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od 1 hd and Wochen 24 Tage, verbunden mit den sonstigen Willkürmaßregeln der Polizei hat der Volkszeitung" einen pefuniären Schaden von min destens 30,000. Mark verursacht, und da die Neichsbeschwerde- Kommissiou das Verfahren der Polizei entschieden für ungefeßlich erklärt hat, so wird es den Herren von der Polizei, insbesondere dem Herrn Richt­hofen, nicht leicht sein, die Verantwortlichkeit abzuschütteln. Allerdings

es gibt ja Richter in Deutschland  . Und ein Braunschweiger Obergericht, daß seinerzeit in dem Lößener Kettenprozeß den General Vogel von Falkenstein zur Entschädigung verurtheilte, dürfte sich heutzutage, nachdem das Sozialistengeses über zehn Jahre lang seinen erzieherischen" Einfluß auf den deutschen Richterstand ausgeübt hat, nicht leicht finden.

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bo Eine großartige Idee. Wie die deutsche Bedientenpresse be­geistert meldet, soll demnächst an der Stelle, wo Wilhelm II.  feinen ersten Bock geschossen auf einem Forst des Herrn bon Bethmann- Hollweg   ein Gedenkstein errichtet werden, und Jung- Wilhelm soll außerdem die Absicht haben, neben dem Stein eine Eiche zu pflanzen.

Wir finden die Idee gottvoll. Wird sie auf alle Böcke, die Kaiser Wilhelm   schießt, ausgedehnt, so dürfte das Steinmezgewerbe zu unge­ahnter Bedeutung aufblühen.

In Stuttgart   wurden vor etlichen Wochen, um einem bringen­den Bedürfnisse abzuhelfen, die Büften Bismarck's und Moltke's feierlich enthüllt, wobei ein halbes Dutzend Professoren, darunter der sonst nicht üble Professor Iaiber und der als größtes Ge schichtslumen geltende, politisch im höchsten Grade bornirte Streber Professor& gelha a f, Festreden im üblichen Dithyrambenstyl hielten. Zu einer Zeit, wo der eisenstirnige Junker ein in seiner Frechheit un­übertroffenes Attentat auf Rede und Preßfreiheit vorbereitet( in der Novelle zum Strafgesetzbuch) bringt dieses professorale Gesinnungs­lumpenthum dem Häuptling der Reaktion Hymnen dar. Der berühmte" Schwabendichter J. G. Fischer, der seiner Zeit Wahrheit und Freiheit angejungen bat, trug eigenmäulig ein Gedicht auf die bei­den großen Gößen vor. Und dann dinirten die Herren beim Prinzen Weimar, und der Professor Donndorf  , Bildhauer und Verfertiger der Büsten, hudelte den Prinzen an, daß es einem Mann, der noch nicht ganz zum Eunuchen geworden, die Schamröthe in's Gesicht peitschen muß. So durch und durch verfault, wie die heutige Bourgeoisie, war kaum die Aristokratie des vorigen Jahrhunderts.

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Die Ordnung und gute Sitte in Deutschland   hat eine ihrer bewährtesten Stügen verloren. Unsere Leser werden hoffentlich den Oberstaatsanwalt Martin am Landgericht Posen noch nicht vergessen haben, der in den verschiedenen Sozialistenprozessen eine Gehässigkeit gegen die Sozialdemokratie an den Tag legte und Strafen beantragte, die selbst für Deutschland   und was das heißen will, brauchen wir hier nicht erst zu sagen unerhört waren. Wofür anderwärts Monate Gefängniß verhängt wurden, dafür for­derte der strebsame Staatsretter ebensoviel Jahre. Für die zucht­and sittenlose Horde", wie er uns Sozialisten zu benennen liebte, für uns" Banditen", die man vom Erdboden vertilgen muß", war nach ihm feine Strafe zu hart. Wenn wir nicht sehr irren, wurde der wackere Streiter für Zucht und gute Sitte denn auch für seinen Eifer und seine Erfolge denn er fand gleichgesinnte Richter jedes mal hinterher durch einen Orden ausgezeichnet.

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Und diese schäßbare Kraft, dieser brauchbare Beamte, hat jetzt plötzlich im rüstigsten Alter aus dem Staatsdienst entlassen werden müssen wegen Altersschwäche. Nüstiges Alter und Altersschwäche, wie reimt sich das zusammen? fragt erstaunt der Lejer. Naive Frage, ge= nau so, wie die Heiligkeit der Ehe" und die Prostitution, wie der Eifer für die gute Sitte" und die guten Sitten des Eiferers Martin. Dieser tugendhafte Staatsretter hat es nämlich nicht verschmäht, eines Tages einer zucht- und sitten vollen Anwandlung nachzugeben und, natürlich obwohl er verheirathet ist, an einem geeigneten Plaz auf der öffentlichen Promenade der freien 2- nein, wir wollen das Wort nicht prostituiren, seinen fleischlichen Gelüsten zu huldigen. Obwohl das betreffende Mädchen ihm dabei seine goldene Uhr stahl, wäre die Sache ohne weitere Folgen für den Herrn Staatsanwalt geblieben Wächter für die Heiligkeit des Eigenthums that sein Mög­lichstes, von dem Diebstahl nichts verlautbaren zu lassen wenn nicht eine neidische Kollegin die glückliche Diebin denunzirt hätte. Da half alles Vertuschen nichts mehr, der Disziplinar- Gerichts= hof mußte sich, ob er nun wollte oder nicht, mit der Sache befassen und erkannte nach sorgfältigster Erwägung es lebe das gleiche Recht für alle daß es Altersschwäche gewesen sei, welche den edlen Sittenrichter gegen die Verlockungen des Fleisches widerstands­unfähig gemacht habe. Hoffentlich wird der Disziplinar- Gerichtshof nun nicht seinerseits wegen indirekter Majestätsbeleidigung zur Rechenschaft gezogen.

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Indeß, wie dem auch sei, Herr Martin ist die Wege seines belgischen Kollegen Desmaret gegangen, und wir können nur wünschen, daß seine folgsamen Mit- Sozialistentödter am Posener Landgericht, Hausleutner, Kurnatowski, Trentler, Wernecke and Warnete ihm bald in den verdienten Ruhestand nachfolgen. Es gibt ja noch andere Arten- Altersschwäche.

Krauts wegen Todschlags in Haft und unter Anklage! Das ist das Neueste zur Verherrlichung des Henkerbells und seiner abschreckenden" Wirkung. Daß Henker und Scharfrichter rohe, sittlich berkommene Menschen sein müssen, liegt in der Natur ihrer Beschäfti­gung; und schon mehr als einmal find Henker und Scharfrichter ge­föpft worden, weil sie ihr Mordhandwerk zur Abwechslung auch prt= batim ausgeübt hatten. Das Mißgeschick des Herrn Krauts fann uns also nicht erstaunen. Desto größeres und peinlicheres Aufsehen hat es in den Kreisen Derer gemacht, die in dem Henterbeil nicht ohne Grund den Pfeiler der modischen Mordkultur erblicken. Und diese Kreise sind gegenwärtig die maßgebenden. Das Pech des Herrn Krauts ist ihnen ungefähr ebenso fatal wie der Meineid und die Meineids- Aufforderung des Pfaffen Stöcker, des geistlichen Berathers der kaiserlichen Familie und namentlich des Kaisers. Die Untersuchung, welche gegen den Stöcker eröffnet werden sollte, ist bei­läufig wieder eingestellt. Der Stöcker wird in Amt und Würden bleiben, und der Krauts wird fortköpfen troz seines Todtschlags. Das Herrschende System kann diese zwei Ehrenmänner nicht entbehren.

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x. Das Alters- und Invalidengesetz kommt nicht vom Fleck; immer neue Schwierigkeiten tauchen auf und wenn die Regierung nicht die kräftigsten Druckmittel aufwendet, wird es schwerlich in dieser Seffion zu Stande kommen. Die zweite Lesung konnte vor Ostern nicht be­endigt werden; und der Reichstag hat sich so lange Ferien genehmigt, bis 7. Mai daß für den Rest der zweiten Lesung und für die britte Lesung die Zeit bis Pfingsten taum ausreichen dürfte. Und dann muß doch auch die Frage der Verlängerung oder Ersetzung des Sozialisten gesetzes erledigt werden.

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Unter solchen Umständen wird es immer wahrscheinlicher, daß die Session mittelst Bertagungen bis in den Herbst hinein verlängert wird. Hat die Regierung von diesem Reichstag   Alles, was über­haupt von ihm zu haben ist, so kann fie fich ja con amore den Termin der Neuwahlen aussuchen, und inzwischen ihre Vorbereitungen treffen.

Sächsische Justiz. In Jwickan wurde am 4. April der Stuhl­meister Dinger wegen angeblicher Verbreitung des Sozialdemokrat" zu fünf Monaten Gefängniß verurtheilt. Dinger war am Weihnachtsabend(!) vorigen Jahres verhaftet worden und hatte feit jener Zeit in Untersuchungshaft gesessen, doch wurde ihm bon dieser auch nicht eine Stunde angerechnet. Das höchste Strafmaß für das ihm zur Last gelegte Bergehen ist sechs Monat Gefängniß, er wird somit am Ende seiner Haft über zwei Monate darüber hinaus im Gefängniß zugebracht haben. Der Präsident des Gerichtshofs, der diese Gemeinheit von Rechtswegen" an­pronete, heißt von Mangold  . Wir wissen im Augenblick nicht genau, ob er identisch ist mit dem seinerzeit in Dresden   amtirenden Rechtshüter gleichen Namens, der vor einigen Jahren Bebet am Pfingstsonntag um nichts und wieder nichts in Untersuchungshaft stecken ließ, lediglich um ihm die Pfingsttage zu verderben. Jedenfalls kann er feine" That" dieser Rechtsinfamie würdig an die Seite stellen.

and thuilendid and Jound si -Einem sehr charakteristischen Rechtsfälschungsversuch hat neulich das Berliner   Kammergericht seine Zustimmung ver­sagt. Ein findiger Staatsanwalt der Oberstaatsanwalt- Assessor Meyer wollte nämlich einen Arbeiter, den Buchbinder Höhne, der Sammelbons zur Unterstützung der Ausgewiesenen getauft, also Geld zur Unterſtüßung gegeben hatte, auf Grund§ 16, der das Einsammeln von Beiträgen verbietet, behandelt wissen. Zweifellos" -führte der juristische Falschmünzer im Audienztermin aus habe Söhne durch den Ankauf der Bons die Zwecke der Sozialdemokratie gefördert, und eben eine solche Förderung wolle der§ 16 des Sozialisten­gefezes möglichst scharf und wirksam verhindern. Nun würde aber gerade die Bestrafung der Abnehmer solcher Sammelbons die beste Hand habe bieten, denn ohne Abnehmer würde es auch keine Ver­käufer geben. Wenn in§ 16 nur der Einsammler als strafbar bezeichnet worden sei, so habe dies darin seinen Grund, daß der Gesez geber bezüglich des Abnehmers oder Beitragzahlers die allgemeinen Geseze über Theilnahme an Delikten für ausreichend gehalten habe.

Also das Kammergericht sollte entgegen dem klaren Worta Laut des Gesetzes erkennen, weil es ohne Abnehmer keine Ver­fäufer geben würde." Eine Logik, die, wenn sie afzeptirt würde, zu allerliebsten Konsequenzen führen würde. Leider befand sich aber der betreffende Senat des Kammergerichts noch nicht auf der Höhe der Meyer'schen Rechtsbegriffe und wies seine falschen Münzen ab.

Aus Zürich   wird gemeldet, daß die Untersuchung in Sachen der Explosion auf dem Zürichberg   beendet set und keiner­Let Material geliefert habe, das zu gerichtlich e m Einschreiten Handhabe bietet. Wir haben das vorausgesehen, denn selbst wenn Brinstein und Dembski ihre Experimente in der Absicht an­gestellt hätten, später ein Attentat auszuführen, so fallen die Versuche noch keineswegs unter das Strafgesetzbuch, weil jede vorbereitende Hand­lung zur Ausführung dieser Absicht fehlt. Aber es liegt auch nicht der Schatten eines Beweises vor, daß sie einen solchen Plan verfolgt haben, noch gar, daß fie Mitwisser, Mitverschworene" gehabt haben. Troßdem heißt es, daß verschiedene Ausweisungen bevorstehen. Mit andern Worten, um das Asylrecht" zu retten, wird man einen neuen Niß in das Asylrecht machen.

Man hätte sich das ersparen können, wenn man nicht von Anfang an im Uebereifer erst die Mähr von einem großen Komplot in die Welt gesezt hätte. Es sind uns eine Reihe von Zuschriften zugegangen, die sich in sehr bitteren Ausdrücken über Polizeihauptmann Fischer er­gehen, der die Untersuchung in einer Weite geführt habe, die der eines preußischen oder russischen Untersuchungspolizisten nicht das Geringfte nachgegeben habe. Es set, als habe er mit Gewalt ein Komplot entdecken wollen, nur um sich vor seinen Gegnern zu rehabilitiren; in jedem russischen oder slavischen Studenten habe er einen Nihilisten ge= sehen und ihn demgemäß behandelt. Wir halten uns für verpflichtet, diesen Beschwerden hier Ausdruck zu geben, die Dankbarkeit, die wir persön lich für Herrn Fischer empfinden, darf für uns kein Grund sein, die Sache Anderer, ebenfalls Berfolgter, darunter leiden zu lassen, Unrecht, das er Andern zugefügt, gutzuheißen oder zu vertuschen.

Ferner wird bitter Beschwerde geführt über das Gebahren des Herrn Dr. Theophil kozat, der bei den Untersuchungen als Dollmetscher fungirte. Dieser Herr soll in rücksichtslosem herausforderndem Auftreten Fischer noch übertroffen, Leute, die ihm nicht nach Wunsch geantwortet, roh beschimpft haben. Das verdient um so mehr gebrandmarkt zu werden, als Herr Dr. Kozak bekanntlich bis vor Sturzem Beigestellter des Schweizerischen Arbeitssekretariats war, und sich als ein Freund der Arbeitersache gerirte.*)

Ein weiteres Stückchen staatsanwaltlicher Anschläge gegen das Recht und den gefunden Menschenverstand theilt die Ber= liner Boltszeitung" mit. Nachdem bisher alle Versuche, das demo­fratische Blatt wegen des Artikels über Wilhelm I.   in hochnothpeinliche Untersuchung zu ziehen, an der energischen Weigerung der Wittwe und der Tochter des Verstorbenen, einen Strafantrag zu stellen, gescheitert find, will, wie die Volkszeitung" jezt mittheilt, die Berliner   Staats­anwaltschaft versuchen, dadurch zu ihrem Ziel zu gelangen, daß sie aus dem Artikel über Wilhelm I.   eine indirekte Beleidigung Wilhelm II.  fonstruirt. Das Rezept ist sehr einfach: Wilhelm II.   hat wiederholt seine Ueberstimmung mit den Ansichten und Absichten seines Großvaters erklärt, wer also Wilhelm I.   nicht für das Muster eines Monarchen, für das Idol jedes guten Deutschen   erklärt, beleidigt da= durch eo ipso Wilhelm II.  

Diese Argumentirung ist in ihrer Einfachheit geradezu grandios, die christliche Transsubstantationslehre auf das politische Leben angewendet, die Lehre der Indier von der Seelenwanderung aufs Praktische für das Strafrecht verwerthet. Ein wahrhaft unbe­zahlbarer Gedanke, der, einmal akzeptirt, die fruchtbarste Perspektive er­öffnet.

Doch Scherz bei Seite. Es ist trotz allem, was preußische Gerichte zu leisten fähig sind, kaum zweifelhaft, daß auch dieser Versuch mit einem gründlichen Abfall enden wird. Aber selbstverständlich erst, nach­dem er dem verklagten Blatt und ebenso dem Staat erhebliche Unkosten verursacht hat. In anderen Ländern wird bei frivol erhobenen Klagen der Urheber derselben für den Schaden zur Verantwortung gezogen. Davon ist aber im Staat des Rechts", Preußen- Deutschland  , feine Rede. Die Volkszeitung" muß froh sein, wenn sie freigesprochen wird, und für die Kosten, die der Spaß dem Staat verursacht, hat der Steuerzahler aufzukommen. Der Kampf wider das Recht ist ein billiger Sport, die Schurken, die ihn betreiben, riskiren nicht das Geringste. Warum sollen sie da thren reaktionären Gelüsten Zwang anthun? Unser Kollege, der St. Galler Stadt- Anzeiger", bemerkt mit Bezug auf die verschiedenen, auf allerhöchsten Wunsch ange­zettelten und alsdann nothgedrungen fallen gelassenen Prozesse sehr treffend:

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" Diese und zahlreiche ähnliche Thatsachen aus der kurzen Regierungs­zeit des jugendkräftigen Kaisers Wilhelm II.  , der wie einige Preß­lafaien sich ausdrückten den altersschwachen Greis und den todt­franken Mann ablöste, beweisen, welche Verwirrung der poli= tischen und rechtlichen Begriffe in den regierenden Kreisen Deutschlands   herrscht. Von Charakter, von Ver= stand, von System, wie es in früheren, sowohl reaktionären als liberalen Epochen mehr oder weniger der Fall gewesen, kann man heute gar nicht mehr reden. In Deutschland   regiert gegen­wärtig mur blinde Leidenschaft. Die Zustände im Reich der Gottesfurcht und frommen Sitte sind, sowelt sie die Sphären der Politik umfaffen, anarchiſch, prinzipienlos oder, um den bekannten Ausdruck v. Puttkamers zu gebrauchen, sonderbar". Ja, sehr sonderbar! Die Regierungsorgane werfen Leute ins Gefängniß, strengen Prozesse an, verbieten Zeitungen, schädigen also Bürger an Leib und Gut, ohne daß sogar die von der Regierung abhängigen Gerichte die betreffenden Per­sonen auch nur auf die Anklagebant bringen könnten! Wer entschädigt dann die ungerecht Berfolgten? Keiner!" Sonderbare Rechtszustände" das. Das arme deutsche   Volk kann frei nach Theodor Curti  ( Hans Waldmann  ") klagen:

" Den fühnen Franken haben wir besiegt " Und überreiche Beute heimgetragen,

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Dem Bund zwei neue Lande zugefellt,

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An Freiheit sind wir ärmer als zuvor!"**)

Noch einmal der Altonaer Polizei- Engel vor Gericht. Aus Hamburg   wird uns geschrieben: Sie haben des Prozesses Wichmann bereits wiederholt erwähnt, bei dem nicht nur dieser pflichtgetreue Ehrenmann, sondern auch sein Vorgesezter Engel der letztere der Form nach als Zeuge, für jeden Urtheilsfähigen aber

*) Bezeichnend für den Geist dieses Herrn ist, daß er die zu Ver­hörenden fragt, ob sie an Gott glauben, ob sie den Žaren lieben, ob sie diese oder jene 3eitung lesen u. s. w. Man be­urtheile danach, was von dem entrüsteten Protest des Herrn Kozak zu halten war, als Genoffe Heine feststellte, daß er in Halberstadt   als Handelskammer- Sekretär der willige Lohnschreiber der Fabrikanten

gewesen.

**) Hans Waldmann oder die Verschwörung von 1489. Gin Trauerspiel von Theodor Curti  . St. Gallen. Th. Wirth u. Co. Wir kommen gelegentlich auf dies bemerkenswerthe Dichterwerf zurück. Red. des S.-D."

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als mit oder richtiger als Hauptangeklagter- figurirten. Der Ausgang des Prozesses, wie das Gericht das Werkzeug Wich= mann wegen wissentlich faischer Anschuldigung zu zwei Jahren Ge­fängniß verurtheilte, den Meister- Engel aber laufen ließ, ist be­fannt. Was aber nicht bekannt ist, was die gutgesinnte" inländische Preffe absichtlich, die geknebelte inländische nothgedrungen mit Still­schweigen überging, das ist das skandalöse Verhalten des Gerichts schon während der Verhandlung, jedesmal, wenn der- Ehrenmann Engel in Frage fam. Dies aber verdient öffentliche Geißelung, denn erst wenn man die Einzelheiten dieser Farce genauer tennt, kann man sie in ihrer ganzen Nichts würdigkeit beurtheilen. Wichmann behauptete- und wer dem Gang der Verhandlung gefolgt war, der mußte die Ueberzeugung gewinnen, daß diese Behauptung auf voller Wahrheit beruhte daß der biedere Polizei­tommiffar Engel ihm den Denunziationsbrief diktirt habe; nur die Namen habe er aus eigenem Antriebe hineingesetzt. Ehren- Engel habe sich durch Zurschautragen eifrigster Sorge für die Sicherheit des Kaisers ein Ehren"-Zeichen verdienen wollen. Dieser an und für sich selbst aus diesem Munde wahrscheinlichen und nur zu natürlichen Erklärung hatte der Polizeiengel nichts entgegenzusetzen, als ein ein­faches: Es ist nicht wahr!" Und das Gericht? Es begnügte fich mit dieser bloßen Betheuerung; an dem Worte eines Polizei- Stommissars darf nicht gedreht und gedeutelt werden. Und weiter: Es ist notorisch und war dem Gerichte wohlbekannt, daß Engel noch lange nach Einleitung der untersuchung gegen Wich mann mit let­terem täglich verkehrte. Es war dem Gerichte bekannt, daß Wich­mann bis kurz vor dem Termin Reporter des General- Anzeigers" war - eines unter der Flagge der Parteilosigkeit Kartellpolit treibenden, aus dem offiziösen Preßbureau gespeisten und leider auch gerade in Arbeiterkreisen viel gelesenen Blattes und Engel ihm die Notizen lieferte. Selbst als das Hamburger Echo" den Reporter Wichmann annagelte und ihn sogar für den General- Anzeiger  " unmöglich machte, blieb der Polizei- Engel in trautem Ver= tehr mit Wichmann bis zwei Tage vor der Gerichtssigung! Das war dem Gerichte wohlbekannt; aber es erfolgte keine dies= bezügliche Frage an Engel!

Das nennt man in Neu- Deutschland unparteiische Richter"! Wichmann fist nun im Gefängniß, und dieses enfant terrible der Polizei kann nichts von den interessanten Geheimnissen mehr ausplau­dern. Es steht ihm nämlich noch eine Reihe von Prozessen bevor, weil er eine Menge von Personen: Staatsanwälte, Magistratsbeamte, Kollegen des Engel, fälschlich aller möglichen Verbrechen bezüchtigt haben soll. Da wird es wohl noch manches Jahr abseßen. Genügt das aber nicht, so trifft ihn das Schicksal des einäugigen Wolff", der auch plau­dern wollte; man findet ihn todt in der Zelle an Selbstmord" ge= storben! Ehren- Engel aber geht frei und ungehindert umher, er bleibt Kommissar, Hüter des Eigenthums, des Staates, der Sitte und der Moral.

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Der Sitte und Moral, gewiß. Die Wenigsten wissen z. B. die Ge­schichte von dem Tugend- Engel und dem gefallenen Engel. Aber weil sie gar so fittlich ist, so soll sie hier erzählt werden.

Es waren einmal zwei Engel, ein Tugend- Engel und ein gefallener Engel. Der gefallene Engel, vulgo Prostituirte, sollte aus der Hölle, vulgo Gefängniß, ins Purgatorium, vulgo Korreftionshaus überführt werden, und der Tugend- Engel damals noch kein Ober- Engel, son­dern in jeder Beziehung ein gemeiner Engel wurde mit der Ueberführung beauftragt. Nun haben aber auch Tugend- Engel ihre schwachen Stunden und da der gefallene Engel jung und drall war, so­passirte etwas sehr Alltägliches.

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Aber die Sache hatte Folgen, denn als der gefallene Engel das Pur­gatorium Haus der Besserung verließ, wurde es auch für Andere sichtbar, daß er den Segen des Tugend- Engel empfangen. Nicht ver­legen, ging er zu diesem und stellte ihm die Alternative: Entweder du heirathest mich oder ich zeige dich an. Der Tugend- Engel hatte da­mals seine staatsretterliche Begabung noch nicht fundgethan, und daher wäre auch die Sache mit einem bloßen: Es ist nicht wahr nicht abgethan gewesen; zumal, wie es heißt, seine Vertraulichkeiten mit dem gefallenen Engel auch von etlichen Unbetheiligten bemerkt worden waren. Er faßte daher einen heroischen Entschluß, biß in den sauren Apfel, und der gefallene Engel wurde als Frau Tugend- Engel in die Gesellschaft der Reinen aufgenommen. Und das war sicher gut so, denn sonst wäre womöglich§ 174, Absaz 2 des Strafgesetzbuches des Reiches der Tugend und guten Sitte in Anwendung gekommen, der da lautet: Mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren wird bestraft:

2) Beamte, die mit Personen, gegen welche sie eine Untersuchung zu führen haben, oder welche ihrer Ob= hut anvertraut sind, unzüchtige Handlungen vor­nehmen.

Es ist aber klar, daß Leute, welche im Zuchthaus gesessen haben, nicht als Sitten- und Ordnungshüter verwendet werden können wenigstens nicht offiziell. Etwas Anderes ist es natürlich mit Leuten, die das Zuchthaus nur mit dem Aermel" gestreift haben. Und so ward dem Staat eine leistungsfähige Kraft erhalten.

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Gottlob, sagt der Leser, es giebt noch eine Vorsehung. Jawohl gibt es die, und wer es noch nicht glaubt, dem erzähle ich ein anderes Mal die Geschichte von dem Tugend- Engel und den Schlangen, so man auf deutsch   Wechsel nennt.

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Nicht wahr, Herr Tugend- Engel, Sie erinnern sich?

Aus Ungarn  . Seit Jahren bereits ist von Genossen in Un­ garn   wiederholt an uns das Ansuchen gestellt worden, ihnen im Sozialdemokrat" Raum zu gewähren zur Veröffentlichung ihrer Be­schwerden über die Leitung der Ungarländischen Arbeiterpartei. Wir haben diesen Gesuchen bisher keine Folge gegeben, einestheils weil wir es für prinzipiell bedenklich halten, Angelegenheiten ausländischer Par­teien, die nicht politischer Natur sind, vor ein den Verhältnissen fern stehendes und daher zur Beurtheilung durchaus ungeeignetes Forum zu bringen, dann aber in der praktischen Erwägung, daß innere Partei­Zwiftigkeiten überhaupt mit Erfolg nur im Lande selbst auszufechten find. Wenn wir nun heute trotzdem einer solchen Einsendung das Wort geben, so veranlaßt uns dazu der Umstand, daß, wie die Ereignisse der legten Zeit bewiesen, die ungarländische Arbeiterpartei heute keineswegs die Stellung einnimmt, die sie, angesichts ihrer langjährigen Existenz, einnehmen könnte und daher auch sollte. Ohne in Abrede stellen zu wollen, daß diese bedauerliche Thatsache zum Theil in den eigenartigen Verhältnissen Ungarns   ihre Ursache findet, würden wir es doch für einen verhängnißvollen Fehler halten, alles auf Konto der Verhältnisse zu schieben und der Frage keinen Raum zu geben, ob nicht in den eignen Reihen manche Verstöße, manche Unterlassungsfünden zu verzeichnen sind, die mit dazu beigetragen haben, den jetzigen Zustand herbeizuführen. In diesem Sinne, um zu einer solchen Selbst prüfung Anstoß zu geben, lassen wir die nachstehende Einsendung folgen, indem wir selbst­verständlich es den Angegriffenen freistellen, an dieser Stelle auf die gegen fie erhobenen Beschwerden zu antworten:

Budapest  , 5. April 1889. Es ist eine wenig erquickliche Thatsache, daß, wo immer ein Bericht fiber die ungarischen Parteiverhältnisse in den Spalten der ausländischen Partelorgane erscheint, dieser nichtsweniger als Erfreuliches von der selben zu melden weiß. Auch in vorliegendem Bericht muß konstatirt werden, daß die Verhältnisse in Ungarn   um Vieles schlimmer liegen, als wie die auswärtigen Genossen es nur zu ahnen vermögen. Während sonst allüberall, wo der moderne Industrialismus den früheren Gewerbebetrieb allmälig vernichtet, die Sozialdemokratie einen fräftigen Aufschwung nimmt und ihre Kampfreihen von Tag zu Tag immer mehr anschwellen, ist leider in Ungarn   in der Arbeiterbewegung ein Rückschritt zu verzeichnen, ein Rückschritt, der um so bedauerlicher ist, well durch eine nur einigermaßen energisch betriebene Agitation sich un­zweifelhaft ein bedeutendes Resultat erzielen ließe. An einem hierzu geeigneten Proletariat mangelt es weder in der Hauptstadt, noch auf dem Lande. Ist es doch durch die Statistik erhärtet, daß 90 Prozent der ungarischen Bevölkerung Habenichtse sind, Proletarier, die nichts ihr Eigen nennen als blos die Arbeitskraft, die sie um jeden Preis verkaufen müssen. So gibt es hier in Ungarn   ganze Landstriche, wo der Durchschnittslohn eines Arbeiters, mit nur geringen Ausnahmen, nicht mehr als 40 fr. per Tag beträgt; Fälle, wo nur 10 fr. Tage­ohn gezahlt werden, gehören nicht zu den Seltenheiten. In der Haupt­stadt selbst ist die Proletarisirung der Bevölkerung bereits so weit vor­geschritten, daß jeder zehnte Einwohner ein Kellerbewohner ist. Und