: Mk. 46 20 Ab. 4. Qu., 1 direkt1. Qu. u. Bldr. erh. Bstllg. folgt.— Rostock: Mk. 73 80 pr. Dfds.dkd. erh.— Rothe Erde M.: Mk. 25— ä Cto erh. Reklamirtes fort.Adresse geordnet.— V. Ehn.: Mk. 5 40 Ab. 1. Qu. erh.— Seesturm:Mk. 3— Ab. 1. Qu. erh. von B. Nichts eingetroffen.— Lustige Brüderi/E.: Fr. 8— ä Cto. Ab. 4. Qu. pr. Lz. erh.— Merkurius B.: Mk.14— ä Cto. Ab. erh. Schftzhlg. scheint außer Acht gekommen?— I.L. Mz.: Mk. 7 80 Ab. 1. Qu. u. Schft. erh. Sdg. ab.- Weibel Hflgr.Zch.: Fr. 26-3 Ab. pr. 1886 u. 1 Ab. i. Qu. erh.- B. L. Lp.:Mk. 3— Ab. 1. 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Was„skandalös"—ich will es hier mit Dir nicht diskutiren, doch mancher Postgaul leistetm e h r. als Die die Briefe schmieren.— Nova: Mk. 140 f. Schft.erh.- E. E. Kß.: Mk. 12— pr. Ab. 1886 erh.— M. P. Rdb.: Mk.34 60 Ab. 4. Qu.»c. erh.— H. Rkw. London: Fr. 126— ä Cto erh.Von W. L. immer noch nichts.— Rothbart: Mk. 200— ä Cto Ab. tc.erh. Bfl. Weiteres. Bstllg. folgt.— Cato: Mk. 350— h Cto erh.Bstllg. besorgt.— F. Horgen: Fr.—40 f. div. S. erh.— HeimsPalmyra: Fr. 2 70 pr. Usd. dkd. erh. Fr. 2 40 P.-Beitr. an Kappesabgel. Gruß!— H. Nitzsche N.-Iork: Fr. 50 60 ä Cto. Ab. erh.—Schwäb. Heiland: Mk. 14 40 Ab. 1. Qu. erh. Wunsch berücksichtigt.—I. E. R.: öwfl. 2— erh. Bstllg. ,c. folgt nach Vorschrift.— Allgem.A.-V. Lausanne: Fr. 49 60 Ab. 1. Qu. u. Schst. erh.— W. SvatiSt. Louis: Bis 3. Februar nichts eingetroffen.— Bukarest: 43 Fr.Ab. 1. Qu. u. Schst. u. Fr. 57— pr. Dfds. dkd. erh.— Schwalbe:Mk. 3— Ab. 4. Qu. erh.— Seesturm: Mk. 4— Ab. erh. Bstllg. flgt.— Rothe Wanze: Mk. 1— Ab. Febr. u. Mk. 3— ä Cto. erh.Adressaten, für die Sie bestellen, müssen Sie unbedingt zurZahlung anhalten.— Kllnr. Zch.: Fr. 2 10 Ab. 1. Qu. erh.—Der Schneidergehilfe Jose Krapmann wird ersucht, seine llNtaAdresse zu senden an nisnW. S v a t y, bedj,Nr. 503 IV. St. St. LouiS(Mo.), abergew>so fMnhciiis«ine:PrProGes.poliischasweisUndwußgesAusteriedenjurderAusVer!sozioscherlangIuntezu k.bedrlerisdiefechtdemmanurthWidKonduktniesie itretegunxgebrnurwirdspriiLösihrIModiderbürg