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3. Jahrgang.
Staldemokrat
Zentralorgan der Deutschen sozialdemokratischen Arbeiterpartei in der tschechoslowakischen Republit.
Freitag, 29. Juni 1923.
Die ,, neneke" Sozialversicherung witte fünf Vorstandsmitglieder zu wäh- bunden an die Invalidität der Winve. Eine
-
aus ihrer
gierung.
Bezugs Bedingungen: Bei Zustellung ins Haus oder bei Bezug durch die Bost monatlich.. Kč 16.vierteljährlich. 48.halbjährig 96.ganzjährig 192.
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Nr. 149.
Die Zuerkennung der Witwenrente war_ge-| vorbehalten waren, erfolgen jetzt durch die ReWir haben in fnappen Strichen aufgezeigt, welche Veränderungen in diefer Vorlage gegen über dem ursprünglichen Entwurf vorgenommen wurden. Die Vorlage wird in ihrer gegenwärti gen Gestaltung unmöglich Gesetz werden können. werden von sechs auf vier Prozent in der Höchst Sie würde den vollkommenen Verfall der Sogrenze herabgesetzt. Die Leistungen der Krankenzialversicherung zur Folge haben. versicherung werden aber gnädigst belassen. Man Ganz besonders muß aber noch hervorgehoben weiß sehr wohl, daß bei der Restringierung der werden, daß die Versicherungsmathematiker und Beiträge die Aufrechterhaltung der Leistungen Politiker der Tschechoslowakei wahre Künstler nicht möglich sein wird. Man hat aber nicht den sind. Sie seßen einmal die Grundrente mit sechs Mut, das einzugestehen. Man legt uns einen hundert Kronen, das nächſtemal mit fünfhundert Entwurf vor, in welchem die Beitragsfestseßung, Stronen fest. Sie bestimmen einmal als Steige wie selbst einbekannt wird, nicht vorgenommen rungsbeitrag ein Viertel, das nächſtemal werden kann. Man anerkennt, daß es unmöglich Fünftel der Prämie. Sie feten für die Stranten sei, den Beitrag von 4.40 K bis 10 K, der in versicherung seche Prozent als Beitragsleistung, der alten Vorlage vorgesehen war, aufrecht zu er das nächstemal fünf Prozent fest. Und alle diese halten. Man hat aber noch nicht die Möglichkeit Veränderungen werden innerhalb weniger Minu gehabt, versicherungsmathematisch zu errechnen, ten durchgeführt. I'm alten Sesterreich hat man welche Beiträge für die restringierten Leistungen über jedes zehntel Prozent der Erhöhung oder Ernotwendig sein. werden, und man hilft sich ganz mäßigung Berechnungen angestellt, in der Tscheeinfach damit, daß man auch hier erklärt, daß die choslowakei ist das nicht notwendig. Derr Kramař Regelung durch ein eigenes Gesetz erfolgen werde. befiehlt und die anderen gehorchen. So wird in Dem Ministerium für soziale Fürsorge hat der Tschechoslowakei ein Gefeß geschaffen, auf das man in der nunmehrigen neuen Fassung eine die arbeitenden Stände dieses Staates feit Jahren Aschenbrödelrolle zugewiesen. Alle Ernennun- sehnsuchtsvell warten. gen, die früher dem Minister für soziale Fürsorge
Die Vorlage, die gestern dem Abgeordneten- len hatten, die Vertreter der Arbeitgeber drei und einmal zuerkannte Rente fonnte aber nicht ab hause unterbreitet wurde, bedeutet eine ganz die Gruppe der Fachleute zwei Vertreter. Gemäß erkannt werden. Nunmehr wird im§ 114 festge gewaltige Verschlechterung des Entwur§ 77 der neuen Vorlage gehören von den vierzig setzt, daß diese Rente nur für die Dauer der In jes, den wir furz zu besprechen in unserem Blatte Ausschußmitgliedern der neuen Zentralsozialver validität bezogen werden kann. bereits Gelegenheit hatten. Wir haben leider ſicherungsstelle 10 Vertreter der Gruppe der Ver- Die Beiträge für die Krankenversicherung dem ersten Entwurf nicht viel Gutes nachzurüth sicherten, 10 der Gruppe der Arbeitgeber u. 20 der men vermocht. Wir mußten vielmehr feststellen, Gruppe der Fachleute an. Von den zwanzig der daß der Entwurf in seinem organisatorischen Auf- Gruppe der Fachleute angehörenden Personen, bau allen Grundsägen, die von uns im alten die ernannt werden, müssen zehn der Gruppe der Desterreich aufgestellt wurden, hohnspricht und Arbeitgeber und zehn der Gruppe der Arbeitdaß er auch in bezug auf die materiellen Leistun nehmer angehören. Der Vorstand jetzt sich aus gen nicht zu entsprechen vermag. Wir haben es drei Arbeitnehmern und drei Arbeitgebern zu gerügt, daß uns ein Entwurf zur Begutachtung fammen, die von den Vertretern der beiden Grup gegeben wird, dem die allernotwendigste Unter pen im Ausschusse zu wählen sind, und aus sechs lage der Motivenbericht gefehlt hat. Auch Fachleuten, von denen drei Arbeitnehmer und drei gegenwärtig obwohl seither ein Zeitraum von Arbeitgeber sein müssen, die aber nicht aus freier mehr als 4 Wochen verstrichen ist bekommen Wahl der Gruppe der Fachleute hervorgehen, wir eine Vorlage, welcher der Motivenbericht sondern die auch ernannt werden, das ist also nicht angeschlossen ist. schon eine vollständige Aufhebung der Autonomie. Einer der wenigen Vorzüge des ersten Ent- Wer sich die Mühe nimmt, und in den alten öster wurfes war im organisatorischen Aufbau die reichischen Vorlagen nachschlägt, wird sicher in Einheitsfaffa. Auch diese Bestimmung ist nun feiner einzigen Vorlage eine Institution vorge gefallen und es wird im§ 24 des Entwurfes sehen finden, bei der uns eine derartige Zusam vorgesehen, daß die Versicherung für den Krank ntenseßung in Aussicht gestellt worden wäre. Die heitsfall durch Strankenversicherungsanstalten ernannten Vertreter haben in dieser Institution, durchgeführt wird. Aus diesen Krankenver die eigentlich die ganzen Agenden der Sozialver sicherungsanstalten werden für den Bereich der sicherung zu führen hat, die überragende Majori derzeitigen politischen Behörde erster Instanz in tät. Man hält nur aus formellen Gründen die deren Sitz eine oder mehrere Bezirksversicherungs- Wahl eines Teiles der Vertreter in der Instianstalten errichtet werden. Den Umfang der tution aufrecht. persönlichen und fachlichen Kompetenz der Strants fenbensicherungsanstalten wird ein besonderes Gesetz regeln. Die Situation wird sich also für den Fall, als diese Bestimmung belassen werden sollte, so gestalten, daß alle bestehenden Seranken, laffen auch im Rahmen der Sozialversicherung ihre Tätigkeit ausüben werden. Was uns noch das neue Gesetz nach der Nichtung hin bescheren wird, ist schwer zu sagen. Jedenfalls ift die Situation die, daß der Gedaufe der Einheitsfaffa vollständig fallen gelassen wurde und daß man den Wünschen der reaktionärsten Elemente innerhalb der bürgerlichen Klasse nach Zersplit terung der Sozialversicherung Rechnung getragen hat. Den Wirkungsfreis der Krankenkassen will man also durch Schaffung der Geßmannschen Bezirksstelle einengen und trotzdem werden die Bestimmungen hinsichtlich der Einschränkung der Autonomie diefer Institutionen, die in Wirklich teit nur ein Schattendasein führen werden, auf Für das passive Wahlrecht war das 24. Lebensjahr festgesetzt, nun wird das 26. Lebensjahr zur Erlangung des passiven Wahlrechtes bestimmt.
rechterhalten.
Und nun zu den materiellen Leistungen:
Die Betriebsausschüsse der Banten abgewilegt.
Ein Fehlurteil des Obersten Berwaltungsgerichtes.
Jm§95 war aus dem alten Krankenverſicherungsgesetz die Bestimmung übernommen, daß die Strankenkassen verpflichtet sind, zu gewäh ven: 1. Hilfe im Krankheitsfalle. Nunmehr wird Das Oberste Verwaltungsgericht hat gestern des Gesetzes mechanisch auf den zur Entscheidung festgesetzt, wir zitieren hier wörtlich„ Silfe in feine entscheidung über die Beschwerde zweier verliegenden Fall anzuwenden, sondern es deeiner nicht absichtlich herbeigeführ- Großbanken gefällt, die, dem Ausspruch der fatet es als feine eigentliche Ausgabe, den ten tranfheit". Man hat also eine Beftim, Schiedskommission entgegen, in ihren Unternehntentionen" des Gefetgebers nachzu mung, die schon im alten Krankenversicherungs- ungen feine Betriebsausschüsse gelten lassen gehen, d. h. den Absichten, die ihn veranlag gesetz enthalten war, als zu weitgehend befunden. wollen. Die Verhandlung hatte bereits am 27. ten, an eine bestimmte Stelle des Gejentes ein beWiärz stattgefunden, zur Ausarbeitung des Ur- stimmtes Wort zu setzen. Ist demnach ein AusPraktiſch wird diese Bestimmung bedeuten, daß teils bedurfte alſo das Oberſte Verwaltungsge- brud des Gefeßes ungenau oder vielleicht gar das man in jedem einzelnen Falle nachzuforschen haricht eines vollen Vierteljahres. Das begreift Ergebnis schleuderhaft eiliger Arbeit, wie fic in ben wird, ob die Krankheit nicht absichtlich herbei- man, wenn man die Entscheidung und ihre Be- unserer parlamentarischen Gefeßesfabrik durd)- geführt wurde. In wieviel Hunderten von Fälgründung lieft, denn eine so funstreiche Inter - aus nicht ausgeschlossen ist, so bat der Richter en werden da Fiskalisten die Absichtlichkeit einer Erkrankung auch bei Lungentuberkulose zu fon- pretation" eines Gesetzes braucht Zeit und Mühe, nicht nur das echt, sondern sogar die unbedingte ſtruieren vermögen und wieviel mehr bei Rheu auf dem hohen Seil der Wortakrobatik zu tanzen, Pflicht, festzustellen, was der Gesezgeber mit dem erfernt sich nicht von heute auf morgen. ungenauen Ausdruck hat sagen wollen. Geschlechtskrankheiten überhaupt nicht zu reden, der Banfenfrise im Spätherbst des Vorjahres von wanungsgericht feinen Ausführungen voranstellt, Der Bankenverband hat die bei Ausbruch Zu diesem treffligen Zeitfat, den das Ber bei denen die Absichtlichkeit von vorneherein ge den einzelnen Banken erhobene Forderung auf faßt die Entscheidung selbst wie sie Fajt aufs geben sein wird. Das kann nur dem Kopfe eines Errichtung von Betriebsausschüssen unter Sin Auge. Denn sie schwört mit einer Inbrunft, ganz großen„ Politikers" entsprungen sein. weis auf Paragraph 1 des Gesetzes abgelehi.t. die sich nur für den Briefter dem infalliblen Der Streit beschäftigte zunächst die Prager Parit gegenüber ziemt, auf den Wortlaut des Schiedskommission, die im Streit der Union Gesetzes und vermeidet es forgsam, den gebank und Industrial bank einstimmig zusesgeberischen Gründen nachzugehen, gunsten der Angestellten entschied. egen diefes die zu diesem Wortlaut geführt haben. Deni Erkenntnis legten beide Banken beim Obersten Gericht genügt es, daß im Gesey: steht:..Die Be Verwaltungsgerichte Berufung ein. Gestern triebsausschüsse sind ein halbes Jahr nach wurde nun die Entscheidung des Ober- Beginn der Erzeugung( oproba) jit errichten", sten Verwaltungsgerichtes verfaut um daraus zu folgert, daß in Betrieben, in denen bart, in welcher
matismus, Bronchialfatarrh, Neurasthenic, von
Wir haben in unserer ersten Abhandlung über den Entwurf festgestellt, daß die Grund Für die Wahl des Ucberwachungsausschusses rente einheitlich mit sechshundert Kronen fest haben bisher die Bestimmungen über die Wahl- gesetzt ist. Der Entwurf, der uns zur Verfügung ordnung für die Generalversammlung und den gestanden ist, ist im letzten Moment abgeändert Vorstand der Bezirkssozialversicherungsstelle ge- worden und es wurde die Grundrente für die golten. Nunmehr wird im§ 59 bestimmt, daß Männer mit sechshundert, für die Frauen mit die Wahl des Ueberwachungsausschusses durch vierhundertfünfzig Kronen festgesetzt, eine Maß ein eigenes Gesetz geregelt wird. Es leuchtet nicht nahine, die den schärfsten Protest aller hervorrurecht ein, warum für den Ueberwachungsausschuß fen mußte, die sich nur ein klein wenig mit So andere Bestimmungen Geltung haben sollen, zialpolitik beschäftigen. Aus diesem Dilemma als für den Vorstand und die Generalversamm hat man nun einen Ausweg dadurch gefunden, lung. Das Streben der bürgerlichen Parteien daß man ganz einfach eine Einheitsrente festgesetzt war hiebei dahin gerichtet, diesem Ausschuß, der hat. Man hat die mit sechshundert Kronen fest sich zu vier Fünftel aus Vertretern der Bürger- gesezte Rente für Männer auf fünfhundert Strofichen zusammenfeßt, eine überragende Stellung nen reduziert, die nunmehr auch für die Frauen einzuräumen, was durch das zu schaffende Ge gilt. Die Rente hat nach dem alten Entwurf sey zum Ausdruck gebracht werden soll. Darauf aus zwei Teilen bestanden: Aus der Grund: deutet auch der Umstand hin, daß man z. B. im rente, über die wir bereits gesprochen haben und § 62 ausbindlich festgesetzt hat, daß die Angestell- aus einem Steigerungsbeitrag, der mit einem ien d Krantenfassen verpflichtet sind, dem Viertel der eingezahlten Prämien festgesetzt war. Neberwachungsausschuß alle Aufklärungen zu Nunmehr beträgt die Steigerung bloß ein Fünfgeben und interfagen beizustellen, die zur Aus- tel der geleisteten Prämic. Der Staatsbeitrag übung ihre Antes erforderlich sind; und im war bisher festgesetzt mit 400 K zur JnvalidenAbsay 5 dieses§ wird um tíar zum Ausdruck und Altersrente, mit 200 K für die Witwenrente, zu bringen, welche Machtoollkommenheit man mit 80 K jährlich für die einfache Waisenrente dem oberwachungsausschuß fünftighin einräu- und mit 160 K jährlich für die Rente einer Dop men vill bestimmt, daß der Ueberwachungs- pelwaise. Dieser Staatsbeitrag wird nun erhöht ausschuß beschließen könne, daß die Beschlüsse in den einzelnen Positionen auf K 500, 250, 200 der Generalversammlung hinsichtlich und 100. Untersuchen wir nun, was der Rentdes Erwerbes und Verlaufes von Liegenschaften ner auf Grund der neuen Bestimmung erhalten als auch Beschlüsse des Vorstandes über die An wird. Bisher hat der Rentner nach zwanzig Jahstellung von Beamten zurückzustellen sind, bis die ren Anspruch gehabt, in der ersten Lohnklasse auf Zentralfozialversicherungsstelle entschieden haben 2140 Stronen, er wird fünftig 1912 K erhalten; wird. Die Straufentassa wird also nicht nur in der zweiten Lohnflasse bisher 2560 K, nach unter dem Tiftar des Direktors, sondern auch der neuen Vorlage 2248 K; in der dritten Klasse unter jenem des Neberwachungsausschusses früher 3000 K, jept 2664 K, in der vierten Klasse stehen. 3600 K, jett 3080 K. Bei Frauen gestaltet sich Im alten Entwurf war vorgesehen, daß die nun das Verhältnis folgendermaßen: Sie haben Zentralfozialversicherungsstelle aus dem Präsi- nach 20 Jahren Anspruch gehabt: in der ersten denten, der durch den Minister für soziale Für Lohnflasse auf 1992 K, jest auf 1912 K, in der jorge zu ernennen war, aus zwanzig gewählten zweiten früher auf 2410 K, jetzt auf 2248 K, in Vertretern der Arbeitnehmer, aus zwölf gewähl- der dritten auf 2930 K gegenwärtig auf 2664 K, ten Vertretern der Arbeitgeber und aus acht er- und in der vierten nach der alten Vorlage auf nannten Betretern aus der Gruppe der Zachleute 3450 K, nach der neuen auf 3080 K. Wie man zu bestehen hat. Der Vorstand der Zentralsozials sicht, mußten beide Geschlechter den Ausgleich sehr versicherungsstelle war nach dem alten Entwurf teuer bezahlen.
das angefochtene Erkenntnis der Prager Schiedsfommission als ungefeßlich aufgehoben
wurde.
Aus der Begründung sei folgendes her vergehoben:
nichts erzeugt wird und zu diesen gehören eben die Banten auch feine Betriebsräte zu
errichien seien. Weshalb die Betriebsrate auf erzeugende Betriebe beschränkt sein fol len, fagi das Gesetz nicht, es ist aucd) feinerlei erzindlicher Grund dafür vorhanden, sondern der ausdruck ,, vyroba" ist einfach ein schlampig hingeschmiertes Wort, das nichts anderes fagen soll als„ nach Beginn des Betriebes".
tenden Beteuerung nach die Intentionen" bei Schaffung der einzelnen Bestimmungen was
Bei Ueberprüfung des Tatbestandes handelt es sich um die Erklärung der Worte seit Beginn der Erzeugung" im Texte des Gesetzes, die sich gemäß § 6 des B. G. G. aus der eigentlichen Beden- Das Verwaltungsgericht, dem seiner einlei tung der Worte in ihrem Zusammen hange und aus der klaren Absicht des Gesesgebers" ergibt. Daher jeien nur diese uptigste sind, hat sich über diese Intentionen fo Umstände maßgebend und feineswegs die Ausfüh- wenig den Kopf zerbrochen, daß es mit nicht zu uverbietendem Freimut bef.nut:„ Es ist nicht rungen einzelner Faktoren im Verlaufe der Parlamentsverhandlung, denn eine Interpretation des licht, den legislativen Grund für die Gesetzes sei nur aus dem angenommenen Terte verschiedene Behandlung von Produktions and möglich. Bei einer Interpretierung fönne nicht Nichtproduktionsbetrieben in bezug auf die r zuverlässig festgestellt werden, ob und welche Stel- richtung von Betriebsausschüssen einzusehen." Da lungnahme die Parlamentsmehrheit zu derartigen aber für jeden, der sprachlich genan denken kann, Ausführungen bei ihrem Beschluß und auch der" Intention" und legislativer Grund" ein und Präsident der Republik(!) hiezu eingenommen hat. dasselbe sind und einander so gleichen wie ein Gi der gleichfalls in gewissem Sinne(§ 47 der Ver- dem anderen, gibt das Gericht selber zu, daß der fassungsurkunde) an der Gesepwerdung beteiligt ist. Intention" des Gesetzgebers nach fein Unter Das O. V. G. gibt zwar zu, daß nicht recht schied zwischen erzeugenden und nichterzengenden Betrieben bestehen soll und einzusehen ist, warum in legislativer Hinsicht zmidaß, das ,, vyroba" ohne Ueberlegung der schen erzeugenden und nichterzeugenden Betrieben Wort Konsequenzen vorcilig ein Unterschied gemacht wird. Da das Gericht daraus möglichen aber nur das Gesetz erklären und feinerswegs ab- gewählt worden ist. Der Gesetzgeber hat nach der Meinung des Gerichtes nichts Beändern oder verbessern darf, war es genötigt, die Durchführungsverordnung, die im§ 1 vom„ Be- ſtimmtes gedacht, aber diese seine Gedankeniojigginn der Erzeugung oder des Betriebes" feit wird vom Obersten Verwaltungsgericht allen spricht, in diesem Punkte als ungültig zu er- Ernstes zur entscheidenden Voraussetzung eines klären und die angefochtene Entscheidung der Pra- Urteiles von weitestreichender edeutung gemacht: ger Schiedskommission als ungeseßlich aufzu Wie sehr das Urteil fehlgreift, geht ferner heben. aus der Erwägung hervor, daß das Gesetz, wenn
Wie es recht und billig ist, will sich also es nur eine gewisse Art von Betrieben mit 9.ä das Verwaltungsgericht, seinen einleitenden Worten hätte ausstatten wollen, diese gleich zu Beten nach, nicht darauf beschränken, den Wortlaut ginn hätte aufzählen und genau charakterisieren