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M. 3.

Der Sozialdemokrat

Organ der Sozialdemokratie deutscher   Zunge.

Briefe an die Redaktion und Expedition des in Deutschland   und Oesterreich   verbotenen Sozialdemokrat wolle man unter Beobachtung äußerster Vorsicht abgehen lassen. In der Regel schide man uns die Briefe nicht direkt, sondern an die bekannten Decadressen. In zweifelhaften Fällen eingeschrieben.

welchen die Strafthat begangen wurde, Rücksicht zu nehmen. Dem, der aus Hunger stiehlt oder aus Empörung über erlit

Etscheint

wgentlich einmal

in

Zürich  ( Schweiz  ).

Ferlag

ber

Boltsbuchhandlwwg Hottingen: Zürich  .

Joßfendungen franto gegen franto. Gewöhnliche Briefe nach der Schweiz   toffe Doppelporto.

15. Januar 1888.

Doch den Meineid sollen wir nicht blos verherrlicht, wir sollen aufgefordert haben ,,, im sollen ihn auch empfohlen,-

Parteigenossen! Vergeßt der Verfolgten tenes unrecht tödtet, wird von dem Richter eine geringere Dienſte der Partei" den Meineid zu pflegen und zu üben.

und Gemaßregelten nicht

Der Meineid im Dienst der Sozial­demokratie."

"

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Da es mit dem Material" nichts ist, welches die Herren Krüger, Hacke, Schröder und Konsorten ihren Brod­gebern Bismarck   und Puttkamer für das neue Sozialistengesetz beschaffen sollten, so muß die Reptilienpresse das Terrain vor bereiten, damit Buttkamer sein altes Manöver: scharfe Stellen bes" Sozialdemokrat", aus dem Zusammenhang gerissen, vor zulesen, ohne allzugroße Blamage wiederholen kann. Auf diese traurige Schuster Tattit so benannt nach dem Erfin­der, dem sinnreichen Pastor Schuster ist der Gönner der Biebermänner Thring- Mahlow, Haupt, Schröder und Genossen ja jezt angewiesen eine andere gibt's nicht für ihn: Für dialektische Arbeit und die Entdeckung sophistischer Scheingründe ist das Buttkamer'sche Hirn nicht geeignet- es eignet sich aur für die Schuster- Taktik, über die noch ehe der Schuster erfunden war- Varnhagen von Ense   sich also äußerte: sie ist so dumm, daß selbst ein preußisches Krautjunkerhirn sie fapirt."

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"

Man sieht, wenn Varnhagen   den jetzigen deutschen   Polizei­Minister auch noch nicht gekannt hat, so hat er ihn doch geahnt.

ſt an der

Genug-die Reptilienpresse ist an der Arbeit. Allen Spizelorganen voran die Kölnische Zeitung  ", von der ihr eiuftiger Mitarbeiter Ludwig Bamberger  , gewiß als Sach­und Personenkenner kompetent, vor etwa 5 Jahren, bei Gelegen­heit der bulgarischen Erregung", gesagt hat: Sie ist das pornehmste Rieselfeld für die Cloaca Maxima   in Deutschland  ."

"

Und sie ist nicht blos das vornehmste Rieselfeld, sondern zugleich auch die vornehmste Unter- Kloake, welche den Schmutz der Bismarck'schen Preß- und Reptilienbureaus aus der Hauptkloakeder Cloaca Marima- der Cloaca Maxima   auf die tiefer liegenden Rieselfelder führt.

"

Dieses vornehmste Rieselfeld" empfing vor einigen Tagen aus der Berliner   Cloaca Maxima  " einen Artikel, betitelt:

Der Meineid im Dienste der Sozialdemokratie",

der jetzt durch die ganze Reptilienpresse seinen Rundgang hält und Stimmung machen soll für das neue Sozialistengesetz.

In dem Artikel wird behauptet, die Sozialdemokratie ver­herrliche und predige den Meineid; sie erziehe ihre Mitglieder förmlich zum Meineid.

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Als Beweise werden der Puttkamer'schen Schuster- Taktik gemäß einzelne Stellen aus dem Sozialdemokrat" auf geführt und wohlgemerkt, lauter alte Bekannte. Das pièce de résistance den solidesten Bissen bietet auch jetzt wieder die von Herrn Buttkamer schon so oft zitirte und schier lahm gerittene Notiz nach der Entlassung Ibsen's   aus dem Gefängniß, in welchem er jahrelang wegen Meineids hatte fizzen müssen.( Nr. 27, Jahrgang 1882 des S.-D.")

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Wer jene Notiz noch so genau durchliest und dabei sogar ein polizeiliches Vergrößerungsglas zur Hand nimmt, wird von einer Berherrlichung" des Meineids nichts darin finden. Es wird einfach ausgesprochen, daß das Motiv, aus dem Ibsen   den Meineid schwor nämlich der Wunsch, einen Freund vor Strafe zu bewahren ein edles war; daß der ,, meineidige" Jbsen die Achtung ehrlicher Leute nicht verwirkt hat; und daß die Schuld auf Denjenigen lastet, welche ihn in das Dilemma versetzt hatten, zum Schuft an einem Freund zu werden oder auf seinen Eid die unwahre heit zu sagen denn das heißt, einen Meineid schwören. Nur ein durch und durch unehrlicher Mensch kann hierin eine Verherrlichung oder auch nur Empfehlung des Meineids finden. Es wird einfach demselben Gedanken Ausdruck gegeben, welchen z. B. Schiller in seinem Verbrecher aus verlorner Ehre" Ausdruck gegeben hat: daß ein Mensch durch die edelsten Motive zum Verbrechen getrieben werden kann.

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Nicht daß wir über Verbrechen" und" Schuld" den spießbürgerlichen Moralvorstellungen huldigten! Das Ver­brechen" ist uns eine natürliche und nothwendige Folge sozialer oder physischer Umstände und Momente, und zwar eine Folge, die wir bedauern, die wir aber nicht an dem unschuldigen Opfer bestraft wissen wollen. Wenn in dem Ibsen  'schen Fall von einer schweren moralischen Schuld die Rede sein kann, so laftet fie ausschließlich auf den Urhebern des Sozialisten gesezes und deren Mitschuldigen kurz, auf Den jenigen, welche einen braven Mann in die Zwangslage brin gen, entweder einen Freund zu denunziren, also eine Schurterei zu begehen, oder die unwahrheit zu sagen und einen Meineid zu begehen.

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Bei Mord, Diebstahl, kurz bei allen Verbrechen hat aber der Richter nach dem hergebrachten Rechtsbegriff auf die Motive, aus welchen, und auf die Bedingungen, unter

Strafe zuertheilt als dem, der stiehlt und tödtet, um sich zu bereichern.

Anständige Richter würden im Ibsen  'schen Falle auf das niederste Strafmaß erkannt haben. Allein wo haben wir jetzt anständige Richter? Seit es durch Reichsgerichtsbeschluß fest­gestellt ist, daß Mangel an Servilität und Loyali­tät eine ehrlose Gesinnung" voraussetzt, wird die Gesinnung verurtheilt. Der Sozialdemokrat Jbsen, der aus edlen Motiven meineidig geworden, wurde als Sozialdemokrat zu 3 Jahren Zuchthaus verurtheilt, während der Meineidspfaffe Stöcker, der aus den gemeinsten Motiven einen Meineid geschworen hat, frei herumspazirt, von dem künftigen Thronfolger gefeiert und von der Ehefrau des künftigen Thronfolgers huldvollſt be­sucht wird.

Diese Heuchelei in Bezug auf die Beurtheilung des Mein­eids hat übrigens grade in diesen Tagen wieder eine klassische Illustration gefunden gelegentlich eines Prozesses gegen einige Angestellte( zwei Ingenieure, ein Meister und zwei Arbeiter) des Osnabrüder Stahlwerks wegen Urkunden­fälschung und Betrug.

Wir lesen darüber in der Berliner   Volksztg.":

Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß auf dem genannten Werke seit Jahren betrügerische Manipulationen in der Weise ausgeübt worden sind, daß für die von den Abnahme Kontroleuren als brauchbar bezeichneten und zu dem Zwecke mit einem Stempel der Eisenbahnbehörde versehenen Schienen minderwerthige untergeschoben und mit gefälschten Stempeln, die auf dem Werke und für dessen Rechnung angefertigt wur den, versehen worden find. Für die untergeschobenen Schienen wurde eine entsprechende Anzahl von den als gut bezeichneten und geftempelten Schienen zurückgenommen und an diesen die amtlichen Stempel des Kontrolleurs mit der Feile beseitigt. Das Urtheil des Gerichtes erklärte die Angeklagten für schuldig und belegte den Ingenieur Schrader mit sechs Monaten, den Ingenieur Bertelt mit fünf, den Meister und einen Arbeiter mit vier, den andern Arbeiter mit zwei Monaten Ges fängniß unter Anrechnung der Untersuchungshaft und Annahme mil bernder Umstände. Lettere erblickte der Gerichtshof darin, daß durch die betrügerischen Handlungen ein Eisenbahnunfall nicht herbeigeführt worden jet, buß ferner die Angeklagten die betrügerischen Manipulationen nicht erfunden, sondern bei ihrem Eintritte in den Dienst des Stahlwerts vorgefunden hätten, daß sie also nur das gethan hätten, was Andere vor ihnen gethan haben. Das Urtheil stellte feft, daß das Stempelzeichen an der Schiene eine Privaturkunde von Erheb lichkeit sei, weil es eine Vertragserfüllung beweise, sowie, daß die Falsch­Stempelung und Unterschiebung der Schienen erfolgt sei, um dem Werte einen Bermögensvortheil zu verschaffen, indem es dadurch schlechtere Schienen für gute verkauft habe. Die Direttoren des Wertes haben beschworen, daß ihnen von den Jahre lang betriebenen Unterschiebungen und den Falschstempeln nichts bekannt gewesen sei."

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"

Man denke: die Schwindelmanipulation ist seit Jahren im Schwunge, die Angeklagten haben sie bereits als Geschäfts­Usance" vorgefunden, und da sollen die Herren Direktoren, die Vorsteher des Werks, da soll namentlich der Betriebs­direktor nichts davon gewußt haben! Ja, wurde denn der Schwindel zum bloßen Vergnügen praktizirt oder nicht, um dem Geschäft einen Profit auf Kosten des Staates zuzuführen? Und doch sollen die Leiter des Geschäfts, die Haupt- Inter­essenten an seinen Profiten, nichts darum gewußt haben! Wer ihnen das glaubt, verdient-Staatsanwalt am Landgericht Osnabrück   zu werden. Oder besser noch, Ehrenmitglied der nationalliberalen Partei, denn die beiden Direktoren, Boos und Haarmann, sind die Führer des nationalen Libe ralismus" in Osnabrück  . Und die tugendhafte nationalliberale Partei findet keinen Hehl an ihnen. Im Gegentheil, schuldig ist allein ist allein der Staat. Während die meisten nationallibe­ralen Zeitungen die Sache, trotz des Aufsehens, das sie ge­macht, verschweigen, findet die nationalliberale Rheinisch Westfälische Zeitung" in der betrügerischen Manipulation sogar einen Akt der Nothwehr gegen die läftige Kontrole der Abnahme- Beamten". Wie kann der Staat überhaupt sich er­frechen, bei Abnahme der Eisenbahn- Schienen Kontrole zu üben?

"

Ganz richtig bemerkt zu diesem Gebahren die Demokra­ tische Korrespondenz  ":

So wird grade von nationalliberaler Seite dem Dsnabrücker Schienen prozeß ein politischer Beigeschmad verliehen. Man sucht zu vers schweigen, zu verbunkeln, wenn nicht gar zu rechtfertigen, und übersieht babei, daß man den Dsnabrüder Parteiführern damit einen sehr schlechten Dienst erweist. Die guten Freunde" räumen durch ihr zweibeutiges Berhalten ein, daß es in der Affäre etwas zu verschweigen, zu vers bunkeln gibt."

Mit einem Wort, über den Meineid der nationalliberalen Führer wird mit Gönnermiene hinweggegangen, und kein Staatsanwalt findet sich, eine Anklage zu erheben, obwohl dieser Meineid mit den niedrigsten Handlungen, mit Betrug aus Geschäftsrücksichten, mit Gefährdung von Menschenleben aus schnöder Gewinnsucht zusammenhing.

Und da hat das Reptiliengesindel der Cloaca marima und ihrer Unter- Kloaken die Stirne, uns ein Verbrechen daraus machen zu wollen, daß wir Ibsen  , dessen Motive durchaus selbstlose waren, unsere Sympathie und unsere Achtung be­zeugt.

Das Gesindel wende sich an die Adresse des Bismarck  'schen Zukunftskaisers und seiner Gattin!

Wir denken natürlich nicht daran, uns gegen diese alberne Anklage zu vertheidigen. Ebensogut kann man uns vorwerfen, wir verherrlichten den Diebstahl und den Mord, weil wir diese Verbrechen, wie alle Verbrechen, aus sozialen und physischen Umständen erklären.

CHE

Ganz abgesehen von der frechen Verlogenheit des uns ge­machten Vorwurfs, besteht bei Beurtheilung von Verbrechent der Unterschied zwischen uns und unseren Feinden, daß wir die Ursachen ins Auge fassen und die Quellen des Ver brechens zu schließen bemüht sind, wohingegen unsere Feinde sich an die Wirkung halten und an den Opfern der Verhält nisse ihr Müthchen zu fühlen suchen.

Nicht daß wir persönliche Verantwortlichkeit nicht aner­fennten. Aber wenn eine Person von anderen Personen zum Verbrechen getrieben worden ist, dann halten wir uns an die moralischen Urheber des Verbrechens.

Es ist wahr, auch diese können zu ihrer Entlastung die zwingende Macht der Verhältnisse, die Logik der Thatsachen, das Herkommen, die Gewohnheit anführen. Allein hiermit iſt es Zeit, bis die herrschenden Verbrecher da sind, wo sie hin­gehören: auf der Bank der Angeklagten.

2960

Zur Frage der fünftigen Taftif.

Wir erhalten aus Deutschland   folgende Buschrift:

"

Die Frage: Wie verhalten wir uns in Bezug auf das Wählen, wenn bas Expatriirungsgesetz in Kraft treten soll?" ist in den Nen. 1 und 2 des Sozialdemokrat" in Buschriften aus Deutschland   besprochen worden und in den beiden Zuschriften sind die Einsender zu dem Ergebniß ges kommen, daß nach dem Erlaß eines solchen Gesezes die Partei auf die Theilnahme an ben Wahlen verzichten müsse.

Es ist nun immer eine mißliche Sache, über Dinge ein Urtheil abzus geben, bie man noch gar nicht in ihrem ganzen Umfange tennt, und das trifft auch bei der geplanten Expatriirung zu. Vorläufig kennen wir den Inhalt der Verschärfungen, welche mit bam Sozialistengeset vorges nommen werden sollen, noch nicht, und ist es deshalb auch sehr schwer zu sagen, was die Partei thun wird, wenn diese Verschärfungen im Reichstag wirklich eine Majorität fänden. Da aber in den im Sozial demokrat" veröffentlichten Zuschriften es beinahe als selbstverständlich hingestellt wird, daß nach dem Inkrafttreten der Expatriirung die Wahl betheiligung unserseits aufzuhören habe, so möchten wir bem gegenüber doch noch ein Fragezeichen machen.

Bunächst mag hier bemerkt werden, daß die Ueberzeugung, daß der j Reichstag die Expatriirung beschließen werde, durchaus noch nicht Gemein­gut der sozialdemokratischen Partei ist. Wenn es in der Zuschrift in Nr. 2 des Sozialdemokrat" heißt, in sozialdemokratischen Kreisen bes zweifelt man nicht die Annahme des Expatriirungsgesetzes." so find bars unter natürlich nur die Kreise zu verstehen, die dem betreffenden Parteis genoffen zufällig zugänglich find. Dem Schreiber dieser Beilen dagegen ift bis jetzt noch nicht ein Parteigenoffe begegnet, der die Annahme der Expatriirung durch den Reichstag   bereits für zweifellos ficher hielt. Und wenn es in der angezogenen Buschrift weiter heißt: Man hat auch vors geschlagen, fünftig nur mit weißen Betteln zu wählen 2c.", so find auch diese Vorschläge nichts weiter als Ansichten einzelner Genoffen, bie als solche gewiß auf Beachtung Anspruch erheben können, aber für die Gesammtheit der Partei nach keiner Seite verpflichtend sind.is

Ein Beschluß, uns nicht mehr an den Wahlen zu betheiligen, würde für unsere Partei so schwere und weittragende Folgen haben, daß er nur nach den eingehenbften Berathungen, wenn die zwingendsten Gründe bas aber expatriirt werden kann, und vielleicht auch wird, ist ein solch zwin­für sprächen, gefaßt werden dürfte. Der Umstand, daß ein Gewählter aber expatriirt werden kann, und vielleicht auch wird, ist ein solch zwin­gender Grund noch lange nicht.

Wir haben wahrhaftig teinen großen Respekt vor der öffentlichen Meis nung in Deutschland  , und wir trauen der Unverschämtheit Puttkamers weil er als solcher gewählt worden ist, mir nichts bir nichts außer allerhand zu, aber daß der Fall, daß ein Reichstagsabgeordneter, blos

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Landes gejagt werden soll, sich oft wiederholen fönnte, bas ist trop alle dem und alledem auch in Deutschland   nicht möglich. Wenn es aber ges schähe, wenn wirklich jeber unserer Genossen, sobald er sum Reichstags­ober Landtagsabgeordneten gewählt wäre, sofort des Landes verwiesen würde ja, gäbe es dann ein Mittel der Propaganda für unsre Sache, bas mehr zu wirten vermöchte? Was würde bas Opfer des einzelnen Ausgewiesenen bedeuten, gegenüber der Saat von Haß und Wuth gegen bas herrschende System, welche durch jebe solche Ausweisung ausgeftreut würde? Es hieße am deutschen   Volte und am beutschen Arbeiterstand verzweifeln, wenn man nicht mehr annehmen dürfte, daß die Ausweisung seiner Abgeordneten schließlich einen Sturm der Ent rüstung hervorrufen würde, dem auch Buttkamer und der Kanzler Eisens stirn nicht mehr zu widerstehen vermöchten.

Rommt also die Expatritrung, dann wird es an Opfern nicht fehlen. Diese Dpfer aber werben ben Gößen, der fie verschlingt, schließlich er würgen. Wir sind beshalb der Meinung, daß nach der Expatriirung erst recht gewählt werden muß. Buttkamer mag dann das Ausweisen unsrer Abgeordneten nur betreiben, wir werden ja sehen, wer es am längsten aushält, er oder wir. Es wird sich gar bald herausstellen, daß unsere im Ausland in der Verbannung lebenden Abgeordneten dem System Buttkamer- Bismard Thring Mahlow um feinen Deut weniger gefährlich find, als wenn sie in Berlin   im Reichstage säßen. Wie der Kleine Be lagerungszustand und die damit verknüpften Ausweisungen nur dazu beigetragen haben, die eifrigsten Genoffen an Orte zu bringen, wo man bis dahin von der Eriftens der Sozialdemokratie faum eine Ahnung hatte, so daß an der Schneide dieser schneidigen Waffe" sich in Wirt­lichkeit nur unsere Feinde geschnitten haben, ebenso wird auch die Gr patriirung nur zum Vortheil unserer Sache ausschlagen. Die Stimme der Verbannten hat noch zu allen Zeiten den Verbannern schwer zu schaffen gemacht.

Was die Wahlen für unsere Partei für eine Bedeutung haben, if im Sozialdemokrat" schon so oft und zutreffend erörtert worden, daß es Waffer in's Meer tragen hieße, wollten wir hiezu noch etwas sagen. Wir wollten hier nur hervorheben, daß die Gründe, welche bisher für bie Nothwendigkeit der Wahlbetheiligung galten, auch nach dem Eintritt der Expatriirung noch gelten werden, fa, vielleicht eher noch mehr als bisher.