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( bei theilweiser Eriverbsunfähigkeit mur 50 pt. der Differenz zwischen dem jezigen und früheren Verdienst), trat die Mittags. pause ein.

Die Nachmittagssigung wurde von Beter Eingr mit der Ver lefung einer Anzahl Begrüßungstelegramme eröffnet.

Gewerkschaftliches.

Berlin   und Umgegend.

Gefelle, der nicht nur sein gefegliches Recht auf die achtstündige Ruhepause preisgegeben, sondern sich auch anheischig gemacht hatte, die Arbeit des ersten Gesellen, der 9 M. Lohn erhalten hatte, für 7,50 M. zu leisten. Als nun der entlassene erste Gefelle noch auf der Kalendertafel die Ueberstunden verzeichnen wollte, war die Tafel verschwunden.

Achtung, Maurer! Am 1. August sind die Maurer von Frankfurt   a. O. in den partiellen Streit eingetreten. Die Forderung ist 40 Pf. Stundenlohn. Im Ausstande befinden sich 71 Kollegen, den geforderten Lohn erhalten 94 und 34 arbeiten zu Auch diese Schilderung zeigt, wie nöthig es ist, daß die mit der den alten Bedingungen weiter. Der Geist unter den Ausständigen Ausführung der Bäckerei- Berordnung betrauten Behörden den Bäcker­ist gut. Um den Sieg zu einem vollständigen zu machen, wird ge- gesellen ein viel größeres Maß von Schutz angedeihen lassen, als beten, den Zuzug fernzuhalten. das bisher der Fall war.

Die Diskussion über die Frage der Haftbarkeit wurde fort­gesetzt. Co to el( Yorkshire  ) besprach noch einmal die schon erwähnte Kontraktsklaufel des englischen Unfallgesezes, die er das Grundübel des Gesetzes nannte. Die Organisation von Yorkshire   warne zwar die Arbeiter unausgesezt vor Abschluß solcher Verträge, aber es gäbe Achtung, Bauarbeiter! Der Bauunternehmer Laubsch, Zu dem Artikel über das Erlöschen des Antiphein­in England noch immer Arbeiter, die ihre heiligsten Rechte für ein Bau Schwarzkopffstraße, war mit seiner Steinträgertolonne Patents, der in der letzten Dienstagnummer des Vorwärts" ver­Linsengericht verkaufen; allerdings würden die Arbeiter von den wegen des Bahlungsmodus in Differenzen gerathen. Er wollte für öffentlicht ist, und worin die Krantentassen aufgefordert Mittelspersonen, den Obersteigern und Inspektoren, zu solchen Kon- jedes Tausend Steine 10 Pf. und außerdem das verdiente Geld für werden, bei der Regierung auf eine Tagermäßigung für tratten sehr gedrängt. Die Regierung nehme mit der einen Hand Sonnabend einbehalten. Erfahrungen aus früherer Zeit mahnten das Antipyrin zu bringen, wird uns mitgetheilt, daß die ATI­durch die Kontraktsklausel das den Arbeitern, was sie ihnen mit der die Kollegen zur Vorsicht, sie widersetzten sich dem Anfinnen und gemeine Orts- Krantentasse in Barmen auf Ver­Landmann's bereits bor fünf Wochen andern Hand gegeben. Das französische   Gesetz müsse auch das Biel   legten schließlich die Arbeit nieder. Die auf dem Bau arbeitenden anlassung Dr. Landmann's bereits der englischen Bergarbeiter sein. Die Kontraktsklausel müsse unter Maurer   erklärten sich mit dem Vorgehen der Bauarbeiter solidarisch. bei dem Kultus Minister eine Ermäßigung des Anti­allen Umständen fallen.( Beifall.) Herr Laubsch engagirte mun eine Kolonne Affordmaurer; auch ge- phrin- Preises für den Geltungsbereich der preußischen Tare beantragt! Burt( Northumberland  ) hebt hervor, daß die englischen lang es ihm, die nöthigen Steinträger zu bekommen. Als diese aber hat, bis jetzt leider ohne Erfolg. Hingegen scheint die Apotheker­Arbeiter in dieser Frage vollkommen geschlossen sind. Anerkannt hörten, um was es sich handelte, erklärten auch sie sich mit den presse bereits Wind von der Eingabe bekommen zu haben, denn sie müsse auch der Fortschritt werden, den das Gesetz bezüglich der Streifenden solidarisch und Herr 2. mag num weiter auf die Suche legt sich eifrig dafür ins Zeug, daß der jezige Tarpreis noch bis Kontratttlaufel gemacht habe. Freilich kein Gesez könne einem gehen. Wir bitten alle Bauarbeiter, diesen Bau zu meiden und zum Jahresschluß bestehen bleibt. Arbeiter, der fein Rückgrat habe, ein solches einsetzen. Immerhin burch fräftigen Zusammenhalt Herrn Laubsch zu zeigen, daß die Wie in dem Artikel der Dienstagmummer schon mitgetheilt ist, sei das französische   Unfallgejez dem englischen vorzuziehen, aber Arbeiter nicht gewillt sind, als willenloses Werkzeug zu dienen. Die hat aber die pharmazeutische Zeitung schon seit Monaten auf auch das französische habe ein Loch: den Ausschluß der Ent- Lohntommission. J. A.: W. Noad, das Erlöschen des Patents und den damit zu erwartenden Preisfall. schädigung, wenn ein Unfall vorfäglich vom Arbeiter herbeigeführt ist. An sich scheine ja eine solche Bestimmung berechtigt, aber irma: Die Dreher der Porzellanfabrik von A. B. Schwarz( in des Antipyrins aufmerksam gemacht und vor der Anschaffung Firma: Haldenwanger) in Charlottenburg   und größerer Vorräthe gewarnt, welchen Wink die Apotheker, die doch was werde in der Pragis nicht alles als Vorsatz des Arbeiters Spandau   haben am 2. August die Arbeit eingestellt. In der wegen ihrer Rechenkunst berühmt sind, ganz bestimmt beherzigt haben ausgegeben.( Sehr richtig!) Hier sei ein Loch, vielleicht nur ein kleines, aber man wisse, daß jeder Unternehmer bemüht sei, Fabrik in Spandau   war infolge von Differenzen über die Arbeits- werden. Es dürften daher wohl nur sehr wenig Apotheken Antipyrin, bedingungen zwei Kollegen gekündigt worden. Die anderen das vor dem Erlöschen des Patents, also zu viel höherem Preise als ein solches Loch zu einem großen Durchgang für sich zu machen. Kollegen erklärten sich mit ihnen solidarisch und forderten dem jetzigen gekauft war, noch auf Lager haben. Bereinzelten ( Heiterkeit.) Die Arbeiter sollten aufpassen, daß das Loch nicht einmüthig die Zurüdnahme der betreffenden Reduktion und der Apotheken zu Liebe aber den lächerlich hohen Tarpreis für das Anti­größer werde. Redner befürwortete schließlich die Drucklegung des Kündigung, was vom Unternehmer abgelehnt wurde. Darauf phrin noch ein halbes Jahr aufrecht erhalten zu wollen, hieße im franzöſiſchen   Unfallgeſetzes in englischer, deutscher und französischer schlossen sich die Kollegen in Charlottenburg   ebenfalls jenen Forde- eigentlichen Sinne des Wortes die Taschen des Reichen auf Kosten Plescher Turn( Nordböhmen  ) beklagt die Einstellung un- ungen an und beide Personale sandten einen Vertreter der Verbands des Armen füllen. Jedenfalls vertrüge fich das am wenigsten mit leitung zum Unternehmer. Dieser erklärte sich zu einer Einigung den Aufgaben des Kultusministeriums. gelernter Arbeiter und den oft gesezwidrigen Abbau der Gruben. nur insofern bereit, als als er versprach, die im Arbeitspreise Das Verhältnis zwischen Arbeitsverdienst und Wohnungs­reduzirten Artikel nicht mehr in feinem Betriebe anfertigen miethe wird durch eine fürzlich im Organ der deutschen Gewert­zu lassen und einen der Gefündigten wieder zu behalten, vereine veröffentlichte Statistit näher beleuchtet. Danach steigt in von der Entlassung des andern, welcher Vorsitzender der Bahlstelle den meisten Städten mit der Zunahme des Arbeitsverdienstes auch Spandau   ist, wollte er aber nicht abstehen. Diese Zugeständnisse die Miethsausgabe. Für eine Wohnung von zwei Räumen wurden von allen Betheiligten als ungenügend erkannt, und die( Stube und Küche) ergeben sich in den verschiedenen Städten Dreher beider Fabriken, zusammen 39 Mann, legten mun die Arbeit folgende Werthe pro Jahr. An der Spize steht Berlin   mit mit der Erklärung nieder, weitgehendere, doch maßvolle Forderungen einer Miethsausgabe von jährlich 210-330 M., dann folgt stellen zu wollen. Zuzug ist fernzuhalten.

Sprache.

Greenall ersuchte die französischen   Kollegen um Auskunft barüber, ob die Arbeiter nach dem französischen   Unfallgefeße zur Beitragsleistung für die Unfallversicherung herangezogen werden, und ob bei dauernder Erwerbsunfähigkeit statt der jährlichen Rente eine Abfindungssumme gezahlt werden kant.

Basly( Frankreich  ) erwiderte, einen Beitrag zahlt der franzö­fische Arbeiter zu den linfallpensionen nicht, der Arbeiter kann eine Abfindungssumme erhalten, es werden dabei aber nur drei Viertel der Jahresrente tapitalisirt.

Die Resolutionen wurden hierauf einstimmig angenommen. Es folgt der dritte Punkt der Tagesordnung: Arbeitslohn- Frage.

Die

Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Abdruck dieser Notiz gebeten. Sendungen find zu richten an Bey in Charlottenburg  , March­straße 22. Deutsches Reich.

In Hamburg   stehen die Sattler im Streit. Sie ver­langen Lohnaufbesserung, namentlich für Militärarbeit. Buzug ist streng fernzuhalten.

die

Düsseldorf   mit 204 m. und Aachen   mit 180 m., niedrigste Miethe, 60-80 m., wird in Lippehne   und Modlau gezahlt. Dagegen ist der jährliche Arbeitsverdienst am höchsten in Disseldorf mit 1100-1200 r., während er in Berlin   nur 900-1200 Wt. bea trägt. Das geringste Einkommen, 500-800 m., wird in Schönsee  in Westpreußen   erzielt.

Wohnung von drei Räumen in betracht zieht nach der Statiſtik ist Die Zahlen werden noch viel ungünstiger, wenn man eine ein Arbeiter alsdann gezwungen, durchschnittlich 1/ 5-1/ 4 des Gesammt­einkommens für Miethe auszugeben, was also etwa demselben Prozentsatz entspricht, den man bei einem Einkommen bis zu 10 000 m. in Berlin   als normal ansteht.

Die Bäckermeister von Hamburg  , Altona   und Umgegend, die die Forderungen der Gesellen bewilligt haben und über die des­halb der sogenannte Me hIbontott verhängt worden ist, hielten Eine Volksheilstätte für Lungenkranke hat der Kreis eine Versammlung ab. Es wurde dort festgestellt, daß durch den Altena   in Westfalen   eröffnet. Erleichtert wurde dem Kreise die Boykott ein Mehimangel nicht eingetreten ist. Um aber zu ver- Schaffung dieser gemeinnützigen Anstalt dadurch, daß zwei Menschen­meiden, daß das Mehl vielfach auf Umwegen bezogen werden muß, freimde 140 000. mit der Maßgabe zur Verfügung stellten, daß beschloß man, eine fünfgliedrige Kommission aus der Reihe der ver- die Zinsen dieses Kapitals folange zur Unterhaltung der Anstalt sammelten Meister zu wählen, die in Gemeinschaft mit der Streit verwendet werden sollent, bis Einnahme und Ausgaben sich decken. leitung an die Wiehlmakler, Mehlhändler und sonstigen Mehl Dann soll der Zinsertrag zur Besserung der Wohnungsverhältniſſe lieferanten mit der Forderung herantreten soll, sich binnen drei von unbemittelten Zungenkranken im Kreise Altena   benutzt werden. Tagen definitiv darüber zu erklären, ob sie Wehl an die nicht- Die Voltsheilstätte liegt in der Nähe der Stadt Lüdenscheid  boykottirten Bäckermeister liefern wollen. Fällt die Entscheidung 410 Meter hoch inmitten eines Waldes und hat Raum für 100 Strante. verneinend aus, so soll mit großen auswärtigen Lieferanten, über Sie ist nur für Männer bestimmt. Die Dauer des Aufenthaltes deren Offerten in der Versammlung Mittheilungen gemacht wurden, soll in der Regel wenigstens zwölf Wochen betragen. Der Pflege­die Lieferung großer Mengen Mehl abgeschlossen werden. Zu diesem satz ist auf 3,50 M. für den Tag festgesetzt. Inbegriffen sind Bwede beabsichtigen sich die Bäckermeister zu einer Einkaufs- darin die Kosten für Arznei und für außergewöhnliche Stärkungs­genossenschaft zusammenzuschließen. Da die Mehl- mittel. makler, Wehllieferanten it. f. w. auf grund des§ 152 Gewerbe- In der Kirchenforst zu Belzig   legte am Dienstag der Ordnung von der getroffenen Vereinbarung, an nicht boykottirte Berlin   Brandenburger Heilstätten Verein für Meister bei einer Konventionalstrafe von 10 M. pro Sack kein Mehl Lungenkranke den Grundstein zu seiner ersten Heilstätte. mehr liefern zu wollen, jederzeit ohne Rechtsnachtheil zurücktreten können, so werden sich, wie das Hamb  . Echo" meint, sicherlich viele 8. bis 10. September d. J. in Berlin   ihren 8. Verbandstag ab. Die Fenerbestattungsvereine deutscher Sprache halten vom von ihnen hitten, das Ultimatum der Kommission ablehnend zu

beautworten.

D

Die Miners' Federation beantragt folgende Resolution: " Der Kongreß hält den Zeitpunkt für gekommen, für alle Bergarbeiter einen Minimallohn festzusehen und für einen solchen zu kämpfen, wenn es nöthig sein sollte; Frankreich   und Belgien  verlangen, daß jede Nation dem Generalsekretär einen Bericht über den jährlichen Arbeitslohn und die Arbeitszeit übermittle, damit dieser dem nächsten Kongreß diese Berichte vorlege." Greenall( England) begründete die Resolution der Miners Federation. Die vorliegende Frage sei vielleicht die wichtigste, die den Kongreß beschäftige. Der Bergarbeiter, der keinen Unfall er­leidet, müsse einen Lohn erhalten, hinreichend groß, um ein menschenwürdiges Dasein zu führen. Die Lohnfrage sei deshalb auch der Hauptpunkt in der Organisation der Miners' Federation. In England seien bereits viele Unternehmer für den Minimallohn zu haben. Gerade die Vorgänge, die sich jetzt in Südwales   abspielen, legen bie Wichtigkeit eines Minimallohnes nahe. Dort seien durch die Glasgower Lohnstalen die Löhne ständig gedrückt worden, anderer­seits sei gerade aber dadurch erst die Konkurrenz der Unternehmer untereinander möglich geworden. Die Resolution möge ein stimmig angenommen werden, sie enthalte nicht etwa tönende Worte. stimmig angenommen werden, sie enthalte nicht etwa tönende Worte. Die Miners' Federation halte den jezigen Lohn, der um 30 pet. höher ist als der Lohn von 1888, für den Minimallohn, und jeder Mensch in England wisse, daß auch nur eine fleine Herabdrückung dieses Lohnes einen furchtbaren Kampf der Federation entfesseln würde.( Beifall.) Start( Faltenau) trat ebenfalls für einen Minimallohn ein, schon weil allein durch ihn der Akkordlohn, die Hauptursache für die traurige Lage der Bergarbeiter und viele Unglüidsfälle beseitigt werden tönne. Die Häuer verdienen in Desterreich 1 fl. 30 kr., die Förderer 1 fl. 20 kr., die Obertagsarbeiter 90 fr. In Oesterreich   seien die Soziale Rechtspflege. Grubenbesitzer im Gegensatz zu ihren englischen Kollegen gegen den Die Tischler in Greiz   in Neuß ä. L. sind mit den Meistern Minimallohn, fie sehen darin einen Angriff auf das Allordsystem, in Lohndifferenzen gerathen und ersuchen deshalb die Fachgenossen, Kündigungsausschluß und Unterbrechung des Arbeits­aus dem sie den höchsten Mehrwerth zu ziehen glauben. Ein ein den Ort vorläufig zu meiden. verhältniffes. Eine Entscheidung der Kammer III. des Gewerbe­heitlicher Minimallohn für alle Nationen werde schwer durchzuführen gerichts, die den Kündigungsausschluß für bestimmte Arbeiten betrifft, ist für Bauarbeiter von besonderer Bedeutung. Der Kläger  , ein' sein, schließlich sei aber auch dieses Ziel erreichbar. Vorläufig wäre der österreichische Bergarbeiter schon mit einem Minimallohn von 1 fl. Maurer, verlangte eine Lohnentschädigung und machte geltend, er Juvaliditäts- und Altersversicherung. Das Reichs- Berei von dem beklagten ehemaligen Arbeitgeber zu unrecht ohne vor­50 fr. zufrieden. Das jetzige Hasten und gesundheitsmordende Arsicherungsamt hat in einem Schreiben an die Vorstände herige Kündigung entlassen worden. beiten würde dann schon geringer werden. Er halte dafür, daß auch in der Invaliditäts- und Altersversicherungs- Anstalten aufmerksam Beklagten gegenüber einmal mit dem Ausschluß der gesetzlichen Allerdings habe er sich dem Desterreich die Frage des Minimallohnes fleißig ventilirt werden sollte, gemacht, wie bei der Prüfung von Rentenansprüchen in Kündigungsfrist einverstanden erklärt; dann habe er aber die Arbeit damit sie den Arbeitern in Fleisch und Blut übergehe und auf der Revisionsinstanz wiederholt aufgefallen sei, daß einzelne Anstalts beim Beklagten aufgeben müssen, und als er nach einiger Zeit wieder einem der nächsten nationalen Kongresse entscheidend behandelt vorstände diejenigen Rentenbewerber, für welche ein heilverbei ihm zu arbeiten angefangen habe, da fei von der Kündigungs­fahren gemäߧ, 12 des Invaliditäts- und Alters­des Streits der Minenarbeiter von Südwales  , bei dem es sich ja verzichterklärung bezüglich der ihnen etwa vor Abschluß der Heil- gab, daß der Kläger   ein Schriftstück mit seinem Namen unterzeichnet Abraham( Südwales  ), Barlamentsmitglied, gab eine Geschichte versicherungsgefeße 3 eingeleitet werden soll, zu einer nicht geredet worden. Es liege also hier ein neues Arbeits­Die Verhandlung er­verhältniß ohne Kündigungsausschluß vor. hauptsächlich um den Minimallohn handle. Die Bergarbeiter von behandlung zustehenden Rentenbezüge insofern veranlassen, als hat, worin es heißt: Die Kündigungsfrist ist während der Arbeit Südwales   seien bis vor kurzem keine besonderen Freunde des für den Fall der Veriveigerung einer solchen Erklärung auf dem Ban( folgt nähere Angabe eines bestimmten Baues) auss Minimallohnes gewesen, noch auf dem letzten Kongreß hätten sie Ablehnung jedweder Heilbehandlung angedroht wird. geschlossen. Auch wurde festgestellt, daß Kläger   beide Male auf sie dagegen gestimmt. Sie hätten das System der gleiten- Dieses Verfahren, so heißt es weiter in dem Schreiben, dem fraglichen Bau gearbeitet hat, bis er endgiltig entlassen wurde. den Lohnstalen, bei denen sich der Arbeitslohn nach dem muß als unzulässig beanstandet werden, nachdem das Reichs Der Gerichtshof wies darauf den Kläger ab und Gewerberichter Verkaufspreis der Kohle richtet, für das bessere gehalten. Damit Versicherungsamt in einer Revisionsentscheidung ausgesprochen hat, Schmieder führte folgendes aus: Abgesehen von anderen Gründen hätten sie aber in legter Beit sehr bittere Erfahrungen gemacht, daß das Heilverfahren des§ 12 des Invaliditäts- und Alters- hätte Kläger   schon wegen jener Unterschrift abgewiesen werden der Lohn habe schließlich kaum für die bloße Existenz eines Mannes, versicherungsgesetzes nicht, wie bei den übrigen Arbeiterversiche- müssen. Der durch sie anerkannte Ausschluß der Kündigungsfrist geschweige denn einer Familie hingereicht. Als die Arbeiter aus diesem rungsgesetzen, eine Art der dem Versicherten zustehenden Ent- beziehe sich ausdrücklich auf einen bestimmten Bau und wäre, Grunde den Vertrag den Arbeitgebern gekündigt hätten, sei diese schädigung darstellt, die den Hauptanspruch( Unfallrente, Krankengeld wenn Kläger   zu drei streng von einander geschiedenen Malen auf Kündigung mit der Entlassung sämmtlicher Arbeiter beantwortet u. f. iv.) beseitigt, sondern lediglich eine dem Ermessen der Ber diesem Van für den Beklagten gearbeitet hätte, für die drei Arbeits­worden. Es handle sich also eigentlich nicht um einen Streit, sondern sicherungsanstalt überlassene Sonderleistung bildet und nicht verhältnisse maßgebend. um eine Aussperrung. Die Arbeiter seien vom Anfang an zum dazu bestimmt ist, den in der Gewährung einer Invaliden die Dauer gewisser, scharf umgrenzter Arbeiten sei rechtlich zu­Ein derartiger Kündigungsausschluß für Berhandeln bereit gewesen und hätten sich jedem Schiedsspruch und Altersrente bestehenden eigentlichen Gegenstand der Verlässig und habe nichts zu thun mit den Kündigungsausschliffen unterworfen. In England bestehe die gesetzliche Institution des sicherung zu ersetzen. Auch entspricht es nicht der Stellung auf Lebenszeit, die das Gewerbegericht bereits für unzulässig Schiedsspruches, der jedoch nur auf Antrag beider Parteien erfolge der in erster Linie zur Verwirklichung der Rechtsansprüche und für ungiltig erklärt habe. Die Arbeiter hätten das Schiedsgericht angerufen, die Unternehmer von Versicherten berufenen Versicherungsanstalten, wenn sie die ihnen

werden könne.( Bravo 1)

Soziales.

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aber nicht. Die Regierung habe deshalb keinen Schiedsrichter wesentlich mit zu eigenem Vortheil eingeräumte, schon mit einer Für den Verlust eines Faffes mit Bier machte der Brauerei­ernennen fönnen, aber einen der angesehenſten Richter Englands, weitgehenden Rechtsfolge ausgestattete Befugniß dazu benutzen, die befizer Gebhardt den Bierfahrer P. haftbar, indem er ihm 15 Mark Sir Edward Frey, nach Cardiff   gesendet. Die Arbeiter hätten durch Strankheit und bei Stellenlosigkeit vielfach in eine Nothlage von Lohn abzog. Es tam zu einem Prozeß vor dem Gewerbe­dem Schiedsrichter ihre Sache unterbreitet, als aber Sir Fren gerathenen Versicherten zur Aufgabe etwaiger geseglicher Renten gericht.. behauptete, er habe die ihm zur Beförderung anber mit den Unternehmern verhandeln wollte, habe ihm der Vorsitzende ansprüche zu bewegen. Das Reichs- Versicherungsamt ersucht deshalb frauten zwei Fäffer Vier richtig bei der Bahn abgeliefert, auch verwies des Unternehmerverbandes einen Höflichkeitsbesuch gemacht, sich die Anstaltsvorstände, von den vorstehend erörterten Maßnahmen, thatsächlich quittirt hat, daß er zwei Fässer mit Bier in Empfang er auf das Bescheinigungsbuch, worin der zuständige Bahnbeamte aber die Einmischung einer dritten Partei, auch des Staates, sofern sie eingeführt sein sollten, für die Zukunft abzusehen. verbeten.( Hört! Hört!) Die Arbeiter seien von der Gerechtigkeit genommen habe. Der Beamte und ein Bahnarbeiter gaben Krankenversicherung  . Im Jahre 1896 betrugen bei den unter indessen bei ihrer Bernehmung als Zeugen an, sie hätten vom ihrer Sache überzeugt, von 20 Bergleuten träten 19 für den das Krankenversicherungs- Gesetz fallenden Kassen die Krant  - läger nur ein Faß erhalten. Der Empfang von zwei Fässern fei Minimallohn ein. Um das Prinzip des Minimallohnes drehe Geleistet wurden an sich der Kampf, nicht etwa um einen einheitlichen Minimal- heitstoften zusammen 109 722 779. lohn für ganz England, sondern nur um einen solchen für einzelne Beiträgen von den Unternehmern 37 109 343 M., von den Ar- aus Bersehen bescheinigt worden. Die Kammer VI des Ge­werbegerichts verurtheilte indessen den Brauereibefizer, dem Distrikte in Südwales  . Mit einer 12% prozentigen Erhöhung beitern 89 546 858 M. Die Zahl der versicherten Arbeiter betrug Kläger   die 15 M. Herauszuzahlen. Der Vorsitzende Krause   bemerkte, durchschnittlich 7 944 820. des gegenwärtigen Lohnes würden die Arbeiter vorläufig schon zu durchschnittlich 7 944 820. es sei entscheidend, daß dem Kläger   ein Verschulden nicht nach­frieden sein. Die gestrige Sympathie- Erklärung des Kongresses für Ein Wort zur Bäckereiverordnung. Unter diesem Stich gewiesen sei. Die Aussagen der bei der Sache interessirten Beamten die streifenden Brüder habe ihn sehr erfreut. Der Kampf sei schwer, wort sandte uns der Vorstand der Spandauer   Filiale des Ver- fönnten nicht den Ausschlag geben.- Der Brauereibesiger beabsichtigt der Bäcker und und es gelte 90 000 hungernde Familien zu erhalten. Trotz der bandes Berufsgenossen Deutschlands   eine jetzt, die Bahnbeamten haftbar zu machen. der Zustände einer größten Aufopferung der englischen Arbeiter fei man auf fremde Schilderung In dortigen Bäderei. Hilfe angewiesen. Für die vom Kongreß gezeichneten 50 Pfund der betreffenden Bäckerei befindet sich die Schlafstube der Gesellen dante er, wenn er noch weitere Beträge befämie, würde er zum Lobe über dem Abtritt, beziehentlich der Düngergrube, so daß es die des Kongresses einen Gesang anstimmen.( Große Heiterkeit. Arbeiter vor üblem Geruch kaum aushalten fönnen. In der Stübe Wegen Vergehend gegen den§ 153 der Reichs- Gewerbe­Abraham ist ein in England sehr beliebter Dialektdichter.) Mit dem schlafen 3 Bersonen; zwei der Betten sind übereinander gestellt. Ordnung hatten sich die Maurer Friedrich Weimann und Ernst Wunsche, daß der Kampf in Südwales   fiegreich zu Ende geführt Täglich muß Ueberarbeit geleistet werden. Abend 29 Uhr wird die Schulz vor der 140. Abtheilung des Amtsgerichts I   zu verantworten; werden möge, schließe er. Arbeit begonnen und erst 1/21 Uhr des nächsten Tages ist sie ihnen wurde zur Last gelegt, im Juni d. J. gemeinschaftlich versucht zu Ende. Als der erste Geselle sich weigerte, dem zu haben, durch Ehrverletzungen und Drohungen den Maurer Ablauf der gesetzlichen achtstündigen Ruhepause die Arbeit Wilhelm Kroll   zur Theilnahme an einer Vereinigung zur Erlangung zu beginnen, wurde er entlassen. An seine Stelle rückte der zweite besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen zu bestimmen. Sie bestreiten

Die heutige Tagung hat damit ihr Ende erreicht.

bor

Gerichts- Beitung.