-
die
gestern mehrere Kriminalbeamte, fowie zwölf Schuhleute unter[ 4. Juli 1898 öffentliche Versammlungen und Aufzilge, welche nicht zurüd. Es führte aus: Beschränkungen der Gewerbefreiheit seien Führung eines Polizeilieutenants und hoben das ganze Neft aus. gottesdienstlichen Zwecken dienen, an den Sonn- und Feiertagen erst insofern gesetzlich zulässig, als es sich um die Art der Ausübung Es befanden sich etwa 40 Personen, darunter neun Frauenspersonen, nach der Zeit des Hauptgottesdienstes gestattet sind. Dagegen", eines Gewerbes handele. Was nun den Vertrieb von Heilmitteln im Lokale, welche alle den Weg zum Polizei- Revier nach dem Luisen heißt es in dem Bescheide weiter, will ich erlauben, daß der für angehe, so habe§ 6 der Gewerbe- Ordnung dem Bundesrath BollUfer antreten mußten. Der größte Theil derselben wurde bald den Nachmittag desselben Tages geplante Feftzug stattfindet. Ich macht gegeben, hierüber Bestimmungen zu erlassen. Das sei durch wieder entlassen, während vier Personen in Haft behalten wurden. setze voraus, daß die Theilnehmer alles vermeiden werden, was die kaiserliche Verordnung vom 27. Januar 1890 geschehen. Danach Bei der Arbeit verunglückt ist gestern, Donnerstag, Nach eine Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung herbeiführen dürfen bestimmte Heilmittel im Kleinhandel nur in Apotheken mittag der in der Zentrale der Elektrizitätswerke in der Mauerstraße könnte.“ feilgehalten werden. Alle in den Verzeichnissen A und B zu der beschäftigte Arbeiter Witasch. Diesem fiel eine Eisenschiene, die un- Aus Spandan wird berichtet: Vor einigen Tagen starb die faiserlichen Verordnung nicht aufgeführten Heilmittel seien demnach gefähr einen Zentner wiegt, auf einen Fuß und verletzte W. so 39 Jahre alte Frau des Schmiedemeisters Sliwinski, an der Ham- dem öffentlichen Verkehr freigegeben. Insoweit, fie auch schwer, daß man ihn auf die Unfallstation I in der Wilhelmstraße burger Chaussee wohnhaft. Die Dahingeschiedene war evangelischer als den Bertrieb dieser Mittel von der bringen mußte. darum Erlaubniß abhängig mache, sei Unglücksfälle. Der Maurer Reinice stürzte gestern von einem find fieben Stinder entsprossen, die im Einverständniß der beiden angezogene Berordnung an dem Hause Königgräzerstraße 29 ohne Erlaubniß angebrachten Chegatten katholisch getauft und erzogen wurden. Der Mann suchte liegenden Falle frage es sich nun erstens, ob Creolin ein Heilund, wie sich später herausstellte, anvorschriftsmäßig hergestellten in vorgeschriebener Form bei der evangelischen Kirche um die Mit- mittel sei, zweitens ob es zu den Stoffen gehöre, die in den der Hängegerüst aus der Höhe des 3. Stocks auf den Hof und starb wirkung eines Geistlichen beim Begräbniß nach und hinterlegte kaiserlichen Verordnung beigegebenen Verzeichnissen A und B auf Das Geld wurde dent Manne geführt seien. Als Heilmittel müsse es unbedingt an= auf der Stelle infolge eines Schädelbruchs. Durch unvorsichtiges die Gebühr beim Küsteramt. Umgehen mit einem geladenen Revolver verletzte der Laufbursche aber zurückgebracht mit dem Bemerken, daß ein evange- gesehen werden, wenn es u. a. der Reinigung von Wunden Lessig die Schwägerin seines Dienstgebers. Ein losgegangener Schuß lischer Geistlicher nicht zum Leichenbegängniß fommen würde. Dienen solle. Es stehe fest, daß es nicht unter das Verzeichniß B traf das eben ins Zimmer getretene Mädchen in die rechte Backe, die Auch der dann von dem Manne angerufene katholische Geistliche falle. Das genüge aber noch nicht zur Freigabe, es müsse noch Kugel wurde jedoch durch einen Arzt bald entfernt. Weiterer Schaden lehnte seine Mitwirkung ab. Dem Gatten half an beiden Stellen untersucht werden, ob es nicht etwa zu den Stoffen im Verzeichniß A wird für die Verlegte nicht befürchtet. In der Sebastianstraße feine wiederholte inständige Bitte nichts. Die Fraut wurde, ein in gehöre. Deshalb die Zurückiveisung an den Vorderrichter. wurde der 6 Jahre alte Knabe des Bürstenmachers Vogelmann durch Spandau unter solchen Umständen noch nicht dagewesener Fall, an- Unter der Anklage des Diebstahls stand gestern der Arbeiter einen Geschäftswagen überfahren und derartig verletzt, daß auf der gesichts einer zahlreichen Tranergemeinde ohne Anwesenheit eines Ernst Karichte vor der zweiten Straffammer des Landgerichts I. Sanitätswache mehrere Wunden genäht werden mußten. In einem Geistlichen beerdigt. Zu erwähnen wäre noch, fügt die Korrespondenz Der Angeklagte besuchte fast täglich den früheren Restaurateur Stühl, Pferdebahnwagen der Linie Rigdorf- Weißenburgerstraße lief gestern hinzu, daß die Verstorbene, die in jeder Hinsicht eine achtbare Frau welcher im Hause Görligerstraße Nr. 73 eine Hofwohnung inne Abend 8 Uhr 15 Minuten in der Neuen Promenade die anscheinend gewesen, ihre Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche stets bethätigt hatte. Am 7. Juni dieses Jahres vermißte Kühl einen geistesschwache unverehelichte Martha T. aus der Willibald Alerisstraße und häufig das Abendmahl genommen hat. Ihr Tod war an den Reserveschlüssel zu seiner Korridorthür, ohne jedoch diesem hinein. Die T. wurde überfahren und erlitt eine anscheinend recht schwere Folgen einer Entbindung eingetreten. Derartige Vorfälle werden Umstande größeres Gewicht beizulegen. Am folgenden Tage erhielt Quetschung einer Behe des rechten Fußes, fonnte sich aber nach ihrer gewiß nicht dazu beitragen, das bischen Anhänglichkeit, das die Kirche Kühl wiederum den Besuch des Angeklagten. Beide begaben sich Wohnung begeben, nachdem ihr im Hedwigs- Krankenhause ein Ber - hier und da noch besitzt, zu erhalten. nach einiger Zeit nach der im Vorderhause gelegenen Schankwirthband angelegt war. Bon einem vor einen Obstwagen gespannten Zum muthmaßlichen Knabenmord in Spandau bemüht sich schaft. As Kühl sich gegen 9 Uhr zum Statspielen hinsetzte, ging der Bichhunde wurde gestern Vormittag 11/2 Uhr an der Ecke der jetzt die Polizei, den Ursprung bez. den derzeitigen Eigenthümer eines Angeklagte seiner Angabe nach nach Hause. Kühl bemerkte Dreyse - und Wilsnackerstraße die elfjährige Tochter Martha des Spatens zu ermitteln, der wenige Schritte vom Fundort der Leiche beim Betreten seiner Wohnung, daß die obere Schublade seiner Schuhmachers 3., Birkenstraße wohnhaft, in den rechten Unterarm entfernt in der Erde steckte, neben einer fleinen Grube, die offenbar Kommode offen stand und im nächsten Augenblick hatte er die ungebissen und am Handgelenk nicht unbedeutend verletzt. Die Wunde, erst gegraben worden ist, nachdem die Noggensaat hier schon bewerk- liebsame Feststellung gemacht, daß seine Ersparnisse, gegen 700 m., welche etwa 3 Zentimeter lang ist, wurde im städtischen Kranken- ftelligt worden. Man nimmt an, daß der Mörder des Knaben oder gestohlen waren. Der Verdacht der Thäterschaft lenkte sich hause Moabit verbunden. Das Kind soll im Vorbeigehen den Kopf die Person, welche die Leiche nach dem Felde geschafft hat, sie hier erst auf den Angeklagten, als Kühl von anderen Hausdes Hundes berührt und diesen dadurch gereizt haben. verscharren wollte und dabei gestört wurde. Der Spielgefährte des bewohnern erfuhr, daß Karschte an dem fraglichen Abende noch um Todten, der 13jährige Karl Modricker, wird noch alle Tage vom 9/2 Uhr allein über den Hof und in die Kühl'sche Wohnung gegangen Untersuchungsrichter oder von der Polizei vernommen. war. Der Angeklagte wurde auch trotz seines Leugnens für überführt erachtet und zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängniß und 2 Jahren Ehrverlust verurtheilt.
Konfession, ihr Mann ist katholisch. Der durchaus glüdlichen Ehe polizeilichen Erlaubniß von 1855 ungiltig. Jm vor
-
Auf der Treptower Sternwarte war am Mittwoch Abend eine sehr zahlreiche Gesellschaft versammelt, um unter der Leitung des Direktors Herrn Archenhold sich die Wunder der Sternenwelt erklären zu lassen. Der Hinimel war einigermaßen gnädig gesinnt, so daß wenigstens der größere Theil der 168 Damen und Herren, welche sich zur Befriedigung ihres Wissensdranges eingefunden hatten, das Hauptobjekt des vorgestrigen Abends, den Mond, durch das Riesenfernrohr beobachten konnten. Allerdings war die Geduld des Bublifums durch langes Warten auf eine harte Probe gestellt; und die Leitung des wissenschaftlichen Unternehmens dürfte gut thun, statt der zwei besonderen Beobachtungsabende, die unseres Wissens für den Monat vorgesehen sind, deren mehrere anzusetzen. Im weiteren Verlauf des Abends folgten noch lebungen im Aufsuchen von Sternbildern, sowie Beobachtungen des Planeten Saturn. Eine eingehende Darstellung des sehenswerthen Treptower Unternehmens haben wir bekanntlich vor kurzem in der Unterhaltungsbeilage gegeben, weshalb sich wohl eine Erklärung des Fernrohrs und des astronomischen Museums an dieser Stelle eritbrigt.
Aus den Nachbarorten.
Ans der Kolonie Fichtenau bei Neu- Rahnsdorf wird uns berichtet: In der Nacht zum Donnerstag stürzte ein Neubau in der Bahnhofstraße in sich zusammen, sodaß die anliegenden Einwohner erschreckt aus ihrem Schlaf emporfuhren. Mittwoch Abend war von den Zimmerleuten die Balkenlage in der ersten Etage gelegt worden. Welches namenlose Unglück herbeigeführt worden wäre, wenn der Einsturz während der Arbeitszeit erfolgt wäre, läßt sich gar nicht übersehen, da weder Rettungsgeräthe noch genügende Hilfskräfte vorhanden waren. Noch Mittwoch Abend vergnügte sich eine Schaar munterer Kinder von Sommergästen auf Brettern vor dem Bau. en die Schuld trifft, wird hoffentlich eine strenge Untersuchung zu tage fördern.
Gerichts- Beitung.
wozu der
Wegen Verletzung der Vorschriften des Kronkenversicherungs- Gesetzes ist der Bauunternehmer Friedrich Fredrick aus Spandau von der Ferien- Straffammer des Landgerichts II zu 150 M. Geldstrafe oder für je 3 M. einen Tag Gefängniß verurtheilt worden. Er hatte während der Monate August und September v. J. feinen Arbeitern die Krankenkassenbeiträge zwar vom Lohn in Abzug gebracht, aber vergessen", die ziemlich hohen Beträge der OrtsKrankenkasse zuzuführen.
-
Böse Zustände müssen in der Restauration des Schankwirths Reinhold Kruschinski geherrscht haben, welcher gestern unter der Anklage der Kuppelei und der vollendeten und versuchten Erpressung in Verbindung mit Freiheitsberaubung vor der vierten Ferienstrafkammer des Landgerichts I stand. Die Verhandlung wurde unter Die Fußangeln des Vereinsgesetzes. Die Holzarbeiter der Ausschluß der Deffentlichkeit geführt. Aus der Urtheilsverkündigung Feuerbericht. Donnerstag mittags 12 Uhr erfolgte Alarm nach Fabrit von Schneider in Magdeburg befanden sich im Juni des ging hervor, daß der Angeklagte in seinem Lokake Rathenowerstr. 101 Französischestraße 33. Hier war infolge Kurzschlusses an vorigen Jahres im Ausstande. Sie wollten sich nicht mit der vom weibliche Bedienung hielt. Um größeren Zuspruch zu erzielen, der elektrischen Leitung das Zwischengebält in Brand gerathen, der Unternehmer festgesetzten elfstündigen Arbeitszeit zufrieden geben duldete er es, daß seine Kellnerinnen einem unfittlichen Treiben die Wehr fast eine Stunde beschäftigte, da das Gebält in größerer und verlangten deren Herabmindering auf 10 Stunden. Die Aus- oblagen. In mehreren Fällen soll er dann Ansprüche auf das Geld Ausdehnung freigelegt werden mußte. Nachmittags 5 1hr hatte die ständigen wurden unterſtügt, Verband deutscher gemacht haben, welches die Kellnerinnen von den Gästen erhalten Feuerwehr Köpeniderstraße 24, am Vittoria Speicher, ein Holzarbeiter wesentlich beitrug. Eines Tages hielten die hatten; er gab seiner Forderung dadurch Nachdruck, daß er durch Pferd aus der Spree herauszubefördern. Arbeiter cine Versammlung ab, alt der sich annähernd Verschließen der Ausgänge die Mädchen verhinderte, das Lokal zu 60 Personen betheiligten. Unter diesen befand sich auch der verlassen. Der Gerichtshof hielt den Inhalt der Auflage im vollen Bertrauensmann Bernstein von der genannten Gewerkschafts- Orga- Umfange für erwiesen, bezeichnete das Verhalten des Angeschuldigten nisation, von den Versammelten gehörte eine Anzahl dem Verbande als höchst verwerflich und verurtheilte ihn zu einer Gefängnißstrafe Bur Lokalliste. Das Lokal„ Karolinenhof", Inhaber Brosin, bereits längere Zeit an, andere traten der Organisation in der Ver- von sechs Monaten. in lögensee am Spandauer Schifffahrtstanat sammlung bei. Der Einberufer der Versammlung hatte diese der Ein unangenehmes Abenteuer hatte am Abend des 24. Oktober steht den Arbeitern von jetzt ab zur Verfügung. Die Lokalkommission. Polizeibehörde nicht angemeldet, weil er sich dazu nicht für verpflichtet 1896 der Dienstknecht Adolf Fischer zu bestehen. Er war nach Für den diesjährigen Brandenburgischen Städtetas, hielt. Diese Unterlassung hatte eine Reihe Anklagen wegen Ver- Berlin gekommen, um hier einige Geschäfte zu erledigen und vor welcher am 19. und 20. September in Sorau abgehalten werden gehens gegen das Vereinsgefez zur Folge. Die durch ihr Vorgehen der Herberge zur Heimath stehend, ging er mit sich darüber zu Rathe, soll, ist u. a. folgende Tagesordnung festgesezt worden: Benutzung erflärten die Versammlung für eine solche, deren Zwed ge- Abgange des Zuges, der ihn nach seinem Heimathsort in gegen die Arbeiterschaft allbekannten Behörden von Magdeburg wie er die beiden Stunden verbringen sollte, die ihm bis zum der Kapitalien der Alters- und Invaliditätsversicherungs- Anstalten wesen sei, öffentliche Angelegenheiten zu erörtern, und die deshalb hätte Pommern führen sollte, verblieben. Er zählte ſein Geld. Dies erim Interesse der Gemeinden( Berichterstatter: Landesrath Meyer- wesen Berlin ). Haushaltungs- Unterricht in den Gemeindeschulen( Ober- angemeldet werden müssen. Angeklagt wurde die Gastwirthin Went regte die Habsucht einiger Burschen, welche ihn beobachteten. In Berlin ). Haushaltungs- Unterricht in den Gemeindeschulen( Ober- als diejenige Person, die das Lofal hergegeben habe, und die Holz wenigen Minuten hatten sie einen Plant geschmiedet, um den bürgermeister Bollmann Guben). Gesetzentwurf betreffend die Gemeindebeamten( Bürgermeister Dreifert- Kottbus). arbeiter Bernstein , Bethge, Hesse und Zimmer als biederen Pommern auszuplündern. Einer von ihnen Das Recht es soll der der Gemeinden Redner und Leiter in einer zu unrecht nicht polizeilich angemeldeten Töpfer Otto Adam gewesen sein- ging auf Fischer zu und zur Abweisung Neuauziehender und Aus weisung Unterstützter( Bürgermeister Wolf Spandau). VerVersammlung. Das Schöffengericht sprach die Angeklagten jedoch fragte ihn, was die Uhr sei. Bereitwillig zog Fischer seine Uhr und gab ficherung der Gemeinden gegen Haftpflicht( Erster Bürger anwaltschaft. Die Gerichte nahmen an, daß die Versammlung nicht straße wurde er von drei Männern eingeholt. Einer von ihnen forderte frei und das Landgericht verwarf die Berufung der Staats- Auskunft. Dann schlenderte er die Straße entlang. In der Linienmeister Ander- Landsberg, a. 23.). Mittheilung über die FortSchritte der Schulen für schwachbegabte Kinder( Stadtverordneter die Grörterung öffentlicher Angelegenheiten bezweckt habe. Die ihn auf, mit ihnen auf den nächsten Hausflur zu treten. Hier erklärte mafial- Direktor Dr. Hubatsch- Charlottenburg). Bestimmung Angelegenheiten der Arbeiter einer einzelnen Fabrik seinen lediglich als derselbe Mann: Sie sind der Mörder des Justizraths Levy, ich bin mmafial- Direktor Dr. Hubatsch- Charlottenburg). Bestimmung private Angelegenheiten der Betheiligten zu betrachten und nur solche Kriminalbeamter, im Namen des Gesetzes verhafte ich Sie!" Fischer hsten Vorortes. Die Verschiedenheit der Sätze an Zeugenn für die Gendarmen und die städtischen Bolizeibeamten eine Anmeldung bei der Polizei nicht erforderlich gewesen. und Ihre Uhr ab!" herrschte ihn der angebliche Kriminalbeamte an. habe die Versammlung erörtern sollen; es sei deshalb war starr ob dieser Bezichtigung. Geben Sie sofort Ihr Portemonnaie meister Mann- Zehdenick ). Außerdem soll am ersten Verngstage die Wahl des Vorsitzenden für den Rest der laufenden Gegen diese Entscheidung legte die in der Wahrung des Rechts willenlos händigte Fischer ihm die verlangten Gegenstände aus. periode stattfinden, da dieses Amt durch den Tod des Ober- unermüdliche Staatsanwaltschaft Revision ein und machte geltend, In diesem Augenblick kam eine Frau die Treppen hinunter. Die rmeisters Fritsche- Charlottenburg frei geworden ist. Beigegeben es habe sich hier doch um die Erörterung öffentlicher Angelegenheiten brei Gauner zogen es vor, die Flucht zu ergreifen. Jetzt e Tagesordnung der Verwaltungsbericht des Vorstandes für gehandelt, da die Angelegenheiten der Streifenden auch weitere Streise erst tam es dem Geplünderten zum Bewußtsein, daß man Berbandsjahr 1. April 1897-98, nach welchem jezt dem Städte worden. Daß die Gesammtheit der Holzarbeiter intereffirt gewesen vermochte sie aber nicht einzuholen. Ein Schutzmann rieth ihm, sich nach berührt hätten. Die Ausständigen seien zum Beispiel unterstützt ein schändlich Spiel mit ihm getrieben, er rannte hinter ihnen her, von den 136 Städten der Provinz 109 angehören und zwar fei, gehe aus der Anwesenheit des Vertrauensmannes des Verbandes dem Polizeipräsidium zu begeben und Anzeige zu erstatten. Dort aus dem Regierungsbezirk Potsdam und 48 aus dem Regierungs hervor. Und der Verband selber, der sich zur Aufgabe die wurde dem Fischer das Verbrecher- Album vorgelegt und zwei irt Frankfurt a. D. Noch nicht beigetreten find: 17 Städte Bertretung der Interessen aller Solzarbeiter gemacht habe, der Thäter wurden von ihm mit Bestimmtheit wieder erkannt. Es Regierungsbezirks Frankfurt a. D. und 10 Städte des Regierungs - sei in der Versammlung durch den Beitritt von Mitgliedern gehoben waren der Former Jaschnigti und der Tischler Böcke, vielfach vorzirks Potsdam . und gestärkt worden. Der Oberstaatsanwalt am Kammergericht trat bestrafte Personen. dieser Ausführung bei und betonte, das Kammergericht habe schon zum Geständniß gebracht. Sie wurden verhaftet und auch leicht Als den dritten Thäter bezeich einmal die soziale Lage der Bergarbeiter und die Regelung ihrer neten sie den Töpfer Otto Adam, dieser war aber nicht Arbeitszeit als öffentliche Angelegenheiten angesehen. Der Ferien- Straffenat des Kammergerichts gab gestern Buchthaus verurtheilt. Endlich gelang es auch, des Adam habhaft zu ermitteln. Jaschnitzki und Zöcke wurden zu je zwei Jahren der Revision der Staatsanwaltschaft auch statt, zu werden. hob die Vorentscheidung auf und wies die Sache zur Straffammer des Landgerichts I verhandelt. Gegen ihn wurde gestern vor der vierten Feriennoch maligen Verhandlung und Entscheidung in die schieden, daß er der dritte Thäter gewesen sei, obgleich der Zeuge Er bestritt entvorinstanz zurüd. Zur Begründung führte der Senats- Fischer ihn mit Bestimmtheit wiedererkannte. Adam versicherte, Senats- Fischer vorsitzende folgendes aus:„ Das Gericht habe sich nicht dem Ober- bag ihm die beiden bereits Verurtheilten völlig unbekannt staatsanwalt angeschlossen, soweit es sich darum handele, zu ent- seien, er begreife nicht, wie wie diese ihn der Mitthäterschaft scheiden, ob die in der Versammlung erörterten Angelegenheiten bezichtigen könnten. Es blieb nichts anderes übrig, als den Termin Wie die Regierung uns nene Anhängerschaaren zuführt. der Arbeiter jener einzelnen Fabrik öffentliche oder zu vertagen, damit Jaschnigli und Zöcke dem Angeklagten in der Die„ Berl. 8tg." schreibt: private Angelegenheiten feien. Sie feien thatsächlich nächsten Verhandlung gegenübergestellt werden können.
Auch eine ,, Mittelstandsrettung". Die gegen das Hau siren mit Milch in den Straßen von Schöneberg feitens der eingesessenen Milchhändler gerichteten Bestrebungen, welche bei der früheren Landgemeinde- Verwaltung erfolglos geblieben waren, haben jetzt den Magistrat der Stadt bereits zu dem Beschlusse veranlaßt, neue Erlaubnißscheine zum Haufiren mit Milch in Schöne berg an außerhalb wohnende Händler nicht mehr zu ertheilen. Ueber den weiteren Antrag der Milchhändler, auch die schon früher er theilten Genehmigungen zum Milchhausirhandel in der Stadt den auswärtigen Händlern wieder zu entziehen, hat sich der Magistrat noch nicht schlüssig gemacht.
"
Versammlungen.
„ Ein in der militärfistalischen Ansiedelung Haselhorst bei Spandau mit dem Landgericht als private Angelegenheiten wohnhafter Arbeiter Müller vom Feuerwerks- Laboratorium hatte sich der einzelnen betheiligten Arbeiter anzusehen. bei der Reichstagswahl durch agitatorische Thätigkeit für die Sozial- Das Urtheil habe aber aus einem anderen Grunde aufgehoben bemokratie hervorgethan. Hiervon erhielt die Behörde nachträglich werden müssen. Es sei im Laufe des Verfahrens zur Sprache geKenntniß. Der Mann wurde zunächst aus dem aus Arbeitern der kommen, daß die Versammelten aufgefordert worden seien, dem Militärwerkstätten bestehenden Gesangverein und dem Kriegerverein Verbande beizutreten. Eine solche Aufforderung greife Freis hielt am Mittwoch seine, startbesuchte, Generalversammlung Der Wahlverein für den 3. Berliner Reichstags- Wahlausgeschlossen und bald darauf auch aus der Arbeit entlassen. Auch nun aber über das Gebiet der privaten nab. Bor Eintritt in die Tagesordnung ehrte die Versammlung das muß er am 1. August die vom Militärfiskus gemiethete Wohnung gelegenheiten hinaus in das der öffentlichen Andenten des verstorbenen Genossen Rönnebeck in der üblichen Interessen. Da Einzelheiten hierüber indessen nicht feststünden, Weise. Wie der Vorsitzende Kräder in seinem Geschäftsbericht Erfahrungsgemäß ist auch die intensivste Agitation unserer so müsse das Landgericht den Sachverhalt weiter aufflären. mittheilt, tommten im vorigen Quartal infolge der Reichstagswahl Barteigenossen nicht im stande, die Ausbreitung unserer Jdeen so zu fördern, wie es durch derartige Maßregelungen geschieht. Daß wir auch in Spandau mit dieser alterprobten Erfahrung Recht haben, wird die nächste beste Gelegenheit erweisen.
räumen."
Streife wichtige Entscheidung. Die Kaufleute Haffe und Walter waren der Genossen sein, nicht nur dem Wahlverein beizutreten, sondern Den Verkauf von Heilmitteln betrifft eine für die intereffirten nur zwei Versammlungen stattfinden; im übrigen mitsse es Aufgabe vom Landgericht Glogau zu Geldstrafen von je 10 m. verurtheilt auch für sein Gedeihen thätig zu sein. Der vom Kassirer Harndt worden, weil sie eine Regierungs- Polizeiverordnung aus dem Jahre erstattete Kassenbericht ergiebt mit dem Bestand vom vorigen Quartal Das neue große Gefängniß in Tegel soll schon im Spät 1855 nicht beachtet hatten, wonach jeder Verkauf von irgend welchen eine Einnahme von insgesammt 773,23 M., bei einer Aus= sommer d. J. belegt werden. Stoffen als Heilmittel gegen Krankheit und Körperschäden ohne gabe von 421,95 M., sodaß ein Best and von 351,28 m. verbleibt. Nochmals der verbotene Feftzug in Rottbus. Der Vor- polizeiliche Erlaubniß verboten ist. Die Verurtheilten legten Revision Auf Antrag der Revisoren, welche die Richtigkeit der Abrechnung besitzende des Festausschusses zum III. Kreis- Turnfest der Arbeiter- ein und behaupteten, jene Verordnung aus dem Jahre 1855 sei funden, wird dem Kassirer Entlastung ertheilt. Entsprechend einem Turnvereine hatte sich infolge des polizeilichen Verbots beschwerde- ungiltig. Im übrigen machten sie geltend, daß das Creolin, um das es Antrage Wichmann wird der Vorstand ermächtigt, 250 M. zur führend an den Regierungspräsidenten gewandt. In dem Antwort sich hier handelt, überhaupt fein Heilmittel sei. Wenn es auf den Agitation zu verwenden. Unter Ablehnung eines Antrages schreiben theilt der Regierungspräsident mit, es fönne nicht gestattet Flaschenumschlägen auch zum Answaschen und Reinhalten von Thieme beschließt die Versammlung nach längerer Diskussion, werden, daß die am 31. d. M. morgens um 7 und 72 hr in Wunden empfohlen werde, sei es doch noch lange kein Medikament, daß der erste Vorsitzende Kräcker als solcher sein Amt auch Kottbus eintreffenden Kreis- Turnvereine vom Bahnhof eingeholt höchstens tönnte man es wegen seiner Eigenschaften als Desinfektions- fernerhin berwaltet. Hierauf werden als zweiter Vorsitzender werden, da nach§ 10 der Polizeiverordnung des Oberpräsidenten mittel bezeichnen. Das Kammergericht hob die landgerichtliche Ent- Riediger, als zweiter Saffirer Bohr, als zweiter Schriftführer über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage vom scheidung auf und wies die Sache nochmals an das Landgericht Bauer, als Revisoren: Haupt, Schröder und Ulbrich