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Nur sehr wenige neue Ausschüsse wurden errichtet; die aber auch abliefern wollen, sie sei nur noch| meisten Aufsichtsbeamten können überhaupt nichts nicht dazu Worst des Gewerberichters Schmieder wies den Kläger von der gekommen. Die Herren von der Firma glaubten sie jest jedoch mit folgender Begründung ab: Es stehe feft, feft, daß die Thätigkeit der Ausschüsse berichten, weil eine solche nicht der Unredlichkeit überführt zu haben und entließen sie sofort. Fräu- Fabrikordnung an vorhanden ist. Denn selbst dort, wo Ausschüsse bestehen, tönnen die lein B. flagte nunmehr beim Gewerbegericht auf Bahlung einer lesbarer Schrift ausgehangen habe. einer jedem zugänglichen Stelle und in Der Betrieb der bes Arbeiter sich dieses unzuverlässigen Mittels nicht bedienen, sondern Lohnentschädigung von 18 M., indem fie geltend machte, sie sei zu flagten Gesellschaft gehöre nun zu den Fabritbetrieben mit mehr als wenden sich lieber an die von ihnen gewählte Beschwerde unrecht ohne vorherige Kündigung entlassen worden. Außerdem 20 Arbeitern, die eine Fabrikordnung haben müßten. Nach§ 184a tommission, deren Mitglieder nicht so der Maßregelung aus verlangte sie einen fleinen Lohnrest. Auf die Einwände des Bes der Gewerbe- Ordnung erfolge in solchen Betrieben der Erlaß der gesetzt sind wie die eines Ausschusses, der sich an seinen diretten flagten behauptete sie nachdrücklich, daß die zwei Mart thatsächlich Fabrikordnung durch Aushang, und sie trete frühestens zwei Wochen Arbeitgeber wenden muß. Und so kommt es, daß wie der gefehlt hätten und daß sie die zu viel erhaltene eine Mart nach ihrem Erlaß in Geltung. Ferner müsse sie nach der GewerbeKoblenzer Beamte mittheilt, mehrere Betriebsunternehmer ihm bestimmt habe abgeben wollen. Eine Zeugin bestätigt Ordnung in lesbarer Schrift und an einer Stelle, wo sie jedem auf Befragen über die Wirksamkeit des Ausschusses angaben, die Angabe der Klägerin, daß nur 6,70 Mart an dem zugänglich sei, aushängen. Wenn daß dessen Mitglieder froh wären, wenn man sie einen Sonnabend in der Büchse gewesen seien. Beklagter legt dann der Giltigkeit diese Voraussetzungen der Fabrikordnungen gemäߧ 184a in Frieden lasse." noch einen von der Klägerin unterschriebenen Bettel vor, worauf träfen, und δαξ sei hier der Fall, dann fänden Sie wissen, diese Ausschußmitglieder, warum! Will der Staat ausgeführt ist, daß die Unterzeichnete an die Firma Stern teine die darin enthaltenen Vorschriften ohne weiteres auf die bewirklich den Arbeitern helfen, will er ihnen die Möglichkeit lassen, Ansprüche weiter habe. Hierzu bemerkte die Klägerin, fie treffenden Arbeiter Anwendung, ganz gleichgiltig, ob diese auf die auf die Unternehmer zur Beseitigung von Mißständen zu wirken, so habe sich den Bettel nicht ganz durchgelesen und ihn nur auf ein Fabrikordnung verwiesen seien und ob sie sie sich angesehen hätten gebe er ihnen ungehinderte Organisationsfreiheit! Eine dringliches Verlangen des Vertreters des Chefs unter- oder nicht. Ebenfalls unerheblich sei, daß die Fabrikordnung gute Gewerkschaft ist unter den gegenwärtigen Verhältnissen wohl zeichnet. Bugleich habe sie aber ihre Forderung geltend ge- nicht die 8ustimmung der Polizei gefunden habe, denn mehr werth wie solche Arbeiterausschüsse, die nur papierne Deko- macht, worauf ihr geantwortet worden sei', fte folle der Polizei brauche das gesetzlich vorgeschriebene Pflichteremplar rationsstüce unserer so ungenügenden Arbeiterschutz- Gesetzgebung sind! sich an die Kriminalpolizei wenden. Letzteres wird von erst nach dem Aushange eingereicht werden und sie habe dann das Der siebente deutsche Schuhmacher- Verbandstag wurde Gewerberichter Schallhorn vorsaß, verurtheilte den Be- hier bezüglich einer Bestimmung Gebrauch gemacht, die habe aber ihrem Gegner nicht bestritten.- Der Gerichtshof, dem Recht, eine Abänderung zu verlangen. Von dem Rechte habe sie am Montag in Berlin eröffnet. Der zünftlerische Obermeister Beutel beklagte, daß von den 226 Schuhmacherinnungen mit lagten mit folgender Begründung: Die Behauptung, daß die mit der Kündigungsfrist nichts zu thun. Demnach habe Kläger keinen 15 200 Mitgliedern seit dem letzten Verbandstage nur noch 210 mit Klägerin die zwei Mark beiseite gebracht und dabei beabsichtigt habe, Anspruch auf die gesetzliche Kündigungsfrist. 14 600 Mitgliedern dem Verbande der Schuhmacher treu geblieben Gewicht fallen. Bei der angewandten Büchsenmethode könne sehr sich zu bereichern, sei beweis los geblieben, könne also nicht ins wären. Da in Schuhmacherkreisen für die Zwangsinnung wenig Sympathie vorhanden ist, so wurde vom Referenten Pladet eine leicht ein Irrthum der Beamten der Firma pafsiren. Und auch Werkstattsagitation empfohlen, um unter der Hand die Schuhmacher- tein Strid gedreht werden. Selbst wenn sie das Geld aus der zuviel erhobenen einen Mark könne der Klägerin meister für die Zwangsinnung zu gewinnen.
Der Krieg.
nicht hätte zurückgeben wollen, wäre das teine strafbare Hand- Von Friedensverhandlungen verlautet nichts. Wie der Die Sorgen unserer Innungsmeister. Die Gubener Innungs- lung gewesen. Die Mark sei in die Büchse gesteckt worden, die zur Madrider Imparcial" meldet, hätten mehrere Minister geäußert, meister beabsichtigen, fürderhin die öffentlichen Tanzluftbarkeiten zu Aufnahme des Lohnes bestimmt war; die beklagte Firma habe um Frieden nachsuchen hieße die Niederlage eingestehen. Zudem tontrolliren im Interesse der zünstlerischen Zucht und Sitte und der sie also als Lohn gezahlt in dem Moment, wo wären die Bedingungen der Vereinigten Staaten so ausschließlich bedrohten Moralität der Gesellenschaft. Die Braven gehen hierbei von sie mit der Büchse der Klägerin übergeben worden für Amerika vortheilhaft, daß man lieber den Krieg fortder Erwägung aus, daß der Besuch öffentlicher Tanzlustbarkeiten ei, und damit sei die Mart in den legalen Besitz des fezen wolle. Einige Blätter verlangen dringend eine Neuseitens Personen unter 16 Lebensjahren polizeilich verboten ist, daß Mädchens gekommen. Auf die Austrittsbescheinigung mit der Aus- gestaltung des Ministeriums. es aber den Gastwirthen sowohl wie auch den Polizei- schlußquittung habe das Gericht keinen Werth gelegt, weil der Organen, die Befolgung dieses obrigkeitlichen Verbots er- nha It den Thatsachen nicht entsprochen habe; folgreich zu kontrolliren, schwer fällt. Aus diesem Grunde der Beklagte selbst habe ja die Forderung der Klägerin nicht als haben die die Herren Innungsmeister sich entschlossen, als unzulässig zurüdgewiesen, sondern gesagt, sie solle ihre dritte im Bunde die leberwachung der Tanzsäle mit zu übernehmen. Forderung bei der Kriminalpolizei geltend machen. Sie werden abwechselnd dahin Kontrolle ausüben, ob ihre Lehrlinge entgegen dem Berbote öffentliche Tanzlustbarkeiten besuchen. Diejenigen Lehrlinge, die in den Tanzsälen betroffen werden und sich nicht durch zum Besuche der Tanzmusit berechtigenden elterlichen Erlaubnißschein auszuweisen vermögen, sollen ohne Gnade aus den Tanzjälen ausgewiesen und eventuell auch mit anderen Strafen, wie fie den Innungsmeistern als Zuchtmeistern und Lehrherren zu Gebote stehen, belegt werden. Auch gegen das Rauchen der Lehrlinge soll fernerhin mit strengster Strenge eingeschritten werden.
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Gegen General Toral herrscht in Madrid wegen der Rapitulationsbedingungen starte Unzufriedenheit. Es verlautet, die Minister hätten ihr Erstaunen darüber geäußert, daß General Toral bie ganze Provinz Santiago de Cuba in die Kapitulation einbezog. Man hat dieserhalb Marschall Blanco um nähere AufKriegsrath unterbreitet werden. flärung ersucht, und soll die Angelegenheit sodann dem obersten
( östlich von Santiago). Er weigert sich zu kapituliren, indem er beDieselbe Auffassung hat der Kommandant von Guantanamo haupte, General Toral sei nur berechtigt, die Kapitulation für die Truppen von Santiago abzuschließen.
Zur Frage des Aussehens" der Arbeit. Ein Dachdeckermeister hatte den Dachdecker R. veranlaßt, mehrere Tage auszu fezen". Als R. fich nach Ablauf dieser Zeit wieder zur Arbeit meldete, wurde er nicht eingestellt, sondern entlassen. 9. verklagte darauf den Meister beim Gewerbegericht und ber langte die Tage, wo er aussehen mußte, bezahlt. bezahlt. Die General Blanco telegraphirte: Er habe weder direkt noch inStammer III verurtheilte denn auch den Beklagten, direkt zur Kapitulation von Santiago feine Ermächtigung gegeben. dem Kläger 30 M. zu zahlen. Zur Begründung führte Gewerbe- Dieselbe sei vielmehr ohne sein Wissen erfolgt. Mit General Toral richter Schmieder folgendes aus: Indem Kläger auf das Verlangen, wird nach aller Strenge der militärischen Geseze verfahren werden. Infolgedeffen hätte er an sich nichts für die fragliche Zeit zu begestern von den Amerikanern beschossen. auszusetzen, einging, habe er sich damit einverstanden erklärt. Nach in Madrid eingegangenen Meldungen wurde Manzanillo anspruchen. Nun sei aber das Aussetzen nur eine Pause dauerte vier Stunden. in der Arbeit und fönne nichts anderes sein. Rämen
Ueber das entsetzliche Grubenunglück auf dem Gotthardtschachte der Paulusgrube bei Orzego w veröffentlicht die Kattowiger Zeitung" noch folgende Einzelheiten: Das Bombardement „ Das Unglück ereignete sich etwa 6 m unter Tage um 51/2 Uhr morgens, als die Schale zum dritten Male heruntergehen sollte. Arbeiter und Arbeitgeber überein, daß eine solche Baufe eintreten der Provinz Santa Clara geschlagen feien und daß ein ameritaEin Telegramm aus Havana meldet, daß die Aufständischen in Wie inzwischen festgestellt, ist das Seil nicht geriffen, sondern aus folle, dann geschehe es in der Voraussetzung, daß das Arbeits- nisches Kriegsschiff am 16. Juli Santa Cruz del Sul besch oß, ohne der sogenannten Klemme( Seilschloß) herausgerutscht. Wie verhältniß nachher fortgesetzt werde." Die hierin liegende Schaden anzurichten. ferner ermittelt, ist das Seil erst gestern neu eingezogen Vertragsverpflichtung habe nun der Beklagte night
Flöz bestimmt.
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mit
er auf dem in
niedertretend den Blaz streitig, brachen Kisten auf und raubten von den Vorräthen. Schließlich wurde der Hafenplatz abgesperrt und jedermann der Zutritt verwehrt. Nachmittags brei Uhr begann dann die Lebensmittel- Vertheilung aus den in der Stadt befindlichen Magazinen.
worden und es sind mit demselben auch die nöthigen erfüllt, denn er habe N. nicht weiterarbeiten lassen. In Santiago. Der Dampfer der Gesellschaft vom Rothen Fangübungen angestellt worden; heute versagte jedoch die Fang- Damit sei aber auch das Einverständniß des Kreuz" State of Texas " traf am 17. 63. Mts. mit 28 000 Bentnern vorrichtung. Es war eine doppeletagige Schale, welche die Klägers mit dem entschädigungslosen Aussehen Lebensmitteln zur Unterstützung der noth leidenden Bevölke 25 Mann, darunter den Steiger Kail und die beiden Oberhäuer hinfällig geworden. Der Kläger habe dadurch das Recht rung vor Santiago ein. Als die Ausladung der Lebensmittel beGawron und Dylong aufgenommen hatte und auf Schuckmann erlangt, für die unerwünschten Feiertage, während welchen er als in gam, drängten sich die ausgehungerten Bewohner in dichten Maffen 250 Meter tief auf Heiniz- und Bochhammerschacht. 23 der sprechende Entschädigung zu fordern. Die Schale schlug eine Bühne durch und fiel Arbeit stehend anzusehen sei, eine feinem Lohn ent- an den Landungsplatz heran, machten sich kämpfend und einander braven Bergleute waren sofort todt, 2 derselben leben zwar noch, doch ist wenig Hoffnung auf Erhaltung ihres Lebens borhanden. Die Bergung der Leichen erfolgt von Kynastflöt. Betriebsunfall bei Ausführung einer Ungehörigkeit". Bis 9 Uhr war es erst gelungen, eine Leiche zu bergen. Der Der Bergmann Klingsberg gerieth nach beendeter Schicht in einen Kynastschacht ist von einer großen Menge Voltes umlagert. Weiter in die Erde eingelassenen Bottich mit kondensirtem Wasser und verwird noch gemeldet: Die Förderschale schlug während des Sturzes brühte sich hierbei das linke Bein. Er verlangte darauf von der Amerikaner und Insurgenten. Die amerikanische Regierung auf eine feste Bühne auf und wurde dadurch verbogen, so daß die Snappschafts- Berufsgenossenschaft eine Unfallrente, wurde aber fürchtet, es fönnten sich zwischen den Amerikanern und den Insurgenten daß der Begründung abgewiesen, Leute herausgeschleudert wurden. Eine Anzahl der Leichen sind ohne betracht kommenden Theil des Bechenterrains nichts zu thun ergeben. Schwierigkeiten wegen der Regierung in Santiago Kopf und Gliedmaßen ans Tageslicht gefördert worden. Lebend Die Insurgenten haben einen gewissen Castillo brachte man den Häuer Eman. Kurpog ans Tageslicht. Durch einen gehabt habe und daß deshalb von einem Unfall beim Betriebe nicht zum Gouverneur gewählt; aber man glaubt, daß Präsident Mac glücklichen Zufall find die Häuer Pietrek und Kühn am Leben ge- geltend, er habe ein Bedürfniß verrichten wollen und darum jenen aus Wahlen seitens der Einwohner hervorgegangen ist. Man S. legte Berufung ein und machte einley die Absicht hat, einen Voltsrath einzusehen, welcher blieben. Ersterer wurde von Kühn zurückgerufen, da dieser ihm dunkelen Platz aufgesucht. Nach den Aborten hätte er einen zweifelt allerdings daran, daß einer derartigen Verfügung von den etwas zu erzählen habe. In den letzten Minuten tam Kail , welcher die Belegschaft führte und mit einfuhr." gab, daß das Betreten der Geländegegend, wo sich der meist Insurgenten zugestimmt wird, da diese den unmittelbaren Besitz des Endlich ist das Mittel gefunden, zufriedene Arbeiter zu zugedeckte Bottich befand, nicht direkt verboten war. Das SchiedsHierzu wird auch aus Santiago selbst depeschirt: Die Beziehungen schaffen. Ein heller Sachse, ein Fabrikant in Reichenbach , hat gericht sprach dann dem Kläger die Rente zu. Es führte aus, der Amerikaner zu den Insurgenten werden von Tag zu Tag gees entdeckt. Er schlägt vor, daß den Arbeitern, welche 25 und Kläger habe allerdings eine Ungehörigkeit begangen, als er sich an spannter; jeder Berkehr zwischen beiden Armeen hat that 40 Jahre tadellos thätig waren, die Altersgrenze für Erlangung der die betreffende Stelle begab diese Ungehörigkeit könne aber fachlich aufgehört. General Shafter erklärte, feinem AufAltersrente um 5 und 10 Jahre herabgesetzt werde. Die so überaus noch nicht den Verlust der Unfallentschädigung nach sich ziehen, da ständischen werde das Betreten der Stadt erlaubt werden. Castillo, der bedürfnißlose, für äußerst geringe Löhne arbeitende Bevölkerung des ein Verbot, dorthin zu gehen, nicht vorgelegen habe und von den Insurgenten erwählte Gouverneur, mache kein Hehl aus sächsischen Voigtlandes ist doch wahrlich kaum noch zufriedener K. noch im Bezirk des Betriebes verunglückt sei. feiner Unzufriedenheit. Ebensowenig halten die Amerikaner mit zu machen, als sie jetzt schon ist. Wir wissen ein viel besseres Mittel Nummehr legte die Berufsgenossenschaft den Rekurs ein. Das Aeußerungen ihrer wachsenden Verachtung der Insurgenten zurück. und das heißt: Bessere Löhne. Reichs Versicherungsamt bestätigte indessen die Vor- Man fürchtet, daß es binnen kurzem zu einem Zusammenstoß entscheidung und erklärte die Bewilligung der Unfallrente aus den kommen wie Gründen des Schiedsgerichts für berechtigt. Gründen des Schiedsgerichts für berechtigt.
1893 29
1894 28,5
1895 32
1896 50
"
geredet werden könne.
zu weiten Umweg machen müssen.
bereits eroberten Gebietes fordern.
wird.
Vom Kampf gegen die großen Waarenhäuser. Die durch bie kapitalistische Entwickelung bedrohten Seleintaufleute thun sich auch Das Verhältniß zu Deutschland . Eine Depesche Dewey's, im Rheinland vielfach in Vereinen zusammen. Die Vereinigung der Betriebsunfall oder Krankheit? Der Arbeiter Kemper, der welche am Dienstag in der Sigung des Kabinets in Washington Detaillisten zu Mülheim am Rhein hat in ihrer jüngsten Sizung infolge eines inneren Leidens in seiner Erwerbsfähigkeit erheblich be- verlesen wurde, meldet, daß die Lage vor Manila unvernach einer Rede des Landtags- Abgeordneten Pleß sich dahin aus- schränkt ist, verlangte von der landwirthschaftlichen Berufsgenossen- ändert ist. Unter den Mitgliedern des Kabinets war die Ansicht gesprochen, daß dem System der Personalstener gegenüber dem von schaft für Lippe- Schaumburg eine Unfallrente. Er machte geltend, vorherrschend, daß die Nachricht, die Beziehungen zwischen Dewey der Regierung geplanten der Umsatzsteuer der Vorzug zu geben sei. bas lebel sei ihm beim Berladen von Kornfäden zugestoßen. Er und dem deutschen Admiral v. Diedrichs seien gespannt, der Jedoch müßte die Besteuerung nicht erst bei einem Personal von habe dabei plötzlich einen stechenden Schmerz verspürt, so daß er Begründung entbehre. Eine Bestätigung dieser Ansicht zwanzig Köpfen, wie in der Stadt Beuthen , sondern schon bei fünf( bie Arbeit hätte niederlegen müssen. Seitdem sei sein Gesundheits - wurde in der Thatsache gefunden, daß ein deutsches Kriegsschiff die beginnen. Es ist zweifelhaft, ob an dieser Kundgebung die Naivetät zustand schlechter geworden. Die Berufsgenossenschaft wies ihn jedoch Depesche Dewey's nach Hongkong überbracht hat. Sowohl Präsident oder die Unbescheidenheit größer ist. mit seinem Anspruche ab, weil kein Anhalt für die Annahme eines Mac Kinley wie Staatssekretär Day gaben den übrigen Entbehrungslöhne im Kohlen- Bergbau. Das im deutschen Betriebsunfalles vorliege. Das Schiedsgericht, an das sich der Mitgliedern des Kabinets die Versicherung, daß vor Manila Kohlen- Bergbau angelegte Aftienkapital betrug im Druchschnitt der Kläger dann wandte, erhob Beweis. Ein Mitarbeiter Kemper's nichts geschehen sei, was die Beziehungen zwischen den Jahre 1892/96 etwa 500 Millionen Mart. Diese brachten eine bestätigte, daß letterer bei der Uebernahme eines Sades mit Ge- deutschen und den amerikanischen Truppen verschlechtert hätte. Dividende von treide plöglich über Schmerzen geklagt habe und darauf fortgegangen 1892 35 millionen Mark fei. Die Berufung wurde dennoch zurückgewiesen, und zwar sprach das Schiedsgericht aus, daß der Mentenanspruch vorläufig unbegründet sei. Das Reichs- Versicherungsamt als Tehte Nachrichten und Depeschen. Retursinstanz hob die Vorentscheidung auf, aber nur, weil es unParis, 20. Juli. ( W. T. B.) Prozeß Bola's gegen Marinoni. zulässig sei, einen Anspruch auf Unfallrente für vorläufig un Fortießung.) Nach einem Austausch von Bemerkungen zwischen dem begründet zu erklären. Den Anspruch des Klägers wies das Retursgericht ebenfalls zurück, indem es ausführte, daß ein Präsidenten und den Advokaten beider Parteien über die Frage, ob indem es ausführte, daß ein das Buchtpolizeigericht kompetent fei, in einem Verleumdungsprozeß Betriebsunfall nicht erwiesen sei. Nicht einmal eine annähernde Möglichkeit dafür, daß ein Ereigniß im Betriebe zu erkennen, in welchem es sich um das Andenken eines verstorbenen Beamten handelt, vertagte sich das Gericht um 14 Tage, unt über den Kläger geschädigt habe, sei dargethan. Ganz spontan habe der Kläger mit einem Male über Schmerzen geklagt, über diese Frage Beschluß zu fassen. Während der Auseinandersetzung beren Ursache nichts Bestimmtes nachgewiesen sei. Da sich unter diesen herrschte große Unruhe im Zuhörerraum und es wurden wiederholt Umständen die verschiedensten Ursachen annehmen ließen, könne St. Proteftrufe gegen die Abwesenheit Bola's gehört. Es verlautet eine Rente nicht zugesprochen werden. Wäre hier nicht eine er iegt, daß Zola nach Luzern abgereist sei. neute und eingehendere Beweiserhebung am Blaze gewesen, auch London , 20. Juli. ( W. T. B.) Unterhaus. Bei der Erörterung wenn bestimmte Anträge des Klägers nicht vorlagen? des Berichts über die Jmpfgeset- Novelle wurde ein Abänderungss antrag Chaplin's angenommen, welcher bestimmt, daß Eltern oder Anwendung einer von der unteren Verwaltungsbehörde andere Personen wegen Unterlassung der Impfung eines Kindes Eine noble Firma. Ein interessanter Rechtsstreit beschäftigte nicht gutgeheißenen Arbeitsordnung. Gegen die Lohn- dann nicht straffällig sein sollen, wenn sie innerhalb vier Monaten die Kammer V des Gewerbegerichts. Die Arbeiterinnen der Metall entschädigungs- Klage des Rohrlegers J. machte der Vertreter der nach der Geburt des Kindes vor zwei Richtern die begründete Ers waaren Fabrit von Stern erhalten ihren Wochenverdienst beklagten Deutschen Acetylengas Gesellschaft geltend, flärung abgeben, daß sie nach ihrer festen Ueberzeugung die Impfung, in Büchsen gereicht, auf denen der Lohnzettel liegt. Die Arbeiterin P. in der ordnungsmäßig aushängenden Fabrikordnung sei eine Be- als schädlich für die Gesundheit des Kindes ansehen. Man glaub., fam eines Sonnabends nach dem Komptoir, das fie bereits mit ſtimmung enthalten, wonach den Arbeitern der Gesellschaft eine daß dieses Kompromiß die Annahme der Vorlage sichern werde. ihrer Büchse verlassen hatte, zurück und meldete dem Kassirer, daß ihr Kündigungsfrist nicht zustehe. Die Entlassung des Klägers sei also 2 M. an dem Wochenverdienst fehlen. Chriftiania, 20. Juli. ( W. T. B.) In betreff einer von dem Statt 8,75 M. feien nur nicht unberechtigt. Dem gegenüber behauptete der Kläger , 6,75 M. in der Büchse gewesen. Fräulein P. erhielt die 2 M. er habe die Fabrifordnung gar nicht gelesen und sei auch Dampfer Lofoten" in der Sassenbucht gefundenen Flasche mit einem verstellt die Zeichen„ Andrée 98" tragenden Zettel theilt die Besteranlere nachgezahlt. Der Stomtoirift hielt einen Irrthum beim Einzählen nicht darauf verwiesen worden. Häufig sei fie des Geldes indeß für ausgeschlossen, er legte deshalb am nächsten gewesen. Aber noch aus einem anderen Grunde könne die Fabrit- Dampfschifffahrts Gesellschaft" mit, daß die Flasche von der schwes her Sonnabend 1 M. zu viel in die Büchse der P. Als das Mädchen ordnung nicht auf ihn angewendet werden. Sie sei nachträglich von dischen Polarexpedition von 1898- Kapitän Ernst Andree am Montag früh die Mark nicht gleich als zu viel empfangen im der Polizei be an standet worden und habe abgeändert werden rührt. Komtoir ablieferte, wurde es hineingerufen und zur Rede gestellt. müssen; sie sei also zur Zeit, als der Arbeitsvertrag zwischen ihm 3ara, 20. Juli. ( W. T. B.) Vorgestern wurden abermals in Sie erklärte, sie habe sehr wohl gemerkt, daß fie und der Gesellschaft zu stande tam, nicht rechtsgiltig Sinj ein sehr starker Erdstoß und in Trilj zwei starke Erdstöße eine Mark zu viel erhalten habe; sie hätte das Geld gewesen. Die Rammer III des Gewerbegerichts unter dem verspürt. Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inferatentheil verantwortlich: Tb. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von Mar Bading in Berlin
Jm Durchschnitt hat die Berzinsung des Attienkapitals im Rohlen Bergbau während der Jahre 1892/96 7,15 betragen, im Jahre 1896 allein 9,44 pet. Sie ist um 18 Millionen oder um mehr als 50 pct. in einem Jahre gestiegen. Wenn man dagegen die Lohn steigerung hält, die faum ein paar Prozente betragen hat, so wird man nicht umhin können, die in der Unternehmerpresse folportirte Behauptung, die Arbeiter hätten besser wie die Kapitalisten abgeschnitten, als eine großartige Flunkerei zu erklären.
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Boziale Rechtspflege.
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Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsblatt.