Einzelbild herunterladen
 

Realitionsrecht betreffenden Beschränkungen. Die Konservativen! batten zwar formale Bedenken, sie wünschten aber, daß der Arbeiter­stand als solcher die ihm gebührende Stellung innerhalb des Staats­verbandes einzunehmen und seine eigenen Interessen selbständig zu hand­haben habe." Die Ablehnung des Amendements, das Koalitionsverbot auch für die ländlichen Arbeiter zu beseitigen, ist nach Stieda's Dar­stellung nur auf einen Zufall in der Abstimmung zurückzuführen. Am 10. Februar 1866 legte nun die Regierung einen Gesez­entwurf vor, der das Koalitionsverbot für alle Ar= beiter ohne Ausnahme aufzuheben vorschlug. Gesetz wurde leider nicht erledigt.

Als 1867 der erste Reichstag des Norddeutschen Bundes zu­fammentrat, beantragten Schulze- Delizsch und Becker- Dortmund einen Gesezentwurf, dessen§ 1 lautete:

-

Alle Verbote und Strafbestimmungen gegen Arbeitgeber und Arbeiter sämmtlicher Gewerbezweige einschließlich der Land­wirthschaft, des Berg- und Hüttenbetriebes, der Stromschifffahrt, des Gesinde und Tagelohndienstes- wegen Verabredungen und Vereinigungen zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbesondere mittels Einstellung der Arbeit oder Entlassung der Arbeiter werden aufgehoben."

-

-

ficht auf Annahme haben würde. Wir halten den Streik| zuführen, mit der Behauptung zu verdächtigen versucht werden, die für ein schweres llebel, weil er stets beide Theile schädigt. Aber Massenstreits seien ein Produkt der Verhegung sozialdemokratischer er ist die letzte Waffe der Arbeiter, sich ungerechter und un- Agitatoren". Die Gewerkschaften erstreben nichts anderes, als was die würdiger Arbeitsbedingungen zu erwehren, eine Waffe, die schon Unternehmerkartelle unter der lobpreisenden Zustimmung der Regie­durch das Naturrecht dem Menschen in die Hand gegeben ist. rung bereits ausüben. Die Arbeiter haben aber auch in der verfassungsmäßigen Gerade die Bauunternehmer nun, deren Anregung der Koalitionsfreiheit, die den Arbeitern sowohl wie den Posadowsky'sche Erlaß sein Dasein verdankt, zeigten auf dem Bres, Arbeitgebern zu gute kommt, das Recht zu streiken, einen lauer Delegirtentage ihres Innungsverbandes, daß ihnen die Kenntniß Streit vorzubereiten, gegenseitig dazu aufzufordern und dessen, was wirklich zum Wohle ihres Gewerbes dienen kann, ein anzureizen", ebenso gut, wie die Unternehmer die Frei- böhmisches Dorf ist. Sie wissen nichts davon, daß möglichst gleich­heit haben, Syndikate, Ringe, Streitversicherungen zu mäßig gute Arbeitsverhältnisse aller Orte auch dem soliden, an gründen. Daß das Zentrum ein Gesez, welches einseitig den ständigen Unternehmer und die meisten halten sich doch zum Streit aureizenden Arbeiter mit Buchthausstrafe belegt, an- dafür zu gute fommen müssen. Sowohl der Breslauer Rathszimmer­nehmen würde, ist von vornherein ausgeschlossen, ebenso, wie es meister Simon wie der Stuttgarter Baumeister Busch waren darin einig, gegen die Abschaffung des Koalitionsrechts ist. Mit den Sozial daß gegen die Organisation der Bauhandwerker ein Vernichtungs­Demokraten und Linksliberalen, vielleicht einem großen Theil der Kampf geführt werden müsse, und daß man zu diesem Zwede sofort Nationalliberalen wird das Zentrum eine so schroffe Bestimmung einen ganz Deutschland umfassenden Arbeitgeberverband des Bau­verwerfen." gewerbes gründen müsse. Der Rathszimmermeister Simon aus Dann aber läßt das Zentrumsorgan durchblicken, daß es immer- Breslau führte unter der Zustimmung des Delegirtentages aus, hin doch keineswegs völlig unzugänglich für die Wünsche der Re- diefer Arbeitgeberverband müsse versuchen, die Zentral- Streiffasse des gierung sein würde. Es sagt: Zentralverbandes der Maurer Deutschlands durch allgemeine Unſeres Erachtens kann der Schutz der Arbeitswilligen mit terwöchige Aussperrung der Gesellen z u den bestehenden Strafen der Gewerbe- Ordnung schon erzwungen sprengen. Der Meinung, daß auf diesen sauberen Plan werden. Prinzipiell wäre gegen einen wirksameren Schutz gegen das Wort des Kaisers passe: Schwerste Strafe dem, der andere Zwang und Drohungen nichts einzuwenden, wenn der Nachweis an freiwilliger Arbeit hindert, werden die Matadore des Bauunter­erbracht wird, daß die bestehenden Bestimmungen nicht genügen. nehmerthums natürlich entgegensetzen, daß diese Generalaussperrung Wir setzen aber hinzu, daß wir nicht an die Möglichkeit dieses nur ein Aft der Nothwehr" wäre, und Graf Posadowsky , der auf Nachweises glauben.. die Lamentationen der Bauunternehmer ja so gründlich hinein­Judeß wird die zu erwartende Vorlage den Umsturzpredigern gefallen ist, muß natürlich nun alles für baare Münze nehmen, was Hoffentlich die Waffe aus der Hand ringen und keine drakonischen die Herren ihm vordichten; aber außerhalb der unterm Drucke der Bestimmungen enthalten." Stumm'schen Richtung arbeitenden Regierungskreise werden gerade Das ist ein Spiel mit Wenn und Aber, keine runde Absage, wie die Bauunternehmer nur wenig Sympathie finden, denn sie sind schon fich für die angeblich so arbeiterfreundliche Partei geziemt hätte. durch die mangelhafte Fürsorge in Beziehung auf die Unfall­Was will es bedeuten, gegen die Zuchthausstrafe zu opponiren, verhütung ebenso berüchtigt wie die Besizer dann aber sich gegen sonstige Zwangsbestimmungen zur Einschränkung der Kohlenbergwerke, und wie diese wollen auch fie nichts des Koalitionsrechts bereit finden lassen! von der Forderung wissen, zur Kontrolle über die Unfallverhütungs­So glaubt diese bürgerliche Presse außerordentliches gethan zu vorschriften Vertreter der Arbeiter mit heranzuziehen. Und ebenso wie die Grubenbesitzer wollen die Bauunternehmer dem Arbeiter das Recht nicht zugestehen, über den Lohn und die Arbeitszeit mit­zubestimmen. Der gute Freund des Grafen Posadowsky, Ban­meister Felisch aus Berlin , erklärte in Breslau , wenn man in das Statut des Arbeitgeber- Verbandes etwa eine Bestimmung aufnehmen wolle, wonach mit den Arbeitern pattirt werden solle, dann möge man ihn( den Herrn Felisch) nicht in die mit der Aus­arbeitung des Statuts beauftragte Kommission wählen, denn dann halte er den Verband für aussichtslos. Und der gute Freund des Grafen Posadowsky wurde in diese Kommission gewählt, der Ver­band wird also mit den Arbeitern nicht paktiren.

Bei der Berathung erklärte Schulze- Deligich das Koalitionsrecht als ein Natur- und Grundrecht, mit dem der Staat nicht brechen könne, ohne mit feiner eigenen Eristensfähigkeit zu brechen. Waldeck bezeichnete die Koalitionsfreiheit als die ganz gewöhnliche Freiheit des Menschen", die Freiheit des Bürgers, welche die Verfassung garantire, und die auch dem Arbeiter zu theil werden müsse. Selbst von konservativer Seite wurde anerkannt, daß nach der Bewilligung des Vereinsrechts es unzulässig sei, dem Arbeiterstande denjenigen Theil desselben vorenthalten zu wollen, der allein für ihn ein werthvoller sei." Am 19. Oktober 1867 wurde das sogenannte Nothvereinsgesetz, das die Aufhebung der Koalitionsverbote beſtimmte, erlassen. Für die ſeefahrende Bevölke- fie rung und das Gesinde blieb es freilich beim Verbote der Koalition. In der definitiven Gewerbe Ordnung, die 1869 beschlossen wurde, konnte trotz des Bemühens der Abgeordneten Lasker und Meyer, das Koalitionsrecht auf alle Arbeiter auszudehnen, blos die heute Geltung habende Faffung durchgesetzt werden. Die zum Schmerze haben, wenn sie das allerärgste nicht mitmachen will. Daß vielmehr der Stumm und Krupp noch heute in Geltung stehenden Paragraphen eine Verbesserung und Ausgestaltung des Koalitions­wissen.

der Gewerbe- Ordnung lauten: § 152. Alle Verbote und Strafbestimmungen gegen Gewerbe- rechts zu fordern ist, daran denkt sie nicht, davon mag sie nichts

"

Unsere Parteipreffe

treibende, gewerbliche Gehilfen, Gesellen oder Fabritarbeiter wegen Verabredungen und Vereinigungen zum Behufe der Erlangung hat natürlich sofort der Bedeutung der Sache entsprechend Stellung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbesondere mittels genommen. Die Brandenburger Zeitung" sagt: Einstellung der Arbeit oder Entlassung der Arbeiter, werden auf­" Daß dieser Wunsch des Kaisers jemals in Erfüllung gehe, gehoben. glauben wir nicht. Aber es geht aus dieser, wie schon aus der Bielefelder Rede hervor, daß der Kaiser augenblidlich Räthe um sich hat, die sich nicht scheuen, das Vertrauen, das er in sie jetzt, damit zu lohnen, daß sie die Thatsachen ihm in einer die Wahr­heit in das Gegentheil fehrenden Weise darstellen." Das Hamb . Echo" führt aus:

Jedem Theilnehmer steht der Rücktritt von solchen Vereinigungen und Verabredungen frei, und es findet aus letteren weder Klage noch Einrede statt.

§ 153. Wer andere durch Anwendung förperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverlegung oder durch Verrufserklärung bestimmt oder zu bestimmen versucht, au solchen Verabredungen (§ 152) theilzunehmen, oder ihnen Folge zu leisten, oder andere durch gleiche Mittel hindert oder zu hindert versucht, von solchen Verabredungen zurüdzutreten, wird mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem allgemeinen Strafgesetz nicht eine härtere Strafe eintritt.

*

Prekstimmen.

Die Organe aller Parteien haben nun Stellung zu dem be­absichtigten Zuchthausgesetz genommen. Wir zitiren zu den gestrigen Mittheilungen noch folgende wichtigen Aeußerungen der Presse.

Die konservative Post"

erflärt sich ohne Einschränkung bereit, jeden Gefeßenttvurf der Ne­gierung gegen streikende Arbeiter, mag er aussehen wie er wolle, zu bewilligen. Die Post" des Herrn v. Stumm bricht, wie nicht anders zu erwarten war, in einen Jubelhymnus aus. Sie sicht in der geplanten Vernichtung des letzten Schutzrechts des Arbeiters einen Schutz der Arbeiter" und meint:

"

Und so hoffen wir denn, trotz aller Schwarzmalereien, die ein Theil der Presse bei solchen Gelegenheiten liebt, daß das Gesetz so bald wie möglich vorgelegt wird. Wir sind überzeugt, daß sich ein gangbarer Weg finden wird, der zur Beseitigung der bisherigen Zustände und zur Befreiung der Arbeiter von dem Joche berufsmäßiger Agitatoren führt. Ein Bedürfniß hierzu ist unzweifelhaft nachgewiesen."

Die" Post" erwartet also, daß das neue Gesetz jeden Streik unmöglich machen werde.

Arm in Arm mit Herrn v. Stumm geht das einstige Bismarck­blatt. Die Hamburger Nachrichten" schreiben:

"

Wir begrüßen diese Worte des Kaisers mit besonderer Ge­nugthuung und wir wollen nur hoffen, daß der Reichstag dem an­gefündigten, von uns schon seit Jahren befürworteten Gejegentwurf seine Zustimmung nicht vorenthalten wird."

Die scheinheilige Mittelpresse.

" 1

Die nationalliberalen Blätter, abgesehen von der " Nat.- 8tg.", äußern sich ebenfalls den Posadowsty'schen Plänen sehr entgegenkommend. Freilich betonen sie, das Koalitionsrecht selbst solle erhalten werden, aber die Mißbräuche" müßten allerdings kräftig abgewehrt werden. Nun weiß man nur zu gut, wie dehnbar der Begriff der der Begriff der Mißbräuche" ist und wie auf diesem nationalliberalen Wege dazu gelangt, daß das Recht der Koalition auf dem Papier stchen bleiben mag, oder seine wirkliche Bethätigung durch allerlei Strafbestimmungen unmöglich gemacht wird. Danach er­messe man die Bedeutung dessen, was die N at. Lib. Corresp." fagt:

man

Mit dem Programm des Kaisers: Schuß der nationalen Arbeit gegen sozialdemokratische Thrannei" wird sich jeder ein verstanden erklären müssen, dem eine ruhige und friedliche Ent widelung unserer sozialen Verhältnisse am Herzen liegt. Im Interesse dieser Entwickelung halten auch wir eine kräftige Abwehr des Mißbrauchs der Koalitionsfreiheit der Arbeiter für geboten; aber es müssen Mittel sein, welche die legitime Anwendung der Koalitionsfreiheit nicht beengen und nicht zu verbitternder Agitation nuglos Handhaben bieten." Noch deutlicher das famose Berliner Tageblatt": " Sieht man aber weniger auf den Wortlaut der kaiserlichen Ausführungen als auf den Sinn, den sie haben können, so wünscht der Kaiser lediglich, daß die Gefeßgebung in zu funft jene Ausschreitungen unmöglich mache, von denen auch der Boltsfreund bei den jüngsten Arbeitseinstellungen in Hamburg und anderwärts nicht ohne schmerzliche Bitterleit Kenntniß ge Die Bossische Zeitung".

nommen."

"

"

Damit an der grenzenlosen Vernachlässigung ihrer sozialen Verpflichtungen auch gar nichts fehle, beschlossen die Bauunternehmer weiter: An maßgebender Stelle dahin vorstellig zu werden, daß am Aufbringen der Geldmittel für die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit die Arbeitgeber nicht betheiligt werden und daß eine Verschmelzung dieser Versicherungsart mit der Unfallversicherung nicht stattfindet."

" Und daran vermögen wir nicht zu glauben, daß sich in diesem Reichstage eine Majorität finden könnte, das wirken zu gunsten eines Streifes mit Buchthausstrafe zu belegen. Nach der in Unternehmer- und sonstigen maßgebenden Kreisen gepflegten Schließlich nahm diese noble Gesellschaft noch einen Antrag an, Auffassung ist ja jedes derartige Wirken eine gemeinfährliche Auf- wonach darum petitionirt werden soll, daß in den§§ 222 und 230 reizung" und jeder Streit ein Verbrechen". Die gesez des Straf- Gesezbuches für das Vergehen der fahr­liche, strafrechtliche Sanktion dieser Auffassung würde lässigen Tödtung Körperverlegung die Vernichtung des bestehenden Rechtszustandes bedeuten und einen Zustand schaffen, den niemand wünschen kann, der die organische& eftungshaft neben der Gefängnißstrafe wahlweise zu­Entwickelung will." Wie ein blutiger Hohn auf die faiserlichen Februar- Erlasse vom Jahre 1890 dünken uns die Beschlüsse des Breslauer Delegirtentages der Bauunternehmer. Sie athmen aber nur das, was die Richtung Stumm- Posadowsky wünscht.

Die Bremer Bürger- 8eitung" bemerkt:

die

" Was versteht der Kaiser unter dem Wesen" der nationalen Arbeit, das er schützen will? Sieht er die proletarischen Grund­bedingungen, ohne die eine starke nationale Arbeit auf die Dauer unmöglich ist?

Die Antwort giebt das triumphirende Jauchzen, das die Schlot­junker, die Kohlenbarone, die Wollfrösusse, als die Scharfmacher, die Stumm und Krupp und Konsorten nunmehr anstimmen

werden."

Die Frankfurter Voltsstimme":

"

Als startes, geschlossenes Bollwert für die bedrohten Arbeiter Interessen wird sich wieder einmal unsere sozialdemokratische Fraktion im Reichstag bewähren. Da giebt's fein Wanken und kein Schwanken. Hier soll das Lebensinteresse der Arbeiter angetastet werden, hier wird der entschiedenste Widerstand mit allen Gegent stößen, die nöthig sind, geleistet werden. Vielleicht gelingt es diesem anfeuernden Häuflein, endlich wieder einmal eine große Oppositionsphalang im Reichstag hinter sich zu schaaren, die Deutschland vor dem Ruf bewahrt, am Ende des 19. Jahrhunderts die Theilnahme an der wichtigsten Kulturbewegung unserer Zeit, diejenige der Arbeiter für ein menschenwürdiges Dasein, mit Zuchthausstrafe belegt zu haben.

Die Sächsische Arbeiter- 8eitung":

" Sollten aber gar die Volksvertreter" sich herbeilaffen, dem Gesezentwurf ihre Zustimmung zu geben, was wir zwar nicht hoffen, was aber immerhin möglich ist, dann werden hoffentlich auch dem Blindesten die Augen aufgehen, dann werden hoffentlich die Wähler, die sich nochmals bethören ließen, erkennen, daß fie auf die Versprechungen der bürger lichen Kandidaten nichts zu geben haben, denn die weitaus größte Majorität der Abgeordneten hat vor der Wahl ver sprochen, keine Verschlechterung des Koalitionsrechts der Arbeiter zuzulassen."

Die Leipziger Volkszeitung":

Wohin treiben wir in dem Zeitalter der Plötzlichkeiten, das anhub mit sozialpolitischen Reformverheißungen und ausgeht mit dem Plane einer nadten Unternehmerautotratie, derweil zu den fozialen und politischen Kämpfen im Innern die Weltpolitit neue Gefahren gefügt hat, und gerade jetzt, wo die schwüle, unheimliche Stimmung einer Weltkriegsgefahr trotz oder gerade vielleicht wegen der Friedenslundgebung uns umwittert?"

*

gelassen werde.

oder

W

Zuchthaus für den Arbeiter, der bei der Wahrnehmung seiner Berufsinteressen über den§ 153 der Gewerbe Ordnung strauchelte,

mildefte Strafe für den Unternehmer, der durch Ver nachlässigung der Unfallverhütungs- Vorschriften Gesundheit und Leben feiner Arbeiter gefährdet hat,

das ist das Programin der Elemente, auf die sich die Politik des neuesten Kursus stützt.

Politische Nebersicht.

Berlin , den 8. September.

Wie aus Köln Der Wortlaut der Kaiserrede. telegraphisch gemeldet wird, führt die Köln . 8tg." zu der Deynhausener Staiserrede aus, der Kaiser habe in dem Wunsche und in der Nothwendigkeit, bei dem Trinkspruche die kürzeste Fassung zu wählen, den Gedanken der zukünftigen Gesetzgebung in scharf pointirter Weise zum Ausdruck gebracht. Außerdem sei darauf hinzuweisen, daß es der offiziösen telegraphischen Be­richterstattung über die Kaiserreden nicht immer ge­ungen sei, diese in tadelloser Weise wieder­u geben, wie man dies in den letzten Tagen an einem schlagenden Beispiel erfahren habe. Es sei dringend zu wünschen, daß der Regierungs- Entwurf baldigst veröffentlicht werde."

Den letzteren Wunsch haben auch wir bereits aus­gesprochen. Die schleunige Veröffentlichung des geplanten Entwurfs ist erforderlich, ganz abgesehen von dem Wortlaute der Rede des Kaisers.

Wenn die Kölnische Zeitung " wissen will, daß der Text der Kaiserrede nicht richtig wiedergegeben sei, so ist dies im vorliegenden Falle kaum anzunehmen. Denn einestheils ist die Angelegenheit allzu wichtig, als daß angenommen werden könnte, daß Flüchtigkeiten in der Wiedergabe der Nede vor­gekommen sind. Andererseits hätten die offiziösen Blätter boch schon längst eine Berichtigung gebracht.

Jedenfalls ist interessant, daß selbst die Köln . 8tg." die Regierungspläne, die der Kaiser mitgetheilt hat, für so außerordentlich hält, daß sie die Richtigkeit der Mittheilung in Zweifel stellt.

Der Friede wird nie besser gewährleistet sein, als durch ein schlagfertiges, tampfbereites deutsches Heer, wie wir es jetzt in einzelnen Theilen zu be­wundern und uns darüber zu freuen die Gelegenheit haben.

Die koalirten Bauunternehmer gegen das Koalitionsrecht der Arbeiter. Bekanntlich ist es ein dringliches Interesse der Arbeiter nicht nur, sondern auch des anständigen Theils des Unternehmerthums, daß die Arbeitslöhne und die Arbeitszeit in einer und derselben Branche in den verschiedenen Orten möglichst gleichmäßig sind. Dem Unter-. Nikolaus 11. und Wilhelm II. über den Frieden. nehmer, der sein Personal gut bezahlt, ist die Konkurrenz übermäßig Der deutsche Kaiser hat gestern in Porta bei dem Festmahle erschwert, wenn fein Konturrent schlechte Löhne zahlt und sein des westfälischen Provinziallandtages seine Antwort auf den Personal länger arbeiten läßt als er. gutbezahlte Arbeiter stets und ständig die Konkurrenz feiner Ebenso muß der Vorschlag des Baren ertheilt; er sagte: zu niedrigerem Preise arbeitenden Fachgenossen fürchten. Es ist daher ein ganz ganz natürlicher, selbstverständlicher und Selbst ein Blatt wie die Bossische Zeitung", die niemandem im Interesse des soliden Gewerbes liegender Vorgang, wenn erlaubt, an ihrem Freifinn" zu zweifeln, nimmt eine sehr flägliche die Arbeiter der verschiedenen Gewerbe mittels ihrer Gewerkschaften Haltung ein. Zwar spricht sie sich gegen das zu erwartende Gefek die Arbeitsverhältnisse nicht nur in dem Bundesstaate und in dem aus, aber in einer Form, die zeigt, daß ein festes Vertrauen auf Orte, wo sie wohnen, sondern auch in anderen Bundesstaaten und ihre Zuverlässigkeit nicht möglich ist. Bringt sie es doch fertig, zu überhaupt in allen für das betreffende Gewerbe in betracht kommen­schreiben: den Orten zu verbessern suchen. Derjenige Unternehmer nun, der " Nun geben wir zu, daß die Strafe für den Ausstands- den Teufel darnach fragt, wie der Arbeiter mit einem schlechten dem sehr interessante Meldung vor: zwang sehr milde bemessen ist; wenn man bei Erlaß der Ge- Lohn auskommt, und ebensowenig Rücksicht auf den werbe- Ordnung das Minimum auf eine Woche und das Maximum besser als er bezahlenden Theil des Unternehmerthums auf ein Jahr festgestellt hätte, so würden dagegen wahrnimmt, kann der Natur der Sache nach nur dadurch zur scheinlich teine Bedenken erhoben worden sein. Ein Annahme soliderer Geschäftsprinzipien veranlaßt werden, daß zuchthauswürdiges Verbrechen vermögen wir aber darin nicht zu seine Arbeiter dieselben Forderungen wie ihre besser bezahlten Kame­raden stellen und daß sie, wenn der Unternehmer diese Forderungen Das Zentrum. nicht bewilligt, was der in Rede stehende Theil des Unternehmer­thums in 99 von 100 Fällen thut, nicht mehr für diesen arbeiten, also den Streit beginnen. Das gilt wie für den einzelnen schlecht zahlenden Unternehmer, so auch für die Verhältnisse ganzer Orte Es ist kaum daran zu denken, daß der Reichskanzler ein Gesetz und Landestheile. Es ist deshalb ein Zeichen größter Unvernunft, mit dem Wortlaut einer solchen drakonischen Bestimmung dem wenn die Bestrebungen der Berufsvertretungen der Arbeiter, der Reichstag vorlegen wird. Sollte er es dennoch thun, so wird er Gewerkschaften, gleichmäßig gute Arbeitsverhältnisse im sich vorher sagen müssen, daß es nicht die geringste Aus- i ganzen Deutschen Reiche und, je nachdem, auch im Auslande ein­

ertennen."

Auch das Verhalten der Germania" erscheint recht bedenklich. 8war erklärt sie sich zuerst recht scharf gegen die Pläne der Regie rung, indem sie ausführt:

Gcbe uns Gott, daß es uns immer möglich sei, mit dieser stets schneidigen und gut erhaltenen Waffe für den Frieden der Welt zu sorgen! Dann möge sich auch der westfälische Bauer ruhig schlafen legen. Von russischer Seite liegt folgende nachträgliche und trotz­Die bekannte russische Schriftstellerin Olga Novikoff , durch welche die englische Presse mit offiziösen Meldungen aus Petersburg versorgt wird, hat in dem Londoner Wochenblatt Observer" Mitte August geschrieben:

" Von einer dem Zaren sehr nahestehenden Persönlichkeit habe ich Mittheilungen erhalten, welche mich zu der Erklärung berechtigen, daß die Friedensabsichten des russischen Kaisers mehr als der Ausfluß einer vorübergehenden Zweckmäßigkeitspolitik find. Der Zar ist zu der Erkenntniß gekommen, daß der russische Selbstherrscher durch die geschichtliche, politische, militärische und geographische Stellung seines Reiches dazu berufen ist, das Amt des Schiedsrichters im festländischen Europa zu übernehmen."

-