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3. Jahrgang.

Socialdemokrat

Zentralorgan der Deutschen sozialdemokratischen Arbeiterpartei in der tschechoslowakischen Republit.

Das Gesetz zum Schuße der Reattion.

Von Friedrich Austerlis( Wien ).

I.

Das monarchistische Strafgeset.

Mittwoch, 21. Feber 1923.

Keine Intervention Englands und Ameritas.

Bonar Law : Intervention bedeutet jeht von Frankreich als ein äußerst feind

Feindschaft.

licher Att angesehen würde. Angesichts der Feindseligkeit Frankreichs und der wahrschein lichen Feindseligkeiten Belgiens und Italiens würde ein solcher Vorschlag den Ruin des Böl­ferbundes bedeuten. Kein Vertreter der ameri fanischen Regierung habe schriftlich oder münde lich etwas verlauten lassen, was darauf hin­deutet, daß Amerika geneigt sei, bei den euro­ päischen Streitigkeiten zu intervenieren.

Bonar Law schloß, er wisse nicht, wann der Augenblid für eine Interven tion fommen fönne. Bisher seier jeden falls nicht gefommen und es sei eine bessere Politik, hoffnungsvoll darauf zu warten, daß sich eine Gelegenheit dazu bieten würde, als 3n intervenieren. Er wolle noch einmal wie derholen, daß die Regierung zur Schlußfolge rung gelangt sei, daß es im Interesse der Ent­ente liegen würde, die britischen Trun penfolange wie möglich in Deutsch land zu belassen. Ihre Zurückziehung wäre ein ernster Schritt, der die Aufrechterhaltung der Entente schwieriger gestalten würde als bis her.

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Nr. 42.

Ziele der passiven Refiltenz.

Bon Eugen Prager. London

, 19. Feber. Bonar Lato, der die Unterhausdebatte geschlossen hatte, erklärte, die Ansicht der Regierung gehe dahin, daß die französische Altion an der Ruhr schlimm sei und nichts anderes als schlimme Folgen zei­tigen löane. Der Unterschied zwischen der Re­gierung und der Opposition sei, daß die Regie­Frankreich, doch nicht glaube, daß es den briti rung, wenn fie auch anderer Ansicht sei als fchen Interessen oder denen der Welt zum Nut gen gereichen würde, wenn sie gegenüber Frank­ reich eine antagonistische Haltung einnähme. Er behaupte nicht, daß ihm die Lage gefalle, die entstanden sei, aber in welcher Weise würde fie verbessert, wenn noch das Bewußtsein hinzu trete, daß England endgültig eine feindliche Haltung gegenüber Frankreich einnehme? Deutschlands anders gewesen wäre, Er glaube nicht, daß die Haltung Ueberzeugung, daß den Deutschen uner füllbare Forderungen auferlegt wurden. Berzweiflung habe die Deuts Ichen veranlaßt, diese Haltung einzunehmen. Bonar Law betonte, daß Poincare in dieser An- Die ameritanische Intervention nicht publit dafür sorgen, daß der Kampf gegen die gelegenheit der forrette Vertreter der Auffass jung beider französischer Kammern sei, die ihm eine nahezu einstimmige Unterstügung hätten zuteil werden lassen und die nicht vor Ablauf von zwölf Monaten abgelöst würden.

Das Strafgesetz im alten Oesterreich war in allen Bestimmungen, die sich auf die politie schen strafbaren Handlungen beziehen, mit Recht verrusen, und auf diesen üblen Ruf be ruft sich auch die Begründung des Schutz gesetzes, wenn sie von den bitteren Erfahrun gen" spricht, die das Volk mit den Strafbe­stimmungen des alten Desterreich gemacht hat". Erwägt man nur, daß das altösterreichische Strafgejez aus dem Jahre 1852, aus der Zeit also des starrsten Absolutismus stammt und in der Hauptsache nur eine Umredigierung des Strafgesetzbuches vom Jahre 1803 ist; erwägt man weiter, daß die Monarchie sicherlich nicht zaghaft war in der Beschränkung der Freiheit des Bürgers zugunsten der ungestörten Bewah­rung ihres Staatsbegriffes, und erwägt man schließlich, daß die österreichische Monarchie an Tendenzen gegen ihre Staatlichkeit bestimmt nicht arm war, so ist man ohne Zweifel bercah tigt, das Gefeß, das sich die Tschechoslowakische Republik nun zu ihrem Schuße geben soll, mit den gesetzlichen Bestimmungen zu vergleichen, mit denen die Monarchie auszukommen ver­meinte und immer ausgekommen ist. Und auch der Schluß wäre berechtigt, daß das republika - vor Augen halten müsse sei, ob irgend eine Die wesentlichste Frage, die sich das Haus nische Schußgesez, wenn es über das Notwen- Intervention angebracht wäre oder nicht. dige hinausgeht das Notwendige nämlich Poincare habe die Intervention des Völkerbun selbst vom Standpunkt des bürgerlichen Staades im August abgelehnt sierenglife vier tes das Urteil heraufbeschwört, daß es nicht gierung wisse, daß ein derartiger Borschlag

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wollen.

willkommen.

Wie der Krieg nach dem bekannten Worte des preußischen Genevals Clausewiß nur die Fork­setzung der Politik mit anderen Mitteln sein soll, so fann auch die passive Resistenz, die die Ruhr bevölkerung, und mit ihr das ganze deutsche Volt, dem französisch- belgischen Einbruch entgegenseßt, nur ein Teil der allgemeinen Politik Deutschland fein. Das hat auch die Arbeiterschaft begriffen. Sie machte dem nationalistischen Radau, der sich in der letzten Zeit der Invasion hervorivagie, ein rasches Ende und führt den Kampf mit dem Ziele, nicht einen Sieg" über das französische Volk zu erringen, sondern um die Verständigung und Aussöhnung mit ihm vorzubereiten. Wird also die Richtung der passiven Resistenz von den Gedanken des völkerverbindenden Sozialismus bestimmt, so müssen der fämpfenden Ruhrbevöl ferung die Mittel gegeben werden, die der Er­reichung der Ziele, nämlich der Lösung der Reparationsfrage und des Ausgleichs mit Frankreich dienen können. Die passive Resistenz darf also nicht zum Selbstzived werden, sie muß sich der Gesamtpolitit der deutschen Re­publik unterordnen; zugleich aber muß die Re­Invasion nicht vergeblich geführt wird. Aus diesen Erwägungen heraus wird die London , 19. Feber. Reuter meldet aus Wa Sozialdemokratie von der Regierung genaue Aus hington: Heute ist hier erklärt worden: In Er- funft über die Maßnahmen verlangen, mit denen mangelung von endgültigen 3 usicherun sie den französisch - belgischen Gewaltakten zu be gen, daß eine amerikanische Intervention gegnen denkt. Die sozialdemokratische Partei wird willkommen sein würde, werden die Ver- fönnen, sondern bestimmte Forderungen fich aber nicht mit dieser Fragestellung begnügen inigten Staaten keinerlei Schritte in den an die Regierung stellen müſſen. Das ist schon Copaischen Angelegenheiten unternehaten. Deshalb geboten, weil es it so ousjiel, a wolfis die Regierung die Ruhkaftion zum Vorwand ein Gesez zum Schuße der Repu ‒‒‒‒‒‒‒‒‒‒‒‒‒‒‒‒‒‒‒‒ ➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖ Fragen der Währung, der Finanz, Wirtschafts nehmen, um innerpolitisch, besonders in den blik ist, was zu sein es vorgibt, vielmehr ein und Ernährungspolitif, alles beim Alten zu lassen. Gejez ist zum Schuße der nationa- graph bewiesen werden. Der Hochverrats vor die Geschworenen gehört. Während hier In den ersten Wochen gingen die Deviseniurse len und gesellschaftlichen lassen, paragraph gehört zu den Bestimmungen erforderlich ist, daß der Schuldige gewalttätig und mit ihnen. die Warenpreise gewaltig in die die in der Republik herrschen und des altöſterreichischen Strafgesezes, die geradezu stört oder hindert. also ein unmittelbares Han Höhe und erst seit kurzem hat die Reichs bank ihre Herrschaft durch bösartige Geseze bewahren berüchtigt waren; nicht mit Unrecht höhnte deln, so reicht es in dem republikanischen Gesez durch starke Abgabe von Material die deurje er­man, daß, wer eiwas unternimmt", darnach aus, daß er mit Gewalt droht was ein ge- heblich zurückgedrängt. Aber auch jetzt noch scheint Welche Schutzbestimmungen hatte nun die strafbar sei. Aber dieser§ 58 ging feineswegs waltiger Unterschied ist. Und geschüßt wird die Regierung nicht nach einem bestimmten Plane Monarchie? Jedenfalls der Zahl ungleich weni- so weit wie die Anschläge" des Schutzgesetzes nicht bloß das Parlament, sondern auch dessen zu arbeiten, sondern die künftige Entwicklung der ger, als ihrer das republikanische Schutzgesetz gehen und selbst er war flarer, als das Wort- Präsident oder Präsidium, ja sogar ein Aus- Dinge mehr dem Zufall zu überlassen. enthält. Es waren folgende: Hochverrat und gallert, das das republikanische Gesez bietet. schuß; oder eine Kommiſſion!.. Eine der den, soll der Widerstand des deutschen Volkes Mitschuld am Hochverrat, Majestätsbeleidigung,| Dem Hochverratsparagraphen verfiel. wer schmerzhaftesten Erinnerungen an Oesterreich gegen militärische Fremdherrschaft und imperiali Störung der öffentlichen Ruhe, Spionage, ge- etwas unternimmt, wodurch die Person des müssen für tschechische Arbeiter die Geheim- tische Unterjochungssucht nicht zusammenbrechen. waltsames Handeln gegen öffentlich- rechtliche Kaisers an Körper, Gesundheit oder Freiheit bundsparagraphe des altösterreichischen Straf- Das Volk will von der Regierung wissen, auf Körperschaften: das sind die Verbrechen; verlept oder gefährdet oder die Verhinderung geseges sein; war doch die Geheimbündelei ein welchem Wege fie eine baldige Räumung Teilnahme an geheimen Gesellschaften, Auf der Ausübung jeiner Regierungsrechte bewirkt Mittel zur Verfolgung der Arbeiterbewegung des Ruhrgebiets zu erreichen hofft und wiegelung. Aufreigung zu Feindseligkeiten, werden sollte"; weiter, wer etwas unternimini, in der österreichischen Zeit, da die Arbeiter welche Ergebnisse sie bisher dabei erzielt hat. Gutheizung von unerlaubten Handlungen: das was auf eine gewaltsame Veränderung der noch ganz rechtlos waren. In nicht weniger als Die Regierung muß weiter sagen, wie sie der sind die Vergehen. Und das ist nun alles, Regierungsform oder auf die Losreißung eines 15 Baragraphen( 284 bis 299) handelt das alt- und in welchem Maße sie der drohenden Arbeits Sohlenabsperrung zu begegnen gedenft, und fein Freund der bürgerlichen Freiheit hat Teiles von dem einheitlichen Staatsverbande österreichische Gesetz von den geheimen Ver losigkeit vorbeugen will. Sie wird schließlich Aus­im alten Desterreich gemeint, daß das wenig oder auf Herbeiführung oder Vergrößerung einen; aber alle diese Paragraphe sind schon funft geben müssen über die Maßnahmen, die ist. Dabei, das darf feineswegs übersehen wer einer Gefahr für den Staat von Außen, oder seit einem Menschenalter ganz verschollen, er gegen die spefulativen Preistreibereien. den, gehörten die meisten der strafbaren Hand- einer Empörung, oder eines Bürgerkrieges im regen also feinen Schrecken mehr. Die schwerste ergriffen werden sollen. lungen, und zwar nicht bloß die Verbrechen, son- Innern angelegt wäre". Das republikanische Strafe in den österreichischen Paragraphen war Welche Forderungen sind von der sozialdemo dern auch die Vergehen, vor die Geschwo- Gejeß begnügt sich aber nicht, dem Kaiser strenger Arrest bis zu einem Jahre; in dem fratischen Partei nun im Einzelnen zu stellen, um renen; damit war aber gegen tendenziöse den Präsidenten der Republif republikanischen, das die Geheimbündelei aus, die Verhandlungsmöglichkeiten auch Anklagen und gehässige Verurteilungen ein gleichzuseßen, es dehnt den duy, gräbt, ist sie Gefängnis bis zu zwei Jahren. innerpolitisch vorzubereiten und zugleich die In­starker Schußwall geschaffen. Nur die Maje- mohlgemerkt den Schuß mit lebenslänglichem Tas österreichische Gesetz fennt nur Vereini- tereffen der arbeitenden Stlaffen in der Ueber­gangszeit zu sichern? Es ist nicht zu leugnen, stätsbeleidigung und Spionage waren gemeine Sterker, auch auf die Regierung aus! Der gungen zu geheimen Gesellschaften; das repu- daß auch das Deutschland freundlich gefinnie Aus­Verbrechen; von den Vergehen gehörten die Hochverratsparagraph schüßte nur den Be- blikanische spricht bezeichnenderweise von ge- land in der bisher betriebenen Währungs- und Aufwiegelung und Aufreizung, worunter so sta ad des Staates; das republikanische Gesez heimen Organisationen und erklärt jede Orga- Finanzpolitik teine gesicherten Grundlagen für die vieles fiel, ausdrücklich den dem Schwurgerichte gewährt diesen Schuß aber auch der Machtnisation, deren Bwed" es ist, gleichgültig, was Berhandlungen über Reparationsleistungen er­vorbehaltenen politischen Delikten an. Eben des verteilung im Staate: der Schuß der Un sie selbst als Zwed angibt, den Staat, seine blidt. Insbesondere wird dort die beispiel­halb waren bis zum Kriege, der allerdings, da teilbarkeit" des Staates zielt gegen die natio- Selbständigkeit und Unteilbarkeit oder seine de lose Inflation und die mangelnde er die Schwurgerichte durch Standgerichte erjest nalen Autonomiehestrebungen, der Schutz der mokratisch- republikaische Form, um zu stür Zahlungsbereitschaft der Besißen hat, der Barbarei Tür und Tor öffnete, poli- demokratisch republikanischen Form ge- en", vorweg als staatsfeindliche Vereinigung. Den verurteilt. Es muß deshalb in wäh tische Verfolgungen in Desterreich feineswegs gen mögliche Tendenzen, den demokratischen Dieser Paragraph allein macht alles politische rungspolitischer Beziehung verlangt werden: Der Ausbau der Devisenfontrolle, die die Regel; die Aufreizung und Aufwiegelung, Charakter der Republik in einen sozialistischen Leben in der Republik zur Farce. Denn wenn Kontrolle der Devisengeschäfte und die genaue ja selbst die Störung der öffentlichen Ruhe, zu wandeln... Nehmen wir die Gewalttätig es nicht auf die Einrichtungen, Statuten oder Nachprüfung des Bedürfnisses der Wirtschaft für wurden, wenn mündlich geschehen, lieber auf feit gegen verfassungsmäßige Faftoren" und Zwecke der Vereine anfommt, sondern darauf, den Devisenlauf; die Schaffung einer wertbe­eine bloße Ehrenbeleidigung der Beamien re- Anmaßung ihrer Gewalt(§ 11 des Schuß- was man als ihren Vorsatz bezeichnet, so ständigen inneren Anleihe des Reichs zur Ein­duziert, und bei der Presse zog man sich auf gesetzes), der aus dem§ 76 des alten Straf- sind die Vereine, alle politische Vereine, die sich dämmung der Inflation, eine scharfe Hinauf das berühmte objektive Verfahren zurück. Aber gesetzes herausdestilliert ist( was schon die im Stampf mit den Herrschenden im Staate be- sehung des Diskontfayes der Reichsbant, um die Devisen und Effektenspekulation in der Beschaf das republikanische Schußgesez würde blutiger Qualität dieser legistischen Arbeit ausreichend finden, einfach vogelfrei. Ernst sein; mit seinen vieldeutigen, unbestimm- dartut). dem altöſterreichischen Gesetz Das sind nur einige Beispiele, aber sie fung von Auslands- Zahlungsmitteln auf Stoſten ten und furchtbar mannigfaltigen Bestimmun- wird die von der Regierung zur Verhandlung schon machen es klar, daß das Schußgefeß, weit der Markbesizer und Marklohnempfänger zu gen fann man jede unbequeme poli- öffentlicher Angelegenheiten berufene Versamm davon entfernt, wie es behauptet die beralte. hindern, endlich die Zentralisierung des Devisen­verkehres und die Schaffung einer Debisenkaffe, fische Tätigkeit unterbrüden und lung( Parlament) ein Gericht oder eine andere ten Vorschriften" des alten Oesterreich zu be die den notwendigen Devisenbedarf der Wirt­ersticken; jeben oppositionellen Menschen öffentliche Behörde in ihrem Zusammentritt, feitigen, alle diese Vorschriften maßlos steigert schaft deckt und die Spekulation ausschaltet. und Kritiker dem Zuchthaus überliefern. Bestande oder in ihrer Wirksamkeit" geschüßt; und ins unerträgliche verzerrt. Es gibt vor, In finanzpolitischer Hinsicht wären Wie nun das republikanische Schukgesek wer sie gewalttätig stört oder hindert, oder nur die Republik und Demokratie schüßen zu zu fordern: Die fofortige gefehliche Vorberei die zu fordern: Die fofortige geſchliche Vorberei an allen Punkten weitergeht und grausamer auf die Beschlüsse durch gefährliche Drohung wollen, aber es ist doch nichts anderes als die tung einer Belastung der Sachwerte als der wich fich anblickt, soll an einigen Beispielen gezeigt einzuwirken sucht". begeht eben dieses Ber Verleugnung aller demokratischen und republi- tigsten Vorausseßung zur Schaffung einer wirk lichen Verhandlungsgrundlage in der Repara werden; es könnte das aber an jedem Bara brechen der öffentlichen Gewalttätigkeit, das kanischen Ideen.