Beiben Mitstreitern, deren Haltung eine gut sozialistische ist, herz­liches Glückauf!

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Ferner geht uns aus London   die erste Nummer der Autonomia, anarchistisch- tommunistisches Drgan", zu.

Korrespondenzen.

Lemgo  ( Lippe- Detmold), im Oktober. Aus dem Lande der Nose  ", bem Lipper Wahlfreise, haben unsere auswärtigen Genoffen lange nichts mehr gehört. In dem legten Artikel, in Nr. 28 Jahrgang 1883, führten wir aus, daß nur Dornen hier anzutreffen seien. Bis vor kurzem gab es hier weder Eisenbahnen noch Fabriken. Die untere" Klasse ist ge­zwungen, im Sommer zu Ziegelarbeiten ins Ausland zu gehen, um da, man höre und staune, von Morgens 3 bis Abends 10 Uhr sich abschinden zu lassen! Kann deshalb hier von einer eigentlichen Arbeiteragitation wie anderwärts nicht die Rede sein, so macht unsere Bewegung dagegen in unserm Kleinbürgerftande sehr gute Fortschritte. Dies bringt außer dem furchtbaren Druck der Steuern in zweiter Linie das herrschende Regime zu Wege. In Kleinstaaten sucht die Beamtenwelt ganz besonders sich bei ber obern Spike beliebt zu machen, um Titel und Würden zu erhalten, was ist daher naheliegender, als gegen verhaßte Sozialdemokraten los­zuziehen? Ronnte die Sippschaft gelegentlich der Vertheilung eines Flug­blattes, in welchem die Verse vorkamen:

,, Als Rose" bist du bald verblüht,

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Dant Anleihen, Steuern und Zölle.

Es bleiben nur Dornen in Deinem Gebiet,

Die das Leben machen zur Hölle.

Jetzt eine andre Rose aufblüht

Der Sozialismus sei unsre Rosenblüth'!"

obschon sie sich die eifrigste Mühe gab, keine Bestrafung eintreten laffen, so sollte diese nicht ausbleiben. Das Opfer, welches man sich auserkoren, war Genosse W. Strothmann, der sich um die Begründung und den Fortbestand der hiesigen Bewegung sehr verdient gemacht hat, und als Kandidat zum Reichstag aufgestellt war. Infolge eines Schurkenstreichs, eines wahrhaften Juftizmordes, hat er eine se ch 3 monatliche Ge fängnisstrafe in dem Folterbagno zu Detmold   abmachen müssen. Die Sache ist es werth, daß sie etwas niedriger gehängt wird, um An­fläger und Nichter der verdienten Schande zu überliefern.

Seit zirka fieben Jahren hatte der Magiftrat zu Lemgo  , in welchem ber in Nr. 30, Jahrgang 1882, erwähnte Bürgermeister Rönig sein Wesen trieb, unserm Genossen seinen fast alleinigen Erwerb, die Veran ftaltung von Arbeiter- Tanzvergnügungen, dadurch genommen, daß der felbe eine Verfügung erließ, wonach außer Erlaubnißertheilung eine Ab­gabe von zehn Mark dafür verlangt wurde, welche dabei nicht verdient wurde. Es war Strothmann auch von Seiten eines Stadtvertreters kurz nach her mitgetheilt worden, es hätte die Absicht vorgelegen, die Tanzvergnügen nicht nur einzuschränken, was durch Abhängigmachung von der Erlaubnißs ertheilung hätte geschehen können, sondern gänzlich aufzuheben. Da im Stadtkreise Lemgo   nur das Strothmann'sche Lokal zu betreffenden Tanz­vergnügungen diente und die Tanzvergnügungen der höhern Klaffe durch bie Verfügung nicht betroffen wurden, so konnte dieses Vorgehen nur als ein gegen unsern Genossen gerichteter Streich angesehen werden. Aber gegen Sozialdemokraten ist ja Alles erlaubt. Vergebens legte Strothmann, der für sich und seine 83jährige kränkliche Mutter auf den Ertrag seiner Wirthschaft angewiesen ist, und der seine Anlagen in Folge eines Richterspruchs, worin ihm das Recht zuerkannt wurde, Tanz ohne Erlaubniß abzuhalten, gebaut hatte, Beschwerde beim Magistrate, bei der Regierung und Rabinetsministerium ein, sie blieben erfolglos, und in einer Ziviltlage gegen den Magiftrat unterlag er deshalb, weil die Akten vorerwähnter Alage verloren gegangen seien". Es muß hierbei noch bemerkt werden, daß ihm das Gesuch um Berufung, um andere Zeugen in der Sache vorzubringen, abgeschlagen wurde, weil die Frist nicht innegehalten sei. Daß dies aber dennoch der Fall war, geht daraus hervor, daß ihm kein Endurtheil in der Sache zugegangen war. Ange fichts solchen Vorgehens hielt es Strothmann nunmehr für ungerecht fertigt, die Steuern noch weiter zu bezahlen. Exekution über Erefution erfolgte, und das Ende vom Liede war, daß unser Genosse unter An flage gestellt wurde, und zwar wegen folgender Punkte: 1) Beleidigung des Magistrats durch das Wort Räuberbande"; 2) Beleidigung gegen den Exekutor, das Pfändungsprotokoll zerrissen und vor ihm auf die Erde geworfen zu haben; 3) Vernichtung einer Urkunde; 4) Spiderstand gegen die Staatsgewalt in brei Fällen; 5) Beleidigung eines Wacht meisters und Exekutors. Wahrlich, ein nettes Bündel Anklagen. Von Rechtswegen jedoch hätte die Anklage sich gegen die Ankläger richten müssen, und war auch bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag gegen mehrere Personen geftelt. Aber eine Krähe hackt der andern die Augen nicht aus. Was nußte es, einem Gerichtshofe gegenüber in der Vertheidigung für ideale Intereffen zu pläsiren, wo Gefängnißstrafe von vornherein schon abgemacht war. Ja, Herr Strothmann, wenn ich nur tein Beamter hier wäre, dann wollte ich Ihnen schon sagen, warum Sie hier sind mit diesen Worten wurde derselbe von einem Beamten der Strafanstalt eines Tages angeredet. Statt daß diese Heidengesell schaft den Angeklagten in der Untersuchung um seine Religion fragte, worauf sie hören mußten, daß er zu teiner Religionsgesellschaft gehöre, wäre es zu ihrem Heile besser, sie studirten erst die zehn Gebote. Aber. diese haben sie vergessen, und deshalb wird es nicht lange mehr dauern, und die ungerecht verhängte Gefängnißstrafe wird diesem Ausbeuter pack noch zu einer Geißel werden, womit es eines Tages fortgetrieben wird. Und nun an den Schandpfahl mit dem Gerichtshofe und dem Ankläger. Der Staatsanwalt heißt Hunnäus, der Vorsitzende der Straf tammer Wasserfall, die Richter Rosen und Ernst. Ankläger waren der Exekutor KrüII; dieser saubere Staatsbandit hat einen falschen Eid geleistet, desgleichen seine Mitantläger Bürgermeister König und Wachtmeister DIIemeir.

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Letterer ist überhaupt ein nettes Früchtchen. Es ist bekannt, daß er früher Getreide vom Felde gestohlen, auch soll er einen Mord, von dem er Renntniß gehabt, nicht zur Anzeige gebracht haben. Und auf das Zeugniß dieser Leute hin wurde Strothmann zu sechs Monaten Gefängs niß verurtheilt. Bergebens appellirte er an den Gerichtshof, ihn nicht von der Seite seiner 83jährigen Mutter zu reißen, deren einzige Stüze er ist( Str. ist unverheirathet). Als er seinen Anwalt ersuchte, Rekurs einzulegen, erklärte dieser, es feien teine triftigen Gründe dazu vors handen. Hinterher erfuhr Strothmann aber, daß der Biedermann auf Seiten seiner Gegner stand.

Die Behandlung Strothmann's im Gefängniß zu Detmold   war eine überaus brutale. Die ganze Zeit über hatte er Einzelhaft, nur unters brochen durch Arreststrafen, weil er, infolge eines Handleibens, nicht genug Arbeit geliefert. Ganz besonders gemein benahm sich ein Aufseher gegen ihn, ein Hallunke, zu deffen Kennzeichnung es genügt, daß er wegen fortgesetter Unterschlagungen im Gefängniß mit 17 Mo­naten ausgezeichnet wurde.

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Das sind die Zustände in einem deutschen   Kleinstaat. Nun, hoffent lich ist die Zeit nahe, wo dieser Schandwirthschaft ein Ende gemacht wird.

Halberstadt  . Am 28. Dktober stand Genosse A. Heine wieder einmal vor dem hiesigen Landgericht, angeklagt der verleumderischen Beleidigung des Staatsanwalts Schöne.

Wenn man in Betracht zieht, daß sogar der preußische Justisminister unter dem Beifall der Landrathspartei bereits darauf aufmerksam gemacht, daß gegen Heine in der Sache der Veröffentlichung über die Vorgänge im Halberstadter Gefängniß das Strafverfahren auf Grund von§ 187 des St.-G. B. eingeleitet sei, so mußte man auf große Dinge gefaßt sein. Allein wie es sich herausstellte, hatte es Schöne vorgezogen, die schmach vollen, von Heine in öffentlichen Blättern behaupteten Borgänge im Gefängniß als richtig zuzugestehen( weil der Beweis von Heine durch Zeugen und Augenschein gebracht werden konnte) und sich nur auf fol­gende Anklagepunkte zu beschränken:

Schöne hatte Heine in öffentlichen Blättern vorgeworfen, er habe dem Gefangeninspektor gegenüber falsche Angaben unter Verpfändung seines Ehrenwortes gemacht, welche Behauptung Heine öffentlich als grunds Tos bezeichnete. Hierin sollte die verleumderische Beleidigung

des Staatsanwalts liegen.( Minimalstrafe 4 Wochen, Maximum 2 Jahre Gefängniß)

Der Staatsanwalt befand sich bei dieser Anklage in einer sehr günsti gen Position. Es tam nur darauf an, ob der Gefangeneninspektor und Aufseher das beschwören würden, was der Herr Staatsanwalt voraussetzte.

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Nach den Erfahrungen, welche unsere Partei und auch andere Leute in anderen Prozessen mit preußischen Beamten" gemacht, konnte man biese Aussagen fast mit Bestimmtheit erwarten. Es kommt noch dazu, daß die preußischen Gefängnißbeamten fast ganz allein auf das Wohl­wollen des Gefängnißvorstehers( hier der Staatsanwalt Schöne) anges wiesen sind. Der Gehalt dieser Leute ist äußerst gering, die Bestimmun gen über den Dienst sind furchtbar streng. Anjährlich werden nun sog. Gratifikationen( aus dem Verdienste der Gefangenen) an die Aufseher vertheilt, oft bis zu einem Drittel des Gehalts, nämlich 1 bis 2 bis 300 Mart.

Diese Gratifikationen werden natürlich von den Aufsehern als Theil des Gehaltes betrachtet und meist schon Schulden darauf gemacht. Doch der Staatsanwalt hat allein die Verfügung über diese Gelder und kann ben Gefängnißbeamten nach eigenem freiem Ermessen viel, wenig oder gar nichts gewähren. Obendrein find Disziplinarstrafen für einen Aufseher unausbleiblich. Man dente nur, daß z. B. jeder Gefangene alle Schlauheit anwendet, um vielleicht ein wenig Nahrungs- oder kleines Genußmittel von Außen zu erlangen. Wird so etwas gefunden oder von anderen Gefangenen verrathen, so fliegt der Aufseher jedesmal hinein. Verweis bis empfindliche Geldstrafen harren seiner. Mitunter fallen sogar Arreft oder Gefängnißstrafen für ihn ab. Trotz alledem nun be schworen beide Beamten: es sei nicht wahr, daß Heine bei Gelegenheit von Gelbsuchen bei ihm falsche Angaben gemacht, noch weniger solche durch Abgabe seines Ehrenwortes bekräftigt habe.

Der Vorsitzende des Gerichtes meinte, es sei unbegreiflich, wie der Staatsanwalt diese Anklage habe erheben können, der zweite Staats­anwalt Reßler, welcher die Anklage zu vertreten hatte, zog sie dann auch zurück und beantragte nur, Heine wegen einfacher Beleidigung in Geldstrafe zu nehmen, indem er sagte: Nach dem Ergebnis der Zeugen­aussagen muß ich natürlich die Anklage auf Grund des§ 187 zurück­ziehen, ich beantrage aber, den Staatsanwalt Schöne als Zeugen zu vernehmen, wie er dazu gekommen, Anklage zu erheben u. s. w.

Das Gericht lehnte den Antrag ab, da Schöne doch aus eigenem Wissen nichts aussagen könne und es gleichgiltig sei, wie er dazu ge­tommen, Heine zu verfolgen". Der Vertheidiger, Reichstagsabgeordneter Träger, hatte leichte Arbeit, nachzuweisen, daß Heine zu seiner öffent lichen Erklärung berechtigt und verpflichtet gewesen sei. Das Gericht erkannte nach kurzer Berathung auf Freisprechung.

Seit 5 Jahren hat Heine 54 Einleitungen von Strafprozessen gegen sich erlebt, d. h. verantwortliche Bernehmungen in verschiedenen Sachen, Haussuchungen, Zeugenvernehmungen, Recherchen u. s. w., welche mit wenigen Ausnahmen von dem ersten Staatsanwalt Schöne über ihn verhängt worden. Außer verschiedenen großen und fleinen Geldbußen ist er nur einmal, allerdings gleich mit 6 Monaten Gefängniß hinein, gefallen, die anderen Versuche haben durch Nichterhebung der Anklages Einstellung des Verfahrens oder Freisprechung geendet. Bei Schluß der Tetten Reichstagssession wurde Heine gleich wieder durch vier Prozesse erfreut, von denen drei recht fett" aussahen. Der legte hat mit dieser Freisprechung wohl seinen Abschluß erreicht, die andern beiden, fetten" sind eingestellt, der vierte( Uebertretung des sächsischen Vereinsgesetzes) hat dem königlich sächsischen Fiskus eine kleine Geldbuße eingebracht.

Altenburg  . Die jüngst hier stattgehabte Landtagswahl vers anlaßt auch uns, das Parteiorgan einmal in Anspruch zu nehmen. Wie allgemein bekannt, wurde im ersten Wahlgang der von uns aufgestellte Buchbinder E. Buchwald( übrigens fein Ausgewiesener) gewählt, aber man fand schnell Mittel, um die Wahl wieder umzustoßen. Da Buchwald noch nicht 3 Jahre Staatsbürger war, so wurde er, obschon er 6 Jahre Altenburger Steuerzahler ist, unmöglich ges macht, und so haben wir denn jetzt Neuwahl gehabt. Zum großen Shreden für unsere Gegner( sie haben förmlich geheult) und trotzdem fie Alles aufgeboten haben, den Sieg der Rothen" zu verhindern," ging abermals der von uns aufgefiellte Kandidat, Genosse Emil Friedrich als Sieger aus der Bahlhandlung hervor( müßte eigent lich heißen: Wahl urne, diesen Lurus kennt man hier aber nicht).

So haben wir denn jest zwei Arbeitervertreter in unserem Landtag und wollen wünschen, daß der Altenburger Reichstagswahlkreis auch noch in unsere Hände kommt. Einigteit bringt uns zum Biel  !

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Am 14. Oktober hatten wir eine sehr stark besuchte Voltsver= sammlung, in welcher der Reichstagsabgeordnete Pfannkuch über die moderne industrielle Entwicklung und das Roalitionsrecht der Arbeiter" referitte. Genoffe Pfannkuch fonnte sein Referat unter voller Aufmerksamkeit und Ruhe der Anwesen­den zu Ende führen, es wurde ihm von Seiten der überwachenden Beamten nichts in den Weg gelegt, er war bei uns nicht, gemein­gefährlich" wie zuvor in Meerane   und in Glauchau  . Nur einem Fabrikanten( Kähler ist sein Name; er ist vor Kurzem durch die Altenburger   Landesausstellung, verbunden mit dem famosen Stat­Rongreß, Kommerzienrath geworden) schien es nicht zu passen, er hätte gern alles daran gesetzt, die Versammlung zu vereiteln. Erft lief er zum Bürgermeister, allein das mußte nichts, dann ging's zum Minister, aber auch dieser liebste Gang" war vers gebens.

Was war nun der Grund für Herrn Kähler? Erftens gab er an, daß Pfannkuch in Sachsen   auch nicht sprechen durfte, und zweitens, es würden die Arbeiter blos aufrührerisch gemacht. Man höre und staune, der Herr Kommerzien Stat- Rath" glaubte viel leicht, der Referent werde darauf zu sprechen kommen, wie er( der Fabrikant) seinen Arbeitern Prozente abzieht, und daß es sich dann die Arbeiter nicht mehr gefallen ließen, wenn Pfannkuch darüber gesprochen hätte. Recht wäre dem freilich gewesen. Mag der Kommerzienrath" indessen sich mit dem Liedchen trösten:

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Nath', Räthchen, rath'! Bier Wenzel" hat der Stat. Und wem der Himmel die bescheert, Der spielt manchmal ein ,, Grand'ouvert". Rath', Räthchen, rath', auch Nullen gibt's im Staat.

Stat', Räthchen, stat'! Du bist Kommerzienrath." Haft im Kommerz und Spiel Du Pech,

So zieh nur brav Prozentchen weg! Es ist der ganze Staat ja nur der höh're Stat. Zieh', Räthchen, zieh'! Als höheres Statgenie Vergiß jedoch zu keiner Frist, Was Schneider" oder schwarz" gar ist! Kommerz und Statgenie ,,, der Rothe liegt!" 8ieh, zieh'! D'r rewällsche Lieblub vunn Rosepho.

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Sprechsaal. Erklärung.

Berlin  , im November 1886.

Im Gegensatz zu der Erklärung der Fraktion in Nr. 43 d. Blatte& erklären die Berliner   Parteigenoffen:

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Daß sie den Sozialdemokrat" nach wie vor als alleiniges offis zielles Partei Drgan betrachten und ihre Kundgebungen nach wie vor durch dasselbe veröffentlichen werden."

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Gleichzeitig erwarten die Berliner   Parteigenoffen von der Redaktion bes Sozialdemokrat", daß sie die schmählichen Zustände des Militärs und Knutenstaates Deutschland, die am drückendsten in Berlin   empfunden werden, in kräftiger und schonungsloser Sprache geißelt und durch ihre zielbewußte Haltung den Genossen aller Orte ein Vorbild charafters boller, revolutionärer Gesinnung gibt.

In dieser Haltung wird sich die Redaktion, dies ist die bestimmte Ers wartung der Berliner   Parteigenoffen, durch keinerlei äußere

Einflüsse beirren lassen, und sie wird dann des Dantes und der Unterstügung der Berliner   Genossen sicher sein.

Im Anschluß hieran sprechen die Berliner   Parteigenossen ihre Meis nung dahin aus, daß die Verlegenheitssituation, die durch Erlaß des Sozialistengesetzes geschaffen worden ist, enblich beseitigt, b. h. daß die Parteileitung nicht mehr ausschließlich durch die Fraktion refp. den Fraktionsvorstand gehandhabt werde. Das bisherige Vers hältniß hat mannigfache Uebelstände, die dem demokratischen Charakter der sozialdemokratischen Partei nicht entsprechen, mit sich gebracht. In welcher Weise eine Aenderung zu treffen ist, darüber kann der nächste Rongreß berathen. Mögen die Genossen allerorts inzwischen die Frage unter sich erörtern.

Die Berliner   Parteigenossen können nicht unterlassen, der Fraktion ihre energische Mißbilligung darüber auszusprechen, daß sie die Einbe rufung eines Rongresses in diesem Jahre verfäumt hat. Ein Kongres war nothwendig, um, abgesehen von allem andern, die Frage zu erörtern, wie weit die parlamentarische Aktion der sozials demokratischen Fraktion im Reichstage zu gehen hätte. So erscheint den Berliner   Genoffen die Betheiligung der sozials demokratischen Reichstagsabgeordneten an den Kommiffionen, mit allei­niger Ausnahme der Wahlprüfungskommission, sehr überflüssig und nur geeignet, den Glauben wachzurufen, als meine die sozialdemokratische Partei, durch Verhandlungen und Kompromisse mit den herrschenden Klassen die Sache der proletarischen Revolution zu fördern.

Die Beauftragten.

Aufforderung.

Wer den jetzigen Aufenthalt des Möbelpolier Naumann, aus Rigdorf ausgewiesen( letter Beit in Dres de n), angeben kann, wird gebeten, dies unverzüglich unter bekannten Adressen hiers her zu thun.

Expedition des Sozialdemokrat.

Aufgepaßt!

Friedrich Schneiders, Schneider in Aachen   und Verviers  , seit 1882 polizeiverdächtig( siehe Schwarze Lifte" S. 18 sowie " Sozialdemokrat" Nr. 7 und 23 1882 und Nr. 30 1883) ist im Prozeß Kräwinkel als im Dienst der Polizei stehend durch seinen Vors gefesten gerichtlich legitimirt worden.

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Wir empfehlen denselben allseits besonderer Aufmerksam feit."

Briefkasten

ber Redaktion: Ginsendungen 2c. find eingetroffen aus Bieles feld, Halberstadt  , Minden  , München  , Philadelphia  . Godietann: Veröffentlichung beginnt mit nächster Nummer. Besten Gruß und Dant. Haß: Desgleichen. B. Z. in Leips zig: Das Gedicht ist von Freiligrath und findet sich in verschiedenen Ausgaben seiner Gedichte.

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Auf vielseitigen Wunsch haben wir Anordnungen getroffen, daß in dringenden Fällen Einsendungen auch noch im Laufe des Dienstags Bes rücksichtigung finden können.

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der Expedition: Jürgeln: Mt. 100 à Sto. Ab. 2c. erh. Warum kein Avis? Bf. v. 8/11. hier. Abr. gel. Weiteres It. Nachr. v. 10/11. Der alte Rothe: Mr. 6- à Cto Ab. 2c. erh. Bstag. 2c. besorgt. Gotha  : Mt. 22 f. d. Opfer des raffinirten Frbgr. Urth. dkb. erh. Sicherer Anter Sch.: Mt. 4 40 erh. Näheres It. neulicher Notiz erwartet. R. K. Bw.: Mt. 1 30 pr. Ott. gutgebr. und nach Wunsch verfahren. Feuerländer: Fr. 50- von N. als Rückzahlung früher empfangener Mt. 40- Unterstützung am 3/11. dkb. erh. E. A. Thm.: Mt. 3- Ab. 4. Du. erh. W. St. Lg.: Mt. 1- pr. div. S.-D. erh. Berrina: Mt. 11 60 6. 4. Du. R. V. u. Dbl. erh. unsre Publikationen betr. der Einsp. sind auch für Sie maß gebend. Mehrbstlg. 2c. besorgt. Kopenhagen E. B.: Fr. 8 60 à Cto.

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Ab. 2c. u. Fr. 14 40 P. Beitrag f. d. beiden legten Du. gutgebr. Dttg. in 45 somit erloschen. Bstlg. fort. Weiteres bfl. am 4/11. Rothbart: Mt. 300 à Eto. Ab. 2c. erh. Bl. Weiteres. Ab. 4. Du. erh. R. K. Flunt.: Fr. 2- Ab. 4. Du. erh. recht: Mr. 48 84 à Cto. Ab. 2c. erh. W. 8. Stb.: Mt. 3 4. Du. erh. Die 3 Gleichen: Mt. 100 à Eto. Ab. 2c. erh. Adr. geordn. Letzte Nr. war schon fort. Gänseleber: Mr. 50 Ab. 2c. erh. Mt. 15 55 pr. Ggr. gutgbr. Mehrbstlg. notirt. Arb. Ver. Zug: Fr. 5 70 s. div. Schft. pr. N. N. erh. Bu lebensl. Heuchelei Verurtheilter: Mr. 130 f. Scft. erh. Sdg. n. Wunsch fort. G. Schz. 3ch.: Fr. 60- f. Schft. erh. Wahrer Jakob: Sdg. nach Wunsch geordn. Wir rechnen darauf, daß Wort gehalten wird.- Gh. II: Mt. 45 80 à Cto. Ab. 2c. erh. Gts. i. M.: Mt. 10- A6. ab 1/12. 86-30/ 6. 87 erh. Restfren noch 25 fg. Unverbefferlicher I: Mr. 40- à Cto. Ab. u. Schft. erh. Bft. Weiteres. Nellmts. folgt. topf: Mt. 10 à Cto. Schft. 2c. erh. H. Nitsche N. York: Fr. 50 65 à Cto. Ab. 2c. erh. A. F  . Schaffhausen: Fr. 15 à Cto. Ab. 2c. erh. E. St. Marau: Fr. 17 05 f. Schft. erh. 3 d. folgen. R. Fwyl. M.: Mr. 6 Ab. 1. Sem. 87 erh. Pickelhaube: Bftlg. folgt. Weiteres stimmt. S. A. P. N. A. Seft. N.- York: Fr. 10- f. zwei Anthle. erh. Remittirte 67 gelöscht. Fuchs: Mt. 100- à Cto. nebst endlichem Bescheid am 9/11. erh. Adr. geordnet. Avisirtes erwartet. Weis teres per 46 durch M. Waldemar D.: Bftlg. v. 5/11. notirt. Säus mige rechtzeitig sperren, sonst kein Wandel. Godiat: Sollen wir Ihnen denn die Manuskript- Regeln in Separatabdruck schicken? Warum teine Zeile über Eingänge d. S.? Wenn, dann bitten auf separatem Blatt! E. Werner: Irrthum geordn. Betr. Gz. bfl. Nachweis, daß Angaben unwahr!- Dr. Klemm: Mr. 15 50 pr. Ggr. gutgör. Adr. beachtet. Näheres betr. A. R. folgt. Vorsicht! frosch: Nachr. 2c. v. 29/10. er ft am 5/11. erh. Warum so unglücklich? Bf. folgt. Rothe Feder: Mit P.-R. Notifizirtes irrig durch Zwischens hand beigelegt. Bft. Näheres fort.- S.  d. Geheimpolizei: Weiteres auf Nachr. v. 7/11. veranlaßt. Reinerlei anderweitige Annäherung vers anlassen! Haß: 1 Gr. über 15 tostet trot ,, Postverdruß" abermals 40 Pfg. Strafporto! Sollen wir für eine Briefwaage follets tiren? Unverbesserlicher II: Mr. 50 à Cto. Ab. 2c. erh. Sie haben einen Doppelgänger( siehe oben), also II"! Dttg. in 45 erloschen. Aus d. 18. fächs. Wahlkreis: Mt. 50 pr. Wfd. drd. erh.- Schwarz flaggen: Mt. 4 40 b. 4. Du. erh. Mt. 45 60 pr. Agfd. drd. verw. und Mt. 1 80 von früher dazu. Beil. besorgt. Dant f. Notiz. Bstlg. 2c. notirt.  -Lübeck: Mr. 50 f. b. Opfer   des Freiberger Justizmordes brd. erh. Dreifuß: Mr. 134- à Cto Ab. 4. Du. u. Schft. erh. Mr. Rother Apostel:

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14 40 pr. Ggrchg. gutgebr. Adr. u. Bstlg. notirt.

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Bf. v. 7/11. erh. Adr. geordnet. Weiteres entsprechend ad notam ge= langt. Dank!

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Der deutsche Jugendschah. Gebunden Derselbe in Prachtband Die Neue Welt 1876-1878. Pro Jahrgang brochirt Jakoby L., Es werde Licht( Poeften) Kautsky M., Stephan vom Grillenhof.

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Roman. Prachtband Polksbuchhandlung und Expedition des   Sozialdemokrat

Hottingen  - Zürich.

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