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sculp. und Raphael pinx. gezeichnet, zum Kaufe angeboten und aufgehezt, die Arbeit niederzulegen. Die beiden Seger sagten jedoch| Angeklagten W. auch, daß ihm die Anrede des Rieger gar nicht zum zuritegelaffen worden. Da Diebstahl vermuthet wird, so wollen sich aus, daß sie freiwillig zu arbeiten aufgehört hätten. Der Beklagte Bewußtsein gekommen sei und sprach aus diesen Gründen beide An­Interessenten auf dem Polizeipräsidium, Alexanderplatz, Zimmer 321, wurde verurtheilt. Gewerberichter Dr. Meier gab folgende geklagte frei. in den Vormittags- Dienststunden zur Besichtigung des Bildes ein- Begründung des Urtheils: Es liege kein Grund zur Entlassung vor. Der bevorstehende Brandstiftungs- Prozeß wider den jungen finden. Wenn der Kläger   jagte, Beklagter folle fich eine Selter vor den Kaufmann Julius May aus Pankow   und dessen mitbeschuldigte Im Reichstags- Gebäude ist der IX. Blindenlehrer Kongreß Kopf nehmen und er verstehe nichts, so sei das allerdings nicht höflich; Mutter, welche beide am Montag voriger Woche verhaftet wurden, gefterit zusammengetreten. als eine grobe Beleidigung könne es aber nicht angesehen werden weil sie in ihrem Geschäftslokal in der Brehmestraße Feuer angelegt Volksthümliche Kurse von Berliner   Hochschullehrern. Von und als Entlassungsgrund umsoweniger, weil Schwarz zuerst heftig haben sollen, um in den Besitz der verhältnißmäßig hohen Ver­bem hiesigen Komitee sind für den bevorstehenden Winter zunächst gewesen sei und von M. verlangt habe, er solle sich sein Lehrgelb ficherungssumme zu gelangen, dürfte sich zu einem der interessantesten zwei Serien der volksthümlichen Kurse in Aussicht genommen, von wiedergeben lassen, Prozesse auswachsen, welche im letzten Jahrzehnt vor Gericht ver­Senen die erste im November und Dezember, die zweite im Januar Die Grenzen des landwirthschaftlichen Betriebes für handelt wurden. Dafür sprechen die Requisiten, welche heute in die und Februar stattfinden soll. Jede Serie wird sechs Kurse von je Kirschenpflücker. Der Kaufmann Mainz   hatte die Kirschbäume an öffentliche Verwahrungsstelle des Moabiter Kriminalgerichts eingeliefert fechs Vorträgen umfassen. Der Vortragsabend ist auf anderthalb einer Chaussee gepachtet und zum Abernten der Kirschen eine Anzahl wurden. Dieselben befanden sich in einem Wagen, welcher von einem Stunden bemessen, und zwar ist eine Stunde für den eigentlichen Arbeiter angenommen. Auf dem Heimwege benutzten der Arbeiter Gendarmen estortirt wurde. Die Häuptstücke der Sammlung von Vortrag bestimmt, während daran anschließend den Zuhörern in Rüdriem und einige seiner Kollegen, die er dazu eingeladen hatte, Geräthen, welche zur Brandlegung benutzt worden sind, bestanden einer freien Diskussion zur Fragestellung Gelegenheit gegeben werden einen bei der Arbeit verwendeten Wagen. Sie setzten sich hinauf aus zwei Kisten. Die größere war eine gewöhnliche Eierkiste, die soll. Die sechs Kurse der ersten Serie werden von folgenden Herren und ließen das Gefährt die abschüssige Caussee himinterrollen. Der um zwei Fuß verkürzt und daher nur noch etwa vier Fuß lang war. abgehalten werden: Geh. Medizinalrath Professor Dr. Heubner, Wagen schlug gegen einen Baum, wodurch die Leute zur Erde Durch dieselbe waren Dräthe gezogen, theils längs, theils quer und Geh. Justizrath Prof. Dr. Kahl, Prof. Dr. Alfred G. Meyer, geschleudert wurden. Während die andern mit dem Schreck davon daneben zeigten sich in dieser Gierliste noch Neste einer Zündschnur Prof. Dr. G. Schmoller, Geh. Medizinalrath Prof. Dr. Walfamen, kostete Rückriem die tolle Fahrt das Leben. Er verstarb nach und auch Zündstoff. Die zweite Kiste hatte das Aussehen einer Art deyer und Geh. Bergrath Prof. Dr. Wedding. wenigen Tagen. Berufsgenossenschaft und Schiedsgericht wiesen die von Höllenmaschine". Sie war aus alten, früher angestrichenen,

Im Friedrich- Wilhelmstädtischen Theater sind seit furzem Hinterbliebenen des Mannes mit ihren Ansprüchen auf Unfallrente roh gesägten und gefügten zollstarken Brettstücken zusammen. die Liliputaner engagirt.. Das Auftreten der kleinen Leute ab. Das Schiedsgericht machte geltend, daß nach der Beweiserhebung genagelt, etwa 18 8oll lang, acht Zoll hoch und acht Zoll breit. erinnert natürlich mehr an das Spezialitäten- Theater als an die die Leute den Wagen überhaupt nicht nach der Stadt hätten mit Auch in dieser Kleinen Kiste waren Drähte entlang gezogen. Der Bretter, die die Welt bedeuten. Ist auch von künstlerischen Thaten bringen sollen und daß sie sich durch die geschilderte Benugung interessanteste Inhalt bestand jedoch aus einem Räderwert, welches bei ihnen keine Rede, so wirken sie doch auf naive Gemüther durch außerhalb des Betriebes gesetzt hätten. Frau Rückriem legte an den Brettern befestigt war. Eins der Näder, welches aus der die possirliche Art, wie sie sich zu geben wissen. Das Stück, in dem Rekurs ein und begründete das Rechtsmittel damit, daß primitiven Kiste herausragte, glich einem kleinen Kammrade und sie mitwirken, scheint aus Amerifa zu stammen; der Dialog, soweit die Arbeiter am anderen Tage die Körbe auf dem Wagen hätten hatte gut drei Zoll Durchmesser. Augenscheinlich war das Räder­von einem solchen die Rede sein kann, und auch die Dikorationen zur Arbeitsstelle fahren wollen. Die Mitnahme des Wagens sei so- werk bestimmt, zu gegebener Zeit einen Bolzen auszulösen, welcher deuten auf überfeeischen Import hin. Für das Berliner   Publikum mit im Interesse des Betriebes erfolgt. Wenn sich nun die Arbeiter auf irgend welche noch nicht näher festgestellte Weise Funken erzeugen ist die Aufführung insoweit noch interessant, als sie Entlehnungen" hinaufgesetzt hätten, um schneller vorwärts zu kommen, dann sei das und eine noch vorhandene Zündschnur entzünden sollte. Vorläufig aus verschiedenen Zirkusstücken und Operetten enthält, die in den höchstens als entschuldbare Fahrlässigkeit zu betrachten. Das Reichs- wurden sämmtliche Gegenstände in der Verwahrungsstelle unter­lezten Jahren hier Furore machten; so bringt der letzte Aft, in dem ersicherungsamt wies aber den Anspruch ebenfalls zurück, gebracht, bis der Untersuchungsrichter verfügt haben wird, welchem 1. a. auch ein japanisches Ballet geboten wird, ein ganzes Schock indem es ausführte, der landwirthschaftliche Betrieb, wotin Sachverständigen das Brandstiftungsmaterial zur fachwissenschaftlichen Melodien aus dem Mikado und den Geishas. Mit Tanzgruppirungen, der Verunglückte arbeitete, reiche nur bis zum Ein- Prüfung übergeben werden soll. ernten der Kirschen. Hier sei nun der Unfall auf dem Heim­auf die zum theil eine recht hübsche Ausstattung verwendet ist, sind wege nach gethaner Arbeit paffirt, er tönne schon deshalb nicht als überhaupt die meisten Bilder ausgefüllt. Unfall beim landwirthschaftlichen Betrieb anerkannt werden, es wäre demnach im vorliegenden Falle ganz gleichgiltig für das Urtheil, aus welchem Grunde der Handwagen mitgenommen worden sei.

Aus den Nachbarorten.

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Gerichts- Beifung.

Stendal   hat am 16. März den Gesindevermiether Friedrich Gesindevermiether und Dienstmädchen. Das Landgericht Wilhelm Theodor Bonatz wegen Beleidigung, Körperverletzung und Nöthigung zu neun Monaten Gefängniß verurtheilt. Anfangs Dezember v. J. hielt sich die Dienstmagd Helene V. bei ihm auf, um sich durch seine Vermittelung eine Stelle zu suchen. Sie bekam Der Charlottenburger   Magistrat und die Koalitions: eine solche in einer Pastorfamilie und trat den Dienst an. Bald freiheit feiner Arbeiter. Die Arbeiter des städtischen Gas­darauf erschien Bonazz dort und verlangte von der V., daß sie die wverts zu Charlottenburg   traten vor ungefähr 13/4 Jahren Stellung wieder aufgebe und ihm folge. Da sie hierzu keine Lust dem Zentralverbande der Gasanstaltsarbeiter bei und bildeten inner- Ein erheblicher Theil der Zusammenstöße von Zügen der verspürte, faßte er sie und schleuderte sie derart gegen den Kochherd, halb derselben eine eigene Verwaltungsstelle. Nachdem diese einige elektrischen Bahn mit anderen Fuhrwerken wird dadurch verursacht, daß sie hinfiel. Dann packte er sie nochmals mit den Worten: Komm, Monate bestand und mehrere vorhandene Mißstände aufgedeckt hatte, weil die Führer der letzteren die Geschwindigkeit, mit der die Du verfl...." und riß sie gewaltsam aus der Küche heraus, erfolgte plötzlich die Entlassung des Vorsitzenden und elektrische Bahn fährt, unterschätzen. Ein solcher Fall gelangte gestern daß sie bis ans Waschhaus flog. Draußen auf der Straße Schriftführers der Organisirten, angeblich wegen Arbeits- zur Erörterung vor der zweiten Ferien- Straffammer des Landgerichts I.   wollte er fie von ntentent Als ihm angreifen. ihm hierbei mangels". Man nahm schon damals an, daß ganz andere Gründe Der Kutscher Ernst Böhme   war der Gefährdung eines Eisenbahn- ein Polizeisergeant entgegentrat, sagte er: Das Mädchen ist mein!" für die Entlassung der erwähnten Personen maßgebend gewesen transports beschuldigt. An einem Februartage bog der Angeklagte mit Der Beamte schleuderte ihn mit Gewalt beiseite und ließ das ges waren, und diese Annahme wurde durch die folgenden Vorgänge einem leeren Möbelwagen von der Schlesischenstraße tommend in die ängstigte Mädchen in das Haus zurüdkehren. Das Urtheil wurde bestätigt. Falfensteinstraße ein. Er bemerkte, daß ihm ein zug der elektrischen vom Angeklagten mit dem Rechtsmittel der Revision an Im Januar d. J. trat der Kassirer der Verwaltungsstelle von Bahn entgegen fam, da aber die Entfernung noch ziemlich bedeutend gefochten. Er behauptete insbesondere Beschränkung der Ver­feinem Posten zurück-- ob ganz freiwillig, das wird vielfach be- war, so glaubte er den jenseitigen Straßendamm noch erreichen zu theidigung, die ihm durch seine Berhaftung zu theil geworden sei. zweifelt und der Gasarbeiter Strahl wurde mit diesem Amt können. Er fuhr deshalb mit seinem Wagen quer über die Schienen. Das Reichsgericht erachtete keinerlei Gesegesverletzung für vorliegend betraut. Wenige Tage darauf tam der Vorarbeiter Wilde zu Der Führer des Motorwagens glaubte, der Angeklagte würde schneller und erkannte auf Verwerfung der Revision. Strahl bei der Arbeit heran und sagte zu ihm: Sie hätten fahren, er bremste daher zu spät und fuhr mit seiner Maschine in Unschuldig zu Zuchthausstrafe verurtheilt war am 26. Ja­den Kassirerposten nicht annehmen müssen, das das Hinterrad des Möbelwagens hinein. Trotzdem der Zusammen­tann böse Folgen für Sie haben; der Assistent stoß ein feineswegs heftiger war, wurde das Pferd des Möbel- muar 1894 von der Strafkammer des Kieler Landgerichts der Land­hiller ließ mich bereits rufen und hat sich wagens zur Seite geschleudert; es fiel mit dem Kopf gegen am 12. September 1892 in Heide fich einen falschen Namen beigelegt näher nach Ihnen erkundigt" Fünf Tage einen hervorspringenden Theil des Motorwagens und erlitt dabei nachdem wurde Strahl entlassen. Als er nun den Entlassungs- so schwere Verlegungen, daß es nach wenigen Minuten verendete. und des Betrugs und Diebstahls fich schuldig gemacht zu haben. grund wissen wollte, erhielt er die Antwort, man sei nicht ver- Der Angeklagte fam ebenso wie die Insassen des Motorwagens mit Nach langem Bemühen ist Trolle die Wiederaufnahme des Verfahrens pflichtet, Gründe anzugeben. Da die Maßregelung klar auf der dem Schrecken davon. Im Termine sprach der Angeschuldigte fein gelungen. Zum Beweise seiner Unschuld führte Trolle an, daß er am genannten Tage und zu derselben Zeit, wo die strafbare Hand lag, führte der Verband dieserhalb bei dem Charlottenburger Befremden darüber aus, daß man ihn und nicht den Handlung in Heide geschehen ist, nicht in Heide, sondern in Uetersen  , Magistrat Beschwerde und dieser Tage erhielt er von demselben den Führer des Motorwagens zur Verantwortung ge­Bescheid, daß die eingehende Untersuchung die aufgestellten Bezogen habe. Daß den letzteren die Schuld treffe, gehe schon daraus also etwa 10 Meilen von Heide entfernt, war. Diese Angabe wurde durch Zeugniß des Maschinisten Bogt und dessen Frau sowie durch hauptungen nicht bestätigt habe und die Sache damit hervor, daß die Elektrizitäts- Gesellschaft für den durch den Zusammen- durch Zeugniß des Maschinisten Vogt und deffen Frau sowie durch für erledigt betrachtet wird. Natürlich werden sich die stoß angerichteten Schaden aus freien Stücken aufgekommen sei. eine Urkunde, welche von dem Chemiker Dr. Paul Jeserich zu Berlin   mikroskopisch und mikrophotographisch untersucht worden war, betheiligten Kreise mit dieser Antwort nicht zufrieden geben und Der Staatsanwalt führte aus, daß ein beiderseitiges Verschulden bestätigt. Mit Rücksicht auf diese Bekundungen hob die Straffammer den einen Theil nicht von der Verantwortung entbinde, er beantragte des Kieler Landgerichts also nach 41/2 Jahren das Urtheil auf Zur Umänderung des Schöneberger Bebauungsplanes, gegen den Angeklagten eine Woche Gefängniß. Der Gerichtshof und erkannte auf Freisprechung. Derartige Irrthümer, wie fie der schon längst als gänzlich verfehlt bezeichnet und lebhaft getadelt fällte ein freisprechendes urtheil, da es nicht als eine in unserer Rechtsprechung leider nicht selten vorkommen, rufen die worden ist, hat jetzt der Magistrat von Schöneberg   für das ganze Fahrlässigkeit angesehen werden könne, wenn ein Kutscher sich bei noch unbebaute Gemeindegebiet an der Wilmersdorfer   Grenze ent- der Schäßung der Geschwindigkeit, mit der die elektrische Bahn, ein begründeſten Bedenken gegen unsere Rechtspflege immer von neuem lang, das sich hier von der Hohenstaufenstraße( südwestlich vom immerhin noch neies Verkehrsmittel, fahre, irre. Nollendorfplatz) bis zur Ringbahn erstreckt und nach der bebauten Stadt zu bis an die Eisenacher- und Heinrich Kiepert- Straße reicht, im Berliner   Architektenverein einen Wettbewerb mit 2 Preisen von 500 und 300 m. ausgeschrieben.

weitere Schritte thun,

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Durch die Polizei ins Elternhaus zurückgebracht ist die 15jährige Josephine Görlich aus der Sedanstr. 24 zu Schöneberg  , welche die Wohnung heimlich verlassen hatte. Nachdem das junge Mädchen sich anfangs zu einer Gesindevermietherin in der Lands­bergerstraße begeben, um durch ihre Vermittelung eine Stellung als Dienstmädchen anzunehmen, gab sie diese Absicht bald auf und trieb fich vagabondirend umher. Wie sie erzählt, ist sie von verschiedenen Herren eingeladen worden und hat sich zuletzt längere Zeit bei einem Manne, der ihren Eltern gegenüber wohnt, aufgehalten. Gegen diesen beabsichtigt nun der Vater der G. Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zu stellen.

der

Soziale Rechtspflege.

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wieder wach.

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Gewerkschaftliches. Berlin   und Umgegend.

Leichtsinn und Vergnügungssucht haben den 18 jährigen Barbierlehrling Joseph Piworowski zu einem schweren Diebstahl ge­führt. Er stand gestern dieserhalb vor der vierten Straffammer des Landgerichts I  . Der Angeklagte war an einem Mai- Abende allein Die hiesigen Bäckergehilfen nahmen in ihrer letzten Verbands. im Geschäft. Sein Prinzipal, der an der Spandauerstraße wohn­hafte Friseur Hoffmann, war fortgegangen, nachdem er die versammlung Stellung zu den Bäderschlafstätten". Dies Bald darauf schloß der An- selben wurden einer herben Kritik in bezug auf ihre Sauberkeit und Ladenkasse verschlossen hatte. geklagte den Laden. Er begab sich dann in das Neben- Räumlichkeitsverhältnisse unterzogen. Betont wurde, daß die Ab­zimmer, erbrach einen Schrank, in dem sein Prinzipal die größere schaffung von Kost und Logis beim Meister bald die Uebelstände beseitigen würden. Da, wo in den Bäckerschlafstätten" Uebelstände Kasse aufbewahrte und nahm alles Geld, welches er vorfand gegen 200 Martan sich. Nicht genug damit, sprengte er eben- vorhanden sind, soll dem Reichs- Gesundheitsamt Mittheilung gemacht falls das Schloß der Ladenkasse und räumte die ganze Tages- werden, damit Abhilfe geschaffen werde. Achtung Stockarbeiter! Der Streit in der Stockfabrik von einnahme, etwas über 30 Mark aus. Es kam ihm darauf an, den Eindruck zu erwecken, als hätten Einbrecher gehaust. Zu diesem Gebr. Noa, Dresdenerstr. 38, ist zu gunsten der Arbeiter Zweck entriegelte er ein Fenster, welches vom Nebenzimmer nach beendet. Sämmtliche Forderungen wurden bewilligt. Die Agi­Sem Hof führte, dann öffnete er sämmtliche, in beiden tations- Kommission der Stodarbeiter. Räumen befindlichen Gashähne und nahm den Weg durch das Fenster über den Hof. Er ging von einer Damentneipe nach der anderen, Die Kürschner der Pelzbranche haben seit einiger Zeit versucht, überall als reicher Herr auftretend. Innerhalb einiger Stunden ihre Kollegen für eine Bewegung zu interessiren, welche die Ab­hatte er 65 M. verjubelt. Sein Prinzipal war inzwischen nach Hause fchaffung der Stückarbeit und entsprechende Lohnaufbesserung zum Eine Entscheidung, die zum Widerspruch herausfordert, gekommen und es hätte ein großes Unglüd entstehen können, wenn Sived haben sollte. Eine am Montag abgehaltene Versammlung hat die Kammer VI des Gewerbegerichts gefällt. Eine Koch- er seinen Laden mit Licht betreten hätte. Der Verdacht. beschloß: Da sowohl in der Pelz- wie in der Müßenbranche zur Zeit frau verlangte von der Aktiengesellschaft Brauerei Friedrichshöhe" der Thäterschaft lenkte sich dennoch auf den Angeklagten, bei seiner feine günstige Konjunktur herrscht, in diesem Jahre von einer Lohn­( vormals Patzenhofer) wegen unberechtigter Entlassung den Lohn für Nachhausekunft wurde er durchsucht und als noch gegen 160 m. bei bewegung Abstand zu nehmen, da sie unter diesen Umständen keinen vier Wochen. Die Frau war von der Brauereigesellschaft engagirt ihm gefunden wurden, legte er das Geständniß ab, welches er im Erfolg verspricht. worden und hatte nur für die Kantine gefocht, welche die Gesellschaft Termine wiederholte. Ein Ende des Potsdamer Maurerstreiks ist vorerst noch für ihre Brauer eingerichtet hat. Es wurde der Einwand Der Gerichtshof billigte ihm, tros der Schwere der Strafthat, gar nicht abzusehen. Am Schlusse der vorigen Woche haben beide Unzuständigkeit erhoben, erhoben, weil die Frau nicht für mildernde Umstände zu und verurtheilte ihn zu einer Gefängniß- Theile, Innungsmeister und Gesellen, zwar mit einander verhandelt, den Gewerbebetrieb, sondern für eine Wohlthätigkeits- strafe von neun Monaten. doch haben sich die hieran geknüpften Erwartungen in feiner Weise anstalt" thätig gewesen sei. den Auf Befragen durch Der Herr Wachtmeister". In einer Schankwirthschaft in erfüllt. Eine Einigung hat nicht stattgefunden. Die Meister vers Vorsitzenden gab der Vertreter der beklagten Gesellschaft an, daß die der Invalidenstraße verkehrte seit längerer Zeit der Agent May langten, daß die Maurer mit Beginn der neuen Woche die Arbeit Brauer in der Kantine ein Mittagessen gegen Bezahlung erhielten Winterheim, der seines martialischen Aussehens wegen allgemein zu ben bisherigen Bedingungen wieder aufnehmen sollten; dafür er­und daß die Kantine mur den Zweck habe, ihnen eine Bequemlichkeit Herr Wachtmeister" bisweilen sogar Herr Lieutenant" angeredet flärten sie sich bereit, von Mitte Oktober ab bei einer täglichen zu bieten. Ein Geschäft werde nicht daraus gemacht, die Gesellschaft wurde. Eines Tages erzählte der Arbeiter Rieger, daß ihm etwas 9/ 2stündigen Arbeitszeit einen Durchschnittslohn von 42 Pf. pro gebe vielmehr noch Geld zu. Der Gerichtshof wies hierauf die unangenehmes passirt sei. Er habe bei einem Schankwirth ein Stunde zahlen zu wollen. Auf dieses Anerbieten sind die aus Klägerin, ohne Erhebungen zu veranstalten, wegen fachlicher Unzu- Jacket für eine Mart versetzt und als er es mun wieder einlösen ständigen Gesellen indessen nicht eingegangen, sie hielten ihre ständigkeit des Gewerbegerichts ab. Zur Begründung führte wollte, habe der Wirth erklärt, daß ihm das Kleidungs- Forderung, einen Mindestlohn von 45 Pf. pro Stunde, aufrecht und Gewerberichter Dr. Krause aus, die Kantine sei weder dem stück abhanden gekommen fei. Er wolle denselben für den haben am Montag die Arbeit nicht aufgenommen. Von den Gewerbebetriebe der Brauerei zuzurechnen, noch sei sie an sich ein Schaden haftbar machen. Der Herr Wachtmeister", der zu arbeitenden Gesellen schließen sich immer mehr den Ausständigen Gewerbebetrieb, es liege also teine gewerbliche Streitigkeit im den Zuhörern gehörte, überlegte sich den Fall und meinte dann, es an, die Zahl der Arbeitswilligen vermindert sich zusehends und der Sinne des Gewerbegerichts- Gesetzes vor. sei am besten, fich in Güte mit dem Mann zu einigen. Er sei bereit, Streit gewinnt an Ausdehnung. Natürlich bleiben auch die üblichen Ganz abgesehen davon, daß eine genaue Feststellung des Ber  - hierzu seine Hilfe zu gewähren. Rieger war ihm dankbar und führte ihn Verfolgungen nicht aus. Verhaftungen haben stattgefunden und hältnisses der Kantine zum Brauereibetriebe unterblieb, ist das zu dem Schankwirth hin. Mit großer Würde setzte W. dem Schant- Anklagen wegen Bergehens gegen§ 152 der Gewerbe- Ordnung find Urtheil auch sonst sehr anfechtbar. Eine solche Kantine am wirth auseinander, daß dieser nach dem Paragraphen so und so des bereits im gange. Erhöhter Schutz der Arbeitswilligen ist jetzt das Betriebsorte und zum Nutzen von Betriebs- königlich preußischen Landrechts für das verloren gegangene Pfand- Feldgeschrei der Baugewerksmeister. angestellten ist auf jeden Fall eine Betriebseinrich- objeft aufzukommen habe, und da Rieger ein armer Mann sei, so Deutsches Reich  . tung und darum dem Gewerbebetrieb zuzurechnen. Ganz gleich möge er demselben doch eine Vergütung von 2 M. geben, damit wäre giltig ist hierbei, daß kein Gewinn durch sie erzielt werden soll. die Sache denn abgethan. Da neben W. der Arbeiter Rieger stand, Modell- und Fabrittischler Deutschlands  ! Die Leipziger  Das Reichs- Versicherungsamt würde nach seiner bisherigen Pragis der ihn wiederholt mit Herr Wachtmeister" anredete, so glaubte der Modell- und Fabrittischler befinden sich im Streit. Die Fabrikanten derartige Kantinen unzweifelhaft als Betriebseinrichtungen ansehen wirth einen Kriminalbeamten vor sich zu haben, er gab deshalb die 2 M. bemühen sich nun, ihre Modelle auswärts anfertigen zu lassen. Der und die darin thätigen Personen als gewerbliche Arbeiter behandeln. her. Das Ansehen des Herrn Wachtmeisters" wurde durch die Ausgang unserer Bewegung hängt aber, trop der besten Aussicht, Der Buchdruckereibesitzer Schwarz gerieth eines Tages mit glänzende Erledigung dieses Rechtsgeschäftes noch erheblich gesteigert. davon ab, ob die Leipziger   Modelle angefertigt werden oder nicht. feinem Faktor M. wegen der Arbeit in einen heftigen Wortwechsel, Der hinkende Bote kam aber nach. 2. erhielt eine Anklage wegen Wir bitten die auswärtigen Kollegen, uns moralisch zu unterstützen, wobei Schwarz äußerte, M. solle sich man sein Lehrgeld wiedergeben unbefugter Ansübung eines öffentlichen Amtes und Nieger eine dann haben wir in kurzer Zeit einen vollen Erfolg zu verzeichnen. Die Lohntommission. lassen. Hierauf antwortete der Faftor, es wäre gut, wenn sich der solche wegen Beihilfe dazu. Gestern gelangte die Sache vor der Alle Arbeiterblätter bitten wir um Abdruc.

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Chef erst mal eine Selterflasche vor den Kopf nähme und sich abfühle. ersten Ferienstraffammer des Landgerichts I   zur Verhandlung. Daß M. wurde dann entlassen. Vor der Kammer VIII des Gewerbegerichts W. fich selbst als Wachtmeister vorgestellt hatte, wurde nicht sahen sich beide wieder. Der Faftor verlangte als Entschädigung erwiesen. Nieger erklärte, daß er den Mitangeklagten niemals habe vorläufig 70 Mart. Der Beklagte wollte nichts zahlen und anders anreden hören, es gäbe ja doch auch noch andere Wacht­betonte, Kläger   habe ihn grob beleidigt und außerdem zwei Sezzer meister als bei der Kriminalpolizei. Der Gerichtshof glaubte dem

Der deutsche Holzarbeiter- Verband hatte nach dem jetzt vom Vorstand desselben auf das Jahr 1897 herausgegebenen Jahresbericht am Schlusse dieses Jahres 42 576 Mitglieder, darunter 313 weibliche. gugenommen hat die Mitgliederzahl gegen das Vorjahr um 4760