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werten beim Berlag und deffen Getaunten genten entgege genommen, und war jum auszahlbaren
Bierteljahrspreis von:
t. 4.40 für Deutschland ( birekt per Brief- Goubert)..
Brof. 2,75 für Desterreich( dirett
per Frief Coubert)
Shill. 2,- für alle übrigen Bänder
bes Weltpoftvereins( Kreuzband).
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Der Sozialdemokrat
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German Cooperative Publishing Co.
Beluga rindrinor donotfit Pollendungen franto gegen franto. Gewöhnliche Briefe
Organ der Sozialdemokratie deutscher Zunge.
Briefe an die Redaktion und Erpedition bes in Deutschland und Desterreich verbotenen Sozialdemokrat wolle man unter Beobachtung äußerster Borsigt abgehen lassen. In der Regel schide man uns die Briefe nicht direkt, sondern an die bekannten Decadreffen. In zweifelhaften Fällen eingeschrieben.
SHS 1
Zur Nachahmung empfohlen.
Der Dritte Jahresbericht des leitenden Ausschusses des Schweizerischen Arbeiterbundes und des Schweizerischen Arbeitersekretariats"*) enthält neben den eigentlichen Geschäftsberichten der genannten Körperschaften eine sehr lesenswerthe # 151 Abhandlung: Die Arbeiterschuß Einrichtungen des Gemeinderaths von Paris ". di
550
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Die bürgerliche Tagespresse Deutschlands rühmt sich mit Vorliebe ihrer sorgfältigen Berichterstattung über das Ausland und verfehlt nicht, mit pharisäerhaftem Hochmuth auf indie Presse andrer Länder herabzusehen, die eine so gewissenhafte Berichterstattung nicht fenne. Es ist ja richtig, über die politischen Intriguen, über die sensationellen Erscheinungen in der Literatur, über die Tagesstandälchen des Auslandes wird in der deutschen Presse ziemlich genau Buch geführt, was aber der Pifanterie, des Sensationellen entbehrt wird entweder gar nicht oder doch so beiläufig berührt, daß der deutsche Leser darüber in jener holden Unwissenheit bleibt, die als das Spezififum des Pariser Boulevardiers einen Weltruf erlangt hat. Man frage selbst unter Denjenigen, die die Sache vor Allem kennen sollten, was sie über die Arbeiterschußeinrichtungen des Pariser Gemeinderaths wissen, und die Antwort wird in 9 von 10 Fällen ein verlegenes Stammeln sein. Wer die Antworten nachliest, die von den Vertretern der Mehrheit des Berliner Stadtverordneten- Kollegiums auf die so mäßigen Arbeiterschutzanträge der sozial demokratischen Stadtverordneten ertheilt wurden, den muß wirklich ein Zweifel überkommen, was größer ist: die Eng herzigkeit oder die Unwissenheit dieser erleuchteten Väter der Intelligenzstadt. Was außerhalb des Weichbildes von Berlin , was in England und Frankreich längst sich Bürgerrecht erworben, wurde von ihnen noch als unerhörter Verstoß gegen die heiligen ,, Natur"-Gesetze der bürgerlichen Dekonomie betrachtet und mit Entrüstung zurückgewiesen.
Die Auslassungen dieser Herren werden durch die Thatsachen, welche die erwähnte Abhandlung anführt, in schlagender Weise widerlegt.
Wir können dieselbe natürlich nicht hier in allen ihren Einzelnheiten zum Abdruck bringen. Wir beschränken uns deshalb für heut auf die Mittheilung über die Art, wie der Pariser Gemeinderath die Arbeitsbedingungen bei städtischen Arbeiten regelt.
Den Anstoß zu der jetzt geltenden Praris gab ein am 30. Januar 1885 von Vaillant gestellter Antrag, der u. A. folgende Forderungen enthielt:
1. Bei allen städtischen Arbeiten wird die tägliche Arbeitszeit auf
de acht Stunden herabgefest und die Unteratforde werden gemäß
dem Detret von 1848 verboten.
2. Bei allen städtischen Arbeiten wird die amtliche Lohnliste streng angewendet.
3. Alle für die öffentliche Gesundheit und die Entwicklung der Stadt dan Paris nöthigen Arbeiten werden sofort begonnen.
Der Antrag, bezw. die Punkte 1 und 2 desselben wurden der, ebenfalls auf Anregung Vaillants geschaffenen Kommission der Arbeit des Pariser Gemeinderaths zur
sited
16 nach Englano tolen Doppelports.
strs 12. Juli 1890.
Der Arbeiter hat ein Anrecht auf die Zuschläge zu den gewöhnlichen| kooperativen Besizes und Gebrauchs der Produktionsmittel eine NothPreisen, die in der Lohnliste bezeichnet sind. wendigkeit ist."
Wenn unter Ausnahme- Zuständen oder in Nothfällen der leitende Ingenieur oder Architekt die Ermächtigung gibt, eine Arbeit außer den vorgeschriebenen Stunden auszuführen, so find diese bewilligten Ueberstunden am Tage um 25 Prozent höher und in der Nacht zum doppelten des gewöhnlichen Stundenlohnes zu bezahlen.
Dieselben Zuschläge finden auch Anwendung, wenn Arbeit auf Stück in Ueberstunden geleistet wird.
Der Unternehmer darf für jede Arbeit nicht mehr als den zehnten Theil ausländischer Arbeiter anstellen, bei Post und Kasernenbauten dürfen nur französische Arbeiter beschäftigt werden.
mit einer Buße von 10 Fr. belegt, unbeschadet der allgemeinen und
Jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird
Spezial- Bedingungen, welche den Entzug der Arbeit nach sich ziehen. Wie streng der Gemeinderath darüber wacht, daß diese Arbeitsbedingungen eingehalten werden, davon nur ein Beispiel, das einem Berichte der provisorischen Kommission der Schule der Buchgewerbe, der von Navarre vorgelegt wurde,
entnommen ist.
Beschwerde von der Gewerkschaft der Erd- und FundamentIm November 1888 erhielt die genannte Kommission eine arbeiter, daß beim Bau der erwähnten Schule die vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen nicht eingehalten und dazu noch schlechte Arbeiten geliefert werden. Die Angelegenheit wurde sofort in Untersuchung gezogen, drei Delegirte der sich beschwerenden Gewerkschaft wurden ebenfalls dazu berufen. Die Klage der Gewerkschaft bestätigte sich vollständig. Die Kommission berichtete an den Gemeinderath und dieser beschloß am 15. März 1889, die Verwaltung einzuladen, daß sie den gefaßten Beschlüssen strengstens Nachachtung verschaffe. Gleichzeitig erneuerte der Rath seinen Beschluß betreffend die Einsetzung von Arbeiter- Inspektoren und nahm waltung eingeladen wurde, ganz besonders streng die Vornoch einen Antrag von Vaillant an, wodurch die Verschriften zur Verhütung von Unfällen anzuwenden und da, wo diese Vorschriften ungenügend seien, den Unternehmern geeignete Zusaẞmaßregeln vorzuschreiben." faringene Und schließlich heißt es:
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,, Wie Herr Vaillant am 14. November 1889 dem Arbeitersekretariat schrieb, werden die Vorschriften munmehr so ziemlich allgemein beobachtet und die Arbeiter lassen es nicht miren, wobei dann jederzeit eine Untersuchung angeordnet daran fehlen, bei vorkommenden Zuwiderhandlungen zu reklaund für Abstellung der Mißstände gesorgt wird."
Und Paris geht nicht zu Grunde, die Stadt steht noch immer nicht am Rande des Bankrotts.
Warum soll aber das, was in Paris möglich ist, nicht auch in andern Gemeinden durchführbar sein? Gibt es einen vernünftigen Grund, der dagegen spricht, daß eine Verwaltungskörperschaft, die eine Arbeit vergibt, genaue Bedingungen über Arbeitszeit, Bezahlung 2c. der dabei zu beschäftigenden über Arbeitszeit, Bezahlung zc. der dabei zu beschäftigenden Arbeiter vorschreibt? Nicht ein einziger stichhaltiger Grund kann dagegen vorgebracht werden. Der Londoner Schulrath befolgt denselben Grundsatz, im Londoner Grafschaftsrath kommt er immer mehr zur Geltung nur die Berliner Stadtväter zittern vor seiner Anwendung.
Aber freilich, ein Punkt ist dabei in Betracht zu ziehen. Der Pariser Gemeinderath wird auf Grund des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts ernannt, und die genannten Londoner Behörden auf Grund eines Wahlsystems, das demselben sehr nahe kommt. Das bringt die Mitglieder in eine bedenklich nahe Beziehung zu der Arbeiterklasse. In dem Berliner Stadtverordneten- Kollegium sind jedoch zwei Drittel dieser Körperschaft vor jeder Berührung mit den Proletariern
geschützt.
Und da gibt es noch immer Menschen, die an der Nüße lichkeit , Nothwendigkeit und Heilsamkeit des Dreiklassensystems
zweifeln!
Borberathung überwiesen. Der Bericht derselben lautete im Wesentlichen im Sinne des Antragstellers, fand aber natürlich heftige Bekämpfung von Seiten der kapitalistischen Vertreter im Gemeinderath, die im Namen der Freiheit der Arbeit" Uebergang zur Tagesordnung verlangten. Im ſpäteren Verlauf der Verhandlungen, als der Gemeinderath einen Kompromißantrag angenommen hatte, der wenigstens den neunstündigen Normalarbeitstag enthielt, mischte sich auch die Staatsregierung in die Sache ein und annullirte alle Beschlüsse des Gemeinderaths, soweit sie die Anwendung der Lohnliste, das Pflichtenheft für die BauUnternehmer und die Ausführung der Arbeiten in Regie betrafen. Wahrscheinlich weil sie gegen die unveräußerlichen Menschen( lies Ausbeuter-) Nechte verstießen. Aber der Gemeinderath ließ sich nicht irre machen, und so Ein internationaler Arbeiter- Kongreß nach kam schließlich, nach langen Hin- und Her- Besprechungen, und nachdem eine große Versammlung von allen ArbeiterKorporationen der Baugewerbe einstimmig ihre Zustimmung zu den Beschlüssen des Gemeinderaths ausgesprochen und ihn zum Festhalten an denselben aufgefordert, am 2. Mai 1888 ein endgültiger Beschluß zustande, nach dem von da ab die Arbeitsbedingungen der städtischen Arbeiter folgendermaßen geordnet werden:
Die Anstellung von Unteraktordanten irgend welcher Art ist ausdrücklich verboten.
Die bei den städtischen Arbeiten beschäftigten Arbeiter müssen auf direkte Rechnung der Arbeitsübernehmer ohne irgend einen Zwischenträger beschäftigt werden.
Die normale Dauer des Arbeitstages darf neun Stunden wirklicher Arbeit nicht übersteigen, und es ist ein Nuhetag in der Woche einzuhalten.
Wenn die Arbeit im Tag- oder Stundenlohn gemacht wird, so ist der Unternehmer gehalten, dem Arbeiter in jeder Abtheilung des Berufes den obligatorischen Minimalpreis der Lohnliste ohne Abzug zu bezahlen.
Wenn die Arbeit auf Stück gemacht wird, so richtet sich die Lohnhöhe nach den Grundpreisen, die in den Spezialanjäßen der Lohuliste angeführt find; finden sich für eine bestimmte Arbeit feine SpezialAnjaße fo ist der Lohn derart anzuseßen, daß er dem Arbeiter den obligatorischen Minimaltaglohn der Liste ohne Abzug fichert.
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Amerika einberufen.
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and and pound stanite Das Philad. Tagebl.", dem wir die vorstehende Zusammenstellung entnehmen, bemerkt dazu:
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" Soweit der Bericht, welcher weiter mittheilt, bis jetzt hätten die Absendung von Delegaten für die Veranstaltung eines solchen Kongresses zugejagt, die Sozialisten, Nationalisten, Chriftliche Sozialisten, die Federal Labor Union und mehrere Gewerkschaften, sowie Turnbereine in Chikago natürlich.
"
Wir ergreifen das Wort in der Sache, lediglich um den Chikagoern anzurathen, das Vorarbeiten in diesem Stil aufzugeben. Gewiß ist es sehr wünschenswerth, daß auch gelegentlich der nächsten Weltausstellung ein allgemeiner Arbeiter- Stongreß zu Stande kommt. Aber dieser Kongreß muß souverän sein und wird seine Tagesordnung selbst bestimmen. Von einer vorausgehenden Anerkennung", welche ein Chikagoer Komite fordert, kann deshalb nicht die Rede sein. Die Chikagoer sollten sich ja davor hüten, irgendwie in den Fehler der fran zösischen Possibilisten zu verfallen, die geglaubt haben, Vorschriften machen zu dürfen, und dann lediglich eine Spaltung hervorriefen.
" Zudem haben die Chikagoer kein Mandat für die Einberufung eines solchen Stougresses, welches den Erfolg desselben sichern würde.
Die Einberufung muß, nach unserem Dafürhalten, von Europa qus
gehen und durch den nächsten Kongreß, der wahrscheinlich vor dem Chikagoer stattfinden wird, autorisirt werden. Die Chikagoer haben lediglich als Lotal- Komite für die Arrangirung zu sorgen.
"
Ein wirklicher internationaler Arbeiter- Stongreß fann bei den jetzigen auch europäischerseits natürlich viel schwächer besucht sein wird, als es Verkehrsverhältnissen in Amerika zusammengebracht werden, wenn er der Pariser war. Allein je weniger die Ameritaner mit den Vorbereitungen den lokalen Arrangements ausgenommen zu thun haben, desto besser wird es sein. Hier haben wir die Mivalität zwischen der " Federation " und den„ Knights", die in den letzten Tagen von beiden Seiten erst recht angeblasen worden ist. Es ist zwar zu hoffen, daß
die amerikanischen Arbeiter den Führern auf beiden Seiten zu ver
stehen geben werden, daß man den Krafehl nicht wünscht und daß er bei einigem guten Willen hätte vermieden werden können. Aber man fann trotzdem nicht wissen, wie sich die Dinge bis 1893 gestalten werden. Am besten ist es, wenn weder die„ Federation ", noch die Knights" etwas mit der Einberufung zu thun haben.
Unsere Freunde in Europa fönnen als sicher annehmen, daß sie hier von den organisirten Arbeitern willkommen geheißen werden. Auch ist zweifeln. Es wäre nun rathiam, daß man drüben die Idee einer nicht au einer großartigen Betheiligung derselben an dem Kongreß zu folchen Konvention in der neuen Millionenstadt am Michigan - See; distutire. Und entscheidet man sich dafür, so geht unser Nath dahin, daß man alles, was zur Einberufung gehört, drüben fest in der Hand behält und in Chikago lediglich ein Komite für die fofalen Arrangements einsetzt. Damit umgeht man die Gefahr, welcher die unsicheren Verhältnisse in der Arbeiterbewegung dieses Bandes den Kongreß aussehen
fönnten."
So das Phil. Tageblatt".
Wir können seine Bemerkungen im Wesentlichen nur unterschreiben. So berechtigt der Wunsch der Chikagoer ist, gleichzeitig mit der Ausstellung einen Arbeiter- Kongreß in ihrer Stadt vereinigt zu sehen, so geht es doch nicht an, daß eine lokale Störperschaft, und vertrete sie noch so vollständig die dortige Arbeiterschaft, dabei ganz auf eigene Faust vorgeht. Es wird unbedingt nothwendig sein, daß sich die Einberufer vorher an alle größeren Arbeiterorganisationen, bezw. Arbeitervertretungen wenden und deren Meinung einholen. Eventuell dürfte sogar eine Vorkonferenz nöthig werden. Ueber alle wichtigen Bunfte muß vorher eine Verständigung stattfinden, sonst ist an ein fruchtbares Arbeiten des Kongresses nicht zu denken.
Die Forderung der Souveränität des Stongresses schließt natürlich die Aufstellung einer vorläufigen Tagesordnung nicht aus. Diese ist vielmehr nothwendig, damit die zu verhandelnden Fragen vorher in allen Arbeitervereinen 2c. diskutirt und den Delegirten entsprechende Weisungen gegeben werden können.
Die Zulassung zum Kongreß von einem sozialpolitischen Glaubensbekenntniß abhängig zu machen, halten wir für falsch. Nach unserer Ansicht dürfte keinem Verein, bezw. keiner Organisation der Zulaß verweigert werden, die
entweder ausschließlich aus Arbeitern zusammengesezt ist oder ausschließlich und im Gegensatz zu den Ausbenterparteien für die Interessen der Arbeiterklasse kämpft.
Für Länder mit voller oder doch auskömmlicher Vereinsfreiheit wäre
außerdem eine bestimmte Dauer des Bestandes der betreffenden Orga
Jede Reglementierei darüber hinaus, dürfte zu großen Unzuträglich
teiten führen. iiess
in Soviel für heute. Wir empfehlen ebenfalls den Genoffen, die Sache gründlich zu diskutiren. Borläufig steht freilich noch die Frage zur
Erörterung, ob, entsprechend dem Beschluß des Pariser Kongresses, der nächste internationale Kongreß schon 1891 stattfinden soll, und eventuell, wo? pit
In Chicago hat, wie die dortige Arbeiter- Zeitung " meldet, ein Kos mite von Arbeiter- Organisationen die Abhaltung eines internationalenc Arbeiter- Kongresses daselbst auf den 4. Juli 1893 angeregt. Auch hat dasselbe, wie aus dem bezeichneten Blatte zu ersehen, schon eine fertige Tagesordnung aufgestellt. Den Zweck des Kongresses hat man nämlich
wie folgt formulirt:
„ Der Zweck foll sein:
1. In präziser Form die Grundwahrheiten der Arbeiterfrage zu protlamiren.
2. Eine Erklärung aller Nechte der Produzenten zu geben.
3. Ein Programmi aufzustellen, welches ihnen diese Rechte in natürlicher Zweckmäßigfeitsfolge zu verfchaffen geeignet ist.
4. Einen Arbeitsplan zu formuliren und durchzuführen, der mit der internationalen Arbeiterbewegung im Einklang steht.
Eine Anerkennung folgender Punkte ist nothwendig, um bei dem Kongreß Nepräsentation erlangen zu können:
Anerkennung der Thatsache, daß die Frage der Produktion für die Bedürfnisse und den allgemeinen Komfort der Menschen gelöst ist. Daß die Erwägung der allgemeinen Intereffen der Arbeiter gleich bedeutend sein soll mit der Erwägung des speziellen Interesses irgend eines Handwerks oder irgend einer Beschäftigung.
Daß die Erwägung von Plänen für die Entfernung der Ursachen, welche die gleichmäßige Vertheilung des Neichthums verhüten, höher gestellt werden soll als die Erwägung der Mittel für die Abschwächung der Wirkungen jener Ursachen.
Daß die Abschaffung des Lohnsystems geboten, und die Einführung
-
Sozialpolitische Rundschau.
"
And Deutschland wird uns geschrieben: Der Reichstag hat sich am 3. ds. Monats auf 52 Monate vertagt; vor Ablauf der Ferien soll die Arbeiterschutzgesetz- Kommission zusammentreten( am 5. November), so daß sie mit ihren Arbeiten bis zum 18. November, wo der zweite Abschnitt der Session beginnen soll, ziemlich zu Ende sein kann, falls sehr großer Fleiß bewie en wird.
Jm Großen und Ganzen ist der erste Theil der Session genau so verlaufen, wie jeder mit Menschen und Dingen einigermaßen Vertraute es vorhersehen konnte. Die Wahlen des 20. Februar drehten sich wefentlich um das System Bismarck ; gut zwei Drittel sämmtlicher Wähler erklärten sich entschieden gegen dasselbe; und die nationalliberale Presse hatte vollkommen Necht, wenn sie nach den Wahlen schrieb, mit diesem Reichstag werde die Regierung nicht lang auskommen fönnen. Sie meinte natürlich die Regierung des Fürsten Bismarck. Nun geschah aber, kurz nach den Wahlen, was fein Nationalliberater für möglich gehalten hätte: Fürst Bismarck wurde von der Negierung entfernt und nach Friedrichsruhe geschickt, um sich dort lebendig begraben zu lassen.
Hiermit war das Programm des 20. Februar schon zum großen Theile verwirklicht, noch ehe der neue Reichstag zusammengetreten. Und es muß wieder und wieder festgestellt werden, daß der Sturz des Fürsten Bismarck, obgleich er nicht auf parlamentarischem Wege erfolgte, doch durch den Ausfall der Wahlen herbeigeführt