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die 20 000 M. feien für ihn persönlich bestimmt, verneint der wohlthätig gewesen und habe von Herzen gern gegeben. I nicht wissen könne, ob dabei nicht Verwendungen in Höhe von Angeklagte aufs Entschiedenste und hebt hervor, daß er 18 Jahre Der Geh. Rath Manché sei ein so vorsichtiger Mann, daß er 10 000 m., welche die Aufmerksamkeit des Monarchen erregten, die Schatulle des Kaisers verwaltet habe, viele Kostbarkeiten in sich doch sicher eine Quittung von ihrem Manne hätte geben mitgespielt haben. Der Zeuge bezweifelt dies und erklärt, daß feiner Verwaltung unter sich hatte und seine Kassen bei allen lassen. Vielleicht irre sich Herr Manche auch nur; derselbe habe der Rektor Ahlwardt , der von ihm kleinere Summen auf Wechsel Revisionen stets in bester Ordnung befunden wurden. Der sich ja auch schon bezüglich der Gräfin v. Hacke geirrt, vielleicht borgte, eine Anzahl von Mitbürgern zu einer Eingabe veranlaßt Präsident stellt die Frage, wieso es denn komme, daß er schließ- befinne er sich auch noch, daß er das Geld einem Dritten gegeben haben, auf Grund deren die Ordensverleihung erfolgte. lich auch noch die 10 000 Mart aus eigenen Mitteln zurückgegeben habe. Soviel wisse sie, daß ihr Mann, der mit Geschäften über einer nochmaligen Befragung der Wittwe Greiff nach den Ver­habe? Der Angeklagte erwidert, daß dies wider sein Wissen und aus belastet war, gar feine Zeit hatte, um zu schwelgen und sich mögensverhältnissen ihres Mannes schließt die Beweisaufnahme. Willen von seiner Familie geschehen sei, als vom R.-A. Cello zu vergnügen. Eine Frage des Vertheidigers, ob ihr bekannt Staatsanwalt Hoppe erachtet den Zeugen Thomas für die Klage wegen Rückgabe des Geldes gegen ihn eingeleitet sei, daß ihr verstorbener Mann von anderen Personen, z. B. ganz glaubwürdig und durch dessen Aussage für festgestellt, worden war. Seine Ehefrau habe gerade damals ein Erbtheil dem Kommerzienrath Lexow 2c., größere Summen für die Be- daß er dem Meyer eine Summe von 5000 m. in einem aus Teplit erhoben. Auf weiteres Befragen erklärt Manché, daß schaffung von Titeln erhalten habe, verneint die Zeugin. Auf die an Manché adressirten Kouvert übergeben habe. Wenn Meyer er infolge der Ahlwardt 'schen Broschüre auf seinen eigenen An- weitere Frage des Vertheidigers, ob die Zengin selbst bei Leuten, dieses Geld nicht abgeliefert, so habe er dasselbe unterschlagen trag pensionirt worden sei. Der Präsident macht auf ganz welche durch Vermittelung ihres Mannes Titel erstrebten, Geld- und er beantrage gegen denselben 6 Monate Gefängniß. exhebliche Widersprüche zwischen den jetzigen und den ersten erhebungen gemacht hat, verneint die Beugin aufs Entschiedenste. Was Manché betrifft, so sei die Schuld desselben auch erwiesen. Aussagen des Angeklagten aufmerksam. So soll derselbe bei Der Vertheidiger präzisirt seine Frage nun dahin, ob, als es sich Der Staatsanwalt sucht aus den verschiedenen Widersprüchen, in feinen ersten Unterhaltungen mit dem ersten Staatsanwalt, um die Ernennung des Herrn V. Mannheimer zum Geheimen welche sich die beiden Angeklagten in ihren ersten Vernehmungen als derselbe wegen etwaiger Beschlagnahme der Ahlwardt'schen Kommerzienrath handelte, die Zeugin bei einer Vertrauensperson bezüglich der Adresse, an welche die 10 000 m. gelangt sein sollen, Broschüre bei ihm erschienen sei, fein Wort vom Polizei- des letztern gewesen ist und derselben an die Hand gegeben hat, verwickelten, zu folgern, daß es nur ein schlauer Koup des An­hauptmann Greiff gesprochen haben, überhaupt soll der Name daß noch erheblichere Aufwendungen zu machen feien. Die geklagten fei, sich auf den verstorbenen Polizeihauptmann Greiff Greiff erst aufgetaucht sein, als die Gräfin v. Hacke einen Beugin erklärt, daß sie sich nicht darauf besinnen könne. Der zu berufen. Der Staatsanwalt glaubt die Empfang des Geldes bestritten hatte und der Polizeihauptmann Vertheidiger ist damit nicht zufrieden, sondern ersucht die Zeugin, schichte von der Hingabe der 10 000 m. an Greiff nicht, Greiff gestorben war. Der Angeklagte behauptet, daß er zuerst sich recht genau zu befinnen. Die Zeugin erklärt wiederholt, daß hält den Gegenbeweis vielmehr für fast erbracht. Auch teine Beranlassung hatte, bei der Frage der Beschlagnahme der sie sich auf einen solchen Fall nicht besinnen könne; sie wisse nur bezüglich der 20 000 m. liege eine Unterschlagung vor, denn der Broschüre auf seine Verbindung mit Greiff hinzuweisen und so viel, daß ihrem Manne die Ernennung zum Geheimen Angeklagte Manché habe keinerlei Befugniß gehabt, das für wohl­später infolge der unendlichen Aufregungen verwirrt gewesen sei. Kommerzienrath ganz überraschend kam, und er gar keine Ahnung thätige Zwecke bestimmte Geld in Papieren anzulegen. Der Der Angeklagie Meyer stimmt in seiner Darstellung des Staatsanwalt steht auf dem Standpunkte, daß schon bei der An­Sachverhältnisses im Allgemeinen mit derjenigen des Manché Der nächste Zeuge, Rammerherr v. d. Knesebeck soll Aus- lage des Geldes dem Angeklagten Manché die dolose Absicht vor­überein. Eines Tages sei der Rektor Ahlwardt zu ihm gekommen funft über die Gedächtnißkraft der Palastdame Gräfin v. Hacke er- gefchwebt habe, ruhig abzuwarten, ob und wann Jemand nach und habe ihn für eine Titelverleihung an den Fabrikbesiher theilen. Gr theilt mit, daß der Geist der verstorbenen Dame bis dem Gelde fragen würde. Was das Strafmaß betrifft, so ver Thomas, welcher ein sehr reicher Mann sei und sehr viel für wohl zuletzt ein außerordentlich scharfer und ungetrübter war. Die weist der Staatsanwalt darauf, daß Manché eine hervorragende thätige Zwede opfern wolle, intereffirt. Ahlwardt hat sich gleich für Frage des Vertheidigers, ob die Gräfin Hacke in einzelnen Fällen Vertrauensstellung inne hatte und dieselbe in unerhörter Weise feine eigene Person von der für ihn( Meyer) abfallenden Provision Geld überwiesen erhalten habe, um dasselbe zu wohlthätigen, der gemißbraucht habe. Mit Rücksicht auf die Verwerflichkeit der An­eine Summe von 2000 M. ausbedungen und diese Summe Kaiserin Augusta unterstehenden Stiftungen zufließen zu lassen, schauungeu, von denen sich der Angeklagte Manché habe leiten später auch wirklich erhalten. Der Angeklagte bleibt mit Be- kann der Zeuge aus eigener Wissenschaft nicht beantworten, ebenso lassen, beantragte er drei Jahre Gefängniß und stimmtheit dabei, daß er bei den Verhandlungen, die später wenig die weitere Frage nach den Vermögensverhältnissen der Gräfin drei Jahre Ehrverlust. zwischen Manché und Thomas stattfanden, zugegen war und er- Hacke. Der Zeuge weiß nur, daß einmal in den Zeitungen Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Haase erachtet die Frei klärt die entgegenstehende Behauptung des Thomas für eine Un- eine Notiz über die großartige Hinterlassenschaft der Gräfin sprechung beider Angeklagten für geboten. Was den Angeklagten wahrheit. Er behauptet auch mit aller Entschiedenheit, daß er Hacke veröffentlicht und daß damals festgestellt wurde, daß die Man ché betrifft, so hebt der Vertheidiger hervor, daß Thomas die 5000 M., welche ihm Thomas vor der Thür in einem Kouvert auf 2 Millionen angegebene Hinterlassenschaft noch nicht die nur den Zweck verfolgte, Kommerzienrath zu werden und es übergeben, als eine Provision für seine Person betrachtet und Hälfte dieser Höhe erreichte. Von dem Fall Thomas ist dem demselben sicher ganz gleich war, zu welchen Zwecken die Summe angenommen habe. Er habe dabei kein Wort von Manché Beugen gar nichts bekannt. Er weiß nur, daß Thomas einmal von 30 000 Mart verwendet würde wenn er nur seinen gefagt und habe es auch nicht sagen können, da er wußte, daß im Jahre 1887 eine Eingabe an die Kaiserin Augusta gemacht kommerzienrath- Titel erhielt. Der Angeklagte Manché müsse Manché so etwas nicht annehmen würde. Auch die Anregung, und darin ausgeführt hatte, daß er in den letzten Jahren mit mindestens ebenso viel Glauben für sich beanspruchen, wie der ob etwa Meyer ein betrügerisches Manöver gemacht und dem Glücksgütern besonders gesegnet worden sei und das Verlangen Zeuge Thomas. Der Angeklagte Manché habe eine 48 jährige Thomas etiva fälschlich vorgespiegelt habe, daß er dem trage, den Dank dafür durch eine Wohlthätigkeitsspende zu be- ehrenvolle Dienstzeit im persönlichen Dienste des Kaisers hinter Manché 5000 M. geben müsse, wird vom Angeklagten Meyer funden. Herrn Thomas ist damals der Dank für diese Spende sich, Thomas dagegen sei zweifellos trumme Wege ge­als nicht zutreffend erklärt. Der Präsident bestätigt, daß die ausgedrückt, ihm ist aber überlassen worden, diese Spende unter gangen, um feiner persönlichen Eitelkeit zu fröhnen; Hingabe von 2000 m. an Ahlwardt festgestellt sei, fragt aber, sechs ihm namhaft gemachte Wohlthätigkeitsanstalten zu ver- habe nicht gewartet, bis der König ihm aus eigenem ob denn der Angeklagte eine Summe von 5000 M. für einen so theilen. Antrieb den Titel verlieh, sondern habe es versucht, tleinen Dienst nicht für außerordentlich hoch erachtet habe. Der Der Agent Louis Cohen ist von dem Vertheidiger als Ent- mit Hilfe sogenannter Wohlthätigkeitsspenden zu seinem Ziel zu Angeklagte erwidert, daß diese Summe für einen Mann, der da- lastungszeuge vorgeladen, um zu beweisen, daß es falsch sei, gelangen. Die Wohlthätigkeit ser gewiß eine schöne und eble mals mit Millionen spielte, soviel war, wie für einen anderen wenn die Gräfin Hacke behauptete, sie tenne den Hauptmann Sache, in diesem Falle habe sie aber nur als Mittel zum Zweck Menschen 50 Pfennige. Wenn Thomas geschworen habe, Greiff gar nicht. Der Zeuge bekundet, daß er f. 3. Agent des dienen sollen. Auf Grund dieser Gleichstellung in der Glaub daß er die 5000 m. verlangt habe, so habe derselbe die Staatsministers a. D. Bitter gewesen sei. Der Minister habe sich würdigkeit des Zeugen und des Angeklagten führt der Verthei­Unwahrheit gesagt. Auch Meyer hat, wie der Vorsitzende fest- in Wucherhänden befunden und zu seiner Auseinandersetzung mit diger des Längeren aus, daß man niemals eine Unterschlagung stellt, anfangs vom Polizeihauptmann Greiff fein Wort gesprochen, den Bucherern des Zeugen Hilfe benutzt. Minister Bitter habe an den 20 000 M. tonitruiren könne. Thomas habe in feiner sondern im Gegentheil ursprünglich in einer schriftlichen Auslaffung sich, als er nicht mehr im Amt war, auch vielfach mit der Weise eine gebundene Marfchroute vorgeschrieben, wann das als feine eigene Wissenschaft bekundet, daß die 10 000 Mack Vermittelung von Titeln und Orden beschäftigt und Geld zu wohlthätigen Zwecken hingegeben werden solle, Manché habe in einem Rouvert der Gräsin Hacke übergeben worden seien. Er zu diesem Zwecke auch mehrfach Gelder zugewiefen einen gang tristigen Erklärungsgrund für den Ankauf der Papiere an­behauptet, daß er damals lange Zeit frant und im Kopfe außer erhalten. Er habe dem Zeugen wiederholt zu verstehen gegeben, er habe das Geld sofort zurückgegeben, als es verlangt worden ordentlich schwach gewesen sei. Schließlich behauptet Meyer, daß gegeben, daß Greiff und Hade der richtige Weg fei, folche Ge- und auch feinen Binsgenuß davon gehabt. Bezüglich der er den Angeklagten Manché zu dem Polizeihauptmann Greiff be- fuche zur Erfüllung zu bringen. Er habe auch wiederholt 10 000 m. stellt der Vertheidiger auf Grund der Aussage des gleitet und beim Fortgehen von dort von Manché erfahren habe, erfahren, daß Bitter Geld zur Verwendung für mildthätige Stif- 3eugen Cohen fest, daß der Polizeihauptmann Greiff sich that daß Greiff nunmehr die Sache behandeln würde. tungen aus Anlaß solcher Gesuche erhalten habe; er entsinne fächlich mit Titel- und Ordensverleihungen beschäftigt habe. Die sich eines Falles, in welchem Bitter ihm eine Summe von 20000 M., Aussagen der Wwe. Greiff bezüglich der Aufwendungen in ihrer welche er auf diese Weise erhalten, zur Bezahlung eines Wechsels Familie halte er nicht für glaubhaft, denn thatsächlich seien die überwiesen habe. Der Zeuge behauptet auch, daß er mehrmals Ausgaben doch so große gewesen, daß sie aus dem Gehalt und Geld zu Greiff gebracht und daß dieser ihm einmal gesagt habe, den etwa zufließenden Zinsen nicht bestritten werden konnten. er müsse noch mehr Geld für die Gräfin Hacke und die Kaiser Ferner sei es festgestellt, daß Greiff wiederholt Bemerkungen ge­Wilhelm- Stiftung haben. Die Bekundungen dieses Zeugen gehen macht habe, welche darauf schließen ließen, daß er mit der Gräfin aber ziemlich ins Allgemeine und er erklärt auf das Ersuchen, v. Hade in irgend welcher Verbindung stand. Der Vertheidiger hält es bestimmte Fälle und bestimmte Namen zu nennen, daß er nicht nicht für ausgeschlossen, daß die 78jährige, altersschwache Gräfin wisse, ob er sich bezüglich der Namen nicht irre und deshalb nicht Hacke sich geirrt, wenn sie behauptete, daß sie den Hauptmann gern ehrenwerthe Männer kompromittiren möchte. Greiff gar nicht kenne und von den 10 000 m. nichts wisse, noch weniger aber sei es ausgeschlossen, daß diese Summe an Greiff gelangt, aber nicht an die Gräfin Hacke ausgeliefert worden ist. Wolle man den Angeklagten in dieser Beziehung nicht frei sprechen, so beantrage er event. die Vorladung der Palastdame

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Auf die Frage, warum er denn vom Polizeihauptmann Greiff fich keine Quittung habe geben lassen, was doch das Allernatür lichste gewesen wäre, bemerkt Manché, daß er mit Greiff ein sehr guter Bekannter war und denselben durch das Verlangen einer Quittung nicht kränken wollte. Auch Herr Thomas habe sich ja von ihm über die 30 000 m. teine Quittung geben lassen. Während der Vernehmung dieses Angeklagten geht ein Telegramm des als Zeuge nicht erschienenen Kommerzienraths Steibelt , Chefs der Firma Knoop Söhne, ein, in welchem er unter Berufung auf seinen Handelsrichter- Eid erklärt, daß er bei seiner Ernennung zum Kommerzienrath sich der Hilfe des Angeklagten Manché Auf Antrag des Vertheidigers wird noch der Sohn des An­nicht bedient habe und denselben nur als einen ehrenhaften geklagten M., Dr. med. Philipp Man ch é vernommen. Derfelbe Mann kenne. Der Gerichtshof beschließt, den Versuch zu machen, bekundet: Seine Mutter habe ihm Mittheilung darüber gemacht, den Zeugen persönlich zur Feststellung zu bringen. daß Thomas den Vater wegen einer Forderung von 10 000 m. Der Zeuge Fabrikbefizer Thomas bekundet, daß er verklagt habe. Um die Sache aus der Welt zu schaffen und jeden Gräfin Oriolla und des Leibarztes der Kaiserin Augusta , Dr. den Rektor Ahlwardt bei Gelegenheit von Sammlungen Gflat zu vermeiden, sei er mit seiner Mutter übereingekommen, Welten, um zu beweisen, daß die Gedächtnißschwäche der fennen gelernt habe, zu welchen er größere Bei- hinter dem Rücken des Vaters die Summe zu bezahlen. Die alten Dame zur Zeit ihrer Bernehmung doch eine sehr träge leistete. Dabei habe dann Ahlwardt ihm nahe gelegt, Mutter habe dazu einen Theil ihres Erbtheils hergegeben und er große war. Der Vertheidiger beantragt ferner eventuell daß er bei seinen Leistungen zu wohlthätigen Zwecken doch wohl selbst habe sich 2800 M. dazu geborgt. Der Zeuge bleibt dabei, die Vorladung der Kommerzienräthe Legow , Steibelt und Anspruch auf irgend eine Anerkennung in Form eines Titels oder daß sein Vater von diesem Arrangement nichts gewußt habe, damit Eger, welche merkwürdiger Weise übereinstimmende Be dergleichen habe, und daraus sei dann die Verbindung mit Meyer stimmt aber nicht recht die weitere Bekundung dieses Zeugen, hinderungsgründe geltend gemacht haben und vielleicht doch bezi. Manché entstanden. Der Zeuge bleibt dabei, daß er die daß, als er mit seiner Mutter bei Thomas die Summe interessante Ausschlüsse darüber geben könnten, wie hohe Summen 5000 M. auf Rath Meyer's in ein Kouvert gepackt und dasselbe bezahlte, dieser ihm gesagt, er habe schon von dem Vater er unter Umständen an Greiff gezahlt wurden. Was den Ange mit dem Namen Manché's adressirt habe. Bei seiner dann fahren, daß dessen Söhne das Geld bezahlen würden. Der An- flagten Meyer betrifft, so müsse derfelbe schon aus dem Grunde folgenden Unterredung mit Manché, wobei er demselben die geklagte Man ché erklärt dies wie folgt: Er habe an jenem freigesprochen werden, weil demselben geglaubt werden muß, daß 30 000 m. überreichte, sei Meyer nicht zugegen gewesen. Der Tage gerade eine Vorladung vom Nechtsanwalt Sello erhalten er die 5000 m. als eine Gratifikation für seine Vermittelung an Beuge bestreitet ganz entschieden, daß das Geld zur völligen und mit seiner Frau über die ganze Angelegenheit gesprochen. gesehen habe; dies gehe auch ganz klar daraushervor, daß er fofort freien Verfügung hingegeben worden sei. Davon sei gar nicht Diese habe dabei gesagt, das Geld müsse bezahlt werden. Der 2000 M. an den Rektor Aylwardt abgegeben habe.- Nach langer die Rede gewesen, es sei nur davon gesprochen worden, daß Bufall habe es nun gewollt, daß er an jenem Tage auf der Straße Berathung erkannte der Gerichtshof für Recht, daß beide Alles zu wohlthätigen Zwecken bestimmt sein sollte. Der Zeuge den Thomas traf und da er wußte, daß derselbe inzwischen start Anget lagte der Unterschlagung schuldig und bleibt ferner dabei, daß er wohl 14 Jahre hindurch vergeblich in die Décadence gerathen war, so habe er denselben mit der der Angeklagte M an ché zu 9 Monaten, Meyer zu 4 Mo auf die Erledigung der Sache gewartet habe. Inzwischen sei Mittheilung getröstet, daß seine Frau wohl das Opfer bringen naten Gefängniß zu verurtheilen sei. Der Gerichtshof Meyer mehrfach bei ihm erschienen und habe ihm mitgetheilt, und die 10 000 m. bezahlen würde. hat mit Sicherheit angenommen, daß der Angeklagte Manché daß die Sache ihren Gang gehe, daß Polizeihauptmann Greiff Gegen 11/2 Uhr fehrt der Zeuge Thomas von seinen Recherchen von der überwiesenen Summe 10 000 m. fofort rechtswidrig sich sich auch dafür interessire 2c. Als er schließlich energisch um die zurück. Die bei der Bant angestellten Ermittelungen haben ergeben, zugeeignet hat. Auch bezüglich der 20 000 m. hat der Gerichtshof Rückgabe des Geldes bat, sei Meyer bei ihm erschienen und habe daß der Zeuge sich im Irrthum befand, als er behauptete, daß einen Verdacht für vorliegend und das Verhalten des Angeklagten ihm die 20 000 M. zurückgebracht. Natürlich habe er sich er etwa 1/4 Jahr gewartet habe, ehe er wieder zu seinem Gelde für bedenklich erachtet, ist indessen doch nicht zu einer Schuldig sehr darüber gewundert, daß das Geld, welches zu wohl gekommen sei. Zweifellos festgestellt ist, daß die Rückgabe des sprechung gekommen, weil er in diesem Punkte einen Dolus des thätigen Zwecken verwendet werden sollte, in Werth- Geldes schon am 24. Mai 1887, also wenige Wochen nach der Angeklagten doch nicht für ganz flar nachgewiefen erachtete. papieren angelegt worden war. Er habe im im Ganzen Hingabe, erfolgt ist. Der Zeuge behauptet, daß bei der Rückgabe Daß der Angeklagte über das Grab hinaus den Polizeihauptmann mit Rupons etwa 20 200 m. erhalten. Den Rest von der Papiere die Koupons, welche am 1. April fällig waren, ab Greiff verdächtigen zu müssen meinte, hat der Gerichtshof zur 10 000 m. habe er erst durch die zwei Söhne des Angeklagten geschnitten waren. Im Uebrigen sind die Zinsen vom 1. April Entlastung nicht für genügend erachtet. Bei der Strafabmessung hat Manché erhalten, als er durch den Rechtsanwalt Selle flagbar bis 24. Mai richtig berechnet worden. Der Angeklagte Manché der Gerichtshof auf der einen Seite berücksichtigt, daß es sich um keine vorgehen wollte. behauptet, daß die Koupons entschieden daran gewesen seien, fleine Summe handelte, auf der anderen Seite aber erwogen, Um genau festzustellen, wann Thomas die Werthpapiere er- als er die Papiere durch Meyer dem Zeugen zustellen ließ. Der daß es sich hier um einen außerordentlich reichen Mann handelte, halten, welchen Rurs dieselben hatten und wie es mit den Beuge bleibt dabei, daß er die Papiere genau so, wie er sie er- dem es nicht darauf angekommen sein würde, die Summe gänz Koupons steht, welche Manché zu eigenem Nutzen halten, auch auf die Bank gebracht habe. Ein Beisitzer macht nun lich à fonds perdu zu geben. Im Uebrigen hat der Gerichts abgetrennt haben soll, wird Beuge Thomas beauftragt, darauf aufmerksam, daß bei der nunmehr festgestellten Kürze der hof darauf Rücksicht genommen, daß der Angeklagte schon schwer der Bank für Handel und Industrie, welcher er Frist, in welcher das Geld zurückgegeben worden, die Behauptung bestraft ist, indem er eine hochgeachtete Stellung verloren hat und die Papiere sofort überwiesen hat, sofort Nachfrage zu halten. Des Beugen faum mehr passen faun, daß er längere Zeit ge- fich hat pensioniren lassen müssen. Ehrverlust hat der Gerichtss Der nächste Zeuge, Bankier Philipp Feig, hat das Vermögen des wartet und in der Zwischenzeit wiederholt den Besuch von hof nicht ausgesprochen. Bezüglich des Angeklagten Meyer recht Polizeihauptmanns Greiff verwaltet. Er bekundet, daß der Meyer erhalten habe, welcher ihm mehrfach Mittheilungen über fertigt sich die Strafe daraus, daß nach Ansicht des Gerichts selbe ihm mehrfach fleinere Summen gebracht habe, nie aber eine den Fortgang der Sache gemacht habe. Es sei doch auch nicht hofes die denselben überwiesene Summe von 5000 m. von so große Summe wie 30 000 m. Der größte Posten, welcher anzunehmen, daß der Beuge annehmen konnte, daß in der Thomas für Manché bestimmt war und von ihm unterschlagen auf einmal eingezahlt wurde, war im Februar 1885 mit 4000 m. turzen Zeit von wenigen Wochen ein Kommerzienraths Titel worden ist. Das Vermögen Greiff's betrug beim Tode desselben insgesammt erlangt werden könne und es sei daher auch nicht ab­58 088 M. Der Vertheidiger macht geltend, daß andere Per- zusehen, wieso der Zeuge damals schon unruhig wer­sonen für Beschaffung von Titeln auch an Greiff 6000 bis den konnte und sein Geld zurückhaben wollte. Eine 10 000 m. gegeben haben, ohne daß sich diese Summen bei Feig direkte Antwort darauf vermag der Zeuge Thomas gebucht finden. Der Vertheidiger behauptet außerdem, daß der nicht zu geben, erklärt aber schließlich, daß ihm vielleicht damals verstorbene Greiff sehr luxuriös gelebt habe. ungünstige Gerüchte über den Hofrath Manché zu Ohren ge­Letzteres bestreitet die alsdann als Zeugin ver- tommen seien. Der Vertheidiger hebt es ferner als ganz auf- In der vom Bunde für Bodenbesitz- Reform ein nommene Wittwe des Polizeihauptmanns Greiff. Dieselbe fallend hervor, daß der Zeuge erst zwei Jahre nach Rückempfang berufenen Versammlung referirte am Montag Abend Reichs erklärt, daß sie von den 10 000 m., die Herr Manché ihrem der 20 000 M. auch die Rückgabe der 10 000 m. betrieben habe. tags- Abgeordneter Harmening über die Bodenbesiy- Reform Ehemanne gegeben haben will, absolut nichts wisse. Wenn das Auf die weitere Frage des Vertheidigers Dr. Haase giebt der und die politischen Parteien." Der freifinnige Abgeordnete kritis Geld wirklich gezahlt worden wäre, hätte sie von ihrem Manne, Zeuge zu, daß er in der Zwischenzeit den größten Theil seines sirte den freisinnigen Parteipapst und seine Freifinnige Zeitung" der ihr eigentlich Alles mitgetheilt, auch sicherlich etwas erfahren. Bermögens durch Börsenspekulation verloren habe. Er be- scharf, aber doch insofern schonend, als er die größten Blößen, Das Bermögen ihres Mannes stamme von einem Grundstücke in fundet weiter auf Befragen des Vertheidigers, daß er bei welche dieser Ignorant sich im Kampfe gegen die Sozial­Nur der Bodenbesitz- Reform Charlottenburg , an welchem ihr Bruder ihren Mann betheiligt Hingabe der 30 000 M. allerdings Herrn Manché nicht demokratie gegeben, verdeckte. habe. Ihr Mann und seine ganze Familie haben außerordentlich die strikte Ordre ertheilt habe, dieselben vor Ablauf eines gegner und Parteipapst Eugen Richter erhielt seine Abfertigung. einfach gelebt und niemals etwas vergeudet. Wenn ihr Mann Jahres zu wohlthätigen Zwecken zu Ferner Harmening tonstatirte u. A., daß das Organ Richter's das Stu das Geld erhalten hätte, hätte er es auch sicher zu wohl hebt der Vertheidiger hervor, daß dem Zeugen Thomas dium der sozialen Frage( George) verboten hat(!) und führte thätigen Zweden verwendet, denn ihr Mann sei außerordentlich den Kronenorden verliehen worden sei und derselbe doch gar einige Belege für die politische und literarische Unehrlichkeit dieses

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