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gerichtet gewesen, daß bei Subhastationen, die er nie veranlaßte, nehmung zu beweisensen Preuß. Jahrb. Sak ere 1893

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felbft annsdoene za tist

Versammlungen.

Antisemit" gerire, und thatsächlich gegen feine füdischen Artikels in den Breuß. Jahrb." nicht sei und es gehöre eine be- herstellung der Oeffentlichkeit erfolgt sei oder nicht, stehe bisher nicht Glaubensgenossen journalistisch thätig sei. Der Angeklagte behauptete, sonders starte Stirn dazu, dennoch an dieser Lüge festzuhalten. fest; der Borderrichter müße dies erst nachprüfen und dem Resultate daß dies die Folge eines gegen ihn angestrengt gewesenen Verfahrens Daraufhin stellte Herr v. Tiedemann den Strafantrag. Sein Ver- entsprechend entscheiden. Handele es sich um eine geschlossene Ges wegen Meineids sei, welches mit seiner Freisprechung geendet habe. treter Rechtsanwalt Wagner hatte zum gestrigen Termin Herrn schaft, dann könne der Wirth nicht auf grund der Polizei- Ver­Der Zeuge v. Boß befundet, fein Hauptaugenmerk sei immer darauf Prof. Delbrüd als Zeugen vorgeladen, um durch seine Verordnung des Oberpräsidenten für die Anwesenheit der Kinder in daß v. Koscielski thatsächlich eine daß v. Koscielski thatsächlich der seinem Lokal während des Tanzes bestraft werden. bei denen er aber die betreffenden Grundstücke erwerben mußte, die des Auffages in Handwerker keine Einbuße erlitten. Thatsächlich habe er in solchen sei. effor Delbrüderflärte, Fällen den betreffenden Handwerkern ohne jede rechtliche Verpflichtung gesichts der Bestimmungen über den Zeugnißzwang es ablehnen bedeutende Zuwendungen gemacht, um sie vor Verlusten zu be- müsse, in der angegebenen Richtung eine Aussage zu machen, ohne wahren. Diese Zuwendungen hatten durchaus den Charakter von den Verfasser um die Erlaubniß zu fragen, die Anonymität aufzu- Der Wahlverein für den vierten Berliner Wahlkreis Geschenken. Zeuge Silberberg beſtätigte diese Aussage. Es heben. Als Redakteur habe er die Anstandspflicht, das Redaktions-( Südost) hielt am Dienstag im Lokal von Graumann, Naunynſtr. 27, wurde eine ganze Reihe von Bauhandwerkern vernommen, die den geheimniß zu wahren. Der Gerichtshof sah von der Vernehmung eine gut besuchte Versammlung ab. Vor Eintrittt in die Tages­Angeklagten aber in Stich ließen. Staatsantvalt& anzow be des Prof. Delbrück als unerheblich ab. Der Gerichtshof stellte ordnung ehrten die Anwesenden das Andenken des verstorbenen Ges antragte gegen den Angeklagten sechs Monate Gefängniß. fest, daß die Erklärung des Herrn Koscielski im Herrenhause nossen öfig in der üblichen Weise. Hierauf hielt Genosse Jahn Der Gerichtshof nahm zu gunsten des Angeklagten an, daß nur etwas unklar gewesen sei und jedenfalls sich gar nicht auf einen mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Vortrag über Der zwei Fälle der Beleidigung vorlägen. Die dem Herrn v. Voß ge- den Auffaz vom Jahre 1893, sondern auf neuere Veröffentlichungen Welthandel im 19. Jahrhundert". Eine Diskussion fand nicht statt. machten Vorwürfe feien im hohen Grade beleidigend und vor allen beziehen sollte. Rechtsanwalt Modler machte für den angeklagten Auch waren aus der Mitte der Versammlung feine Anträge für die Dingen unberechtigt. Der Gerichtshof glaube dem Angeklagten auch Redakteur geltend, daß dieser jedenfalls in gutem Glauben fich be- nächste Generalversammlung gestellt. Der Vorsitzende theitte hierauf milfe eiß er que fauteren Motiven gehandelt habe. Die Strafe müsse eine schwere sein und sei nach dem Antrage des Staats- dem Artikel von 1893 öffentlich abgelehnt habe. Im übrigen erhob 13. November d. J., eine Vorstellung in der Urania " veranstaltet, anwalts auf sechs Monate Gefängniß bemessen worden. Rechtsanwalt Modler die Widerklage, weil Herr v. Tiedemann in wozu Eintrittskarten à 60 Pf. bei den Vorstandsmitgliedern sowie seinem Artikel der polnischen Presse den Vorwurf gemacht habe, daß in den bekannten Zahlstellen des Vereins ausgegeben werden. Hierauf fie seit einem Jahrzehnt in wüster Agitation und Verhegung sich erfolgte Schluß der Versammlung. hervorthue. Der Gerichtshof hielt die Widerklage für zulässig und beschloß, um eine Beweisführung zu ermöglichen, die Sache zu ver tagen.

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funden, als er behauptete, baß b. Stościelt die Berfaſſerſchaft an mit, daß b der Wahlverein am Sonntag Nachmittag, den

gehen ja die Hallunken", und daß die Angeklagten sie gestoßen

Der Fachverein der Holz- und Bretterträger hielt am Sonntag eine Mitgliederversammlung ab, in welcher Paul Jahn über Strankenkassen- und Unfallversicherungs- Gesetz" sprach. Unter Vereinsangelegenheiten wurden einem Mitgliede 15 M. als Unter­stützung überwiesen.

Stralan- Rummelsburg. Im sozialdemokratischen Arbeiter­verein sprach am 14. September Paul Hirsch über die Ursachen der Verbrechen. In der Diskussion wies Oehlting auf die Ge­fahren hin, die dem deutschen Arbeiterstand durch die Beschränkung der Koalitionsfreiheit drohen. Zum Schluß gab der Vorsitzende be­kannt, daß für den Besuch der Treptower Sternwarte am 20. No­vember Billets beim Raffirer Bitterhoff, Mozartstraße 4, zu haben sind. kt Zentralverband der Konditoren. Heute, abends 81/2 Uhr, bei Schiller , Rosenthalerstr. 57: Mitgliederversammlung.

OV

Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet Montag, Dienstag und Donnerstag von 6 bis 7 Uhr abends statt. Far 11. Bedeutet ungefähr: Alte Liebe rostet nicht. Der franzöfifche Wortlaut: On revient toujours à ses premiers amours. G. G. 22. Sind die Wurmlöcher an Stellen, wo keine Politur ist, so führen Sie hier Spiritus mit einer fleinen Sprize ein. Wo Politur haftet, dürfen Sie das Mittel nicht gebrauchen, da Sie sonst die Politur wegägen. Hier wird verdünnte Schwefelsäure den gleichen Dienst leisten, jedoch müssen Sie sofort auch hier die Säure von der polirten Fläche gut ab wischen und mit lauem Wasser den Gegenstand reinigen.

Die Geliebte des ehemaligen Oberfaktors Grünenthal und ihre Großmutter beschäftigten gestern den zweiten Straffenat des Reichsgerichts. Es handelte sich um das Urtheil des Land­ gerichts I in Berlin vom 20. Juni d. J., durch welches die Wittwe Auguste Eng wegen Ruppelei zu neun Monaten Gefängniß und zivci Jahren Ehrverlust, deren Enkelin EIIh Gol dagegen wegen Ein Strafverfahren wegen Verrufserklärung und Körper: versuchten Verbrechens gegen das keimende Leben unter Anrechnung verlegung beschäftigte das Kammergericht in seiner letzten Sizung. von einem Monat der erlittenen Untersuchungshaft zu drei Monaten Auf einem Neubau in der Petersburgerstraße hatten die Maurer bis Gefängniß verurtheilt worden ist. Der Sachverhalt ist durch die auf zwei Personen die Arbeit niedergelegt, weil ihnen eine Erhöhung Berichte über die Verhandlung erster Justanz so bekannt geworden, des Stundenlohnes von 55 auf 60 Pf. versagt worden war. Als die daß es sich erübrigt, darauf zurückzukommen. Die Revision der beiden Streitbrecher die Arbeitsstätte verließen, gingen ihnen mehrere beiden genannten Angeklagten wurde durch Herrn Rechtsanwalt Dr. der Streifenden nach und gaben ihrem Unwillen über das Coßmann aus Berlin im einzelnen begründet. Der Reichsanwalt unsolidarische Verhalten der Leute Ausdruck. Gegen den Maurer erklärte die Revision der Elly Goltz für theilweise begründet. Das. und gegen einige seiner Kollegen wurde darauf Anklage erhoben, Landgericht hat nämlich in dem Urtheile ausgesprochen, es wolle indem der Staatsanwalt ihnen vortarf, sie hätten die Arbeits­gegen Elly Goltz die geringste zulässige Strafe festiegen, willigen durch Verrufserklärung und Thätlichkeiten zur Theilnahme hat aber gleichwohl auf drei Monate Gefängniß erkannt. am Streit zu bewegen gesucht und sich auch wegen Körperverlegung Das von den Angeklagten begangene Delift wäre, wenn es zur strafbar gemacht. Die Gerichte nahmen als festgestellt an, daß... ter Bollendung gekommen wäre, mit einer Mindeststrafe von einem anderem gegen die Arbeitswilligen die Worte gefallen seien:" Da Jahre Zuchthaus zu ahnden gewesen. Da der Verſuch milder zu bestrafen ist, hat das Gericht das Strafmaß auf den vierten Theil hätten. Einer der Angeklagten foll auch einmal zu­ermäßigt und auf Gefängniß erkannt, weil Buchthausstrafe unter geschlagen haben. Das Schöffengericht verurtheilte die An­einem Jahre nicht zulässig ist. Unberücksichtigt gelassen hat aber das geklagten nur wegen Körperverletzung und sprach sie frei von der Landgericht den§ 57 des Strafgesetzbuches, nach welchem gegen Anklage, sich gegen den§ 153 der Gewerbe- Ordnung vergangen zu Angellagte inter 18 Jahren, ivent fte bei Begehung haben. Gegen dies Urtheil legten beide Theile Berufung ein. der That die zur Erkenntniß ihrer Strafbarkeit ers Während das Landgericht die Berufung der Angeklagten zurückwies, forderliche Einsicht besessen haben, die Strafe zwischen dem gesetz- gab es der Berufung der Staatsanwaltschaft statt und sprach eine lichen Mindestbetrage der angedrohten Strafart( das wäre im vor- Berurtheilung auch wegen Vergehens gegen den§ 153 der Gewerbe­liegenden Falle 1 Tag Gefängniß) und der Hälfte des Höchstbetrages Ordnung aus. Die Strafen wurden in der Verhandlung vor dem der angedrohten Strafe zu bestimmen ist. Mit Rücksicht auf diesen Kammergericht, bei dem die Angeklagten noch Revision ein­Mangel beantragte der Reichsanwalt die Aufhebung des Urtheils legten, nicht genannt. Das Kammergericht wies die Revision mit 2. K. 18. Der Bericht wird in diesen Tagen gebracht. gegen Elly Golz bezüglich des Strafausspruches, anderer der Begründung zurück, daß sie an den thatsächlichen Feststellungen Zwei Wettende 100. Zwischen 5 und 6 Jahren. Genau ist es nicht seits aber die Verwerfung der Revision der Wittwe Eng. scheitere, in welchen auch der Thatbestand des§ 153 der Gewerbe­Das Reichsgericht verwarf dementsprechend die Revision Ordnung enthalten sei. 6. G. 999. Es ist nicht gut möglich, Ihre Frage, wie man am der Eng und hob das Urtheil gegen die Golz in dem angedeuteten leichtesten Stenographie erlernt", gewissenhaft zu beantworten. Die Kunst", in Die Zulaffung von schulpflichtigen Kindern zn Tanz- den Zeichen irgend eines der bekannteren Systeme( Stolze oder Gabels­Umfange auf, indem es die Sache insoweit an das Landgericht luftbarkeiten in öffentlichen Lokalen wird durch die Polizei- berger) zu schreiben, kann man sich in wenigen Wochen aneignen; die zurückverwies. natürlich für die jugendliche Angeklagte nicht, da sie auch nach 14. Juni 1892 verboten. Einen praktischen Werth hat diese Entscheidung verordnung des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg vom Fähigkeit aber, den Worten eines gebildeten Redners gewandt zu folgen Für die Nichtbefolgung dieser Vorschrift und dann das Stenogramm forreft in Reinschrift zu bringen, setzt nicht Fällung des ersten Urtheils in Haft geblieben ist und nunmehr wohl macht die Verordnung die Wirthe verantwortlich. Auf grund der allein eine von Ausdauer und Energie unterſtüßte längere Uebung, sondern die dreimonatige Gefängnißstrafe als voll verbüßt angesehen werden Verordnung erhielt der Gastwirth Haehling in Neu- Weißensee ühlt einer bei entsprechenden Vorbedingungen den Muth in sich, es dahin auch ein höheres Schulwissen, insbesondere tüchtige Sprachkenntnisse voraus. ein Strafmandat, weil sich in seinem Saal schulpflichtige zu bringen, so ist es von Herzen gleichgiltig, auf welches Syſtem er sich Der Kampf zwischen Polenthum und Deutschthum spielt Kinder befanden, als dort ein bom Rauchklub Korn- ftüßt. Für Leute mit geringerer Vorbildung bedeutet das Erlernen der jest wiederholt in die Gerichtsfäle hinein. Gestern beschäftigte blume" veranstalteter Maskenball abgehalten wurde. Haehling Stenographie aber meistens Zeitvertrödelung, Stenographische Vereine, wiederum eine Privatklage des Führers der Germanisirungs- beantragte richterliche Entscheidung und betonte, daß der Klub den welche auch Lehrstunden geben, finden Sie auf S. 157, Band II des Adreß­bestrebungen, Herrn v. Tiedemann- Seeheim, gegen den Saal gemiethet hätte. Das Schöffengericht sprach ihn auch frei, das buchs verzeichnet. Redakteur des Kurier Poznanski", Neimann, das hiesige Landgericht als Berufungsinstanz verurtheilte ihn jedoch zu einer Schöffengericht. Den Mittelpunkt der Klage bildet die Herrenhaus Geldstrafe. Es ging davon aus, daß der Tanzsaal infolge der Ver­Rede des Führers der polnischen Frattion, Herrn v. Koscielsti, miethung den Charakter eines öffentlichen Lokals noch nicht vom 29. März d. J., in welcher er ausgeführt hatte, daß verloren habe. Mit seiner Revision hatte der Angeklagte Erfolg. der Karren der polnischen Interessen gründlichst verfahren sei Das Kammergericht hob gestern die Vorentscheidung auf und durch eine öde Popularitätshascherei und politisches Doppel- wies die Sache zu einer Rachprüfung in die Vorinstanz zurück. spiel". Gegen Herrn v. Koscielski bezw. gegen den Heraus Zur Begründung wurde ausgeführt: Es sei irrig, wenn geber der Preußischen Jahrbücher, Herrn Prof. Delbrück , der Vorderrichter annehme, ein Saal verliere noch nicht beröffentlichte Herr v. Tiedemann in der Ostmark" einen polemischen feinen öffentlichen Charakter, wenn er einer Privatgesell Swinemde. 758 SW 4 bedeckt Artikel, in welchem er die Behauptung aufrecht erhielt, daß in den schaft auf Zeit zum Abhalten einer Tanzlustbarkeit überlassen Hamburg 759 323 4 bebedt " Preußischen Jahrbüchern" im Jahre 1893 ein von Herrn werde. Werde ein Lokal einer Privatgesellschaft für ihre ausschließ- Wiesbaden 766 23 1heiter v. Roscielski herrührender, aber fälschlich mit anderen Buchstaben lichen Zwecke vermiethet, so werde es thatsächlich damit dem öffent München 767 S 2 heiter unterzeichneter Aufsatz enthalten gewesen sei, der den Stand- lichen Verkehr entzogen und diene Privatzwecken, nicht öffentlichen. Bien 765 23 2616.bed. 13 punkt vertreten habe, daß in den östlichen Provinzen polnische Judessen könne dann das Lokal durch die Art seiner Benutzung Wetter Prognose für Donnerstag, den 22. September 1898. Beamte angestellt werden müßten. Gegen Herrn v. Tiedemann wieder zu einem öffentlichen wenn Etwas fühler, zeitweise heiter, jedoch sehr unbeständig. mit Regen eiferte nun der Kur. Pozn." Er behauptete, Herr v. Koscielski beliebig vielen Privatpersonen zu der Veranstaltung der Zuschauern und frischen nordwestlichen Winden. habe in seiner Herrenhausrede schon erklärt, daß er der Verfasser des tritt gewährt werde. Ob hier eine solche oder ähnliche Wieder­

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Freie Volksbühne.

Verband der in Buchbindereien, der Papier - und Leder- Galanteriewaaren- Induſtrie

Sonntag, den 25. September, nachmittags 2% Uhr, beschäft. Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands .

im Lessing- Theater, IV. Abtheilung( braune Karten):

Galeotto.

Die ersten 4 Abtheilungen sind geschlossen.

Die II. Serie der Vorstellungen findet im Friedrich­Wilhelmstädtischen Theater unter der artistischen Leitung des Oberregisseurs vom Lessing- Theater Herrn A. Steinert und Mitwirkung erster schauspielerischer Kräfte statt, und zwar an folgenden Sonntagen: I., II, III, IV, V. Abtheilung Sonntag, den 2., 9., 16., 23., 30. Oktober. Zur Aufführung gelangt:

Des Meeres und der Liebe Wellen.

Trauerspiel in 5 Akten von Grillparzer .

( Zahlstelle Berlin .)

Sonnabend, den 24. September: Gr. humoristische Soirée

der

im großen Saale des

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Hippel'schen Stettiner Sänger Böhmischen Brauhauses, Landsberger Allee 11| 13. Anfang präz. 812 Uhr. Billet 30 Pf.

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Nach der Vorstellung: Grosser Ball.

Das Komitee.

Die Mitglieder, welche am Herbstfest des Vereins theil­Herren, die daran theilnehmen, zahlen 50 Pf. nach. zunehmen beabsichtigen, werden gebeten, sich in ihrer Zahlstelle Billets sind Annenstr. 50 im Bureau sowie bei Winter, Lucauer: eine Festmarke à 50 Pf. zu lösen, da nur eine beschränkte Zahl ſtraße 7 im Keller zu haben. Abendkasse findet nicht statt. von Besuchern Zutritt zu diesem Fest erhalten kann. Das Fest Sämmtliche Bahlstellen sind Sonnabend geschlossen und das Bureau findet in den Gesammträumen der Brauerei Friedrichshain nur bis 6 Uhr geöffnet. am Sonnabend, den 8. Oktober, statt. Zur Mitwirkung bei Zur gefälligen Beachtung! Sonntag, den 16. Oftober, vorm. 9 Uhr: den Konzert- Aufführungen ist das Neue Berliner Sinfonie- Besuch der Urania, Taubenstr. 48. Neu! Die Urzeit der Menschen. Orchester unter Leitung des Kapellmeisters von Blon ge- Billets à 70 Pf. inkl. Garderobe find in allen Zahlstellen sowie im Bureau wonnen worden, sowie das bewährte Berliner Doppelquartettu haben. Außerdem find Billets zu ermäßigten Preisen zum Besuch der Harmonie. Der hierauf folgende Tanz ist frei. [ 230/10 Sternwarte in Treptow 80( 1,50), Berliner Aquarium 40( 50), täglich Nur Mitglieder haben Zutritt gegen Vorzeigung der giltig, jeden Tag im Bureau zu haben. Mitgliedskarte.

Der Vorstand. I. A.: G. Winkler.

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Wedding - Park

Müllerstrasse 178.

Flora- Säle

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Freitag, den 23. September, abends 8 Uhr: NF Oeffentliche

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25/6

Steinarbeiter- Versammlung

im Lokale des Herrn Hoffmann( Engl . Garten), Alexanderstraße 27 c. Tages Ordnung:

1. Berichterstattung der Schiedskommission über die vorliegenden Streitig­feiten. 2. Verschiedenes.

1000 Perf. faff. Elektr. Beleuchtung. Da in dieser Versammlung sämmtliche Meister eingeladen sind und Besizer: Bernh. Nieft, Weberstr. 17. wegen der wichtigen Tagesordnung, ist es Pflicht eines jeden Kollegen gratis zu vergeben.(* 172/15

Sonnabende im Oktober und Sonnabende Septemb. bis Dezember plzlich dort zu erscheinen.

November frei geworden.[ 6051L*

Der Vertrauensmann.

festzustellen.

Witterungsübersicht vom 21. September 1898, morgens 8 Uhr.

Stationen

Berlin

761

Wetter

Stationen

Wetter

15 Haparanda 760 O 15 Petersburg 759 SSO 15 Cort 11 Aberdeen 11 Baris

2Nebel 1Nebel

764 M 760 MA 765 MNO

74319

3Nebel 13 4wolfig 12 1 wolfent

Berliner Wetterbureau.

Freireligiöse Gemeinde zu Berlin . Gr. Familien- Kränzchen

Sonnabend, den 24. September 1898:

für die

Mitglieder und Freunde der freireligiösen Gemeinde. Deklamatorischer Vortrag, Theateraufführung und Tanz Grosses Vokal- und Instrumental- Konzert

in den neuen" Florafälen", Weberstr. 17. Programme( à 20 Pfg.) find bei den Komiteemitgliedern zu haben: 0. Jänicke, Rigdorf, Reuterstr. 21, Seitenfl. 4 Tr.; B. Kuhirte, Prenzlauer Allee 204, H. 4 Tr.; Frau Kohlhardt, Alexandrinenstr. 41, 5.1 Tr.; G. Bohne, Brunnenstr. 141,. 2 r.; E. Kornetzky, Fürstenwalderstr. 11, r. 3 Tr.; A. Voigt, Neu- Köln am Wasser Nr. 2 im Keller, und an folgenden Stellen: Börner, Ritterstr. 15; Rubenow , Brunnenstr. 134; A. Hoffmann, Blumen­straße 14; Stöpel, Dresdenerstr. 62; Tutzauer, Brunnenstr. 152; Stöpel, La ngestraße 37 im Seifengeschäft; J. Heuer, Bychenerstraße 118; H. Peege, Rüdersdorferstr. 48; M. Wendt, Landsbergerstr. 83; in den Schankgeschäften Kieburg, Reichenbergerstr. 24; Renter, Swinemünderstr. 51 und Schmidt, Trestowstr. 22, sowie in allen unseren Versammlungen am Eingang zum 9286 Das Komitee. Saal. sämmtliche Gastwirths- Artikel Dresdenerstr. ( Amt 3628.

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