fiingnih und zweijährigem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurtheilt Professor Karl Birnbaum   von Plagwitz  , weiland Führer der sächsischen Ordnungsparteien und während einer Legislaturperiode Vertreter der Ordnungsparteien im deutschen   Reichstag unseren Parteigenossen speziell bekannt durch die sittliche Entrüstung", mit der er dieunsittliche Sozialdemokratie" an- zugreifen und zu beschimpfen pflegte i und auch durch das eigenthüm- liche Geschick, mit welchem er die in Redeturnieren ihm verabfolgten moralischen Prügel hinzunehmen und einzustecken verstand. Daß Herr Birnbaum in Geldsachen nicht ganzkauscher" war, wußten wir schon längst; verwickelt in allerhand unsaubereGründungen", entging er schon in den 70er Jahren nur mit knapper Roth einer kriminellen Be- strafung. Jetzt hat er's nun so arg getrieben, daß die Dame Justitia die Augen nicht mehr zudrücken konnte. Er muß es sehr arg getrieben haben sonst hätte das Gericht nicht gleich nach der Verhandlung ihn stehenden Fußes verhasten lassen. Merkwürdig, wie diese Ordnungshelden einer nach dem anderen der Nemesis verfallen! Man hat von dem französischen   Soldaten gesagt, er trage den Mar- schallflab in dem Tornister. Von den Ordnungsfanatikern kann man mit viel größerem Rechte sagen: sie tragen unter ihrem bürgerlich respek- tablen Rock die Jacke des Zuchthäuslers. Bei den meisten trifft's zu. Oesterreich. Wie im Lande der Niedertracht und HeucheleiSozialreform" getrieben wird, hat sich jüngst wieder einmal an einem drastischen Beispiele gezeigt. Seit mehreren Jahren besitzt Oesterreich   ein sogen.Genossen- s ch a f t s g e s e tz". Dasselbe ist nach dem Ideal der Z ü n s t l e r ge- bildet, erklärt dieGenossenschaften" szu Deutsch  -Innungen) für obligatorisch und spricht auch von den berühmten Arbeiter- ausschüssen hierGehilfenversammlung" genannt, um den Schein der Arbeitersreundlichkeit zu wahren. Obwohl im Prinzip Gegner des Gesetzes, haben die Wiener   Arbeiter sich schließlich doch entschlossen, auf Grund desselben die Arbeitervertret- ung in den Genossenschaften zu organistren. Sie arbeiteten Statuten aus und legten sie der Behörde zur Genehmigung vor. Nach nahezu zweijährigem Hinhalten hat jetzt die Regierung SS dieser Statuten als ungesetzlich erklärt, weil sie man höre! folgende Schänd- lichkeiten als Zweck der Gehilfenversammlung angeben: Die Erhaltung geregelter Zustände zwischen' den Gewerbs- inhabern und ihren Gehilfen, besonders in Bezug auf den Arbeits  - verband, die Lohnverhältnisse, Arbeitszeit und A r- beitsvermittlung, sowie Wahrnehmung und Erörterung der das Lehrlingswesen betreffenden Zustände." Motivirt wurde dieser samose Entscheid damit, daßdie Bestimmung des Lohnes und der Arbeitszeit nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung innerhalb der durch die Gesetze gezogenenen Grenzen Gegen st and freier Uebereinkunft zwischen Meister und Gehilfen ist, für die Arbeitsvermittlung bereits durch§ 13 der M e i st e r< Statuten vorgeiorgt erscheint und auf das Lehrlingswesen der Ge- Hilfenversammlung keine Ingerenz(Einwirkung) zusteht." Das war doch selbst den gedultigsten der Wiener   Arbeiter zu stark, und eine von mehr als zweitausend Personen besuchte Versammlung, die am 10. Januar stattfand, hat nunmehr folgende P r o t e st- R e s o- lution beschlossen: Resolution: Die am 10. Januar 1886 in der Volkshalle des Wiener   Rathhauses tagende freie Versammlung gewerblicher Arbeiter erklärt: Wir haben uns seit jeher als entschiedene Gegner des Genossenschafts- wesens bekannt, weil diese reaktionäre Einrichtung ein Hinderniß für eine wirksame Arbeiterorganisation und deshalb auch für die zukünftige Be- freiung der Arbeiterklasse bildet, und weil eine Organisation, welche Unter- nehmer und Arbeiter in dieser Form vereinigt, die Unterordnung der Arbeiter unter die Unternehmer zur Folge hat und deshalb eine Besse- rung der materiellen Lage des Arbeiterstandes unmöglich herbeiführen kann. Obgleich wir also wissen, daß alle Vortheile der Zwangsgenoffenschast auf Seite der Gewerbeinhaber, alle Nachtheile auf Seite der Arbeiter sind, hielten wir uns dennoch für verpflichtet, an der Errichtung dieser Genossenschaften mitzuwirken. Wir haben dies in der Absicht gethan, um gerade durch die aktive Betheiligung an der Genossenschaft deren Werth- losigkeit der Gesammtheit der Ardeiterschaft zu beweisen, um ferner die einzige noch übrig bleibende Organisation von Arbeitern auszunützen, deren Bestand durch Repressivmaßregeln der Regierung noch n cht be- droht wurde, und um zu versuchen, ob nicht durch unser Eingreifen die zahlreichen Lücken des Gesetzes über die obligatorischen Genossenschaften zu Gunsten der Arbeiter ausgefüllt werden könnten: Da nun nach§ 114 der Gewerbeordnung der Hauptzweck der Ge- nossenschast in der Sorge für die Erhaltung geregelter Zustände zwischen den Gewerbeinhabern und ihren Gehilfen, besonders in Bezug auf den Arbeitsverband, besteht, lag die Möglichkeit und so- mit die Verpflichtung vor, tn den Statuten der Gehilfenversammlung als deren Zweck die Regelung der Lohnverhältnisse und der Arbeitszeit, sowie der Arbeitsvermittlung und des Lehrlingswesens anzuführen. Thatsächlich bilden doch nur diese gemeinsamen Interessen den Arbeits  - verband zwischen Gewerbeinhabern und Gehilfen und könnte doch blos die gemeinsame Austragung dieser wichtigsten Punkte der Arbeiterfrage den Genossenschaften in unseren Augen irgend eine Bedeutung geben. Mit dem Statlhaltereierlaß vom 19. Juli I88S, Z. 34.816, wird jedoch ein genossenschaftliches Uebereinkommen betreffs Arbeitslohn und Arbeitszeit qls ungesetzlich erklärt, wird ferner den Gehilfen jede Einflußnahme auf die Arbeitsvermittlung und das Lehrlingswesen abgesprochen. Dieser Erlaß besagt demgemäß, daß unter dem WortArbeitsverband" nur eine leere Phrase zu verstehen sei, und daß die Gehilsenversammlung zu einer zwecklosen Scheinorganisation, zu einem bloßen Wahlapparate für Kranken- lasse und Schiedsgericht erniedrigt werde. Durch diese Verfügung wurde unsere ursprüngliche Ansicht über die Werthlvstgkeit der Genossenschaften bestätigt.> Sollte nun auch die oberste Gewerbebehörde bin- nen kürzester Zeit nicht die von uns geforderten Bestimmungen genehmigen, würden wir jede fer- nere Theilnahme am Genossenschaftswesen auf- geben. Wie es auch konimen möge, wir erklären den Gewerbtreibenden gerne die Genossenschaften gönnen zu wollen, wenn sie nur nicht den Arbeitern diese angeblichen Wohlthaten in zudringlicher Weise aufdrängen würden. Die für den Arbeiterstand zweckmäßige und vortheilhafte Organisation ist am allerwenigsten die Zwangsgenoffenschast, sondern einzig und allein nur die Vereinigung in Gewerkvereinen auf Grundlage unbeschränkter Vereins- und Koalitionsfreiheit. Nur diese ist im Stande, das Klassen- bewußtsein zu heben und dadurch unsere wahren Interessen auf das Nachdrücklichste zu fördern." Der gesperrt gedruckte Satz durfte in der Versammlung die Resolution war vorher gedruckt worden nicht einmal zur V e r- l e s u n g gebracht werden! Sie ist allerdings in ihrer gemäßigten Form eine schneidende Verur- theilung der in Oesterreich  ,wie in Preußen", geheuchelten Arbeiter- freundlichkeit. Man hat den Arbeitern ihre politischen Rechte gestohlen und dasür von sozialer Wohlfahrt gefaselt. Jetzt entpuppt sich diese soziale Wohlfahrt als die E s k a m o t a g e des l e tz t e n R e st e s von K o a l i t i o n s r e ch t, das die Arbeiter bisher noch hatten. In derDeutschen Wochenschrift'/ kritistrt H.Mandl die öfter- reichische Sozialreform mit folgenden Worten: Nachdem im arbeiterfreundlichsten Sinne gesprochen worden, werden die Gesetze im christlich sozialen Sinne abgefaßt, um endlich im Sinne des Manchesterthums durchgeführt zu werden." Manchesterthum ist wohl nur ein Lapsus, denn gegen diese Schwindel- Politik muß das Manchesterthum noch ehrlich genannt werden. Was die österreichische Regierung treibt, ist die schroffste Ausbeuterpolitik. verschlimmert durch die gewerbepolizeilichen Fesseln. welche man der Arbeiterschaft anlegt. Das ist ja eben das Infame der heutigen christ- liehen Sozialresorm, daß sie über das herzlose Manchesterthum heuch- lerisch Zeter schreit und dann hingeht und die Gewerbefreiheit meuchelt im Interesse der privilegirten Ausbeuter. Korrespondenzen. Mannheim  , 24. Januar. Am letzten Donnerstag standen die Ge- Nossen Bebel, Dreesbach, Willich   und Reichert vor dem hiesigen Landgericht, angeklagt, am 10. Juli vorigen Jahres auf der Neckarspitze bei Mannheim   eine Volksversammlung unter sreiem Himmel ohne polizeiliche Anmeldung abgehalten zu haben. Der Thatbestand war kurz der, daß eine Anzahl hiesiger und Ludwigshafener   Genossen in der Zahl von 6080 die Anwesenheit Bebels, der damals in Geschäften hier war, benutzten, um mit diesem einen Spaziergang nach der Neckar  - spitze zu machen und bei dieser Gelegenheit sieh mit ihm über die Vor- gänge in der Fraktion anläßlich der Dampfersubvention zu unterhalten. Einige Tage darauf erschien in der Presse die Nachricht, Bebel habe auf der Neckarspitze eine Zusammenkunft mit seinen Parteigenossen gehabt, es sei aber Alles ruhig verlaufen und habe deshalb die Polizei keine Veranlassung zum Einschreiten gehabt. Letztere war über diese Nachricht wie aus den Wolken gefallen, sie zitirte eine größere Zahl von Genossen, und diese ließen sich überflüssiger Weise herbei, zu gestehen, daß sie einen solchen Ausflug gemacht. Das war für unsere Polizei und Staats- anwaltschaft ein gefundenes Fressen; die Gelegenheit schien günstig, den Hauptbetheiligten etwas am Zeuge flicken zu können, und so wurde auf §§10 und 13 des badischen Vereinsgesetzes hin die Anklage wegen Nichtanmeldung einer unter freiem Himmel abgehaltenen Volks ver- sammlung erhoben, ein Vergehen, das mit Geldstrafe bis zu 200 Gulden oder mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bedroht ist. Für die Staats- anwaltschaft galt es, nun festzustellen, daß jene Zusammenkunft eine Volksversammlung gewesen sei. Bebel gab zu, daß er in jener Zusammenkunft sich zu längeren Auseinandersetzungen über politische Fragen herbeigelassen, daß er auch an ihn gestellte Fragen beantwortet habe, er bestritt aber, daß jene Zusammenkunft als eine Volks ver- sammlung angesehen werden könne, da die Anwesenden nur spezielle Freunde und Genossen von ihm gewesen seien, und er sich ausdrücklich vergewissert habe, daß nur solche anwesend wären. Dreesbach sollte Vorsitzender gewesen, Willich   und Reichert sollten als Redner aufgetreten sein. Alle Drei bestritten dies, Dreesbach, daß er kein Leiter gewesen, da es sich nur um eine freie Unterhaltung gehandelt, er auch nicht ge- redet habe; Willich   und Reichert erklärte, daß sie unter sich einen Dis- put gehabt, aber nicht vor den Anwesenden eine Rede gehalten hätten. Die Zeugen konnten nichts wesentliehes aussagen, und so blieb dem Staatsanwalt nichts übrig als seine Anklage auf die von Bebel ohne weiteres angegebenen Thatsachen zu stützen. Er that dies denn auch mit mehr Eifer als Geschick, insbesondere bemühte er sich, die freisinnige Fassung des badischen Vereinsgesetzes nach Möglichkeit einzuschränken und mit den reaktionären Vereins- und Versammlungsgesetzen in Preußen, Sachsen   und Bayern   auf eine Stufe zu stellen. Nur durch eine solche halsbrecherische Interpretation vermochte er zu dem Schlüsse zu kommen, daß es sich hier um eine Volks Versammlung gehandelt habe, und daß drei Monate Gefängniß für die polizeiliche Nichtanmeldung derselben eine wohlverdiente Ahndung seien. Die Vertheidiger der Angeklagten, die Rechtsanwälte Dr. Herz und Rosenfeld  , zeigten Beide an der Hand der Entstehungsgeschichte des Gesetzes, aus den Motiven der Regierung und aus den Auslassungen versehiedener Kommentatoren, daß der öffent- liche Ankläger sich irre und dem Gesetze eine ganz willkürliche und un- haltbare Auslegung gebe. Allein der Letztere, der tagelanges Studium daran gesetzt hatte, um eine Begründung sertig zu bekommen, die die Angeklagten sicher ans Messer liefere, gab diese gute Absicht so leicht nicht auf und erging sich in einer längeren Erwiderung, die seitens der beiden Vertheidiger die entsprechende Antwort fand. Alsdann kamen die Angeklagten zum Wort, die ebenfalls der Reihe nach dem Staats- anwalt seine falschen Anschuldigungen und Trugschlüsse vorrückten. Dieser war so erregt, daß er, wider allen Brauch, noch einmal das Wort und zwar gegen Bebel ergriff, um einen angeblichen Fehlschluß desselben zu entkrästen, ein Versuch, der entschieden mißglückte. Der Gerichtshof zog sich hierauf zurück und erklärte nach halbstündiger Be- rathung die k o st e n l o s e Freisprechung der Angeklagten. Im Urtheil wurde ausdrücklieh ausgesprochen, daß jene Zusammenkunft keine Volksversammlung habe sein können, und überhaupt der Polizei das Recht nur zustehe, in öffentliche Versammlungen Zutritt zu verlangen. Der Feldzug von Polizei und Staatsanwaltschaft war also zu Wasser geworden und die erhoffte Anerkennung von oben bleibt für diesmal noch aus. Eine Thatsache, die im Prozeß mit berührt wurde, müssen wir noch erwähnen, weil sie die niedrige Gesinnung der hiesigen Polizei gebührend kennzeichnet. Dieselbe hat nämlich bei den zahlreichen Geschäftsfreunden Bebels umfassende Erörterungen angestellt, ob Bebels Geschäfte hier derart seien, daß er mehrere Tage zu deren Erledigung brauche. Die Vernehmung fiel sehr zu Gunsten Bebels aus. Was hatte dieselbe aber für einen Zweck? Für die Anklage selbst war sie zwecklos, denn wie immer die Erörterung ausfiel, in der Sache entschied sie nichts. Offen- bar aber handelte die Polizei so in der niederträchtigen Absicht, durch solche polizeiliche Vernehmungen die Geschäftsfreunde Bebels aufzureizen und sie ihm möglicherweise abspenstig zu machen. Dieser Plan ist aller- dings vereitelt worden, da Bebel in Mannheim   seiner Stellung und Gesinnung nach genügend bekannt ist. Dieselbe Methode wie gegen Bebel wurde und wird auch gegen unsere hiesigen Genoffen angewandt. Will die Polizei von Einem etwas wissen, so sucht sie ihn nicht in dessen Privatwohnnng auf oder schickt dorthin ihre Vorladung, sondern sie schickt geflissentlich auf die Komptoire der Fabriken oder zu den Meistern der Werkstätten und zieht dort allerlei überflüssige Erkundigungen ein, damit man an jenen Stellen auf die staatsgesährlichen Uebelthäter aufmerksam wird und vielleicht ihre Maßregelung provozirt. Der Polizeikommissar Guggenbühler ist speziell der Ehrenmann, der die Winke seines Chefs, Pforzheimer   Angedenkens, mit der Bereitwilligkeit eines gut- dresiirten Pudels erfüllt, damit allerdings auch seinem eignen Herzens- bedürsniß genügt. Flensburg  , im Januar. Lange ist es her, seit das Parteiorgan einen Bericht aus der Nordmark Deutschlands   gebracht; jedoch darf daraus nicht geschlossen werden, daß das Parteileben hier darniederliegt. Die Zahl derer, welche öffentlich für unsere gute Sache agitiren können, ist zwar gering, dasür aber entfalten sie eine um so größere Rührigkeit. Im Herbst 1884, kurz vor der Wahl, wurden zwei öffentliche Arbeiter- Versammlungen einberufen, in denen unser Kandidat Steph. Heinzel sprechen sollte, aber beide wurden von unsererweisen" Polizeiverwal- tung auf Grund des famosen Ausnahmegesetzes verboten. Eine Be- schwerde an den Landrath hatte den Erfolg, daß die Verbote nach§ 9 des Sozialistengesetzes bestätigt wurden. Nunmehr betraten wir den umgekehrten Weg der Beschwerde-Jnstanzen, in der Hoffnung, dadurch eher zum Ziele zu gelangen: wir richteten die Beschwerde auf telegra- phischem Wege an das Reichskanzleramt, welches uns mittheilte, daß es dieselbe dem Ministerium des Innern zur weitern Erledigung überwiesen habe, und dieses wieder ließ uns die Nachricht zukommen, daß es unsere Besehwerde zur endgültigen Erledigung der königlichen Regierung in Schleswig   übermittelt habe und heute, nach anderthalb Iah- ren, warten wir noch auf die Antwort. Ist das nieht echt bureau- kratisch? Die Wahl brachte uns über 900 Stimmen, mit welchem Re- sultat wir gegenüber der Wahl von 1881, bei der wir für unseren Kandidaten nur zirka 400 Stimmen erhalten, wohl zufrieden sein kann- ten; aber wir trachteten nach größeren Erfolgen. Gegen die Gültigkeit der Wahl des nationalliberalen Landgerichtsrath Gottburgsen wurde, gestützt auf den Beschluß des Reichstags, wonach bei den Rei kstags- wählen das Sozialistengesetz bei Wahlversammlungen nicht in Anwendung gebracht werden darf, Protest erhoben, und, wie bekannt, hat auch der Reichstag am 13. Januar, Dank dem Eingreifen unserer Abgeordneten, die Wahl des Nationalliberalen für ungültig erklärt. Trotzdem nun die hiesigen servilen Zeitungen dies als einen Racheakt der Opposition gegen die sichnattonalliberal" nennende Partei bezeichnen, spricht die deutsche Wählerschaft ganz anders; man freut sich nämlich darüber, daß es dem kleinen Häuflein Sozialdemokraten gelungen, durch Beharrlichkeit zu ihrem Recht« gekommen zu sein, und dadurch der Polizeiverwaltung eine Schlappe beigebracht zu haben. In wenigen Wochen wird die Neuwahl stattfinden, und darum, Ge- nossen, gilt es jetzt mehr denn je, in Stadt und Land zu agitiren, da- mit wir bei der Wahl eine noch größere Stimmenzahl auf unsern Kan- didaten vereinigen. Also, Genossen, seid zur Hand und agitirt kräftigst! Das hier mit zwei Bataillonen garnisonirende Füstlierregiment Nr. 8k besitzt». A. auch einen soldatenschindenden Hauptmann Namens Knobel von Knobelsdorf, welchem schon Viele etwas zugedacht hatten, ohne daß sie demselben indeß beizukommen vermochten. Im Herbst vorigen Jahres rückte das Regiment mit zu dem Manöver auf der Insel Alse» aus. Am 2. September war es in Sonderburg   einquartirt, und da brachten ihm denn am Abend dieses Tages mehrere Soldaten in sedanfreu» diger Stimmung eine solenne Katzenmusik. Hauptmann Knobelsdorf, der schon im Bett lag, kleidete sich im Dunkeln an, um die gröhlenden Attentäter festzunehmen, erhält jedoch dabei eine gehörige Tracht Prügel, die ihn zwang, mehrere Monate das Bett zu hüten. Trotz« dem man sich nun alle erdenkliche Mühe gegeben, ist es doch nicht ge» lungen, die Schuldigen zu ermitteln; mit der Freude, den Attentäter» einige Jährchen aufhalsen zu können, ist es bisher nichts gewesen. Nur einige Entlassene, die an diesem Abende sinnlos betrunken gewesen, er> hielten mehrere Wochen Arrest. Jm Uebrigen bleibt auch hier das Ossi« zierkorps durchaus auf der Höhe der Zeit. Gegen einen Premierlieu» tenant war die Untersuchung wegen Landesverrath erfolglos, ein anderer Offizier, v. V.-R., wurde auf ein Jahr zur Disposition gestellt, well er sich nicht duelliren wollte, und einige Lieutenants wurden wegen Schuldenmachens ausgestoßen, und so weiter.-KI!.- I Aufruf. Genossen allerwärts I Die Wahl des Reichstagsabgeordneten für den 2. Schleswig-Holstein  - schen Wahlkreis(Flensburg  -Apenrade  ) Landgerichtsrath Gott- burgsen ist am 13. Januar auf unseren Protest hin vom Reichs' tag für ungiltig erklärt worden. In wenigen Wochen wird Neuwahl stattfinden, bei welcher wir unsere ganze Kraft wieder anstrengen wollen, um eine bedeutend höhere Stimmenzahl als 1884(wo wir ca. 1000 Stimmen erhielten) auf unseren Kandidaten zu vereinigen. Dazu aber gehören Mittel, die das kleine Häuflein überzeugungstreuer Genosse« der Nordmark allein nicht aufzubringen vermag. Darum, Genossen, helft uns bei der Arbeit, dem Sozialismus auch hier festeren Boden zu verschaffen. Tragt Euer Seherflein, und sei ei auch noch so klein, mit dazu bei, die Fahne der Sozialdemokratie lustiger flattern zu lassen, damit auch das Schleswig-Holstein  'sche Land bald mehr Abgeordnete unserer Partei in den Reichstag entsenden kann. Gelder vermittelt uns die Expedition desSozial« demokrat  " in Hottingen  -Zürich   unter den bekannten Adresse« ihrer Vertrauensleute. Flensburg  , im Januar 1886. Mit sozialdemokratischem Gruße! Die Vertrauensleute, j Berichtigung. Mit Bezug auf den in Nr. 3 unseres Blattes veröffentlichten Be< richt über den Warschauer Sozialistenprozeß werden wir um Aufnahme nachstehender Berichtigung ersucht: 1) Die OrganisationProletariat" war nie eine terroristische. Sogar die Bezeichnungterroristische Partei" ist uns unverständlich. 2) Janczewski war nicht Mitglied der OrganisationNarodnaj» Wolja"; er hatte nur Verbindungen mit russischen und polnische» Sozialisten. 3) Janczewski hatte in Warschau   keinen Auftrag von der ruffische» Organisation undarbeitete" ebensowenig für die russische wie für die polnische Partei. Er war krank, und unsere Freunde wollten ihm i» Warschau   ein Asyl suchen, wo er vor Verfolgung sicher sei. Was den geschmackvollen Vorwurf der Unvorsichtigkeit anbe« trifft, den Herr Alexander unseren kaum verurtheilten Genossen macht, so erlaube ich mir zu bemerken, daß es oft viel leichter ist,vorsichtig" als unvorsichtig zu sein. Mit Gruß und Handschlag! St. Mendelssohn. Erklärung. Ueber die am 21. Januar in Mannheim   stattgehabte Gerichtsverhand' lung ist ein Bericht erschienen, der als stenographische Niederschrift der Verhandlungen empfohlen wird. Um Mißverständnissen zu begegnen, muß ich erklären, daß dieser Bericht die von mir herrührenden Aus' einandersetzungen weder dem Wortlaut noch dem Sinne nach richtig wiedergibt. Plauen-Dresden  , 31. Januar 1886. A. Bebel.! Vnefkasttu der Redaktion: Einsendungen sind eingetroffen aus C h u r, Mainz  , Elberfeld  , Leipzig  , Hovik(Norwegen  ), Stockholm  , Wien  (Leo XIII.  ) Paris  (Leseclub) und K o t t b u s: In nächster Nummer. der Expedition: Knurrhahn: Mk. 46 20 Ab. 4. Qu., 1 direkt 1. Qu. u. Bldr. erh. Bstllg. folgt. Rostock  : Mk. 73 80 pr. Dfds. dkd. erh. Rothe Erde M.: Mk. 25 ä Cto erh. Reklamirtes fort. Adresse geordnet. V. Ehn.: Mk. 5 40 Ab. 1. Qu. erh. Seesturm: Mk. 3 Ab. 1. Qu. erh. von B. Nichts eingetroffen. Lustige Brüder i/E.: Fr. 8 ä Cto. Ab. 4. Qu. pr. Lz. erh. Merkurius B.: Mk. 14 ä Cto. Ab. erh. Schftzhlg. scheint außer Acht gekommen? I. L. Mz.: Mk. 7 80 Ab. 1. Qu. u. Schft. erh. Sdg. ab.- Weibel Hflgr. Zch.: Fr. 26-3 Ab. pr. 1886 u. 1 Ab. i. Qu. erh.- B. L. Lp.: Mk. 3 Ab. 1. Qu. erh. Babeus: War ein Druckfehler. Sie haben also pr. 2. Qu. 70 kr. u. 20 kr. für Porto gut. Rebus: Mk. 12 50 Ab. Nov. Dez. u. Schft. erh. Adr. geordn. P. Sch. Kbch.: Mk. 3 Ab. 1. Febr. bis 30. April erh. Nazl: MI. 100 80 ä Cto. Ab. erh. Adr. ic. notirt. Fuchs: Mk. 200 ä Cto Ab. ic. erh. Auszug ftte mit Sdg. Bstllg. besorgt.R.-Ges." ,c. bei D i- tz S t u t t g. Vom grauen Staar: Mk. 8 60 als zur lokalen Verwendung aus H. dkd. noti« fizirt. Dr. Regiomontanus: Mk. 100 ä Cto. Ab. u. P.-K. v. 26/1. erh. Die Rothen H. H.: Mk. 83 60 ä Cto. Ab. ic. erh. Dr. T. Genf: Fr. 2- Ab. 1. Qu. erh.- M. u. Zllr. Zch.: Fr. 7 50 Ab. 1. Qu. erh. M. M. Rvbg.: Mk. 5 50 Ab. 1. Qu. u. Schft. erh. Gg. K. Stg.: Mk. 4 40 Ab. 1. Qu. erh. Z.H.: Mk. 100 i Cto Ab. und Mk. 100 pr. alt. Rest erh. Weiteres beachtet. Bfl. am 2/2. Näheres. Felix II.  : Mk. 1 35 pr. Schft. erh. Bstllg. flgt. Wasskandalös" ich will es hier mit Dir nicht diskutiren, doch mancher Postgaul leistet m e h r. als Die die Briefe schmieren. Nova: Mk. 140 f. Schft. erh.- E. E..: Mk. 12 pr. Ab. 1886 erh. M. P. Rdb.: Mk. 34 60 Ab. 4. Qu.»c. erh. H. Rkw. London  : Fr. 126 ä Cto erh. Von W. L. immer noch nichts. Rothbart: Mk. 200 ä Cto Ab. tc. erh. Bfl. Weiteres. Bstllg. folgt. Cato: Mk. 350 h Cto erh. Bstllg. besorgt. F. Horgen: Fr.40 f. div. S. erh. Heims Palmyra: Fr. 2 70 pr. Usd. dkd. erh. Fr. 2 40 P.-Beitr. an Kappes abgel. Gruß! H. Nitzsche N.-Iork: Fr. 50 60 ä Cto. Ab. erh. Schwäb. Heiland: Mk. 14 40 Ab. 1. Qu. erh. Wunsch berücksichtigt. I. E. R.: öwfl. 2 erh. Bstllg. ,c. folgt nach Vorschrift. Allgem. A.-V. Lausanne  : Fr. 49 60 Ab. 1. Qu. u. Schst. erh. W. Svati St. Louis  : Bis 3. Februar nichts eingetroffen. Bukarest  : 43 Fr. Ab. 1. Qu. u. Schst. u. Fr. 57 pr. Dfds. dkd. erh. Schwalbe: Mk. 3 Ab. 4. Qu. erh. Seesturm: Mk. 4 Ab. erh. Bstllg. flgt. Rothe Wanze: Mk. 1 Ab. Febr. u. Mk. 3 ä Cto. erh. Adressaten, für die Sie bestellen, müssen Sie unbedingt zur Zahlung anhalten. Kllnr. Zch.: Fr. 2 10 Ab. 1. Qu. erh. Der Schneidergehilfe Jose Krapmann wird ersucht, seine llNta Adresse zu senden an nisn W. S v a t y, bedj, Nr. 503 IV. St. St. LouiS(Mo.), aber gew> so f Mn hciiis «ine: Pr Pro Ges. polii schas weis Und wuß ges Aus terie den jur der Aus Ver! sozio scher lang I unte zu k. bedr leris die fecht dem man urth Wid Kon dukt nie sie i trete gunx gebr nur wird sprii Lös ihr I Modi der bürg