am
fich im Begriff stand, eine größere Neise anzutreten. Der Gerichts-| gestrengteste Thätigkeit der Feuerwehr von einem Uebergreifen auf Gilgüterzug Nr. 801 auf den Personenzug Nr. 29, der auf dem vollzieher nahm ihm Uhr und Kette ab und beschlagnahmte drei die Nachbargebäude abgehalten werden. Spandauer Güterbahnhof hielt, von hinten auf. Die Maschine des Fahrräder, welche bei der Gepäckabfertigung aufgegeben werden sollten. Der muthmaßliche Räuber Handelsmann Buhlmann aus Güterzuges wurde fchiver beschädigt, der Personenzug wurde zerDem Vernehmen nach ist der Gepfändete ein Radfahrer, welcher nach Treuenbriehen, der am Sonntag vor acht Tagen auf der Chauffee riffen, die letzten beiden Wagen 4. Klasse wurden zertrümmert und Berlin gekommen war, um an dem 24- Stundenrennen theilzunehmen, zwischen Beelig und Treuenbrießen den Berliner Radfahrer Mechaniker 19 Personen oder minder erheblich verlegt, bon jedoch nicht gestartet war. neun nach einem Krankenhause befördert werden Töpfer vom Rad herabschoß, ist der„ Potsd. Korr." zufolge Ende denen Mit außergewöhnlicher Frechheit ist in der gestrigen Nacht voriger Woche in der Stadthaide bei Beelitz gesehen worden. In mußten, die letzten von diesen wurden 16. Dezember geheilt in dem Hause Große Frankfurterstraße Nr. 16 neben der Wache des feiner Gesellschaft befand sich der Musifus Heise aus Werder a. H., entlassen. Diesen Unfall recht erheblichen 44. Polizeireviers ein Einbruchsdiebstahl verübt worden. Die Diebe der vor einigen Wochen aus dem dortigen Gefängniß, wo er wegen soll der dienstthuende Stationsassistent Wilhelm Ludwig Lemie zertrümmerten das Schaufenster der Herren- Konfektionsfirma Bär wiederholten schweren Diebstahls saß, ausgebrochen war und sich durch Abgabe eines falschen Signals verschuldet haben, weshalb er Sohn und eigneten sich den größten Theil ausgelegter Auzüge an. Seitdem umhertreibt. Man glaubt, daß Heise der Helfer des Puhl sich wegen fahrlässiger Gefährdung eines Eisenbahntransportes und Straßensperrung. Das Hallesche Ufer von der Großbeeren mann bei dem Ueberfall auf den Radfahrer gewesen ist. Am Sonntag wegen fahrlässiger Körperverlegung in 19 Fällen zu verantworten bis zur Königgrägerstraße wird zum Zwed der Macadam- Pflasterung wurde die Stadthaide durch Förster und Gendarmen nach den Ver- hatte. Der Angeklagte, dem Rechtsanwalt Dr. Halle als Vertheidiger zur Seite stand, bestritt jedes Verschulden seinerseits und gab solgende vom 15. d. Wits. ab bis auf weiteres für Fuhrwerke, und Neiter brechern abgesucht, doch ohne Erfolg. gesperrt. Der Amtsvorsteher von Tegel theilt mit: Die Zufahrts- Darstellung des Sachverhalts: An dem verhängnißvollen Morgen Die Modiftin Fräulein Schattauer, welche anfangs Auguststraße von dem Endpunkte der Chaussee am Berlin - Spandauer Schiff waren die beiden Züge, Personenzug 29 und Güterzug 801, auf dem berhaftet wurde, weil sie angeblich ein Attentat auf den Post- fahrtskanal nach dem Etablissements Saatwinkel und Blumeshof soll Güterbahnhof, wo er Dienst hatte, zu erwarten. Er gab nach der fie von ärztlicher Seite auf ihren Geisteszustand untersucht und für führung des Ausbaues. Während der Zeit ist von Haselhorst ( Wald- vorrücken zu lassen. The dieser Befehl ausgeführt wurde, traf die ( Wald- ſelbe pünktlich eintreffe, vorzuziehen und bis zum Signalmast C. geistig gesund befunden worden ist; unsere gegentheilige Nachricht schlößchen) aus ein Waldweg bis Saatwinkel zu benutzen.
beruhte also auf einem Irrthum.
Gerichts- Beifung.
bon
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Meldung ein, daß von Seegefeld der Hofzug mit dem Prinzen Heinrich von Preußen abgelassen worden sei. Da nach der Jnstruktion Feuerbericht. Zwei Breßkohlenbrände mußten Dienstag früh Hofzüge unter allen Umständen vorgezogen werden 5 1hr gleichzeitig auf dem Nordbahnhof und dem Lehrter müssen, habe er zu überlegen gehabt, ob der Personenzug noch vor Güterbahnhof abgelöscht werden. Ein dritter Preßkohlenbrand Erörterungen über Bedening, Wesen und Tragweite des dem Hofzuge Spandau erreichen könne, ohne daß der letztere auferfolgte einige Stunden später Kraut str. 31 im Keller. Montag 153 der Gewerbe- Ordnung( Nöthigung zur Theilnahme an gehalten würde. Er habe dies für unmöglich gehalten und deshalb Abend 11 Uhr war Meyerstr. 41 ein gefährlicher Ladenbrand ab einem Streif) hat das Reichsgericht in einem Falle angestellt, in habe er dem Berfonenzuge auf dem Güterbahnhofe" halt" gegeben. zulöschen. Der größte Theil des aus Bofamentierwaaren bestehenden welchem bei einem Maurerstreit ein Maurer durch eine drohende Der Hofzug habe denn auch freie Fahrt gehabt, aber dadurch, daß Zadeninhaltes wurde eingeäschert oder durch Wasser beschädigt, so daß Bemerkung zwar nicht einen Berufsgenossen, wohl aber einen ein- derfelbe eine Minute früher gemeldet wurde und daß derselbe alsdann der Verlust bedeutend ist. Kurz vorher war at bachstr. 2 altes fachen Arbeiter zur Einstellung der Arbeit bewogen hatte. Er mit einer noch nicht dagewesenen Langsamkeit die Strecke passirte, Bauholz in Brand gerathen. Die Explosion einer Petroleumlampe war deshalb aus§ 158 der Gewerbe- Ordnung verurtheilt worden, seien alle sonstigen Dispofitionen durchkreuzt worden. Der Personenzug verursachte Alarm nach Reinidendorferstraße, während welcher Gefängniß bis zu drei Monaten androht, sofern nach dem habe nicht eher abgelassen werden können, als bis aus Spandau die Flottwellstr. 14 ein Wohnungsbrand abzulöschen war, der allgemeinen Strafgesetz nicht eine härtere Strafe eintritt. Die Revision Meldung eintraf, daß der Hofzug die Station passirt hätte. Infolge Möbel und Gardinen beschädigte. Brennendes Stroh bezw. Gras des Angeklagten machte dagegen geltend, daß, wenn der§ 153 von des langsamen Fahrens des Hofzuges sei diese Meldung später als veranlaßte ein Ausrücken der Wehr nach Tilsiter str. 76 und nach Streit Berabredungen bestimmt werden sollen, unter diesen Anderen" Dallgow der Zug 801 abgelassen worden. Derselbe hätte zwar vor Anderen" spricht, die durch Drohungen 2c. zur Theilnahme an wie zu erwarten gewesen eingetroffen. Inzwischen war aber von der Eberswalderstraße. Dienstag Nachmittag brannten Stephanstr. 9 Lumpen.. nur die Berufsgenossen der im Streit Befindlichen zu verstehen seien. der Blockbude 11 halten müssen, aber diese Blockstation habe dem Der große Fleck, der sich seit dem 2. September auf der Das Reichsgericht hat diese Ansicht für falsch erklärt und Güterzuge freie Fahrt gegeben. So sei der Güterzug in den GüterDer große Fleck, der sich seit dem 2. September auf der dagegen folgende Ausführungen gemacht:" Durch die Bestimmung bahnhof ein- und auf den Personenzug aufgelaufen. Er habe der Sonne gebildet hat, ist am Sonntag am Riesenfernrohr in Treptow des§ 152 der Gewerbe- Ordnung wird den Gewerbetreibenden Blockstation nicht den Auftrag gegeben, dem Güterzuge freie Fahrt Gegenstand der Vorführung gewesen. Der Fleck, der zu jeder Zeit und gewerblichen Arbeitern das Recht der Koalition ein zu geben und wenn diese das entsprechende Signal erhalten habe, fchon wegen seiner Größe Aufsehen erregen würde gegenwärtig geräumt und ihnen freie Hand gelassen, beliebige Mittel so tönne dies nur auf eine Störung des elektrischen Blocknach seiner vollen Ausbildung beträgt sein Durchmesser nach den wenn sie nicht schon an und für sich gegen ein Strafgesetz ver- apparates vielleicht infolge elementarer Einflüsse zurückzuführen sein. Angaben des Direktors Archenhold etwa 30 000 Meilen mußte gestoßen oder im§ 153 unter Strafe gestellt sind anzuwenden zur Der Staatsanwalt brachte nur eine Woche Gefängniß in rade jetzt die Aufmerksamkeit in erhöhtem Maße auf sich ziehen, weil die Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen. Unter diesen Antrag. Rechtsanwalt Dr. Huth plaidirte im Prinzip auf FreiSonne augenblicklich sonst fast fleckenlos ist. Ueber die eigentliche Be Beschränkungen darf daher auch auf dritte Personen eingewirkt sprechung, da schlimmsten Falles ein entschuldbares Versehen vordeutung und Ursache der Sonnenflecke sind ja die Aften noch immer nicht werden und oft können Handlungen und Unterlassungen von Per- liege, das nicht als Pflichtverletzung aufzufassen sei. Eventualiter geschlossen, trotzdem sie bereits andauernd seit 288 Jahren beobachtet sonen, die nicht zu den foalirten Berufsgenossen gehören, für die bat der Wertheidiger um Verhängung einer Geldstrafe wegen fahrwerden; dagegen ist mit ziemlicher Sicherheit festgestellt, daß ihre des Herbeiführung Anzahl und Mächtigkeit in periodischen Zwischenräumen zu und ab- von der größten Bedeutung sein. der Koalition erstrebten Erfolges lässiger Körperverlegung. Der Gerichtshof führt den Unfall darauf Der§ 153 sezt nun der zurück, daß sich der Angeklagte in einer Taste des Apparates ver nimmt. In einem Zeitraum von 10-11 Jahren fällt stets ein gewährten Freiheit in der Auswahl der Mittel eine gar griffen habe. Er sei durch die Expedition des Hofzuges alterirt und Minimum und ein Maximum von Flecken; bie Kräfte auf der nicht zweifelhafte Schranke. Der§ 153 spricht ohne jeden Unter- verwirrt worden. In seinem Diensteifer und feiner Verwirrung und Sonne denn von wilden, stürmischen Bewegungen in den Gas- schied von" Anderen", auf welche eingewirkt wird, bedroht Aufregung sei ihm der Mißgriff passirt. Ein solches Bergreifen unter massen der Sonne legen die Flecke jedenfalls Zeugniß ab Jeden, der der Vorschrift zuwiderhandelt, mit Strafe und bringt solchen Umständen sei nicht als eine Verletzung der Dienstpflicht noch schwanken also, wenn auch aus noch unbekannten Gründen, auf und unzweideutig zum Ausbruck, daß Niemand, weder ein Berufs- weniger aber als Fahrlässigkeit anzusehen und deshalb sei der Annieder. Das lezte Fleckenminimum hatten wir um die Mitte genosse, noch irgend eine andere Person, in seiner freien Willens geflagte freizusprechen. des Jahres 1889 zu verzeichnen, wo die Sonne monatelang entschließung, folchen Verabredungen Folge zu leisten oder nicht, glänzend rein am Himmel prangte; dann nahm die Thätigkeit durch Anwendung förperlichen Zwanges, Drohungen, Ehrverlegung der fleckenbildenden Kräfte wieder zu und erreichte zu Anfang 1894 oder durch Verrufserklärung beeinflußt werden darf und daß Jeder, ein Maximum, worauf sie jetzt wieder in der Abnahme begriffen ist. sei es ein Berufsgenosse, sei es ein Dritter, der dieser VorIn dem Streben, unbekannte Dinge mit einander zu verbinden, schrift zuwiderhandelt, der im§ 153 angedrohten Strafe verfällt." suchte man die Flecken mit( mancherlei irdischen Erscheinungen in Das Reichsgericht führte für seine Auffassung die EntstehungsZusammenhang zu bringen; so sollten sie hervorragenden Einfluß geschichte des Gesetzes und die Motive des Entivurfs der Gewerbe auf das Wetter ausüben und die größere oder geringere Frucht- Ordnung vom 21. Juni 1869 ins Feld. Bei der zweiten Berathung barkeit einzelner Jahre verschulden, so daß die Getreidepreise in der Gewerbe- Ordnung wurde in dem Reichstage von dem Abg. regelmäßiger Weise fallen und steigen sollten, je nach dem mehr Schulze die Streichung des§ 169 des Entwurfs(§ 153 des Ge oder weniger Flecken sich zeigten. Auch jetzt hörte man wieder setzes) beantragt. Der Abg. Lasker machte jedoch geltend, daß mehrfach die Vermuthig auftauchen, daß unser warmes dieser Paragraph ein nothwendiges Korrelat zu den vorhergehenden Septemberwetter durch den neuen, neuen, großen Fleck verschuldet jei. Es bestehe fein Land, wo die Vereinigungen der Arbeiter frei sei. Das find jedoch ganz haltlose Behauptungen; in gegeben feien, in welchen nicht durch widerrechtlichen Zwang den nicht anderen Gegenden, in England oder Amerika oder Indien , wo theilnehmenden Arbeitern der größte Schade zugefügt werde. Wenn vielleicht die erste Septemberhälfte durch Nässe und Kälte aus- man die Freiheit der Vereinigung proflamire, so sei sie zu gezeichnet war, hat der Sonnenfleck dann wahrscheinlich den Regen proklamiren auch für diejenigen, welche sich dieser Vereinigung nicht Ohne Einfluß auf irdische Zustände sind aber die Sonnenflede igen wollten; sonst würde in Wirklichkeit die Freiheit der Ver einigung in Vereinigungs z wang umgewandelt werden. Darauf feineswegs; schon vor 45 Jahren wurde man darauf aufmerksam, wurde der§ 169 Ses Entwurfs(§ 153 des Gesetzes) unverändert daß die Erscheinungen des Erdmagnetismus und die Nordlichter, die angenommen und demselben auch in dritter Lesung, nachdem nochmals 812 11yr bei Graumann, Naunynftr. 27, Arbeiter und Arbeiterinnen! Deffentliche Versammlung abends ja in einem engen Zusammenhang stehen müssen, auch mit den Sommen die Streichung beantragt war, zugestimmt. In dein Entwurfe der Ge- Laudemannschaft der Schleswig Holsteiner . Heute, abends flecken einen nahen Zusammenhang verrathen. In überraschender Weise ist werbenovelle von 1891 war eine Verschärfung der Strafbestimmung des 82 Uhr, bei Feuerstein, Alte Jakobstr. 75: Vortrag des prakt. Naturbies auch bei dem jezigen großen Sonnenflecke wieder hervorgetreten; denn§ 158 vorgesehen; sie wurde von dem Reichstage abgelehnt. Hiernach heiitundigen Grundmanit. am vorigen Freitag, als der Fleck etwa in der Mitte der Sonnen- find die gesetzgebenden Faktoren davon ausgegangen, daß gegenüber der Deutsche Friedensgesellschaft. Abends 81/2 Uhr: im Bürgersaale scheibe stand, erschien plöglich ein prächtiges Nordlicht am Himmel, Freiheit der Vereinigung durch die Strafbestimmung des§ 153 der Friedensfreunde. bas auch in Berlin , ein sehr seltener Fall, sichtbar war. In Treptow Freiheit der Willensentschließung ein wirksamer Schutz gewährt war das Nordlicht aufmerksam beobachtet worden und Herr Direktor werde sollen und es wird nirgends angedeutet, daß nur ein beArchenhold wies in seinem Vortrage auf den Zusammenhang, den stimmter Personenkreis solchen Schutzes bedürftig und durch jene es aller Wahrscheinlichkeit nach mit dem großen Sonnenflect hatte, Strafbestimmung vor Bergewaltigung zu bewahre sei. nachdrücklich hin.
verursacht.
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Versammlungen.
Berichtigung. In Nr. 212 des Vorwärts" vom 11. Septbr. heißt es im Versammlungsbericht der Posamentirer: Berger verliest fodann einen Brief, der einen Ueberblick über die Arbeitsverhältnisse der Firma Keßler gestattet, wonach für Hausarbeit 6 M., für Werkftattarbeit 8-12 W., in Ausnahmefällen 15 M. gezahlt werden. So der Bericht. Es muß dem Berichterstatter entgangen sein, daß die Lohnverhältnisse auf die Filiale, welche sich in Buchholz in Sachsen befindet, bezug hatten; das Hauptgeschäft befindet sich in Berlin .
Vorsigende über die mißliche Lage im Beruf. Redner kritisirte be= Im Verein der Plätterinnen referirte am 6. September der sonders die niederen Löhne und die schlechte Behandlung in den wäschefabriken. Er forderte deshalb zur eifrigen Agitation für den Verein auf, der es sich zur Aufgabe gestellt habe, gegen diese Mißstände einzuschreiten.
bes Rathhauses. Vortrag des Dr. Benzig: Die nächsten Aufgaben der
Wetter- Prognose für Mittwoch, den 14. September 1898. Ein wenig wärmer, theils heiter, theils woltig mit etwas Regen und schwachen südwestlichen Winden. Berliner Wetterbureau.
Hierdurch allen Freunden und Be
um in ein und demselben Stück drei, vier, auch fünf Personen zur Beweisaufnahme erübrigte. Aus der Vernehmung des Angeklagten ging tag verschieden ist. Die Beerdigung 10. Brot 50 B.
er
tannten zur Nachricht, daß mein Kollege, Seinrich Lange, am Sonnfindet Donnerstag, 4 Uhr, von Bethanien aus, statt. Sein Kollege F. Laufer bei W. Remmert u. Co. Putzger,
Wiederum stand gestern ein Mitglied des Anwaltstandes, Im Friedrich Wilhelmstädtischen Theater brillirte der der Rechtsanwalt Kurt Busse, vor der zweiten Ferien- Straf Verwandlungsfünstler Fregoli am Montag Abend in einigen neuen fammer des Landgerichts I . Es wurden ihm wiederholte UnterRollen. Das Publikum kommt aus dem Erstaunen über die Schnellig schlagungen, verbunden mit Untreue in zwei Fällen, zur Last gelegt. teit, mit welcher der Künstler seine Garderobe und Maske wechselt, Der Angeklagte war im vollen Umfange geständig, so daß jede Darstellung zu bringen, gar nicht heraus. Und dabei füllt sein hervor, daß derselbe in unverantwortlicher Weise gewirthschaftet hatte. Repertoire den ganzen Abend aus und immer fritt er uns als Er hatte mir eine geringe Praxis; wie er angab, brachte sie ihm handelude Person entgegen. Aber nicht nur als Schauspieler, sondern etwa 6 bis 7000 Mark jährlich ein. Davon hatte wir ihn in seinem„ Camaleonte " bewundern. Dabei hat er um seine Kunst ein Bedeutendes, auch als Klown, Tänzer, Zauberer und was der Künſte mehr ſind, können aber die Bureaukosten zu bestreiten, die Miethe verschlang so daß ihm für seinen persönlichen und feineswegs den Schleier des Geheimnisses gewoben, denn wir erhielten den Unterhalt seiner Frau und zwei Kinder nur etwa 2000 M. übrig durch mehrere Bilder des Bioskops, den er" Fregoligraph" genannt blieben. Sein Unglück sei gewesen, daß er eine flotte Studienzeit hat, Einblick in die Umwandlung, die hinter den Koulissen mit ihm hinter sich habe. Er sei Rhenane in Tübingen gewesen und habe vorgeht. Seine drei Gehilfen, die im wahren Sinne des Wortes Sort viele Schulden gemacht, welche in der rücksichtslosesten Weise über ihn herfallen, sobald er in ihr Bereich kommt, um ihn im gegen ihn eingetrieben worden seien, nachdem er sich als Anwalt nächsten Augenblick neu ausstaffirt wieder auf die Bühne zu stoßen, niedergelassen habe. Es seien zunächst fleine Beträge gewesen, welche famen in launiger Weise durch die lebenden Bilder des Apparats er, anstatt sie an die Mandanten abzuführen, für sich verbraucht habe, und ohne Biano. zur Darstellung und so ergözten diese Szenen recht herzlich das zahl- Die höchsten der von ihm unterschlagenen Summen betrugen zahler, reiche Publikum. reichlich 300 M. Der Vorfizende, Landgerichtsdirektor Rede, hielt
Aus den Nachbarorten.
burg unb llmgegend hält heute Abend 8 1hr bei Gurich in
dem Angeklagten vor, daß er überhaupt nur eine Kasse gehabt habe und zwar sein Portemonnaie. Allerdings sei ein Kassabuch bei ihm vorgefunden worden, es sei aber ein tolles Staffabuch" gewesen. Der Angeklagte habe die Mandanten, denen er Geld abzuliefern hatte, in der schnödesten Weise hingehalten, obgleich dieselben sich selbst in der größten Noth befunden hätten. Der Angeklagte wandte ein, daß der von ihm angerichtete Schaden in den meisten Fällen nachträglich gedeckt worden sei.
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Der sozialdemokratische Wahlverein für Stralan, Nummels: 81/2 Stralau eine öffentliche Versammlung ab, in der Genosse Paul Hirsch über die sozialen Ursachen der Berbrechen einen Bortrag halten wird. Die Parteigenossen werden zu zahlreichem Besuch dieser Versammlung aufgefordert. Der Vorstand. Staatsanwalt Wörmann verkannte nicht, daß der Angeklagte sich Ein großes Feuer, bei dem mehrere Menschen in Lebensgefahr tamen, wüthete in der Nacht zum Dienstag in Potsdam in in einer gewissen Nothlage befunden habe und dadurch zu der leichtbem dem Bittualienhändler Blechstein gehörigen Haufe Heiligegeist- finnigen Auffassung seiner Pflichten als Anwalt gelangt sei. Dies mit Biano. Simconſtr. 23, Flick. straße 5. Das Feuer war bald nach 10 Uhr ausgekommen, die sei aber der einzige mildernde Gefichtspunkt, der dem Angeklagten Choriner Vereinshans empf. f. Schuld daran soll, nach Erzählungen der Hausbewohner, der dort zu gute gerechnet werden könne. Erschwerend falle ins Gewicht, daß Vereinsz. f. einige Tage i. d. Woche, der Angeklagte nicht nur dem ehrenwerthen Anwaltstande schweren 30-40 Perf. faff., m. Piano. Für gute wohnende Fährmann Kagel tragen, der in der Trunkenheit Schaden zugefügt, sondern auch dem Ansehen der Justiz schwere Speis. u. Getr. iſt gesorgt. 9036* eine brennende Petroleumlampe umwarf. Im Innern des Wunden geschlagen habe. Er beantrage gegen ihn eine J. Bjeske, Chorinerstr. 55, Hauses entwickelte sich ein starker Qualm, die Feuerwehr er Gefängnißstrafe von einem Jahre sechs Monaten, Mitglied des Klubs" Lothringia". schien erst nach einer halben Stunde an der Brandstätte. sowie dreijährigen Ehrverlust. Die Vertheidigung plädirte Inzwischen ertönten aus dem brennenden Hause gellende Hilferufe für ein niedrigeres Strafmaß. Der Gerichtshof verurtheilte den Dort waren Kagel, der Straßenreinigungs- Arbeiter Kluwe nebst Angeklagten zu einem Jahre Gefängniß und nahm mit Frau und eine hochbetagte Wittwe Faß durch den Qualm von Der Treppe abgeschnitten. Mannschaften vom Regiment der Gardes Rücksicht darauf, daß er durch Noth auf die schiefe Ebene gedrängt du Corps und Zivilpersonen versuchten, sie mit Hilfe von Leitern worden sei, davon Abfiand, ihm die bürgerlichen Ehrenrechte abzu zu retten. Die Leitern erwiesen sich aber als zu kurz, so daß es sprechen. Es wurden zwei Monate durch die erlittene Untersuchungsmur mit großer Mühe gelang, Kagel und seine Frau zu retten. Die haft in Abrechnung gebracht und in anbetracht des Umftandes, ban Rettung der Wittwe Faß nußlang insofern, als sie, während ein der Angeklagte demnächst einen Familienzuwachs zu erwarten hat, Garde du Corps ihr die Hand reichte, das Gleichgewicht verlor und wurde seinem Antrage auf Haftentlaffung stattgegeben, auf die Straße stürzte. Sie wurde mit schweren Verlegungen in Der Hofzug kommt! Das große Eisenbahn- Unglück auf dem das städtische Krankenhaus gebracht. Das Kluwe'sche Ehepaar, das, Spandauer Güterbahnhof vom 80. November v. 3. beschäftigte Vereinszimmer, vef für aus: Former und Gießer, findet Beſchäfti um nicht im Rauch zu erstiden, das Fensterbrett ertlettert hatte, gestern in vielstündiger Sigung die erste Ferien Straffammer am Tage frei. Schönhauser Affee 30. Schriftl. Hinwendung an Deforations: wurde von der Feuerwehr in Sicherheit gebracht. Das Feuer, das Landgericht II. In der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember Leere 1 fenftrige Stube 8. 1. Ottbr. Bildhauer Hans Chr. Berg, Gothers schließlich den ganzen Dachstuhl einäscherte, konnte mir durch die an- früh gegen 6 Uhr 45 Minuten fuhr der von Stendal tommende I für 7 M. zu verm. Rotibuser Ufer 24 II.| gade 91. Kopenhagen K
D
u.
Sonntag, 9. Oktober, Sonnabend, 15.
Oktbr. frei geworden.
Teleph. Amt IV. 9675.
[ 8226
verein noch ein.
Lehrmädchen, 12 Mr. Vergütigung, sucht Blumen fabrit Lewin u. Neufeld, Nitter: 9086 traße 45.
Stuckateur.
1
Ein tüchtiger Werkstatt Arbeiter, gung. Tagelohn 4,50-5,50 Mart.
910b