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allerdings noch der Aufflärung dringend bedürftige Vorkommniß er­halten wir folgende Mittheilung:

Tönnten.

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Abstand vom Erdboden 2,20 Meter.

be=

daß überall Streifpoften ausgestellt seien; er habe sich deshalb für Das Sonnendach war aber an seinem äußeren Ende berechtigt gehalten, die Personalien Wernice's, der ziemlich entfernt Am Donnerstag Morgen, gegen 2 Uhr, fanden Passanten der 5 Zentimeter zu tief gerathen, vom Bau stand, festzustellen und die Sache zur Anzeige zu bringen! Goethestraße in Neu- Weißensee, an der Ecke der Lehderstraße die obwohl es am Hause 2,20 Meter aufwvies. Die Anzeige erfolgte, Auf grund der Beweisaufnahme beantragte der Amtsanwalt aus Leiche des 38 jährigen Tischlergesellen Karl Schanz, der in der Char  - noch ehe der Tapezirer dem Inhaber der Buchhandlung mitgetheilt thatsächlichen Gründen die Freisprechung des Angeklagten, während lottenburgerstr. 64 wohnhaft war. Aus dem rechten Ohr des Todten hatte, daß er sich seines Auftrages entledigt habe. Heureka!- der Bertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Löwenstein, auch aus rechtlichen fickerte mit Wasser unterlaufenes Blut, das Gesicht war blau an= Harbaum soll diesen Artikel veranlaßt und Müller ihn auf Gründen für dieselbe plaidirte. In dem bloßen Streifpostenstehen gelaufen und um den Hals lag eine Schlinge, die aus einer von genommen haben, obwohl er gewußt haben soll, die darin aufgeführten tönne niemals ein grober Unfug gefunden werden, da die bloße einem Damenrock abgetrennten Schnur( sogenannten Besenborte) ge- Thatsachen seien unwahr. Die Anklage behauptet nun, das böse Absicht"- wenn eine solche überhaupt vorhanden war- fertigt war. In der Goethestraße, etwa 100 Meter von der Fund- Sonnendach sei nicht 5, sondern 15 bis 20 Zentimeter zu niedrig nicht genüge, um daraus die genannte Gesetzesverlegung zu kon­stelle der Leiche entfernt, wurde eine größere Blutlache entdeckt. angebracht gewesen, die Angeklagten hätten dies gewußt, aber struiren. Der Gerichtshof erkannte auf tostenlose Frei­Ein sofort hinzugerufener Arzt konnte nur den aus unbekannten trotzdem von 5 Bentimetern gesprochen, um die sprechung des Angeklagten. Ursachen erfolgten Tod des Schanz feststellen. Gestern Vor- Anordnungen der Polizei verächtlich zu machen, Es werden, demnächst noch eine ganze Reihe derartiger Straf­mittag wurde dann die von der Polizei in Gewahrsam genommene besonders das Anfangswort Es hagelt Strafmandate" sowie der prozesse zur Aburtheilung gelangen, da die Betroffenen des Prinzips Leiche von mehreren Aerzten auf das sorgfältigste untersucht. Die Schluß Heureka" sollen für die genannten Personen beleidi- wegen in allen Fällen gegen die Strafbefehle Widerspruch erhoben erwähnte Schlinge lag nur lose um den Hals und hat eine Strangend sein. gulationsmarke nicht zurüdgelassen. An dem Körper selbst haben. Eventuell sollen alle Instanzen angerufen werden. Genosse Harbaum gab die Vorgeschichte des Strafmandats dahin waren Spuren äußerer Gewalt nicht zu finden und wiewohl das an: er habe den Tapezier Schlüter damit beauftragt, an seinem gestern vor der fünften Ferien- Straffammer des Landgerichts I   statt. Eine Verhandlung wegen unlauteren Wettbewerbs fand Herbordringen von Blut aus den Ohren und die blaue Farbe des Verkaufsladen ein Sonnendach anzubringen, aber ja danach hinzusehen, Der Kaufmann Josef Kaufmann war bis zum 1. Oktober 1896 Gesichts den durch Erstichung herbeigeführten Tod des Sch. ver- daß es den polizeilichen Vorschriften entspräche, damit kein Straf- bei der Firma Schwarzwald  , welche ein Export- und Kommissions­muthen ließen, wurden weder am Halse noch im Gesicht Finger- mandat komme. Am 29. März unter Mittag sei der Tapezier gekommen geschäft in Kurzwaaren eindrücke wahrgenommen, welche auf ein Verbrechen schließen lassen und habe die Marquise angemacht und zwar während Harbaum zum freibt, in Kurzwaaren nach Spanien   und Portugal  als Reisender thätig gewesen. Er gründete dann Mittageffen gewesen sei. Als er wieder in das Geschäft gekommen, ein Konkurrenzgeschäft. Die weiteren polizeilichen Recherchen ergaben folgendes: Schanz, das Sonnendach aber noch gar nicht angesehen habe, ist ihm gesagt fiel es auf, daß sein Buchhalter Lisse   häufig mit Kaufmann ver­Dem Inhaber der Firma Schwarzwald  der seit sechs Jahren von seiner Ehefrau getrennt lebt und dem worden, ein Schußmann habe die Höhe nachgemessen, es werde wohl fehrte und als ihm außerdem andere seiner Angestellten mittheilten, Trunte ergeben war, hat am Dienstag unter dem Vorgeben, daß er ein Strafmandat geben. Der Tapezier habe dann mit einem festen daß Lisse   sich fleißig Auszüge aus den Geschäftsbüchern mache, stellte frank sei, seine Arbeit verlassen und die Bücher eingefordert. Seine 2,20 Meter langen Stabe nachgemessen und gefunden, daß das Sonnen- er ihn zur Rede und fragte ihn, ob er damit umgehe, sich selbständig Wohnung hat Sch. jedoch dann nicht aufgesucht, sondern ist in der Nacht dach höchstens 5 Zentimeter zu niedrig war, was dann alsbald abgeändert zu machen. Lisse   erwiderte, daß er durchaus nichts vorhabe, worauf zum Mittwoch, den Mittwoch hindurch und in der Nacht zum Donnerstag fei. Völlig unwahr aber sei es, daß er( Harbaum) den Artikel veranlaßt Schwarzwald   den in ihm erwachten Verdacht fallen ließ. Aber am in verschiedenen Schanklokalen gewesen. Am Mittwoch Abend gegen habe, allerdings habe er im Geschäft geäußert, nachdem ihm die 1. Januar 1897 trat Lisse   aus und wurde Sozius des Kaufmann. 11 Uhr verließ er ein Restaurant in der Lehderstraße; wo er nach Strafverfügung in Höhe von 10 M. zugegangen sei, jetzt habe ich Schwarzwald   erfuhr, daß der Gesellschaftsvertrag, der im Jannar 1897 dem geweilt, konnte nicht festgestellt werden. Die um den Hals den Strafbefehl". Vielfach sei nun darüber in den Geschäftsräumen zwischen Kaufmann und Lisse   abgeschlossen war, laut mündlicher Ver­gezogene Schnur hat er vermuthlich zu dieser Zeit noch nicht bei sich der Boltsstimme" gesprochen, aber nicht von ihm, sondern von den einbarung eine rückwirkende Kraft vom 1. Oftober 1896 ab haben gehabt. Dieselbe scheint erst frisch von einem Kleide abgetrennt zu Agestellten und so sei der Vorfall wohl zur Kenntniß des Artikel- sollte, und nun erstattete er gegen Lisse  , welcher sich geständlich fein, da sich noch schwarze Fäden an der Borte befanden. Geld oder verfassers gekommen. Allerdings habe er sich durch das Strafmandat aus dem Fabrikanten- Register seines bisherigen Prinzipals Geldeswerth dürfte Schanz nicht bei sich gehabt haben und erscheint beschwert gefühlt, denn die Marquise sei nur probeweise vom Auszüge gemacht und seinem Kompagnon zur Verfügung aus diesem Grunde ein Raubmord schon völlig ausgeschlossen. Die Tapezirer heruntergelassen gewesen, der den Fehler sofort entdeckt, gestellt hatte, Anzeige wegen unlauteren Wettbewerbes. Das Schöffen­wirkliche Todesursache dürfte erst durch die am heutigen Tage statt und sie alsbald wieder hinaufgezogen und so bald wie möglich eine gericht hatte Liffe freigesprochen mit der Begründung, daß derselbe findende Obduktion ermittelt werden, die ja auch ergeben wird, ob Aenderung vorgenommen habe. thatsächlich an Sch. ein Verbrechen begangen worden ist oder nicht. die in seiner Stellung zu seiner Kenntniß, gelangten Geschäfts­Der Vertreter der Anklagebehörde, Gerichtsassessor Kempfe, geheimnisse nicht an andere verrathen, sondern in seiner Eigenschaft als Wegen Verbrechens im Amte wurde der in Potsdam   wohn- hielt die Beleidigung für erwiesen, denn offenbar Sozius des Kaufmann für sich selbst verwerthet habe. Hiergegen hatte hafte Polizeisekretär Hermann Stephan verhaftet. habe der Artikel dem Herrn Polizei- Präsidenten nachsagen Schwarzwald   Berufung eingelegt. Er führte im gestrigen Termine aus, St. ist ein im Dienste ergrauter Beamter, der sich demnächst pensio- follen, er messe mit Ma B. daß das Fabrikantenregister in den Händen eines Konkurrenten eine niren lassen wollte. Die Verhaftung erfolgte auf direkten Befehl Die Angeklagten hätten behauptet, sonst würden die Geschäftsinhaber furchtbare Waffe sei. Die Bezugsquellen eines Kaufmanns, welche auf der Staatsanwaltschaft. Dem Verhafteten waren bei der Potsdamer in solchen Fällen zuerst gewarnt; wenn das auch wahr sei, so ginge grund jahrelanger Bemühungen ermittelt und in Anspruch genommen Polizeidirektion die Gefangenenfachen und das Gesindewesen zugetheilt; daraus nichts gegen den Polizei- Präsidenten hervor, er habe es in würden, müßten, zumal in einem Exportgeschäft, geheim gehalten ob auf diesem Gebiet das von Stephan verübte Bergehen liegt, ließ diesem Falle eben nicht gethan und es liege völlig in seiner werden. Die Fabrikanten sowohl wie ihre Erzeugnisse sich nicht feststellen, da über den Gang der Untersuchung strengstes and, ob er es thun wolle oder nicht. Demzufolge beantragte würden deshalb auch nur mit Nummern bezeichnet. Der Stillschweigen beobachtet wird. Die viel Aufsehen erregende Affäre die Anklagebehörde 100 M. Geldstrafe event. 10 Tage Gefängniß. Angeklagte behauptete, daß jeder junge Mann sich aus den wird vermuthlich noch weitere Kreise in Mitleidenschaft ziehen. Es Der Vertheidiger beantragte Freisprechung, indem er u. a. darauf Geschäftsbüchern Notizen zu machen pflege, um sie für sein späteres verlauttet aus der Umgebung des Verhafteten, daß dieser einem hinwies, was für eine gewaltige Beweiserhebung wegen dieses Falles Fortkommen zu verwerthen. Nach dem Gutachten des Aeltesten Potsdamer Bürger eine Gefälligkeit erwiesen hat, durch die St. wohl erfolgt sei; beispielsweise wären sämmtliche Seger der der Kaufmannschaft ist nicht jede Benutzung des Fabrikanten­teinen Vortheil erlangt, die aber das Einschreiten der Staatsanwalt- Boltsstimme vernommen, um den Verfasser des Artikels zu Registers als unlauterer Wettbewerb anzusehen, sondern die Frage schaft nach sich zog. Im Zusammenhange mit dem Vorgehen gegen ermitteln, was aber keinen Erfolg gehabt hätte. müsse von Fall zu Fall geprüft und beurtheilt werden. Der Vertreter Stephan steht die Verhaftung des Rentiers Samuel Moses in Der Gerichtshof unter Vorsitz des Landgerichts Rathes Glase- des Klägers, R.-A. Goldmann, focht das Urtheil des Vorderrichters an. Potsdam  . Dieser, ein hochbetagter Mann, wurde von den Kriminal- wald nahm an, daß der Artikel selbst die Wahrheit ent- Der Angeklagte habe die Treue gegen seinen Prinzipal aufs schwerste beamten ergriffen, als er einen Zug nach Berlin   besteigen wollte. halte und daß die seitens der Volksstimme" und nicht die verlegt, und für diesen Verstoß gegen das oberste Prinzip im In der Wohnung M.'s wurde seitens der Polizei eine gründliche seitens der Polizei vorgenommenen Messungen richtig ge- Handel sei wohl eine Gefängnißstrafe am Blaze. Der Ver­Haussuchung veranstaltet. Die Wohnung ist jetzt polizeilich gewesen seien, auch daß der Artikel in der Form nichts belei- theidiger, Rechtsanwalt Preuß, führte demgegenüber aus, daß schlossen. Wie man hört, wird der Rentier M. der Anstiftung zum digendes habe, sondern eine trockene sachgemäße Wiedergabe wahrer jeder Mensch die Berechtigung habe, die Kenntnisse und Erfahrungen, Amtsverbrechen beschuldigt. Thatsachen sei. Ebenso sei in der Bemerkung, es hagelt Straf welche er während seiner Lehr- und Konditionszeit erwerbe, befehle, keine Beleidigung gefunden, da thatsächlich eine Anzahl für sich zu verwerthen. Er bitte jedenfalls um Ladung eines Sach­Dagegen sei eine schwere Beleidigung in dem Worte" He ureta" als ein Geschäftsgeheimniß anzusehen sei oder nicht. Der Gerichts­Strafbefehle zu jener Zeit an die Boltsstimme" ergangen feien. verständigen, der zu begutachten habe, ob das Fabrikantenregiſter gefunden, dasselbe folle augenscheinlich sagen, die Polizei hat sich hof lehnte diesen Antrag ab. Er sei zu einer anderen bedt zu haben, darin liege der Vorwurf, die Polizei messe nicht register sei gefreut, einmal wieder etwas gegen die Voltsstimme" ent- Anschauung gekommen, als der Vorderrichter. Das Fabrikanten. und ein Geschäftsgeheimniß mit gleichem Maße. Angeklagte Dieser Vorwurf sei aber ein sehr habe sich eines Vertrauensmißbrauchs schuldig gemacht. Mit Riid schwerer, denn pflichtgemäß dürfe die Polizei die Sozial- ficht auf seine bisherige Unbescholtenheit sei von einer Gefängniß­demokraten nicht fchlechter behandeln, andere Leute, als strafe abgesehen und auf eine Geldstrafe von 300 M. erkannt worden. thäte fie es aber, sehr verächtlich machen. so würde sie sich Außerdem fallen dem Angeklagten die Kosten beider Instanzen Doch in anbetracht, daß die bei der Volksstimme" zur Last. Angestellten durch den Strafbefehl gereizt gewesen seien, fei nur auf 20 M. Geldstrafe gegen Müller erkannt, und den Beleidigten, Polizei- Präsidenten Keßler und Schutz mann Schneider, die Publikationsbefugniß in dem" Amtlichen An­zeiger" zugesprochen. Harbaum wurde freigesprochen, der Antrag, die Kosten der Vertheidigung auf die Staatskasse zu nehmen, aber

Der Gastwirth Lindenhahn in Grünau   ersucht in einer wichtigen Angelegenheit diejenigen Personen, welche am 1. Pfingst­feiertage abends in irgend einem Lokale von Grünau   getanzt haben, bei ihm ihre Adresse. abzugeben.

Als Urheber eines Dachstuhlbrandes, der am letzten Dienstag im Hause Glasowstrazze 31 in Rirdorf ausgebrochen war, ist der elfjährige Schulknabe W. ermittelt worden. Er gestand ein, daß er auf dem Boden des Hauses mit Streichhölzern gespielt und dann, um zu sehen, wie schnell die Feuerwehr, wenn es brenne, herbeieilt, Holz zusammengetragen und dieses angesteckt habe. Als das Feuer lichterloh brannte, sei er auf die Straße gerannt und habe gewartet, bis die alarmirte freiwillige Feuerwehr gekommen sei.

Soziale Rechtspflege.

abgelehnt.

zweierlei

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V

der

Diese zu umrecht einbehalten habe. Der Kläger   habe eine theure ligje Erlaubniß, erhalten, daß er ſeine Gäſte burch Klavierſpie Polizei- linke Auge Gummel's und zerstörte es vollſtändig.

in

das

Matern

Abende des 17. März in der Schankwirthschaft Kottbuserdamm 34 Einen traurigen Abschluß fand eine Geburtstagsfeier, die am begangen wurde. Der Arbeiter Wilhelm Gummel hatte sich mehrere Freunde eingeladen. Es wurden große Mengen Schnaps und Weiß­bier getrunken. Als die Gemüther erregt waren, drohte wiederholt Der Goldarbeiter M. flagte beim Gewerbegericht Streit auszubrechen, der Wirth schlichtete aber die zankenden Parteien gegen den Goldschmiedemeister Schimmelpfennig auf eine und veranlaßte den größten Theil der Gäste, sich nach Hause Entschädigung, indem er geltend machte, Beklagter habe ihm eine Der Amtsvorsteher v. Oppen gegen den Gastwirth zu begeben. Nur Gummel, seine Ehefrau und der Arbeiter August größere Anzahl Werkzeuge einbehalten, sodaß er nicht im stande Lindenhayn. Eine bemerkenswerthe Entscheidung Matern saßen noch, anscheinend friedlich, an einem Tische. Alle drei gewesen sei, zu arbeiten. Die Werkzeuge verlangte der Kläger   eben- fällte gestern die 1. Ferien- Straftammer am Landgericht II. Der Gast- waren start angetrunken. Plöglich ergriff Matern ein vor ihm stehen­falls zurück. Der Meister erklärte sich nach längerer Verhandlung wirth Lindenhahn in Grünau  , der bekanntlich den Saal- des Weißbierglas und schlug damit Gummel auf den Kopf. Das bereit, die Werkzeuge herauszugeben, dagegen bestritt er, daß er abtreibereien des Amtsvorstehers v. Oppen muthvoll Widerstand ge- Glas ein spizer Scherben drang Brosche ruinirt und Werk- unter- behauptete im gestrigen vor der dritten Ferien­zeug als Unterpfand dazulassen. Hierauf bemerkte der Kläger  , Sch. halten und diese dabei tanzen durften. Der Klavierspieler erschien Straffammer des Landgerichts I  , daß er seitens der Gummel'schen habe ihn durch Drohungen dazu gezwungen, aus freiem Willen habe aber trotzdem und da er einmal anwesend war, ersuchten ihn die Eheleute durch unberechtigte Vorwürfe gereizt worden sei; die Zeugen er ihm sein Eigenthum nicht überlassen. Ein Zeuge des Beklagten   Gäste, sie ein wenig zu unterhalten, und er spielte trop bestritten dies. Der Angeklagte müsse die That in einem plöglichen sagte indeffen aus, daß der Kläger   nichts gegen die von Sch. ver- des Verbotes des Wirthes, wofür ihn die Gäste mit Bier Wuthanfall begangen haben. Der Gerichtshof verurtheilte den An­langte Verpfändung des Werkzeuges eingewendet habe. Der Kläger   wurde und Bigarren belohnten. Das Schöffengericht in Köpenick   verurtheilte geklagten nach dem Antrage des Staatsanwalts zu einem Jahre mit der Entschädigungsforderung abgewiesen. Der Vorsitzende führte darauf den Wirh wegen Veranstaltung einer öffentlichen Tanzluftbarkeit neun Monaten Gefängniß. begründend aus, der Kläger   hätte auf jeden Fall gegen die zu 10 Mark Geldstrafe und zwar auf grund der Ober- Präsidial­Vorenthaltung der Sachen protestiren müssen, wenn er sich Verordnung vom 14. Juni 1892. In der angerufenen Berufungs­einen Entschädigungsanspruch sichern wollte. Eine Bedrohung sei instanz führte der Vertheidiger des Verurtheilten aus, daß die angezogene nicht erwiesen. Verordnung erst in jüngster Zeit durch das Kammergericht als nicht Versammlungen. Für den 2. und 3. Pfingstfeiertag verlangte der Schleifer St. 3u recht beſtehend bezeichnet worden und dies bereits in der Presse veröffentlicht worden sei. Der Gerichtshof entschied jedoch, daß hier von dem Fabrikanten Falt den üblichen Lohn, obwohl er an diesen zweifellos eine öffentliche Tanzlustbarkeit stattgefunden habe, welche arbeiter- Verbandes für den Bezirk II sprach Herr Grempe In der Mitgliederversammlung des deutschen Metall­Tagen nicht gearbeitet hatte. Es wurde in der Verhandlung vor dem Gewerbegericht festgestellt, daß der Chef mit dem Schleifer genehmigt werden mußte, um nicht strafbar zu sein. Reichs- und über:" Berufsausbildung der Metallarbeiter in der Vergangenheit, Stammergericht hätten in diesem Falle bisher stets die Ober- Präsidial- Gegenwart und Zukunft." Der Referent entledigte sich seiner Auf­Stundenlohn vereinbart hatte und daß am dritten Feiertage nur Verordnung für giltig gehalten. Habe das Kammergericht gabe zur vollen Zufriedenheit aller Anwesenden. 1. a. regte der deshalb in der Fabrit nicht gearbeitet wurde, weil der Dampf fehlte. Die Stammer V unter dem Vorsitz des Gewerberichters fo sei dies dem erkennenden Gericht amtlich nicht verständlich gemacht durch Illustrationen in der Deutschen  neuerdings im entgegengesezten Sinne entschieden, Referent die Frage einer Veröffentlichung von technischen Artikeln, Schallhorn wies die Klage ab, soweit sie den 2. Feiertag betraf. bekannt geworden. Es müsse daher dem Angeklagten Metallarbeiter- Zeitung" an. Redner führte aus, daß die Deutsche verurtheilte aber den Beklagten, dem Kläger   den Lohn für den überlassen werden, sich sein Recht in einer höheren Metallarbeiter- Beitung" eines der besten deutschen Gewerkschafts­3. Feiertag zu zahlen. Zur Begründung führte der Vorsitzende Instanz zu suchen. Die Berufung sei daher zu verwerfen. blätter sei, daß aber die technischen Artikel für den Arbeiter leichter aus, der gesetzliche 2. Feiertag sei nur zu entschädigen, wenn Wochen- Instanz zu suchen. Die Berufung sei daher zu verwerfen. Bu je 15 M. Geldstrafe sind gestern unsere Parteigenossen verständlich gemacht werden müßten durch Beifügung John vereinbart sei, auf keinen Fall aber bei Stundenlohn. Anders je 15 Da aber das gewöhnliche Druckpapier hierzu unt verhalte es sich hier mit dem sogenannten 3. Feiertage. Wenn der örster und Andres aus Grünau   vom Schöffengericht Illustrationen. Köpenick   verurtheilt worden. Dampf fehle, dürfe darunter der Arbeiter nicht leiden, der Kläger  Am 11. Juni hatten sich nach geeignet ist, so schlug der Referent die Herausgabe einer technischen Beendigung einer bei Lindenhayn in Grünau   statt- Beilage vor. Die Ausgabe würde nach Ansicht des Referenten etiva müsse dementsprechend entschädigt werden. gefundenen Versammlung noch mehrere Genossen zu einem einen jährlichen Mehrkostenbetrag von 10 000 m. ergeben. An der Glase Bier bereinigt. Dies sab ein Gendarm, der Diskussion betheiligten sich zwei Kollegen, welche sich mit den Aus­sofort annahm, daß abermals eine Versammlung stattfinde. Die führungen des Referenten einverstanden erklärten. Unter Vereins­Versammlung" wurde von dem Beamten aufgelöst". Die angelegenheiten gab der Vorsitzende bekannt, daß am 8. August eine Das Sonnendach oder der Kampf für Ordnung, Religion that noch ihr Bier weiter und wurden, als sie der Aufforderung des beiden vorhin erwähnten Parteigenossen tranfen nach der Gendarmen- Generalversammlung stattfindet. und Sitte gegen die Magdeburger Volksstimme". Vor der Beamten, sich sofort zu entfernen, nicht Folge leisteten, zur Anzeige und Berufsgenossen hielt am 21. Juli im Englischen Garten  " Die Filiale I des Vereins der Lithographen, Steindrucker ersten Straflammer des Landgerichts Magdeburg   hatten fich gebracht. Gegen das gestrige Urtheil des Schöffengerichts in dieser Generalversammlung ab. Kollege Stropp gab den Kaffenbericht, am 26. Juli die Genossen Buchhändler und Zeitungsverleger Sache soll Berufung eingelegt werden. Die Berliner   Parteigenossen welcher in Einnahme und Ausgabe mit 1140,15 m. balangirt, und Bernhard Harbaum und der verantwortliche Redakteur August wurde demselben auf Antrag der Revisoren Decharge ertheilt. Neu Müller wegen Verächtlichmachung aufgenommen wurden 43 Mitglieder. Die Versammlung war ein nungen durch Wiedergabe von entstellten Thatsachen, fowie wegen Beleidigung des Polizei- Präsidenten Regler stimmig der Ansicht, daß die Beiträge zur lokalen Arbeitslosent­und des Schumanns Schneider zu verantworten. Polizeikampf gegen Streifpoften. Mit der jegt aktuellen Unterstützung aufhören sollten, und daß die vollberechtigten Mit­Am 20. April d. J. erschien in Nr. 91 der Volksstimme unter Frage, ob das Streitposten- Stehen unter den Begriff des groben glieder dieser Kasse ihre Anrechte an dieselbe bis zum 1. Jamiar 1809 Fier Rubrik Polizei und Voltsstimme" der folgende Artikel; Unfugs" fällt, hatte sich gestern das Schöffengericht des Amts- aufrechterhalten sollen. Diejenigen, welche noch nicht 26 Wochen Beiträge Es hagelt Strafmandate! gerichts II zu beschäftigen. Auf einem Neubau in Deutsch   gezahlt haben, sollen mit Anrechnung der vom 1. Juli an in der Zentrali Der Inhaber der Buchhandlung Voltsstimme ließ jüngst ein Wilmersdorf   war ein Streit ausgebrochen, infolge dessen der fation zu zahlenden 40 Bf. wöchentlich, wenn diese zusammen die Höhe Sonnendach vor den Fenstern und der Thüre der Buchhandlung Bau von den Streikenden durch Streifposten beobachtet wurde. von 26 Wochen erreichen, bezugsberechtigt sein. Eine persönliche An­anbringen. Er beauftragte hiermit einen Zapezirer. Kaum hatte zu den Streifposten soll auch der Maurer Wernicke gehört gelegenheit zwischen zwei Mitgliedern wurde der Verwaltung zur derselbe sich seines Auftrages entledigt, so erschien auch schon die haben, weshalb er von einem Gendarm festgestellt wurde. Er er- Schlichtung überwiesen. Kollege Sillier theilte mit, daß, da die Polizei und revidirte den Abstand des Sonnendachs vom Erdboden. hielt darauf einen auf zwei Tage Haft lautenden Strafbefehl, in weiblichen Mitglieder und Hilfsarbeiter laut Statut unserem Verein Das Resultat dieser Revision erfuhr der Geschäftsinhaber am welchem es hieß, W. habe dadurch groben Unfug verübt, daß er nicht mehr angehören können, dieselben dem neu gegründeten Ver Montag: auf der Straße stand, um Leute von der Arbeit abzuhalten. Er be- band der Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen unter Wahrung ihrer Zehn Mark Geldstrafe, antragte daraufhin richterliche Entscheidung und hatte nunmehr vor vollen Rechte beitreten können. leber den neuen Arbeitsnachweis weil das Sommendach nicht in vorschriftsmäßiger Höhe angebracht dem Amtsgericht II zu erscheinen. Wie der als Zeuge vernommene der Zwangslosen Vereinigung" entwickelte sich eine lebhafte sei. Vorschrift ist: Gendarm befundete, hatte ihm der Polier jenes Baues mitgetheilt, Debatte; Kollege Schöpte führte aus, daß derselbe Gebühren er­

Gerichts- Beitung.

werden diese Vorfälle von neuem zum Anlaß nehmen, die Genossen von Adlershof   und Grünau   durch strenge Beobachtung der Lokallife von Adlershof   und Grünau   durch strenge Beobachtung der Lokallite tatkräftig zu unterstügen. hatfräftig zu unterstützen.

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