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ihrem Manne, der ein Bruder der Ehefrau Grüßmacher's ist, ge-| beiterinnen, die in Charlottenburg ihren Wohnsiz haben, mit Aus- Die Rädelsführer werden sich vor dem Schwurgericht zu ver richtlich geschieden ist. Der Ehescheidungsprozeß des Konsul P.'schen nahme des Gesindes. antworten haben. 32 Personen erscheinen jedoch bereits am Freitag Ehepaares schwebt dem„ Berl. Tagebl." zufolge, zur Zeit bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht. Mit der Frage der Anlegung von Radfahrwegen auf dem des Auflaufs, des Widerstands gegen die Staatsgewalt u. f. w. ans Kurfürstendamm beschäftigte sich gestern die städtische Tiefbau- geklagt vor der Straffanimer des hiesigen Landgerichts. In der Angelegenheit des unschuldig vernrtheilten Deputation von Charlottenburg . Die Bedürfnißfrage Heber den Verlauf der Verhandlung werden wir morgen berichten. Ziethen wird unablässig gearbeitet. Leider fehlte es bisher an den für besondere Radfahrstraßen wurde in der Sigung bejaht, nach Gesezwidrige Ausbeutung jugendlicher Arbeiter in der nöthigen Geldmitteln und an der nöthigen Zusammenfassung der dem mit der für diese Angelegenheit in betracht kommenden Ge- Fahrradfabrik Sturmvogel. Der fönigliche Gewerbe- Inspektor auf das gleiche Ziel hinarbeitenden Kräfte. Wir haben Grund an- meinde Wilmersdorf ein Einvernehmen erzielt worden. Die Dr. Küttner hatte gelegentlich einer Revision der Fahrradfabrik zunehmen, daß diesem doppelten Mangel in nächster Beit abgeholfen Tiefbau- Deputation beschloß alsdann, dem dortigen Magistrat die Sturmvogel, Kurfürstendamm 112 in Halensee Inhaber Alfred und ein neuer Aktionsplan festgestellt werden wird, der alle Aussicht Herstellung von zwei je drei Meter breiten Radfahrstraßen am Bistorsti und O. Grüttner- festgestellt, daß daselbst zwei hat, zum Ziele zu führen. Inzwischen hat Herr Schlächter- Nord- und Südende des Kurfürstendammes von der Kaiser Wilhelm - jugendliche Arbeiter im Alter von unter 16 Jahren beschäftigt wurden, meister Hugo Metscher, Wartenbergstaße 17 bereits, wie Gedächtnißkirche ab bis Halensee zu empfehlen. Die Nadfahrwege die Vor- und Nachmittags mur je eine Viertelstunde statt der wir früher schon mittheilten, und zwar mit Zustimmung sollen danach unmittelbar neben den Fahrdämmen und den Vor- gesetzlich festgesetzten halben Stunde für die Einnahme der Freunde Ziethen's, eine Sammlung eröffnet, für die jetzt garten- Terrains angelegt werden. Zu dem Zwecke müssen die Vor- von Frühstück und Vesper frei erhielten und daß auch auch die polizeiliche Genehmigung ertheilt worden ist. Wir bemerten gärten sowohl auf der Nord- wie auf der Südseite um 3 Meter die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsordnung in der Fabrik nicht dies ausdrücklich und wiederholen noch einmal, daß das Vorgehen zurückgerückt werden. An dem bisherigen Kurfürstendamm angeschlagen worden war. Die Inhaber der Fabrik wurden daher des Herrn Metscher ausschließlich von Menschenliebe und einem tiefen würde nach diesem Plane wenig oder garnichts geändert werden. wegen Uebertretung des§ 136 der Reichs- Gewerbe- Ordnung unter Rechtsgefühl diftirt worden ist und die vollste Unterstügung aller Die Kosten für die Radfahrivege berechnet die Charlottenburger Anklage gestellt, vom Schöffengerichte in Charlottenburg aber frei Edeldenkenden verdient. Tiefbaudeputation auf 500 000 M. Zur Dedung derselben ist die gesprochen, da dieses den Angeklagten darin beitrat, daß es Die Fälschung eines Checks einer Berliner Bankfirma über Einführung einer besonderen Radfahrsteuer in Vorschlag ihnen unmöglich sei, bei einer Arbeiterzahl von ca. 200 fich um die 70 000 M. ist durch die Aufmerksamkeit der Beamten einer Ham- gebracht worden. Ueber die Art, Erhebung und Höhe derselben sind die Thätigkeit jedes einzelnen Arbeiters zu kümmern. Es müsse burger Bank, wo die falsche Anweisung zur Auszahlung vor- Meinungen aber noch nicht geklärt, und es sind daher in dieser Hinsicht genügen, daß den beiden jugendlichen Arbeitern verboten worden gezeigt wurde, entdeckt worden. Mittwoch Vormittag erschien in noch keine Beschlüsse gefaßt worden. Jedenfalls aber sollen die sei, die Pausen früher zu beendigen, als nach Ablauf einer halben Hamburg im Bankgeschäft von N. D. Warburg ein Herr, der einen Kosten nicht aus städtischen Mitteln gedeckt werden. Die Stunde. Gegen dieses Urtheil legte die Amtsanwaltschaft Berufung Check in Höhe von 70 000 m., von einem Berliner Bankinstitut auf Tiefbaudeputation wird sich wohl in einer späteren Sigung mit der die Hamburger Firma ausgestellt, vorlegte. Da R. D. War- Steuerfrage eingehend beschäftigen.
burg eine Nachricht von dem Berliner Geschäftsfreund nicht Die Radfahrsteuer wäre ja sehr schön, wenn sie nicht als Auserhalten hatte, so bat der Kassirer den Checkinhaber, in einer Stunde nahmemaßregel gegen die vertrackten Nadler aufgefaßt werden wiederzukommen. Telephonisch wurde in Berlin angefragt, ob der müßte. Wenn aber einmal der Verkehr besteuert werden soll, so Check in Ordnung sei, man erhielt jedoch zur Antwort, daß davon möge man auch gleich die Reiter, für die doch ebenfalls besondere nichts bekannt sei und daß man bitte, vorläufig nicht auszuzahlen. Wege auf dem Kurfürstendamm angelegt sind, bedenken. Desgleichen Eine Biertelstunde später meldete. fich das hiesige Bank- wäre eine Droschten-, Equipagen-, Hundefuhrwerk- Steuer 2c. und im institut telephonisch bei N. D. Warburg und theilte mit, Anschluß daran die Wiedereinführung der Chausseebäume und Thordaß die Sache sich aufgeklärt habe und daß mail die sperren in betracht zu ziehen. Nur konsequent bei dem Rutsch ins 70 000 Mark auszahlen fönne. Diese zweite Mittheilung Mittelalter! fam ber Hamburger Firma verdächtig bor. Abermals Als falsch bezeichnet der Magistrat von Stortot die von ließ man telephonisch anfragen und den Direktor des hiesigen Bant- einem hiesigen Lofalblatte gebrachte Nachricht, daß der dortige instituts persönlich an den Apparat kommen. Dadurch wurde fest- Bahnhof von der Eisenbahnbehörde geschlossen worden sei, weil die gestellt, daß eine Fälschung vorlag, und als der Checkinhaber wieder Stadt nicht ihren Verpflichtungen bez. des Bahnbaues nachgekommen erschien, wurde er von der inzwischen benachrichtigten Kriminalpolizei wäre. Der Bahnhof sei überhaupt noch gar nicht dem Verkehr überfestgenommen. Ueber die Person des Fälschers ist bisher nichts geben worden. Näheres bekannt. Ebenso waren Nachforschungen nach den hiesigen Gefährten des Betrügers bisher erfolglos.
Gerichts- Beifung.
ein und begründete dieselbe damit, daß es durchaus nicht genüge, wenn den jugendlichen Arbeitern einfach verboten werde, die Baufen willfürlich abzufürzen. Der Arbeitgeber habe dafür zu sorgen, daß ein solches Verbot auch thatsächlich respektirt werde, denn§ 136 6j. II fage ausdrücklich, daß während der Pause den jugendlichen Arbeitern überhaupt nicht gestattet werden darf, zu arbeiten, das hieße so viel, daß der Arbeitgeber verpflichtet ist, dafür zu sorgen, daß die gesetzlichen Pausen auch inne gehalten werden. Es liege hier eine irrige Auffassung des Schöffengerichtes vor, welche der Berichtigung bedürfe. Die Angeklagten hielten dieser Begründung noch einmal die angebliche Unmöglichkeit gegenüber, den ausgedehnten Betrieb so im einzelnen zu überwachen. Im übrigen wiesen sie darauf hin, daß es in Berlin wohl keinen einzigen Arbeiter gebe, welcher auch nur eine Minute länger arbeite, als er müsse. In der geftrigen Berhandlung vor der dritten Straffammer am Landgericht II befundeten aber die beiden jugendlichen Arbeiter, daß sie die Pausen abkürzen mußten, weil die erwachsenen Arbeiter nur 1/4 Stunde Pause hatten und in der Arbeit gestört worden wären, wenn Ruheftörenden Lärm, so schreibt die„ Wolfs- 8tg.", verursachten fie ihnen nicht die nöthigen Handreichungen in der vergangenen Nacht die aus dem Manöver heimkehrenden Sonntagsentheiligung durch Flugblattvertheiler. Es gemacht hätten. Die Arbeiter hätten sie gezwungen, mitSoldaten. Das ganze Alexander- Regiment 30g gegen 12 Uhr nachts mehren sich die Versuche, die Sonntagsruhe'- Verordnung vom zuarbeiten. Hätten sie gewußt, daß ihnen eine halbstündige Bauſe mit klingendem Spiel vom Nordbahnhof her durch die Schwedter- 5. Oftober 1896 zur Behinderung der politischen Agitation aus zustand, so würden sie sicher nicht früher mit der Arbeit begonnen straße, Schönhauser Allee 2c. bis zur Kaferne. Die jäh aus ihrem zunuzen. Während in Berlin bei den letzten Kommunalwahlen in haben. Ein Aushang mit dieser Bestimmung sei erst nach dem Schlaf geweckten Bewohner stürzten an die Fenster in der Meinung, Moabit die Flugblätter der Konservativen und Klerikalen, die zur Besuch des Gewerbe- Inspektors in den Fabrikräumen es fei Feuer ausgebrochen. Mancher Kranke, welcher endlich den er- Unterstützung der Freifinnigen aufforderten, Sonntags an angebracht worden. Nach diesem Ausfall der Beweisaufnahme hob sehnten Schlaf gefunden, ist sicherlich durch diesen militärischen Auf- den Kirchenthüren verbreitet werden fonnten, wird die Straffammer das erste Urtheil auf und erkannte in milder Beaug unsanft in seiner Ruhe gestört worden. sozialdemokratischen Flugblattverbreitern, die außerhalb urtheilung der Sache auf je 20 m. Geldstrafe mit der Begründung, Die Verhaftung der Falschmünzerbande in der Borsig der Kirchenstunden ihrem Zweck nachgehen, alles mögliche daß es Sache des Arbeitgebers sei, den gesetzlichen Bestimmungen straße und die Vernehmungen, die sie im Gefolge hatte, scheint in den Weg gelegt. In einigen Orten der Amtsgerichtsbezirke in seinem Betriebe Geltung zu verschaffen, was in diesem Falle um auch auf die Spur anderer Falschmünzer- Werkstätten geführt zu Berlinchen und Soldin waren Parteigenoffen angeklagt, und so leichter gewesen sei, als in der Fabrik nur zwei jugendliche haben. Nach Aeußerungen eines Bauarbeiters, der beim Neubau auch zu Geldstrafen verurtheilt worden, weil sie Sonntags außer Arbeiter beschäftigt wurden, die sich doch leicht überwachen ließen. der Golgathafirche beschäftigt war, giebt es augenblicklich noch ein halb der Kirchenstunden in die Häuser gegangen waren In der Straffache gegen die geschiedene Frau Elisabeth Nest in Berlin und eins in der Provinz. dort Es sind auch bereits und an nicht öffentlichen Orten Flugblätter nieder- artert wegen Ruppelei, Betruges und gewohnheitsmäßigen Falschstücke angehalten worden, die nicht aus der Werkstatt in der gelegt hatten. Darin sollte eine nach§ 1 der genannten Ver- Buchers war zu gestern Termin zur Hauptverhandlung vor der Borsigstraße stammen, sondern von den hier hergestellten in einigen ordnung Sonntags verbotene öffentlich, bemerkbare Arbeit" liegen. 1. Straffammer des Landgerichts I angesetzt. Frau Hartert wird Einzelheiten abweichen; sie sind etwas beffer. Bei Bolenste fand Die Betheiligten legten Berufung ein und wurden in der zur Last gelegt, daß sie ihre am Magdeburger Plazz belegene Wohman in der Werkstatt nur ein verunglücktes Einmarkstück. Die Fest- Verhandlung am 19. September vor dem königlichen Land- nung zur Stätte der wüstesten Orgien für Lebemänner und sittenlose genommenen führten sich in der ersten Zeit bei den Vernehmungen gericht zu Landsberg a. W. durch Rechtsanwalt Wolfgang junge Frauenzimmer gemacht habe. Der Termin mußte aufgehoben so auf, daß der Untersuchungsrichter wiederholt strenge Maßregeln eine aus Berlin vertheidigt. Dieser führte aus, daß die werden, weil die nach einem auswärtigen Gerichte gesandten alten ergreifen mußte. Es gewinnt den Anschein, daß namentlich Frau Verbreitung in den Häusern nicht öffentlich bemerkbar gewesen sei, felbft noch nicht wieder in die Hände des Vorsitzenden gelangt waren. Bolenske viel beiseite geschafft hat, vermuthlich in Spandau wenn man es für eine Arbeit halten wollte, was auch dem Sprach- Die Verhandlung wird munmehr erst im nächsten Monat stattfinden. oder dessen Umgebung. Man hält es nicht für ausgeschlossen, daß gebrauch widersprechen würde. Das, was zur öffentlichen Erscheinung Frau Hartert, die seit dem März d. I. in Untersuchungshaft sitzt, die Verbrecher Geld versteckt haben, um es später einmal wieder gekommen sei, nämlich das Gehen von Haus zu Haus, sei jedenfalls hat durch Rechtsanwalt Dr. Sch windt wiederholt Anträge auf abzuholen. Die Geschäftsleute in der Borfig-, Berg-, Acker- und feine Arbeit gewesen, so wenig wie die Thätigkeit des Spaziergängers Haftentlassung gestellt, diese sind aber bisher stets abgelehnt worden. Gartenstraße ze. haben zwar bei ihnen nicht oft größere Summen und des Kirchenbesuchers eine Arbeit sei. Der Erste Staatsanwalt In Sachen Rothenburg findet am 24. d. M. in Stargard bemerkt, die Kinder Polenske's dagegen haben häufig gesehen, daß Großpietsch, der die Anklage vertritt, beantragte, die Berufung Termin statt in der Sustentationstlage der Frau Baumeister Rothenihre Stiefmutter 300 M. und mehr abends mit nach Hause brachte. zu verwerfen. Das Gericht hob nach längerer Berathung die burg gegen das Fräulein Redner in Pyriz, eine Schwester der Frau Als Helfershelfer der Falschmünzerbande in der Borsigstraße ist Urtheile auf und sprach die Angeklagten frei. Der Vorsitzende Rothenburg . Außerdem tommen an demselben Tage daselbst noch der Handelsmann Mar Maczilius aus der Oranienburgerstraße führte aus, für den Begriff der Arbeit im Sinne der Verordnung anderweitige Klagen der Frau Rothenburg gegen Fräulein Nr. 87 festgenommen worden. fönne nicht eine abstrafte Definition des Wortes Arbeit in betracht Redner behufs Wiedererlangung des Redner'schen Vermögens fommen, die ja schließlich alles umfassen würde, vielmehr käme es und Anfechtung des Frau Rothenburg enterbenden Rechner'darauf an, ob in einzelnen Fällen die betreffende Handlung schen Testamentes zur Verhandlung. Hierbei ist der Sohn nach der allgemeinen Auffassung und Sitte der Zeit als Arbeit der Klägerin, der Referendar Rothenburg , als Beuge vorgebezeichnet werden könne. Dieses Austragen von Flugblättern in die schlagen, der in einer Sache bereits als Zeuge vernommen worden als Arbeit nicht anzusehen, während vielleicht die Sache anders in der betreffenden Verhandlung definitiv entschieden werden. In Häuser durch Hin- und Hergehen sei nach der allgemeinen Meinung ist. Ueber die Glaubwürdigkeit und Beeidigung des Beugen sollte liegen fömite, falls im einzelnen Falle die Verbreiter in einer auf zwischen hat der Referendar Rothenburg folgendes Schreiben des fälligen Weise mit großen Badeten oder gar mit Handwagen die hiesigen Amtsgerichts I erhalten:
Direktor Paul Busch ist mit seiner Gesellschaft am heutigen Vormittage, von Braunschweig tommend, hierselbst eingetroffen und wird am Sonnabend Abend die neue Berliner Saison mit einer Barade- Gala- Vorstellung in seinem von grund aus renovirten und glänzend ausgestatteten 8irtus in der Burgstraße er
öffnen.
Die für gestern Abend 72 Uhr angesetzte Eröffmmgs- Vorstellung im Olympia Theater fonnte wegen plöglicher Er- Straßen durchzogen hätten. frankung der Hauptdarstellerin Fräulein Klara Antonie nicht stattfinden. Die bereits gelöften Billets behalten für die am Sonnabend, 24. cr., stattfindende Erstaufführung Giltigkeit.
Aus den Nachbarorten.
Achtung, Parteigenoffen Schönebergs! Im 12. Stadt bezirk findet für den verstorbenen Stadtverordneten eine Neuwahl statt. Der Termin derselben ist auf Donnerstag, den 6. Of tober, mittags 1 bis abends 7 Uhr, im Wahllokal Klubhaus, Hauptstraße 5/6, festgesetzt. Bon unserer Seite ist wiederum der Genosse Hermann Schubert als Kandidat aufgestellt. Sehr wichtige Punkte find es, die unsere Stadtverordneten- Versammlung in nächster Zeit beschäftigen werden, und da ist denn doppelt Pflicht, dafür zu sorgen, daß ein Vertreter mehr von unserer Seite dort hinein gewählt wird. Thue ein jeder seine Schuldigkeit, dann ist der Bezirk der unfere. Alle Genoffen, welche fich dem Wahlkomitee zur Verfügung stellen wollen, mögen sich am Sonntag morgens 7 Uhr bei Obst, Grunewaldstr. 110, einfinden. Das Wahitomitee.
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Versammlungen.
Es ist zur Untersuchung Ihres Gemüthszustandes ein Termin wird uns berichtet: Wie noch erinnerlich sein wird, fanden im Juni Amtsgerichtsrath Herrn Bartisch im Gerichtsgebäude, Nene FriedrichDie Ausschreitungen in Liegnių vor Gericht. Aus Liegnig auf den 15. Oftober 1898, vormittags 10/2 Uhr, vor dem königl dieses Jahres an mehreren Abenden Erzesse Hierselbst statt, die straße 18, Bimmer 81, anberaumt, zu welchem Sie auf Anordnung schließlich das Einschreiten des Militärs sowie den Gebrauch der des fgl. Amtsgerichts I., hier, mit dem Bemerken geladen, daß als Waffe zur Folge hatten. Der hiesige Stadtverordnete Bildhauer Sachverständige die gerichtlichen Physiker Herren Professor Dr. Straß Josef Löwe hatte eines Abends sein Dienstmädchen nach Bier ge- mann, hier, Kurfürstenstr. 81, und Sanitätsrath Dr. Mittenzweig, schickt. Dieses blieb außergewöhnlich lange fort. Löwe soll deshalb Hannoverschestr. 6 wohnhaft, zugezogen worden; dieselben werden das Dienstmädchen heftig geschlagen haben, so daß dasselbe furchtbar Ihnen die nöthigen Vorbesuche abstatten. Berlin , den 17. September geschrien hat. Dies Geschrei war die Veranlassung zu einer großen 1898. gez. Thomas, Gerichtsschreiber. Menschenansammlung, die das Löwe'sche Haus mit Steinen bom- Im übrigen war von der Frau Baumeister Rothenburg in bezug bardirten, so daß sämmtliche Fenster zertrümmert und die im Laden auf ihre achtjährige Internirung innerhalb der Anstalt Herzberge befindlichen Denkmäler, Marmorplatten u. f. w. zerschlagen wurden. vor mehr als Jahresfrist Anzeige an die hiesige StaatsanwaltEs sollen dabei Rufe wie Juden raus" ausgestoßen worden sein. schaft I und die zuständigen Verwaltungsbehörden erstattet worden. Indessen ist bis jetzt hierauf der Frau Rothenburg seitens jener Daneben soll die Marseillaise gesungen worden sein. Meinung gewesen sein, Löwe sei ein Jude, dieser ist aber katholischer dem Fortgang der Angelegenheit gehört. Die Menge soll nämlich durch den Namen Josef Löwe der Behörden weder irgend eine Antwort geworden, noch hat man von Christ. Der in voller Stärke anrückenden Bolizeimannschaft gelang es erst nach längeren Bemühungen, die Menge auseinander zu treiben und die Ruhe wieder herzustellen. An den folgenden Abenden wiederholten sich diese Exzesse in bedeutend verstärktem Maße. Die Die in der Lederwaaren- Industrie beschäftigten Personen Menge johlte und schrie, demolirte Schaufenster, Straßenlaternen, die hielten am 20. d. M. eine gut besuchte Versammlung ab, in der Vom Schöneberger Magistrat ist mit Zustimmung der Stadt vorüberfahrenden Wagen u. f. w. Die Polizeimannschaften wurden Dr. Weyl in einem interessanten Vortrage über die Entstehung berordneten eine Buchdruckerei errichtet worden. Run nimmt mit einem Steinhagel empfangen. und Vorbeugung der Lungenschwindsucht spräch. Im zweiten Buntt das Schöneberger Tageblatt" Veranlassung, in einem besonderen Ats endlich der Oberbürgermeister Oertel erschien und die Menge der Tagesordnung referirte Brückner über den Streit der " Leit"-Artikel die Vortrefflichkeit dieser That über den grünen Klee aufforderte, auseinander zu gehen, wurde ihm mit Hohugelächter, Schreien Täschner. Redner wies darauf hin, daß unmittelbar nach dem zu loben. Nachdem mitgetheilt ist, daß nicht allein die Einladungen und Johlen geantwortet. Die Polizei ging endlich mit blanker Waffe vor, Streit der Lederarbeiter die Herren Fabrikanten einen Ring bildeten. zur Stadtverordneten- Sigung, sondern auch alle Formulare für den sie war jedoch der nach vielen Tausenden zählenden Menge auf die Bisher hörte man außer der Anfertigung schwarzer Listen sehr wenig Magistrat: Briefbogen, Kouverts, Steuerzettel u. f. w., furz alles, Dauer nicht gewachsen. Es wurde daher militärische Hilfe erbeten. von der Vereinigung. Dagegen glaubten die Herren während des Druckerei hergestellt wird, kommt das Blatt zum Schluffe zu der Trommelschlag mit aufgepflanztem Seitengewehr im Sturmschritt die neunstündige Arbeitszeit errungen haben, uns ein besonderes GeAnschauung, daß demnächst die städtischen Behörden anderer Städte die Breslauerstraße entlang. Das Militär wurde mit einem Ge- schent machen zu müssen. So schrieben die guten Leutchen an den dem Vorgang Schönebergs folgen werden. Wenn man auch füglich johle empfangen. Der Kommandeur forderte die Menge auf, aus- Fachverein der Täschner, daß sie einstimmig beschlossen haben, vom gegen die Errichtung einer Druckerei in städtischer Regie nichts einwenden einander zu gehen. Dies wurde jedoch nur mit Hohnlachen, Pfeifen 1. Dezember ab die neunstündige Arbeitszeit einzuführen, sofern fann, so muß man doch in diesem Falle staunen, wenn man erfährt, daß zur und Schreien beantwortet. Der Führer der Kompagnie befahl bar jede Agitation wegen sofortiger Erfüllung der Forderung eingestellt Ausführung der Arbeiten zwei frühere Gemeindediener auf dreimaligen Trommelschlag. Als auch dies unbeachtet blieb, vird und partielle Streits nicht in Szene gesetzt werden. Jeder kommandirt find, die kaum einen blassen Schimmer von der schwarzen gab der Kommandeur den Befehl, mit gefälltem Bajonnett vorzu- Arbeiter wußte, was dies zu bedeuten hat. Bom 1. Dezember ab Kunst haben. Die Drucksachen lassen denn auch in typographischer gehen. Ein Drechslergeselle namens Täsler erhielt bei dieser Ge- tritt die schlechte Konjunktur ein und da sind die meisten Täschner Hinsicht sehr viel zu wünschen übrig. Sehr erfreut darüber find die legenheit einen Stich in den Unterleib, so daß er sofort starb, eine zufrieden, wenn sie 6-7 Stunden Arbeit haben. Wie ein Wetterarbeitslosen Buchdrucker Schönebergs gerade nicht, daß man ihnen große Anzahl von Personen wurden theils schwer, theils leicht verlegt, leuchten in dunkler Nacht traf uns folgendes Schreiben, welches als steuerzahlenden Bürgern eine derartige Konkurrenz bereitet. außerdem wurden sehr viele Personen verhaftet. Inzwischen fam deutlich die Absicht der Herren Fabrikanten zeigt: Auch das„ Sch. T." hätte alle Ursache, mit diesem Verhältniß nicht noch eine zweite Kompagnie an. Mit Hilfe dieser gelang es endlich so besonders zufrieden zu sein. Sollte es dem Magistrat einmal die Menschenmenge auseinander zu treiben und die Ruhe wieder einfallen, die feinerzeit von dem Blatte so heiß ersehnten Amtlichen herzustellen. Bekanntmachungen" selbst drucken und verbreiten zu lassen, dann wäre es auch mit der Herrlichkeit dieser Zeitung vorbei.
" Bei Anfertigung sämmtlicher mir von Herrn N. N. überwagenen Arbeiten unterwerfe ich mich hiermit ein für alle Male fgenden Bedingungen: 1. Die mir bei lebertragung der Arbeiten Am folgenden Tage wurde von der Polizeiverwaltung eine bestimmte Lieferzeit ist genau einzuhalten und die fertige Arbeit öffentliche Warnung erlassen. Trotzdem wiederholten sich des Abends spätestens bis zum Ablauf der Lieferzeit abzuliefern. 2. Bei NichtDer neue städtische Arbeitsnachweis in Charlottenburg die Vorgänge, so daß abermals das Militär mit blanker Waffe ein imesaltung der gestellten Lieferzeit ist der Arbeitgeber berechtigt, wird nach dem gestrigen Beschluß des Magistrats am 1. Oktober im schritt. Erst als in der zweiten Bekanntmachung gesagt wurde, daß die aar Fertigstellung der Arbeit mir übergebenen Waaren, Materialien Nebengebäude des Nathhauses, Berlinerstr. 72, eröffnet werden. Die im Wiederholungsfalle rücksichtslos von der Schußwaffe Gebrauch und sonstigen Utensilien ohne weiteres herauszuverlangen, und die Dienststunden sind auf vormittags 8 bis 12 Uhr und nachmittags gemacht werde, gab es Ruhe. Aus diesem Anlaß ist gegen eine etwa nicht nicht ordentlich oder nicht fertiggestellte Arbeit auf 3 bis 6 Uhr an den Wochentagen festgesetzt. Sonntags ist der Nach große Anzahl von Personen theils wegen schweren Aufruhrs, theils meine Kosten ordnungsmäßig von einem einem anderen Arbeiter weis von 8 bis 9 Uhr früh geöffnet. Im Sommer soll er Werktags wegen Auflaufs, Widerstands gegen die Staatsgewalt, Aufforderung herstellen resp. fertigstellen zu lassen. 3. Dem etwaigem Anspruche schon um 7 Uhr beginnen. Der Nachweis vermittelt fostenlos Arbeit, zum Ungehorsam gegen die Anordnungen der Obrigkeit u. 1. w. des Arbeitgebers gegenüber auf Herausgabe der mir übergebenen beschränkt jedoch seine Thätigkeit auf ungelernte Arbeiter und Ar- Anklage erhoben worden. Materialien 2c. verzichte ich hiermit ausdrücklich und ohne jeden