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der Gemeinde. Infolge eingegangener Beschwerden hatte die Ge- als Redner thätig gewesen sei, ferner, daß er auf dem Friedhofe, achten von Handelskammern denjenigen Preis zahlen, welchen der meindevertretung die Kanalisations- Kommission mit der Prüfung einem religiösen Zweden dienenden Orte, beschimpfenden Unfug(!) Wiederverkäufer der Fabrit zahlt. Die Waaren müssen dieser Angelegenheit betraut. Namens der Kommission berichtete Ges berübt habe. Die Wittwe Ludwig war gestorben und hatte vorher zu den im Schaufenster verzeichneten Preisen auf Verlangen meindevertreter Rahmig: Die Pferdeknechte auf dem Rittergute Waß den Wunsch geäußert, von Sozialdemokraten beerdigt zu werden. Der Kunden in jeder nachweislich vorhandenen Menge mannsdorf beziehen 1053,20 m., auf dem Rittergute Selchow 1056,30 M., Sie hatte auch eine Frau H. gebeten, dafür zu sorgen, daß ihr verkauft werden. Großer umsag, fleiner Nugen", auf dem Rittergute L.- Biethen 981,30 m. jährlichen Lohn. Dazu halten Grab mit lauter rothen Schleifen geschmückt werde. Demgemäß diese Anpreisungen dürfen nur von demjenigen gebraucht werden, sich die Leute vielfach Hühner und ein Schwein. Durch Grasmähen übernahm der sozialdemokratische Verein, aus etwa 20 Mit der für beide Behauptungen in seinem Geschäft die Beweise beiwegen Ehescheidung", zurückallerdings außer der Arbeitszeit habe mancher überdies 40 gliedern bestehend, die Beerdigung, und Schulze fungirte als bringen kann. Die bis 50 M. Nebenverdienst. Wohnung mit Stallung wäre für 90 M. Leicheneinsenter. Auf dem Hofe des Sterbehauses hielt er eine gegangener Verlobung, plöglicher Abreise ze. veranstalteten Möbelzu haben. Er war der Meinung, daß die Arbeiter nur aufgehezt Ansprache; auf dem Friedhofe sprach er die Worte: Du hast verläufe erregen immer die Täuschung einer besonders günstigen feien. Gegen diesen Vorwurf verwahrte fich Gemeindevertreter ge stritten für Freiheit, Gleichheit und Brüder Kaufgelegenheit, während sie vielfach nur ein Mittel sind, minder= Im Falle einer Anzeige Ostermann, welcher die Angelegenheit früher zur Sprache gebracht lichteit!" Nach jedem dieser drei Worte warf er eine handvollwerthige Waaren zu verkaufen. Butreffende des Lockmittels hatte. Er habe nur auf grund ihm zugegangener Beschwerden gehandelt. Erde in die Gruft. Nach der Beerdigung legte er einen Kranz auf muß in jedem Falle das seiten des Verkäufers nachgewiesen werden. Gemeindevertreter Regerau betonte, daß Staat wie Kommune die Pflicht dem Grabe nieder und sagte dabei:" Ich lege hier den Kranz nieder; von hätten, ihre Arbeiter so zu besolden, daß dieselben auskömmlich zu leben ein Wiedersehen giebt es nicht!" Ein Geistlicher war Ansichten auf Geschäftspapieren von eigenen Fabriken und vermöchten. Etwaige Nebeneinnahmen hätten dieselben nicht zu nicht zugegen. Im Urtheil wird ausgeführt, daß es sich hier um ein Räumen müssen, da sie als Reklame dienen, auch den thatsächlichen berücksichtigen. In Baßmannsdorf feien aber die Lebensbedingungen nicht gewöhnliches" Leichenbegängniß gehandelt habe, da es in Verhältnissen entsprechen und dürfen keine irrige Vorstellung erwecken. Mit dem Zusatz fehlerfrei" wurden billige Waaren eben so thenre, wie in Rigdorf, weshalb er beantragte, den jähr- Diesdorf üblich sei, daß ein Geistlicher die Beerdigung leite. Zu lichen Lohnsatz von 1053,20 m. auf 1100 M. zu erhöhen. Gemeinde- einem nicht gewöhnlichen Leichenbegängniß sei aber eine polizeiliche angeboten. Auf grund einer Prüfung dieser Waaren wurde der vertreter Rahmig hob hervor, daß der Gutsverwalter versprochen Erlaubniß nöthig und diese habe der Angeklagte nicht eingeholt gehabt. Geschäftsinhaber verklagt und verurtheilt, die Bezeichnung der habe, die Löhne etwas zu erhöhen, sobald für diese Zwede ein Darin liege das Vergehen gegen das Vereinsgesetz. Die Worte, die Waaren als„ fehlerfrei" fünftig zu unterlassen. Die Be= Ueberschuß vorhanden sein würde. Der Antrag Regerau wurde der der Angeklagte in dem Wohnungshofe und auf dem Friedhofe ge- weis last für den behaupteten unlauteren Wettbewerb trifft immer Kommission für Regelung der Beamtenverhältnisse überwiesen. sprochen, seien, wenn sie auch nur gering an Zahl waren, doch als den Kläger; es ist nicht Sache des Beklagten, darzuthun, daß seine Zum Bau der zweiten Ringbahn- Haltestelle in Rixdorf Reden anzusehen, die nicht erlaubt waren. Dagegen wurde ange angeblich falschen Behauptungen auf Wahrheit beruhen. schreibt das„ Teltower Kreisblatt":" Der Minister der öffentlichen nommen, daß der Angeflagte nicht das Bewußtsein hatte, damit Zum Kapitel der unschuldig Verurtheilten wird aus Hagen Arbeiten hat die Ermächtigung zur Jnangriffnahme des Baues für einen religiösen Unfug zu begehen. In seiner Revision verwies berichtet: Der Fabritarbeiter Nottstein war im Jahre 1890 in die Hermannstraßen- Ueberbrückung nunmehr ertheilt. Die Gemeinde der Angeklagte darauf, daß Leichenbegängnisse nur insoweit der Langerfeld in einem Geschäft Laufbursche. Eines Tages erhielt er Rirdorf wird daher in den nächsten Tagen den übernommenen Baar - polizeilichen Genehmigung bedürften, als sie öffentliche Aufzüge einen Brief mit 68 M. Inhalt zur Besorgung. Der Junge geht erst, zuschuß im Betrage von 13 000 m. an die Hauptkasse der königlichen feien. Der öffentliche Aufzug habe aber noch nicht begonnen gehabt, um etwas zu essen, nach Hause und zeigt der Mutter den Brief, Eisenbahndirektion Berlin abführen. Gleichzeitig mit dem Umbau der als er, der Angeklagte, auf dem Hofe der Wohnung die wenigen deffen sichere Aufbewahrung diese dem Knaben anempfiehlt. Der Eisenbahnbrüde wird auch der Bau der Haltestelle an der Hermann- Worte sprach. Das Reichsgericht hielt die Feststellungen nicht für Junge geht weg und hat nach fünf Minuten den Brief verausreichend, hob das Urtheil auf und verwies die Sache an das loren. Alles Suchen, an dem sich die Mutter auch betheiligt, straße in Angriff genommen werden." ist vergeblich. Im Komptoir hört man die Botschaft des Verlierens Landgericht zurück. an Die ver ungläubig Auch ein Vergehen gegen das Vereinsgesetz. man dem Burschen mit einem Heerenden Ueberschwemmungen des vorigen Jahres hatten auch in Stocke droht, gesteht" er, daß er Brief und Geld unterder Gegend von Guben unheil angerichtet. Die Besizer in einem schlagen und seiner Mutter gegeben habe, die beides versteckt Der Bursche wird zum Amtmann v. Krogh, damals Dorfe wurden dadurch angeregt, fich lebhaft über die Frage zu halte. unterhalten, wie derartigen Schädigungen für die Zukunft Langerfeld, gebracht, der ihm eine Maulschelle verabreicht, vorgebeugt werden Herr Seifert schlug vor, worauf der Junge bei seinem. Geständniß bleibt.( Der Amtmann sich durch Vermittelung eines Reichstags- Abgeordneten an den hatte sich nach acht Jahren wegen angeblicher Erpressung eines GeReichstag zu wenden, und für die geeignetste Persönlichkeit erklärte ständnisses zu verantworten, wurde jedoch freigesprochen, weil der er den Abgeordneten Paul Singer. Um seinem Vorschlage mehr Knabe ja längst vor Empfang der Maulschelle" gestanden hatte". Nachdruck zu geben, lud er die Bauern und Kleinbesitzer zu Der Knabe und die Mutter waren damals zu Gefängnißeiner Zusammenkunft in einer Schente ein. Eine ganze strafen verurtheilt worden, die sie beide abgesessen haben. Nach Anzahl der Leute folgten der Einladung. In der Besprechung langen Jahren tam man nun zu der absoluten Gewißheit, daß der warf einer der Anwesenden dazwischen, Singer sei ein Rother, Brief thatsächlich verloren worden war; zwei Fuhrleute hatten ihn geund daher könne er nicht auf Seifert's Vorschlag eingehen. Die funden und sich in die gute Beute getheilt. Ein Rechtsanwalt nahm Zusammenkunft verlief schließlich resultatlos. Nur Seifert persönlich sich der Sache an, erreichte die Wiederaufnahme des Verfahrens, und erzielte etwas, nämlich ein Strafmandatwegen Vergehens gegen Mutter und Sohn wurden freigesprochen. das Vereinsgeset. Man warf ihm vor, er habe eine Versamm- Der Verhandlungstermin gegen Frau Elisabeth Hartert, In Kottbus ist den Arbeiter Turnvereinen bekannt lung einberufen, in der öffentliche Angelegenheiten ver- die, wie mitgetheilt, unter der Anschuldigung des Betruges, der lich der geplante Festzug verboten worden. Gegen diese im Kampf handelt werden sollten, und habe diese Versammlung der Polizei nicht Kuppelei, des Wuchers und ähnlicher Vergehen seit mehreren Mofür Ordnung, Religion und Sitte erlassene Maßregel hat die Mehr angemeldet. Seifert bestritt, daß er verpflichtet sei, jene Zusammen- naten sich in Untersuchungshaft befindet, ist auf den 17. Auguſt anheit der Stadtverordneten protestirt und dem Ober- funft der Polizei anzumelden, und beantragte richterliche Ent- beraumt worden. Die Vertheidigung haben die Rechtsanwälte Mosse bürgermeister Werner ein Schreiben zugesandt, in dem es heißt: scheidung. Schöffengericht und Strafkammer sprachen ihn denn und Dr. Schwindt übernommen. Die Zusammenkunft der Turner kann sich durch das Verbot auch frei. Das Landgericht nahm an, es handle sich hier Der Schuhmann Kiefer. Wie der Kölnischen Zeitung " aus im Gegen nicht im eine Versammlung, in der öffentliche An- Bonn gemeldet wird, hat der Schußmann Kiefer gegen das Urtheil theil ein gern gesehener Aufzug ist) nicht gehindert werden. gelegenheiten erörtert werden sollten. Die Leute seien der Straffammer zu Bonn , durch welches er wegen fahrlässiger Die Klassengegenfäße werden durch dieses Verbot vielmehr zusammengekommen, um sich über den besten unnöthig in künstlicher Weise Weise verschärft und die Schutz für ihr Eigenthum zu berathen, sie hätten also in der Ver- Körperverlegung zu nur 100 m. Geldstrafe verurtheilt war, Revision Unzufriedenheit der großen Anzahl von Arbeitern erregt, was sammlung ihre privaten Angelegenheiten vertreten wollen und eingelegt. Von dem gleichen Rechtsmittel hat der Vertreter der von der allgemeinen Bürgerschaft im Intereffe des friedlichen Bu- diese auch mir vertreten. Die Staatsanwaltschaft gab sich aber da- Nebenklägerin Gebrauch gemacht. fammenlebens gewiß nicht gewünscht wird. Die Bürgerschaft von mit nicht zufrieden, sondern gebrauchte noch das RechtsRottbus würde es gewiß mit Freuden begrüßen, wenn den anfangs mittel der Revision. Sie machte geltend, der§ 1 des Vereinsgenannten Turnvereinen noch nachträglich die polizeiliche Genehmi- gefeges fei verlegt worden, denn es habe sich doch um gung zum Ausmarsch ertheilt würde." Die Mehrheit der Stadt- offentliche und nicht um private Angelegenheiten gehandelt. Wir bitten, bei jeder Anfrage eine Chiffre( zwei Buchstaben oder eine sah verordneten von Rottbus scheint keine Ahnung davon zu haben, wie Das Kammergericht indessen verwarf die Revision als unbe- anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Schriftliche Antwort wird nicht ertheilt. schwer der Kampf für Ordnung, Religion und Sitte ist und was gründet und führte aus, daß Seifert mit recht freigesprochen sei, weil Die juristische Sprechstunde findet am Montag, Donnerstag für Kriegsfinten zu seiner Führung nothwendig sind. in der Versammlung die Wassergeschädigten nur ihre privaten und Freitag von 6 bis 7 ihr abends statt. Ein Luftmord ist, wie sich jetzt erst herausgestellt hat, an dem Interessen hätten erörtern wollen. E. T. 22. Leider nicht verwendbar. Der Arbeiter- Bildungsschule sechsjährigen Sohu Friz des Arbeiters Bergmann in Spandau Ueber den Begriff ,, un lanterer Wettbewerb", wie er tönnen auch Frauen beitreten. verübt worden. Der Knabe wurde seit dem zweiten Pfingstfeiertage nach Maßgabe des Gesetzes von den Gerichten aufgefaßt Streitende. I. abgekürzt Imperator( Raiser), R. abgefürzt Rex vermißt; jetzt hat man ſeine Leiche in einem Roggenfeld aufgefunden wird, ist jetzt in dem amtlichen Organ einer preußischen( König). Die Depeſche iſt jüngsten Datums von Wilhelm II. Familie ber Fenerbericht. Durch eine umgefallene Petroleumlampe wurde Handelskammer eine Reihe von richterlichen Entscheidungen Bollern oder Hohenzollern . Und darum streitet man sich? F. V. Bolts- Fremdwörterbuch von Wilhelm Liebknecht in der BuchFreitag Abend 10 Uhr Reinickendorferstraße 41 ein kleiner zusammengestellt worden, die in ihrer Gesammtheit für alle Ge=
Mit dem Bau der südlichen elektrischen Vorortbahn ist jezt in der Rudower Straße in Briz und zwischen Tempelhof und Brig begonnen worden. Noch im Laufe dieses Jahres sollen alle diejenigen Strecken der Bahn fertig werden, auf denen eine Schienenlegung ohne weiteres möglich ist. Dies ist nicht überall der Fall, da verschiedene Straßen, durch welche die Bahn geführt werden soll, noch nicht regulirt sind. Für Ausflügler, Radler u. s. w., die nach den östlichen Vororten Partien unternehmen, ist die Nachricht von Interesse, daß die Chauffee von Kanne nach Köpenid, und zwar von Bahnhof Nieder Schöneweide bis zur Kanne- Brüde, vom 25. d. Mts. bis 24. September für Reiter und Fuhrwerk aller Art gesperrt ist. Die von Berlin und Treptow kommenden Wagen müssen bei der Station Baumschulenweg nach der Nixdorf- Kanner Chaussee und von da über die Eisenbahn- Rampe bei Johannisthal , die von Grünau und Köpenick kommenden müssen über dieselbe Rampe ebenfalls durch die genannte Chaussee fahren.
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des Ausmarsches( welcher ja niemand schadet,
nur
fönne.
Ein
Briefkasten der Redaktion.
Zimmerbrand verursacht. Sonnabend Vormittag erfolgten Allar- chäftsleute, im einzelnen aber auch für das kaufen de handlung Vorwärts. Eden. Das ist eine schon häufig gebrauchte Finte. Wenn der Antimirungen nach Badstraße 11 und Fidicinstraße 24, Publikum sehr wichtig sind und beachtenswerthe Warnungen ent- femitismus von uns ironisirt wird, stellt er sich noch dümmer als er in der die aber auf geringfügige Ursachen zurückzuführen waren. halten. Die Erkenntnisse besagen kurz zusammengefaßt folgendes: That ist und thut, als schmeichelten wir ihm. Allerdings müssen wir ge Nachmittags 21/2 Uhr hatte die Wehr Reinidendorfer- Die Ankündigung von Waaren mit der Bemerkung, dieselben stehen, daß wir die„ Tgl. Ndsch." für gescheidter gehalten hätten. straße 25 ein Pferd auts einer Grube herauszuholen. feien bei einem Brande durch Wasser beschädigt worden,
Gerichts- Beitung.
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Witterungsübersicht vom 23. Juli 1898, morgens 8 Uhr.
Stationen
Infolge Kurzschlusses auf der elektrischen Straßenbahn wurde die und daher zu herabgefesten Preisen zu haben, verstößt Wehr gegen 6 Uhr nach der Bellealliancestraße gerufen, gegen§ 1 des Gesetzes, wenn die Waaren den bezeichneten Schaden wo vor dem Hause 107 der Speisepunkt der Stromanlage versagte nicht erlitten haben und auch eine Preisherabsetzung nicht und in Brand gerieth. Jedenfalls war die Isolation fehlerhaft ge- stattgefunden hat. Aber auch, wenn beides der Fall war, so worden. Der Schaden konnte schnell behoben werden. ist diese Angabe doch einzustellen, sobald, jene Vorräthe ausverkauft sind. In dem Ausbieten gewisser Waaren unter dem Eintaufspreise zur Heranziehung von Kunden erkannte das Schöffengericht einen Verstoß gegen Ordnungskampf gegen ein Leichenbegängniß. Das Land- das Unlauterkeitsgesez und verurtheilte den Beklagten. gericht Magdeburg hat am 15. April den Seiler Karl Die öffentliche Ankündigung:„ nur ein Preis" verpflichtet den Schulze in Diesdorf von der Anklage des Religionsvergehens Ladeninhaber, für alle waaren nur einen Preis zu nehmen. freigesprochen, dagegen wegen Uebertetung des preußischen Vereins- 8uschläge sind unstatthaft. Das Zuwiderhandeln hatte die wien gefeges zu zwei Wochen Gefängniß verurtheilt. Die Anklage ging Berurtheilung zur Folge.- Wer Medaillen auf dahin, daß er am 23. Januar in Diesdorf einen öffentlichen Aufzug Briefen, Karten, Preisturanten führt, muß den Charakter derbezw. eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel, wozu eine selben genau bezeichnen, um nicht Täuschung zu Genehmigung nicht ertheilt war, veranstaltet habe und dabei erregen..8u Fabritpreisen" verkaufen, heißt nach Gut
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